Justizzentrum Thüringen - Dima24
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Vorbemerkungen<br />
Gegenstand der Anlageentscheidung ist eine Beteiligung<br />
an der Fondsgesellschaft unmittelbar als Kommanditist<br />
oder mittelbar über eine treuhänderisch gehaltene<br />
Kommanditbeteiligung. Im Folgenden werden<br />
sowohl die Kommanditisten als auch die Treugeber, die<br />
sich über die Treuhandkommanditistin beteiligen, als<br />
Investoren bezeichnet. Die folgende Darstellung stellt<br />
die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption<br />
einer Beteiligung des Investors an der Fondsgesellschaft<br />
dar. Die Ausführungen gelten grundsätzlich<br />
sowohl für eine direkte Beteiligung des Investors als<br />
Kommanditist der Fondsgesellschaft als auch für eine<br />
indirekte Beteiligung des Investors als Treugeber über<br />
die Treuhandgesellschaft. Soweit sich daneben Besonderheiten<br />
aus einer Beteiligung über die Treuhandgesellschaft<br />
ergeben, wird darauf gesondert hingewiesen.<br />
Im Folgenden wird davon ausgegangen, dass der Investor<br />
eine unbeschränkt steuerpflichtige natürliche<br />
Person ist, seine Beteiligung in vollem Umfang aus Eigenkapital<br />
finanziert, die direkte oder indirekte Beteiligung<br />
an der Fondsgesellschaft in seinem Privatvermögen<br />
hält und hieraus Einkünfte aus Vermietung und<br />
Verpachtung erzielt. Sollte ein Investor beabsichtigen,<br />
sich im Rahmen seines Einzelunternehmens oder über<br />
eine Personen- oder Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH)<br />
an der Fondsgesellschaft zu beteiligen, sind teilweise<br />
andere steuerliche Bestimmungen zu beachten, woraus<br />
sich abweichende steuerliche Konsequenzen ergeben<br />
können. Das Gleiche gilt insbesondere auch im<br />
Falle einer Anteilsfinanzierung oder bei einer vorzeitigen<br />
Übertragung der Beteiligung. Der Prospekt enthält<br />
hierzu keine Ausführungen. Die Darstellung kann nicht<br />
sämtliche Details berücksichtigen, die für einen Investor<br />
im Hinblick auf seine persönliche steuerliche Situation<br />
möglicherweise von Bedeutung sein können.<br />
Dem Investor wird daher empfohlen, zur Beurteilung<br />
seiner persönlichen steuerlichen Konsequenzen<br />
einen steuerlichen Berater hinzuzuziehen.<br />
108<br />
Steuerliche Grundlagen<br />
Steuerliche Grundlagen<br />
Die Darstellung der Besteuerungsgrundsätze in diesem<br />
Verkaufsprospekt wurde auf der Basis der bei Prospektaufstellung<br />
gültigen Steuergesetze und Bestimmungen<br />
nach bestem Wissen zusammengestellt. Die<br />
Darstellung beruht auf dem Stand der Gesetzgebung,<br />
veröffentlichten Rechtsprechung und Finanzverwaltungsanweisungen<br />
bei Prospektaufstellung. Die Gesetze,<br />
die Rechtsprechung und die Auffassung der Finanzverwaltung<br />
unterliegen ständigen Änderungen<br />
und können die Rentabilität der Beteiligung beeinflussen<br />
(vgl. auch das Kapitel «Risiken der Beteiligung»).<br />
Die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen erfolgt<br />
im Rahmen der Veranlagung durch das zuständige Finanzamt<br />
bzw. durch eine steuerliche Außenprüfung.<br />
Eine Haftung für die Anerkennung der angestrebten<br />
steuerlichen Behandlung kann weder von der Fondsgesellschaft,<br />
der Besitzgesellschaft, deren Geschäftsführer<br />
noch von der Anbieterin übernommen werden.<br />
Einkommensteuer<br />
Einkunftsart<br />
Der Investor erzielt aus seiner Beteiligung an der<br />
Fondsgesellschaft und über diese an der Besitzgesellschaft<br />
mittelbar Einkünfte gem. § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG<br />
aus Vermietung und Verpachtung des Objekts der Besitzgesellschaft<br />
und aus der verzinslichen Anlage von<br />
Liquidität in geringem Umfang Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />
im Sinne des § 20 EStG, soweit diese nicht<br />
nach § 20 Abs. 8 EStG den Einkünften aus Vermietung<br />
und Verpachtung zuzurechnen sind.<br />
Eine gewerbliche Prägung sowohl der Besitzgesellschaft<br />
als auch der Fondsgesellschaft gemäß § 15 Abs.<br />
3 Nr. 2 EStG scheidet aus, da neben der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin DSF Zehnte Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH die DSF Fünfzehnte Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH zur Geschäftsführung befugt ist.<br />
Die zuvor stehenden Ausführungen gelten nicht nur<br />
für die unmittelbare Beteiligung des Investors als Kommanditist,<br />
sondern auch für die treuhänderisch gehaltene<br />
Kommanditbeteiligung. Bei der rechtlichen Gestal-