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Justizzentrum Thüringen - Dima24

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Fondsgesellschaft maßgeblich beeinträchtigt, wird das<br />

zu verzinsende Abfindungsguthaben längstens für<br />

einen Zeitraum von zehn Jahre gestundet (§ 19 Abs. 4).<br />

Liquidation der Fondsgesellschaft<br />

Die Fondsgesellschaft kann durch Gesellschafterbeschluss<br />

mit 50 % der abgegebenen Stimmen aufgelöst<br />

werden. Sie wird ohne Beschlussfassung der Gesellschafter<br />

automatisch in dem Zeitpunkt aufgelöst, in<br />

dem sie mindestens eines ihrer Rücktrittsrechte aus<br />

dem zwischen ihr und der InCity Immobilien AG, Köln,<br />

und der Immobilien Invest Köln GmbH geschlossenen<br />

Anteilskaufvertrag zum Erwerb der Beteiligung in Höhe<br />

von 94 % an der Besitzgesellschaft nebst geschlossener<br />

Nachträge ausübt.<br />

Haftung und Verjährung<br />

Zur Haftung der Investoren siehe Kapitel «Risiken<br />

der Beteiligung».<br />

Die Gesellschafter haften im Rahmen des Gesellschaftsverhältnisses<br />

untereinander sowie im Verhältnis<br />

zu der Fondsgesellschaft nur auf Vorsatz und grobe<br />

Fahrlässigkeit. Schadensersatzansprüche der Gesellschafter<br />

untereinander verjähren, soweit sie nicht in<br />

einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhalten<br />

gründen, in drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Entstehung<br />

des Anspruchs und sind innerhalb einer Ausschlussfrist<br />

von sechs Monaten nach Kenntniserlangung<br />

von dem Schaden und Schuldner gegenüber dem<br />

Anspruchsgegner schriftlich geltend zu machen (§ 25).<br />

Schlichtungsverfahren<br />

Die Initiatorin, die Fondsgesellschaft und die Treuhandkommanditistin<br />

haben sich dem Schlichtungsverfahren<br />

der Ombudsstelle Geschlossene Fonds angeschlossen<br />

(§ 26 des Gesellschaftsvertrags bzw. § 15 des<br />

Treuhandvertrags) und unterwerfen sich der gültigen<br />

Verfahrensordnung. Kommanditisten der Fondsgesellschaft<br />

bzw. Treugeber haben die Möglichkeit, im Falle<br />

von Streitigkeiten ihre Beschwerden schriftlich an die<br />

Ombudsstelle Geschlossene Fonds zu richten und damit<br />

ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren einzulei-<br />

104<br />

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

ten. Das kostenlose Verfahren wird schriftlich geführt.<br />

Soweit sich die Parteien nicht während des Verfahrens<br />

einigen, ergeht als Ergebnis der Prüfung ein Schlichtungsspruch<br />

der Ombudsperson. Nach der Verfahrensordnung<br />

der Ombudsstelle Geschlossene Fonds ist die<br />

Initiatorin, die Fondsgesellschaft bzw. die Treuhandkommanditistin<br />

an einen Schlichtungsspruch der Ombudsperson<br />

gebunden, sofern der Beschwerdegegenstand<br />

EUR 5.000 nicht übersteigt. Die Berechnung der Höhe<br />

des Beschwerdegegenstandes richtet sich nach der von<br />

dem beschwerdeführenden Kommanditisten bzw. Treugeber<br />

geltend gemachten Forderung. Das bedeutet,<br />

dass die Beschwerdegegnerin (Initiatorin, Fondsgesellschaft<br />

oder Treuhandkommanditistin) in einem solchen<br />

Fall einer Entscheidung der Ombudsperson, die die Beschwerdegegnerin<br />

verpflichtet, nachkommen muss und<br />

gegen den Schlichtungsspruch den ordentlichen Rechtsweg<br />

nicht beschreiten kann. Bei Beschwerden mit einem<br />

höheren Streitwert gibt die Ombudsperson eine Empfehlung<br />

ab. Dem Kommanditisten bzw. dem Treugeber steht<br />

es immer frei, den ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten.<br />

Infolgedessen ist der Schiedsspruch für diesen unabhängig<br />

vom Beschwerdegegenstand nicht bindend.<br />

Für nähere Informationen zur Ombudsperson und dem<br />

Schlichtungsverfahren kontaktieren Sie bitte: Ombudsstelle<br />

Geschlossene Fonds e.V. Invalidenstr. 35, 10115<br />

Berlin, Tel. 030/257 616 90, Fax: 030/257 616 91, E-Mail:<br />

info@ombudsstelle-gfonds.de. Die Verfahrensordnung<br />

und weitergehende Informationen finden Sie zudem im<br />

Internet unter www.ombudsstelle-gfonds.de.<br />

Kosten für Kommanditisten bzw. Treugeber<br />

Die nachfolgend aufgeführten Kosten betreffen so -<br />

wohl den im Rahmen der Kapitalerhöhung beitretenden<br />

Kommanditisten als auch den Treugeber, sofern<br />

Angaben sich nicht ausdrücklich nur auf einen benannten<br />

Investor beziehen:<br />

n Pflichteinlage bzw. Einlage, Höhe gemäß Beitrittserklärung<br />

n Ggf. Agio gemäß Beitrittserklärung (bis zu 5 %)<br />

n Für den Kommanditisten: Kosten für die Beglaubigung<br />

der Handelsregistervollmacht (§ 6 Abs. 9); für den Treu-

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