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Justizzentrum Thüringen - Dima24

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zum bestehenden Mietvertrag mit der GMG Generalmietgesellschaft<br />

mbH noch nicht unterschrieben<br />

(siehe Kapitel «Rechtliche Grundlagen»). Dies sind jedoch<br />

Vollzugsvoraussetzungen des Anteilskaufvertrags<br />

und sind diese nicht bis zum 30.04.2010 erfüllt, ist die<br />

Fondsgesellschaft zum Rücktritt vom Anteilskaufvertrag<br />

berech tigt. Zu den Folgen siehe «Einhaltung des<br />

Zeitplans/ Rücktritt/Rückabwicklung».<br />

Mietkaution<br />

Es wurde bei keinem Mietvertrag eine Mietkaution<br />

vereinbart. Infolgedessen fehlt der Besitzgesellschaft als<br />

Vermieterin eine Sicherheitsleistung für den Fall, dass<br />

die Mieter ihren mietvertraglichen Verpflichtungen, insbesondere<br />

den Mietzahlungen, nicht nachkommen.<br />

Vergaberecht<br />

Es besteht ein Risiko, dass der Mietvertrag mit dem<br />

Freistaat <strong>Thüringen</strong> auf vergaberechtlicher Grundlage<br />

angegriffen werden könnte. Es liegt ein Rechtsgutachten<br />

vor, wonach der Mietvertrag nicht aus vergaberechtlichen<br />

Gründen nichtig oder kündbar sei, da die<br />

Bauverpflichtungen in dem Mietvertrag keinen Bauauftrag<br />

im Sinne des Vergaberechts darstellen. Es ist jedoch<br />

nicht ausgeschlossen, dass es zu einem Gerichtsverfahren<br />

kommen könnte, in dem das zuständige Gericht<br />

eine andere Rechtsauffassung vertritt. Bei der<br />

Feststellung eines Vergaberechtsverstoßes wäre der<br />

Mietvertrag nichtig und somit rückabzuwickeln, d. h.,<br />

das Mietobjekt wäre herauszugeben und der Freistaat<br />

<strong>Thüringen</strong> hätte für die vergangene Mietzeit ein Nutzungsentgelt<br />

in Höhe der ortsüblichen Miete zu zahlen.<br />

Für den Investor besteht das Risiko, dass vom Gericht<br />

eine niedrigere als die im Mietvertrag vereinbarte Miete<br />

festgesetzt wird. Außerdem besteht das Risiko, dass<br />

kein neuer Mietvertrag mit dem Freistaat <strong>Thüringen</strong> abgeschlossen<br />

werden kann. Das würde sich negativ auf<br />

die Rentabilität des Investments auswirken.<br />

Inflationsrisiko<br />

Der Mietvertrag mit dem Hauptmieter Freistaat <strong>Thüringen</strong><br />

enthält keine Indexklausel, wonach die Miete in<br />

14 Risiken der Beteiligung<br />

Abhängigkeit von der Inflation angepasst werden<br />

würde. Vielmehr wird die Miete jeweils nach Ablauf<br />

von fünf Jahren um jeweils fünf Prozent erhöht, unabhängig<br />

von der tatsächlichen Inflation. Es besteht<br />

daher ein Risiko, dass bei hohen Inflationsraten die<br />

Mieteinnahmen nicht mehr ausreichen, die inflationsabhängigen<br />

Kosten, wie z. B. die Instandhaltungskosten,<br />

zu kompensieren.<br />

Nutzungsmöglichkeiten der Flächen<br />

Das Ensemble aus den vier Gebäuden ist so gestaltet,<br />

dass eine Trennung der Gebäudeeinheiten grundsätzlich<br />

möglich ist. Es ist jedoch nicht auszuschließen,<br />

dass eine andere als die geplante Nutzung oder die<br />

Trennung der Gebäudeeinheiten mit Kosten verbunden<br />

wäre, die in der vorliegenden Prognoserechung nicht<br />

berücksichtigt sind und durch die nach Umbau erzielbaren<br />

Mieteinnahmen nicht kompensiert werden können.<br />

Ein erhöhter Aufwand würde sich negativ auf die<br />

Rentabilität des Investments auswirken.<br />

Leerstandsrisiko<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch<br />

Auslaufen von Mietverträgen oder durch Ausfall von<br />

Mietern ein wesentlicher Leerstand entsteht und dies<br />

zu geringeren bzw. keinen Mieteinnahmen führt.<br />

Instandhaltung/Revitalisierung<br />

Für die Instandhaltung des Gebäudes, der Außenanlagen<br />

und etwaiger Werterhaltungsmaßnahmen wurden<br />

in den Prognoserechnungen die von einem technischen<br />

Berater im Rahmen der Due Diligence erwarteten<br />

Kosten berücksichtigt. Darüber hinausgehende Instandhaltungs-<br />

und Revitalisierungsmaßnahmen –<br />

etwa zur Anpassung an geänderte Wettbewerbs- und<br />

Bedarfsstrukturen – können grundsätzlich nicht ausgeschlossen<br />

werden. Höhere als geplante Aufwendungen<br />

müssten durch Darlehensaufnahme oder zulasten<br />

der Ausschüttung oder der Liquiditätsreserve der Besitzgesellschaft<br />

bestritten werden. Dies kann sich anlagegefährdend<br />

auswirken.

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