Justizzentrum Thüringen - Dima24
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Soweit es nicht gelingt, ausfallende Vertragspartner<br />
zeitgerecht durch adäquate Dritte zu ersetzen, kann sich<br />
die Rentabilität der Investition deutlich verschlechtern.<br />
Insolvenz der Fondsgesellschaft<br />
Sollte die Fondsgesellschaft ihren finanziellen Verpflichtungen<br />
nicht nachkommen können, hätte dies<br />
eine Insolvenz zur Folge. In diesem Fall können zurückgewährte<br />
Einlagen der Investoren durch den Insolvenzverwalter<br />
zurückgefordert werden, § 172 Abs. 4 HGB<br />
(vgl. nachstehend die Ausführungen unter «Haftung als<br />
Kommanditist/Treugeber» ).<br />
Operative Risiken<br />
In einem laufenden Geschäftsbetrieb können Fehler<br />
einzelner Beteiligter nicht vollständig ausgeschlossen<br />
werden. So kann z. B. ein Wertgutachter von falschen<br />
Annahmen ausgehen und so zu unangemessenen<br />
Wer ten kommen. Eine Entscheidung für eine Beteiligung<br />
an der Fondsgesellschaft sollte nicht nur deshalb<br />
getroffen werden, weil der Wertgutachter den Objektwert<br />
der Immobilie, der Basis für den Anteilskaufpreis<br />
war, als angemessen bestätigt hat. Schäden, die auf<br />
solchen oder ähnlichen Fehlern beruhen, werden die<br />
Rentabilität der Beteiligung mindern.<br />
Geschäftsführungsrisiko/Managementrisiko<br />
Grundsätzlich besteht hier wie bei jedem geschlossenen<br />
Fonds für die Investoren die Gefahr des Missmanagements<br />
und der Verfolgung eigener Interessen<br />
durch die Entscheidungsträger, die Geschäftsführung<br />
der Gesellschaften und die Initiatorin des Beteiligungsangebotes.<br />
Der Erfolg der Beteiligung hängt auch von<br />
der Qualität der Geschäftsführung der Gesellschaften<br />
ab. Insofern handelt es sich auch um eine Vertrauensinvestition.<br />
Der Investor ist als Kommanditist bzw. Treugeber<br />
gesetzlich von der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />
ausgeschlossen (§ 164 HGB) und kann nur<br />
Informations-, Kontroll- und Widerspruchsrechte wahrnehmen.<br />
Es ist daher nicht auszuschließen, dass die<br />
bestehenden Kontrollmechanismen nicht ausreichen<br />
oder Fehlentscheidungen getroffen werden, die zu ne-<br />
gativen Konsequenzen für den Fonds führen können.<br />
Auch ein persönliches Fehlverhalten der handelnden<br />
Personen ist nicht auszuschließen.<br />
Potenzielle Interessenkonflikte<br />
Die Deutsche Structured Finance GmbH («DSF») ist<br />
mit den unter anderem im Kapitel «Rechtliche Grundlagen<br />
der Beteiligung» beschriebenen Leistungen im Zusammenhang<br />
mit diesem Beteiligungsangebot beauftragt<br />
worden. Die DSF stellt außerdem einen Geschäftsführer<br />
der persönlich haftenden Gesellschafterin,<br />
DSF Zehnte Verwaltungsgesellschaft mbH, an der<br />
sie mit 50 % beteiligt ist, und sie hält darüber hinaus<br />
100 % der Anteile an der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
der Fondsgesellschaft.<br />
Die Treuhandgesellschaft, DSF Treuhand GmbH, ist<br />
ferner eine 100 %ige Tochtergesellschaft der DSF, deren<br />
Geschäftsführer auch Mitarbeiter der DSF ist. Aus dieser<br />
Konstellation können sich Interessenkonflikte bei der<br />
Kontrolle der von der DSF zu erbringenden Leistungen<br />
ergeben. Personelle Verflechtungen sind im Kapitel<br />
«Projekt- und Vertragspartner» dargestellt.<br />
Außerdem ist die allobjekt Denkmalsanierungen<br />
GmbH Generalübernehmer und Projektsteuerer. Dies<br />
kann zu einem Interessenkonflikt und zu einem Risiko<br />
bei der Qualitätssicherung führen.<br />
Rechtliches Risiko<br />
Die rechtlichen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen<br />
können sich aus Sicht der Fondsgesellschaft<br />
und der Besitzgesellschaft verschlechtern. Negative<br />
Auswirkungen können sich auch durch geänderte Verwaltungsansichten<br />
zu bestehenden Regelungen ergeben.<br />
Eventuelle Rechtsänderungen können ebenfalls<br />
negative Auswirkungen auf die Beteiligung haben.<br />
Schlüsselpersonenrisiko<br />
Der wirtschaftliche Erfolg hängt maßgeblich auch<br />
von der Erfahrung, Kompetenz und Leistung der handelnden<br />
Personen ab. Es gibt keine Gewissheit, dass<br />
die wesentlichen Personen, die über die nötigen Erfahrungen<br />
und Kompetenzen verfügen, über die gesamte<br />
Risiken der Beteiligung<br />
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