Justizzentrum Thüringen - Dima24
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Fondsgesellschaft maßgeblich beeinträchtigt, wird das<br />
zu verzinsende Abfindungsguthaben längstens für<br />
einen Zeitraum von zehn Jahre gestundet (§ 19 Abs. 4).<br />
Liquidation der Fondsgesellschaft<br />
Die Fondsgesellschaft kann durch Gesellschafterbeschluss<br />
mit 50 % der abgegebenen Stimmen aufgelöst<br />
werden. Sie wird ohne Beschlussfassung der Gesellschafter<br />
automatisch in dem Zeitpunkt aufgelöst, in<br />
dem sie mindestens eines ihrer Rücktrittsrechte aus<br />
dem zwischen ihr und der InCity Immobilien AG, Köln,<br />
und der Immobilien Invest Köln GmbH geschlossenen<br />
Anteilskaufvertrag zum Erwerb der Beteiligung in Höhe<br />
von 94 % an der Besitzgesellschaft nebst geschlossener<br />
Nachträge ausübt.<br />
Haftung und Verjährung<br />
Zur Haftung der Investoren siehe Kapitel «Risiken<br />
der Beteiligung».<br />
Die Gesellschafter haften im Rahmen des Gesellschaftsverhältnisses<br />
untereinander sowie im Verhältnis<br />
zu der Fondsgesellschaft nur auf Vorsatz und grobe<br />
Fahrlässigkeit. Schadensersatzansprüche der Gesellschafter<br />
untereinander verjähren, soweit sie nicht in<br />
einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhalten<br />
gründen, in drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Entstehung<br />
des Anspruchs und sind innerhalb einer Ausschlussfrist<br />
von sechs Monaten nach Kenntniserlangung<br />
von dem Schaden und Schuldner gegenüber dem<br />
Anspruchsgegner schriftlich geltend zu machen (§ 25).<br />
Schlichtungsverfahren<br />
Die Initiatorin, die Fondsgesellschaft und die Treuhandkommanditistin<br />
haben sich dem Schlichtungsverfahren<br />
der Ombudsstelle Geschlossene Fonds angeschlossen<br />
(§ 26 des Gesellschaftsvertrags bzw. § 15 des<br />
Treuhandvertrags) und unterwerfen sich der gültigen<br />
Verfahrensordnung. Kommanditisten der Fondsgesellschaft<br />
bzw. Treugeber haben die Möglichkeit, im Falle<br />
von Streitigkeiten ihre Beschwerden schriftlich an die<br />
Ombudsstelle Geschlossene Fonds zu richten und damit<br />
ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren einzulei-<br />
104<br />
Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />
ten. Das kostenlose Verfahren wird schriftlich geführt.<br />
Soweit sich die Parteien nicht während des Verfahrens<br />
einigen, ergeht als Ergebnis der Prüfung ein Schlichtungsspruch<br />
der Ombudsperson. Nach der Verfahrensordnung<br />
der Ombudsstelle Geschlossene Fonds ist die<br />
Initiatorin, die Fondsgesellschaft bzw. die Treuhandkommanditistin<br />
an einen Schlichtungsspruch der Ombudsperson<br />
gebunden, sofern der Beschwerdegegenstand<br />
EUR 5.000 nicht übersteigt. Die Berechnung der Höhe<br />
des Beschwerdegegenstandes richtet sich nach der von<br />
dem beschwerdeführenden Kommanditisten bzw. Treugeber<br />
geltend gemachten Forderung. Das bedeutet,<br />
dass die Beschwerdegegnerin (Initiatorin, Fondsgesellschaft<br />
oder Treuhandkommanditistin) in einem solchen<br />
Fall einer Entscheidung der Ombudsperson, die die Beschwerdegegnerin<br />
verpflichtet, nachkommen muss und<br />
gegen den Schlichtungsspruch den ordentlichen Rechtsweg<br />
nicht beschreiten kann. Bei Beschwerden mit einem<br />
höheren Streitwert gibt die Ombudsperson eine Empfehlung<br />
ab. Dem Kommanditisten bzw. dem Treugeber steht<br />
es immer frei, den ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten.<br />
Infolgedessen ist der Schiedsspruch für diesen unabhängig<br />
vom Beschwerdegegenstand nicht bindend.<br />
Für nähere Informationen zur Ombudsperson und dem<br />
Schlichtungsverfahren kontaktieren Sie bitte: Ombudsstelle<br />
Geschlossene Fonds e.V. Invalidenstr. 35, 10115<br />
Berlin, Tel. 030/257 616 90, Fax: 030/257 616 91, E-Mail:<br />
info@ombudsstelle-gfonds.de. Die Verfahrensordnung<br />
und weitergehende Informationen finden Sie zudem im<br />
Internet unter www.ombudsstelle-gfonds.de.<br />
Kosten für Kommanditisten bzw. Treugeber<br />
Die nachfolgend aufgeführten Kosten betreffen so -<br />
wohl den im Rahmen der Kapitalerhöhung beitretenden<br />
Kommanditisten als auch den Treugeber, sofern<br />
Angaben sich nicht ausdrücklich nur auf einen benannten<br />
Investor beziehen:<br />
n Pflichteinlage bzw. Einlage, Höhe gemäß Beitrittserklärung<br />
n Ggf. Agio gemäß Beitrittserklärung (bis zu 5 %)<br />
n Für den Kommanditisten: Kosten für die Beglaubigung<br />
der Handelsregistervollmacht (§ 6 Abs. 9); für den Treu-