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Justizzentrum Thüringen - Dima24

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Diese Vereinbarung besteht aus zwei separaten Teilen:<br />

einem Projektentwicklungsvertrag, Teil A, und<br />

einem Projektsteuerungsvertrag, Teil B.<br />

Projektentwicklungsvertrag, Teil A<br />

Gegenstand des Vertrages waren Projektentwicklungsleistungen<br />

zum Abschluss des Mietvertrages mit<br />

dem Freistaat <strong>Thüringen</strong> einschließlich der dafür erforderlichen<br />

Planungsleistungen und zur Entmietung bzw.<br />

zum Abschluss neuer Mietverträge über andere Räumlichkeiten<br />

mit dem Mieter Deutsche Post Immobilien<br />

GmbH. Zum Vertragsgegenstand gehörten weiter die<br />

Unterstützung der Besitzgesellschaft bei der Suche<br />

eines geeigneten Käufers für die Fondsimmobilie und<br />

die Erstellung der Verkaufsunterlagen. Nachdem der<br />

Mietvertrag mit dem Freistaat <strong>Thüringen</strong> abgeschlossen<br />

wurde, die Mietflächen der Deutsche Post Immobilien<br />

GmbH durch die Nachträge erheblich reduziert und der<br />

Abschluss der Kaufverträge über die Anteile an der Besitzgesellschaft<br />

unterzeichnet wurde, waren die nach<br />

diesem Projektentwicklungsvertrag geschuldeten Leistungen<br />

des Auftragnehmers erfüllt.<br />

Für die zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer<br />

ein Pauschalhonorar in Höhe von EUR 400.000<br />

zzgl. USt. erhalten. Dieses Honorar war fällig und<br />

wurde gezahlt mit Abschluss und Übergabe des Mietvertrages<br />

mit dem Freistaat <strong>Thüringen</strong>.<br />

Die Parteien sind berechtigt, den Projektentwicklungsvertrag<br />

separat – unabhängig vom Bestand des<br />

Teiles B – aus wichtigem Grund zu kündigen.<br />

Projektsteuerungsvertrag, Teil B<br />

Gegenstand des Projektsteuerungsvertrages ist die<br />

Projektsteuerung zur schlüsselfertigen funktions-, bezugsfähigen<br />

und betriebsfertigen Herstellung des Gebäudes<br />

und der Außenanlagen des geplanten <strong>Justizzentrum</strong>s<br />

Gera insbesondere auch gemäß den Anforderungen<br />

aus dem Mietvertrag mit dem Freistaat <strong>Thüringen</strong>.<br />

Die wesentlichen Vertragsbestandteile sind vor<br />

allem der Mietvertrag mit dem Freistaat <strong>Thüringen</strong><br />

nebst sämtlichen Anlagen, die Baugenehmigung, die<br />

Baubeschreibung, das Brandschutzkonzept und das<br />

Baugrundgutachten. Die VOB Teil C ist auf diesen Projektsteuerungsvertrag<br />

für anwendbar erklärt worden.<br />

Der Auftragnehmer hat so auf die Herstellung der<br />

Bauleistungen hinzuwirken, dass der Auftraggeber in<br />

die Lage versetzt wird, die durch den Mietvertrag mit<br />

dem Freistaat <strong>Thüringen</strong> begründeten Vermieterpflichten<br />

zu erfüllen. Er ist grundsätzlich dazu verpflichtet,<br />

auf die Einhaltung der vereinbarten Kostenobergrenze<br />

i. H. v. EUR 11.000.000 brutto hinzuwirken. Hält er<br />

diese nicht für auskömmlich, hat er den Auftraggeber<br />

darauf hinzuweisen.<br />

Der Auftragnehmer darf die ihm übertragenen Aufgaben<br />

und Leistungen nach vorheriger schriftlicher Zustimmung<br />

des Auftraggebers auf Dritte übertragen und<br />

hat darauf hinzuwirken, dass mit diesen eine Gewährleistungsfrist<br />

von fünf Jahren und sechs Monaten vereinbart<br />

wird. Ausgenommen hiervon sind die Projektsteuerung<br />

und die übergeordnete Koordination der<br />

Baumaßnahmen.<br />

Der Auftragnehmer erhält als pauschale Festver -<br />

gütung für sämtliche Projektsteuerungsleistungen eine<br />

Vergütung von EUR 1.680.672,27 zzgl. USt. Es sind Abschlagszahlungen<br />

zu leisten gemäß einem Zahlungsplan,<br />

der feste monatliche Zahlbeträge in gleich bleibender<br />

Höhe von EUR 76.812,51 bis einschließlich Dezember<br />

2009 vorsieht.<br />

Leistungsänderungen oder zusätzliche Leistungen<br />

werden gesondert vergütet, wenn der Auftragnehmer<br />

die Mehrkosten dem Auftraggeber unverzüglich vor<br />

Beginn der Ausführung anzeigt und seinen Anspruch<br />

auf eine zusätzliche Vergütung ankündigt. Über die<br />

Vergütungshöhe ist ein Nachtrag zu schließen.<br />

Als Gesamtfertigstellungstermin ist der 15.12.2009<br />

vereinbart.<br />

Der Auftragnehmer hat eine Betriebshaftpflichtversicherung<br />

mit Deckungssummen von jeweils EUR<br />

2.000.000 für Sach- und Vermögensschäden einerseits<br />

und Personenschäden andererseits abzuschließen, wobei<br />

die Deckungssummen im Versicherungsjahr zweifach zur<br />

Verfügung stehen müssen. Darüber hinaus schließt er<br />

eine für das Objekt ausreichende Bauleistungsversicherung<br />

ab und hat das Feuerrisiko abzudecken.<br />

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

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