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Justizzentrum Thüringen - Dima24

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Dauer im jeweiligen Unternehmen verbleiben oder ersetzt<br />

werden können. Sollten wesentliche Mitarbeiter<br />

oder Vertragspartner kündigen oder aus anderen Gründen<br />

nicht verfügbar sein, könnte es temporär oder dauerhaft<br />

unmöglich sein, die vereinbarten Leistungen insbesondere<br />

zu den vereinbarten Vergütungen zu erbringen.<br />

Sollte dieser Fall eintreten, würde sich die Rentabilität<br />

einer Beteiligung verschlechtern.<br />

Anspruchsdurchsetzung<br />

Es ist nicht auszuschließen, dass es zu unterschiedlichen<br />

Auffassungen, Streitigkeiten bei der Auslegung<br />

bestehender vertraglicher Vereinbarungen und Nichterfüllung<br />

von Vertragspflichten kommt. Dies kann zu außergerichtlichen<br />

oder gerichtlichen Auseinandersetzungen<br />

führen. Eine Klärung kann unter Umständen<br />

hohe Kosten verursachen und sehr lange Zeit in Anspruch<br />

nehmen. Ein für die Investoren negativer Ausgang<br />

und eine damit verbundene negative Beeinträchtigung<br />

der Rentabilität der Beteiligung ist möglich.<br />

Verbraucherrechte<br />

Zur Anwendbarkeit und Umsetzung der gesetzlichen<br />

Regelungen zum Verbraucherschutz gibt es bisher<br />

noch keine gefestigte Rechtsprechung. Das gilt insbesondere<br />

für Widerrufsrechte. Es ist nicht auszuschließen,<br />

dass es bei der Geltendmachung in diesem Zusammenhang<br />

gegebenenfalls bestehender Rechte und<br />

Ansprüche durch Investoren auch mehrere Jahre nach<br />

Beitritt zu Liquiditätsabflüssen und dadurch gegebenenfalls<br />

zu Liquiditätsengpässen kommt, die die Wirtschaftlichkeit<br />

der Beteiligung beeinträchtigen können.<br />

Anlegergefährdende Risiken<br />

Haftung als Kommanditist/Treugeber<br />

Die Kommanditisten treten der Fondsgesellschaft<br />

zum in der Beitrittserklärung genannten Termin bei. Ihr<br />

Beitritt zum Beitrittstermin wird im Innenverhältnis<br />

wirksam mit Annahme der Beitrittserklärung durch die<br />

persönlich haftende Gesellschafterin. Im Außenverhält-<br />

22<br />

Risiken der Beteiligung<br />

nis ist ihr Beitritt als Kommanditist aufschiebend bedingt<br />

durch die Eintragung im Handelsregister.<br />

Jeder Kommanditist wird mit der Höhe seiner übernommenen<br />

Haftsumme in das Handelsregister eingetragen.<br />

Die Haftsumme entspricht bei der hier angebotenen<br />

Beteiligung einem Hundertstel der in der Beitrittserklärung<br />

angegebenen Pflichteinlage. Die Haftsumme<br />

definiert den Umfang, bis zu dem der Kommanditist<br />

im Außenverhältnis von den Gesellschaftsgläubigern<br />

in Anspruch genommen werden kann.<br />

Haftung der Kommanditisten zwischen ihrem Beitritt<br />

und ihrer Eintragung<br />

Die Kommanditisten treten einer bereits bestehenden<br />

und eingetragenen Gesellschaft bei. Grundsätzlich<br />

würden die Kommanditisten daher für die in der Zeit<br />

zwischen ihrem Beitritt und ihrer Eintragung in das<br />

Handelsregister begründeten Verbindlichkeiten der<br />

Fondsgesellschaft persönlich und unbeschränkt haften<br />

(§ 176 Abs. 2 und 1 HGB). Aufgrund der Regelung im<br />

Gesellschaftsvertrag ist ihr Beitritt im Außenverhältnis<br />

jedoch aufschiebend bedingt durch die Eintragung im<br />

Handelsregister. Somit gibt es keine Außenhaftung bis<br />

zu ihrer Eintragung im Handelsregister. Im Innenverhältnis<br />

ist ihre Haftung auf die gezeichnete Pflichteinlage<br />

begrenzt. Ihre Haftung ist ausgeschlossen, wenn<br />

die Einlage i. S. v. § 171 Abs. 1, 2. Hbs. HGB geleistet<br />

wurde.<br />

Haftung der Kommanditisten ab ihrer Eintragung<br />

Die Haftung der Kommanditisten ist im Innenverhältnis<br />

auf ihre jeweilige Pflichteinlage begrenzt. Im<br />

Außenverhältnis ist sie auf die Höhe der im Handelsregister<br />

eingetragenen Haftsumme begrenzt (§§ 171<br />

Abs. 1, 1. HS., 172 Abs. 1, 1. HS. HGB). Ihre Haftung<br />

ist ausgeschlossen, wenn die Einlage i. S. v. § 171 Abs.<br />

1, 2. HS. HGB geleistet wurde.<br />

Haftung für vor dem Beitritt begründete Verbindlichkeiten<br />

Für vertragliche Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft,<br />

die nach Eintragung der Fondsgesellschaft,

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