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Justizzentrum Thüringen - Dima24

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§ 6 Satz 1, 2 und 3<br />

Das gezeichnete Kapital der Emittentin – gezeichnet<br />

durch den Gründungsgesellschafter, die DSF Fünfzehnte<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH – beträgt zum<br />

Zeitpunkt der Prospektaufstellung EUR 2.000. Die Einlage<br />

wurde erbracht. Es stehen keine Einlagen auf das<br />

Kapital aus. In Bezug auf die Fondsgesellschaft sind<br />

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine Wertpapiere<br />

oder Vermögensanlagen im Sinne des § 8 f Abs. 1<br />

VerkProspG ausgegeben worden.<br />

Da die Fondsgesellschaft keine Aktiengesellschaft<br />

oder Kommanditgesellschaft auf Aktien ist, entfallen<br />

Angaben zu diesen Vorschriften.<br />

§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2<br />

Gründungsgesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

nach Maßgabe dieser Vorschrift sind die DSF Zehnte<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH ohne Einlage sowie die<br />

DSF Fünfzehnte Verwaltungsgesellschaft mbH als geschäftsführende<br />

Kommanditistin mit einer geleisteten<br />

Einlage i. H. v. EUR 2.000. Der Sitz der beiden Gründungsgesellschafter<br />

befindet sich in der Feuerbachstr.<br />

26–32, 60325 Frankfurt am Main.<br />

§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin, derzeit die<br />

DSF Zehnte Verwaltungsgesellschaft mbH, erhält ab<br />

dem Jahr 2009 für die Übernahme der persönlichen Haftung<br />

eine jährliche Haftungsvergütung i. H. v. 1 % p.a.<br />

ihres Stammkapitals in Euro von der Fondsgesellschaft.<br />

Außerdem erhält sie ebenso wie die geschäftsführende<br />

Kommanditistin, derzeit die DSF Fünfzehnte Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH, für die Geschäftsführung der<br />

Fondsgesellschaft eine jährliche Vergütung i. H. v. EUR<br />

5.000 zzgl. USt von dieser. Daneben haben die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin sowie der geschäftsführende<br />

Kommanditist jeweils Anspruch auf Ersatz ihrer<br />

nachgewiesenen Auslagen. Die DSF Fünfzehnte Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH ist entsprechend ihrer Einlage<br />

i. H. v. EUR 2.000 am Gewinn und Verlust der Fondsgesell<br />

schaft beteiligt. Darüber hinaus stehen keinem Gründungsgesellschafter<br />

Gewinnbeteiligungen, Entnahme-<br />

rechte und sonstige Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter,<br />

Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />

Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen<br />

jeder Art innerhalb und außerhalb des Gesellschaftsvertrages<br />

zu.<br />

§ 7 Abs. 2 Nr.1<br />

Die Gründungsgesellschafter sind nicht unmittelbar<br />

oder mittelbar an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb<br />

der emittierten Vermögensanlage beauftragt sind.<br />

Daher können keine Angaben zum Umfang derartiger Beteiligungen<br />

nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 gemacht werden.<br />

§ 7 Abs. 2 Nr. 2 und 3<br />

Die Gründungsgesellschafter sind nicht unmittelbar<br />

oder mittelbar an Unternehmen beteiligt, die der<br />

Fondsgesellschaft Fremdkapital zur Verfügung stellen.<br />

Ebenso wenig sind sie unmittelbar oder mittelbar an<br />

Unternehmen beteiligt, die im Zusammenhang mit der<br />

Herstellung des Anlageobjektes nicht nur geringfügige<br />

Lieferungen oder Leistungen erbringen.<br />

§ 8 Abs. 1 Nr. 1<br />

Die wichtigsten Tätigkeitsbereiche der Fondsgesellschaft<br />

sind der Erwerb, das Halten und das Verwalten<br />

der Kommanditbeteiligung i. H. v. 94 % an der Besitzgesellschaft,<br />

DSF Gera GmbH & Co. KG.<br />

§ 8 Abs. 1 Nr. 2<br />

Die Fondsgesellschaft ist von den im Kapitel<br />

«Rechtliche Grundlagen der Beteiligung» beschriebenen<br />

Verträgen abhängig. Es besteht ein Vertragserfüllungsrisiko,<br />

siehe «Risiken der Beteiligung» S. 13–20.<br />

Darüber hinaus besteht keine Abhängigkeit der Emittentin<br />

von Patenten, Lizenzen, Verträgen oder neuen<br />

Herstellungsverfahren, die von wesentlicher Bedeutung<br />

für die Geschäftstätigkeit oder Ertragslage der<br />

Emittentin ist.<br />

§ 8 Abs. 1 Nr. 3<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung existieren<br />

keine Gerichts- oder Schiedsverfahren, die einen we-<br />

Erklärungen gemäß VermVerkProspV<br />

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