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Justizzentrum Thüringen - Dima24

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geber fallen diese Kosten im Falle der Änderung der<br />

treuhänderischen Beteiligung in eine Kommanditbeteiligung<br />

an (§ 9 Abs. 4 des Treuhandvertrags)<br />

n Ggf. Verzugszinsen (Fünf Prozentpunkte über dem<br />

Basiszinssatz) (§ 6 Abs. 12)<br />

n Schadensersatz (10 % der Einlage, bei Nachweis<br />

ggf. weniger oder mehr); (§ 6 Abs. 13, 15, 16)<br />

n Kosten der Ausschließung (§ 6 Abs. 14, 15, 16)<br />

n Ggf. Kosten für die Wahrnehmung des Einsichtsrechts<br />

(§ 11)<br />

n Aufwandsbezogene Bearbeitungskosten der Fondsgesellschaft<br />

im Falle der Übertragung des Kommanditanteils,<br />

EUR 100 zzgl. MwSt. (§ 15 Abs. 6)<br />

n Kosten bei Kündigung, insbesondere die Kosten der<br />

Handelsregisterlöschung (§ 16 Abs. 5)<br />

n Kosten für Erben (§ 17 Abs. 3)<br />

n Kosten bei Ausscheiden oder Ausschluss (§ 18 Abs.<br />

4 Satz 2)<br />

n Aufwandsbezogene Kosten der Fondsgesellschaft<br />

für Änderungen im Gesellschaftsregister aufgrund<br />

des Ausscheidens des Gesellschafters, EUR 100<br />

zzgl. MwSt. (§ 23)<br />

n Der Investor kann ggf. verpflichtet sein, der Fondsgesellschaft<br />

Steuermehraufwand zu ersetzen (§ 18<br />

Abs. 4 Satz 1, § 20)<br />

n Sonderwerbungskosten wie z. B. Steuerberatungskosten,<br />

insbesondere Kosten für Steuererklärung<br />

des Investors (§ 24)<br />

n Steuern sowie sonstige in der Person des Investors begründete<br />

Abgaben und Kosten (z. B. Bankgebühren für<br />

die Ausschüttungen, Telefonate, Internet, Porto).<br />

Darüber hinaus sind für den beitretenden Investor persönlich<br />

mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung<br />

der Vermögensanlage keine weiteren Kosten<br />

verbunden. Die Höhe von variablen Kosten bzw. Kosten<br />

Dritter ist derzeit nicht bestimmbar.<br />

Die Fondsgesellschaft ist berechtigt, die ihr entstehenden<br />

Kosten gegen einen eventuellen Rückzahlungsanspruch<br />

des Kommanditisten bzw. Treugebers<br />

zu verrechnen (§ 28 Abs. 2).<br />

Sonstiges<br />

Kein Gesellschafter der Fondsgesellschaft unterliegt<br />

dem Wettbewerbsverbot des § 112 HGB.<br />

Die Fondsgesellschaft kann von ihren Gesellschaftern<br />

die Erstattung eines durch den Gesellschafter ausgelösten<br />

Steuermehraufwands verlangen. Wird durch<br />

ein Rechtsgeschäft eines Gesellschafters oder seiner<br />

unmittelbaren oder mittelbaren Gesellschafter eine<br />

Grunderwerbsteuerschuld der Fondsgesellschaft oder<br />

einer Gesellschaft, an der die Fondsgesellschaft mittelbar<br />

oder unmittelbar beteiligt ist, begründet, so ist dieser<br />

Gesellschafter der Fondsgesellschaft insoweit zum<br />

Ausgleich verpflichtet bzw. hat der Fondsgesellschaft<br />

den Betrag zu ersetzen, den diese aufgewendet hat,<br />

um eine Gesellschaft, an der sie unmittelbar oder mittelbar<br />

beteiligt ist, von Grunderwerbsteuerbelastungen<br />

freizustellen (§ 20).<br />

Sämtliche Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang<br />

mit dem Gesellschaftsverhältnis unterliegen deutschem<br />

Recht. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten<br />

aus dem Gesellschaftsvertrag ist der Sitz der<br />

Fondsgesellschaft, d. h. derzeit Frankfurt am Main.<br />

Der Treuhandvertrag<br />

Die Treuhandkommanditistin DSF Treuhand GmbH hat<br />

ihren Sitz in Franfurt am Main und wird sich an der<br />

Fondsgesellschaft beteiligen. Treugeber und Treuhandkommanditistin<br />

werden einen Treuhandvertrag schließen,<br />

der zusammen mit der Beitrittserklärung und dem<br />

ergänzenden Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />

(siehe oben) die Grundlage für die Beteiligung<br />

des Treugebers bildet. Der Treugeber beteiligt sich<br />

somit über die Treuhandkommanditistin mittelbar an<br />

der Fondsgesellschaft.<br />

§§ Verweise ohne Nennung des Vertrages in diesem<br />

Abschnitt sind solche des Treuhandvertrages.<br />

Im Außenverhältnis hält die Treuhandkommanditistin<br />

ihre Beteiligung als einheitlichen Kommanditanteil für alle<br />

Treugeber. Im Innenverhältnis behandelt die Treuhandkommanditistin<br />

den Anteil des Treugebers als dessen an-<br />

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

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