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Justizzentrum Thüringen - Dima24

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chen Vorgänge und die wirtschaftliche Situation der<br />

Fondsgesellschaft (§ 11 Abs. 2). Dieser enthält insbesondere<br />

den Jahresabschluss, den Prüfungsvermerk,<br />

das steuerliche Ergebnis sowie die Ausschüttungen.<br />

Die Kommanditisten bzw. die Treugeber sind entsprechend<br />

ihrer Pflichteinlage bzw. Einlage am Ergebnis,<br />

am Vermögen und an einem etwaigen Liquidationserlös<br />

der Fondsgesellschaft beteiligt (§ 14 Abs. 1).<br />

Ausschüttungsansprüche bestehen nur nach vollständiger<br />

Einzahlung der Pflichteinlagen bzw. Einlagen<br />

(§ 14 Abs. 2).<br />

Weder Kommanditisten – mit Ausnahme der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin – noch Treugeber<br />

und Treuhandkommanditistin haben Geschäftsführungsbefugnis.<br />

Für bestimmte Handlungen (siehe «Gesellschafterbeschlüsse»)<br />

ist jedoch die Zustimmung<br />

der Investoren, unabhängig davon, ob sie sich als Kommanditist<br />

oder Treugeber beteiligen, per Beschluss erforderlich.<br />

Die Hauptmerkmale der Anteile der zum Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung Beteiligten (persönlich haftende<br />

Gesellschafterin und DSF Fünfzehnte Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH) weichen in folgenden Punkten<br />

von den Hauptmerkmalen der Investoren ab: Beide Beteiligten<br />

sind für Rechtsgeschäfte mit der Fondsgesellschaft<br />

von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit<br />

und zur Vornahme von zahlreichen Handlungen ermächtigt,<br />

siehe oben «Ermächtigungen». Die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin verfügt über 10 Stimmen.<br />

Sie hat keine Einlage geleistet. Die DSF Fünfzehnte<br />

Verwaltungsgesellschaft ist mit EUR 2.000 beteiligt,<br />

d.h. mit weniger als der Mindestzeichnungssumme.<br />

Sie ist außerdem zur Geschäftsführerin bestellt<br />

und verfügt über eine Generalvollmacht. Sie ist<br />

berechtigt ihre Beteiligung jederzeit mit einer mit der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin abzustimmenden<br />

Frist, die längstens 6 Monate betragen darf, zu<br />

kündigen. Die hierdurch anfallenden Kosten für die Anmeldung<br />

zum Handelsregister und für die Umschreibung<br />

im Gesellschafterregister trägt die Fondsgesellschaft.<br />

102<br />

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

Beendigung der Beteiligung<br />

Im Folgenden werden die Möglichkeiten der Beendigung<br />

der Beteiligung dargestellt. Zu den ggf. anfallenden<br />

Kosten bei der Beendigung siehe unten «Kosten<br />

für Kommanditisten bzw. Treugeber». Zu den steuerlichen<br />

Auswirkungen siehe «Steuerliche Grundlagen»/<br />

«Beendigung der Kapitalanlage». Bzgl. der Garantie der<br />

Deutsche Structured Finance GmbH zur Übernahme<br />

der Kommandit- bzw. Treugeberanteile siehe «Rechtliche<br />

Grundlagen»/«Vereinbarung über eine Platzierungs-<br />

und Einzahlungsgarantie».<br />

Übertragung der Beteiligung<br />

Eine Beteiligung an der Fondsgesellschaft darf<br />

grundsätzlich, unabhängig davon, ob der Investor als<br />

Kommanditist oder Treugeber beteiligt ist, nur mit<br />

schuldrechtlicher und dinglicher Wirkung zum Ende<br />

eines Jahres ganz oder teilweise an Dritte übertragen<br />

werden. Die einzelnen Voraussetzungen, die im Falle<br />

einer Übertragung erfüllt sein müssen, ergeben sich<br />

aus § 15 Abs. 1 und 2 des Gesellschaftsvertrags und<br />

§ 7 des Treuhandvertrags.<br />

Bei einer Schenkung oder Veräußerung der Beteiligung<br />

erfolgt die Übertragung bei einem Kommanditisten<br />

im Wege der Abtretung seiner Kommanditbeteiligung<br />

gemäß § 398 BGB und bei einem Treugeber<br />

durch Abtretung seines Anspruchs gegen die Treuhandkommanditistin<br />

auf Herausgabe des treuhänderisch<br />

gehaltenen Kommanditanteils.<br />

Jede sonstige Verfügung über eine Beteiligung an<br />

der Fondsgesellschaft, insbesondere auch die Verpfändung,<br />

bedarf der Zustimmung der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin (§ 15 Abs. 2). Diese Zustimmung<br />

darf nur aus wichtigem Grund versagt werden.<br />

Die Möglichkeiten der Übertragung und Belastung<br />

der Beteiligung sind damit stark eingeschränkt<br />

und können nur mit der Zustimmung der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin erfolgen.<br />

Für Anteile an geschlossenen Fonds existiert kein<br />

geregelter Zweitmarkt. Für die daraus resultierenden<br />

Risiken vgl. die Ausführungen im Kapitel «Risiken der<br />

Beteiligung».

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