Justizzentrum Thüringen - Dima24
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Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse nicht<br />
eröffnet oder eingestellt wird oder<br />
(b) gegen die Treuhandkommanditistin aus einem rechtskräftigen<br />
Titel die Zwangsvollstreckung betrieben und<br />
nicht innerhalb von zwei Monaten aufgehoben oder<br />
eingestellt wird.<br />
Im Falle der vorgenannten Abs. 6 und 8 wird der Treugeber<br />
direkt als Kommanditist an der Fondsgesellschaft beteiligt.<br />
Die Übertragung des Kommanditanteils ist jeweils aufschiebend<br />
bedingt durch die Eintragung des Treugebers als<br />
Kommanditist im Wege der Rechtsnachfolge in das Handelsregister<br />
der Fondsgesellschaft.<br />
§ 10 Treugeberregister/Datenschutz<br />
(1) Mit Annahme der Beteiligungserklärung wird der Treugeber<br />
von der Treuhandkommanditistin in ein von dieser geführtes<br />
Register eingetragen («Treugeberregister»). Die Treuhandkommanditistin<br />
kann sich hierzu auch eines Dritten<br />
bedienen. Das Treugeberregister enthält Namen und Anschrift<br />
des Treugebers, die Höhe seiner Einlage sowie eventuelle<br />
sonstige Angaben im unmittelbaren Zusammenhang<br />
mit der Beteiligung. Der Treugeber stimmt der Eintragung<br />
in das Treugeberregister zu.<br />
(2) Der Treugeber hat keinen Anspruch auf Einsicht in das Register<br />
oder auf Angaben über die übrigen Treugeber, die<br />
über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen, es sei<br />
denn, der jeweilige Treugeber hat der Weitergabe seiner<br />
Daten auf der Beitrittserklärung ausdrücklich zugestimmt.<br />
(3) Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, Angaben aus<br />
dem Treugeberregister offenzulegen, sofern sie hierzu gesetzlich<br />
verpflichtet ist. Die Treuhandkommanditistin ist ferner<br />
gegenüber der Fondsgesellschaft und deren Gesellschaftern<br />
sowie den Beratern der Fondsgesellschaft, die zur<br />
gesetzlichen Berufsverschwiegenheit verpflichtet sind, zur<br />
Offenlegung von Daten aus dem Treugeberregister berechtigt.<br />
(4) Der Treugeber ist verpflichtet, Änderungen der Daten zu<br />
seiner Person oder zur rechtlichen Inhaberschaft der Gesellschafterbeteiligung<br />
unverzüglich mitzuteilen und ggf. durch<br />
entsprechende Urkunden (Erbschein, Übertragungsvertrag<br />
etc.) nachzuweisen. Dies gilt insbesondere für den Wechsel<br />
der Anschrift des Treugebers. Die Treuhandkommanditistin<br />
kann dem ausscheidenden Treugeber für die aufgrund des<br />
Ausscheidens erforderlichen Änderungen im Treugeberregister<br />
eine pauschale Bearbeitungsgebühr von bis zu EURO<br />
100 zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer berechnen<br />
bzw. diesen Betrag von der letzten Auszahlung an den ausscheidenden<br />
Treugeber in Abzug bringen. Dem Treugeber<br />
bleibt es vorbehalten nachzuweisen, eine Bearbeitungsgebühr<br />
sei überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die<br />
Pauschale angefallen.<br />
(5) Der Treugeber erhält eine Benachrichtigung über seine Eintragung<br />
in das vorgenannte Register.<br />
(6) Der Treugeber hat davon Kenntnis und ist damit einverstanden,<br />
dass im Rahmen dieses Vertrags personenbezogene<br />
Daten auf EDV-Anlagen gespeichert und genutzt werden.<br />
§ 11 Vergütung der Treuhandkommanditistin<br />
(1) Für ihre Bereitschaft, die Stellung eines Treuhandkommanditisten<br />
einzunehmen, einschließlich der tatsächlichen<br />
Übernahme der Treuhandkommanditistenstellung für alle<br />
Treugeber erhält die Treuhandkommanditistin von der<br />
Fondsgesellschaft eine jährliche pauschale Vergütung in<br />
Höhe von EURO 10.000 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
Für das Jahr 2009 wird die Vergütung aufgrund des erhöhten<br />
Verwaltungsaufwands für die Erfassung der beigetretenen<br />
Investoren voll gezahlt. Die Vergütung ist jeweils nach<br />
Rechnungsstellung mit einer Frist von 14 Kalendertagen ab<br />
Eingang der Rechnung bei der Fondsgesellschaft zur Zahlung<br />
fällig.<br />
(2) Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, zusätzliche<br />
Leistungen zugunsten einzelner Treugeber diesen über die<br />
gemäß Abs. 1 zu zahlende Vergütung hinaus gesondert in<br />
Rechnung zu stellen.<br />
(3) Für diese Vergütungen gilt § 4 Abs. 3 nicht.<br />
§ 12 Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot<br />
(§ 181 BGB)<br />
Soweit die Treuhandkommanditistin aufgrund dieses Vertrags<br />
oder des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft handelt,<br />
kann sie im Namen eines Vertretenen mit sich im eigenen<br />
Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte oder<br />
Rechtshandlungen vornehmen bzw. rechtserhebliche Erklärungen<br />
abgeben (Befreiungen von den Beschränkungen des § 181<br />
BGB).<br />
§ 13 Haftung der Treuhandkommanditistin; Verjährung<br />
(1) Die Treuhandkommanditistin hat ihre Pflichten mit der<br />
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nach pflichtgemäßem<br />
Ermessen zu erfüllen. Die Parteien haben untereinander<br />
nur grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der<br />
ihnen obliegenden Verpflichtungen zu vertreten. Dies gilt<br />
nicht im Fall einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.<br />
In diesem Fall wird auch für fahrlässige und vorsätzliche<br />
Pflichtverletzungen gehaftet. Im Fall einer Haftung<br />
der Treuhandkommanditistin für leichte Fahrlässigkeit ist<br />
ihre Haftung auf die Höhe der geleisteten Treugeberanteile<br />
bzw. der in die Fondsgesellschaften geleisteten Pflichteinlagen<br />
des Anspruchsberechtigten beschränkt, sofern es sich<br />
nicht um Rechtsgutsverletzungen von Leben, Körper und<br />
Gesundheit handelt.<br />
(2) Die Treuhandkommanditistin übernimmt keinerlei Haftung<br />
für den Eintritt der vom Treugeber oder der Fondsgesellschaft<br />
verfolgten steuerlichen oder sonstigen wirtschaftlichen<br />
Ziele. Ebenso wenig übernimmt sie eine Haftung für<br />
die Bonität der Vertragsparteien der Fondsgesellschaft oder<br />
eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung derselben. Die<br />
Treuhandkommanditistin hat das Beteiligungsangebot und<br />
insbesondere den Verkaufsprospekt nicht überprüft und<br />
sich bei der Entwicklung der Fondsstruktur nicht beteiligt.<br />
Sie haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit des<br />
Verkaufsprospekts. Die Anlageberatung oder die Information<br />
über die Vor- und Nachteile einer Beteiligung an der<br />
Treuhandvertrag<br />
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