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Justizzentrum Thüringen - Dima24

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waren und unabhängig von der Eintragung im Grundbuch<br />

entstanden sind. Denn aufgrund des Grundbuchbereinigungsgesetzes<br />

sind für den Besitz und den Betrieb<br />

sowie zur Unterhaltung und Erneuerung von<br />

Energieanlagen auf Leitungstraßen, die am Tag der<br />

Wiedervereinigung zwischen der BRD und der DDR<br />

auf dem Gebiet der ehemaligen DDR genutzt wurden,<br />

beschränkt persönliche Dienstbarkeiten zu Gunsten<br />

des jeweiligen Versorgungsunternehmens entstanden.<br />

Genehmigungen und Vorschriften<br />

Es besteht das Risiko, dass bestehende Genehmigungen<br />

und Vorschriften beim Bau und der Sanierung<br />

der Fondsimmobilie nicht eingehalten werden. Die<br />

Kosten zur Beseitigung dieser Abweichungen wären<br />

nicht konkret im Budget der Besitzgesellschaft berücksichtigt.<br />

Sollten sich größere Abweichungen herausstellen,<br />

könnten die hierfür anfallenden Kosten das<br />

Budget für Unvorhergesehenes überschreiten und die<br />

Rentabilität der Beteiligung mindern.<br />

Es besteht außerdem das Risiko, dass sich Vorschriften<br />

für Neubauten in der Zukunft ändern und die<br />

Fondsimmobilie diese Vorschriften dann nicht mehr<br />

einhält. Bestandsgebäude genießen in solchen Fällen<br />

zwar in der Regel Bestandsschutz, aber sollten sie z. B.<br />

durch ein Feuer vernichtet werden, könnten sie so<br />

nicht wieder errichtet werden. Maßgeblich für den<br />

Neubau wäre dann die aktuell geltende Gesetzeslage.<br />

Sanierungsrechtliche Genehmigungen<br />

Die sanierungsrechtlichen Genehmigungen für die<br />

bis zum 31.01.2010 noch abzuschließenden Nachträge<br />

zu den Mietverträgen mit dem Freistaat <strong>Thüringen</strong> und<br />

der GMG Generalmietgesellschaft mbH (siehe «Mietvertragsrisiko»)<br />

sind noch zu beantragen. Die Genehmigungen<br />

für die im Grundbuch des Grundbesitzes einzutragenden<br />

Belastungen sind teilweise noch nicht erteilt.<br />

Für den Fall, dass erforderliche Genehmigungen nicht<br />

spätestens am 30.04.2010 vorliegen, hat die Fondsgesellschaft<br />

das Recht, vom Anteilskaufvertrag zurückzutreten.<br />

Zu den Folgen siehe Abschnitt «Einhaltung des<br />

Zeitplans/Rücktritt/Rückabwicklung».<br />

16<br />

Risiken der Beteiligung<br />

Einhaltung des Zeitplans/Rücktritt<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind nicht alle<br />

Bau- und Sanierungsmaßnahmen an der Fondsimmobilie<br />

abgeschlossen. Die Fertigstellung und Übergabe ist<br />

für den 15.12.2009 geplant. Bis spätestens zum 30. April<br />

2010 müssen jedoch alle Vollzugsvoraussetzungen –<br />

u. a. die Fertigstellung der Bau- und Sanierungsarbeiten<br />

– für den Vollzug des Anteilskaufvertrages erfüllt<br />

sein. Ist dies nicht der Fall, ist die Fondsgesellschaft zum<br />

Rücktritt vom Anteilskaufvertrag berechtigt.<br />

Im Fall des Rücktritts vom Anteilskaufvertrag kommt<br />

es zu einer vorzeitigen Auflösung der Fondsgesellschaft,<br />

wobei die Möglichkeit besteht, dass die im Rahmen<br />

der Liquidation erzielten Mittel (inkl. des für den<br />

Fall des Rücktritts vereinbarten Schadensersatzes)<br />

nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft<br />

vollständig abzudecken. Die Insolvenz der<br />

Fondsgesellschaft kann in diesem Fall nicht ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Bezüglich der Einlagen der Investoren beabsichtigt<br />

die Deutsche Structured Finance GmbH («DSF») in<br />

dem Fall, dass die Fondsgesellschaft von einem ihrer<br />

Rücktrittsrechte Gebrauch macht, dem jeweiligen Investor<br />

ein freiwilliges Angebot zur Übernahme seines<br />

Kommandit- bzw. Treugeberanteils zu einem Kaufpreis<br />

in Höhe von mindestens der tatsächlich geleisteten<br />

Einlage zzgl. Agio zu unterbreiten. Eine rechtliche Verpflichtung<br />

hierzu besteht nicht. Sollte die DSF ihr auf<br />

freiwilliger Basis zu machendes Angebot nicht vorlegen,<br />

der Investor das Angebot nicht annehmen oder<br />

die DSF ausfallen und die Verkäufer des Anteils den für<br />

den Fall des Rücktritts vereinbarten Schadensersatz<br />

nicht leisten bzw. dieser nicht ausreichend ist, könnte<br />

dies bis zum Totalverlust der Einlage nebst Agio führen.<br />

Risiken aus den geleisteten Bürgschaften/<br />

sonstigen Sicherheiten<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die zur<br />

Absicherung der Vertragserfüllung vom Generalübernehmer<br />

gegebene Bürgschaft bzw. der vereinbarte Sicherungseinbehalt<br />

(oder die alternativen Gewährleistungsbürgschaften<br />

der Subunternehmer des General-

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