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Justizzentrum Thüringen - Dima24

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Höhe von 10 % der Bruttoauftragssumme (EUR<br />

1.100.000) zu stellen. Geschieht dies nicht innerhalb<br />

von 14 Werktagen nach Vertragsabschluss, ist der Auftraggeber<br />

berechtigt, von den Abschlagszahlungen<br />

einen entsprechenden Geldbetrag als Sicherheit einzubehalten.<br />

Als Sicherheit für die Erfüllung von Mängelansprüchen<br />

nach Fertigstellung und Abnahme der Fondsimmobilie<br />

kann der Auftraggeber von der Bruttoabrechnungssumme<br />

5 % einbehalten. Der Auftragnehmer ist<br />

berechtigt, diesen Sicherheitseinbehalt abzulösen, entweder<br />

durch eine Gewährleistungsbürgschaft eines<br />

«Bürgen» (s. u.) in Höhe von 5 % der Bruttoabrechnungssumme<br />

oder durch nachfolgende, kumulativ vorzulegende<br />

Unterlagen:<br />

n Originale der Gewährleistungsbürgschaften seiner<br />

Subunternehmer<br />

n Gewährleistungsbürgschaft der InCity, die in der<br />

Höhe der Summe der Gewährleistungsbürgschaften<br />

der Subunternehmer entsprechen muss und<br />

n eigene Gewährleistungsbürgschaft des Auftragnehmers<br />

in Höhe von mindestens EUR 100.000, wobei<br />

die Gewährleistungsbürgschaften der Subunternehmer<br />

und des Auftragnehmers zusammen mindestens<br />

eine Höhe von 5 % der Bruttoab rech nungs-<br />

summe erreichen müssen.<br />

Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften<br />

müssen jeweils entweder von einem deutschen Kreditinstitut<br />

oder einer deutschen oder schweizerischen Versicherungsgesellschaft<br />

mit einwandfreier Bonität ausgestellt<br />

sein. Die Sparkasse Köln/Bonn und die DBV Winterthur<br />

AG werden als taugliche Bürgen akzeptiert, sofern<br />

keine Ablehnung aus einem wichtigen Grund geboten ist.<br />

Die vorgenannte Gewährleistungsbürgschaft der In-<br />

City kann auch von dieser selbst als Bürgin ausgestellt<br />

werden, sofern sich die InCity in der entsprechenden<br />

Bürgschaftsurkunde wirksam wegen der Bürgschaftsverpflichtung<br />

der Zwangsvollstreckung in ihr gesamtes<br />

Vermögen unterwirft.<br />

Auftragnehmer und InCity sind berechtigt, ihre Gewährleistungsbürgschaften<br />

ab dem Jahr sechs nach<br />

der Abnahme auf jeweils EUR 100.000 zu reduzieren.<br />

66<br />

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

Versicherungen des Generalübernehmers<br />

Der Auftragnehmer trägt die Gefahr bis zur Abnahme<br />

der mängelfreien und bezugfertigen Fondsimmobilie.<br />

Er hat daher auf seine Kosten eine Betriebshaftpflichtversicherung<br />

und eine Bauleistungsversicherung<br />

abzuschließen. Bauherrnhaftpflicht- und Feuerversicherung<br />

werden vom Auftraggeber abgeschlossen.<br />

Kündigung<br />

Die Kündigungsgründe und -fristen richten sich<br />

grundsätzlich nach der VOB/B bzw. BGB. Im Übrigen<br />

ist eine Kündigung aus wichtigem Grund unter bestimmten,<br />

vertraglich vereinbarten Voraussetzungen<br />

möglich.<br />

Fertigstellungsfrist und Vertragsstrafe<br />

Fertigstellungsfrist ist der 15.12.2009.<br />

Überschreitet der Auftragnehmer diese Frist schuldhaft,<br />

so schuldet er dem Auftraggeber eine Vertragsstrafe<br />

in Höhe von 0,1 % der Bruttoabrechnungssumme für<br />

jeden Werktag der Verspätung, höchstens jedoch 5 % der<br />

Bruttoabrechnungssumme. Die Vertragsstrafe wird auf<br />

einen Verzugsschaden angerechnet. Gerichtsstand für<br />

alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Gera.<br />

Projektentwicklungs- und Projektsteuerungsvertrag<br />

Die Besitzgesellschaft als Auftraggeberin und die<br />

allobjekt Denkmalsanierungen GmbH (vgl. Kapitel<br />

«Projekt- und Vertragspartner») als Auftragnehmerin<br />

haben am 20.12.2007 eine aufschiebend bedingte Projektentwicklungs-<br />

und Projektsteuerungsvereinbarung<br />

geschlossen, die am 15.11.2008 um einen ersten<br />

sowie am 23.07.2009 um einen zweiten Nachtrag ergänzt<br />

worden ist. Mit dem zweiten Nachtrag ist die In-<br />

City Immobilien AG im Wege des Schuldbeitritts als zusätzlicher<br />

Schuldner der Auftraggeberin neben die Auftragnehmerin<br />

in die Vereinbarung eingetreten. Ferner<br />

wurde der Eintritt der aufschiebenden Bedingungen<br />

und die Wirksamkeit der Projektentwicklungs- und Projektsteuerungsvereinbarung<br />

übereinstimmend festgestellt.

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