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Justizzentrum Thüringen - Dima24

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EUR 9,25 Mio. eingetragen werden, die nachrangig gegenüber<br />

den Grundschulden des Darlehens der Besitzgesellschaft<br />

und der Zinssicherungsvereinbarung sein<br />

wird.<br />

In Abteilung II des Grundbuches ist derzeit zum<br />

einen eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit (Telekommunikationsleitungs-<br />

und Kabelschachtrecht) zugunsten<br />

der Deutsche Telekom AG, Bonn, eingetragen<br />

und zum anderen eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit<br />

(Fernwärmeleitungsrecht nebst Zubehör) zugunsten<br />

der Energieversorgung Gera GmbH, Gera.<br />

Diese werden fortbestehen.<br />

Generalübernehmervertrag<br />

Die Besitzgesellschaft als Auftraggeber und die allobjekt<br />

Denkmalsanierungen GmbH als Auftragnehmer<br />

haben am 15.11.2008 einen Generalübernehmervertrag<br />

geschlossen, der um zwei Nachträge (08.12.2008<br />

und 22.07.2009) ergänzt worden ist.<br />

Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer als<br />

Generalübernehmer die Sanierung und die bauliche Erweiterung<br />

der vier freistehenden Gebäude der Fonds -<br />

immobilie, insbesondere zum Zweck der Herstellung<br />

des <strong>Justizzentrum</strong>s Gera und Vermietung an den Freistaat<br />

<strong>Thüringen</strong>.<br />

Leistungsumfang des Generalübernehmers<br />

Leistungsumfang ist die komplette, schlüsselfertige<br />

und betriebsfertige Erstellung der Gebäude nebst Außenanlagen<br />

und Grünanlagen sowie einschließlich der<br />

erforderlichen planerischen Arbeiten und Erdbauarbeiten<br />

und der Endreinigung auf der Grundlage der geplanten<br />

Nutzung. Soweit es um Bauleistungen geht, sind die<br />

Bestimmungen der VOB/B auf diesen Vertrag anwendbar.<br />

Zu dem vom Auftragnehmer geschuldeten Leistungskatalog<br />

gehört u. a. auch die Ausführungsplanung<br />

und Statik, die Beschaffung sämtlicher erforderlicher Genehmigungen,<br />

die Koordinierung des Bauablaufes, die<br />

Übernahme aller Gebühren, Beiträge und sonstigen Kosten,<br />

die Erfüllung aller behördlichen Auflagen, die Beseitigung<br />

und Entsorgung von Schadstoffen, schädlichen<br />

Bodenveränderungen und Altlasten, Kampfmitteln und<br />

Bodendenkmälern, die Abhaltung regelmäßiger Baubesprechungen<br />

unter Beteiligungen des Auftraggebers.<br />

Gegenstand des zweiten Nachtrags ist auch die<br />

Übertragung der technischen und kaufmännischen Objektverwaltung<br />

auf den Auftragnehmer für die Dauer<br />

von zehn Jahren ab Fertigstellung und Abnahme der<br />

Fondsimmobilie, wobei die Besitzgesellschaft das<br />

Recht hat, die entsprechende Vereinbarung zur Objektverwaltung<br />

mit einer Frist von drei Monaten zum Ende<br />

eines jeden Kalenderjahres schriftlich zu kündigen.<br />

Gleiches gilt im Verkaufsfall.<br />

Vergütung und Zahlungsmodalitäten<br />

Der Auftragnehmer erhält für sämtliche nach dem<br />

Vertrag geschuldeten Leistungen einen Pauschalpreis<br />

von EUR 9.243.697,48 netto, somit EUR 11.000.000<br />

brutto. Der Auftraggeber hat auf den Pauschalpreis Abschlagszahlungen<br />

nach Maßgabe eines vertraglich fixierten,<br />

am 31.12.2009 endenden Zahlungsplanes zu<br />

leisten.<br />

Gewährleistung/Mängelhaftung<br />

Die Mängelansprüche des Auftraggebers in Bezug<br />

auf die Bauleistungen bestimmen sich nach der VOB/B,<br />

für Ingenieur- und Planungsleistungen gilt das BGB.<br />

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt<br />

ab der Abnahme für Mängel an der kompletten Außenhaut<br />

des Gebäudes (Dach, Außenwände, Fassade,<br />

Fenster und Türen etc.) zehn Jahre, für alle Bauleistungen<br />

fünf Jahre. Im Übrigen wurden übliche Gewährleistungsregelungen<br />

und -fristen vereinbart.<br />

Sicherheiten<br />

Eine Sicherheit für die Erfüllung aller vertraglichen<br />

Ansprüche des Auftraggebers besteht darin, dass die<br />

InCity Imobilien AG («InCity») mit dem zweiten Nachtrag<br />

im Wege des Schuldbeitritts neben dem Auftragnehmer<br />

als zusätzlicher Schuldner des Auftraggebers<br />

eingetreten ist. Als weitere Sicherheit für die vertragsgemäße<br />

Erfüllung der vom Auftragnehmer übernommenen<br />

Leistungen bis zur Fertigstellung und Übergabe<br />

hat dieser eine sog. Vertragserfüllungsbürgschaft in<br />

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

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