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Justizzentrum Thüringen - Dima24

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Die Gebäude der Fondsimmobilie<br />

Die um 1900 errichteten Bestandsimmobilien werden<br />

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung umfangreich<br />

saniert und durch die Ergänzung mit Neubauten (zusammen<br />

ca. 40 % der Gesamtfläche) zu einem, hauptsächlich<br />

als <strong>Justizzentrum</strong> genutzten Immobilienensemble<br />

umgebaut (siehe hierzu auch «Der Generalübernehmervertrag»<br />

im Kapitel «Rechtliche Grundlagen»).<br />

Die Fertigstellung und Übergabe an den Mieter<br />

Freistaat <strong>Thüringen</strong> ist für den 15.12.2009 geplant.<br />

Denkmalschutz<br />

Die Fondsimmobilie liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet<br />

«Stadtzentrum» der Stadt Gera und ist<br />

als Kulturdenkmal gem. § 2(1) Thüringer Denkmalschutzgesetz<br />

ausgewiesen. Auf Basis von § 144 Baugesetzbuch<br />

wurden mit Bescheiden vom 25.04.2007<br />

und 11.07.2008 sanierungsrechtliche Genehmigungen<br />

erteilt und ein Vertrag über die Durchführung von Modernisierungs-<br />

und Instandsetzungsmaßnahmen nach<br />

dem § 177 Baugesetzbuch am 03.06.2008 zwischen<br />

der Besitzgesellschaft und der Stadt Gera geschlossen.<br />

Die Besitzgesellschaft hat vor Beginn der Bauarbeiten<br />

alle nach öffentlichem Recht erforderlichen Genehmigungen<br />

eingeholt bzw. wird diese noch einholen sobald<br />

möglich und führt die aktuellen Bau- und Sanierungsmaßnahmen<br />

unter Wahrung des Denkmalschutzes<br />

und unter Aufsicht der verantwortlichen Behörde<br />

durch (siehe hierzu auch Kapitel «Risiken der Beteiligung»<br />

und «Rechtliche Grundlagen»).<br />

Baugenehmigung<br />

Die Genehmigung für die Bau- und Sanierungsmaßnahmen<br />

wurde, mit dem Ziel der Wiederherstellung<br />

eines Gesamtkomplexes unter Bewahrung der historischen<br />

Substanz mit funktioneller Nutzungsqualität, am<br />

14.07.2008 erteilt. Ein Nachtrag vom 10.09.2008 ge-<br />

38 Die Fondsimmobilie<br />

nehmigt Abweichungen zur Thüringer Bauordnung<br />

(ThürBO), weil es sich bei den Altbauten der Fondsimmobilie,<br />

mit Ausnahme des Neubaus (Haus 2), um historische<br />

Einzeldenkmäler handelt und die Umsetzung<br />

der ThürBO den Charakter des Gebäudes verändert<br />

hätte, was nicht verhältnismäßig zu dem erzielten Nutzen<br />

gewesen wäre. Sämtliche Maßnahmen, Sanierungs-<br />

und Bautätigkeiten werden analog dem Bauantrag<br />

mit der Denkmalbehörde abgestimmt und in regelmäßigen<br />

Begehungen dokumentiert.<br />

Baulasten<br />

Die Hauptzufahrt für den Mieter Freistaat <strong>Thüringen</strong> erfolgt<br />

aus der Amthorstraße über Teile des benachbarten,<br />

fremden Grundstücks. Zur Sicherung der Nutzungsrechte<br />

der betroffenen Teilflächen wurde am<br />

16.07.2008 eine Vereinigungsbaulast eingetragen. Die<br />

Besitzgesellschaft als Eigentümerin des Grundstücks<br />

Schloßstraße 26/Amthorstraße 1, Flur 650, Flurstück<br />

200, und die Eigentümer des Grundstücks Rudolf-Diener-Straße<br />

1, Flur 650, Flurstück 202 (beschränkt auf<br />

die Teilflächen A, B und C), haben sich gegenseitig folgende<br />

Baulast im Baulastenverzeichnis von Gera eingetragen:<br />

Die Grundstücke werden bauordnungsrechtlich<br />

so beurteilt, als wenn sie zusammen ein Baugrundstück<br />

darstellen. Darüber hinaus besteht eine eingetragene<br />

Baulast, die es ermöglicht, in «Gebäude 3» Fenster<br />

in die Brandwand einzubringen.<br />

Altlasten<br />

In einem Auszug aus dem Thüringer Altlasteninformationssystem<br />

(THALIS) vom 09.04.2008 wurde festgestellt,<br />

dass sich auf dem Grundstück der Besitzgesellschaft<br />

keine altlastenverdächtigen Flächen befinden.<br />

Ferner wurden die Gebäude vom Generalübernehmer<br />

im Rahmen der Baumaßnahmen begangen und umweltrelevante<br />

Baustoffe aufgenommen und entfernt.

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