Justizzentrum Thüringen - Dima24
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Dauer im jeweiligen Unternehmen verbleiben oder ersetzt<br />
werden können. Sollten wesentliche Mitarbeiter<br />
oder Vertragspartner kündigen oder aus anderen Gründen<br />
nicht verfügbar sein, könnte es temporär oder dauerhaft<br />
unmöglich sein, die vereinbarten Leistungen insbesondere<br />
zu den vereinbarten Vergütungen zu erbringen.<br />
Sollte dieser Fall eintreten, würde sich die Rentabilität<br />
einer Beteiligung verschlechtern.<br />
Anspruchsdurchsetzung<br />
Es ist nicht auszuschließen, dass es zu unterschiedlichen<br />
Auffassungen, Streitigkeiten bei der Auslegung<br />
bestehender vertraglicher Vereinbarungen und Nichterfüllung<br />
von Vertragspflichten kommt. Dies kann zu außergerichtlichen<br />
oder gerichtlichen Auseinandersetzungen<br />
führen. Eine Klärung kann unter Umständen<br />
hohe Kosten verursachen und sehr lange Zeit in Anspruch<br />
nehmen. Ein für die Investoren negativer Ausgang<br />
und eine damit verbundene negative Beeinträchtigung<br />
der Rentabilität der Beteiligung ist möglich.<br />
Verbraucherrechte<br />
Zur Anwendbarkeit und Umsetzung der gesetzlichen<br />
Regelungen zum Verbraucherschutz gibt es bisher<br />
noch keine gefestigte Rechtsprechung. Das gilt insbesondere<br />
für Widerrufsrechte. Es ist nicht auszuschließen,<br />
dass es bei der Geltendmachung in diesem Zusammenhang<br />
gegebenenfalls bestehender Rechte und<br />
Ansprüche durch Investoren auch mehrere Jahre nach<br />
Beitritt zu Liquiditätsabflüssen und dadurch gegebenenfalls<br />
zu Liquiditätsengpässen kommt, die die Wirtschaftlichkeit<br />
der Beteiligung beeinträchtigen können.<br />
Anlegergefährdende Risiken<br />
Haftung als Kommanditist/Treugeber<br />
Die Kommanditisten treten der Fondsgesellschaft<br />
zum in der Beitrittserklärung genannten Termin bei. Ihr<br />
Beitritt zum Beitrittstermin wird im Innenverhältnis<br />
wirksam mit Annahme der Beitrittserklärung durch die<br />
persönlich haftende Gesellschafterin. Im Außenverhält-<br />
22<br />
Risiken der Beteiligung<br />
nis ist ihr Beitritt als Kommanditist aufschiebend bedingt<br />
durch die Eintragung im Handelsregister.<br />
Jeder Kommanditist wird mit der Höhe seiner übernommenen<br />
Haftsumme in das Handelsregister eingetragen.<br />
Die Haftsumme entspricht bei der hier angebotenen<br />
Beteiligung einem Hundertstel der in der Beitrittserklärung<br />
angegebenen Pflichteinlage. Die Haftsumme<br />
definiert den Umfang, bis zu dem der Kommanditist<br />
im Außenverhältnis von den Gesellschaftsgläubigern<br />
in Anspruch genommen werden kann.<br />
Haftung der Kommanditisten zwischen ihrem Beitritt<br />
und ihrer Eintragung<br />
Die Kommanditisten treten einer bereits bestehenden<br />
und eingetragenen Gesellschaft bei. Grundsätzlich<br />
würden die Kommanditisten daher für die in der Zeit<br />
zwischen ihrem Beitritt und ihrer Eintragung in das<br />
Handelsregister begründeten Verbindlichkeiten der<br />
Fondsgesellschaft persönlich und unbeschränkt haften<br />
(§ 176 Abs. 2 und 1 HGB). Aufgrund der Regelung im<br />
Gesellschaftsvertrag ist ihr Beitritt im Außenverhältnis<br />
jedoch aufschiebend bedingt durch die Eintragung im<br />
Handelsregister. Somit gibt es keine Außenhaftung bis<br />
zu ihrer Eintragung im Handelsregister. Im Innenverhältnis<br />
ist ihre Haftung auf die gezeichnete Pflichteinlage<br />
begrenzt. Ihre Haftung ist ausgeschlossen, wenn<br />
die Einlage i. S. v. § 171 Abs. 1, 2. Hbs. HGB geleistet<br />
wurde.<br />
Haftung der Kommanditisten ab ihrer Eintragung<br />
Die Haftung der Kommanditisten ist im Innenverhältnis<br />
auf ihre jeweilige Pflichteinlage begrenzt. Im<br />
Außenverhältnis ist sie auf die Höhe der im Handelsregister<br />
eingetragenen Haftsumme begrenzt (§§ 171<br />
Abs. 1, 1. HS., 172 Abs. 1, 1. HS. HGB). Ihre Haftung<br />
ist ausgeschlossen, wenn die Einlage i. S. v. § 171 Abs.<br />
1, 2. HS. HGB geleistet wurde.<br />
Haftung für vor dem Beitritt begründete Verbindlichkeiten<br />
Für vertragliche Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft,<br />
die nach Eintragung der Fondsgesellschaft,