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Justizzentrum Thüringen - Dima24

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Das dem Verkaufsprospekt zugrunde liegende Beteiligungsangebot<br />

birgt neben allgemeinen auch einige<br />

aus der Art der Investition resultierende, spezielle Risiken.<br />

Der Investor sollte daher bei seiner Entscheidung<br />

alle in diesem Verkaufsprospekt aufgeführten Risiken<br />

berücksichtigen. Der Investor sollte eine Beteiligung<br />

nur dann eingehen, wenn er das Risiko seines Engagements<br />

überblicken kann. Kapitalrückflüsse und Ausschüttungen<br />

sind im Voraus nicht kalkulierbar und<br />

nicht sicher. Es ist möglich, dass zum heutigen Zeitpunkt<br />

unvorhersehbare Ereignisse, wie zum Beispiel<br />

Änderungen der wirtschaftlichen, zivil- oder steuerrechtlichen<br />

Rahmenbedingungen, das Ergebnis der Investition<br />

negativ beeinflussen.<br />

Die im Folgenden dargestellten Risiken stellen<br />

nach Kenntnis der Anbieterin zum Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung alle wesentlichen<br />

rechtlichen, steuerlichen und tatsächlichen Risiken<br />

im Zusammenhang mit der Vermögensanlage<br />

dar.<br />

Es kann dennoch nicht ausgeschlossen werden, dass<br />

weitere Risiken bestehen oder sich heute als unwesentlich<br />

eingestufte Risiken realisieren und als wesentlich<br />

herausstellen. Die aus heutiger Sicht wesentlichen<br />

Risiken werden unterschieden nach den Kategorien<br />

prognosegefährdend, anlagegefährdend und anlegergefährdend.<br />

Unter prognosegefährdenden Risiken<br />

werden solche Risiken verstanden, die bei ihrem Eintritt<br />

zu einem schwächeren als dem prognostizierten<br />

Ergebnis der Beteiligung führen können. Anlagegefährdende<br />

Risiken sind solche, die, sofern sie eintreten,<br />

dazu führen, dass ein Verlust bis hin zu einem Totalverlust<br />

eintritt. Anlegergefährdende Risiken sind solche,<br />

die das Vermögen des Investors über die Einlage<br />

hinaus gefährden. Insbesondere zwischen den prognosegefährdenden<br />

Risiken und den anlagegefährdenden<br />

Risiken ist eine Abgrenzung sehr schwierig. Je<br />

nachdem, in welchem Ausmaß ein Risiko eintritt, können<br />

alle prognosegefährdenden Risiken auch zu anlagegefährdenden<br />

Risiken werden. Deshalb werden<br />

12<br />

Risiken der Beteiligung<br />

Risiken der Beteiligung<br />

diese beiden Risikotypen zusammen in einem Abschnitt<br />

beschrieben.<br />

Die Darstellung kann nicht eventuelle zusätzliche Risiken<br />

behandeln, die sich möglicherweise aus der individuellen<br />

Situation eines Investors ergeben. Zur Beurteilung<br />

der Eignung dieses Beteiligungsangebotes für<br />

die persönliche Situation des Investors wird diesem<br />

daher empfohlen, sich mit dem gesamten Inhalt dieses<br />

Verkaufsprospektes vertraut zu machen. Die Ausführungen<br />

entbinden den Investor nicht davon, sich ggf.<br />

mit Hilfe eines rechtlichen und steuerlichen Beraters<br />

ein eigenständiges Urteil zu bilden und zur Grundlage<br />

seiner Beteiligungsentscheidung zu machen.<br />

Der Eintritt eines oder mehrerer Risiken würde die<br />

Anlageergebnisse negativ beeinflussen. Voraussagen<br />

über die Eintrittswahrscheinlichkeit der einzelnen Risikofaktoren<br />

können nicht gegeben werden. Es ist nicht<br />

auszuschließen, dass insbesondere bei einem kumulierten<br />

Eintritt der Risiken der Investor seine Einlage<br />

nebst Agio ganz oder teilweise verliert.<br />

Es besteht das maximale Risiko, einen Totalverlust<br />

der Einlage nebst dem gezahlten Agio zu<br />

erleiden. Ein Investor sollte seine Beteiligung<br />

nur dann erwägen, wenn er einen Totalverlust<br />

in Kauf nehmen kann. Darüber hinaus kann es<br />

zu weiteren Vermögensnachteilen kommen,<br />

z. B. kann eine Steuerzahllast ohne korrespondierende<br />

Einnahmen entstehen.<br />

Bei einer – für dieses Beteiligungsangebot ohnehin<br />

nicht empfehlenswerten – persönlichen<br />

Anteilsfinanzierung erhöht sich das maximale<br />

Verlustrisiko um die Zinsen, sämtliche Kosten<br />

und die Tilgung.

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