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Justizzentrum Thüringen - Dima24

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Die Auszahlung des Abfindungsguthabens kann ggf.<br />

für einen Zeitraum von zehn Jahren seit dem Ausschluss<br />

bzw. dem Ausscheiden gestundet werden.<br />

Sollte eine Vielzahl von Investoren außerordentlich<br />

kündigen, besteht das Risiko, dass bei der Fondsgesellschaft<br />

Liquiditätsengpässe entstehen und sie die fällig<br />

werdenden Abfindungszahlungen nicht leisten kann.<br />

Umwandlung der treuhänderischen Beteiligung<br />

Für den Fall, dass der Treugeber die Übertragung<br />

seiner treuhänderischen Beteiligung auf sich selbst<br />

verlangt, wird das Treuhandverhältnis beendet. Der<br />

Treugeber übernimmt damit einen eigenen Kommanditanteil<br />

und alle Rechte und Pflichten eines Kommanditisten.<br />

Die mit der Übertragung verbundenen Kosten<br />

für die Handelsregistereintragung inkl. erforderlicher<br />

Notar- und Gerichtskosten sind von ihm persönlich zu<br />

tragen.<br />

Haftung der Fondsgesellschaft als<br />

Kommanditistin der Besitzgesellschaft<br />

Die Fondsgesellschaft übernimmt im Wege der Sonderrechtsnachfolge<br />

einen Kommanditanteil an der bereits<br />

bestehenden Besitzgesellschaft. Die Übertragung<br />

des Kommanditanteils von der Immobilien Invest Köln<br />

GmbH auf die Fondsgesellschaft wird im Innenverhältnis<br />

wirksam am Tag des Vollzuges des Anteilskaufvertrages.<br />

Im Außenverhältnis ist die Übertragung des<br />

Kommanditanteils aufschiebend bedingt durch die Eintragung<br />

der Fondsgesellschaft als Kommanditistin ins<br />

Handelsregister. Die Fondsgesellschaft haftet damit<br />

grundsätzlich beschränkt auf ihre im Handelsregister<br />

eingetragene Haftsumme, die im Verhältnis 1:100 zur<br />

eingezahlten Pflichteinlage steht.<br />

Risiken aus Anteilskauf und formwechselnder<br />

Umwandlung der Besitzgesellschaft<br />

Die Fondsgesellschaft erwirbt Anteile an der real invest<br />

Schloßstraße Gera GmbH, die mit Beschluss vom<br />

19.08.2009 ertragsteuerlich rückwirkend zum Ablauf<br />

des 01.01.2009 in eine Kommanditgesellschaft (real invest<br />

Schloßstraße Gera GmbH & Co. KG) umgewandelt<br />

20<br />

Risiken der Beteiligung<br />

wurde. Unmittelbar nach Vollzug des Anteilskaufvertrages<br />

wird diese Gesellschaft umfirmiert in DSF Gera<br />

GmbH & Co. KG («Besitzgesellschaft»). Die Besitzgesellschaft<br />

ist Eigentümerin des Grundstücks sowie der darauf<br />

befindlichen Gebäude in der Schloßstraße 26/ Amthorstraße<br />

1 in Gera. Die Fondsgesellschaft kauft somit<br />

nicht das Grundstück und die Gebäude selbst («asset<br />

deal»), sondern Gesellschaftsanteile in Form von Kommanditanteilen<br />

an der Besitzgesellschaft («share deal»).<br />

Der Anteilskauf und die formwechselnde Umwandlung<br />

haben die bei derartigen Rechtsgeschäften allgemein<br />

üblichen Risiken, wie z. B. die anteilige Übernahme<br />

sämtlicher auch unbekannter oder in der Vergangenheit<br />

liegender Verbindlichkeiten, anhängiger Rechtsstreitigkeiten<br />

und/oder Gerichtsverfahren sowie Steuerrisiken.<br />

Darüber hinaus können auch Gläubiger der Besitzgesellschaft<br />

unter bestimmten Voraussetzungen (§ 204 i.<br />

V. m. § 22 UmwG) Sicherheiten verlangen.<br />

Es besteht ferner das Risiko, dass eventuell spätere<br />

Bilanzierungsänderungen oder auftretende nachträgliche<br />

Sachverhalte, die außerhalb der im Anteilskaufvertrag<br />

vereinbarten Garantien und Zusicherungen liegen,<br />

bei der Kaufpreisermittlung für den Erwerb des Gesellschaftsanteils<br />

an der Besitzgesellschaft unberücksichtigt<br />

bleiben, denn der mit Vollzugstagsbilanz ermittelte<br />

Kaufpreis ist endgültig und nicht mehr veränderbar.<br />

Vertragserfüllungsrisiko oder Insolvenz der<br />

Vertragspartner<br />

Sollten wesentliche Vertragspartner, wie z. B. der<br />

Generalübernehmer, insolvent werden oder bestehende<br />

Verträge nicht erfüllen, besteht das Risiko, dass<br />

vereinbarte Leistungen nicht mehr erbracht werden<br />

oder nur zu höheren Kosten eingekauft werden können.<br />

In diesem Fall kann nicht ausgeschlossen werden,<br />

dass z. B. die vom Generalübernehmer und/oder dessen<br />

Subunternehmer und/oder von der InCity Immobilien<br />

AG geleisteten Sicherheiten bzw. die vereinbarten<br />

Vertragsstrafenregelungen im Falle der nicht fristgerechten<br />

Fertigstellung der Baumaßnahmen oder im<br />

Falle von wesentlichen Mängeln die Mietausfälle der<br />

Besitzgesellschaft nicht ausreichend abdecken.

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