Justizzentrum Thüringen - Dima24
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§ 12 Abs. 1 Nr. 1<br />
Es existiert kein Aufsichtsrat bei der Fondsgesellschaft.<br />
Ein Beirat wurde bei der Fondsgesellschaft<br />
ebenfalls nicht errichtet.<br />
§ 12 Abs. 1 Nr. 2<br />
Den Mitgliedern der Geschäftsführung der Emittentin<br />
wurden für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr<br />
(2008) keine Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter,<br />
Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />
Versicherungsentgelte, Provisionen oder Nebenleistungen<br />
jeder Art gewährt, da die Fondsgesellschaft erst<br />
am 26.02.2009 wirtschaftlich neu gegründet wurde.<br />
§ 12 Abs. 2 Nr. 1<br />
Die Deutsche Structured Finance GmbH wurde von<br />
der Fondsgesellschaft mit dem Vertrieb der angebotenen<br />
Vermögensanlage beauftragt.<br />
Herr Lars Mohr ist Mitglied der Geschäftsführung<br />
der persönlich haftenden Gesellschafterin der Fondsgesellschaft<br />
sowie der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
und gleichzeitig Mitarbeiter der Deutsche Structured<br />
Finance GmbH. Frau Janine Schellhorn ist Mitglied der<br />
Geschäftsführung der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
der Fondsgesellschaft und Geschäftsführerin der<br />
Deutsche Structured Finance GmbH. Die Mitglieder der<br />
Geschäftsführung der Emittentin sind für keine weiteren<br />
Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb der angebotenen<br />
Vermögensanlage betraut sind.<br />
§ 12 Abs. 2 Nr. 2<br />
Die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin<br />
sind nicht für Unternehmen tätig, die der Fondsgesellschaft<br />
Fremdkapital zur Verfügung stellen.<br />
§ 12 Abs. 2 Nr. 3<br />
Lars Mohr und Janine Schellhorn sind Mitglieder der<br />
Geschäftsführung, d. h. der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
und des geschäftsführenden Kommanditisten.<br />
Sie sind gleichzeitig Mitarbeiter der Deutsche<br />
Structured Finance GmbH, die im Rahmen des Konzeptionsvertrages<br />
von der Fondsgesellschaft mit der Aus-<br />
wahl des Investitionsgegenstandes, der Anbahnung<br />
und Realisierung der Beteiligung an der Besitzgesellschaft<br />
sowie der Verhandlung aller wesentlichen Verträge<br />
beauftragt wurde und damit nicht nur geringfügige<br />
Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang<br />
mit der Herstellung des Anlageobjekts erbringt. Die Mitglieder<br />
der Geschäftsführung der Emittentin sind für<br />
keine weiteren Unternehmen tätig, die im Zusammenhang<br />
mit der Herstellung des Anlageobjektes nicht nur<br />
geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringen.<br />
§ 12 Abs. 3 Nr. 5<br />
Herr Wolfgang von Mangoldt ist Geschäftsführer der<br />
Treuhandkommanditistin und Mitarbeiter der Anbieterin.<br />
Dies kann einen Interessenskonflikt der Treuhandkommanditistin<br />
begründen.<br />
§ 12 Abs. 4<br />
Es existieren keine sonstigen Personen, die die Herausgabe<br />
oder den Inhalt des Prospekts oder die Abgabe<br />
oder den Inhalt des Angebotes der Vermögensanlage<br />
wesentlich beeinflusst haben.<br />
§ 13<br />
Es handelt sich bei der Fondsgesellschaft um eine<br />
Jungemittentin, so dass keine Angaben über den<br />
jüngsten Geschäftsgang erforderlich sind.<br />
§ 14<br />
Für das Angebot der Vermögensanlage, für deren<br />
Verzinsung oder Rückzahlung hat keine juristische Person<br />
oder Gesellschaft die Gewährleistung übernommen.<br />
Erklärungen gemäß VermVerkProspV<br />
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