08.12.2012 Aufrufe

Justizzentrum Thüringen - Dima24

Justizzentrum Thüringen - Dima24

Justizzentrum Thüringen - Dima24

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Soweit es nicht gelingt, ausfallende Vertragspartner<br />

zeitgerecht durch adäquate Dritte zu ersetzen, kann sich<br />

die Rentabilität der Investition deutlich verschlechtern.<br />

Insolvenz der Fondsgesellschaft<br />

Sollte die Fondsgesellschaft ihren finanziellen Verpflichtungen<br />

nicht nachkommen können, hätte dies<br />

eine Insolvenz zur Folge. In diesem Fall können zurückgewährte<br />

Einlagen der Investoren durch den Insolvenzverwalter<br />

zurückgefordert werden, § 172 Abs. 4 HGB<br />

(vgl. nachstehend die Ausführungen unter «Haftung als<br />

Kommanditist/Treugeber» ).<br />

Operative Risiken<br />

In einem laufenden Geschäftsbetrieb können Fehler<br />

einzelner Beteiligter nicht vollständig ausgeschlossen<br />

werden. So kann z. B. ein Wertgutachter von falschen<br />

Annahmen ausgehen und so zu unangemessenen<br />

Wer ten kommen. Eine Entscheidung für eine Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft sollte nicht nur deshalb<br />

getroffen werden, weil der Wertgutachter den Objektwert<br />

der Immobilie, der Basis für den Anteilskaufpreis<br />

war, als angemessen bestätigt hat. Schäden, die auf<br />

solchen oder ähnlichen Fehlern beruhen, werden die<br />

Rentabilität der Beteiligung mindern.<br />

Geschäftsführungsrisiko/Managementrisiko<br />

Grundsätzlich besteht hier wie bei jedem geschlossenen<br />

Fonds für die Investoren die Gefahr des Missmanagements<br />

und der Verfolgung eigener Interessen<br />

durch die Entscheidungsträger, die Geschäftsführung<br />

der Gesellschaften und die Initiatorin des Beteiligungsangebotes.<br />

Der Erfolg der Beteiligung hängt auch von<br />

der Qualität der Geschäftsführung der Gesellschaften<br />

ab. Insofern handelt es sich auch um eine Vertrauensinvestition.<br />

Der Investor ist als Kommanditist bzw. Treugeber<br />

gesetzlich von der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />

ausgeschlossen (§ 164 HGB) und kann nur<br />

Informations-, Kontroll- und Widerspruchsrechte wahrnehmen.<br />

Es ist daher nicht auszuschließen, dass die<br />

bestehenden Kontrollmechanismen nicht ausreichen<br />

oder Fehlentscheidungen getroffen werden, die zu ne-<br />

gativen Konsequenzen für den Fonds führen können.<br />

Auch ein persönliches Fehlverhalten der handelnden<br />

Personen ist nicht auszuschließen.<br />

Potenzielle Interessenkonflikte<br />

Die Deutsche Structured Finance GmbH («DSF») ist<br />

mit den unter anderem im Kapitel «Rechtliche Grundlagen<br />

der Beteiligung» beschriebenen Leistungen im Zusammenhang<br />

mit diesem Beteiligungsangebot beauftragt<br />

worden. Die DSF stellt außerdem einen Geschäftsführer<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin,<br />

DSF Zehnte Verwaltungsgesellschaft mbH, an der<br />

sie mit 50 % beteiligt ist, und sie hält darüber hinaus<br />

100 % der Anteile an der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

der Fondsgesellschaft.<br />

Die Treuhandgesellschaft, DSF Treuhand GmbH, ist<br />

ferner eine 100 %ige Tochtergesellschaft der DSF, deren<br />

Geschäftsführer auch Mitarbeiter der DSF ist. Aus dieser<br />

Konstellation können sich Interessenkonflikte bei der<br />

Kontrolle der von der DSF zu erbringenden Leistungen<br />

ergeben. Personelle Verflechtungen sind im Kapitel<br />

«Projekt- und Vertragspartner» dargestellt.<br />

Außerdem ist die allobjekt Denkmalsanierungen<br />

GmbH Generalübernehmer und Projektsteuerer. Dies<br />

kann zu einem Interessenkonflikt und zu einem Risiko<br />

bei der Qualitätssicherung führen.<br />

Rechtliches Risiko<br />

Die rechtlichen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen<br />

können sich aus Sicht der Fondsgesellschaft<br />

und der Besitzgesellschaft verschlechtern. Negative<br />

Auswirkungen können sich auch durch geänderte Verwaltungsansichten<br />

zu bestehenden Regelungen ergeben.<br />

Eventuelle Rechtsänderungen können ebenfalls<br />

negative Auswirkungen auf die Beteiligung haben.<br />

Schlüsselpersonenrisiko<br />

Der wirtschaftliche Erfolg hängt maßgeblich auch<br />

von der Erfahrung, Kompetenz und Leistung der handelnden<br />

Personen ab. Es gibt keine Gewissheit, dass<br />

die wesentlichen Personen, die über die nötigen Erfahrungen<br />

und Kompetenzen verfügen, über die gesamte<br />

Risiken der Beteiligung<br />

21

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!