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Justizzentrum Thüringen - Dima24

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In diesem Kapitel werden die für die Anlageentscheidung<br />

des Investors wesentlichen Verträge sowie die<br />

Gesellschaftsverträge der Fonds- und Besitzgesellschaft<br />

wie auch der Treuhandvertrag dargestellt. Die<br />

folgende Darstellung stellt eine Zusammenfassung der<br />

wichtigsten Punkte der Verträge dar und ist nicht abschließend.<br />

Verträge der Besitzgesellschaft<br />

Grundstückskaufvertrag<br />

Die Besitzgesellschaft (vor Umwandlung: real invest<br />

Schloßstraße Gera GmbH) und die Deutsche Post AG<br />

haben am 26.06.2007 einen Grundstückskaufvertrag<br />

geschlossen. Gegenstand des Vertrages war der Verkauf<br />

und die Übereignung des Grundstückes in der<br />

Schloßstraße 26/Amthorstraße 1, 07545 Gera. Die Immobilie<br />

war laut Kaufvertrag bebaut mit der ehemaligen<br />

Hauptpost Gera, einem zweigeschossigen Anbau,<br />

einem ehemaligen Küchengebäude, Garagengebäude<br />

sowie dem ehemaligen Fernmeldeamt mit Vermittlungszentrale.<br />

Im Kaufvertrag sind die Rechte der Besitzgesellschaft<br />

als Käuferin gegenüber der Deutsche Post AG<br />

als Verkäuferin wegen eines Sachmangels des Grundstückes<br />

und des Gebäudes ausgeschlossen; dies gilt<br />

insbesondere für die Flächengröße, Verwertbarkeit<br />

sowie Altlasten und sonstige schädliche Bodenveränderungen.<br />

Die Verkäuferin stand dafür ein, das alle bis zur Unterzeichnung<br />

des Kaufvertrages beitragsfähig bzw. teilbeitragsfähig<br />

hergestellten Erschließungsanlagen bezahlt<br />

wurden.<br />

Nach der bereits erfolgten Eigentumsumschreibung<br />

auf die real invest Schloßstraße Gera GmbH stehen<br />

den Vertragsparteien ausweislich des Kaufvertrags<br />

keine Kündigungs- oder Rücktrittsrechte mehr zu.<br />

64<br />

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

Grundbuch<br />

Bei dem Amtsgericht Gera sind im Grundbuch von<br />

Gera auf Blatt 13317 derzeit folgende Eintragungen<br />

vorgenommen:<br />

Gemarkung Gera, Flurstück 200, Gebäude- und<br />

Freifläche Schloßstraße 26/Amthorstraße 1, Größe<br />

5347 qm. Eigentümer real invest Schloßstraße Gera<br />

GmbH, eingetragen am 28.01.2008.<br />

In der dritten Abteilung sind zwei Grundschulden<br />

eingetragen. Zum einen eine Grundschuld ohne Brief<br />

zu EUR 3 Mio. für eine Bank. Zum anderen eine Grundschuld<br />

ohne Brief zu EUR 12 Mio. für eine Bank. Beide<br />

eingetragen am 28.10.2008. Diese Grundschulden<br />

werden im Rahmen des Vollzugs des Anteilskaufvertrages<br />

gelöscht, denn Vollzugsvoraussetzung ist u. a.,<br />

dass die Besitzgesellschaft am Vollzugstag in Besitz<br />

vollzugsfähiger Löschungsunterlagen für sämtliche Belastungen<br />

in der Abteilung III ist, wobei diese nur mit<br />

der aufschiebenden Bedingung der Tilgung der Darlehen<br />

versehen sein dürfen. Die Tilgung dieser Darlehen<br />

erfolgt auch im Rahmen des Vollzugs des Anteilskaufvertrages.<br />

Nach dem Vollzug des Anteilskaufvertrages werden<br />

folgende Belastungen im Grundbuch eingetragen sein:<br />

Die Besitzgesellschaft nimmt im Rahmen der Anteilsübertragung<br />

auf die Fondsgesellschaft ein neues<br />

Darlehen bei einem Bankenkonsortium auf (siehe «Darlehensvertrag<br />

der Besitzgesellschaft»). Für dieses wird<br />

eine erstrangige Grundschuld i. H. v. EUR 5.000.000<br />

zugunsten der einen Bank und eine erstrangige Grundschuld<br />

i. H. v. EUR 5.500.000 zugunsten der anderen<br />

Bank des Konsortiums eingetragen werden. Beide<br />

Grundschulden werden gleichrangig nebeneinander<br />

haften.<br />

Außerdem wird als Sicherheit für die Zinssicherungsvereinbarung<br />

(siehe unten) eine Grundschuld i. H. v.<br />

EUR 1.575.000 zugunsten der Bank eingetragen werden.<br />

Der Grundschuld dürfen Rechte oder Lasten vorgehen,<br />

die nicht wertbeeinträchtigend sind, sowie die eingetragene<br />

Grundschuld des Darlehens der Besitzgesellschaft.<br />

Für das Darlehen zur Eigenkapitalvorfinanzierung<br />

wird zugunsten der Bank eine Buchgrundschuld i. H. v.

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