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Justizzentrum Thüringen - Dima24

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sentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der<br />

Emittenten haben können.<br />

§ 8 Abs. 1 Nr. 4<br />

Die wichtigste laufende Investition der Fondsgesellschaft<br />

ist der Erwerb einer Kommanditbeteiligung<br />

i. H. v. 94 % an der Besitzgesellschaft, DSF Gera GmbH<br />

& Co. KG, Anfang 2010.<br />

§ 8 Abs. 2<br />

Die Tätigkeit der Fondsgesellschaft ist nicht durch<br />

außergewöhnliche Ereignisse beeinflusst worden.<br />

§ 9 Abs. 1<br />

Die Nettoeinnahmen sind für die Realisierung des Erwerbs<br />

des Anteils an der Besitzgesellschaft – die Zahlung<br />

des Kaufpreises – allein ausreichend. Zur Bedienung aller<br />

Verbindlichkeiten im Rahmen des Anteilskaufvertrags<br />

wird zusätzlich eine Fremdfinanzierung auf Ebene der<br />

Besitzgesellschaft aufgenommen (siehe «Rechtliche<br />

Grundlagen der Beteiligung»/«Anteilskaufvertrag»/«Leistung/Vollzug»).<br />

Die Nettoeinnahmen der Fondsgesellschaft<br />

werden nicht für sonstige Zwecke genutzt.<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 2<br />

Eigentümer der Kommanditbeteiligung i. H. v. 94 %<br />

an der Besitzgesellschaft «DSF Gera GmbH & Co. KG»<br />

(«Anlageobjekt») wird die Fondsgesellschaft. Weder<br />

die Deutsche Structured Finance GmbH, die für den Inhalt<br />

des Verkaufsprospekts die Verantwortung übernimmt,<br />

noch den Gründungsgesellschaftern der<br />

Fondsgesellschaft, der Treuhandkommanditistin oder<br />

den Mitgliedern der Geschäftsführung steht oder stand<br />

das Eigentum an der Kommanditbeteiligung an der Besitzgesellschaft<br />

oder wesentlichen Teilen davon zu. Keiner<br />

der benannten Personen steht aus anderen Gründen<br />

eine dingliche Berechtigung an der Kommanditbeteiligung<br />

an der Besitzgesellschaft zu.<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 3<br />

Es liegen keine nicht nur unerheblichen dinglichen<br />

Belastungen des Anlageobjektes vor.<br />

126<br />

Erklärungen gemäß VermVerkProspV<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 4<br />

Im Rahmen des Darlehensvertrages der Besitzgesellschaft<br />

ist mit dem Darlehensgeber vereinbart, dass<br />

über die Anteile des Darlehensnehmers, d. h. u. a. über<br />

die Beteiligung der Fondsgesellschaft an der Besitzgesellschaft,<br />

nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung<br />

des Darlehensgebers verfügt werden darf. Der<br />

Darlehensgeber darf die Zustimmung nur aus wichtigem<br />

Grund verweigern.<br />

Es bestehen keine weiteren rechtlichen oder tatsächlichen<br />

Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeit des<br />

Anlageobjekts, insbesondere im Hinblick auf das Anlageziel.<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 5<br />

Für das Anlageobjekt sind keine behördlichen Genehmigungen<br />

erforderlich.<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 7<br />

Nach Kenntnis der Anbieterin existiert kein Bewertungsgutachten<br />

für das Anlageobjekt (Beteiligung an<br />

der Besitzgesellschaft). Es liegt ein Wertgutachten von<br />

Jones Lang LaSalle zum Verkehrswert der Fondsimmobilie<br />

vor (siehe «Investitions- und Finanzierungsplan»).<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 8<br />

Die Deutsche Structured Finance GmbH erbringt<br />

als Prospektverantwortliche die im Kapitel «Rechtliche<br />

Grundlagen« (S. 64–107) dargestellten Verträge.<br />

Darüberhinaus erbringt die Deutsche Structured Finance<br />

GmbH keine weiteren bzw. die Gründungsgesellschafter,<br />

die Mitglieder der Geschäftsführung der<br />

Emittentin sowie die Treuhandkommanditistin keine<br />

nicht nur geringfügige Lieferungen und Leistungen im<br />

Sinne des § 9 Abs. 2 Nr. 8.<br />

§ 10 und § 11<br />

Die Fondsgesellschaft ist aufgrund ihrer wirtschaftlichen<br />

Neugründung am 26.02.2009 nicht verpflichtet,<br />

einen Jahresabschluss zu erstellen.

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