08.12.2012 Aufrufe

Justizzentrum Thüringen - Dima24

Justizzentrum Thüringen - Dima24

Justizzentrum Thüringen - Dima24

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

fluss zu nehmen (Fondserlass, RdNr. 33). Zu den Anschaffungskosten<br />

des Fonds gehören grundsätzlich alle<br />

Aufwendungen, die im wirtschaftlichen Zusammenhang<br />

mit der Abwicklung des Projekts in der Investitionsphase<br />

anfallen (Fondserlass, RdNr. 38). Bei dem vorliegenden<br />

Beteiligungsangebot handelt es sich nach<br />

Ansicht der Initiatorin um einen Fonds ohne wesentliche<br />

Einflussnahmemöglichkeiten mit der Folge, dass<br />

unter Zugrundelegung der zuvor genannten Verwaltungsanweisungen<br />

die fondsabhängigen Investitionskosten,<br />

mit Ausnahme der marktüblichen Geldbeschaffungskosten<br />

(Bearbeitungsgebühr Bank), soweit diese<br />

auf die Investitionsphase entfallen, Anschaffungskosten<br />

darstellen. Soweit diese nicht sofort als Werbungskosten<br />

abzugsfähig sind, werden diese wie das Gebäude<br />

abgeschrieben.<br />

Abschreibung<br />

Die steuerliche Abschreibung der Fondsgesellschaft<br />

erfolgt nach § 7 Abs. 4 Nr. 2a EStG linear mit 2 % p. a.<br />

Bemessungsgrundlage für die steuerliche Abschreibung<br />

sind die Gebäudeanschaffungskosten der Besitzgesellschaft,<br />

erhöht um die bei der Umwandlung und<br />

dem Vollzug des Beteiligungserwerbs aufgedeckten<br />

anteiligen stillen Reserven und die nachträglichen Herstellungskosten.<br />

Stille Reserven sind vereinfachend<br />

ausgedrückt der Unterschied zwischen dem Buchwert<br />

und dem höheren Verkehrswert eines Wirtschaftsgutes.<br />

Zur Aufdeckung der stillen Reserven kommt es einerseits<br />

im Rahmen der Umwandlung (Formwechsel)<br />

der Besitzgesellschaft in 2009 und ggf. zusätzlich bei<br />

Erwerb der Beteiligung an der Besitzgesellschaft durch<br />

die Fondsgesellschaft am Vollzugstag Anfang 2010.<br />

Die stillen Reserven aus dem Erwerb sind dabei ausschließlich<br />

der Fondsgesellschaft zuzurechnen und von<br />

dieser in einer Ergänzungsrechnung zu erfassen und,<br />

soweit sie auf das Gebäude entfallen, abzuschreiben.<br />

Der in der Prognoserechnung unterstellte Kaufpreis für<br />

den Anteil an der Besitzgesellschaft basiert auf der im<br />

Anteilskaufvertrag dargestellten maximalen Mietfläche,<br />

so dass insoweit auf der Grundlage der Planbilanzen<br />

der Besitzgesellschaft die maximale Höhe der durch<br />

die Kaufpreiszahlung aufzudeckenden stillen Reserven<br />

dargestellt ist.<br />

Soweit nach dem Fondserlass (BMF-Schreiben vom<br />

20.10.2003) bestimmte Kosten nicht zum sofortigen<br />

Abzug als Werbungskosten zugelassen, sondern als<br />

Anschaffungskosten zu behandeln sind, werden diese<br />

in der Prognoserechnung entsprechend dem Gebäude<br />

abgeschrieben, wobei der Anteil für Grund und Boden<br />

nicht abgeschrieben werden kann.<br />

Für Zwecke der steuerlichen Prognoserechnung<br />

wurden die von der Fondsgesellschaft zu tragenden Erwerbsnebenkosten,<br />

die Maklergebühren, die Due Diligence<br />

Kosten, die Eigenkapitalvorfinanzierung, die Vergütung<br />

für die Bereitstellung von Sicherheiten im Rahmen<br />

der Gewährleistungsverpflichtung und die fondsbezogenen<br />

Vergütungen (Eigenkapitalvermittlung, Einrichtung<br />

des Geschäftsbetriebs, Platzierungsgarantie,<br />

Konzeption und Prospekterstellung) sowie die Anlaufkosten<br />

(Haftungsvergütung, Geschäftsführungsvergütung,<br />

Fondsverwaltung, Treuhandgebühr) während der<br />

Investitionsphase bis zum Vollzugstag in 2010 von insgesamt<br />

EUR 2.290.986 als Anschaffungskosten behandelt.<br />

Der Bodenwertanteil wurde hierbei entsprechend<br />

dem Wertgutachten für das Grundstück mit 8,7 % eingeschätzt.<br />

Zusammen mit den stillen Reserven aus<br />

dem Anteilskauf beträgt der Anteil, der auf das Gebäude<br />

entfällt, EUR 2.808.927 und wird steuerlich mit<br />

2 % abgeschrieben. Der Anteil für Grund und Boden<br />

von EUR 267.664 ist nicht abschreibbar. Die abschließende<br />

Ermittlung der Anschaffungskosten und der Abschreibung<br />

bleibt der Finanzverwaltung im Rahmen<br />

einer Nachprüfung vorbehalten.<br />

Bei den Finanzierungskosten von EUR 790.993 auf<br />

Ebene der Besitzgesellschaft, einschließlich der Gebühr<br />

für das Zinssicherungsgeschäft, die wirtschaftlich einem<br />

Disagio entspricht, handelt es sich um sofort abzugsfähige<br />

Werbungskosten (vgl. RdNr. 15 des Fondserlasses).<br />

Vermögensverwaltung<br />

Die Besitzgesellschaft und die Fondsgesellschaft<br />

gelten als ertragsteuerlich transparente und rein vermögensverwaltend<br />

tätige Kommanditgesellschaften.<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

111

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!