Justizzentrum Thüringen - Dima24
Justizzentrum Thüringen - Dima24
Justizzentrum Thüringen - Dima24
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
lage an diesen keinen umsatzsteuerbaren Umsatz und<br />
damit insbesondere auch keinen nach § 4 Nr. 8 Buchst.<br />
f UStG steuerfreien Umsatz erbringt. Die Fondsgesellschaft,<br />
deren Tätigkeit sich auf das Halten und Verwalten<br />
der Beteiligung an der Besitzgesellschaft beschränkt,<br />
ist somit nicht als umsatzsteuerliche Unternehmerin<br />
im Sinne des § 2 UStG anzusehen. Damit ist<br />
die Fondsgesellschaft nicht berechtigt, die ihr in Rechnung<br />
gestellten Umsatzsteuerbeträge als Vorsteuer<br />
geltend zu machen. Diese Vorsteuerbeträge stellen<br />
vielmehr Werbungskosten bzw. insbesondere in der Investitionsphase<br />
Anschaffungsnebenkosten dar.<br />
Beendigung der Kapitalanlage<br />
Veräußerungsgewinne<br />
Ein Gewinn aus einer etwaigen späteren Veräußerung<br />
der Immobilie der Besitzgesellschaft bzw. aus der Veräußerung<br />
der Beteiligung an der Besitzgesellschaft oder<br />
der Fondsgesellschaft ist steuerfrei, wenn zwischen Anschaffung<br />
und Veräußerung mehr als zehn Jahre vergangen<br />
sind (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Die anteiligen<br />
Veräußerungsgewinne der Investoren, die ihre Beteiligung<br />
im Privatvermögen halten, sind nach Ablauf<br />
von zehn Jahren daher grundsätzlich steuerfrei.<br />
Erfolgt die Veräußerung des Fondsanteils durch den<br />
Investor oder eine Veräußerung der Beteiligung an der<br />
Besitzgesellschaft oder die Veräußerung der Immobilien<br />
durch die Besitzgesellschaft jedoch innerhalb eines<br />
Zeitraums von zehn Jahren oder liegt ein gewerblicher<br />
Grundstücks handel vor (siehe obige Ausführungen),<br />
unterliegt ein entstehender Veräußerungsgewinn der<br />
individuellen Besteuerung des Investors.<br />
Die Veräußerung der Beteiligung gilt steuerlich als<br />
anteilige Grundstücksveräußerung.<br />
Veräußerungsgewinne können auch auftreten, wenn<br />
die Beteiligung an der Fondsgesellschaft innerhalb von<br />
zehn Jahren verschenkt würde, weil hierbei neben dem<br />
anteiligen Grundstück auch anteilig Verbindlichkeiten<br />
übernommen werden, was steuerlich als teilentgeltliche<br />
Schenkung behandelt würde.<br />
Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />
Übertragungen der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
durch Schenkung oder Erbschaft unterliegen<br />
der Erbschaft- und Schenkungsteuer.<br />
Der unmittelbare oder mittelbare Erwerb einer Beteiligung<br />
an der vermögensverwaltenden Fondsgesellschaft<br />
im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung gilt als Erwerb<br />
der anteiligen Wirtschaftsgüter; die dabei übergehenden<br />
Schulden und Lasten der Gesellschaft sind bei<br />
der Ermittlung der Bereicherung des Erwerbers wie eine<br />
Gegenleistung zu behandeln (§ 10 Abs. 1 S. 4 ErbStG).<br />
Bei der Übertragung des Fondsanteils ist zu unterscheiden,<br />
ob der Investor Direktkommanditist oder als<br />
Treugeber an der Fondsgesellschaft beteiligt ist.<br />
Erbfall: Investor als Kommanditist<br />
Der erbschaftsteuerliche Wert an einem geschlossenen<br />
Immobilienfonds entspricht dem Anteil des nach<br />
erbschaftsteuerlichen Grundsätzen bewerteten Fondsvermögens.<br />
Dies gilt auch bei doppelstöckigen Beteiligungen,<br />
wie dies hier der Fall ist. Die Besitzposten und<br />
Gesellschaftsschulden sind nicht zusammenzufassen,<br />
sondern getrennt zu ermitteln. Der Grundbesitz des<br />
Fonds wird in der Regel nach §§ 12 Abs. 3 ErbStG iVm<br />
§ 176 ff. BewG bewertet. Vorliegend handelt es sich<br />
um ein Geschäftsgrundstück i. S. d. § 181 Abs. 6<br />
BewG, das im Ertragswertverfahren zu bewerten ist,<br />
hierin fließen der Bodenwert und der Gebäudeertragswert<br />
ein (§§ 184, 179, 185 ff BewG). Abzuziehen sind<br />
die anteiligen Verbindlichkeiten.<br />
Der Bodenwert ist anhand der Grundsätze über die<br />
Bewertung unbebauter Grundstücke zu bewerten. Der<br />
Gebäudewert ist in der Weise zu ermitteln, dass der<br />
Reinertrag anhand des Liegenschaftszinses in Höhe<br />
von 6,5 % kapitalisiert wird.<br />
In dem Fall, dass mehrere Erben vorhanden sind,<br />
fällt der Fondsanteil nicht in das gemeinschaftliche Vermögen<br />
der Miterben (Erbengemeinschaft), sondern es<br />
kommt zu einer Aufspaltung des Fondsanteils. Jeder<br />
Miterbe erwirbt mit dem Erbfall in Abweichung von<br />
§ 2032 Abs. 1 BGB einen seinem Erbteil entsprechenden<br />
selbstständigen Gesellschaftsanteil.<br />
Steuerliche Grundlagen<br />
117