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Justizzentrum Thüringen - Dima24

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Vorbemerkungen<br />

Gegenstand der Anlageentscheidung ist eine Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft unmittelbar als Kommanditist<br />

oder mittelbar über eine treuhänderisch gehaltene<br />

Kommanditbeteiligung. Im Folgenden werden<br />

sowohl die Kommanditisten als auch die Treugeber, die<br />

sich über die Treuhandkommanditistin beteiligen, als<br />

Investoren bezeichnet. Die folgende Darstellung stellt<br />

die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption<br />

einer Beteiligung des Investors an der Fondsgesellschaft<br />

dar. Die Ausführungen gelten grundsätzlich<br />

sowohl für eine direkte Beteiligung des Investors als<br />

Kommanditist der Fondsgesellschaft als auch für eine<br />

indirekte Beteiligung des Investors als Treugeber über<br />

die Treuhandgesellschaft. Soweit sich daneben Besonderheiten<br />

aus einer Beteiligung über die Treuhandgesellschaft<br />

ergeben, wird darauf gesondert hingewiesen.<br />

Im Folgenden wird davon ausgegangen, dass der Investor<br />

eine unbeschränkt steuerpflichtige natürliche<br />

Person ist, seine Beteiligung in vollem Umfang aus Eigenkapital<br />

finanziert, die direkte oder indirekte Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft in seinem Privatvermögen<br />

hält und hieraus Einkünfte aus Vermietung und<br />

Verpachtung erzielt. Sollte ein Investor beabsichtigen,<br />

sich im Rahmen seines Einzelunternehmens oder über<br />

eine Personen- oder Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH)<br />

an der Fondsgesellschaft zu beteiligen, sind teilweise<br />

andere steuerliche Bestimmungen zu beachten, woraus<br />

sich abweichende steuerliche Konsequenzen ergeben<br />

können. Das Gleiche gilt insbesondere auch im<br />

Falle einer Anteilsfinanzierung oder bei einer vorzeitigen<br />

Übertragung der Beteiligung. Der Prospekt enthält<br />

hierzu keine Ausführungen. Die Darstellung kann nicht<br />

sämtliche Details berücksichtigen, die für einen Investor<br />

im Hinblick auf seine persönliche steuerliche Situation<br />

möglicherweise von Bedeutung sein können.<br />

Dem Investor wird daher empfohlen, zur Beurteilung<br />

seiner persönlichen steuerlichen Konsequenzen<br />

einen steuerlichen Berater hinzuzuziehen.<br />

108<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

Die Darstellung der Besteuerungsgrundsätze in diesem<br />

Verkaufsprospekt wurde auf der Basis der bei Prospektaufstellung<br />

gültigen Steuergesetze und Bestimmungen<br />

nach bestem Wissen zusammengestellt. Die<br />

Darstellung beruht auf dem Stand der Gesetzgebung,<br />

veröffentlichten Rechtsprechung und Finanzverwaltungsanweisungen<br />

bei Prospektaufstellung. Die Gesetze,<br />

die Rechtsprechung und die Auffassung der Finanzverwaltung<br />

unterliegen ständigen Änderungen<br />

und können die Rentabilität der Beteiligung beeinflussen<br />

(vgl. auch das Kapitel «Risiken der Beteiligung»).<br />

Die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen erfolgt<br />

im Rahmen der Veranlagung durch das zuständige Finanzamt<br />

bzw. durch eine steuerliche Außenprüfung.<br />

Eine Haftung für die Anerkennung der angestrebten<br />

steuerlichen Behandlung kann weder von der Fondsgesellschaft,<br />

der Besitzgesellschaft, deren Geschäftsführer<br />

noch von der Anbieterin übernommen werden.<br />

Einkommensteuer<br />

Einkunftsart<br />

Der Investor erzielt aus seiner Beteiligung an der<br />

Fondsgesellschaft und über diese an der Besitzgesellschaft<br />

mittelbar Einkünfte gem. § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG<br />

aus Vermietung und Verpachtung des Objekts der Besitzgesellschaft<br />

und aus der verzinslichen Anlage von<br />

Liquidität in geringem Umfang Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />

im Sinne des § 20 EStG, soweit diese nicht<br />

nach § 20 Abs. 8 EStG den Einkünften aus Vermietung<br />

und Verpachtung zuzurechnen sind.<br />

Eine gewerbliche Prägung sowohl der Besitzgesellschaft<br />

als auch der Fondsgesellschaft gemäß § 15 Abs.<br />

3 Nr. 2 EStG scheidet aus, da neben der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin DSF Zehnte Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH die DSF Fünfzehnte Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH zur Geschäftsführung befugt ist.<br />

Die zuvor stehenden Ausführungen gelten nicht nur<br />

für die unmittelbare Beteiligung des Investors als Kommanditist,<br />

sondern auch für die treuhänderisch gehaltene<br />

Kommanditbeteiligung. Bei der rechtlichen Gestal-

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