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Justizzentrum Thüringen - Dima24

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derische Beteiligung wandelt sich dadurch in eine Beteiligung<br />

als Kommanditist an der Fondsgesellschaft.<br />

Das Übertragungsverlangen ist der Treuhandkommanditistin<br />

schriftlich mitzuteilen. Die Übertragung<br />

wird jedoch erst zum 30.06 oder zum 31.12. wirksam,<br />

sofern der Fondsgesellschaft zuvor eine notariell beglaubigte,<br />

unwiderrufliche Handelsregistervollmacht<br />

auf Kosten des Treugebers zur Verfügung gestellt wird.<br />

Im Übrigen endet der Treuhandvertrag, wenn die Liquidation<br />

der Fondsgesellschaft vollständig abgewickelt<br />

ist (§ 9 Abs. 7).<br />

Schadensersatzansprüche gegen die Treuhandkommanditistin,<br />

soweit sie nicht auf grob fahrlässigem oder<br />

vorsätzlichem Verhalten gründen, verjähren innerhalb<br />

von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Entstehung des<br />

Anspruchs. Der Treugeber hat Schadensersatzansprüche<br />

innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten<br />

nach Kenntniserlangung von dem Schaden schriftlich<br />

geltend zu machen (§ 13 Abs. 4).<br />

Die Treuhandkommanditistin hat einen Anspruch,<br />

vom Treugeber von allen Verbindlichkeiten freigestellt<br />

zu werden, die im Zusammenhang mit dem Erwerb und<br />

der Verwaltung der treuhänderisch gehaltenen Beteiligung<br />

stehen. Der Treugeber haftet jedoch nicht weiter,<br />

als er als Kommanditist haften würde (§ 14 Abs. 1).<br />

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

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