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Justizzentrum Thüringen - Dima24

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Kommanditist – und seinem Nachfolger – wird Generalvollmacht<br />

zur Vertretung der Fondsgesellschaft in allen Belangen<br />

erteilt. Er vertritt die Fondsgesellschaft gemeinsam mit<br />

einem persönlich haftenden Gesellschafter.<br />

(4) Die persönlich haftende Gesellschafterin selbst und ihre gesetzlichen<br />

Vertreter sowie der geschäftsführende Kommanditist<br />

– gegebenenfalls auch dessen gesetzlicher Vertreter –<br />

sind für Rechtsgeschäfte mit der Fondsgesellschaft von<br />

den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Sie sind zur<br />

Erteilung von Untervollmachten berechtigt. Die Erteilung<br />

von Untervollmacht hat schriftlich zu erfolgen.<br />

(5) Sollte der geschäftsführende Kommanditist seine Beteiligung<br />

übertragen (§ 15 Abs. 4a)) oder kündigen (§ 16 Abs.<br />

6) oder als Gesellschafter ausgeschlossen (§ 18) werden,<br />

gilt seine Vertretungsmacht durch die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin als widerrufen.<br />

(6) Die Geschäftsführung ist verpflichtet, die Geschäfte der<br />

Fondsgesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns<br />

zu führen.<br />

(7) Die Geschäftsführung ist jederzeit berechtigt, die Geschäfte<br />

der Fondsgesellschaft ganz oder teilweise von Dritten, die<br />

namens und für Rechnung der Fondsgesellschaft handeln,<br />

besorgen zu lassen und die hierfür erforderlichen Vollmachten<br />

zu erteilen, ohne dass dadurch ihre eigene Geschäftsführungsberechtigung/-verpflichtung<br />

eingeschränkt wird.<br />

Die durch die Beauftragung Dritter entstehenden Kosten<br />

trägt die Fondsgesellschaft.<br />

(8) Für alle über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehenden<br />

Geschäfte der Fondsgesellschaft, abgesehen von den<br />

in Abs. 10, ist eine vorherige Zustimmung durch Gesellschafterbeschluss<br />

erforderlich, soweit diese Geschäfte nicht<br />

im Rahmen des jeweils aktuellen Investitions- und Finanzierungsplanes<br />

enthalten sind. Hierzu zählen insbesondere:<br />

(a) Erwerb, Veräußerung und Übertragung von Beteiligungen<br />

an anderen Unternehmen sowie die Begründung<br />

von Niederlassungen;<br />

(b) Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundvermögen<br />

und sonstigem Anlagevermögen der Fondsgesellschaft;<br />

(c) Gewährung oder Aufnahme von Darlehen, Abgabe von<br />

Garantien oder Bürgschaften und Übernahme sonstiger<br />

Haftungsrisiken durch die Fondsgesellschaft, soweit<br />

diese insgesamt einen Betrag in Höhe von EURO<br />

1.000.000 netto überschreiten;<br />

(d) Abschluss, Ergänzung oder Beendigung von sonstigen<br />

langfristigen Vereinbarungen der Fondsgesellschaft mit<br />

einer Laufzeit von mehr als einem Jahr, sofern der Gegenstandswert<br />

des jeweiligen Vertrags mehr als EURO<br />

1.000.000 netto beträgt;<br />

(e) Änderungen des Investitions- und Finanzierungsplanes,<br />

soweit die Änderung einen Betrag von mehr als EURO<br />

1.000.000 netto betrifft;<br />

(f) Sonstige Geschäfte mit einem Geschäftswert von mehr<br />

als EURO 1.000.000 netto, die außerhalb des Unternehmenszweckes<br />

liegen;<br />

(g) Änderungen des Gesellschaftsvertrags einschließlich<br />

der Änderung des Unternehmenszwecks, der Erhö-<br />

142 Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />

hung oder Reduzierung des Kommanditkapitals<br />

und/oder der Haftsummen. Zur Erhöhung des Kommanditkapitals<br />

der Fondsgesellschaft sowie der Haftsummen<br />

durch Aufnahme neuer Gesellschafter als Direktkommanditisten<br />

und einer Treuhandkommanditistin<br />

auf bis zu EURO 10.500.000 ist die Zustimmung in § 5<br />

Abs. 2 dieses Gesellschaftsvertrags bereits erteilt;<br />

(h) Auflösung der Fondsgesellschaft, sofern nicht § 22<br />

Abs.1 S. 2 gilt.<br />

(9) Zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Fondsgesellschaft<br />

zählen demgegenüber insbesondere die Erfüllung und die<br />

Umsetzung aller von ihr und/oder der Besitzgesellschaft<br />

eingegangenen Geschäfte und Verträge, die im Verkaufsprospekt<br />

dargestellt sind, soweit in diesem Vertrag nichts<br />

anderes geregelt ist.<br />

(10) Insbesondere für folgende Geschäfte der Fondsgesellschaft<br />

ist keine vorherige Zustimmung durch Gesellschafterbeschluss<br />

erforderlich:<br />

(a) Sämtliche Geschäfte, die im Rahmen der Vorbereitung<br />

und des Vollzugs des Erwerbs des Anteils i. H. v. 94 %<br />

an der Besitzgesellschaft erfolgen, insbesondere, aber<br />

nicht abschließend:<br />

p Annahme der Abtretung des Kommanditanteils an<br />

der Besitzgesellschaft durch die Fondsgesellschaft<br />

p Zustimmung zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages<br />

der Besitzgesellschaft<br />

p Zustimmung zum Austritt der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin, real invest Schloßstraße Gera Verwaltungs-GmbH,<br />

bei der Besitzgesellschaft<br />

p Zustimmung zum Beitritt der DSF Zehnte Verwaltungsgesellschaft<br />

als neue persönlich haftende Gesellschafterin<br />

bei der Besitzgesellschaft<br />

p Zustimmung zum Beitritt der Deutsche Structured<br />

Finance GmbH oder einer ihrer Tochtergesellschaften<br />

als neuer geschäftsführender Kommanditist zur<br />

Besitzgesellschaft<br />

p Zustimmung zur Beschlussfassung bei der Besitzgesellschaft<br />

über aa) eine Kapitalerhöhung auf bis<br />

zu EUR 8,5 Mio., bb) Sitzverlegung nach Frankfurt<br />

am Main, cc) Umfirmierung in DSF Gera GmbH &<br />

Co. KG sowie dd) Abschluss von in dem Verkaufsprospekt<br />

beschriebenen Verwaltungsverträgen<br />

p Zustimmung zur Aufnahme von Darlehen bei der<br />

Besitzgesellschaft i. H. v. von bis zu EURO 10,5 Mio.<br />

(b) Ausübung der der Fondsgesellschaft aus dem Anteilskaufvertrag<br />

mit der Immobilien Invest Köln GmbH und<br />

der InCity Immobilien AG, Köln, zustehenden Rücktrittsrechte<br />

sowie aller in diesem Zusammenhang erforderlichen<br />

Handlungen und Erklärungen, insbesondere<br />

die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen<br />

und die Inanspruchnahme von Sicherheiten.<br />

(c) Handlungen im Zusammenhang mit der Ausübung der<br />

Platzierungsgarantie der Deutsche Structured Finance<br />

GmbH zugunsten der Gesellschaft, wie z. B. die Aufnahme<br />

eines Direktkommanditisten nach dem<br />

15.12.2009 oder die Aufnahme eines Darlehens

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