Justizzentrum Thüringen - Dima24
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derische Beteiligung wandelt sich dadurch in eine Beteiligung<br />
als Kommanditist an der Fondsgesellschaft.<br />
Das Übertragungsverlangen ist der Treuhandkommanditistin<br />
schriftlich mitzuteilen. Die Übertragung<br />
wird jedoch erst zum 30.06 oder zum 31.12. wirksam,<br />
sofern der Fondsgesellschaft zuvor eine notariell beglaubigte,<br />
unwiderrufliche Handelsregistervollmacht<br />
auf Kosten des Treugebers zur Verfügung gestellt wird.<br />
Im Übrigen endet der Treuhandvertrag, wenn die Liquidation<br />
der Fondsgesellschaft vollständig abgewickelt<br />
ist (§ 9 Abs. 7).<br />
Schadensersatzansprüche gegen die Treuhandkommanditistin,<br />
soweit sie nicht auf grob fahrlässigem oder<br />
vorsätzlichem Verhalten gründen, verjähren innerhalb<br />
von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Entstehung des<br />
Anspruchs. Der Treugeber hat Schadensersatzansprüche<br />
innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten<br />
nach Kenntniserlangung von dem Schaden schriftlich<br />
geltend zu machen (§ 13 Abs. 4).<br />
Die Treuhandkommanditistin hat einen Anspruch,<br />
vom Treugeber von allen Verbindlichkeiten freigestellt<br />
zu werden, die im Zusammenhang mit dem Erwerb und<br />
der Verwaltung der treuhänderisch gehaltenen Beteiligung<br />
stehen. Der Treugeber haftet jedoch nicht weiter,<br />
als er als Kommanditist haften würde (§ 14 Abs. 1).<br />
Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />
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