Justizzentrum Thüringen - Dima24
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Die Auszahlung des Abfindungsguthabens kann ggf.<br />
für einen Zeitraum von zehn Jahren seit dem Ausschluss<br />
bzw. dem Ausscheiden gestundet werden.<br />
Sollte eine Vielzahl von Investoren außerordentlich<br />
kündigen, besteht das Risiko, dass bei der Fondsgesellschaft<br />
Liquiditätsengpässe entstehen und sie die fällig<br />
werdenden Abfindungszahlungen nicht leisten kann.<br />
Umwandlung der treuhänderischen Beteiligung<br />
Für den Fall, dass der Treugeber die Übertragung<br />
seiner treuhänderischen Beteiligung auf sich selbst<br />
verlangt, wird das Treuhandverhältnis beendet. Der<br />
Treugeber übernimmt damit einen eigenen Kommanditanteil<br />
und alle Rechte und Pflichten eines Kommanditisten.<br />
Die mit der Übertragung verbundenen Kosten<br />
für die Handelsregistereintragung inkl. erforderlicher<br />
Notar- und Gerichtskosten sind von ihm persönlich zu<br />
tragen.<br />
Haftung der Fondsgesellschaft als<br />
Kommanditistin der Besitzgesellschaft<br />
Die Fondsgesellschaft übernimmt im Wege der Sonderrechtsnachfolge<br />
einen Kommanditanteil an der bereits<br />
bestehenden Besitzgesellschaft. Die Übertragung<br />
des Kommanditanteils von der Immobilien Invest Köln<br />
GmbH auf die Fondsgesellschaft wird im Innenverhältnis<br />
wirksam am Tag des Vollzuges des Anteilskaufvertrages.<br />
Im Außenverhältnis ist die Übertragung des<br />
Kommanditanteils aufschiebend bedingt durch die Eintragung<br />
der Fondsgesellschaft als Kommanditistin ins<br />
Handelsregister. Die Fondsgesellschaft haftet damit<br />
grundsätzlich beschränkt auf ihre im Handelsregister<br />
eingetragene Haftsumme, die im Verhältnis 1:100 zur<br />
eingezahlten Pflichteinlage steht.<br />
Risiken aus Anteilskauf und formwechselnder<br />
Umwandlung der Besitzgesellschaft<br />
Die Fondsgesellschaft erwirbt Anteile an der real invest<br />
Schloßstraße Gera GmbH, die mit Beschluss vom<br />
19.08.2009 ertragsteuerlich rückwirkend zum Ablauf<br />
des 01.01.2009 in eine Kommanditgesellschaft (real invest<br />
Schloßstraße Gera GmbH & Co. KG) umgewandelt<br />
20<br />
Risiken der Beteiligung<br />
wurde. Unmittelbar nach Vollzug des Anteilskaufvertrages<br />
wird diese Gesellschaft umfirmiert in DSF Gera<br />
GmbH & Co. KG («Besitzgesellschaft»). Die Besitzgesellschaft<br />
ist Eigentümerin des Grundstücks sowie der darauf<br />
befindlichen Gebäude in der Schloßstraße 26/ Amthorstraße<br />
1 in Gera. Die Fondsgesellschaft kauft somit<br />
nicht das Grundstück und die Gebäude selbst («asset<br />
deal»), sondern Gesellschaftsanteile in Form von Kommanditanteilen<br />
an der Besitzgesellschaft («share deal»).<br />
Der Anteilskauf und die formwechselnde Umwandlung<br />
haben die bei derartigen Rechtsgeschäften allgemein<br />
üblichen Risiken, wie z. B. die anteilige Übernahme<br />
sämtlicher auch unbekannter oder in der Vergangenheit<br />
liegender Verbindlichkeiten, anhängiger Rechtsstreitigkeiten<br />
und/oder Gerichtsverfahren sowie Steuerrisiken.<br />
Darüber hinaus können auch Gläubiger der Besitzgesellschaft<br />
unter bestimmten Voraussetzungen (§ 204 i.<br />
V. m. § 22 UmwG) Sicherheiten verlangen.<br />
Es besteht ferner das Risiko, dass eventuell spätere<br />
Bilanzierungsänderungen oder auftretende nachträgliche<br />
Sachverhalte, die außerhalb der im Anteilskaufvertrag<br />
vereinbarten Garantien und Zusicherungen liegen,<br />
bei der Kaufpreisermittlung für den Erwerb des Gesellschaftsanteils<br />
an der Besitzgesellschaft unberücksichtigt<br />
bleiben, denn der mit Vollzugstagsbilanz ermittelte<br />
Kaufpreis ist endgültig und nicht mehr veränderbar.<br />
Vertragserfüllungsrisiko oder Insolvenz der<br />
Vertragspartner<br />
Sollten wesentliche Vertragspartner, wie z. B. der<br />
Generalübernehmer, insolvent werden oder bestehende<br />
Verträge nicht erfüllen, besteht das Risiko, dass<br />
vereinbarte Leistungen nicht mehr erbracht werden<br />
oder nur zu höheren Kosten eingekauft werden können.<br />
In diesem Fall kann nicht ausgeschlossen werden,<br />
dass z. B. die vom Generalübernehmer und/oder dessen<br />
Subunternehmer und/oder von der InCity Immobilien<br />
AG geleisteten Sicherheiten bzw. die vereinbarten<br />
Vertragsstrafenregelungen im Falle der nicht fristgerechten<br />
Fertigstellung der Baumaßnahmen oder im<br />
Falle von wesentlichen Mängeln die Mietausfälle der<br />
Besitzgesellschaft nicht ausreichend abdecken.