Justizzentrum Thüringen - Dima24
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übernehmers, der InCity Immobilien AG sowie des Generalübernehmers<br />
selbst) zur Absicherung der Gewährleistungsansprüche<br />
der Besitzgesellschaft nicht ausreichen<br />
oder ausfallen. Infolgedessen kann nicht ausgeschlossen<br />
werden, dass die zuvor genannten Sicherheiten<br />
in Verbindung mit der vereinbarten Vertragsstrafenregelung<br />
nicht ausreichen, um Ausfälle, beispielsweise<br />
Mietausfälle im Falle der nicht fristgerechten Fertigstellung<br />
der Baumaßnahmen, aufzufangen.<br />
Sach- oder Rechtsmängel<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich<br />
während der Fondslaufzeit Sach- oder Rechtsmängel<br />
bzgl. der Immobilie ergeben, die gegenüber den Verkäufern<br />
des Anteils im Rahmen der kaufvertraglichen<br />
Gewährleistung nicht oder nicht mehr (z. B. im Falle<br />
der Insolvenz) durchgesetzt werden können. In diesem<br />
Fall trägt die Fondsgesellschaft und somit der Investor<br />
das Risiko. Je nach Art und Schwere dieser Mängel<br />
können zu deren Beseitigung Aufwendungen nötig<br />
sein, die das prognostizierte Ergebnis negativ beeinflussen<br />
und die Auszahlungen für die Investoren reduzieren<br />
oder auch gänzlich wegfallen lassen.<br />
Platzierung<br />
Ein Risiko besteht auch im Hinblick auf die Platzierungsgarantieverpflichtung<br />
der Deutsche Structured Finance<br />
GmbH gegenüber der Fondsgesellschaft, sofern<br />
das benötigte Eigenkapital der Fondsgesellschaft nicht<br />
fristgerecht platziert werden kann. In diesem Fall kann<br />
die DSF wählen, ob sie selbst der Fondsgesellschaft als<br />
Kommanditist beitritt oder einen Dritten benennt oder<br />
die DSF oder ein Dritter der Fondsgesellschaft ein Darlehen<br />
in Höhe des nicht platzierten Eigenkapitals zur<br />
Verfügung stellt. Dieses Darlehen wird sich so verzinsen,<br />
wie sich eine entsprechende Beteiligung verzinst<br />
hätte. Würden die Konditionen eines Darlehens eines<br />
Dritten von dieser Maßgabe abweichen, würden Ausgleichszahlungen<br />
an die bzw. von der DSF das wirtschaftlich<br />
gewünschte Ergebnis aus Sicht der Fondsgesellschaft<br />
herstellen. Sofern die DSF als Platzierungsgarant<br />
ausfällt, könnte dies dazu führen, dass die Konditio-<br />
nen des Darlehens nicht mehr ausgeglichen werden<br />
oder das Darlehen bei voller Haftung der Fondsgesellschaft<br />
sogar fällig gestellt wird. Dies könnte zu einem<br />
Zeitpunkt geschehen, zu dem die Fondsgesellschaft<br />
weder zur Rückführung des Darlehens noch zur Zahlung<br />
höherer Konditionen in der Lage ist. In diesem Fall<br />
könnte es zu einer Verwertung der Sicherheiten des<br />
Darlehensgebers, insbesondere zu einer Zwangsversteigerung<br />
der Fondsimmobilie, kommen. Hierdurch<br />
könnte die Fondsgesellschaft insolvent werden. Für den<br />
Investor könnte dies zum Totalverlust seiner Einlage<br />
nebst Agio führen. Gleiches gilt, sofern die DSF ihre<br />
Verpflichtungen aus der Platzierungsgarantie gar nicht<br />
erfüllt.<br />
Fremdfinanzierung auf Ebene der<br />
Besitzgesellschaft<br />
Die Fondsimmobilie wird auf Ebene der Besitzgesellschaft<br />
mit einem Darlehen i. H. v. 57,3 % ihres Gesamtinvestitionsvolumens<br />
fremdfinanziert. Es bestehen<br />
damit Risiken, die typischerweise mit einer Fremdfinanzierung<br />
einhergehen, z. B. dass laufende Erträge<br />
aus der Immobilie nicht ausreichen, die Zinszahlungen<br />
und die Tilgung (zusammen «Kapitaldienst») des Darlehens<br />
zu bedienen. Die Fremdfinanzierung kann dazu<br />
führen, dass ein anlagegefährdendes Risiko eintritt, sofern<br />
der Kapitaldienst nicht mehr geleistet werden kann<br />
und die Besitzgesellschaft insolvent wird. Die Auswirkung<br />
auf die Gesamtrentabilität wäre negativ. Dieses<br />
Szenario könnte auch zu einem Totalverlust bei den Investoren<br />
der Fondsgesellschaft führen.<br />
Wird eine der drei im Darlehensvertrag spezifizierten<br />
Finanzkennzahlen (sogenannte Covenants; siehe Kapitel<br />
«Rechtliche Grundlagen») nicht eingehalten, kann<br />
die Darlehensgeberin zusätzliche Sicherheiten verlangen.<br />
Dies kann z. B. erfolgen, wenn die Mieteinahmen<br />
oder der Objektwert sinken.<br />
Eine Sicherheit ist die Verpfändung der Nettomieten<br />
(Bruttomieten ohne USt und Mietnebenkosten) abzüglich<br />
einer Pauschale von 15 % der Nettomieten. Das<br />
verpfändete und verzinste Guthaben wird freigegeben,<br />
wenn, im Falle des DSCR und ISCR Tests (siehe «Glos-<br />
Risiken der Beteiligung<br />
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