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Justizzentrum Thüringen - Dima24

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Tilgung<br />

Es ist vorgesehen, das Darlehen der Besitzgesellschaft<br />

von EUR 10,5 Mio. jährlich ratierlich mit 0,625 %<br />

des Darlehenssaldos zu tilgen. Während der ersten drei<br />

Jahre wird keine Tilgung vorgenommen. Es ist vorgesehen,<br />

die jährliche Tilgung des Darlehens nach zehn<br />

Jahren zu erhöhen, so dass das Darlehen auf den vertraglich<br />

vereinbarten Saldo von EUR 9,75 Mio. getilgt<br />

wird. Über die gesamte Kreditlaufzeit von 12 Jahren<br />

muss das Darlehen um 7,12 % der ursprünglichen Darlehenssumme<br />

gemäß Darlehensvertrag getilgt werden.<br />

Mögliche Abweichungen von der Prognose sind im Kapitel<br />

«Sensitivitäten» dargestellt.<br />

Ausschüttung aus der Besitzgesellschaft<br />

Die Höhe der Ausschüttung ermittelt sich aus dem<br />

Liquiditätsüberschuss abzüglich einer angemessenen<br />

Liquiditätsreserve zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen<br />

Geschäftsführung und abzüglich anderer Zahlungsverpflichtungen.<br />

Gemäß Gesellschaftsvertrag<br />

wird die endgültige Höhe der Ausschüttungen an die<br />

Kommanditisten der Besitzgesellschaft durch einen Beschluss<br />

der Gesellschafter festgesetzt und kann bei Änderungen<br />

einzelner Positionen von der Ergebnisprognose<br />

abweichen. Die Ausschüttungen werden voraussichtlich<br />

jeweils zum Jahresende getätigt.<br />

Liquiditätsreserve zum 31.12. des Jahres<br />

Im Rahmen der Kapitalerhöhung wird die Besitzgesellschaft<br />

mit einer Liquiditätsreserve ausgestattet. Die<br />

Liquiditätsreserve der Folgejahre ergibt sich aus dem<br />

jeweiligen Liquiditätsstand und Liquiditätsüberschuss<br />

abzüglich der getätigten Ausschüttungen. Bei eventuellen<br />

Abweichungen von der Prognoserechnung kann<br />

die Liquiditätsreserve zum Ausgleich von Zahlungen<br />

und zum Ausgleich unterjähriger Liquiditätsschwankungen<br />

dienen.<br />

Ergebnisprognose der<br />

Fondsgesellschaft<br />

Einnahmen<br />

Ausschüttungen der Besitzgesellschaft<br />

Die Fondsgesellschaft ist ab Vollzug des Anteilskaufvertrages<br />

wirtschaftlich i. H. v. 94 % an der Besitzgesellschaft<br />

beteiligt. Demnach erhält sie anteilig von der<br />

Besitzgesellschaft laufende Ausschüttungen aus der<br />

freien Liquidität. Für die Prognoserechnung wurde als<br />

Vollzugstag des Anteilskaufvertrages der 1. Februar<br />

2010 unterstellt.<br />

Zinseinnahmen<br />

Die Besitzgesellschaft wird nach heutiger Planung in<br />

geringem Umfang Einkünfte aus kurzfristiger Liquiditätsanlage<br />

erwirtschaften. Es wurde ein Anlagezins von<br />

1,75 % p. a. unterstellt.<br />

Ausgaben<br />

Operative Ausgaben<br />

Die Fondsgesellschaft hat mit der DSF einen Vertrag<br />

über die laufende Fondsverwaltung abgeschlossen.<br />

Hierfür erhält die DSF für die Jahre 2010 bis 2019 eine<br />

Gebühr von EUR 5.000 p. a. zzgl. USt. Ab dem Jahr<br />

2020 steigt die jährliche Gebühr auf EUR 11.025 zzgl.<br />

USt. Die Fondsverwaltungsgebühren werden, analog<br />

zu den Mietzahlungen des Hauptmieters, zudem alle<br />

fünf Jahre um 5 % erhöht.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält eine<br />

jährliche Haftungsvergütung von 1 % des Stammkapitals<br />

von EUR 25.000 zzgl. USt., derzeit insgesamt EUR<br />

298 p. a.<br />

Die Geschäftsführungsgebühr der persönlich haftende<br />

Gesellschafterin und der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin beträgt ab dem Jahr 2009 jeweils<br />

EUR 5.000 zzgl. USt.<br />

Sonstige Gebühren wurden in Höhe von EUR 330<br />

p. a. berücksichtigt.<br />

Prämissen der Ergebnisprognosen<br />

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