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Justizzentrum Thüringen - Dima24

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Treuhandvertrag<br />

zwischen<br />

der jeweils in der Beitrittserklärung zu der<br />

DSF <strong>Justizzentrum</strong> <strong>Thüringen</strong> GmbH & Co. KG genannten Person<br />

– nachfolgend «Treugeber» genannt –<br />

und der<br />

DSF Treuhand GmbH, Feuerbachstraße 26–32, 60325 Frankfurt<br />

am Main<br />

– nachfolgend «Treuhandkommanditistin» genannt –<br />

Präambel<br />

(1) In einer gesondert unterzeichneten Beitrittserklärung hat<br />

der Treugeber der Treuhandkommanditistin den Abschluss<br />

eines Treuhandvertrages angeboten. Mit Annahme dieses<br />

Angebots kommt zwischen den Parteien ein Treuhandverhältnis<br />

nach Maßgabe dieses Vertrages zustande. Als Tag<br />

des Vertragsschlusses gilt der Tag der Unterzeichnung der<br />

Annahmeerklärung. Der Vertrag wird unabhängig vom Zugang<br />

der Annahme der Beitrittserklärung wirksam.<br />

(2) Die Treuhandkommanditistin ist an der Fondsgesellschaft<br />

nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft<br />

beteiligt.<br />

(3) Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, einen Kommanditanteil<br />

im eigenen Namen für anteilige Rechnung der<br />

Treugeber – nach Maßgabe dieses Treuhandvertrags – zu<br />

halten. Sie ist nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages<br />

der Fondsgesellschaft ermächtigt, ihren Kapitalanteil an der<br />

Fondsgesellschaft zu erhöhen. Der treuhänderisch für den<br />

Treugeber anteilig gehaltene Kapitalanteil (Pflichteinlage)<br />

entspricht dem in der Beitrittserklärung genannten Betrag<br />

(Einlage).<br />

(4) Der Treugeber beteiligt sich somit über die Treuhandkommanditistin<br />

mittelbar an der DSF <strong>Justizzentrum</strong> <strong>Thüringen</strong><br />

GmbH & Co. KG (nachfolgend «Fondsgesellschaft»).<br />

(5) Die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen<br />

zwischen den Treugebern und der Treuhandkommanditistin<br />

untereinander. Die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />

gelten ergänzend zu diesem Treuhandvertrag.<br />

Dem Treugeber ist bekannt und er ist damit einverstanden,<br />

dass die Treuhandkommanditistin mit einer Vielzahl<br />

von Treugebern Treuhandverträge dieses Inhalts abschließt.<br />

(6) Nicht Bestandteil dieses Treuhandvertrags sind die vom<br />

Treugeber verfolgten wirtschaftlichen und steuerlichen<br />

Ziele.<br />

§ 1 Abschluss und Gegenstand des Treuhandvertrags<br />

(1) Dieser Treuhandvertrag kommt mit der Annahmeerklärung<br />

durch die Treuhandkommanditistin auf der Beitrittserklärung<br />

des Treugebers zustande. Der Zugang der Annahmeerklärung<br />

beim Treugeber ist für das Zustandekommen des<br />

Treuhandvertrags nicht erforderlich. Der Treugeber wird jedoch<br />

über die Annahme seiner Beitrittserklärung durch die<br />

Übersendung einer Annahmebestätigung informiert.<br />

150 Treuhandvertrag<br />

Treuhandvertrag<br />

(2) Die Treuhandkommanditistin tritt zum in der Beitrittserklärung<br />

festgelegten Beitrittstermin im Auftrag und für Rechnung<br />

des Treugebers der Fondsgesellschaft als Kommanditist<br />

bei und hält treuhänderisch im eigenen Namen, aber im<br />

vollen Umfang der von einem Treugeber gezeichneten Beteiligung<br />

für Rechnung des Treugebers, diesen Kommanditanteil<br />

nach Maßgabe des Absatzes 4 als Treuhandkommanditist<br />

an der Fondsgesellschaft.<br />

(3) Die Treuhandkommanditistin ist nicht verpflichtet, für den<br />

Treugeber die Pflichteinlage zu leisten.<br />

(4) Im Außenverhältnis hält die Treuhandkommanditistin ihre<br />

Beteiligung als einheitlichen Kommanditanteil für alle Treugeber.<br />

Die Höhe des Anteils des Treugebers am Kommanditanteil<br />

der Treuhandkommanditistin ergibt sich aus der in<br />

der Beitrittserklärung des Treugebers genannten Einlage.<br />

Die Beteiligung der Treuhandkommanditistin an der Fondsgesellschaft<br />

erfolgt nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages<br />

und den Bestimmungen dieses Vertrages.<br />

(5) Im Innenverhältnis behandelt die Treuhandkommanditistin<br />

den Anteil des Treugebers als dessen anteiligen Kommanditanteil.<br />

Wirtschaftlich entspricht die Stellung des Treugebers<br />

daher der eines Kommanditisten der Fondsgesellschaft.<br />

§ 2 Person des Treugebers<br />

Treugeber können alle Personen sein, die gemäß § 4 Abs. 6 und §<br />

6 des Gesellschaftsvertrags auch Kommanditist sein können.<br />

§ 3 Pflichten des Treugebers<br />

(1) Der Treugeber hat die in der Beitrittserklärung bezeichnete<br />

Einlage gegebenenfalls zuzüglich Agio fristgerecht auf das<br />

Konto der Fondsgesellschaft einzuzahlen.<br />

(2) Erfüllt der Treugeber die in der Beitrittserklärung übernommene<br />

Verpflichtung zur Leistung seiner Einlage gegebenenfalls<br />

nebst Agio trotz Mahnung und Nachfristsetzung<br />

nicht oder nicht in voller Höhe, ist die Treuhandkommanditistin<br />

berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen sowie das<br />

Treuhandverhältnis zu kündigen. § 6 Abs. 12 bis 15 des Gesellschaftsvertrags<br />

der Fondsgesellschaft gelten entsprechend.<br />

(3) Der Treugeber ist nach Maßgabe der Beitrittserklärung verpflichtet,<br />

innerhalb von vier Wochen nach Zugang einer<br />

schriftlichen Aufforderung der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

der Fondsgesellschaft einen Nachweis für die<br />

Identifikationsprüfung nach dem Geldwäschegesetz beizubringen.<br />

Erfüllt der Treugeber diese Verpflichtung nicht innerhalb<br />

der genannten Frist, ist die Treuhandkommanditistin<br />

berechtigt, das Treuhandverhältnis zu kündigen. § 6<br />

Abs. 16 des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft<br />

gilt entsprechend.<br />

(4) In steuerlicher Hinsicht ist der Treugeber wirtschaftlicher Eigentümer<br />

seines anteiligen Kommanditanteils. Deshalb<br />

treffen die sich aus der Beteiligung ergebenden steuerlichen<br />

Wirkungen ausschließlich den Treugeber. Der Treugeber<br />

ist verpflichtet, sich selbst um entsprechende steuerliche<br />

Beratung zu bemühen. Die Treuhandkommanditistin<br />

übernimmt insoweit keine Verpflichtungen.

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