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Justizzentrum Thüringen - Dima24

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<strong>Justizzentrum</strong> <strong>Thüringen</strong>


Verkaufsprospekt<br />

Beteiligung an der<br />

DSF <strong>Justizzentrum</strong> <strong>Thüringen</strong> GmbH & Co. KG<br />

Geschlossener Immobilienfonds<br />

Die im vorliegenden Verkaufsprospekt enthaltenen Angaben entsprechen dem bis zum Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung bekannten Sachverhalt und beruhen auf der bis zu diesem<br />

Zeitpunkt geltenden Gesetzgebung und Rechtsprechung bzw. den Erlassen und der Praxis<br />

der Finanzverwaltung in Deutschland. Eine Haftung für den Eintritt der im Verkaufsprospekt<br />

getroffenen Annahmen sowie für, durch mögliche Änderungen der wirtschaftlichen Entwicklung<br />

und der gesetzlichen Grundlagen, sich ergebende Abweichungen kann nicht<br />

übernommen werden. Alle Angaben und Berechnungen beruhen auf gewissenhafter Prüfung.<br />

Die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach den teils<br />

abgeschlossenen, teils noch abzuschließenden Verträgen. Für eine Beteiligung ist ausschließlich<br />

der vorliegende Verkaufsprospekt maßgeblich.<br />

Der vorliegende Verkaufsprospekt basiert auf dem vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)<br />

herausgegebenen Standard über die «Grundsätze ordnungsmäßiger Beurteilung von Verkaufsprospekten<br />

über öffentlich angebotene Vermögensanlagen» vom 18.05.2006 (IDW S 4).<br />

Frankfurt am Main, Oktober 2009


Inhaltsverzeichnis<br />

5 Vorwort, Prospektverantwortung<br />

6 Das Beteiligungsangebot im Überblick<br />

12 Risiken der Beteiligung<br />

28 Die Anbieterin<br />

30 Überblick Immobilienmarkt<br />

33 Der Standort<br />

36 Die Fondsimmobilie<br />

42 Die Mieter<br />

44 Die Vertragspartner<br />

46 Die Beteiligungsstruktur<br />

48 Investitions- und Finanzierungsplan<br />

52 Ergebnisprognosen<br />

53 Prämissen der Ergebnisprognosen<br />

58 Beispielrechnung<br />

60 Kapitalflussrechnung<br />

61 Sensitivitätsanalyse (Abweichungen von<br />

den Ergebnisprognosen)<br />

64 Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

108 Steuerliche Grundlagen<br />

120 Projekt- und Vertragspartner<br />

124 Erklärungen gem. VermVerkProspV<br />

128 Vermögens-, Finanz- und<br />

Ertragslage der Fondsgesellschaft<br />

132 Hinweise zum Beitritt<br />

135 Angabenvorbehalt<br />

138 Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />

150 Treuhandvertrag<br />

155 Glossar<br />

Formulare in der Anlage<br />

Beitrittserklärung, persönliches Gespräch<br />

Beitrittserklärung, Fernabsatz<br />

Verbraucherinformationen für den Fernabsatz<br />

Empfangsbestätigung, Fernabsatz<br />

Empfangsbestätigung, persönliches Gespräch<br />

Anbieter von Vermögensanlagen sind gesetzlich verpflichtet, Verkaufsprospekte für Anteile an geschlossenen<br />

Fonds nach den Vorschriften des Verkaufsprospektgesetzes zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung ist<br />

vorab von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu gestatten. Die inhaltliche Richtigkeit<br />

der im Verkaufsprospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung des<br />

Verkaufsprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.<br />

3


Vorwort<br />

Vorwort, Prospektverantwortung<br />

Mit dem vorliegenden Verkaufsprospekt «<strong>Justizzentrum</strong><br />

<strong>Thüringen</strong>» bietet die Deutsche Structured Finance<br />

GmbH eine Beteiligungsmöglichkeit im Bereich der geschlossenen<br />

deutschen Immobilienfonds an.<br />

Die Fondsgesellschaft und damit die Investoren partizipieren<br />

an den langfristigen, sicheren Mieteinnahmen<br />

eines Immobilienensembles im Herzen der Stadt<br />

Gera/<strong>Thüringen</strong>.<br />

Die um 1900 errichteten Fondsimmobilien werden<br />

derzeit vollständig saniert und um einige An- und Neubauten<br />

ergänzt. Ab Dezember diesen Jahres wird der<br />

Freistaat <strong>Thüringen</strong> als Hauptmieter den größten Teil<br />

der Flächen als neues <strong>Justizzentrum</strong> in Gera nutzen<br />

und auf Basis eines Mietvertrags mit mindestens 20jähriger<br />

Laufzeit rund 90 % der Mieteinnahmen generieren.<br />

Die übrigen Flächen sind an Tochtergesellschaften<br />

der Deutsche Post AG und der Deutsche Telekom<br />

AG vermietet und werden u. a. von diesen als Postbank-Centerfiliale<br />

und zentraler Verteilerpunkt der Fernmeldeversorgung<br />

genutzt.<br />

Es ist beabsichtigt, die vollständig vermietete Immobilie<br />

langfristig zu halten und gemäß Prognoserechung<br />

attraktive, jährliche Ausschüttungen i. H. v. 6 % p.a. an<br />

die Investoren auszuzahlen.<br />

Prospektverantwortung<br />

Die Deutsche Structured Finance GmbH, mit Sitz in der<br />

Feuerbachstraße 26–32 in 60325 Frankfurt am Main,<br />

als Initiatorin und Anbieterin des Beteiligungsangebotes<br />

erklärt, dass sie gemäß § 3 VermVerkProspV die<br />

Verantwortung für den Inhalt des Verkaufsprospektes<br />

übernimmt und erklärt, dass ihres Wissens die Angaben<br />

im Verkaufsprospekt richtig und keine wesentlichen<br />

Umstände ausgelassen worden sind. Es gibt<br />

keine weiteren Personen, die die Herausgabe oder den<br />

Inhalt des Verkaufsprospektes oder die Abgabe oder<br />

den Inhalt des Angebotes zur Beteiligung wesentlich<br />

beeinflusst haben. Für den Inhalt dieses Prospektes<br />

sind nur bis zum Datum der Aufstellung des Prospektes<br />

der Deutsche Structured Finance GmbH bekannte<br />

oder erkennbare Sachverhalte maßgeblich. Eine Haftung<br />

für den Eintritt der prognostizierten Ergebnisse<br />

und ihrer wirtschaftlichen Folgen beim Investor sowie<br />

für Abweichungen durch künftige wirt schaftliche, steuerliche<br />

oder rechtliche Änderungen wird von der Deutsche<br />

Structured Finance GmbH nicht übernommen<br />

(siehe auch Kapitel «Angabenvorbehalt»).<br />

Aufstellungsdatum des Verkaufsprospektes<br />

06.10.2009<br />

David Norris Janine Schellhorn<br />

Geschäftsführer Geschäftsführerin<br />

Deutsche Structured Finance GmbH<br />

5


Das Fondskonzept<br />

Das vorliegende Beteiligungsangebot bietet privaten<br />

Investoren die Möglichkeit, sich an der DSF <strong>Justizzentrum</strong><br />

<strong>Thüringen</strong> GmbH & Co. KG («Fondsgesellschaft»)<br />

zum 15.12.2009 zu beteiligen. Es ist geplant, dass die<br />

Fondsgesellschaft Anfang 2010 einen Kommanditanteil<br />

i. H. v. 94 % des gesamten Kommanditkapitals der<br />

Besitzgesellschaft erwirbt. Es ist beabsichtigt, diese<br />

Kommanditbeteiligung langfristig zu halten und die Immobilie<br />

gemäß Hauptmietvertrag über mindestens 20<br />

Jahre zu vermieten. Es ist nicht ausgeschlossen, dass<br />

die Besitzgesellschaft die Immobilie oder die Fondsgesellschaft<br />

ihre Kommanditbeteiligung an der Besitzgesellschaft<br />

während der Mietvertragslaufzeit des Hauptmieters<br />

veräußert. Ein konkreter Verkaufszeitpunkt<br />

oder eine konkrete Verkaufsabsicht besteht zum Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung jedoch nicht.<br />

Das Beteiligungsangebot bietet privaten Investoren<br />

n eine Immobilieninvestition mit Substanz in zentraler<br />

Innenstadtlage<br />

n bonitätsstarke Mieter<br />

n einen langfristigen Mietvertrag mit dem Freistaat<br />

<strong>Thüringen</strong> über mindestens 20 Jahre<br />

n eine Vermietungsquote von 100 %<br />

n attraktive Ausschüttungen,<br />

i. H. v. 6 % p.a. prognostiziert<br />

n eine langfristige Fremdfinanzierung in EURO<br />

mit Zinssatzsicherung über 10 Jahre<br />

n professionelles Asset-Management<br />

n erfahrene Partner<br />

Das Projekt<br />

Im Juni 2007 erwarb die Besitzgesellschaft, zukünftig firmierend<br />

als DSF Gera GmbH & Co. KG, ein ca.<br />

5.350 qm großes Grundstück inklusive dem vorhandenen<br />

Gebäudebestand («Fondsimmobilie»), der bis zu<br />

diesem Zeitpunkt als Post- und Fernmeldeamt genutzt<br />

wurde. Das Grundstück Schloß straße 26/Amthorstraße 1<br />

6<br />

Das Beteiligungsangebot im Überblick<br />

Das Beteiligungsangebot im Überblick<br />

liegt am Beginn der Fußgängerzone im Stadtkern von<br />

Gera/<strong>Thüringen</strong>. Die um 1900 errichteten Bestandsimmobilien<br />

stehen teilweise unter Denkmalschutz. Sie<br />

werden seit Mitte 2008 im Rahmen eines Generalübernehmervertrags<br />

vollständig modernisiert, instandgesetzt<br />

und um einige An- und Neubauten ergänzt.<br />

Es ist geplant, die Baumaßnahmen bis zum<br />

15.12.2009 abzuschließen und die Räumlichkeiten, das<br />

neue <strong>Justizzentrum</strong> in Gera, an den Hauptmieter, den<br />

Freistaat <strong>Thüringen</strong>, zu übergeben.<br />

Der Freistaat <strong>Thüringen</strong> wird zukünftig auf Basis<br />

eines bereits abgeschlossenen Mietvertrags über mindestens<br />

20 Jahre rund 90 % der Gesamtmieteinnahmen<br />

der Besitzgesellschaft generieren und beabsichtigt,<br />

mit verschiedenen Gerichten und Abteilungen,<br />

(wie z. B. der Staatsanwaltschaft Gera inkl. den bisherigen<br />

Außenstellen Jena und Rudolstadt, der Strafabteilung<br />

des Land- und Amtsgerichts, dem Verwaltungsgericht<br />

Gera und den Sozialen Diensten beim Thüringer<br />

Oberlandesgericht), in das Immobilienensemble einzuziehen.<br />

Durch den Bezug der Flächen werden Abteilungen<br />

von 12 Standorten auf nunmehr einen Standort<br />

konzentriert und auf Grund der unmittelbaren Nähe des<br />

neuen <strong>Justizzentrum</strong>s zu bestehenden Abteilungen des<br />

Land- und Amtsgerichts in der benachbarten Rudolf-<br />

Diener-Straße sind zukünftig kurze Wege gegeben.<br />

Im direkten Umfeld befinden sich zudem weitere<br />

Einrichtungen der öffentlichen Hand, die Stadtbibliothek<br />

sowie die mit Einzelhandelsgeschäften und drei<br />

größeren Einkaufszentren gestaltete Fußgängerzone.<br />

Eine gute Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel<br />

Bus und Straßenbahn ist in wenigen Gehminuten gegeben,<br />

der Hauptbahnhof Gera befindet sich<br />

ca. 400 Meter entfernt.<br />

Die übrigen Mietflächen werden von einer 100 %igen<br />

Tochtergesellschaft der Deutsche Post AG als Postbank-<br />

Centerfiliale und Briefpostfachanlage sowie von einer<br />

100 %igen Tochtergesellschaft der Deutsche Telekom<br />

AG als zentraler Verteilerpunkt der Fernmeldeversorgung<br />

genutzt. Das Immobilienensemble mit maximal<br />

rund 13.000 qm geplanter Mietfläche ist bereits zum<br />

Zeitpunkt der Prospektaufstellung vollständig vermietet.


Das genaue Aufmaß der Flächen erfolgt mit Fertigstellung<br />

(siehe Kapitel «Prämissen der Ergebnisprognosen»).<br />

Geplante Mieterträge p. a. der Besitzgesellschaft ab 2010 (Prognose)<br />

Mieter Mietdauer Verlängerungs- Nettomiete p. a.<br />

option in EUR ca.<br />

Freistaat <strong>Thüringen</strong> bis 30.11.2029 2 x 3 Jahre 1.179.441<br />

Deutsche Post AG bis 31.12.2011 2 x bis zu 3 Jahre 55.272<br />

(100 % Tochtergesellschaft) 6.487<br />

Deutsche Telekom AG bis 31.12.2014 2 x bis zu 5 Jahre 56.300<br />

(100 % Tochtergesellschaft)<br />

Gesamt: 1.297.500<br />

Der Generalübernehmervertrag<br />

Zwischen der Besitzgesellschaft und der allobjekt<br />

Denk malsanierungen GmbH («GÜ»), Weimar, einem<br />

Tochterunternehmen der InCity Immobilien AG, Köln,<br />

wurde ein Generalübernehmervertrag («GÜ-Vertrag»)<br />

sowie ein Projektentwicklungs- und Projektsteuerungsvertrag<br />

zur Realisierung der Baumaßnahmen geschlossen.<br />

Die Bau arbeiten haben im August 2008 begonnen.<br />

Die Fertigstellung soll bis 15.12. 2009 erfolgen.<br />

Der Leistungsumfang des GÜ-Vertrages bezieht<br />

sich auf die komplette schlüsselfertige, funktionsfähige<br />

und betriebsfertige Erstellung der Gebäude nebst Außenanlagen,<br />

Grünanlagen einschließlich der erforderlichen<br />

planerischen Arbeiten, den Erdbauarbeiten und<br />

der Endreinigung auf der Grundlage der geplanten Nutzung.<br />

Dabei hat der GÜ alle anerkannten Regeln der<br />

Bautechnik, Normen etc. zu beachten. Dem GÜ obliegt<br />

während der gesamten Bauzeit ferner die Verkehrs sicherungspflicht<br />

für das gesamte Baugrundstück. Der<br />

GÜ ist berechtigt, Subunternehmer zu beauftragen.<br />

Aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Zugehörigkeit<br />

der allobjekt Denkmalsanierungen GmbH zur InCity Immobilien<br />

AG übernimmt die InCity Immobilien AG gemeinsam<br />

mit ihrer Tochtergesellschaft Immobilien Invest<br />

Köln GmbH als Verkäufer des Anteils an der Besitzgesellschaft<br />

und mittelbar als Projektentwickler umfangreiche<br />

Garantien und Zusicherungen für die Baumaßnahmen<br />

und den Grundbesitz der Fondsimmobilie. Die Kaufpreiszahlung<br />

für den Anteil an der Besitzgesellschaft erfolgt<br />

zudem erst nach Übergabe der Mietflächen an den<br />

Hauptmieter und nach erster Mietzahlung durch diesen.<br />

Für den Fall, dass die Mietflächen des Hauptmieters<br />

nicht termingerecht fertig gestellt und an ihn übergeben<br />

werden können oder die InCity Immobilien AG Insolvenz<br />

anmeldet, sind u. a. Rücktrittsrechte im Kaufvertrag zum<br />

Erwerb des Anteils an der Besitzgesellschaft vorgesehen.<br />

Damit trägt die InCity Immobilien AG das komplette<br />

Baurisiko. Die Garantien und Zusicherungen der InCity<br />

Immobilien AG sind teilweise mit Bank- oder Unternehmensbürgschaften<br />

abgesichert.<br />

Investition und Finanzierung<br />

der Besitzgesellschaft<br />

Die Besitzgesellschaft wird am Vollzugstag, voraussichtlich<br />

Anfang 2010, durch das Eigenkapital der Gesellschafter<br />

sowie durch ein langfristiges Darlehen<br />

einer deutschen Bank finanziert. Die folgende Tabelle<br />

fasst die Mittelherkunft und Mittelverwendung der Besitzgesellschaft<br />

zusammen. Die Immobilieninvestition<br />

umfasst eine Refinanzierung und Ablösung der auf der<br />

Ebene der Besitzgesellschaft bestehenden Verbindlichkeiten.<br />

Eine weitere detaillierte Darstellung aller Positionen<br />

ist im Kapitel «Investitions- und Finanzierungsplan»<br />

dargestellt.<br />

Besitzgesellschaft<br />

Mittelverwendung (Prognose) in EUR in Prozent<br />

Immobilieninvestitionen 17.347.879 94,7 %<br />

Finanzierungskosten 790.993 4,3 %<br />

Liquiditätsreserve 176.128 1,0 %<br />

Mittelverwendung insgesamt 18.315.000 100,0 %<br />

Besitzgesellschaft<br />

Mittelherkunft (Prognose) in EUR in Prozent<br />

Eigenkapital Fondsgesellschaft 7.346.100 40,1 %<br />

Eigenkapital Altgesellschafter 468.900 2,6 %<br />

Fremdkapital 10.500.000 57,3 %<br />

Mittelherkunft insgesamt 18.315.000 100,0 %<br />

Das Beteiligungsangebot im Überblick<br />

7


Die Fondsgesellschaft<br />

Die Fondsgesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft<br />

mit Sitz in Frankfurt am Main. Sie wurde auf unbestimmte<br />

Zeit gegründet und unterliegt deutschem<br />

Recht. Die Fondsgesellschaft plant, ihr Eigenkapital auf<br />

bis zu EUR 10,5 Mio. durch die Aufnahme von Kommanditisten<br />

bzw. Treugebern zu erhöhen.<br />

Sie hat am 14.08.2009 einen Kaufvertrag über den<br />

Erwerb einer Kommanditbeteiligung i. H. v. 94 % an<br />

der zukünftig unter DSF Gera GmbH & Co. KG firmierenden<br />

Besitzgesellschaft abgeschlossen. Der Erwerb,<br />

der Übergang des Gesellschaftsanteils und die Kaufpreiszahlung<br />

erfolgen Anfang 2010. Der andere Anteil<br />

i. H. v. 6 % an der Besitzgesellschaft wurde bereits<br />

2009 von der DSF PP <strong>Thüringen</strong> <strong>Justizzentrum</strong> GmbH<br />

& Co. KG («Altgesellschafter») erworben und sollen<br />

ebenfalls langfristig gehalten werden.<br />

Die Besitzgesellschaft<br />

Die Besitzgesellschaft, ursprünglich eine GmbH und<br />

derzeit noch firmierend unter «real invest Schloßstraße<br />

Gera GmbH & Co. KG», hat im Jahr 2007 das<br />

o. g. Grundstück erworben und im Jahr 2008 den Generalübernehmer<br />

mit sämtlichen Baumaßnahmen zur<br />

Realisierung des oben beschriebenen neuen <strong>Justizzentrum</strong>s<br />

beauftragt. Nach Unterzeichnung des Anteilskaufvertrags<br />

am 14.08.2009 durch die Fondsgesellschaft<br />

wurde sie im Wege einer formwechselnden<br />

Umwandlung am 16.09.2009 rückwirkend zum<br />

01.01.2009 in eine Kommanditgesellschaft mit einem<br />

nominalen Kommanditkapital i. H. v. EUR 25.000 umgewandelt.<br />

Sobald alle Vollzugsvoraussetzungen des<br />

Anteilskaufvertrages der Fondsgesellschaft erfüllt<br />

sind (voraussichtlich Anfang 2010), wird die Besitzgesellschaft<br />

nach Übergang des Kommanditanteils auf<br />

die Fondsgesellschaft ihr Kommanditkapital gemäß<br />

Prognose um insgesamt EUR 7.815.000 erhöhen und<br />

die Umfirmierung in DSF Gera GmbH & Co. KG<br />

durchführen. Die Fondsgesellschaft nimmt entspre-<br />

8<br />

Das Beteiligungsangebot im Überblick<br />

chend ihrer Beteiligung von 94 % gemäß Prognose<br />

mit EUR 7.346.100 an der Kapitalerhöhung teil.<br />

Vereinfachte Beteiligungsstruktur<br />

Das nachfolgende Schaubild zeigt vereinfacht die geplante<br />

Beteiligungsstruktur nach dem Vollzugstag, voraussichtlich<br />

Anfang 2010. Weitere Einzelheiten enthält<br />

das Kapitel «Die Beteiligungsstruktur».<br />

DSF PP<br />

<strong>Justizzentrum</strong><br />

<strong>Thüringen</strong><br />

GmbH & Co. KG<br />

Altgesellschafter<br />

6 %<br />

Kommanditisten<br />

DSF Gera GmbH & Co. KG<br />

Besitzgesellschaft<br />

Treugeber<br />

DSF Treuhand<br />

GmbH<br />

Treuhandkommanditistin<br />

DSF <strong>Justizzentrum</strong><br />

<strong>Thüringen</strong> GmbH & Co. KG<br />

Fondsgesellschaft<br />

94 %


Der Beitritt zur Fondsgesellschaft<br />

Private Investoren können sich als Kommanditist oder<br />

Treugeber über die DSF Treuhand GmbH («Treuhandkommanditistin»)<br />

an der DSF <strong>Justizzentrum</strong> <strong>Thüringen</strong><br />

GmbH & Co. KG («Fondsgesellschaft») zum 15.12.2009<br />

beteiligen.<br />

Mindestzeichnungssumme und Beitritt<br />

Die Mindesthöhe einer Beteiligung beträgt<br />

EUR 10.000 zzgl. 5 % Agio. Eine höhere Beteiligung ist<br />

in Schritten von jeweils EUR 1.000 möglich. Die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin ist berechtigt, die<br />

Beitrittsfrist ohne ausdrücklich zu erklärende Zustimmung<br />

der anderen Gesellschafter zu verlängern. Die<br />

vollständige Platzierung und Einzahlung – spätestens<br />

zum Vollzugstag – ist durch eine Platzierungs- und Einzahlungsgarantie<br />

der Deutsche Structured Finance<br />

GmbH gesichert.<br />

Leistung der Einlage<br />

Die Plichteinlage des Kommanditisten bzw. die Einlage<br />

des Treugebers und das Agio sind nach Annahme<br />

der Beitrittserklärung bis spätestens 25.01.2010 auf<br />

das in der Beitrittserklärung angegebene Konto einzuzahlen<br />

(siehe «Hinweise zum Beitritt»).<br />

Anlegerkreis<br />

Als Kommanditist der Fondsgesellschaft bzw. als<br />

Treugeber können sich natürliche Personen mit Wohnsitz<br />

in der Bundesrepublik Deutschland beteiligen.<br />

Mit der Vermögensanlage verbundene Rechte<br />

Die mit der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

verbundenen Rechte und Pflichten der Investoren sind<br />

für den Kommanditisten im Gesellschaftsvertrag und<br />

für den Treugeber zusätzlich noch im Treuhandvertrag<br />

geregelt. Beide Verträge sind in diesem Verkaufsprospekt<br />

im vollen Wortlaut abgedruckt und werden im<br />

Abschnitt «Rechtliche Grundlagen der Beteiligung»<br />

ausführlich dargestellt. Die Investoren haben Einsichtsund<br />

Kontrollrechte gemäß § 166 HGB bzw. können die<br />

Handelsbücher und Papiere der Fondsgesellschaft<br />

durch einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten<br />

Sachverständigen einsehen lassen. Die Investoren sind<br />

berechtigt, an Gesellschafterversammlungen teilzunehmen,<br />

können bei Beschlussfassungen ihr Stimmrecht<br />

ausüben und sind am Ergebnis und Vermögen der<br />

Fondsgesellschaft beteiligt. Alle mit der Vermögensanlage<br />

verbundenen Rechte sind im Kapitel «Rechtliche<br />

Grundlagen der Beteiligung» dargestellt.<br />

Haftung<br />

Nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches<br />

(HGB) haftet ein Kommanditist den Gläubigern einer<br />

Kommanditgesellschaft bis zur Höhe seiner im Handelsregister<br />

eingetragenen Haftsumme unmittelbar (§ 172<br />

HGB). Die Haftung ist ausgeschlossen, soweit seine<br />

Einlage i. S. v. § 171 Abs. 1, 2. HS. HGB geleistet<br />

wurde. Die Haftsumme beträgt EUR 1 auf je EUR 100<br />

der von dem Kommanditisten gezeichneten Pflichteinlage.<br />

Eine Nachschusspflicht besteht grundsätzlich<br />

nicht (weitere Einzelheiten hierzu vgl. «Risiken der Beteiligung»/«Haftung<br />

als Kommanditist/Treugeber»).<br />

Zahlstelle<br />

Zahlstelle für Ausschüttungen an die Investoren ist<br />

die Fondsgesellschaft DSF <strong>Justizzentrum</strong> <strong>Thüringen</strong><br />

GmbH & Co. KG mit Sitz in der Feuerbachstraße 26–32,<br />

60325 Frankfurt am Main. Zahlstelle, die den Verkaufsprospekt<br />

zur kostenlosen Ausgabe bereit hält, ist die<br />

Deutsche Structured Finance GmbH mit Sitz in der<br />

Feuerbachstraße 26–32, 60325 Frankfurt am Main.<br />

Die Rentabilität der Beteiligung an der<br />

Fondsgesellschaft<br />

Die Rentabilität dieser Beteiligung hängt von einer Vielzahl<br />

von Faktoren ab. Eine genaue Ergebnisprognose<br />

mit eindeutigem Verlauf wäre weder sachgerecht noch<br />

angemessen. Die Initiatorin gibt daher in den Kapiteln<br />

«Ergebnisprognosen», «Beispielrechnung», «Investitions-<br />

und Finanzierungsplan» und «Sensitivitätsana-<br />

Das Beteiligungsangebot im Überblick<br />

9


lyse» Prognosen mit möglichen Ergebnissen wieder.<br />

Diese Prognosen beruhen auf Annahmen, welche ggf.<br />

nicht eintreten, so dass die tatsächlichen Ergebnisse<br />

erheblich von diesen Ergebnisprognosen abweichen<br />

können.<br />

Investition und Finanzierung der<br />

Fondsgesellschaft<br />

Die folgende Tabelle fasst die Mittelherkunft und Mittelverwendung<br />

auf Ebene der Fondsgesellschaft zusammen.<br />

Die Beteiligung der Fondsgesellschaft an der Besitzgesellschaft<br />

und die fondsbezogenen Vergütungen<br />

werden vollständig durch die Einlagen der Kommanditisten<br />

bzw. der Treugeber der Fondsgesellschaft finanziert.<br />

Die Fondsgesellschaft hat einen Darlehensvertrag<br />

zur Eigenkapitalvorfinanzierung abgeschlossen (siehe<br />

«Rechtliche Grundlagen der Beteiligung» S. 93 ff.). Es<br />

werden keine langfristigen Fremdmittel auf Ebene der<br />

Fondsgesellschaft aufgenommen.<br />

Fondsgesellschaft in EUR in Prozent des<br />

Mittelverwendung (Prognose) Kommanditkapitals<br />

inkl. Agio<br />

Beteiligung inkl. Nebenkosten 9.343.269 84,8 %<br />

Fondsabhängige Vergütungen 1.524.878 13,8 %<br />

Nebenkosten der Vermögensanlage 144.685 1,3 %<br />

Liquiditätsreserve 12.168 0,1 %<br />

Mittelverwendung insgesamt 11.025.000 100,0 %<br />

Fondsgesellschaft in EUR in Prozent des<br />

Mittelherkunft (Prognose) Kommanditkapitals<br />

inkl. Agio<br />

Eigenkapital 10.500.000 95,2 %<br />

Agio 525.000 4,8 %<br />

Mittelherkunft insgesamt 11.025.000 100,0 %<br />

Die Fondsgesellschaft beteiligt sich mit 94 % an der<br />

Besitzgesellschaft. Die folgende Tabelle gibt das Gesamtinvestitionsvolumen<br />

inkl. anteiligem Fremdkapital<br />

auf Ebene der Besitzgesellschaft wieder.<br />

10<br />

Das Beteiligungsangebot im Überblick<br />

Gesamtinvestitions- in EUR in Prozent in Prozent des<br />

volumen der Fondsge- Kommanditsellschaft<br />

(Prognose) kapitals inkl. Agio<br />

Eigenkapital (inkl. Agio) 11.025.000 52,8 % 100,0 %<br />

der Fondsgesellschaft<br />

Fremdkapital der 9.870.000 47,2 % 89,5 %<br />

Besitzgesellschaft (94 %)<br />

Gesamtinvestitionsvolumen 20.895.000 100,0 % 189,5 %<br />

(inkl. Agio)<br />

Prognostizierte 6 % Ausschüttung p. a.<br />

Die Fondsgesellschaft plant laufende Ausschüttungen<br />

vor Steuern in Höhe von 6 % p. a. (Prognose) bezogen<br />

auf das nominale Kommanditkapital ohne Agio. Für das<br />

Jahr 2010 erfolgt eine anteilige Ausschüttung für den<br />

Zeitraum ab dem Vollzugstag, ab dem die Fondsgesellschaft<br />

wirtschaftlich an der Besitzgesellschaft beteiligt<br />

ist.<br />

Fondslaufzeit<br />

Die Immobilie ist langfristig vermietet. Eine Veräußerung<br />

der Immobilie durch die Besitzgesellschaft oder<br />

der Beteiligung an der Besitzgesellschaft durch die<br />

Fondsgesellschaft zu einem bestimmten Zeitpunkt ist<br />

derzeit nicht geplant. Die Beteiligung eines Investors<br />

an der Fondsgesellschaft ist erstmals zum 31.12.2029<br />

ordentlich kündbar.<br />

Besteuerung<br />

Die Fondsgesellschaft und die Besitzgesellschaft gelten<br />

als steuerlich transparente und nach derzeitiger<br />

Praxis der Finanzverwaltung als vermögensverwaltende<br />

Kommanditgesellschaften. Der Investor erzielt<br />

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und in geringem<br />

Umfang Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die<br />

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unterliegen<br />

beim Investor seiner individuellen Einkommens-


esteuerung, die Einkünfte aus Kapitalvermögen der<br />

sogenannten Abgeltungssteuer. Veräußerungsgewinne<br />

der Investoren, die ihre Beteiligung im Privatvermögen<br />

halten, sind nach Ablauf von zehn Jahren nach der geltenden<br />

Gesetzeslage steuerfrei. Weitere Einzelheiten<br />

enthält das Kapitel «Steuerliche Grundlagen».<br />

Dieses Beteiligungsangebot eignet sich nicht<br />

für Investoren, die eine Kapitalanlage mit regelmäßigen,<br />

planbaren Ausschüttungen und<br />

einem schon heute feststehenden Rückzahlungszeitpunkt<br />

suchen oder auf eine jederzeitige<br />

Veräußerungsmöglichkeit der Beteiligung<br />

angewiesen sind oder für welche die Beteiligung<br />

einen wesentlichen Anteil an ihrem Gesamtvermögen<br />

darstellt.<br />

Das Beteiligungsangebot im Überblick<br />

11


Das dem Verkaufsprospekt zugrunde liegende Beteiligungsangebot<br />

birgt neben allgemeinen auch einige<br />

aus der Art der Investition resultierende, spezielle Risiken.<br />

Der Investor sollte daher bei seiner Entscheidung<br />

alle in diesem Verkaufsprospekt aufgeführten Risiken<br />

berücksichtigen. Der Investor sollte eine Beteiligung<br />

nur dann eingehen, wenn er das Risiko seines Engagements<br />

überblicken kann. Kapitalrückflüsse und Ausschüttungen<br />

sind im Voraus nicht kalkulierbar und<br />

nicht sicher. Es ist möglich, dass zum heutigen Zeitpunkt<br />

unvorhersehbare Ereignisse, wie zum Beispiel<br />

Änderungen der wirtschaftlichen, zivil- oder steuerrechtlichen<br />

Rahmenbedingungen, das Ergebnis der Investition<br />

negativ beeinflussen.<br />

Die im Folgenden dargestellten Risiken stellen<br />

nach Kenntnis der Anbieterin zum Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung alle wesentlichen<br />

rechtlichen, steuerlichen und tatsächlichen Risiken<br />

im Zusammenhang mit der Vermögensanlage<br />

dar.<br />

Es kann dennoch nicht ausgeschlossen werden, dass<br />

weitere Risiken bestehen oder sich heute als unwesentlich<br />

eingestufte Risiken realisieren und als wesentlich<br />

herausstellen. Die aus heutiger Sicht wesentlichen<br />

Risiken werden unterschieden nach den Kategorien<br />

prognosegefährdend, anlagegefährdend und anlegergefährdend.<br />

Unter prognosegefährdenden Risiken<br />

werden solche Risiken verstanden, die bei ihrem Eintritt<br />

zu einem schwächeren als dem prognostizierten<br />

Ergebnis der Beteiligung führen können. Anlagegefährdende<br />

Risiken sind solche, die, sofern sie eintreten,<br />

dazu führen, dass ein Verlust bis hin zu einem Totalverlust<br />

eintritt. Anlegergefährdende Risiken sind solche,<br />

die das Vermögen des Investors über die Einlage<br />

hinaus gefährden. Insbesondere zwischen den prognosegefährdenden<br />

Risiken und den anlagegefährdenden<br />

Risiken ist eine Abgrenzung sehr schwierig. Je<br />

nachdem, in welchem Ausmaß ein Risiko eintritt, können<br />

alle prognosegefährdenden Risiken auch zu anlagegefährdenden<br />

Risiken werden. Deshalb werden<br />

12<br />

Risiken der Beteiligung<br />

Risiken der Beteiligung<br />

diese beiden Risikotypen zusammen in einem Abschnitt<br />

beschrieben.<br />

Die Darstellung kann nicht eventuelle zusätzliche Risiken<br />

behandeln, die sich möglicherweise aus der individuellen<br />

Situation eines Investors ergeben. Zur Beurteilung<br />

der Eignung dieses Beteiligungsangebotes für<br />

die persönliche Situation des Investors wird diesem<br />

daher empfohlen, sich mit dem gesamten Inhalt dieses<br />

Verkaufsprospektes vertraut zu machen. Die Ausführungen<br />

entbinden den Investor nicht davon, sich ggf.<br />

mit Hilfe eines rechtlichen und steuerlichen Beraters<br />

ein eigenständiges Urteil zu bilden und zur Grundlage<br />

seiner Beteiligungsentscheidung zu machen.<br />

Der Eintritt eines oder mehrerer Risiken würde die<br />

Anlageergebnisse negativ beeinflussen. Voraussagen<br />

über die Eintrittswahrscheinlichkeit der einzelnen Risikofaktoren<br />

können nicht gegeben werden. Es ist nicht<br />

auszuschließen, dass insbesondere bei einem kumulierten<br />

Eintritt der Risiken der Investor seine Einlage<br />

nebst Agio ganz oder teilweise verliert.<br />

Es besteht das maximale Risiko, einen Totalverlust<br />

der Einlage nebst dem gezahlten Agio zu<br />

erleiden. Ein Investor sollte seine Beteiligung<br />

nur dann erwägen, wenn er einen Totalverlust<br />

in Kauf nehmen kann. Darüber hinaus kann es<br />

zu weiteren Vermögensnachteilen kommen,<br />

z. B. kann eine Steuerzahllast ohne korrespondierende<br />

Einnahmen entstehen.<br />

Bei einer – für dieses Beteiligungsangebot ohnehin<br />

nicht empfehlenswerten – persönlichen<br />

Anteilsfinanzierung erhöht sich das maximale<br />

Verlustrisiko um die Zinsen, sämtliche Kosten<br />

und die Tilgung.


Prognose- und anlagegefährdende<br />

Risiken<br />

Allgemeine Prognoserisiken<br />

Prognosen für die Zukunft, zu denen insbesondere<br />

auch die später in diesem Verkaufsprospekt abgedruckten<br />

Ergebnisprognosen gehören, sind grundsätzlich<br />

mit Unsicherheiten behaftet. Es ist unmöglich, die<br />

Zukunft exakt vorherzusagen. Die tatsächliche Entwicklung<br />

der Investition wird sich daher von den vorgestellten<br />

Verlaufsmöglichkeiten unterscheiden. Ein Prognoserisiko<br />

liegt auch darin begründet, dass die in diesem<br />

Verkaufsprospekt dargestellten Aussagen Dritter<br />

von der Initiatorin nicht oder nur eingeschränkt auf ihre<br />

Richtigkeit überprüft wurden. Solche Aussagen Dritter<br />

beruhen auf persönlichen Einschätzungen oder Wertungen<br />

und können von falschen Annahmen oder<br />

Schlussfolgerungen des Dritten ausgehen. Soweit solche<br />

Aussagen unrichtig sein sollten, jedoch Basis für<br />

die Prognose der Initiatorin waren und/oder die Investitionsentscheidung<br />

hierauf abgestellt wurde, kann dies<br />

zu einer Verschlechterung der Rentabilität führen.<br />

Immobilienrisiken<br />

Aus der mittelbaren Beteiligung an der Besitzgesellschaft<br />

ergeben sich für den Investor letztlich dieselben<br />

allgemeinen Risiken, wie sie bei Immobilien grundsätzlich<br />

vorkommen können. Dazu zählen beispielsweise<br />

Risiken aus Altlasten wie Bodenverunreinigungen oder<br />

Baumängel, die zuvor nicht bekannt waren und bei der<br />

Kaufpreisfindung nicht berücksichtigt wurden. Es ist<br />

auch denkbar, dass die Immobilie durch einen Brand<br />

oder eine Naturkatastrophe beschädigt oder zerstört<br />

wird. Hierdurch können sich unvorhergesehene Kosten<br />

ergeben und der Wert der Immobilie könnte negativ<br />

beeinflusst werden.<br />

Mieteinnahmenrisiko<br />

Einer der wesentlichen Faktoren für den Erfolg der<br />

Beteiligung ist die Erzielung der prognostizierten Mieteinnahmen<br />

aus den Mietverträgen. Es besteht grundsätzlich<br />

das Risiko, dass die prognostizierten Mietein-<br />

nahmen nicht erreicht werden. Sollten die Mieteinnahmen<br />

geringer ausfallen als prognostiziert, würden dadurch<br />

die Nettobetriebseinnahmen nach Abzug der Betriebskosten<br />

entsprechend geringer ausfallen, was wiederum<br />

zu einer Reduzierung der laufenden Überschüsse<br />

und ggf. des auf Basis der Nettomieteinnahmen<br />

zu ermittelnden Verkaufspreises führen würde.<br />

Die Immobilie ist vollständig an wenige Mieter vermietet.<br />

Dies bedeutet eine größere Abhängigkeit, die<br />

sich speziell beim Auslaufen der Mietverträge oder<br />

beim Ausfall eines Mieters während der Vertragslaufzeit<br />

negativ auswirken kann. Der Ausfall des Hauptmieters<br />

– hier der Freistaat <strong>Thüringen</strong> – hätte besonders<br />

negative Auswirkungen auf die Rentabilität der Beteiligung.<br />

Sollte bei Fertigstellung und endgültigem Aufmaß<br />

der Mietflächen festgestellt werden, dass diese weit<br />

unter den in der Prognoserechnung berücksichtigten<br />

Werten liegen, so können die Nettobetriebseinnahmen<br />

auf Grund der nicht mietabhängigen Kosten niedriger<br />

ausfallen als prognostiziert. Des Weiteren könnte der<br />

von den Nettomieteinnahmen abhängige Verkaufspreis<br />

geringer ausfallen.<br />

Vermietungsrisiko<br />

Es ist möglich, dass Mieter ihren Verpflichtungen<br />

nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen. Aber auch<br />

bei vertragsgemäßem Ablauf der Mietverträge besteht<br />

das Risiko, dass die Flächen im Anschluss nicht oder<br />

nur zu einer geringeren Miete als prognostiziert weitervermietet<br />

werden können. Die bei einer Neuvermietung<br />

anfallenden Kosten können höher als prognostiziert<br />

ausfallen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit<br />

der Unwirksamkeit einzelner Regelungen eines Mietvertrages.<br />

Dies kann zu Rechtstreitigkeiten und somit<br />

zu höheren Kosten führen. Das Eintreten dieser Ereignisse<br />

würde zu geringeren Auszahlungen führen.<br />

Mietvertragsrisiko<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist der vorgesehene<br />

erste Nachtrag zum bestehenden Mietvertrag<br />

mit dem Freistaat <strong>Thüringen</strong> sowie der erste Nachtrag<br />

Risiken der Beteiligung<br />

13


zum bestehenden Mietvertrag mit der GMG Generalmietgesellschaft<br />

mbH noch nicht unterschrieben<br />

(siehe Kapitel «Rechtliche Grundlagen»). Dies sind jedoch<br />

Vollzugsvoraussetzungen des Anteilskaufvertrags<br />

und sind diese nicht bis zum 30.04.2010 erfüllt, ist die<br />

Fondsgesellschaft zum Rücktritt vom Anteilskaufvertrag<br />

berech tigt. Zu den Folgen siehe «Einhaltung des<br />

Zeitplans/ Rücktritt/Rückabwicklung».<br />

Mietkaution<br />

Es wurde bei keinem Mietvertrag eine Mietkaution<br />

vereinbart. Infolgedessen fehlt der Besitzgesellschaft als<br />

Vermieterin eine Sicherheitsleistung für den Fall, dass<br />

die Mieter ihren mietvertraglichen Verpflichtungen, insbesondere<br />

den Mietzahlungen, nicht nachkommen.<br />

Vergaberecht<br />

Es besteht ein Risiko, dass der Mietvertrag mit dem<br />

Freistaat <strong>Thüringen</strong> auf vergaberechtlicher Grundlage<br />

angegriffen werden könnte. Es liegt ein Rechtsgutachten<br />

vor, wonach der Mietvertrag nicht aus vergaberechtlichen<br />

Gründen nichtig oder kündbar sei, da die<br />

Bauverpflichtungen in dem Mietvertrag keinen Bauauftrag<br />

im Sinne des Vergaberechts darstellen. Es ist jedoch<br />

nicht ausgeschlossen, dass es zu einem Gerichtsverfahren<br />

kommen könnte, in dem das zuständige Gericht<br />

eine andere Rechtsauffassung vertritt. Bei der<br />

Feststellung eines Vergaberechtsverstoßes wäre der<br />

Mietvertrag nichtig und somit rückabzuwickeln, d. h.,<br />

das Mietobjekt wäre herauszugeben und der Freistaat<br />

<strong>Thüringen</strong> hätte für die vergangene Mietzeit ein Nutzungsentgelt<br />

in Höhe der ortsüblichen Miete zu zahlen.<br />

Für den Investor besteht das Risiko, dass vom Gericht<br />

eine niedrigere als die im Mietvertrag vereinbarte Miete<br />

festgesetzt wird. Außerdem besteht das Risiko, dass<br />

kein neuer Mietvertrag mit dem Freistaat <strong>Thüringen</strong> abgeschlossen<br />

werden kann. Das würde sich negativ auf<br />

die Rentabilität des Investments auswirken.<br />

Inflationsrisiko<br />

Der Mietvertrag mit dem Hauptmieter Freistaat <strong>Thüringen</strong><br />

enthält keine Indexklausel, wonach die Miete in<br />

14 Risiken der Beteiligung<br />

Abhängigkeit von der Inflation angepasst werden<br />

würde. Vielmehr wird die Miete jeweils nach Ablauf<br />

von fünf Jahren um jeweils fünf Prozent erhöht, unabhängig<br />

von der tatsächlichen Inflation. Es besteht<br />

daher ein Risiko, dass bei hohen Inflationsraten die<br />

Mieteinnahmen nicht mehr ausreichen, die inflationsabhängigen<br />

Kosten, wie z. B. die Instandhaltungskosten,<br />

zu kompensieren.<br />

Nutzungsmöglichkeiten der Flächen<br />

Das Ensemble aus den vier Gebäuden ist so gestaltet,<br />

dass eine Trennung der Gebäudeeinheiten grundsätzlich<br />

möglich ist. Es ist jedoch nicht auszuschließen,<br />

dass eine andere als die geplante Nutzung oder die<br />

Trennung der Gebäudeeinheiten mit Kosten verbunden<br />

wäre, die in der vorliegenden Prognoserechung nicht<br />

berücksichtigt sind und durch die nach Umbau erzielbaren<br />

Mieteinnahmen nicht kompensiert werden können.<br />

Ein erhöhter Aufwand würde sich negativ auf die<br />

Rentabilität des Investments auswirken.<br />

Leerstandsrisiko<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch<br />

Auslaufen von Mietverträgen oder durch Ausfall von<br />

Mietern ein wesentlicher Leerstand entsteht und dies<br />

zu geringeren bzw. keinen Mieteinnahmen führt.<br />

Instandhaltung/Revitalisierung<br />

Für die Instandhaltung des Gebäudes, der Außenanlagen<br />

und etwaiger Werterhaltungsmaßnahmen wurden<br />

in den Prognoserechnungen die von einem technischen<br />

Berater im Rahmen der Due Diligence erwarteten<br />

Kosten berücksichtigt. Darüber hinausgehende Instandhaltungs-<br />

und Revitalisierungsmaßnahmen –<br />

etwa zur Anpassung an geänderte Wettbewerbs- und<br />

Bedarfsstrukturen – können grundsätzlich nicht ausgeschlossen<br />

werden. Höhere als geplante Aufwendungen<br />

müssten durch Darlehensaufnahme oder zulasten<br />

der Ausschüttung oder der Liquiditätsreserve der Besitzgesellschaft<br />

bestritten werden. Dies kann sich anlagegefährdend<br />

auswirken.


Veräußerungsrisiko der Fondsimmobilie<br />

Insbesondere bei einer negativen Wertentwicklung<br />

der Fondsimmobilie ist ein Verkauf möglicherweise nur<br />

noch mit Verlust möglich. Die Wertentwicklung der Immobilie<br />

wird von verschiedenen nicht voraussagbaren<br />

Faktoren beeinflusst. Die Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen,<br />

der regionalen, der branchenspezifischen<br />

und der objektspezifischen Einflussfaktoren kann sich<br />

negativ auf den zu erzielenden Veräußerungserlös auswirken.<br />

Der Neubau von Konkurrenzobjekten oder Änderungen<br />

der Anforderungen an Immobilien können<br />

sich ebenfalls wertmindernd auswirken. Die aus diesen<br />

Einflussfaktoren entstehenden Wertminderungen können<br />

anlagegefährdend wirken.<br />

Immobilienmarkt<br />

Die Immobilienmärkte unterliegen Schwankungen<br />

und können sich schlechter entwickeln als zuvor prognostiziert.<br />

Die Höhe der Mieten und die Wertentwicklung<br />

der Immobilie werden von unterschiedlichen Faktoren<br />

beeinflusst, wie z. B. der allgemeinen wirtschaftlichen<br />

Entwicklung, dem Angebot, der Nachfrage, dem<br />

Standort und der Attraktivität der Immobilie, den Bauund<br />

Betriebskosten oder der Zinsentwicklung. Insbesondere<br />

die regionale und wirtschaftliche Entwicklung der<br />

Stadt Gera kann Auswirkungen auf die Wertentwicklung<br />

der Immobilie haben. Sollte z. B. die Bevölkerung Geras<br />

in der Zukunft stark abnehmen oder die Arbeitslosigkeit<br />

weiter steigen, können diese verschlechterten wirtschaftlichen<br />

Rahmenbedingungen eine negative Auswirkung<br />

auf die Immobilienpreise in der Region haben.<br />

Immobilienpreise, insbesondere die von reinen Renditeobjekten,<br />

werden auch stark von der Verfügbarkeit<br />

von Fremdkapital und den Zinsen bestimmt. Marktlagen<br />

wie die derzeitige Finanzmarktkrise können dazu<br />

führen, dass Investoren für Immobilien niedrigere Kaufpreise<br />

bieten. Es besteht daher das Risiko, dass die<br />

Nachfrage nach Bürogebäuden, die Mieten und die<br />

Wertentwicklung der Immobilie hinter den Erwartungen<br />

zurückbleiben, was den Anlageerfolg mindern<br />

oder sogar einen Verlust verursachen könnte.<br />

Versicherung<br />

Trotz üblicher Versicherungen ist nicht auszuschließen,<br />

dass in einem Versicherungsfall die Versicherungssumme<br />

nicht zur Abdeckung des entstandenen<br />

Schadens ausreicht oder zur Verfügung steht. Darüber<br />

hinaus kann eine Selbstbeteiligung zulasten der Besitzgesellschaft<br />

zum Tragen kommen. Es kann nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass ein Mieter seiner Pflicht<br />

zum Abschluss entsprechender Versicherungen nicht<br />

nachkommt und sich hieraus Nachteile ergeben. Unzureichender<br />

Versicherungsschutz kann sich anlagegefährdend<br />

auswirken.<br />

Altlasten<br />

Die Besitzgesellschaft hat den ursprünglichen Verkäufer<br />

des Grundstücks, die Deutsche Post AG, von<br />

allen Sanierungspflichten und Ausgleichsansprüchen<br />

nach dem Bundesbodenschutzgesetz frei gestellt und<br />

sich verpflichtet, diese Freistellungsverpflichtung im<br />

Falle einer Veräußerung des Grundstücks an den Erwerber<br />

zu übertragen. Es kann nicht ausgeschlossen werden,<br />

dass bisher nicht bekannte Altlasten entdeckt werden<br />

oder durch Gesetzesänderungen, z. B. Grenzwertanpassungen<br />

oder Aufnahme neuer Stoffe in den Gefahrenkatalog,<br />

Flächen oder Baustoffe als kontaminiert<br />

zu deklarieren sind. Ein Umweltgutachten über etwaige<br />

Boden-, Grundwasser- oder Gebäudekontaminationen<br />

wurde zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht eingeholt.<br />

Altlasten können, wenn nicht die Verkäufer<br />

gem. Anteilskaufvertrag dafür einzustehen haben, zulasten<br />

der Besitzgesellschaft gehen und somit mittelbar<br />

zu einer Reduzierung der Auszahlungen an den Investor<br />

führen. Außerdem könnten solche Altlasten zu einer erheblichen<br />

Verminderung der Veräußerungsmöglichkeiten<br />

bzw. des Veräußerungserlöses führen.<br />

Grundbuchbereinigungsgesetz<br />

Da sich das Grundstück in dem Gebiet der ehemaligen<br />

DDR befindet, kann nicht ausgeschlossen werden,<br />

dass noch weitere persönliche Dienstbarkeiten gegeben<br />

sind, die in der Abteilung II des Grundbuchs zum<br />

Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht eingetragen<br />

Risiken der Beteiligung<br />

15


waren und unabhängig von der Eintragung im Grundbuch<br />

entstanden sind. Denn aufgrund des Grundbuchbereinigungsgesetzes<br />

sind für den Besitz und den Betrieb<br />

sowie zur Unterhaltung und Erneuerung von<br />

Energieanlagen auf Leitungstraßen, die am Tag der<br />

Wiedervereinigung zwischen der BRD und der DDR<br />

auf dem Gebiet der ehemaligen DDR genutzt wurden,<br />

beschränkt persönliche Dienstbarkeiten zu Gunsten<br />

des jeweiligen Versorgungsunternehmens entstanden.<br />

Genehmigungen und Vorschriften<br />

Es besteht das Risiko, dass bestehende Genehmigungen<br />

und Vorschriften beim Bau und der Sanierung<br />

der Fondsimmobilie nicht eingehalten werden. Die<br />

Kosten zur Beseitigung dieser Abweichungen wären<br />

nicht konkret im Budget der Besitzgesellschaft berücksichtigt.<br />

Sollten sich größere Abweichungen herausstellen,<br />

könnten die hierfür anfallenden Kosten das<br />

Budget für Unvorhergesehenes überschreiten und die<br />

Rentabilität der Beteiligung mindern.<br />

Es besteht außerdem das Risiko, dass sich Vorschriften<br />

für Neubauten in der Zukunft ändern und die<br />

Fondsimmobilie diese Vorschriften dann nicht mehr<br />

einhält. Bestandsgebäude genießen in solchen Fällen<br />

zwar in der Regel Bestandsschutz, aber sollten sie z. B.<br />

durch ein Feuer vernichtet werden, könnten sie so<br />

nicht wieder errichtet werden. Maßgeblich für den<br />

Neubau wäre dann die aktuell geltende Gesetzeslage.<br />

Sanierungsrechtliche Genehmigungen<br />

Die sanierungsrechtlichen Genehmigungen für die<br />

bis zum 31.01.2010 noch abzuschließenden Nachträge<br />

zu den Mietverträgen mit dem Freistaat <strong>Thüringen</strong> und<br />

der GMG Generalmietgesellschaft mbH (siehe «Mietvertragsrisiko»)<br />

sind noch zu beantragen. Die Genehmigungen<br />

für die im Grundbuch des Grundbesitzes einzutragenden<br />

Belastungen sind teilweise noch nicht erteilt.<br />

Für den Fall, dass erforderliche Genehmigungen nicht<br />

spätestens am 30.04.2010 vorliegen, hat die Fondsgesellschaft<br />

das Recht, vom Anteilskaufvertrag zurückzutreten.<br />

Zu den Folgen siehe Abschnitt «Einhaltung des<br />

Zeitplans/Rücktritt/Rückabwicklung».<br />

16<br />

Risiken der Beteiligung<br />

Einhaltung des Zeitplans/Rücktritt<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind nicht alle<br />

Bau- und Sanierungsmaßnahmen an der Fondsimmobilie<br />

abgeschlossen. Die Fertigstellung und Übergabe ist<br />

für den 15.12.2009 geplant. Bis spätestens zum 30. April<br />

2010 müssen jedoch alle Vollzugsvoraussetzungen –<br />

u. a. die Fertigstellung der Bau- und Sanierungsarbeiten<br />

– für den Vollzug des Anteilskaufvertrages erfüllt<br />

sein. Ist dies nicht der Fall, ist die Fondsgesellschaft zum<br />

Rücktritt vom Anteilskaufvertrag berechtigt.<br />

Im Fall des Rücktritts vom Anteilskaufvertrag kommt<br />

es zu einer vorzeitigen Auflösung der Fondsgesellschaft,<br />

wobei die Möglichkeit besteht, dass die im Rahmen<br />

der Liquidation erzielten Mittel (inkl. des für den<br />

Fall des Rücktritts vereinbarten Schadensersatzes)<br />

nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft<br />

vollständig abzudecken. Die Insolvenz der<br />

Fondsgesellschaft kann in diesem Fall nicht ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Bezüglich der Einlagen der Investoren beabsichtigt<br />

die Deutsche Structured Finance GmbH («DSF») in<br />

dem Fall, dass die Fondsgesellschaft von einem ihrer<br />

Rücktrittsrechte Gebrauch macht, dem jeweiligen Investor<br />

ein freiwilliges Angebot zur Übernahme seines<br />

Kommandit- bzw. Treugeberanteils zu einem Kaufpreis<br />

in Höhe von mindestens der tatsächlich geleisteten<br />

Einlage zzgl. Agio zu unterbreiten. Eine rechtliche Verpflichtung<br />

hierzu besteht nicht. Sollte die DSF ihr auf<br />

freiwilliger Basis zu machendes Angebot nicht vorlegen,<br />

der Investor das Angebot nicht annehmen oder<br />

die DSF ausfallen und die Verkäufer des Anteils den für<br />

den Fall des Rücktritts vereinbarten Schadensersatz<br />

nicht leisten bzw. dieser nicht ausreichend ist, könnte<br />

dies bis zum Totalverlust der Einlage nebst Agio führen.<br />

Risiken aus den geleisteten Bürgschaften/<br />

sonstigen Sicherheiten<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die zur<br />

Absicherung der Vertragserfüllung vom Generalübernehmer<br />

gegebene Bürgschaft bzw. der vereinbarte Sicherungseinbehalt<br />

(oder die alternativen Gewährleistungsbürgschaften<br />

der Subunternehmer des General-


übernehmers, der InCity Immobilien AG sowie des Generalübernehmers<br />

selbst) zur Absicherung der Gewährleistungsansprüche<br />

der Besitzgesellschaft nicht ausreichen<br />

oder ausfallen. Infolgedessen kann nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass die zuvor genannten Sicherheiten<br />

in Verbindung mit der vereinbarten Vertragsstrafenregelung<br />

nicht ausreichen, um Ausfälle, beispielsweise<br />

Mietausfälle im Falle der nicht fristgerechten Fertigstellung<br />

der Baumaßnahmen, aufzufangen.<br />

Sach- oder Rechtsmängel<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich<br />

während der Fondslaufzeit Sach- oder Rechtsmängel<br />

bzgl. der Immobilie ergeben, die gegenüber den Verkäufern<br />

des Anteils im Rahmen der kaufvertraglichen<br />

Gewährleistung nicht oder nicht mehr (z. B. im Falle<br />

der Insolvenz) durchgesetzt werden können. In diesem<br />

Fall trägt die Fondsgesellschaft und somit der Investor<br />

das Risiko. Je nach Art und Schwere dieser Mängel<br />

können zu deren Beseitigung Aufwendungen nötig<br />

sein, die das prognostizierte Ergebnis negativ beeinflussen<br />

und die Auszahlungen für die Investoren reduzieren<br />

oder auch gänzlich wegfallen lassen.<br />

Platzierung<br />

Ein Risiko besteht auch im Hinblick auf die Platzierungsgarantieverpflichtung<br />

der Deutsche Structured Finance<br />

GmbH gegenüber der Fondsgesellschaft, sofern<br />

das benötigte Eigenkapital der Fondsgesellschaft nicht<br />

fristgerecht platziert werden kann. In diesem Fall kann<br />

die DSF wählen, ob sie selbst der Fondsgesellschaft als<br />

Kommanditist beitritt oder einen Dritten benennt oder<br />

die DSF oder ein Dritter der Fondsgesellschaft ein Darlehen<br />

in Höhe des nicht platzierten Eigenkapitals zur<br />

Verfügung stellt. Dieses Darlehen wird sich so verzinsen,<br />

wie sich eine entsprechende Beteiligung verzinst<br />

hätte. Würden die Konditionen eines Darlehens eines<br />

Dritten von dieser Maßgabe abweichen, würden Ausgleichszahlungen<br />

an die bzw. von der DSF das wirtschaftlich<br />

gewünschte Ergebnis aus Sicht der Fondsgesellschaft<br />

herstellen. Sofern die DSF als Platzierungsgarant<br />

ausfällt, könnte dies dazu führen, dass die Konditio-<br />

nen des Darlehens nicht mehr ausgeglichen werden<br />

oder das Darlehen bei voller Haftung der Fondsgesellschaft<br />

sogar fällig gestellt wird. Dies könnte zu einem<br />

Zeitpunkt geschehen, zu dem die Fondsgesellschaft<br />

weder zur Rückführung des Darlehens noch zur Zahlung<br />

höherer Konditionen in der Lage ist. In diesem Fall<br />

könnte es zu einer Verwertung der Sicherheiten des<br />

Darlehensgebers, insbesondere zu einer Zwangsversteigerung<br />

der Fondsimmobilie, kommen. Hierdurch<br />

könnte die Fondsgesellschaft insolvent werden. Für den<br />

Investor könnte dies zum Totalverlust seiner Einlage<br />

nebst Agio führen. Gleiches gilt, sofern die DSF ihre<br />

Verpflichtungen aus der Platzierungsgarantie gar nicht<br />

erfüllt.<br />

Fremdfinanzierung auf Ebene der<br />

Besitzgesellschaft<br />

Die Fondsimmobilie wird auf Ebene der Besitzgesellschaft<br />

mit einem Darlehen i. H. v. 57,3 % ihres Gesamtinvestitionsvolumens<br />

fremdfinanziert. Es bestehen<br />

damit Risiken, die typischerweise mit einer Fremdfinanzierung<br />

einhergehen, z. B. dass laufende Erträge<br />

aus der Immobilie nicht ausreichen, die Zinszahlungen<br />

und die Tilgung (zusammen «Kapitaldienst») des Darlehens<br />

zu bedienen. Die Fremdfinanzierung kann dazu<br />

führen, dass ein anlagegefährdendes Risiko eintritt, sofern<br />

der Kapitaldienst nicht mehr geleistet werden kann<br />

und die Besitzgesellschaft insolvent wird. Die Auswirkung<br />

auf die Gesamtrentabilität wäre negativ. Dieses<br />

Szenario könnte auch zu einem Totalverlust bei den Investoren<br />

der Fondsgesellschaft führen.<br />

Wird eine der drei im Darlehensvertrag spezifizierten<br />

Finanzkennzahlen (sogenannte Covenants; siehe Kapitel<br />

«Rechtliche Grundlagen») nicht eingehalten, kann<br />

die Darlehensgeberin zusätzliche Sicherheiten verlangen.<br />

Dies kann z. B. erfolgen, wenn die Mieteinahmen<br />

oder der Objektwert sinken.<br />

Eine Sicherheit ist die Verpfändung der Nettomieten<br />

(Bruttomieten ohne USt und Mietnebenkosten) abzüglich<br />

einer Pauschale von 15 % der Nettomieten. Das<br />

verpfändete und verzinste Guthaben wird freigegeben,<br />

wenn, im Falle des DSCR und ISCR Tests (siehe «Glos-<br />

Risiken der Beteiligung<br />

17


sar») nach dem zweiten von zwei aufeinander folgenden<br />

Tests, im Falle des LTV nach dem folgenden Test,<br />

die Kennzahlen wieder eingehalten werden.<br />

Können auf Grund eines sinkenden Objektwertes<br />

oder gesunkener Mieteinnahmen die Kennziffer entgegen<br />

der Prognose dauerhaft nicht eingehalten werden<br />

und der Besitzgesellschaft stehen nicht die nötigen<br />

Mittel für zusätzliche Sicherheiten zur Verfügung, besteht<br />

die Möglichkeit, dass die Darlehensgeberin von<br />

Ihren im Grundbuch eingetragenen Sicherheiten Gebrauch<br />

macht und die Zwangsversteigerung der Immobilie<br />

betreibt. Dies kann im äußersten Fall zu einem<br />

Totalverlust der Einlage des Investors führen.<br />

Anschlussfinanzierung/Zinsänderungsrisiken<br />

Der gegenwärtig unterzeichnete Darlehensvertrag<br />

der Besitzgesellschaft hat eine Laufzeit bis 31.03.2022.<br />

Es besteht das Risiko, dass die finanzierende Bank für<br />

das Darlehen nach Ablauf der vertraglich vereinbarten<br />

Laufzeit keine Anschlussfinanzierung gewährt und eine<br />

Alternativfinanzierung nicht gefunden werden kann. In<br />

diesem Fall müsste die Fondsimmobilie verkauft werden,<br />

um das Darlehen zu tilgen. Die Bank könnte ferner<br />

die Gewährung einer Anschlussfinanzierung davon abhängig<br />

machen, dass die Besitzgesellschaft Barnachschüsse<br />

bzw. sonstige geeignete Sicherheiten leistet.<br />

Für die Investoren besteht das Risiko einer erheblichen<br />

Einschränkung der Rentabilität ihrer Beteiligung.<br />

Die Zinsen des Darlehens der Besitzgesellschaft wurden<br />

für zehn Jahre mit einem Zinssicherungsinstrument,<br />

einem sog. «Zins Swap», fixiert. Nach Ablauf der Zinsfixierung<br />

oder bei Abschluss eines neuen Zinssicherungsinstruments<br />

könnte die Zinbelastung höher als in der<br />

Prognoserechnung berücksichtigt ausfallen. In diesem<br />

Fall besteht das Risiko einer durch die höheren Aufwendungen<br />

verminderten Ausschüttung an die Investoren.<br />

Mehrheitsgesellschafter/Interessengruppen<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich ein<br />

Investor in größerem Umfang an der Fondsgesellschaft<br />

beteiligt, demzufolge die Stimmenmehrheit in der<br />

Fondsgesellschaft erhält und einen beherrschenden<br />

18<br />

Risiken der Beteiligung<br />

Einfluss ausübt. Sofern das Kommanditkapital nicht<br />

vollständig von privaten Investoren übernommen<br />

wurde und die Platzierungsgarantie der DSF in Anspruch<br />

genommen wird, besteht die Möglichkeit, dass<br />

die DSF das restliche Kommanditkapital selbst übernimmt<br />

und somit über eine Stimmenmehrheit verfügt.<br />

Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass Interessengruppen<br />

einen beherrschenden Einfluss auf die<br />

Fondsgesellschaft erlangen und Gruppen von Investoren<br />

gegenläufige Interessen haben. Meinungsverschiedenheiten<br />

könnten dann von einer Interessengruppe<br />

dominiert werden.<br />

Gesellschafterbeschlüsse<br />

Erfahrungsgemäß nimmt ein großer Teil der Investoren<br />

an Beschlussfassungen nicht teil bzw. erteilt keine<br />

Weisungen zu Abstimmungen. Es ist daher nicht auszuschließen,<br />

dass im Einzelfall im Rahmen der gesellschaftsvertraglichen<br />

Regelungen Gesellschafterbeschlüsse<br />

von einer Minderheit des Kommanditkapitals<br />

gefasst werden.<br />

Grundsätzlich haben Investoren, die zusammen über<br />

mindestens 10 % der Stimmrechte verfügen, das<br />

Recht, eine Gesellschafterversammlung einzuberufen.<br />

Da sich die Investoren untereinander regelmäßig nicht<br />

kennen, begegnet die Durchsetzung praktischen<br />

Schwierigkeiten.<br />

Die Treuhandkommanditistin vertritt regelmäßig eine<br />

Vielzahl von Investoren. Sie kann das auf einen Investor<br />

entfallende Stimmrecht in besonders eilbedürftigen Fällen<br />

nach ihrem Ermessen ausüben, wenn die Einholung<br />

von Weisungen nicht rechtzeitig möglich ist. Es besteht<br />

daher das Risiko, dass das Stimmrecht nicht im individuellen<br />

Interesse des jeweiligen Investors ausgeübt wird.<br />

Bei Beschlussfassungen der Besitzgesellschaft, die<br />

gemäß Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />

keine vorherige Beschlussfassung bei der Fondsgesellschaft<br />

erfordern, kann der Investor nicht mitwirken. Investoren<br />

können daher anlagegefährdende Entwicklungen<br />

möglicherweise nicht im Wege der Beschlussfassung<br />

abwenden.


Bindung von Gesellschafterbeschlüssen<br />

Die gemäß Gesellschaftsvertrag gefassten Gesellschafterbeschlüsse<br />

sind für jeden Gesellschafter bzw.<br />

Treugeber unabhängig von seiner Stimmabgabe bindend.<br />

Grundsätzlich bedürfen Gesellschafterbeschlüsse<br />

einer Mehrheit von 50 % der abgegebenen<br />

Stimmen (§ 12 Abs. 7 des Gesellschaftsvertrags der<br />

Fondsgesellschaft). In Einzelfällen, z. B. bei der Änderung<br />

des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft<br />

(§ 12 Abs. 8 des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft)<br />

oder der Besitzgesellschaft (§ 10 Abs. 11 des<br />

Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft), ist eine<br />

Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen bei der<br />

Fondsgesellschaft erforderlich. Es besteht daher das<br />

Risiko, dass der gefasste Beschluss nicht der Meinung<br />

aller Investoren entspricht.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin der Fondsgesellschaft,<br />

die DSF Zehnte Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH, besitzt gemäß § 12 Abs. 9 des Gesellschaftsvertrags<br />

eigene Stimmrechte (10 Stimmen). Beschlüsse<br />

über eine Änderung des Gesellschaftsvertrags der<br />

Fondsgesellschaft und die Umwandlung der Fondsgesellschaft<br />

können nicht ohne oder gegen die Stimme<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin gefasst werden<br />

(§ 12 Abs. 8 des Gesellschaftsvertrags). Es besteht<br />

daher das Risiko, dass die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

die Beschlussfassung verhindert. Dies gilt<br />

ebenso bei der Besitzgesellschaft.<br />

Ausschüttungen/Nachschuss<br />

Ein an die Investoren ausschüttbarer Gewinn kann<br />

erst erzielt werden, wenn die nicht wertbildenden Aufwendungen<br />

in der Platzierungsphase durch einen entsprechenden<br />

Wertzuwachs der Immobilie ausgeglichen<br />

und ausreichend Mieteinnahmen realisiert sind.<br />

Eine Nachschusspflicht der Investoren besteht bei<br />

der Fondsgesellschaft nicht. Eine solche kann lediglich<br />

durch einstimmigen Gesellschafterbeschluss oder einstimmige<br />

Änderung des Gesellschaftsvertrags begründet<br />

werden (§ 6 Abs. 11 des Gesellschaftsvertrags der<br />

Fondsgesellschaft). Es besteht allerdings das Risiko,<br />

dass Ausschüttungen, soweit sie keine Gewinnaus-<br />

schüttungen darstellen, im Rahmen der wiederauflebenden<br />

Haftung zurückgezahlt werden müssen, siehe<br />

dazu «Haftung der Kommanditisten».<br />

Ausschluss, Ausscheiden aus der Fondsgesellschaft<br />

bzw. Kündigung des Treuhandvertrags<br />

Der Kommanditist kann im Falle der Nichteinzahlung<br />

seiner Pflichteinlage, der Nichtbeibringung des für die<br />

Identifikationsprüfung nach dem Geldwäschegesetz erforderlichen<br />

Nachweises und aus wichtigem, in seiner<br />

Person liegendem Grund im Sinne der §§ 133, 140 HGB<br />

mit sofortiger Wirkung aus der Fondsgesellschaft ausgeschlossen<br />

werden. Die Treuhandkommanditistin kann in<br />

diesen Fällen den Treuhandvertrag fristlos kündigen.<br />

Im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über<br />

das Vermögen des Kommanditisten bzw. des Treugebers<br />

oder der Ablehnung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens<br />

mangels Masse scheidet der Kommanditist<br />

gemäß §§ 161 Abs. 2, 131 Abs. 3 Nr. 2 HGB aus<br />

der Fondsgesellschaft aus bzw. der Treuhandvertrag<br />

endet. Vgl. § 18 des Gesellschaftsvertrags; § 9 Abs. 8<br />

des Treuhandvertrags.<br />

Bei einem Ausschluss bzw. einem Ausscheiden aus<br />

der Fondsgesellschaft erhält der Investor eine Abfindung<br />

in Höhe des Verkehrswertes seines Anteils zum<br />

Zeitpunkt des Ausscheidens.<br />

Die Bestimmung des Verkehrwertes nimmt die Geschäftsführung<br />

nach pflichtgemäßem Ermessen insbesondere<br />

unter Berücksichtigung des auf dem Sekundärmarkt<br />

für den entsprechenden Gesellschaftsanteil<br />

zu erzielenden Kaufpreises vor. Sollte für den Gesellschaftsanteil<br />

kein Marktpreis ermittelbar sein, kann dieser<br />

von der Geschäftsführung geschätzt werden. Es<br />

besteht das Risiko, dass die Geschäftsführung ihr Ermessen<br />

nicht pflichtgemäß ausübt bzw. den Marktpreis<br />

falsch schätzt. Dies kann zum Nachteil des Investors<br />

wirken.<br />

Wird der Investor ausgeschlossen, weil er seine geschuldete<br />

Pflichteinlage bzw. Einlage nicht geleistet<br />

hat, erhält er keine Abfindung. Er hat der Fondsgesellschaft<br />

ggf. Schadensersatz in Höhe von 10 % der übernommenen<br />

Pflichteinlage bzw. Einlage zu leisten.<br />

Risiken der Beteiligung<br />

19


Die Auszahlung des Abfindungsguthabens kann ggf.<br />

für einen Zeitraum von zehn Jahren seit dem Ausschluss<br />

bzw. dem Ausscheiden gestundet werden.<br />

Sollte eine Vielzahl von Investoren außerordentlich<br />

kündigen, besteht das Risiko, dass bei der Fondsgesellschaft<br />

Liquiditätsengpässe entstehen und sie die fällig<br />

werdenden Abfindungszahlungen nicht leisten kann.<br />

Umwandlung der treuhänderischen Beteiligung<br />

Für den Fall, dass der Treugeber die Übertragung<br />

seiner treuhänderischen Beteiligung auf sich selbst<br />

verlangt, wird das Treuhandverhältnis beendet. Der<br />

Treugeber übernimmt damit einen eigenen Kommanditanteil<br />

und alle Rechte und Pflichten eines Kommanditisten.<br />

Die mit der Übertragung verbundenen Kosten<br />

für die Handelsregistereintragung inkl. erforderlicher<br />

Notar- und Gerichtskosten sind von ihm persönlich zu<br />

tragen.<br />

Haftung der Fondsgesellschaft als<br />

Kommanditistin der Besitzgesellschaft<br />

Die Fondsgesellschaft übernimmt im Wege der Sonderrechtsnachfolge<br />

einen Kommanditanteil an der bereits<br />

bestehenden Besitzgesellschaft. Die Übertragung<br />

des Kommanditanteils von der Immobilien Invest Köln<br />

GmbH auf die Fondsgesellschaft wird im Innenverhältnis<br />

wirksam am Tag des Vollzuges des Anteilskaufvertrages.<br />

Im Außenverhältnis ist die Übertragung des<br />

Kommanditanteils aufschiebend bedingt durch die Eintragung<br />

der Fondsgesellschaft als Kommanditistin ins<br />

Handelsregister. Die Fondsgesellschaft haftet damit<br />

grundsätzlich beschränkt auf ihre im Handelsregister<br />

eingetragene Haftsumme, die im Verhältnis 1:100 zur<br />

eingezahlten Pflichteinlage steht.<br />

Risiken aus Anteilskauf und formwechselnder<br />

Umwandlung der Besitzgesellschaft<br />

Die Fondsgesellschaft erwirbt Anteile an der real invest<br />

Schloßstraße Gera GmbH, die mit Beschluss vom<br />

19.08.2009 ertragsteuerlich rückwirkend zum Ablauf<br />

des 01.01.2009 in eine Kommanditgesellschaft (real invest<br />

Schloßstraße Gera GmbH & Co. KG) umgewandelt<br />

20<br />

Risiken der Beteiligung<br />

wurde. Unmittelbar nach Vollzug des Anteilskaufvertrages<br />

wird diese Gesellschaft umfirmiert in DSF Gera<br />

GmbH & Co. KG («Besitzgesellschaft»). Die Besitzgesellschaft<br />

ist Eigentümerin des Grundstücks sowie der darauf<br />

befindlichen Gebäude in der Schloßstraße 26/ Amthorstraße<br />

1 in Gera. Die Fondsgesellschaft kauft somit<br />

nicht das Grundstück und die Gebäude selbst («asset<br />

deal»), sondern Gesellschaftsanteile in Form von Kommanditanteilen<br />

an der Besitzgesellschaft («share deal»).<br />

Der Anteilskauf und die formwechselnde Umwandlung<br />

haben die bei derartigen Rechtsgeschäften allgemein<br />

üblichen Risiken, wie z. B. die anteilige Übernahme<br />

sämtlicher auch unbekannter oder in der Vergangenheit<br />

liegender Verbindlichkeiten, anhängiger Rechtsstreitigkeiten<br />

und/oder Gerichtsverfahren sowie Steuerrisiken.<br />

Darüber hinaus können auch Gläubiger der Besitzgesellschaft<br />

unter bestimmten Voraussetzungen (§ 204 i.<br />

V. m. § 22 UmwG) Sicherheiten verlangen.<br />

Es besteht ferner das Risiko, dass eventuell spätere<br />

Bilanzierungsänderungen oder auftretende nachträgliche<br />

Sachverhalte, die außerhalb der im Anteilskaufvertrag<br />

vereinbarten Garantien und Zusicherungen liegen,<br />

bei der Kaufpreisermittlung für den Erwerb des Gesellschaftsanteils<br />

an der Besitzgesellschaft unberücksichtigt<br />

bleiben, denn der mit Vollzugstagsbilanz ermittelte<br />

Kaufpreis ist endgültig und nicht mehr veränderbar.<br />

Vertragserfüllungsrisiko oder Insolvenz der<br />

Vertragspartner<br />

Sollten wesentliche Vertragspartner, wie z. B. der<br />

Generalübernehmer, insolvent werden oder bestehende<br />

Verträge nicht erfüllen, besteht das Risiko, dass<br />

vereinbarte Leistungen nicht mehr erbracht werden<br />

oder nur zu höheren Kosten eingekauft werden können.<br />

In diesem Fall kann nicht ausgeschlossen werden,<br />

dass z. B. die vom Generalübernehmer und/oder dessen<br />

Subunternehmer und/oder von der InCity Immobilien<br />

AG geleisteten Sicherheiten bzw. die vereinbarten<br />

Vertragsstrafenregelungen im Falle der nicht fristgerechten<br />

Fertigstellung der Baumaßnahmen oder im<br />

Falle von wesentlichen Mängeln die Mietausfälle der<br />

Besitzgesellschaft nicht ausreichend abdecken.


Soweit es nicht gelingt, ausfallende Vertragspartner<br />

zeitgerecht durch adäquate Dritte zu ersetzen, kann sich<br />

die Rentabilität der Investition deutlich verschlechtern.<br />

Insolvenz der Fondsgesellschaft<br />

Sollte die Fondsgesellschaft ihren finanziellen Verpflichtungen<br />

nicht nachkommen können, hätte dies<br />

eine Insolvenz zur Folge. In diesem Fall können zurückgewährte<br />

Einlagen der Investoren durch den Insolvenzverwalter<br />

zurückgefordert werden, § 172 Abs. 4 HGB<br />

(vgl. nachstehend die Ausführungen unter «Haftung als<br />

Kommanditist/Treugeber» ).<br />

Operative Risiken<br />

In einem laufenden Geschäftsbetrieb können Fehler<br />

einzelner Beteiligter nicht vollständig ausgeschlossen<br />

werden. So kann z. B. ein Wertgutachter von falschen<br />

Annahmen ausgehen und so zu unangemessenen<br />

Wer ten kommen. Eine Entscheidung für eine Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft sollte nicht nur deshalb<br />

getroffen werden, weil der Wertgutachter den Objektwert<br />

der Immobilie, der Basis für den Anteilskaufpreis<br />

war, als angemessen bestätigt hat. Schäden, die auf<br />

solchen oder ähnlichen Fehlern beruhen, werden die<br />

Rentabilität der Beteiligung mindern.<br />

Geschäftsführungsrisiko/Managementrisiko<br />

Grundsätzlich besteht hier wie bei jedem geschlossenen<br />

Fonds für die Investoren die Gefahr des Missmanagements<br />

und der Verfolgung eigener Interessen<br />

durch die Entscheidungsträger, die Geschäftsführung<br />

der Gesellschaften und die Initiatorin des Beteiligungsangebotes.<br />

Der Erfolg der Beteiligung hängt auch von<br />

der Qualität der Geschäftsführung der Gesellschaften<br />

ab. Insofern handelt es sich auch um eine Vertrauensinvestition.<br />

Der Investor ist als Kommanditist bzw. Treugeber<br />

gesetzlich von der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />

ausgeschlossen (§ 164 HGB) und kann nur<br />

Informations-, Kontroll- und Widerspruchsrechte wahrnehmen.<br />

Es ist daher nicht auszuschließen, dass die<br />

bestehenden Kontrollmechanismen nicht ausreichen<br />

oder Fehlentscheidungen getroffen werden, die zu ne-<br />

gativen Konsequenzen für den Fonds führen können.<br />

Auch ein persönliches Fehlverhalten der handelnden<br />

Personen ist nicht auszuschließen.<br />

Potenzielle Interessenkonflikte<br />

Die Deutsche Structured Finance GmbH («DSF») ist<br />

mit den unter anderem im Kapitel «Rechtliche Grundlagen<br />

der Beteiligung» beschriebenen Leistungen im Zusammenhang<br />

mit diesem Beteiligungsangebot beauftragt<br />

worden. Die DSF stellt außerdem einen Geschäftsführer<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin,<br />

DSF Zehnte Verwaltungsgesellschaft mbH, an der<br />

sie mit 50 % beteiligt ist, und sie hält darüber hinaus<br />

100 % der Anteile an der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

der Fondsgesellschaft.<br />

Die Treuhandgesellschaft, DSF Treuhand GmbH, ist<br />

ferner eine 100 %ige Tochtergesellschaft der DSF, deren<br />

Geschäftsführer auch Mitarbeiter der DSF ist. Aus dieser<br />

Konstellation können sich Interessenkonflikte bei der<br />

Kontrolle der von der DSF zu erbringenden Leistungen<br />

ergeben. Personelle Verflechtungen sind im Kapitel<br />

«Projekt- und Vertragspartner» dargestellt.<br />

Außerdem ist die allobjekt Denkmalsanierungen<br />

GmbH Generalübernehmer und Projektsteuerer. Dies<br />

kann zu einem Interessenkonflikt und zu einem Risiko<br />

bei der Qualitätssicherung führen.<br />

Rechtliches Risiko<br />

Die rechtlichen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen<br />

können sich aus Sicht der Fondsgesellschaft<br />

und der Besitzgesellschaft verschlechtern. Negative<br />

Auswirkungen können sich auch durch geänderte Verwaltungsansichten<br />

zu bestehenden Regelungen ergeben.<br />

Eventuelle Rechtsänderungen können ebenfalls<br />

negative Auswirkungen auf die Beteiligung haben.<br />

Schlüsselpersonenrisiko<br />

Der wirtschaftliche Erfolg hängt maßgeblich auch<br />

von der Erfahrung, Kompetenz und Leistung der handelnden<br />

Personen ab. Es gibt keine Gewissheit, dass<br />

die wesentlichen Personen, die über die nötigen Erfahrungen<br />

und Kompetenzen verfügen, über die gesamte<br />

Risiken der Beteiligung<br />

21


Dauer im jeweiligen Unternehmen verbleiben oder ersetzt<br />

werden können. Sollten wesentliche Mitarbeiter<br />

oder Vertragspartner kündigen oder aus anderen Gründen<br />

nicht verfügbar sein, könnte es temporär oder dauerhaft<br />

unmöglich sein, die vereinbarten Leistungen insbesondere<br />

zu den vereinbarten Vergütungen zu erbringen.<br />

Sollte dieser Fall eintreten, würde sich die Rentabilität<br />

einer Beteiligung verschlechtern.<br />

Anspruchsdurchsetzung<br />

Es ist nicht auszuschließen, dass es zu unterschiedlichen<br />

Auffassungen, Streitigkeiten bei der Auslegung<br />

bestehender vertraglicher Vereinbarungen und Nichterfüllung<br />

von Vertragspflichten kommt. Dies kann zu außergerichtlichen<br />

oder gerichtlichen Auseinandersetzungen<br />

führen. Eine Klärung kann unter Umständen<br />

hohe Kosten verursachen und sehr lange Zeit in Anspruch<br />

nehmen. Ein für die Investoren negativer Ausgang<br />

und eine damit verbundene negative Beeinträchtigung<br />

der Rentabilität der Beteiligung ist möglich.<br />

Verbraucherrechte<br />

Zur Anwendbarkeit und Umsetzung der gesetzlichen<br />

Regelungen zum Verbraucherschutz gibt es bisher<br />

noch keine gefestigte Rechtsprechung. Das gilt insbesondere<br />

für Widerrufsrechte. Es ist nicht auszuschließen,<br />

dass es bei der Geltendmachung in diesem Zusammenhang<br />

gegebenenfalls bestehender Rechte und<br />

Ansprüche durch Investoren auch mehrere Jahre nach<br />

Beitritt zu Liquiditätsabflüssen und dadurch gegebenenfalls<br />

zu Liquiditätsengpässen kommt, die die Wirtschaftlichkeit<br />

der Beteiligung beeinträchtigen können.<br />

Anlegergefährdende Risiken<br />

Haftung als Kommanditist/Treugeber<br />

Die Kommanditisten treten der Fondsgesellschaft<br />

zum in der Beitrittserklärung genannten Termin bei. Ihr<br />

Beitritt zum Beitrittstermin wird im Innenverhältnis<br />

wirksam mit Annahme der Beitrittserklärung durch die<br />

persönlich haftende Gesellschafterin. Im Außenverhält-<br />

22<br />

Risiken der Beteiligung<br />

nis ist ihr Beitritt als Kommanditist aufschiebend bedingt<br />

durch die Eintragung im Handelsregister.<br />

Jeder Kommanditist wird mit der Höhe seiner übernommenen<br />

Haftsumme in das Handelsregister eingetragen.<br />

Die Haftsumme entspricht bei der hier angebotenen<br />

Beteiligung einem Hundertstel der in der Beitrittserklärung<br />

angegebenen Pflichteinlage. Die Haftsumme<br />

definiert den Umfang, bis zu dem der Kommanditist<br />

im Außenverhältnis von den Gesellschaftsgläubigern<br />

in Anspruch genommen werden kann.<br />

Haftung der Kommanditisten zwischen ihrem Beitritt<br />

und ihrer Eintragung<br />

Die Kommanditisten treten einer bereits bestehenden<br />

und eingetragenen Gesellschaft bei. Grundsätzlich<br />

würden die Kommanditisten daher für die in der Zeit<br />

zwischen ihrem Beitritt und ihrer Eintragung in das<br />

Handelsregister begründeten Verbindlichkeiten der<br />

Fondsgesellschaft persönlich und unbeschränkt haften<br />

(§ 176 Abs. 2 und 1 HGB). Aufgrund der Regelung im<br />

Gesellschaftsvertrag ist ihr Beitritt im Außenverhältnis<br />

jedoch aufschiebend bedingt durch die Eintragung im<br />

Handelsregister. Somit gibt es keine Außenhaftung bis<br />

zu ihrer Eintragung im Handelsregister. Im Innenverhältnis<br />

ist ihre Haftung auf die gezeichnete Pflichteinlage<br />

begrenzt. Ihre Haftung ist ausgeschlossen, wenn<br />

die Einlage i. S. v. § 171 Abs. 1, 2. Hbs. HGB geleistet<br />

wurde.<br />

Haftung der Kommanditisten ab ihrer Eintragung<br />

Die Haftung der Kommanditisten ist im Innenverhältnis<br />

auf ihre jeweilige Pflichteinlage begrenzt. Im<br />

Außenverhältnis ist sie auf die Höhe der im Handelsregister<br />

eingetragenen Haftsumme begrenzt (§§ 171<br />

Abs. 1, 1. HS., 172 Abs. 1, 1. HS. HGB). Ihre Haftung<br />

ist ausgeschlossen, wenn die Einlage i. S. v. § 171 Abs.<br />

1, 2. HS. HGB geleistet wurde.<br />

Haftung für vor dem Beitritt begründete Verbindlichkeiten<br />

Für vertragliche Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft,<br />

die nach Eintragung der Fondsgesellschaft,


aber vor Beitritt der Kommanditisten begründet werden,<br />

haften die Kommanditisten ab ihrer Eintragung im<br />

Handelsregister bis zur Höhe ihrer Haftsumme (§ 173<br />

i. V. m. §§ 171, 172 HGB).<br />

Wiederaufleben der Haftung<br />

Soweit Ausschüttungen der Fondsgesellschaft Rückzahlungen<br />

von Einlagen (Entnahmen) i. S. v. § 172 Abs.<br />

4 Satz 1 HGB darstellen, so z. B. bei Ausschüttung liquider<br />

Mittel, die keinen Gewinn der Fondsgesellschaft<br />

darstellen, lebt die Haftung des die Rückzahlung empfangenden<br />

Kommanditisten in dieser Höhe maximal bis<br />

zu seiner im Handelsregister eingetragenen Haftsumme<br />

wieder auf. Zum Wiederaufleben der Haftung kommt es<br />

auch dann, wenn zugewiesene Gewinnanteile entnommen<br />

werden, obwohl das Kapitalkonto durch vorherige<br />

Verlustzuweisungen noch unter dem Betrag der eingetragenen<br />

Haftsumme herabgemindert ist (§ 172 Abs. 4<br />

Satz 2 Alt. 1 HGB). Eine Haftung der Kommanditisten<br />

kann sich auch aus. §§ 30, 31 GmbHG (a. F.) analog ergeben.<br />

Dies hätte zur Folge, dass Ausschüttungen von<br />

den Kommanditisten zurückzuzahlen wären.<br />

Haftung nach Ausscheiden (Nachhaftung)<br />

Scheidet ein Kommanditist aus der Fondsgesellschaft<br />

aus, so haftet er in Höhe seiner Haftsumme für<br />

die bis dahin begründeten Verbindlichkeiten der Fondgesellschaft,<br />

wenn sie vor Ablauf von fünf Jahren nach<br />

dem Ausscheiden fällig und daraus Ansprüche gegen<br />

ihn in einer in § 197 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 BGB bezeichneten<br />

Art festgestellt sind oder eine gerichtliche oder behördliche<br />

Vollstreckungshandlung vorgenommen oder<br />

beantragt wird (§§ 161 Abs. 2, 160 Abs. 1 HGB).<br />

Gesellschafterwechsel/Übertragung einer<br />

Beteiligung<br />

Sofern ein Kommanditist seine Beteiligung entsprechend<br />

den Vorgaben des Gesellschaftsvertrags der<br />

Fondsgesellschaft (§ 15 des Gesellschaftsvertrags) auf<br />

einen Dritten überträgt, haften der Altkommanditist<br />

und der Neukommanditist nebeneinander in Höhe der<br />

im Handelsregister eingetragenen Haftsumme bis zur<br />

Eintragung des Gesellschafterwechsels (Rechtsnachfolgevermerk)<br />

im Handelsregister gemäß § 173 i. V. m.<br />

§§ 171, 172 HGB, sofern die Einlage i. S. v. § 171 Abs.<br />

1, 2. Hbs. HGB noch nicht oder nicht vollständig erbracht<br />

ist. Es kommt zu keiner Haftungsverdopplung.<br />

Haftung als Treugeber<br />

Aufgrund der Regelungen des Treuhandvertrags<br />

zwischen dem Treugeber und der Treuhandkommanditistin<br />

wird der Treugeber wirtschaftlich einem Kommanditisten<br />

gleichgestellt, so dass vorangegangene<br />

Angaben zur Haftung für den Treugeber entsprechend<br />

gelten, obwohl die über die Treuhandkommanditistin<br />

an der Fondsgesellschaft mittelbar beteiligten Investoren<br />

nicht im Handelsregister eingetragen werden. Konkret<br />

bedeutet dies, der Treugeber muss die Treuhandkommanditistin<br />

von einer Haftung aus der Beteiligung,<br />

die sie für den Treugeber hält, freistellen. Gemäß § 14<br />

des Treuhandvertrages hat die Treuhandkommanditistin<br />

einen Anspruch gegen den Treugeber auf Freistellung<br />

von sämtlichen Verbindlichkeiten, die ihr im Zusammenhang<br />

mit dem Erwerb und der Verwaltung des<br />

von ihr für den Treugeber treuhänderisch gehaltenen<br />

Teiles ihrer Pflichteinlage entstehen. Der Treugeber haftet<br />

jedoch nicht weiter, als er als Kommanditist haften<br />

würde. Die Freistellungsverpflichtung des Treugebers<br />

ist durch die in der Beitrittserklärung benannte Einlage<br />

begrenzt. Soweit der Treugeber diesen Betrag auf das<br />

Konto der Fondsgesellschaft eingezahlt hat, ist er zu<br />

einer Freistellung der Treuhandkommanditistin nicht<br />

mehr verpflichtet, ausgenommen es liegt ein entsprechender<br />

Fall des § 172 Abs. 1, 4 HGB vor. Im Falle einer<br />

Inanspruchnahme durch Gläubiger ist die Treuhandkommanditistin<br />

berechtigt, die Weiterleitung von Barausschüttungen<br />

an den Treugeber davon abhängig zu<br />

machen, dass dieser bis zur Höhe der auf ihn entfallenden<br />

Freistellungsverpflichtung eine Sicherheit leistet.<br />

Wünscht der Treugeber die Umwandlung in eine Direktbeteiligung<br />

als Kommanditist der Fondsgesellschaft,<br />

erfolgt diese gem. § 9 Abs. 6 des Treuhandvertrages<br />

unter der aufschiebenden Bedingung seiner Eintragung<br />

als Kommanditist in das Handelsregister. Eine Haftung<br />

Risiken der Beteiligung<br />

23


als Kommanditist greift demnach erst ab Eintragung.<br />

Eine unbeschränkte Haftung im Zeitraum zwischen seinem<br />

Eintritt als Kommanditist und der Eintragung ins<br />

Handelsregister gemäß § 176 Abs. 2 HGB für Gesellschaftsverbindlichkeiten<br />

besteht somit nicht.<br />

Kapitalrückflüsse (Ausschüttungen)<br />

Der Zeitpunkt und die Höhe von Kapitalrückflüssen<br />

sind nicht garantiert und können von der Prognose abweichen.<br />

Für Investoren, die darauf angewiesen sind,<br />

zu vorher feststehenden Zeitpunkten Kapitalrückflüsse<br />

zu realisieren, um hieraus Verpflichtungen zu erfüllen,<br />

ist der Fonds daher als Investment nicht geeignet.<br />

Handelbarkeit (Fungibilitätsrisiko)<br />

Hinsichtlich der Handelbarkeit unterscheidet sich<br />

diese Beteiligung grundlegend von Kapitalmarktanlagen<br />

und von Beteiligungen an offenen Fonds. Die Beteiligung<br />

als Kommanditist bzw. Treugeber ist zwar<br />

nach Einzahlung der Einlage grundsätzlich veräußerbar,<br />

die Übertragung von Kommandit- bzw. Treugeberanteilen<br />

und jede sonstige Verfügung kann jedoch nur<br />

mit der Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

bzw. mit Zustimmung der Treuhandkommanditistin<br />

erfolgen.<br />

Es besteht kein geregelter Zweitmarkt für geschlossene<br />

Fonds zur freien Übertragbarkeit der Beteiligung.<br />

Insofern besteht die Möglichkeit einer vorzeitigen Veräußerung<br />

nur dann, wenn eine entsprechende Nachfrage<br />

vorhanden ist. Es besteht das Risiko, dass bei<br />

einem Veräußerungswunsch die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin der Fondsgesellschaft bzw. die Treuhandkommanditistin<br />

nicht zustimmt, kein Erwerber gefunden<br />

wird oder eine Veräußerung nur zu einem geringen<br />

Wert erfolgen kann. Es kann keine Garantie für<br />

die jederzeitige Handelbarkeit oder die Erzielbarkeit<br />

eines angemessenen Preises für die Kommandit- bzw.<br />

Treugeberbeteiligung abgegeben werden. Ein Rückgaberecht<br />

für Beteiligungen besteht nicht. Der Erwerb eigener<br />

Beteiligungen durch die Fondsgesellschaft ist<br />

ausgeschlossen. Eine jederzeit kurzfristige Veräußerung<br />

zu einem allgemeinen Kurs ist somit nicht gege-<br />

24<br />

Risiken der Beteiligung<br />

ben. Vielmehr ist die Beteiligung als langfristige Kapitalanlage<br />

zu betrachten. Es ist durchaus denkbar, dass<br />

eine vorzeitige Veräußerung der Beteiligung eine Verringerung<br />

der erzielten Rentabilität zur Folge hat.<br />

Die Beteiligung ist erstmals zum 31.12.2029 kündbar.<br />

Anteilsfinanzierung<br />

Es wird ausdrücklich davon abgeraten, die Einlage ggf.<br />

zzgl. Agio in die Fondsgesellschaft durch eine persönliche<br />

Darlehensaufnahme ganz oder teilweise zu finanzieren.<br />

Konzeptionell ist eine Anteilsfinanzierung nicht vorgesehen.<br />

Im Fall einer Anteilsfinanzierung ist Folgendes zu berücksichtigen:<br />

Das finanzierende Kreditinstitut stellt in der<br />

Regel nicht auf den Wert des Anteils, sondern auf die Bonität<br />

des Investors ab. Eine Anteilsfinanzierung des Beteiligungserwerbs<br />

schränkt daher den Spielraum des Investors<br />

für künftige Darlehensaufnahmen ein. Für ein entsprechendes<br />

Darlehen haftet der Investor persönlich und<br />

unbegrenzt mit seinem gesamten Vermögen. Zins- und<br />

Tilgungsleistungen für solche Darlehen sind vom Investor<br />

unabhängig von etwaigen Ausschüttungen der Fondsgesellschaft<br />

zu leisten. In Abhängigkeit von Höhe und Konditionen<br />

der Anteilsfinanzierung und je nach wirtschaftlichem<br />

Verlauf der Investitionen besteht das Risiko, dass<br />

die Ausschüttungen allein nicht ausreichen, um Zins und<br />

Tilgung des Darlehens zu bedienen.<br />

Steuerliche Risiken<br />

Grundsätzliche steuerliche Risiken<br />

Der Investor trägt grundsätzlich das Risiko, dass sich<br />

die derzeit gültigen steuerrechtlichen Regelungen und<br />

Verordnungen ändern können. Insbesondere besteht<br />

das Risiko, dass die zugrunde gelegten Steuersätze so<br />

wie in der Prognoserechnung angenommen nicht zur<br />

Anwendung kommen, eine zukünftig abweichende<br />

Auslegung durch die Finanzbehörden nicht ausgeschlossen<br />

werden kann oder diese eine andere Rechtsauffassung<br />

als die im Prospekt angenommene vertreten.<br />

Die zukünftige Besteuerung der Investoren richtet<br />

sich dann nach den geänderten Steuerrechtsvorschrif-


ten und kann nachteiliger ausfallen, als nach der bei<br />

Prospektaufstellung geltenden Rechtslage und den in<br />

der Prognoserechnung getroffenen Annahmen. Änderungen<br />

der zurzeit geltenden Steuergesetze sowie abweichende<br />

Auslegungen des bestehenden Rechts von<br />

den im Verkaufsprospekt gemachten Annahmen durch<br />

die deutschen Finanzbehörden oder die Finanzgerichte<br />

können zu höheren als in diesem Verkaufsprospekt beschriebenen<br />

Steuerbelastungen führen. Hierdurch<br />

kann sich der Anlageerfolg mindern. Die Steuersätze,<br />

Tarifstufen und Freibeträge können sich ändern. Dies<br />

kann in Zukunft zu einer höheren Steuerbelastung für<br />

die Investoren führen. Die Finanzbehörden können im<br />

Besteuerungsverfahren bei der Festsetzung von Steuerbescheiden<br />

oder im Rahmen von Betriebsprüfungen<br />

abweichende Auffassungen vertreten und sind nicht<br />

gehindert, eine abweichende steuerliche Behandlung<br />

in den folgenden Jahren vorzunehmen. Eine abschließende<br />

Klärung für den entsprechenden Veranlagungszeitraum<br />

kann dann im Anschluss an das Veranlagungsverfahren<br />

möglicherweise nur im Einspruchsverfahren<br />

oder durch eine Klage bei den Finanzgerichten<br />

erfolgen.<br />

Steuerliche Struktur<br />

Die im Verkaufsprospekt prospektierten Angaben<br />

basieren darauf, dass die Besitzgesellschaft und die<br />

Fondsgesellschaft steuerlich jeweils als transparente<br />

und vermögensverwaltende Kommanditgesellschaften<br />

klassifiziert werden. Die Finanzverwaltung vertritt die<br />

Auffassung, dass keine gewerbliche Prägung vorliegt,<br />

wenn der zur Geschäftsführung befugte Kommanditist<br />

eine Kapitalgesellschaft ist (R 15.8 Abs. 6 EStR). Dies<br />

wird in der steuerlichen Fachliteratur teilweise kontrovers<br />

diskutiert. Es ist daher nicht völlig auszuschließen,<br />

dass die Finanzverwaltung die Besitzgesellschaft oder<br />

die Fondsgesellschaft abweichend von der bisherigen<br />

Auffassung in den Steuerrichtlinien als gewerblich klassifiziert<br />

und daraus eine höhere Besteuerung während<br />

der Laufzeit und bei einer späteren Veräußerung resultiert.<br />

Es wurde keine verbindliche Auskunft bei den Finanzbehörden<br />

eingeholt. Es kann keine Gewähr dafür<br />

übernommen werden, dass die Finanzverwaltung oder<br />

die Rechtsprechung die Konzeption in vollem Umfang<br />

oder in Teilen anerkennt.<br />

Es besteht ein Steuer- und Zinsrisiko des Investors,<br />

wenn die Finanzverwaltung im Feststellungsverfahren<br />

bzw. nach einer Betriebsprüfung eine andere Rechtsauffassung<br />

als die im Verkaufsprospekt beschriebene vertritt.<br />

Steuerzahlungen<br />

Weder die Besitz- noch die Fondsgesellschaft übernehmen<br />

persönliche Steuerzahlungen für die Investoren.<br />

Sollte der Fall eines Totalverlustes eintreten, besteht<br />

das zusätzliche Risiko, noch Steuerzahlungen tätigen<br />

zu müssen, die das Vermögen des Investors über<br />

das eingesetzte Kapital hinaus gefährden.<br />

Spekulationsgewinnbesteuerung<br />

Es ist nicht auszuschließen, dass der Gesetzgeber<br />

die derzeitige Regelung, wonach private Veräußerungsgewinne<br />

bei Immobilien nach Ablauf von zehn<br />

Jahren grundsätzlich steuerfrei sind, aufgibt und künftig<br />

der Besteuerung unterwirft.<br />

Ergebnisverteilung<br />

In § 14 Abs. 2 S. 2 des Gesellschaftsvertrages ist geregelt,<br />

dass, soweit bei sukzessivem Beitritt von Gesellschaftern<br />

eine zeitanteilige Aufteilung von Gewinnen<br />

und Verlusten erforderlich ist, diese aus Gründen der<br />

Vereinfachung der technischen Abwicklung jeweils zu<br />

einem Zeitraum von zwei Monaten (Abschichtungszeitraum)<br />

zusammengefasst werden. Im Falle eines sukzessiven<br />

Beitritts besteht das Risiko, dass die Finanzverwaltung<br />

die nach § 14 Abs. 2 S. 2 des Gesellschaftsvertrages<br />

vorgenommene Zuweisung der Gewinne und<br />

Verluste im Beitrittsjahr an die Investoren so nicht anerkennt.<br />

Soweit dadurch Verluste im Beitrittsjahr steuerlich<br />

nicht anerkannt werden, erhöht dies die Steuerlast<br />

und vermindert die Rendite des Investors.<br />

Einkunftserzielungsabsicht<br />

Damit die Fondsgesellschaft steuerliche Einkünfte<br />

erzielt und eine Verlustzuweisung möglich ist, muss so-<br />

Risiken der Beteiligung<br />

25


wohl auf Seiten der Fondsgesellschaft als auch auf Seiten<br />

des einzelnen Investors eine Einkunftserzielungsabsicht<br />

vorliegen. Gemäß der Prognoserechnung wird<br />

die Fondsgesellschaft einen steuerlichen Totalüberschuss<br />

erzielen, was Voraussetzung für das Vorliegen<br />

einer Einkunftserzielungsabsicht ist.<br />

Etwas anderes könnte sich ergeben, wenn die Geschäftstätigkeit<br />

der Fondsgesellschaft vorzeitig beendet<br />

wird oder bei einer vorzeitigen Kündigung eines Investors,<br />

wenn die Fondsgesellschaft bzw. der Investor<br />

bis zu diesem Zeitpunkt keinen steuerlichen Totalüberschuss<br />

erzielt hat. Es wird darauf hingewiesen, dass<br />

die Investoren auch die im Zusammenhang mit der Beteiligung<br />

angefallenen (Sonder-)Werbungskosten (z. B.<br />

Fremdkapitalzinsen) in die Überschussrechnung einbeziehen<br />

müssen.<br />

Bei von der Prognose stark negativ abweichenden<br />

Mieterträgen, Veränderungen des Zinssatzes der Anschlussfinanzierung<br />

und/oder Veränderung der Instandhaltungskosten<br />

kann ein Totalüberschuss möglicherweise<br />

nicht erreicht werden.<br />

Bei einer konzeptionell nicht vorgesehenen Anteilsfinanzierung<br />

oder bei vorzeitiger Aufgabe oder Übertragung<br />

der Beteiligung muss der Investor mit einer Überprüfung<br />

der Einkunftserzielungsabsicht durch die Finanzbehörden<br />

rechnen, wenn er noch keinen Totalüberschuss<br />

erzielt hat. Bei einer Darlehensaufnahme<br />

und einer Übertragung seiner Beteiligung, etwa im<br />

Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge, sollte<br />

der Investor daher unbedingt den Rat eines Steuerberaters<br />

einholen.<br />

Steuerstundungsmodell<br />

Unter Zugrundelegung der Prognoserechnung handelt<br />

es sich bei dem vorliegenden Fonds nicht um ein<br />

Steuerstundungsmodell im Sinne des § 15b EStG, da<br />

die Summe der Verluste in der Anfangsphase 10 % des<br />

eingesetzten Kapitals nicht übersteigt. Nach dem<br />

Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom<br />

17.07.2007 (IV B 2 – S 2241-b/07/0001) ist als Anfangsphase<br />

i. S. des § 15b EStG der Zeitraum anzusehen, in<br />

dem nach dem zugrunde liegenden Konzept keine<br />

26<br />

Risiken der Beteiligung<br />

nachhaltig positiven Einkünfte erzielt werden. Maßgeblich<br />

für die Berechnung der 10 %-Grenze sind die prognostizierten<br />

Verluste, nicht jedoch die letztlich tatsächlich<br />

erzielten Verluste. Dies gilt jedoch nicht bei Unrichtigkeiten<br />

in der Prognoserechnung. Sollte diese berichtigt<br />

werden müssen und weist die Prognoserechnung<br />

dann Verluste in der Anfangsphase von mehr als 10 %<br />

des eingesetzten Kapitals aus, besteht das Risiko, dass<br />

die Finanzverwaltung ein Steuerstundungsmodell annimmt<br />

und in Folge die Verrechnung der Verluste erst<br />

mit positiven Einkünften derselben Beteiligung späterer<br />

Wirtschaftsjahre möglich wäre.<br />

Sofort abziehbare Werbungskosten<br />

Es besteht das Risiko, dass die Finanzverwaltung der<br />

von der Fondsgesellschaft vorgenommenen Qualifizierung<br />

von Ausgaben als sofort abziehbare Werbungskosten<br />

nicht folgt, sondern diese den Anschaffungskosten<br />

hinzurechnet, so dass diese erst zu einem späteren<br />

Zeitpunkt oder gar nicht als Werbungskosten abziehbar<br />

sind. Hierdurch würden sich das steuerliche Ergebnis<br />

und die Rendite der Investoren ändern.<br />

Abschreibungsrisiko<br />

Nach Auffassung der Anbieterin handelt es sich bei<br />

den fondsabhängigen Investitionskosten, soweit diese<br />

nicht sofort als Werbungskosten abzugsfähig sind,<br />

steuerlich um Anschaffungskosten des Grundbesitzes<br />

(der Besitzgesellschaft), die, bezogen auf den Gebäudeanteil,<br />

jährlich abzuschreiben sind. Diese Auffassung<br />

ist noch nicht abschließend durch Rechtsprechung,<br />

Verwaltungserlasse etc. geklärt. Die Finanzverwaltung<br />

könnte zu der Auffassung gelangen, dass diese Kosten<br />

nicht abschreibungsfähig sind. Hierdurch würde sich<br />

das steuerliche Ergebnis erhöhen und somit die Rendite<br />

des Investors negativ beeinflussen.<br />

Bei einer Betriebsprüfung könnte die Finanzverwaltung<br />

den von der Initiatorin im Rahmen der Prognoserechnung<br />

angesetzten Grundstücksanteil als zu niedrig<br />

ansehen mit der Folge, dass die Abschreibung nachträglich<br />

niedriger angesetzt werden müsste, was den<br />

steuerlichen Gewinn der ersten Jahre und somit die


Steuerlast erhöhen sowie die Rentabilität des Investments<br />

beeinflussen würde.<br />

Gewerblicher Grundstückshandel<br />

Trotz der geplanten langfristigen Vermietung des<br />

Objektes ist das Risiko, dass die Finanzverwaltung von<br />

einer planmäßigen, von Gewinnerzielungsstreben geleiteten<br />

Wiederveräußerungsabsicht ausgeht und<br />

daher zur Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels<br />

gelangt, nicht vollständig auszuschließen.<br />

Ein gewerblicher Grundstückshandel kann insbesondere<br />

vorliegen, wenn innerhalb eines Zeitraums von<br />

fünf Jahren (in Sonderfällen zehn Jahren) mehr als drei<br />

Grundstücke bzw. Anteile an Grundstücksgesellschaften<br />

veräußert werden. Sollte nach Auffassung der Finanzverwaltung<br />

ein gewerblicher Grundstückshandel<br />

vorliegen, unterliegt auch der Gewinn aus der Veräußerung<br />

der Immobilie der Einkommensteuer und zusätzlich<br />

der Gewerbesteuer.<br />

Unter gewissen Voraussetzungen kann es sowohl<br />

auf Ebene der Fondsgesellschaft als auch des Gesellschafters<br />

zu einem gewerblichen Grundstückshandel<br />

kommen. Die zusätzliche Gewerbesteuer würde sich je<br />

nach Höhe des Gewerbesteuerhebesatzes und trotz<br />

der seit 2008 erhöhten Anrechnung auf die persönliche<br />

Einkommensteuer des Gesellschafters ggf. negativ auf<br />

das steuerliche Ergebnis und die Rendite des Investors<br />

auswirken.<br />

Im Hinblick auf die möglicherweise erheblichen<br />

steuerlichen Konsequenzen sollte der Investor zur Beurteilung<br />

der individuellen Steuersituation im Zweifel<br />

seinen persönlichen Steuerberater konsultieren.<br />

Grunderwerbsteuer<br />

Die Umwandlung der Besitzgesellschaft und der Erwerb<br />

der Beteiligung an der Besitzgesellschaft unterliegen<br />

nach der geplanten Akquisitions- und Fondsstruktur<br />

nicht der Grunderwerbsteuer. Dennoch kann nicht<br />

vollständig ausgeschlossen werden, dass nachträglich<br />

dennoch Grunderwerbsteuer anfällt, wenn die Struktur<br />

nicht wie vorgesehen umgesetzt werden konnte, sich<br />

unplanmäßige, nicht vorhersehbare Änderungen erge-<br />

ben oder die Finanzverwaltung diese so nicht akzeptiert.<br />

Ein späterer Anfall von Grunderwerbsteuer kann<br />

nicht völlig ausgeschlossen werden, wenn sich innerhalb<br />

von fünf Jahren der Gesellschafterbestand der Besitzgesellschaft<br />

unmittelbar oder mittelbar um mehr als<br />

95 % ändert (§ 1 Abs. 2a GrEStG) oder es zu einer Anteilsvereinigung<br />

in einer Hand kommt (§ 1 Abs. 3 i. V. m.<br />

Abs. 4 GrEStG).<br />

Den Bundesländern wurde durch die Föderalismusreform<br />

das Recht zuerkannt, den Steuersatz bei der<br />

Grunderwerbsteuer selbst festzulegen. Für den Fall<br />

eines zukünftigen Entstehens von Grunderwerbsteuer<br />

könnte der Steuersatz damit über dem bisherigen von<br />

3,5 % liegen, was zulasten der liquiden Mittel der<br />

Fondsgesellschaft gehen würde. Dies könnte sich auf<br />

das steuerliche Ergebnis und die Rendite der Investoren<br />

negativ auswirken.<br />

Nach Kenntnis der Anbieterin sind alle wesentlichen<br />

Risiken aufgeführt.<br />

Risiken der Beteiligung<br />

27


Die Deutsche Structured Finance GmbH («DSF») mit<br />

Sitz in der Feuerbachstraße 26–32 in 60325 Frankfurt<br />

am Main ist als Initiatorin und Anbieterin für das vorliegende<br />

Beteiligungsangebot verantwortlich.<br />

Sie ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Aareal<br />

Bank AG, Wiesbaden. Die Aareal Bank AG ist eine im<br />

M-DAX gelistete, internationale Immobilienbank mit<br />

Sitz in Wiesbaden (www.aareal-bank.com).<br />

Die DSF ist auf strukturierte Finanzierungen und unternehmerische<br />

Sachwertinvestitionen in den Industriebereichen<br />

Operating Leasing von Flugzeugen, Erneuerbare<br />

Energien und Immobilien spezialisiert.<br />

Der Geschäftszweck umfasst neben der Arrangierung<br />

der Investition die Gestaltung der Finanzierung,<br />

einschließlich der Strukturierung der Eigenkapitalbeteiligung<br />

für institutionelle und private Investoren sowie<br />

die Zwischenfinanzierung der Investitionen. Darüber<br />

hinaus übernimmt die DSF das langfristige Management<br />

der von ihr initiierten Projekte sowie die Betreuung<br />

der Investoren.<br />

Die DSF war im Bereich Flugzeugleasing im Jahr<br />

1997 der erste Anbieter von geschlossenen Fonds mit<br />

sogenannten Operating Leasingverträgen. Im Gegensatz<br />

zu den seinerzeit üblichen Finanzierungsleasing-<br />

Transaktionen stellt Operating Leasing ein renditeorientiertes<br />

Geschäft dar, bei dem es nicht um steuerliche<br />

Vorteile geht und bei dem das Flugzeug in der Regel an<br />

mehrere Fluggesellschaften nacheinander vermietet<br />

wird. Entsprechendes Wissen und Erfahrung sind hierfür<br />

sehr wichtig. Dieses Wissen hat die DSF mit ihrer<br />

Luftfahrtabteilung in mehr als zehn Jahren aufgebaut.<br />

Insgesamt hat die DSF 16 Operating Leasingfonds für<br />

Flugzeuge aufgelegt.<br />

Im Bereich Erneuerbare Energien war die DSF der<br />

erste Initiator mit Bankenhintergrund, der Windenergiefonds<br />

angeboten hat. Insgesamt hat die DSF vier<br />

Windenergiefonds mit insgesamt acht Windparks in<br />

Deutschland aufgelegt. Sieben dieser acht Windparks<br />

erreichen mindestens die laut Prospekt erwartbaren<br />

Stromerlöse oder übertreffen diese sogar, wenn man<br />

den Windindex berücksichtigt. Damit hat die DSF in<br />

diesem Bereich eine überdurchschnittliche Leistungs-<br />

28<br />

Die Anbieterin<br />

Die Anbieterin<br />

bilanz. Ebenfalls überdurchschnittlich ist der Stromertrag<br />

des im Jahr 2004 aufgelegten Solarpark Bavaria<br />

mit drei Photovoltaikparks in Bayern. Der größte dieser<br />

Parks war zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer der<br />

größten Solarparks der Welt.<br />

Im Immobilienbereich hat die DSF ihren ersten geschlossenen<br />

Fonds im Jahr 2002 platziert. Es handelt<br />

sich um die gewerbliche Großimmobilie «berlinbiotechpark»,<br />

ein Technologiepark in Berlin, der aus modernen<br />

Büro- und Laborflächen mit der Bayer Schering<br />

Pharma AG als Ankermieter besteht und ein erhebliches<br />

Projektentwicklungspotenzial birgt. Darüber hinaus<br />

nutzte die DSF ihr Know-how, um ebenfalls in<br />

Berlin in die Projektentwicklung einer Logistikimmobilie<br />

zu investieren, die nach Fertigstellung zusammen<br />

mit einem Bestandsobjekt am gleichen Standort an<br />

einen institutionellen Investor verkauft wurde.<br />

Die Entwicklung innovativer Anlageformen für Investoren<br />

und Investitionen in interessante Projekte bilden<br />

einen wesentlichen Teil der Strategie der DSF.<br />

Zudem ist dies für die DSF auch ein früher Einstieg in<br />

die Wertschöpfungskette, da sie sich teilweise auch an<br />

Projektentwicklungen beteiligt.<br />

Ihre Beteiligungsangebote wurden sowohl von den<br />

Medien als auch von den Investoren für ihren innovativen<br />

Charakter, ihre Transparenz und Seriosität gewürdigt.<br />

Neben dem Beteiligungsangebot des Geschlossenen<br />

Fonds runden Private Placements für private und institutionelle<br />

Investoren die Investitionsangebote der DSF ab.<br />

Seit der Geschäftsaufnahme 1996 hat die Deutsche<br />

Structured Finance GmbH 30 Geschlossene Fonds als<br />

Publikumsfonds oder als Privat Placement angeboten<br />

und realisiert. Im Bereich Luftfahrt initiierte sie 22 Flugzeugfonds,<br />

von denen ein Teil bereits erfolgreich beendet<br />

wurde. Im Bereich Erneuerbare Energien hat sie fünf<br />

Fonds aufgelegt, hinzu kommen ein Immobilienfonds<br />

und ein sonstiger Leasingfonds. Insgesamt hat die Deutsche<br />

Structured Finance GmbH bisher ein Volumen von<br />

über EUR 1,3 Mrd. arrangiert und betreute per Ende<br />

2008 rd. 6.600 Investoren.<br />

Die geprüfte Leistungsbilanz für das Jahr 2007, die<br />

gemäß den Grundsätzen und Leitlinien des Verbands


Deutsche Structured Finance GmbH Frankfurt am Main<br />

Leistungsbilanz Zusammenfassende 2007Darstellung<br />

der Leistungsbilanz 2007<br />

Beendete Fonds<br />

Fonds Emissions- Investitions- Kommandit- Fonds- Rendite nach Steuern kumulierte kumulierte<br />

jahr volumen kapital beendigung steuerliche Ergebnisse Ausschüttungen<br />

Prospekt Ist Prospekt Ist Prospekt Ist<br />

Flugzeugleasingfonds für Dornier 328<br />

ORION KG 1996 7.896 4.442 1998 10,3 % 13,0 % -3.259 30 16 4.649<br />

VENUS KG 1996 7.819 4.442 1998 13,3 % 24,5 % -3.255 38 0 4.652<br />

MARS KG 1996 7.498 4.218 1998 13,3 % 24,5 % -3.076 52 0 4.440<br />

PLUTO KG 1996 7.993 4.496 1998 10,3 % 13,0 % -3.299 25 17 4.701<br />

JUPITER KG 1996 7.324 4.044 1999 7,1 % 9,22 % -3.600 94 61 4.473<br />

NEPTUN KG 1996 7.807 4.311 1999 7,1 % 15,03 % -3.838 97 61 4.675<br />

Fonds Emissions- Investitions- Kommandit- Beendigung kumulierte steuerliche kumulierte erzielbare Ausschüttungen Rendite nach Steuern<br />

jahr volumen kapital Geschäfts- Ergebnisse per Ausschüttungen auf Basis eines Verkaufs<br />

führung 31.12.2006 per 31.12.2006 per 31.12.2007<br />

Prospekt Ist Prospekt Ist in % zum Verkaufs-<br />

Eigenkapital Prospekt angebot<br />

Windenergiefonds<br />

RHEDE 2001 50.919 11.000 2006 -11.550 -11.550 4.709 4.932 22.552 205 % 11,0 % 17,3 %<br />

NEUDERSUM 2002 33.632 8.900 2006 -9.345 -9.345 2.957 1.731 12.927 145 % 8,3 % 9,3 %<br />

Angaben, soweit nichts anderes vermerkt, in TEUR Stand der Betrachtung: 31.12.2007<br />

Laufende Fonds<br />

Fonds Liquiditätsreserve steuerliche kumulierte steuerliche Ausschüttungen kumulierte<br />

2007 Ergebnisse 2007 Ergebnisse per 2007 Ausschüttungen<br />

31.12.2007 bis 2007<br />

Prospekt Ist Prospekt Ist Prospekt Ist Prospekt Ist Prospekt Ist<br />

Luftfahrt<br />

Operating Leasingfonds für Boeing 737-300<br />

MERKUR KG 266 982 1.276 528 -11.701 -16.627 1.624 311 10.692 5.784<br />

ALGOL KG 107 671 1.290 791 -11.587 -18.593 1.648 311 10.857 4.006<br />

REGULUS KG 266 884 1.276 539 -11.701 -16.696 1.624 311 10.691 5.750<br />

KASSIOPEIA KG 24 111 -451 -313 -22.974 -22.030 1.065 1.197 8.472 6.968<br />

SATURN KG 462 2.403 1.060 199 -14.344 -19.480 1.642 491 8.211 2.027<br />

URANUS KG i. L. 462 3.695 1.060 -111 -14.344 3.406 1.642 2.391 8.211 19.612<br />

ANDROMEDA KG 282 786 1.011 -321 -14.313 -18.819 1.504 408 7.519 1.758<br />

APOLLO KG 257 1.335 1.132 -261 -14.023 -17.343 1.445 0 6.204 326<br />

PERSEUS KG 184 1.068 1.128 -261 -14.089 -17.298 1.453 2 6.170 329<br />

MIRA KG 2.523 2.593 1.286 0 -13.793 -16.924 1.191 302 5.361 1.368<br />

Operating Leasingfonds für Bombardier CRJ 100ER<br />

POLARIS KG 840 3.201 0 4.487 -25.000 -8.240 1.700 694 5.101 729<br />

GEMINI KG i. L. 1.236 282 0 96 -7.875 -7.614 0 0 938 15<br />

Operating Leasingfonds für Boeing 767-300ER<br />

KALLISTO KG 254 9.101 0 0 -24.559 -27.710 1.465 1.592 10.358 8.147<br />

Regenerative Energien<br />

Windenergiefonds<br />

BORSUM- 3.232 2.698 1.793 1.887 -11.298 -17.230 785 811 8.047 5.894<br />

AHLERSTEDT<br />

PORTFOLIO I 10.033 10.633 234 608 -22.626 -23.909 1.793 2.117 4.010 4.445<br />

Solarenergiefonds<br />

BAVARIA SOLAR 2.919 3.920 0 578 -12.768 -11.911 423 679 1.657 2.705<br />

Immobilien<br />

BERLINBIO- 0 0 -446 0 -11.296 -18.200 347 16 3.253 3.351<br />

TECHPARK<br />

Sonstige<br />

SIRIUS KG 0 289 4.121 4.053 545 238 4.991 4.708 12.245 11.625<br />

Angaben, soweit nichts anderes vermerkt, in TEUR Stand der Betrachtung: 31.12.2007<br />

Geschlossene Fonds, Berlin e. V. (VGF) erstellt wurde,<br />

kann unter «www.dsf-fra.de» abgerufen werden. Die<br />

Leistungsbilanz für das Jahr 2008 ist derzeit noch in Prüfung<br />

und wird voraussichtlich im November diesen Jah-<br />

res auf der vorgenannten Homepage der DSF veröffentlicht.<br />

Die obige Tabelle stellt eine zusammenfassende<br />

Darstellung der Leistungsbilanz des Berichtsjahres<br />

2007 dar.<br />

Die Anbieterin<br />

29


Immobilienmarkt Deutschland<br />

Der Investmentmarkt für gewerbliche Immobilien in<br />

Deutschland stabilisierte sich im zweiten Quartal 2009<br />

auf geringem Niveau. Durch die anhaltende globale Finanzkrise,<br />

die dadurch erheblich restriktivere Kreditvergabe<br />

und die divergenten Preisvorstellungen auf Käufer-<br />

und Verkäuferseite zeigt sich im Vorjahresvergleich<br />

ein Anstieg der Spitzenrenditen über alle gewerblichen<br />

Nutzungsarten hinweg. Im Vergleich zu den ersten drei<br />

Monaten des Jahres 2009 sind die Spitzenrenditen jedoch<br />

deutschlandweit stabil geblieben und haben<br />

somit vorerst ihren zyklusbedingten Höchststand erreicht.<br />

Die Nachfrage konzentriert sich nach Aussagen von<br />

Experten in dieser Zeit fast ausschließlich auf so genannte<br />

«Core-Objekte», also vermietete Immobilien in<br />

guten Lagen mit langfristig gebundenen, bonitätsstarken<br />

Mietern und relativ geringem Risikopotenzial in innerstädtischen<br />

Toplagen.<br />

Nachfolgend wird die Entwicklung auf dem Investmentmarkt<br />

vorwiegend für Büroimmobilien in<br />

Deutschland und des Bürovermietungsmarktes kurz<br />

dargestellt.<br />

Investmentmarkt in Deutschland<br />

In 2008 hat eine negative Preisentwicklung stattgefunden<br />

und die Netto-Anfangsrenditen, die sich ergeben<br />

aus dem Verhältnis der Mieteinnahmen abzüglich Nebenkosten<br />

zum gezahlten Kaufpreis, sind gestiegen.<br />

Vor allem die finanzgetriebenen Investoren, die in den<br />

Jahren 2006 und 2007 den Markt dominierten, halten<br />

sich bei Käufen zurück und stehen vor gewaltigen Abschreibungen<br />

ihres Bestandsportfolios. In der Spitze<br />

sind die Netto-Anfangsrenditen für Immobilien-Investmentmärkte<br />

im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise,<br />

gemittelt über die sechs Immobilienhochburgen, innerhalb<br />

des Jahres 2008 um ca. 85 Basispunkte von<br />

4,57 % auf 5,41 % gestiegen. Der Kaufpreis hat sich für<br />

eine solche Immobilie also um 16 % reduziert. In den<br />

30<br />

Überblick Immobilienmarkt<br />

Überblick Immobilienmarkt<br />

ersten drei Monaten des Jahres 2009 haben sich die<br />

Netto-Anfangsrenditen kaum bewegt und der Renditeanstieg<br />

(Kaufpreisverfall) der vergangenen 18 Monate<br />

scheint gestoppt.<br />

Nachdem im Auftaktquartal 2009 ein Investitionsvolumen<br />

von knapp EUR 1,7 Mrd. registriert wurde,<br />

ging der Investmentumsatz in den drei darauf folgenden<br />

Monaten nur noch marginal um 4 % auf rund EUR<br />

1,62 Mrd. zurück. Das Transaktionsvolumen der ersten<br />

Jahreshälfte lag, bedingt durch die weiterhin abwartende<br />

Haltung der Marktakteure und einen schwierigen<br />

und langwierigen Preisfindungsprozess, mit insgesamt<br />

EUR 3,3 Mrd. rund 73 % unter dem Niveau des Vorjahreszeitraumes.<br />

Vor allem Büroimmobilien und Einzelhandelsobjekte<br />

standen im Fokus der Investoren.<br />

Eine leichte Belebung auf den deutschen Investmentmärkten<br />

könnte im zweiten Halbjahr 2009 eintreten,<br />

falls die umfangreichen Zinskorrekturen sowie die<br />

Konjunktur- und Stützprogramme Wirkung entfalten.<br />

Bremsend auf den Immobilien-Investmentmärkten wirken<br />

weiterhin die infolge der Finanzmarktkrise kaum<br />

noch gewährten gewerblichen Immobilienkredite bzw.<br />

die stark gestiegenen Margen und Refinanzierungskosten<br />

der Banken.<br />

Insgesamt befindet sich der deutsche Immobilieninvestmentmarkt<br />

wieder auf dem Weg zur Normalität mit<br />

eher marktkonformen und risikoadjustierten Kaufpreisen,<br />

vor allem in den weniger etablierten Lagen und<br />

Märkten. Angesichts der aktuellen finanz- und realwirtschaftlichen<br />

Rahmenparameter liegt der Fokus der Investoren<br />

vermehrt auf Einzelinvestments des Core-<br />

Segments in innerstädtischen Toplagen mit relativ geringem<br />

Risikopotenzial und langjährig gesicherten<br />

Mieteinnahmen.<br />

Im ersten Quartal 2009 entfielen 83 % des Umsatzes<br />

auf deutsche Käufer. Als Käufer belegen im ersten<br />

Halbjahr 2009 die Investorengruppen Asset/Funds Manager<br />

mit 18 % und Offene Immobilienfonds mit 16 %<br />

die beiden vordersten Plätze, vor den Projektentwicklern<br />

mit 12 % und Privatinvestoren mit 11 %, die jedoch<br />

beide im Vergleich zu 2008 prozentual zugelegt<br />

haben.


Im internationalen Vergleich haben sich die deutschen<br />

Gewerbeimmobilien trotzdem gut behaupten<br />

können, denn die Renditeanstiege in anderen europäischen<br />

Teilmärkten sind deutlich stärker ausgefallen. Inwieweit<br />

die Preisvorstellungen zwischen Käufer und<br />

Verkäufer noch immer auseinander liegen, lässt sich<br />

aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Lage und des geringen<br />

Umsatzes jedoch nur schwer ableiten.<br />

Vermietungsmarkt für Büroimmobilien in<br />

Deutschland<br />

Der Büromarkt in den sechs deutschen Immobilienhochburgen<br />

profitierte bis zum Herbst 2008 von der bis<br />

dahin relativ stabilen wirtschaftlichen Lage und der<br />

trotz der Finanz- und Wirtschaftskrise noch immer<br />

guten Beschäftigungsentwicklung. Im letzten Quartal<br />

2008 sanken allerdings die Indikatoren für den Vermietungsmarkt<br />

zum Teil deutlich, wie beispielsweise ifo-<br />

Index, Zahl der Erwerbstätigen, Exportzahlen und BIP-<br />

Wachstum.<br />

Im Jahr 2008 wurden rund 2,9 Mio. qm Bürofläche<br />

vermietet oder an Eigennutzer veräußert, was einem<br />

Rückgang von ca. 8 % gegenüber dem Vorjahr bedeutet.<br />

Im ersten Halbjahr 2009 wurden nur rund 1,05 Mio.<br />

qm Bürofläche umgesetzt. Dies bedeutet einen Rückgang<br />

gegenüber dem ersten Halbjahr 2008 um ca. 32 %,<br />

wobei sich in den sechs Regionen zum Teil deutliche<br />

Unterschiede zeigen. Berlin kommt dabei mit minus<br />

17 % vergleichsweise gut weg, während Düsseldorf<br />

einen Rückgang von 54 % zu verzeichnen hat.<br />

Die Leerstandquote über alle sechs Immobilienhochburgen<br />

hat sich in 2008 verringert, wogegen der<br />

Leerstand im ersten Quartal 2009 um 327.000 qm auf<br />

aktuell 7,38 Mio. qm gestiegen ist.<br />

Die Mietpreisentwicklung hat nach Aussage von<br />

Experten zum Jahresende 2008 den Höhepunkt erreicht.<br />

Die sinkende Nachfrage dürfte auch die Mieten<br />

weiter drücken – wenngleich Immobilienmakler nicht<br />

mit einem so gravierenden Einbruch rechnen wie nach<br />

dem letzten Höhepunkt 2001; schließlich seien die<br />

32<br />

Mieten in Deutschland im jüngsten Boom recht wenig<br />

gestiegen.<br />

Regionaler Immobilienmarkt in Gera<br />

Der Büromarkt in Gera ist mit 380.000 qm Flächenbestand,<br />

einem durchschnittlichen jährlichen Flächenumsatz<br />

von 8.000 qm p. a. seit 2003 und einem Bevölkerungsanteil<br />

von ca. 18.000 Bürobeschäftigten kleinteilig<br />

geprägt. Die Anzahl der Bürobeschäftigten, die seit<br />

der Jahrtausendwende ein stabiles Niveau vorweisen,<br />

verteilt sich schwerpunktmäßig auf die Bereiche Verwaltung<br />

(20 %) und unternehmensbezogene Dienstleistungen<br />

(16 %). Im Zeitraum zwischen 1995 und<br />

2005 ist ein belebtes Marktgeschehen festzustellen,<br />

das durch die Realisierung großflächiger Büroprojekte<br />

dokumentiert wird. Zu den wichtigsten Projekten, die<br />

in diesem Zeitraum fertig gestellt worden sind, gehören<br />

die Zweigstelle der HypoVereinsbank AG, das Technologie-<br />

und Gründerzentrum TGZ, der Verwaltungssitz<br />

der BfA, das Verwaltungsgebäude der IHK, das Arbeitsamt,<br />

die Bundesbank-Hauptstelle, die sog. «Gera-Arkaden»<br />

und das «Untermhäuser Carrée» mit entsprechendem<br />

Anteil an Büroflächen.<br />

Durch die Flächenneuzugänge ist der Leerstand bis<br />

2005 moderat auf ca. 6,3 % angestiegen und seither<br />

wieder fallend (4,7 % in 2008). Die Spitzenmieten in<br />

den zentralen Bürolagen waren in Gera ähnlich wie im<br />

gesamten Bundesgebiet nach der Boomphase ab 2002<br />

erkennbar rückläufig und stabilisieren sich seit 2006<br />

auf einem Niveau von EUR 7,00/qm bis EUR 7,50/qm.


Der Freistaat <strong>Thüringen</strong><br />

Der Freistaat <strong>Thüringen</strong> ist eins der 16 Bundesländer<br />

der Bundesrepublik Deutschland. An <strong>Thüringen</strong> grenzen<br />

die Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen,<br />

Hessen und Bayern.<br />

Der Freistaat <strong>Thüringen</strong> weist nach Aussage des<br />

Wirtschaftsministeriums <strong>Thüringen</strong> unter allen Bundesländern<br />

seit 1991 das höchste Wirtschaftswachstum<br />

auf. Unter den neuen Bundesländern hat <strong>Thüringen</strong>,<br />

auch dank der breit gestreuten Industrie und der vielfältigen<br />

mittelständischen Betriebe, die niedrigste Arbeitslosenquote<br />

in den neuen Bundesländern. Der Freistaat<br />

liegt auch bei anderen wirtschaftlichen Indikatoren,<br />

wie der überdurchschnittlich hohen Zahl von Industriebeschäftigten<br />

und der überdurchschnittlichen<br />

Anzahl von Unternehmen gemessen an der Bevölkerungszahl,<br />

in den neuen Bundesländern an der Spitze.<br />

Die wirtschaftsgeographische Lage in Deutschland, die<br />

ausgebaute Infrastruktur, zahlreiche zukunftsträchtige<br />

Unternehmen und die Bedeutung als Forschungs- und<br />

Technologiestandort führen dazu, dass <strong>Thüringen</strong> sich<br />

in wirtschaftlichen Aspekten in der Mitte Deutschlands<br />

als dynamisches Bundesland etabliert hat und stetig<br />

weiterentwickelt.<br />

Die Stadt Gera<br />

Der Standort<br />

Gera liegt im Osten des Freistaates <strong>Thüringen</strong>, nahe<br />

den Grenzen zu Sachsen-Anhalt und Sachsen, und gehört<br />

neben Erfurt und Jena mit ca. 102.000 Einwohnern<br />

zu den drei größten Städten des Freistaates. Im<br />

Umkreis von weniger als 100 km befinden sich Wirtschafts-<br />

und Wissenschaftsstandorte wie Erfurt, Weimar,<br />

Jena, Leipzig, Halle und Chemnitz. Gera ist neben<br />

Erfurt, Meiningen und Mühlhausen einer der vier Landgerichtsbezirke<br />

des Freistaates <strong>Thüringen</strong>. Außerdem<br />

haben dort eine der vier thüringischen Staatsanwaltschaften<br />

sowie eines der drei Verwaltungsgerichte des<br />

Freistaates <strong>Thüringen</strong> ihren Sitz. Die Stadt ist Partner<br />

der Initiative Mitteldeutschland im Länderdreieck Thü-<br />

ringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt zur Förderung<br />

von Industriesektoren. Gera wird als grüne Stadt am<br />

Fluss mit Freizeitqualität gesehen und ist durch ein<br />

gründerzeitliches Erscheinungsbild gekennzeichnet.<br />

Repräsentative und mit Anziehungskraft versehene<br />

Stadträume wie das sog. Gründerzeitviertel oder die<br />

mitteldeutschen Renaissancebauten tragen durch Sanierung<br />

zur stetigen Verschönerung des Stadtbildes<br />

bei. Die Stadt ist Zentrum der regionalen Wirtschaft<br />

Ostthüringens. Die im Einzugsbereich lebenden ca.<br />

450.000 Menschen geben Gera eine Bedeutung als<br />

Einkaufsstadt. Um dieses Potenzial besser nutzen zu<br />

können, wurden in der Innenstadt von Gera in den letzten<br />

zehn Jahren drei große Einkaufszentren gebaut.<br />

Dank der attraktiven Lohn- und Arbeitskosten in der<br />

Region haben sich in den letzten Jahren mehr als 40<br />

technologieorientierte Firmen aus den verschiedensten<br />

Bereichen in Geras Gewerbegebieten angesiedelt. Die<br />

Industriebetriebe in Gera sind hauptsächlich den Bereichen<br />

der Automobil-Zulieferindustrie, dem Maschinenbau,<br />

der Optik und der Umwelttechnik zuzuordnen.<br />

Die wirtschaftliche Entwicklung wird auch durch<br />

die größten Arbeitgeber Geras geprägt, zu erwähnen<br />

wären hier z. B. das privat betriebene SRH Waldklinikum,<br />

die Schlosssicherung Gera GmbH, die POG-Präzisionsoptik<br />

Gera GmbH, die Electronicon Kondensatoren<br />

GmbH, das Ostthüringer Nahrungsmittelwerk<br />

Gera, eine Niederlassung der Kaeser Kompressoren<br />

GmbH, die SMK-Präzisionsmechanik Gera GmbH, eine<br />

Niederlassung von Max Bögl Bauunternehmung und<br />

das kürzlich eröffnete größere Servicezentrum von<br />

D+S Europe, ein führender Dienstleistungskonzern für<br />

E-Commerce- und Kundenkontakt-Management mit<br />

bundesweit ca. 7.000 Mitarbeitern.<br />

Bundes- und Länderfördermittel tragen auch in Zukunft<br />

zur Attraktivität des Standortes bei. Die geplante<br />

Stadtentwicklung bis 2020 sieht konkrete Fördermaßnahmen<br />

in Wirtschaft, Kultur, Infrastruktur, Gesundheitswesen<br />

und Bildung vor. Allein durch die Bundesgartenschau<br />

im Jahr 2007 wurden mehr als EUR 100<br />

Mio. in die wirtschaftliche und infrastrukturelle Entwicklung<br />

der Stadt und Region investiert.<br />

33


Die bereits bestehenden Industrie- und Gewerbegebiete<br />

mit mehr als 560 Hektar werden um einen modernen<br />

Industriegroßstandort mit weiteren 300 Hektar<br />

erweitert. Die Ansiedlung innovativer Unternehmen<br />

und Existenzgründungen wird durch die Arbeit und Kapazitäten<br />

des Technologie- und Gründerzentrums<br />

Geras erfolgreich gefördert.<br />

Die beiden bereits bestehenden praxisorientierten<br />

Hochschulen sollen weiter gefördert und die Anzahl<br />

der Fachbereiche ausgebaut werden. Die enge Kooperation<br />

der Hochschulen mit in der Region ansässigen<br />

Unternehmen ermöglicht den Aufbau von Kompetenz<br />

im Ingenieurswesen, im Kaufmännischen Bereich und<br />

im Gesundheitswesen direkt vor Ort.<br />

Nur ca. 20 km vom Hermsdorfer Kreuz – dem<br />

Schnittpunkt der Verkehrsachsen A9 Berlin-München<br />

und der A4 Dresden-Frankfurt am Main – entfernt, ist<br />

die Stadt gut an den Individualverkehr angeschlossen.<br />

STRASSE DES FRIEDENS<br />

ERNST-TOLLER-STRASSE<br />

GEBRÜDER-HÄUSLER-STRASSE<br />

AM SOMMERBAD<br />

GERA<br />

HAUPTBAHNHOF<br />

SCHLOSSSTRASSE<br />

AMTHORSTRASSE<br />

BERLINER STRASSE<br />

REICHSSTRASSE<br />

GAGARIN-STRASSE<br />

CLARA-ZETKIN-STRASSE<br />

STADTGRABEN<br />

LAASENER STRASSE<br />

RUDOLF-DIENER-STRASSE<br />

ALTENBURGER STRASSE<br />

Blick in die Umgebung des <strong>Justizzentrum</strong>s<br />

Blick in die<br />

Umgebung des<br />

<strong>Justizzentrum</strong>s<br />

ERFURT<br />

HALLE (SAALE)<br />

MAGDEBURG<br />

JENA<br />

GERA<br />

ZWICKAU<br />

LEIPZIG<br />

DRESDEN<br />

CHEMNITZ<br />

Der Standort<br />

35


Die Fondsimmobilie besteht aus einem Grundstück mit<br />

vier Gebäuden und liegt am Anfang der Fußgängerzone<br />

im Stadtkern von Gera. Das Grundstück ist trapezförmig<br />

geschnitten und hat eine Gesamtfläche von<br />

rund 5.347 m². Im direkten Umfeld finden sich weitere<br />

Einrichtungen der öffentlichen Hand, die Stadtbibliothek<br />

sowie die mit Einzelhandelsgeschäften und drei<br />

größeren Einkaufszentren gestaltete Fußgängerzone.<br />

Eine gute Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel<br />

Bus und Straßenbahn ist in wenigen Gehminuten<br />

gegeben, der Hauptbahnhof Gera befindet sich ca. 400<br />

Meter entfernt.<br />

Der Hauptmieter der Fondsimmobilie, der Freistaat<br />

<strong>Thüringen</strong>, wird mit verschiedenen Gerichten und Abteilungen<br />

in das Gebäudeensemble einziehen. Dies sind: die<br />

Ansicht Fußgängerzone (links Haus 1)<br />

36<br />

Die Fondsimmobilie<br />

Die Fondsimmobilie<br />

Staatsanwaltschaft Gera inkl. der bisherigen Außenstellen<br />

Jena und Rudolstadt, die Strafabteilung des Land- und<br />

Amtsgerichts, das Verwaltungsgericht Gera und die Sozialen<br />

Dienste beim Thüringer Oberlandesgericht. Damit<br />

werden Abteilungen von 12 Standorten auf nunmehr<br />

einen Standort konzentriert und durch die unmittelbare<br />

Nähe des neuen <strong>Justizzentrum</strong>s zu den bestehenden Abteilungen<br />

des Land- und Amtsgerichts in der benachbarten<br />

Rudolf-Diener-Straße sind dann kurze Wege gegeben.<br />

Die weiteren Mietflächen werden als Postbank-Centerfiliale,<br />

Briefpostfachanlage und als zentraler Verteilerpunkt<br />

der Fernmeldeversorgung genutzt.<br />

Eine ausführliche Beschreibung der Mieter erfolgt<br />

im Kapitel «Die Mieter» und eine Beschreibung der<br />

Mietverträge im Kapitel «Rechtliche Grundlagen».


Haus 2<br />

Haus 1, Straßenansicht<br />

SCHLOSSSTRASSE<br />

HAUS 1<br />

HAUS 2<br />

Haus 4, Straßenansicht<br />

HAUS 3<br />

HAUS 4<br />

AMTHORSTRASSE<br />

Die Fondsimmobilie: Grundstück<br />

mit Gebäudebestand und geplanten<br />

Neubauten<br />

Die Fondsimmobilie<br />

Haus 3<br />

37


Die Gebäude der Fondsimmobilie<br />

Die um 1900 errichteten Bestandsimmobilien werden<br />

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung umfangreich<br />

saniert und durch die Ergänzung mit Neubauten (zusammen<br />

ca. 40 % der Gesamtfläche) zu einem, hauptsächlich<br />

als <strong>Justizzentrum</strong> genutzten Immobilienensemble<br />

umgebaut (siehe hierzu auch «Der Generalübernehmervertrag»<br />

im Kapitel «Rechtliche Grundlagen»).<br />

Die Fertigstellung und Übergabe an den Mieter<br />

Freistaat <strong>Thüringen</strong> ist für den 15.12.2009 geplant.<br />

Denkmalschutz<br />

Die Fondsimmobilie liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet<br />

«Stadtzentrum» der Stadt Gera und ist<br />

als Kulturdenkmal gem. § 2(1) Thüringer Denkmalschutzgesetz<br />

ausgewiesen. Auf Basis von § 144 Baugesetzbuch<br />

wurden mit Bescheiden vom 25.04.2007<br />

und 11.07.2008 sanierungsrechtliche Genehmigungen<br />

erteilt und ein Vertrag über die Durchführung von Modernisierungs-<br />

und Instandsetzungsmaßnahmen nach<br />

dem § 177 Baugesetzbuch am 03.06.2008 zwischen<br />

der Besitzgesellschaft und der Stadt Gera geschlossen.<br />

Die Besitzgesellschaft hat vor Beginn der Bauarbeiten<br />

alle nach öffentlichem Recht erforderlichen Genehmigungen<br />

eingeholt bzw. wird diese noch einholen sobald<br />

möglich und führt die aktuellen Bau- und Sanierungsmaßnahmen<br />

unter Wahrung des Denkmalschutzes<br />

und unter Aufsicht der verantwortlichen Behörde<br />

durch (siehe hierzu auch Kapitel «Risiken der Beteiligung»<br />

und «Rechtliche Grundlagen»).<br />

Baugenehmigung<br />

Die Genehmigung für die Bau- und Sanierungsmaßnahmen<br />

wurde, mit dem Ziel der Wiederherstellung<br />

eines Gesamtkomplexes unter Bewahrung der historischen<br />

Substanz mit funktioneller Nutzungsqualität, am<br />

14.07.2008 erteilt. Ein Nachtrag vom 10.09.2008 ge-<br />

38 Die Fondsimmobilie<br />

nehmigt Abweichungen zur Thüringer Bauordnung<br />

(ThürBO), weil es sich bei den Altbauten der Fondsimmobilie,<br />

mit Ausnahme des Neubaus (Haus 2), um historische<br />

Einzeldenkmäler handelt und die Umsetzung<br />

der ThürBO den Charakter des Gebäudes verändert<br />

hätte, was nicht verhältnismäßig zu dem erzielten Nutzen<br />

gewesen wäre. Sämtliche Maßnahmen, Sanierungs-<br />

und Bautätigkeiten werden analog dem Bauantrag<br />

mit der Denkmalbehörde abgestimmt und in regelmäßigen<br />

Begehungen dokumentiert.<br />

Baulasten<br />

Die Hauptzufahrt für den Mieter Freistaat <strong>Thüringen</strong> erfolgt<br />

aus der Amthorstraße über Teile des benachbarten,<br />

fremden Grundstücks. Zur Sicherung der Nutzungsrechte<br />

der betroffenen Teilflächen wurde am<br />

16.07.2008 eine Vereinigungsbaulast eingetragen. Die<br />

Besitzgesellschaft als Eigentümerin des Grundstücks<br />

Schloßstraße 26/Amthorstraße 1, Flur 650, Flurstück<br />

200, und die Eigentümer des Grundstücks Rudolf-Diener-Straße<br />

1, Flur 650, Flurstück 202 (beschränkt auf<br />

die Teilflächen A, B und C), haben sich gegenseitig folgende<br />

Baulast im Baulastenverzeichnis von Gera eingetragen:<br />

Die Grundstücke werden bauordnungsrechtlich<br />

so beurteilt, als wenn sie zusammen ein Baugrundstück<br />

darstellen. Darüber hinaus besteht eine eingetragene<br />

Baulast, die es ermöglicht, in «Gebäude 3» Fenster<br />

in die Brandwand einzubringen.<br />

Altlasten<br />

In einem Auszug aus dem Thüringer Altlasteninformationssystem<br />

(THALIS) vom 09.04.2008 wurde festgestellt,<br />

dass sich auf dem Grundstück der Besitzgesellschaft<br />

keine altlastenverdächtigen Flächen befinden.<br />

Ferner wurden die Gebäude vom Generalübernehmer<br />

im Rahmen der Baumaßnahmen begangen und umweltrelevante<br />

Baustoffe aufgenommen und entfernt.


Übersicht der einzelnen Gebäude der Fondsimmobilie<br />

Haus 1 Haus 2 Haus 3 Haus 4<br />

Gesamt-Grundstücksfläche: 5.347 qm<br />

Gesamt-Mietfläche geplant*: rund 13.000 qm<br />

Lage:<br />

Mietfläche<br />

Schloßstr. 26 Innenhof Innenhof Amthorstr. 1<br />

pro Gebäude geplant* ca: 3.468 qm 3.939 qm 593 qm 5.000 qm<br />

Anzahl der Geschosse: 3 3 2 6<br />

Geplante Nutzung: <strong>Justizzentrum</strong>, <strong>Justizzentrum</strong> <strong>Justizzentrum</strong> <strong>Justizzentrum</strong>,<br />

Postbank-Centerfiliale, zentraler Verteilerpunkt<br />

Briefpostfachanlage der Fernmeldeversorgung<br />

Gebäudekonstruktion: Holzbalken-, Kappen- Stahlbeton, Holzbalken-, Konventionelle<br />

und Stahlbetondecken, Tragstruktur, Kappendecken; Konstruktion<br />

Satteldach Flachdach Flachdach<br />

Fassade: Naturstein Stahlbeton Naturstein, Mauerwerk Putzfassade mit<br />

Sandsteineinfassungen<br />

Denkmalschutz: Ja Nein Ja Ja<br />

Baujahr: Um 1900 2009 Um 1900/1960 Um 1900/2009<br />

* Das genaue Aufmaß der Flächen erfolgt mit Fertigstellung und Übergabe an den Hauptmieter. Siehe Kapitel «Prämissen der Ergebnisprognosen»<br />

Das ehemalige Post- und Fernmeldeamt<br />

(Haus 1)<br />

Das ehemalige, denkmalgeschützte Post- und Fernmeldeamt<br />

(«Haus 1») wurde um 1900 errichtet und verfügt<br />

über ein Untergeschoss und drei Obergeschosse. Der<br />

repräsentative Baustil des 19. Jahrhunderts wird durch<br />

die Natursteinfassade und ein mit Schiefer gedecktes<br />

Satteldach unterstrichen. In den 70er Jahren wurde das<br />

Gebäude um einen Anbau erweitert, der jedoch im Rahmen<br />

der aktuellen Baumaßnahmen weitgehend rückgebaut<br />

und durch den Neubau des Hauses 2 ersetzt wird.<br />

Des Weiteren wird zwischen dem Gebäude und der<br />

Nachbarbebauung Schloßstraße 24 ein Verbindungsbau<br />

errichtet. Das Haus 1, mit gegliedertem Südgiebel<br />

zur Hofeinfahrt, steht in der straßenbegleitenden Bebauung<br />

und prägt mit giebelseitigem Risalit, besonders<br />

aber mit der symmetrisch gegliederten Fassade mit<br />

Mittel- und Seitenrisaliten das Straßenbild der Schloßstraße.<br />

Aufgrund des Verlustes an bauzeitlicher Ausstattung<br />

soll das Gebäude mit seiner Grundrissposition<br />

und seinem äußeren Erscheinungsbild gemäß der vom<br />

Denkmalamt vorgelegten Zielstellung nachgenutzt<br />

werden. Die Bausubstanz bleibt in ihren tragenden Elementen<br />

und in der Fassadengestaltung weitgehend unverändert.<br />

Die Sanierung der historischen Natursteinfassade<br />

erfolgt fachgerecht unter Einsatz spezieller<br />

Steinersatzmörtel. Eine Dämmung der Fassaden ist aus<br />

Gründen des Denkmalschutzes nicht möglich. Gegenstand<br />

der Sanierung sind unter anderem die Treppenhäuser,<br />

Wände, der Estrich, die Fenster, Elektroinstallationen,<br />

die Leitungen, Installationen und Sanitäranlagen.<br />

Die Sanierungsmaßnahmen dienen unter anderem<br />

der Erfüllung der Vorgaben der Brandschutzvorschriften.<br />

Da das Schieferdach des Hauses bereits vor<br />

fünf Jahren saniert wurde, beschränken sich die Arbei-<br />

Die Fondsimmobilie<br />

39


ten am Dach auf Ausbesserungen und Überarbeitungen.<br />

Die Wärmeversorgung wird durch eine Fernwärmeübergabestation<br />

gewährleistet. Die benötigten Heizkörper<br />

und Leitungen aller Büroflächen, mit Ausnahme<br />

der von der Deutschen Post Immobilien GmbH angemieteten<br />

Fläche, werden erneuert.<br />

Der Neubau (Haus 2)<br />

Im Innenhof des Gebäudeensembles wird ein Neubau<br />

errichtet, der über ein neu angelegtes Kellergeschoss<br />

und drei Obergeschosse verfügt, deren Fläche ca. 30 %<br />

der Gesamtmietfläche ausmachen. Nach Fertigstellung<br />

dieses Gebäudes sollen die Räumlichkeiten als Büro,<br />

Gerichtssäle, Archivflächen, Technikräume und Vorführzellen<br />

genutzt werden. Das Gebäude wird nach den aktuellen<br />

Normen und Regeln der Technik erstellt und mit<br />

einem Flachdach ausgestattet. Der Anschluss an das<br />

Fernwärmenetz erfolgt über die Fernwärmeübergabestation<br />

im Haus 1. Die Zählung des Wärmeverbrauches<br />

erfolgt durch Wärmemengenzähler im Bereich der Heizungsverteilung.<br />

Die Remise (Haus 3)<br />

Das ehemalige Wirtschaftsgebäude, ebenfalls um die<br />

Jahrhundertwende 1900 errichtet, befindet sich im<br />

Hof der Schloßstraße 26 und verfügt über ein Kellergeschoss<br />

und zwei Obergeschosse. Der historische Altbau<br />

weist eine Natursteinfassade und ein Flachdach<br />

auf. Die Restaurierung und Sanierung der historischen<br />

Natursteinfassade erfolgt, wie bei Haus 1, unter Einsatz<br />

spezieller Steinersatzmörtel. Die Installation einer Dämmung<br />

der Fassaden ist ebenfalls aus Denkmalschutzgründen<br />

nicht möglich. Der Kernbau ist symmetrisch<br />

und die klar gegliederte Putzfassade zeichnet sich<br />

durch die Betonung der Mittel- und Seitenrisaliten und<br />

deren Portalgestaltung aus. Die bauzeitlichen Raumstrukturen<br />

und wandfeste Ausstattung sind nur teilweise<br />

erhalten. Verschiedene Baumaßnahmen haben<br />

40 Die Fondsimmobilie<br />

die baukünstlerische Qualität beeinträchtigt. Der geschichtliche<br />

Wert und die städtebauliche Präsenz des<br />

langgestreckten Baukörpers bleiben davon unberührt.<br />

Im Laufe der Nutzung wurde das Gebäude stetig erweitert.<br />

Zuletzt wurden in den 60er Jahren des letzten<br />

Jahrhunderts Erweiterungsbauten hinzugefügt. Die<br />

historische Substanz bleibt durch die Sanierung erhalten,<br />

die o. a. Anbauten werden jedoch rückgebaut und<br />

durch moderne, zweckmäßige Anbauten ersetzt. Wie<br />

in Haus 2 erfolgt die Wärmeversorgung über einen Anschluss<br />

an die Fernwärmestation in Haus 1.<br />

Das Fernmeldeamt (Haus 4)<br />

Das ehemalige Fernmeldeamt befindet sich an der Amthorstraße<br />

1 und wurde um 1900 mit einem Kellergeschoss<br />

und sechs Obergeschossen errichtet. Das historische<br />

Gebäude wurde während seiner Nutzungsphase<br />

durch diverse Umbauarbeiten verändert. Teile der ursprünglichen<br />

Putzfassade mit Sandsteinfassungen sind<br />

erhalten. Die im Rahmen der aktuellen Baumaßnahmen<br />

durchzuführenden Sanierungsarbeiten an diesem Gebäude<br />

sind recht umfassend. Bis zum ersten Obergeschoss<br />

werden die Fassade und die historische Bausubstanz<br />

unverändert bleiben, die darüber liegenden Stockwerke<br />

inklusive Dach werden hingegen, unter Beachtung<br />

einer einheitlichen Fassadenoptik, neu gestaltet. Ab<br />

dem zweiten Obergeschoss erhält die Fassade, in Abstimmung<br />

mit der Denkmalbehörde, eine fachgerechte<br />

Dämmung. Unterhalb des zweiten Obergeschosses ist<br />

die Dämmung der Fassade aus Denkmalschutzgründen<br />

ausgeschlossen. Das Gebäude wird mit einer Fernwärmeheizungsanlage<br />

ausgestattet. Im Zuge der Baumaßnahmen<br />

werden daher auch alle Heizkörper und Leitungen,<br />

mit Ausnahme der Mietfläche der GMG Generalmietgesellschaft<br />

mbH, komplett erneuert. Der alleinige<br />

Nutzer der Fernwärme wird der Freistaat <strong>Thüringen</strong> sein,<br />

da die wasserführenden Heizungsanlagen im Mietbereich<br />

der GMG Generalmietgesellschaft mbH durch Elektroheizungen<br />

zur Frostsicherung ersetzt werden.


Nutzungsmöglichkeiten nach Ablauf der<br />

bestehenden Mietverträge<br />

Das Ensemble aus den vier Gebäuden ist so gestaltet,<br />

dass eine Trennung der Gebäudeeinheiten grundsätzlich<br />

möglich wäre. Die zentrale Lage der Fondsimmobilie, die<br />

Nähe zur Fußgängerzone und das ansprechende Straßenbild<br />

bieten einen interessanten Standort für Firmen<br />

und Behörden.<br />

So könnte die derzeit als Postbankfiliale fungierende<br />

Mietfläche in Haus 1 z. B. als Ladeneinheit genutzt und<br />

die darüber liegenden Büroflächen können geschossweise<br />

getrennt an verschiedene Zielgruppen vermietet<br />

Ansicht Neubau Haus 2<br />

werden. Durch zusätzliche Investitionen können die<br />

Mietflächen des Neubaus (Haus 2), die derzeit als Gerichtsgebäude<br />

mit größeren Sitzungssälen geplant sind,<br />

umgestaltet und z. B. als Schule oder Versammlungsstätte<br />

eingesetzt werden. Die Remise (Haus 3) kann<br />

zudem wahrscheinlich ohne größeren Aufwand außerhalb<br />

einer gerichtlichen Nutzung vermietet werden. Die<br />

geringe Größe und Flexibilität dieses Gebäudes ermöglicht<br />

verschiedene Nutzungsmöglichkeiten und auch das<br />

ehemalige Fernmeldeamt (Haus 4) könnte geschossweise<br />

getrennt als Büro- oder Verwaltungsfläche vermietet<br />

werden.<br />

41


Die Fondsimmobilie ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

an drei Mieter vermietet. Hauptmieter ist der<br />

Freistaat <strong>Thüringen</strong>. Die beiden anderen Mieter sind<br />

die GMG Generalmietgesellschaft mbH, eine Tochtergesellschaft<br />

der Deutsche Telekom AG, sowie die<br />

Deutsche Post Immobilien GmbH.<br />

Freistaat <strong>Thüringen</strong><br />

Der Freistaat <strong>Thüringen</strong> als Hauptmieter der Fondsimmobilie<br />

ist eines der 16 Bundesländer der Bundesrepublik<br />

Deutschland und zählt zu den wirtschaftlich stärkeren<br />

Ländern im Osten Deutschlands. Er bietet bezogen<br />

auf das vorliegende Immobilieninvestment beste Mieterbonität,<br />

und die sog. «Bundestreue» sowie der Länderfinanzausgleich<br />

verhindern zudem eine finanzielle<br />

Schieflage eines Bundeslandes, da der Bund oder die<br />

anderen Bundesländer bei finanziellen Engpässen einstehen<br />

würden.<br />

Der Freistaat <strong>Thüringen</strong> wird als Mieter der Fonds -<br />

immobilie durch den Landesbetrieb Thüringer Liegenschaftsmanagement<br />

(«Thülima») vertreten. Die Thülima<br />

ist als rechtlich unselbstständiger Teil der Thüringischen<br />

Landesverwaltung erwerbswirtschaftlich tätig.<br />

Eine der zentralen Aufgaben der Thülima ist die Verwaltung<br />

und Bewirtschaftung der ihr durch Verwaltungsvereinbarungen<br />

übertragenen landeseigenen und angemieteten<br />

Liegenschaften des Freistaates <strong>Thüringen</strong>.<br />

Dabei werden sowohl Liegenschaften, die Verwaltungsaufgaben<br />

dienen, als auch solche, die keinerlei<br />

Verwaltungszwecken dienen, verwaltet. Zurzeit verwaltet<br />

die Thülima ca. 400 Immobilien aus dem allgemeinen<br />

Grundvermögen des Freistaates <strong>Thüringen</strong>. Außerdem<br />

ist die Thülima, wie im Falle des <strong>Justizzentrum</strong>s<br />

Gera, für die Koordination der Unterbringung der Landesdienststellen<br />

zuständig (www.thüringen.de).<br />

42<br />

Die Mieter<br />

Die Mieter<br />

Deutsche Post Immobilien GmbH<br />

Die Deutsche Post Immobilien GmbH ist mittelbar ein<br />

Tochterunternehmen der Deutsche Post AG und managt<br />

weltweit die Betriebsgebäude des Konzerns. Alleiniger<br />

Gesellschafter des Mieters ist die Deutsche Post<br />

Holding GmbH, eine Tochtergesellschaft der Deutsche<br />

Post AG. Die Deutsche Post AG ist aufgrund der bestehenden<br />

Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge<br />

mittelbar über die o. a. Deutsche Post Holding<br />

GmbH, Bonn, gemäß § 302 AktG zur Übernahme der<br />

Verluste der Deutsche Post Immobilien GmbH verpflichtet.<br />

Die Deutsche Post AG mit Sitz in Bonn ist das<br />

größte Logistik- und Postunternehmen weltweit<br />

(www.deutsche-post.de).<br />

GMG Generalmietgesellschaft mbH<br />

Die GMG Generalmietgesellschaft mbH («GMG»),<br />

Münster, ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der<br />

Deutsche Telekom AG. Zwischen der GMG und der<br />

Deutsche Telekom AG besteht seit 1995 ein Ergebnisabführungs-<br />

und seit 2002 ein Beherrschungsvertrag.<br />

Die Aufgabe der GMG ist, den eigenen und den von<br />

der Deutsche Telekom AG oder von konzernexternen<br />

Dritten angemieteten Immobilienbestand in der Funktion<br />

eines gewerblichen Zwischenmieters an die einzelnen<br />

Konzerneinheiten unterzuvermieten, bei Wegfall<br />

des Konzernbedarfs auch an Dritte.<br />

Vertreten wird die GMG Generalmietgesellschaft<br />

mbH durch die STRABAG Property and Facility Services<br />

GmbH. Diese ist hervorgegangen aus der<br />

DeTeilimmobilen GmbH, einer ehemaligen Tochtergesellschaft<br />

der Deutsche Telekom AG, welche von der<br />

STRABAG SE zum 01.10.2008 übernommen und umfirmiert<br />

wurde (www.telekom.de und www.strabag.de).


Mietertragsübersicht nach Fertigstellung<br />

Mieter Mietbeginn Mietdauer Option Index Nettomiete p. a.<br />

in EUR ca.*<br />

Freistaat <strong>Thüringen</strong> 15.12.2009 20 Jahre 2 x 3 Staffel, 5 %<br />

alle 5 Jahre<br />

1.179.441<br />

Deutsche Post (Postbankfiliale) Bestand bis 31.12.2011 2 x bis zu 3 10/60 55.272<br />

Deutsche Post (Briefpostfachanlage) Bestand Bis 31.12.2011 2 x bis zu 3 10/60 6.487<br />

Deutsche Telekom Bestand bis 31.12.2014 2 x bis zu 5 7,5/100 56.300<br />

Gesamt: 1.297.500<br />

Die Mieter<br />

43


Die Verkäufer<br />

Im Anteilskaufvertrag zum Erwerb des Kommanditanteils<br />

i. H. v. 94 % an der Besitzgesellschaft treten gemeinsam<br />

als Verkäufer die Immobilien Invest Köln<br />

GmbH und ihre Muttergesellschaft, die InCity Immobilien<br />

AG («InCity») auf, obwohl Eigentümerin des Anteils<br />

nur die Immobilien Invest Köln GmbH ist. Die InCity ist<br />

jedoch die Entwicklerin des gesamten Projekts, insbesondere<br />

hinsichtlich des Erwerbs der Fondsimmobilie<br />

durch die Besitzgesellschaft sowie der Veranlassung der<br />

Bau- und Sanierungsmaßnahmen, die von einer ihrer<br />

Tochtergesellschaften, der allobjekt Denkmalsanierung<br />

GmbH («allobjekt»), als Generalübernehmer durchgeführt<br />

werden. Die InCity tritt im Anteilskaufvertrag daher<br />

insbesondere zur Sicherung der Haftungs- und Gewährleistungsansprüche<br />

der Fondsgesellschaft neben der<br />

Immobilien Invest Köln GmbH als Verkäufer auf.<br />

InCity Immobilien AG<br />

Die InCity Immobilien AG, Köln, ist auf die Konzeption<br />

und Realisierung von hochwertigen Immobilien in<br />

Innenstadtlagen spezialisiert und ergänzt damit für eine<br />

kaufkräftige Kundschaft das Spektrum des Wohnens<br />

um den Aspekt «Lifestyle». InCity bündelt die Erfahrung<br />

aus rund 200 realisierten Altbausanierungen und<br />

Neubauten für Eigennutzer und Kapitalanleger. Das<br />

Unternehmen schafft auf die Kundenwünsche maßgeschneiderte<br />

Wohnräume in Bestlagen deutscher Metropolen.<br />

Mit Fokus auf die Regionen Köln/Bonn, Berlin<br />

und Weimar/Erfurt sowie Rhein-Main bedient InCity<br />

die Nachfrage nach urbaner Lebensqualität in den Innenstädten<br />

deutscher Wachstumsregionen. Die Hauptgeschäfte,<br />

der Ankauf von Altbauten, denkmalgeschützten<br />

Altbauten, Bürogebäuden und freien Grundstücken<br />

erfolgen über Tochtergesellschaften, wie z. B.<br />

die Immobilien Invest Köln GmbH.<br />

Die InCity wurde im Juni 2006 durch die Fusion<br />

zweier Kooperationspartner im Wege einer Nachgründung<br />

gegründet. Der Börsengang folgte im März 2007.<br />

Die Aktien befinden sich zu zwei Dritteln im Besitz der<br />

beiden Vorstände und deren Familien.<br />

44 Die Vertragspartner<br />

Die Vertragspartner<br />

Die InCity-Gruppe konnte das Geschäftsjahr 2008<br />

trotz der verschlechterten Marktbedingungen, wie z. B.<br />

Finanzierungskosten oder Risikoaufwendungen, erfolgreich<br />

abschließen. Sie erzielte 2008 einen Umsatz von<br />

EUR 60,2 Mio., was einer Steigerung gegenüber dem<br />

Vorjahr von 12,7 % entspricht (EUR 53,4 Mio. in 2007).<br />

Das operative Ergebnis (EBIT) legte um 24,7 % zu und<br />

verbesserte sich von EUR 7,3 Mio. in 2007 auf EUR 9,1<br />

Mio. für den Berichtszeitraum. Der Jahresüberschuss erreichte<br />

EUR 5,1 Mio. und übertraf den entsprechenden<br />

Vergleichswert um 70,0 % (EUR 3,0 Mio. in 2007). Die<br />

Gesamtleistung der Unternehmensgruppe – Summe<br />

aus Umsatz und Bestandsveränderung an unfertigen Erzeugnissen<br />

und Leistungen – beläuft sich für 2008 auf<br />

EUR 77,8 Mio., ein Plus von 15,4 % (www.incity.ag).<br />

Immobilien Invest Köln GmbH<br />

Die Immobilien Invest Köln GmbH («Immo Invest»),<br />

Köln, ist eine 49 %ige Tochtergesellschaft der InCity<br />

Immobilien AG. Sie hat im Dezember 2009 die Anteile<br />

an der Besitzgesellschaft erworben und tritt im vorliegenden<br />

Beteiligungsangebot als Verkäuferin des Kommanditanteils<br />

an der Besitzgesellschaft auf.<br />

Der Generalübernehmer<br />

allobjekt Denkmalsanierungen GmbH,<br />

Die allobjekt Denkmalsanierungen GmbH, Weimar,<br />

nahm im Dezember 2004 ihre Geschäftstätigkeit auf<br />

und befindet sich zu 94 % im Besitz der InCity. Das Unternehmen<br />

ist spezialisiert auf die denkmalgerechte Sanierung<br />

historischer Gebäude. Die Gesellschaft hat sich<br />

seit ihrer Gründung als Entwickler und Sanierer von<br />

hochwertigen Immobilien in Innenstadtlagen bewährt.<br />

Insbesondere ist die Gesellschaft auf die Sanierung von<br />

Altbauten und denkmalgeschützten Altbauten spezialisiert.<br />

Mittlerweile werden auch vermehrt Sanierungen<br />

und Revitalisierungen von Einzelhandelsobjekten umgesetzt.<br />

Darüber hinaus ist die allobjekt im Bereich Public<br />

Private Partnership tätig. Dabei agiert die Gesellschaft<br />

vorwiegend als Generalunternehmer, bzw. Pro-


jektsteuerer und Projektentwickler im Zuge eines partnerschaftlichen<br />

Geschäftsmodells mit verschiedenen<br />

Immobilienbesitzgesellschaften. In der InCity-Gruppe<br />

nimmt die allobjekt die Position des Baudienstleisters<br />

wahr.<br />

Die allobjekt Denkmalsanierungen GmbH wurde<br />

von der Besitzgesellschaft als Generalübernehmer (GÜ)<br />

Im Hintergrund Haus 4<br />

sowie als Projektentwickler und -steuerer beauftragt.<br />

Die Gesellschaft übernimmt zudem im Rahmen des<br />

Generalübernehmervertrags die gesamte Projektverwaltung<br />

in den ersten zehn Jahren.(www.allobjektdenkmalsanierungen.de).<br />

45


Das nachfolgende Schaubild zeigt die Beteiligungsstruktur nach Platzierung und Erwerb des Kommanditanteils<br />

i.H.v. 94 % an der Besitzgesellschaft. Die Besonderheit dieser Beteiligung ist, dass sich der Investor weder direkt<br />

an der Immobilie noch direkt an der Gesellschaft, die Eigentümerin der Immobilie ist (»Besitzgesellschaft«), beteiligt.<br />

Vielmehr hält er über eine doppelstöckige Personengesellschaft eine mittelbare Beteiligung daran.<br />

Die Fondsgesellschaft<br />

Die DSF <strong>Justizzentrum</strong> <strong>Thüringen</strong> GmbH & Co KG<br />

(«Fondsgesellschaft») ist eine Kommanditgesellschaft<br />

mit Sitz in Frankfurt am Main, die beim Amtsgericht<br />

Frankfurt am Main unter HRA 29017 eingetragen ist.<br />

Die Gesellschaft wurde auf unbestimmte Zeit gegründet<br />

und unterliegt deutschem Recht. Sie plant, ihr Eigenkapital<br />

auf bis zu EUR 10,5 Mio. durch die<br />

Aufnahme von Kommanditisten bzw. Treugebern zu<br />

erhöhen (siehe Abschnitt «Rechtliche Grundlagen der<br />

Beteiligung»).<br />

46<br />

Die Beteiligungsstruktur<br />

Die Beteiligungsstruktur<br />

Kommanditisten<br />

DSF Zehnte<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

Persönlich haftende<br />

Gesellschafterin<br />

DSF PP <strong>Justizzentrum</strong> <strong>Thüringen</strong><br />

GmbH & Co. KG<br />

Altgesellschafter<br />

6 %<br />

0 %<br />

Treugeber<br />

DSF Treuhand GmbH<br />

Treuhandkommanditistin<br />

DSF <strong>Justizzentrum</strong> <strong>Thüringen</strong> GmbH & Co. KG<br />

Fondgesellschaft<br />

DSF Gera GmbH & Co. KG<br />

Besitzgesellschaft<br />

94 %<br />

Die Fondsgesellschaft hat am 14.08.2009 den<br />

Kaufvertrag über den Erwerb der Kommanditbeteiligung<br />

an der Gesellschaft die zukünftig unter DSF Gera<br />

GmbH & Co. KG («Besitzgesellschaft») firmiert, i. H. v.<br />

94 % abgeschlossen.<br />

Altgesellschafter<br />

DSF Fünfzehnte<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

Geschäftsführende<br />

Kommanditistin<br />

Die DSF PP <strong>Justizzentrum</strong> <strong>Thüringen</strong> GmbH & Co KG<br />

(«Altgesellschafter») ist eine deutsche Kommanditgesellschaft<br />

mit Sitz in Frankfurt am Main, die beim


Amtsgericht Frankfurt am Main unter HRA 44752 eingetragen<br />

ist. Die Gesellschaft wurde auf unbestimmte<br />

Zeit gegründet und unterliegt deutschem Recht.<br />

Die Gesellschaft ist seit April 2009 als Kommanditistin<br />

mit einem Anteil von 6 % an der Besitzgesellschaft<br />

beteiligt.<br />

Die Besitzgesellschaft<br />

Die Beteiligungsgesellschaft, ursprünglich firmierend<br />

unter real invest Schloßstraße Gera GmbH, hat am<br />

26.06.2007 das Grundstück Schloßstraße 26/Amthorstraße<br />

1 in Gera inklusive dem zu diesem Zeitpunkt vorhandenen<br />

Gebäudebestand erworben.<br />

Sie wurde nach Unterzeichnung des Anteilskaufvertrags<br />

zwischen der Fondsgesellschaft und den Verkäufern<br />

im Wege einer formwechselnden Um wand lung<br />

mit Antrag vom August 2009 rückwirkend zum<br />

01.01.2009 in eine Kommanditgesellschaft, die real invest<br />

Schloßstraße Gera GmbH & Co. KG, umgewandelt.<br />

Ihr anfängliches Kommanditkapital beträgt EUR<br />

25.000. Die Umwandlung wurde am 16.09.2009 in das<br />

Handelsregister eingetragen.<br />

Sobald alle Vollzugsvoraussetzungen des Anteilskaufvertrages<br />

zwischen der Fondsgesellschaft und den<br />

Verkäufern erfüllt sind (spätestens am 30.04.2009) und<br />

der Vollzug vorgenommen wird, erfolgt neben der<br />

Übertragung des Kommanditanteils auf die Fondsgesellschaft<br />

auch eine Umfirmierung der Besitzgesellschaft<br />

in DSF Gera GmbH & Co. KG. Ebenso wird in<br />

diesem Rahmen eine Kapitalerhöhung bei der Besitzgesellschaft<br />

auf bis zu EUR 8,5 Mio. erfolgen.<br />

Die Treuhandkommanditistin<br />

Die DSF Treuhand GmbH («Treuhandkommanditistin»)<br />

ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz<br />

in Frankfurt am Main, die beim Amtsgericht Frankfurt<br />

am Main unter HRB 58531 eingetragen ist. Über diese<br />

Gesellschaft können sich die Investoren mittelbar an<br />

der Fondsgesellschaft beteiligen. Die Treuhandkommanditistin<br />

tritt im Innenverhältnis mit Aufnahme des<br />

ersten Treugebers in Höhe der von diesem gezeichneten<br />

Einlage in die Fondsgesellschaft als Kommanditistin<br />

ein; im Außenverhältnis mit Eintragung ihres<br />

Eintritts im Handelsregister.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

Die DSF Zehnte Verwaltungsgesellschaft mbH ist eine<br />

Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in<br />

Frankfurt am Main, die beim Amtsgericht Frankfurt am<br />

Main unter HRB 74115 eingetragen ist. Sie ist die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin der Fondsgesellschaft<br />

und des Altgesellschafters und soll künftig auch<br />

persönlich haftende Gesellschafterin der Besitzgesellschaft<br />

werden.<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin<br />

Die DSF Fünfzehnte Verwaltungsgesellschaft mbH ist<br />

eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in<br />

Frankfurt am Main, die beim Amtsgericht Frankfurt am<br />

Main unter HRB 86162 eingetragen ist. Sie ist die geschäftsführende<br />

Kommanditistin der Fondsgesellschaft<br />

und soll künftig auch geschäftsführende Kommanditistin<br />

der Besitzgesellschaft und des Altgesellschafters<br />

werden.<br />

Die Beteiligungsstruktur<br />

47


Anlageziel der Fondsgesellschaft ist der Erwerb und<br />

das langfristige Halten eines Kommanditanteils i.H.v.<br />

94% an der Besitzgesellschaft. Zu diesem Zweck hat<br />

die Fondsgesellschaft am 14.08.2009 einen Kaufvertrag<br />

über den Erwerb des o.a. Anteils an der Besitzgesellschaft<br />

abgeschlossen. Der Kaufpreis wird zum Fälligkeitszeitpunkt<br />

aus den Nettoeinnahmen der Fondsgesellschaft<br />

geleistet und der tatsächliche Anteilsübergang<br />

erfolgt mit wirtschaftlicher Wirkung voraussichtlich<br />

zum 01.02.2010. Neben der Fondsgesellschaft ist<br />

der Altgesellschafter der Besitzgesellschaft entsprechend<br />

seiner Beteiligung i. H. v. 6 % an den Ergebniszuweisungen,<br />

Ausschüttungen und einem möglichen<br />

späteren Verkaufserlös beteiligt.<br />

Investitions- und Finanzierungsplan der<br />

Fondsgesellschaft (Prognose)<br />

48<br />

Investitions- und Finanzierungsplan (Prognose)<br />

Fondsgesellschaft in EUR in Prozent des<br />

Mittelverwendung (Prognose) Kommanditkapitals<br />

inkl. Agio<br />

Beteiligung Besitzgesellschaft 8.912.019 80,8 %<br />

Erwerbsnebenkosten 27.000 0,3 %<br />

Makler 89.250 0,8 %<br />

Due Diligence Kosten 315.000 2,9 %<br />

Beteiligung inkl. Nebenkosten 9.343.269 84,8 %<br />

Eigenkapitalvermittlung 840.000 7,6 %<br />

Einrichtung Geschäftsbetrieb 65.450 0,6 %<br />

Platzierungsgarantie 105.000 1,0 %<br />

Konzeption 490.000 4,4 %<br />

Anlaufkosten 24.428 0,2 %<br />

Fondsabhängige Vergütungen 1.524.878 13,8 %<br />

Gutachten und Prospekterstellung 80.000 0,7 %<br />

Eigenkapitalvorfinanzierung 64.685 0,6 %<br />

Nebenkosten der Vermögensanlage 144.685 1,3 %<br />

Liquiditätsreserve 12.168 0,1 %<br />

Mittelverwendung insgesamt 11.025.000 100,0 %<br />

Fondsgesellschaft in EUR in Prozent des<br />

Mittelherkunft (Prognose) Kommanditkapitals<br />

inkl. Agio<br />

Eigenkapital 10.500.000 95,2 %<br />

Agio 525.000 4,8 %<br />

Mittelherkunft insgesamt 11.025.000 100,0 %<br />

Investitions- und Finanzierungsplan (Prognose)<br />

Erläuterung der Mittelverwendung der<br />

Fondsgesellschaft<br />

Die Fondsgesellschaft ist nicht berechtigt, die ihr in<br />

Rechnung gestellten Umsatzsteuerbeträge als Vorsteuer<br />

beim Finanzamt geltend zu machen. Soweit die<br />

beschriebenen Positionen umsatzsteuerpflichtig sind,<br />

handelt es sich bei den angegebenen Werten um Bruttobeiträge<br />

inkl. USt.<br />

Weitere Erläuterungen hierzu enthält das Kapitel<br />

«Steuerliche Grundlagen».<br />

Beteiligung inkl. Nebenkosten<br />

Beteiligung Besitzgesellschaft<br />

Die Position «Beteiligung Besitzgesellschaft» beinhaltet<br />

den an den Verkäufer zu zahlenden, prognostizierten Kaufpreis<br />

für den Erwerb der 94 %-Beteiligung an der Besitzgesellschaft.<br />

Der prognostizierte Kaufpreis des Anteils ist<br />

unter anderem abhängig von dem noch zu erstellenden<br />

Flächenaufmaß bei Fertigstellung der Baumaßnahmen<br />

und basiert in den Prognoserechnungen auf der im Anteilskaufvertrag<br />

dargestellten maximalen Mietfläche. So ist<br />

gewährleistet, dass die Fondsgesellschaft die Anteile auch<br />

bei maximaler Mietfläche erwerben kann. Sollte die Mietfläche<br />

geringer ausfallen, sinken die jährlichen Mieteinnahmen<br />

und damit der Kaufpreis der Anteile. Der der Investitionsplanung<br />

zugrunde gelegte maximale Wert der Fonds -<br />

immobilie ermittelt sich zum Vollzugstag aus der Jahresnettokaltmiete<br />

multipliziert mit dem vereinbarten Mietmultiplikator<br />

von 14,5. Auf Basis des maximal möglichen<br />

Mietertrages der Fondsimmobilie gemäß Anteilskaufvertrag<br />

i. H. v. EUR 1.297.500 p. a. beträgt er, ohne Zurechnung<br />

der Erwerbsnebenkosten, EUR 18.813.750. Dieser,<br />

in der Prognoserechnung angenommene maximale Wert<br />

liegt unter dem in einem Wertgutachten vom 14.07.2009<br />

(siehe «Glossar») ermittelten Verkehrswert, auch wenn<br />

darin zum Zeitpunkt der Erstellung des Wertgutachtens<br />

niedrigere Mieteinnahmen bei der Wertermittlung angesetzt<br />

wurden. Sollte der Kaufpreis nach Erstellung des<br />

Flächenaufmaßes niedriger ausfallen als in der obigen Ta-


elle dargestellt, so wird die überschüssige Liquidität der<br />

Besitzgesellschaft ggf. für Sondertilgungen des Darlehens<br />

(siehe «Rechtliche Grundlagen der Beteiligung»/«Darlehensvertrag<br />

der Besitzgesellschaft») oder zur Erhöhung<br />

der Liquiditätsreserve der Besitzgesellschaft genutzt. Zum<br />

Zeitpunkt der Prospektaufstellung liegt die erwartete<br />

Mietfläche insgesamt ca. 70 qm unter der maximalen<br />

Mietfläche.<br />

Diese Position enthält zudem die für Anfang<br />

2010 gemäß Prognose geplante anteilige Kapitalerhöhung<br />

i. H. v. EUR 7.346.100 (94 %) auf Ebene der Besitzgesellschaft,<br />

die zusammen mit dem durch die Besitzgesellschaft<br />

neu aufgenommenen Fremdkapital<br />

dazu dienen soll, die von der Fondsgesellschaft abzulösenden<br />

Nettoverbindlichkeiten auf Ebene der Besitzgesellschaft<br />

abzulösen und die dabei anfallenden Kosten<br />

abzudecken. Darüber hinaus ist in der Summe der Position<br />

auch die an die InCity Immobilien AG («InCity») zu<br />

zahlende Vergütung i. H. v. EUR 188.000 für die Bereitstellung<br />

von Sicherheiten im Rahmen der Gewährleistungsverpflichtungen<br />

und dem Schuldbeitritt der InCity<br />

berücksichtigt.<br />

Erwerbsnebenkosten<br />

Die Erwerbsnebenkosten i. H. v. EUR 27.000 betreffen<br />

im Wesentlichen die Notargebühren und Grundbuchkosten<br />

für die Eintragung der neuen Grundschuld<br />

im Rahmen der Eigenkapitalvorfinanzierung.<br />

Makler<br />

Die Maklergebühren betragen EUR 75.000 zzgl. USt.<br />

Due Diligence Kosten<br />

Die Kosten der Due Diligence betragen rund<br />

EUR 315.000 inkl. USt. Sie umfassen die technische Due<br />

Diligence und Beratung, die rechtliche Due Diligence, die<br />

rechtliche Beratung bei Vollzug des Kaufvertrags, die steuerliche<br />

Beratung, die Kosten für das Verkehrswertgutachten<br />

sowie die Kosten für das noch zu beauftragende technische<br />

Projektcontrolling der Baumaßnahmen.<br />

Fondsabhängige Vergütung<br />

Eigenkapitalvermittlungsgebühr<br />

Für die Vermittlung des Eigenkapitals auf Ebene der<br />

Fondsgesellschaft erhält die Deutsche Structured Finance<br />

GmbH («DSF») eine Gebühr von 3 % der vermittelten<br />

und tatsächlich eingezahlten Einlagen der Kommanditisten<br />

oder Treugeber zuzüglich des Agios in<br />

Höhe von max. 5 % der Einlage.<br />

Einrichtung Geschäftsbetrieb<br />

Für das Jahr 2009 erhält die DSF aufgrund des erhöhten<br />

Verwaltungsaufwands im Rahmen der Einrichtung<br />

des Geschäftsbetriebs, der Kapitalerhöhung und<br />

des Erwerbs des Anteils in Höhe von 94 % an der Besitzge<br />

sell schaft eine Vergütung i. H. v. EUR 55.000<br />

zzgl. USt.<br />

Platzierungsgarantie<br />

Für die Abgabe der Platzierungsgarantie erhält die<br />

DSF von der Fondsgesellschaft eine Gebühr von 1 %<br />

des von der persönlich haftenden Gesellschafterin der<br />

Fondsgesellschaft festgelegten endgültig benötigten<br />

Kommanditkapitals i. H. v. EUR 10,5 Mio.<br />

Konzeption<br />

Für die Konzeption erhält die DSF eine Gebühr von<br />

EUR 490.000 inkl. USt.<br />

Anlaufkosten<br />

Die Anlaufkosten beinhalten die in 2009 anfallende<br />

Treuhandgebühr, die Geschäftsführungs- und Haftungsvergütung<br />

sowie sonstige Kosten, die erst in<br />

2010 gezahlt werden.<br />

Nebenkosten der Vermögensanlage<br />

Gutachten und Prospekterstellung<br />

Für Gutachten und die Prospekterstellung erhält die<br />

DSF eine Kostenerstattung für Vergütungen externer<br />

Dritter von maximal EUR 80.000 inkl. USt.<br />

Investitions- und Finanzierungsplan (Prognose)<br />

49


Eigenkapitalvorfinanzierung<br />

Diese Position setzt sich zusammen aus der einmaligen<br />

Bankbearbeitungsgebühr für die Eigenkapitalvorfinanzierung<br />

durch eine deutsche Bank i. H. v. 0,5 %<br />

der Darlehenssumme (EUR 9,25 Mio.) und der Bereitstellungsprovision<br />

i. H. v. 0,5 % p.a. des bereitgestellten<br />

und nicht in Anspruch genommen Darlehensbetrags<br />

für den Zeitraum ab Abschluss des Darlehensvertrags<br />

(Juli 2009) bis 15.12.2009. Darüber hinaus wurden<br />

Zinsaufwendungen für den in Anspruch genommenen<br />

Betrag (die im September fällige, o. a. Bankbearbeitungsgebühr)<br />

i. H. v. 3 % p.a. plus 3-Monats-<br />

EURIBOR berücksichtigt. Das Darlehen ist spätestens<br />

am 29.10.2010 zur Rückzahlung fällig.<br />

Liquiditätsreserve<br />

Für laufende Kosten und Unvorhergesehenes wurden<br />

auf Ebene der Fondsgesellschaft eine Liquiditätsreserve<br />

i. H. v. EUR 12.168 berücksichtigt.<br />

Erläuterung der Mittelherkunft der<br />

Fondsgesellschaft<br />

Eigenkapital und Agio<br />

Das Eigenkapital der Fondsgesellschaft wird ausschließlich<br />

über die Einlagen der Kommanditisten und<br />

Treu geber i. H. v. EUR 10,5 Mio. zuzüglich 5 % Agio finanziert.<br />

Die Beteiligung der Fondsgesellschaft an der<br />

Besitzgesellschaft und die fondsbezogenen Kosten<br />

werden vollständig durch die Einlagen der Investoren<br />

der Fondsgesellschaft finanziert. Eine Aufnahme von<br />

langfristigen Fremdmitteln auf Ebene der Fondsgesellschaft<br />

ist nicht vorgesehen.<br />

50<br />

Investitions- und Finanzierungsplan (Prognose)<br />

Investitions- und Finanzierungsplan der<br />

Besitzgesellschaft (Prognose)<br />

Besitzgesellschaft in EUR in Prozent<br />

Mittelverwendung (Prognose)<br />

Immobilieninvestitionen 17.347.879 94,7 %<br />

Finanzierungskosten 790.993 4,3 %<br />

Liquiditätsreserve 176.128 1,0 %<br />

Mittelverwendung insgesamt 18.315.000 100,0 %<br />

Besitzgesellschaft in EUR in Prozent<br />

Mittelherkunft (Prognose)<br />

Eigenkapital Fondsgesellschaft 7.346.100 40,1 %<br />

Eigenkapital Altgesellschafter 468.900 2,6 %<br />

Fremdkapital 10.500.000 57,3 %<br />

Mittelherkunft insgesamt 18.315.000 100,0 %<br />

Erläuterung der Mittelverwendung der<br />

Besitzgesellschaft<br />

Die Besitzgesellschaft ist nur in geringem Umfang berechtigt,<br />

die ihr in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbeträge<br />

als Vorsteuer beim Finanzamt geltend zu machen.<br />

Die abziehbare Vorsteuer wurde wegen Geringfügigkeit<br />

in der Prognose vereinfachend nicht gesondert<br />

ausgewiesen. Weitere Erläuterungen hierzu enthält<br />

das Kapitel «Steuerliche Grundlagen».<br />

Immobilieninvestitionen<br />

Im Rahmen des Erwerbs der Beteiligung an der Besitzgesellschaft<br />

durch die Fondsgesellschaft werden<br />

die auf Ebene der Besitzgesellschaft bestehenden Verbindlichkeiten<br />

und bestehenden Darlehen abgelöst und<br />

refinanziert.<br />

Finanzierungskosten<br />

Die Finanzierungskosten beinhalten Bankgebühren,<br />

Zinsen, Fremdkapitalvermittlungsgebühr und die Kosten<br />

der Eintragung der Grundschulden.<br />

Für die Eintragung der Grundschulden fallen voraussichtlich<br />

Kosten i. H. v. EUR 33.000 inkl. USt. an. Bei<br />

Abschluss der Darlehensverträge und des Zinssiche-


ungsgeschäftes und zum Vollzugstag fallen verschiedene<br />

Gebühren für die Aufnahme des Fremdkapitals an.<br />

Diese setzen sich aus der Gebühr für das Zinssicherungsgeschäft<br />

und den Bankgebühren des langfristigen<br />

Darlehens zusammen und werden folgend dargestellt.<br />

Bei Abschluss des Zinssicherungsgeschäftes für<br />

das langfristige Darlehen der Besitzgesellschaft (Swap)<br />

war eine einmalige Gebühr in Höhe von 5 % des Nennwertes<br />

des Darlehens fällig. Diese Gebühr entspricht<br />

wirtschaftlich einem Disagio und führt zu einem niedrigeren<br />

Zinssatz über die Laufzeit des Swap-Geschäftes.<br />

Das Disagio wird bis zum Vollzugstag vorfinanziert. Die<br />

dadurch anfallenden Zinsen sind in diesem Posten enthalten.<br />

Die Bankgebühren beinhalten Provisionen und Gebühren<br />

zur Bereitstellung des langfristigen Fremdkapitals<br />

auf Ebene der Besitzgesellschaft.<br />

Die Bankgebühr für das Fremdkapital auf Ebene der<br />

Besitzgesellschaft beträgt 0,5 % der Darlehenssumme<br />

von EUR 10,5 Mio. Für die Bereitstellung der Darlehenssumme<br />

erhält die Bank zwischen Abschluss des<br />

Darlehensvertrages in 2009 und der Auszahlung Anfang<br />

2010 außerdem eine Provision von 0,3 % p. a. der<br />

Darlehenssumme.<br />

Für die Vermittlung des Fremdkapitals erhält die<br />

DSF eine Gebühr von 1,5 % auf das vermittelte Fremdkapital<br />

von EUR 10,5 Mio.<br />

Liquiditätsreserve<br />

Für laufende Kosten und Unvorhergesehenes ist auf<br />

Ebene der Besitzgesellschaft eine anfängliche Liquiditätsreserve<br />

i. H. v. EUR 176.128 vorgesehen.<br />

Erläuterung der Mittelherkunft der<br />

Besitzgesellschaft<br />

Eigenkapital<br />

Das Eigenkapital der Besitzgesellschaft wird mit<br />

den Mitteln aus der gemäß Prognose geplanten Kapitalerhöhung<br />

Anfang 2010 um EUR 7.815.000 erhöht.<br />

Davon entfallen auf die Fondsgesellschaft entspre-<br />

chend ihrer künftigen Beteiligung an der Besitzgesellschaft<br />

EUR 7.346.100 (94 %) und EUR 468.900 (6 %)<br />

auf den Altgesellschafter der Besitzgesellschaft.<br />

Fremdkapital<br />

Zur Refinanzierung bestehender Verbindlichkeiten<br />

auf Ebene der Besitzgesellschaft werden neben der geplanten<br />

Kapitalerhöhung neue langfristige Fremdmittel<br />

in Höhe von EUR 10,5 Mio. aufgenommen.<br />

Gesamtinvestitionsvolumen (Prognose)<br />

der Fondsgesellschaft<br />

Die folgende Tabelle gibt das Gesamtinvestitionsvolumen<br />

der Fondsgesellschaft wieder.<br />

Neben dem Eigenkapital (inkl. Agio), das auf Ebene<br />

der Fondsgesellschaft aufgenommen wird und teilweise<br />

für die geplante Kapitalerhöhung auf Ebene der<br />

Besitzgesellschaft verwendet werden soll, umfasst das<br />

Gesamtinvestitionsvolumen auch das anteilige Fremdkapital,<br />

das auf Ebene der Besitzgesellschaft neu aufgenommen<br />

wird und nach dem Erwerb der Beteili gung<br />

zu 94 % der Fondsgesellschaft zuzurechnen ist.<br />

Gesamtinvestitionsvolumen in EUR in Prozent in Prozent des<br />

der Fondsgesellschaft Kommandit-<br />

(Prognose) kapitals<br />

inkl. Agio<br />

Eigenkapital (inkl. Agio) 11.025.000 52,8 % 100,0 %<br />

der Fondsgesellschaft<br />

Fremdkapital der 9.870.000 47,2 % 89,5 %<br />

Besitzgesellschaft (94 %)<br />

Gesamtinvestitionsvolumen 20.895.000 100,0 % 189,5 %<br />

(inkl. Agio)<br />

Gesamthöhe der Vergütung<br />

Die Gesamthöhe der Provisionen, insbesondere Vermittlungsprovisionen<br />

oder vergleichbare Vergütungen<br />

beträgt max. EUR 1.682.378.<br />

Investitions- und Finanzierungsplan (Prognose)<br />

51


Liquiditätsrechnung (Prognose) in EUR<br />

Besitzgesellschaft 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020<br />

Mieteinnahmen<br />

Miete Freistaat <strong>Thüringen</strong> 1.081.154 1.179.441 1.179.441 1.179.441 1.179.441 1.238.413 1.238.413 1.238.413 1.238.413 1.238.413 1.300.334<br />

Miete Dt. Post Immo 56.613 61.759 61.759 61.759 61.759 64.847 64.847 64.847 64.847 64.847 68.090<br />

Miete Deutsche Telekom 51.608 56.300 56.300 56.300 56.300 59.115 59.115 59.115 59.115 59.115 62.070<br />

Zinseinnahmen 0 3.314 3.672 3.988 3.074 2.286 2.279 2.414 2.517 2.765 2.984<br />

Einnahmen der Besitzgesellschaft 1.189.375 1.300.814 1.301.172 1.301.488 1.300.574 1.364.661 1.364.654 1.364.789 1.364.892 1.365.140 1.433.478<br />

Objektverwaltung 5.947 6.488 6.488 6.488 6.488 6.812 6.812 6.812 6.812 6.812 20.000<br />

Instandhaltung & Unvorhergesehenes 33.310 34.932 42.666 42.666 42.666 59.109 59.109 59.109 59.109 59.109 60.131<br />

Geschäftsführung & Verwaltung 33.948 38.948 33.948 38.948 33.948 39.424 34.424 39.424 34.424 39.424 34.923<br />

Kapitaldienst<br />

Zinsen 456.225 497.700 497.700 497.700 494.589 491.479 488.368 485.258 482.147 479.036 499.856<br />

Tilgung 0 0 0 65.625 65.625 65.625 65.625 65.625 65.625 65.625 65.625<br />

Ausgaben der Besitzgesellschaft 529.429 578.067 580.801 651.426 643.316 662.448 654.337 656.227 648.116 650.005 680.535<br />

Liquiditätsüberschuss Besitzgesellschaft 659.946 722.748 720.371 650.062 657.258 702.213 710.316 708.562 716.776 715.135 752.943<br />

vor Ausschüttung<br />

geplante Ausschüttung 646.678 702.303 702.303 702.303 702.303 702.619 702.619 702.619 702.619 702.619 709.930<br />

davon Ausschüttung an 607.878 660.165 660.165 660.165 660.165 660.462 660.462 660.462 660.462 660.462 667.334<br />

Fondsgesellschaft (94 %)<br />

Liquiditätsreserve aus Investitionsphase 176.128<br />

Liquiditätsreserve zum 31.12. des Jahres 189.396 209.840 227.908 175.668 130.623 130.217 137.914 143.857 158.014 170.530 213.543<br />

Fondsgesellschaft 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020<br />

Ausschüttung der Besitzgesellschaft 607.878 660.165 660.165 660.165 660.165 660.462 660.462 660.462 660.462 660.462 667.334<br />

Zinseinnahmen 0 213 213 213 213 213 213 213 213 213 213<br />

Einnahmen der Fondsgesellschaft 607.878 660.378 660.378 660.378 660.378 660.675 660.675 660.675 660.675 660.675 667.547<br />

Operative Ausgaben 18.478 18.478 18.478 18.478 18.478 18.775 18.775 18.775 18.775 18.775 25.647<br />

Treuhandgebühr 11.900 11.900 11.900 11.900 11.900 11.900 11.900 11.900 11.900 11.900 11.900<br />

Ausgaben der Fondsgesellschaft 30.378 30.378 30.378 30.378 30.378 30.675 30.675 30.675 30.675 30.675 37.547<br />

Liquiditätsüberschuss Fondsgesellschaft 577.500 630.000 630.000 630.000 630.000 630.000 630.000 630.000 630.000 630.000 630.000<br />

vor Ausschüttung<br />

geplante Ausschüttung 577.500 630.000 630.000 630.000 630.000 630.000 630.000 630.000 630.000 630.000 630.000<br />

Liquiditätsreserve aus Investitionsphase 12.168<br />

Liquiditätsreserve zum 31.12. des Jahres 12.168 12.168 12.168 12.168 12.168 12.168 12.168 12.168 12.168 12.168 12.168<br />

Gesamtes Steuerliches Ergebnis Investoren -495.488 262.639 260.404 256.001 262.766 304.726 312.343 310.694 318.416 316.872 345.540<br />

in Prozent (vom eingezahlten -4,72 % 2,50 % 2,48 % 2,44 % 2,50 % 2,90 % 2,97 % 2,96 % 3,03 % 3,02 % 3,29 %<br />

Kommanditkapital ohne Agio) p. a.<br />

Steuer: 42% ESt (zzgl. 5,5% SolZ) -219.551 116.375 115.385 113.434 116.432 135.024 138.399 137.668 141.090 140.406 153.109<br />

Ausschüttung an Investoren vor Steuern 577.500 630.000 630.000 630.000 630.000 630.000 630.000 630.000 630.000 630.000 630.000<br />

in Prozent (vom eingezahlten 6,00 % 6,00 % 6,00 % 6,00 % 6,00 % 6,00 % 6,00 % 6,00 % 6,00 % 6,00 % 6,00 %<br />

Kommanditkapital ohne Agio) p. a.<br />

Ausschüttung an Investoren nach Steuern 797.051 513.625 514.615 516.566 513.568 494.976 491.601 492.332 488.910 489.594 476.891<br />

(42 % ESt zzgl. 5,5 % SolZ)<br />

in Prozent (vom eingezahlten 8,28 % 4,89 % 4,90 % 4,92 % 4,89 % 4,71 % 4,68 % 4,69 % 4,66 % 4,66 % 4,54 %<br />

Kommanditkapital ohne Agio) p. a.<br />

52 Ergebnisprognosen<br />

Ergebnisprognosen


Die Prognoserechnung bildet einen möglichen Verlauf<br />

der Investition auf Ebene der Besitzgesellschaft und<br />

auf Ebene der Fondsgesellschaft ab. Die Liquiditätsrechnung<br />

spiegelt den Verlauf der jährlichen Einzahlungen<br />

und Auszahlungen wider. Sie basieren auf den<br />

derzeit geltenden Gesetzen sowie den abgeschlossenen<br />

und noch abzuschließenden Verträgen (vgl. Darstellung<br />

im Kapitel «Rechtliche Grundlagen der Beteiligung»).<br />

Die tatsächliche Entwicklung der Investition<br />

wird sich wahrscheinlich von der vorgestellten Verlaufsmöglichkeit<br />

unterscheiden. Abweichungen sind<br />

möglich.<br />

Die Einnahmen der Besitzgesellschaft unterliegen zu<br />

einem geringen Teil der Umsatzsteuer, soweit im Rahmen<br />

der Vermietung zur Umsatzsteuer optiert werden<br />

kann und diese Option von der Besitzgesellschaft entsprechend<br />

ausgeübt wurde. Die Umsatzsteuer ist an<br />

das Finanzamt abzuführen und wurde daher aus Vereinfachungsgründen<br />

in der Prognoserechnung nicht<br />

gesondert als Einnahme ausgewiesen. Bei den prognostizierten<br />

Einnahmen handelt es sich somit um die<br />

Nettobeträge ohne Umsatzsteuer. Da die Besitzgesellschaft<br />

nur im geringen Umfang und die Fondsgesellschaft<br />

voraussichtlich gar nicht zum Vorsteuerabzug<br />

berechtigt sind, stellt die von den Gesellschaften für<br />

empfangene Leistungen zu zahlende Umsatzsteuer<br />

Werbungskosten dar. Die prognostizierten Ausgaben<br />

beinhalten daher auch die gezahlte Umsatzsteuer (vgl.<br />

dazu die Erläuterungen im Kapitel «Steuerliche Grundlagen»).<br />

Ergebnisprognose der Besitzgesellschaft<br />

Einnahmen<br />

Prämissen der Ergebnisprognosen<br />

Mieteinnahmen<br />

Die prognostizierten Mieteinnahmen basieren auf<br />

den mit den Mietern abgeschlossenen Mietverträgen<br />

und, bzgl. des Mietvertrags mit dem Feistaat <strong>Thüringen</strong>,<br />

auf den nach Anteilskaufvertrag maximal möglichen<br />

Mietflächen. Das genaue Aufmaß dieser Flächen<br />

wird erst mit Fertigstellung der Baumaßnahmen ermittelt.<br />

Daraus können sich Abweichungen der Gesamtmietfläche<br />

und damit der Höhe des Gesamtmietertrags<br />

ergeben. Um am Vollzugstag den maximal möglichen<br />

Kaufpreis der Anteile zahlen zu können, wurde im Rahmen<br />

der Prognoserechnung die maximal zu erwartende<br />

Mietfläche unterstellt, da die Höhe des Kaufpreises<br />

von der Mietfläche abhängig ist. Es ist möglich,<br />

dass diese geringer ausfällt als prognostiziert.<br />

Sollten sich bei Feststellung des Aufmaßes Mietflächen<br />

ergeben, die höher als die mit dem Freistaat <strong>Thüringen</strong><br />

im Mietvertrag vereinbarten sind, so übernimmt<br />

der Mieter die zusätzlichen Flächen zu den gleichen<br />

Konditionen. Die in der vorliegenden Ergebnisprognose<br />

berücksichtigten jährlichen Mieteinnahmen belaufen<br />

sich ab 2010 auf EUR 1.297.500 p. a. Für Zwecke der<br />

Prognose wurden im ersten Jahr nur die anteiligen<br />

Mieten ab Februar 2010 dargestellt. Gemäß der vertraglichen<br />

Regelung mit dem Freistaat <strong>Thüringen</strong> wird<br />

die Miete nach Ablauf von jeweils fünf Jahren um 5 %<br />

angepasst. Die Mietverträge mit den übrigen Mietern<br />

sehen eine Anpassung an die Lebenshaltungskosten<br />

vor. Aus Vereinfachungsgründen wurde hier eine Mietsteigerung<br />

nach Ablauf von jeweils fünf Jahren um 5 %<br />

prognostiziert.<br />

Für die Mietprognose wurde von einer vollständigen<br />

Vermietung der Immobilie ausgegangen. Es wurde angenommen,<br />

dass die Mieter der kleineren Flächen die<br />

in den Mietverträgen vorgesehenen Verlängerungsoptionen<br />

jeweils ausüben werden und die Mietflächen zu<br />

den momentan geltenden Konditionen über den Betrachtungszeitraum<br />

vermietet bleiben. Mögliche Abweichungen<br />

von der Prognose sind im Kapitel «Sensitivitäten»<br />

dargestellt.<br />

Zinseinnahmen aus Liquiditätsanlage<br />

Die Besitzgesellschaft wird in geringem Umfang<br />

Zinseinkünfte aus der kurzfristigen Anlage freier Liquidität<br />

erwirtschaften. Es wurde hierbei durchgängig ein<br />

Anlagezins von 1,75 % p. a. angenommen.<br />

Prämissen der Ergebnisprognosen<br />

53


Ausgaben<br />

Objektverwaltung<br />

Die allobjekt Denkmalsanierung GmbH («GÜ») erbringt<br />

im Rahmen des Generalübernehmervertrags die<br />

Verwaltung der Fondsimmobilie in den ersten zehn<br />

Jahren ab Fertigstellung und Übergabe der Flächen an<br />

den Hauptmieter. Die Deutsche Structured Finance<br />

GmbH («DSF») übernimmt in dieser Zeit die Kontrolle<br />

der vom GÜ zu erbringenden Objektverwaltungsleistung.<br />

Hierfür erhält sie eine jährliche Gebühr i. H. v. 0,5 % der<br />

Nettomieteinnahmen des jeweiligen Jahres. Ab Jahr<br />

11 wird die Objektverwaltung vollständig durch die<br />

DSF erbracht. Sie erhält dafür eine pauschale Gebühr<br />

i. H. v. EUR 20.000 p. a. inkl. USt, dies entspricht 1,4 %<br />

der erwarteten Nettojahresmiete im Jahr 2020.<br />

Instandhaltung<br />

Der GÜ hat für die ersten zehn Jahre ab Fertigstellung<br />

und Übergabe der Flächen Gewährleistungsverpflichtungen<br />

für die Fondsimmobilie übernommen. Im<br />

Rahmen dieser Gewährleistung werden von dem GÜ<br />

und der Incity Immobilien AG Sicherheiten gestellt<br />

(siehe Kapitel «Rechtliche Grundlagen»).<br />

Auf Basis des von einem unabhängigen Berater erstellten<br />

technischen Due Diligence Berichts werden in<br />

der Prognoserechnung für die Jahre ab 2010 als laufende<br />

Instandhaltungsaufwendungen jährlich folgende Beträge<br />

für die Mietfläche von rund 13.000 qm angesetzt:<br />

Jahr 1–2: EUR 1,00 pro qm Mietfläche<br />

Jahr 3–5: EUR 1,50 pro qm Mietfläche<br />

Jahr 6–10: EUR 2,50 pro qm Mietfläche<br />

Jahr 11–15: EUR 7,50 pro qm Mietfläche<br />

Nach Jahr 15: EUR 9,50 pro qm Mietfläche<br />

Unvorhergesehenes<br />

Für Unvorhergesehenes und etwaig anfallende Kosten<br />

bei der Neuvermietung und Vermarktung von Mietflächen<br />

wird für die gesamte Prognosedauer jährlich<br />

1 % der Nettomieteinnahmen zurückgestellt.<br />

Für Kosten, die durch einen Mieterwechsel, Leerstand<br />

oder Mietausfall entstehen können, werden ab<br />

54<br />

Prämissen der Ergebnisprognosen<br />

dem Jahr 2010 jährlich 0,5 % der Mieteinnahmen zurückgestellt.<br />

Geschäftsführung & Verwaltung<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin DSF<br />

Zehnte Verwaltungsgesellschaft mbH erhält ab dem<br />

Jahr 2010 eine jährliche Haftungsvergütung von 1 %<br />

des Stammkapitals von EUR 25.000 zzgl. USt., derzeit<br />

insgesamt EUR 298 p. a.<br />

Die Geschäftsführungsgebühr der persönlich haftende<br />

Gesellschafterin und der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin beträgt ab dem Jahr 2010 jeweils<br />

EUR 10.000 zzgl. USt.<br />

Die Besitzgesellschaft hat mit der DSF einen Vertrag<br />

über die Kaufmännische Verwaltung abgeschlossen.<br />

Hierfür erhält die DSF eine pauschale Gebühr von<br />

EUR 8.000 p. a. zzgl. USt. Analog zu den Mietsteigerungen<br />

werden die Verwaltungsgebühren alle fünf<br />

Jahre um 5 % erhöht.<br />

Alle zwei Jahre ist die Besitzgesellschaft, als Darlehensnehmerin<br />

im Rahmen des Darlehensvertrages,<br />

verpflichtet, ein Wertgutachten erstellen bzw. aktualisieren<br />

zu lassen. Die Kosten hierfür wurden mit EUR<br />

5.000 alle zwei Jahre berücksichtigt.<br />

Sonstige Gebühren wurden in Höhe von EUR 330<br />

p. a. angenommen.<br />

Zinsen<br />

Das Darlehen der Besitzgesellschaft wurde über<br />

einen Zeitraum von 12 Jahren mit einem veränderlichen<br />

Zinssatz abgeschlossen. Die Zinszahlungen erfolgen<br />

vertraglich alle drei Monate auf Basis des 3-Monats-EURIBORS.<br />

Der Zinssatz wurde durch ein Zinssicherungsgeschäft<br />

(Swap) auf 4,74 % für die ersten<br />

zehn Jahre der Darlehenslaufzeit ab dem 01.02.2010 fixiert.<br />

Für den Zeitraum nach Ablauf des Swap-Geschäftes<br />

wurde für das bestehende Darlehen und die<br />

danach möglicherweise erforderliche Anschlussfinanzierung<br />

in der Prognose ein Zinssatz von 5 % p. a. unterstellt.<br />

Mögliche Abweichungen von der Prognose sind<br />

im Kapitel «Sensitivitäten» dargestellt.


Tilgung<br />

Es ist vorgesehen, das Darlehen der Besitzgesellschaft<br />

von EUR 10,5 Mio. jährlich ratierlich mit 0,625 %<br />

des Darlehenssaldos zu tilgen. Während der ersten drei<br />

Jahre wird keine Tilgung vorgenommen. Es ist vorgesehen,<br />

die jährliche Tilgung des Darlehens nach zehn<br />

Jahren zu erhöhen, so dass das Darlehen auf den vertraglich<br />

vereinbarten Saldo von EUR 9,75 Mio. getilgt<br />

wird. Über die gesamte Kreditlaufzeit von 12 Jahren<br />

muss das Darlehen um 7,12 % der ursprünglichen Darlehenssumme<br />

gemäß Darlehensvertrag getilgt werden.<br />

Mögliche Abweichungen von der Prognose sind im Kapitel<br />

«Sensitivitäten» dargestellt.<br />

Ausschüttung aus der Besitzgesellschaft<br />

Die Höhe der Ausschüttung ermittelt sich aus dem<br />

Liquiditätsüberschuss abzüglich einer angemessenen<br />

Liquiditätsreserve zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen<br />

Geschäftsführung und abzüglich anderer Zahlungsverpflichtungen.<br />

Gemäß Gesellschaftsvertrag<br />

wird die endgültige Höhe der Ausschüttungen an die<br />

Kommanditisten der Besitzgesellschaft durch einen Beschluss<br />

der Gesellschafter festgesetzt und kann bei Änderungen<br />

einzelner Positionen von der Ergebnisprognose<br />

abweichen. Die Ausschüttungen werden voraussichtlich<br />

jeweils zum Jahresende getätigt.<br />

Liquiditätsreserve zum 31.12. des Jahres<br />

Im Rahmen der Kapitalerhöhung wird die Besitzgesellschaft<br />

mit einer Liquiditätsreserve ausgestattet. Die<br />

Liquiditätsreserve der Folgejahre ergibt sich aus dem<br />

jeweiligen Liquiditätsstand und Liquiditätsüberschuss<br />

abzüglich der getätigten Ausschüttungen. Bei eventuellen<br />

Abweichungen von der Prognoserechnung kann<br />

die Liquiditätsreserve zum Ausgleich von Zahlungen<br />

und zum Ausgleich unterjähriger Liquiditätsschwankungen<br />

dienen.<br />

Ergebnisprognose der<br />

Fondsgesellschaft<br />

Einnahmen<br />

Ausschüttungen der Besitzgesellschaft<br />

Die Fondsgesellschaft ist ab Vollzug des Anteilskaufvertrages<br />

wirtschaftlich i. H. v. 94 % an der Besitzgesellschaft<br />

beteiligt. Demnach erhält sie anteilig von der<br />

Besitzgesellschaft laufende Ausschüttungen aus der<br />

freien Liquidität. Für die Prognoserechnung wurde als<br />

Vollzugstag des Anteilskaufvertrages der 1. Februar<br />

2010 unterstellt.<br />

Zinseinnahmen<br />

Die Besitzgesellschaft wird nach heutiger Planung in<br />

geringem Umfang Einkünfte aus kurzfristiger Liquiditätsanlage<br />

erwirtschaften. Es wurde ein Anlagezins von<br />

1,75 % p. a. unterstellt.<br />

Ausgaben<br />

Operative Ausgaben<br />

Die Fondsgesellschaft hat mit der DSF einen Vertrag<br />

über die laufende Fondsverwaltung abgeschlossen.<br />

Hierfür erhält die DSF für die Jahre 2010 bis 2019 eine<br />

Gebühr von EUR 5.000 p. a. zzgl. USt. Ab dem Jahr<br />

2020 steigt die jährliche Gebühr auf EUR 11.025 zzgl.<br />

USt. Die Fondsverwaltungsgebühren werden, analog<br />

zu den Mietzahlungen des Hauptmieters, zudem alle<br />

fünf Jahre um 5 % erhöht.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält eine<br />

jährliche Haftungsvergütung von 1 % des Stammkapitals<br />

von EUR 25.000 zzgl. USt., derzeit insgesamt EUR<br />

298 p. a.<br />

Die Geschäftsführungsgebühr der persönlich haftende<br />

Gesellschafterin und der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin beträgt ab dem Jahr 2009 jeweils<br />

EUR 5.000 zzgl. USt.<br />

Sonstige Gebühren wurden in Höhe von EUR 330<br />

p. a. berücksichtigt.<br />

Prämissen der Ergebnisprognosen<br />

55


Treuhandgebühr<br />

Die Treuhandkommanditistin erhält nach § 9 Abs. 1<br />

des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft und<br />

§ 11 Abs. 1 des Treuhandvertrags von der Fondsgesellschaft<br />

eine jährliche pauschale Vergütung in Höhe von<br />

EUR 10.000 zzgl. USt.<br />

Ausschüttungen der Fondsgesellschaft<br />

Die geplante laufende Ausschüttung der Fondsgesellschaft<br />

an ihre Investoren beträgt 6 % p. a. bezogen<br />

auf das Kommanditkapital ohne Agio. Für das Jahr<br />

2010 erfolgt eine anteilige Ausschüttung für den Zeitraum<br />

ab dem Vollzugstag gemäß Anteilskaufvertrag.<br />

Für die Prognoserechnung wurde als Vollzugstag der<br />

1. Februar 2010 unterstellt.<br />

Die geplanten Ausschüttungen von 6 % p. a. beinhalten<br />

sowohl handelsrechtlichen Gewinn als auch die<br />

Liquiditätsauskehrungen.<br />

Gemäß Gesellschaftsvertrag wird die endgültige<br />

Höhe der Ausschüttungen an die Kommanditisten<br />

durch einen Beschluss der Gesellschafter festgesetzt<br />

und kann bei Änderungen einzelner Positionen von der<br />

Ergebnisprognose abweichen.<br />

Liquiditätsreserve zum 31.12. des Jahres<br />

Im Rahmen der Einzahlung des Kommanditkapitals<br />

wird auf Ebene der Fondsgesellschaft eine Liquiditätsreserve<br />

gebildet. Die Liquiditätsreserve der Folgejahre<br />

ergibt sich aus dem jeweiligen Stand der Liquiditätsreserve,<br />

den von der Besitzgesellschaft erhaltenen Ausschüttungen<br />

abzüglich der Kosten und der an die Kommanditisten<br />

bzw. Treugeber getätigten Ausschüttungen.<br />

Die Liquiditätsreserve dient dem Ausgleich unterjähriger<br />

Liquiditätsschwankungen.<br />

Steuerliches Ergebnis<br />

Das steuerliche Ergebnis wird auf Ebene der Besitzund<br />

der Fondsgesellschaft entsprechend den steuerlichen<br />

Vorschriften als Überschuss der Einnahmen über<br />

die Werbungskosten ermittelt und anteilig den Investo-<br />

56<br />

Prämissen der Ergebnisprognosen<br />

ren zugewiesen. Die Tilgung des Darlehens der Besitzgesellschaft<br />

stellt keine Werbungskosten dar und mindert<br />

das steuerliche Ergebnis insoweit nicht. Soweit für<br />

Ausgaben eine Rücklage gebildet wird, etwa für Instandhaltung,<br />

sind diese nicht sofort als Werbungskosten<br />

abziehbar, sondern erst bei tatsächlichem Abfluss<br />

der Zahlung. Vereinfachend wurde in der Prognoserechnung<br />

für steuerliche Zwecke unterstellt, dass die<br />

betreffenden Zahlungen der Liquiditätsrechnung unmittelbar<br />

abfließen und insoweit Werbungskosten darstellen.<br />

Bei der Ermittlung des steuerlichen Ergebnisses<br />

wurde die Abschreibung auf das Gebäude der Besitzgesellschaft<br />

und die anteilig auf das Gebäude entfallenden<br />

stillen Reserven mit 2 % p. a. vorgenommen.<br />

Soweit die gem. Fondserlass (BMF-Schreiben vom<br />

20.10.2003) fondsbezogenen Kosten nicht sofort als<br />

Werbungskosten abziehbar sind, werden sie aktiviert<br />

und entsprechend dem Gebäude mit 2 % p. a. abgeschrieben.<br />

Für Zwecke der Prognoserechnung wurde auf Basis<br />

des geltenden Steuerrechts durchgängig ein Grenzsteuersatz<br />

von 42 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag<br />

für den gesamten Prognosezeitraum unterstellt. Die sogenannte<br />

«Reichensteuer» von 45 % für ein zu versteuerndes<br />

Einkommen von über EUR 250.000 wurde nicht<br />

berücksichtigt. Etwaige Kirchensteuer des Investors<br />

wurde vereinfachend nicht mit einbezogen. Es wurde<br />

angenommen, dass aus der Beteiligung resultierende<br />

negative steuerliche Ergebnisse mit positiven Einkünften<br />

aus anderen Einkunftsquellen verrechnet werden<br />

können.<br />

Die ggf. anfallenden, aber geringfügigen Einnahmen<br />

aus Kapitalvermögen werden aus Gründen der Vereinfachung<br />

der Darstellung wie Einnahmen aus Vermietung<br />

und Verpachtung des Objekts der Besitzgesellschaft<br />

behandelt und unterliegen somit dem ggf. höheren<br />

persönlichen Einkommenssteuersatz des Investors.<br />

Die Abgeltungssteuer wird daher nicht in die Prognoserechnung<br />

einbezogen. Zu weiteren Einzelheiten<br />

siehe das Kapitel «Steuerliche Grundlagen».


58<br />

Beispielrechnung<br />

Prämissen der Beispielrechnung<br />

Die Fondsimmobilie ist langfristig vermietet. Eine Veräußerung<br />

zu einem bestimmten Zeitpunkt ist nicht geplant.<br />

Nachfolgend wird beispielhaft ein Verkauf der<br />

Immobilie nach elf Jahren zum Ende des Jahres 2020<br />

unterstellt.<br />

Die Einnahmen und Ausgaben auf Ebene der Besitzgesellschaft<br />

sind die zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

vertraglich vereinbarten und/oder absehbaren<br />

Gebühren, Ausgaben und Einnahmen im Jahr<br />

2020.<br />

Die Einnahmen und Ausgaben auf Ebene der<br />

Fondsgesellschaft sind ebenfalls die zum Zeitpunkt der<br />

Prospektaufstellung vertraglich vereinbarten und/oder<br />

absehbaren Gebühren, Ausgaben und Ausschüttung in<br />

2020 durch die Besitzgesellschaft.<br />

Der Gesamterfolg der Beteiligung, absolut und in<br />

Prozent des Eigenkapitals ohne Agio, stellt die kumulierten<br />

Rückflüsse aus der Beteiligung inklusive des<br />

Verkaufs dar.<br />

Verkaufspreis<br />

Verkaufspreise von Immobilien werden üblicherweise<br />

als Vielfaches der Nettojahresmiete (sog. «Mietvervielfältiger»)<br />

dargestellt. Beim Ankauf der Immobilie<br />

wurde ein durchschnittlicher Vervielfältiger von 14,5<br />

der Nettojahresmiete vor Nebenkosten und vor etwaiger<br />

Umsatzsteuer zugrunde gelegt. Für die Verkaufsszenarien<br />

wurde beispielhaft ein Verkaufsfaktor zwischen<br />

13,5 und 15,5 auf Basis der für 2020 prognostizierten<br />

Jahresmiete unterstellt.<br />

Verkaufsgebühr<br />

Beim Verkauf der Immobilie erhält die Deutsche<br />

Structured Finance GmbH von der Besitzgesellschaft<br />

eine Verkaufsgebühr von 0,5 % des vermittelten und<br />

der Besitzgesellschaft zugeflossenen Verkaufserlöses<br />

inkl. USt.<br />

Sollte nicht die Immobilie, sondern der Anteil der<br />

Fondsgesellschaft an der Besitzgesellschaft veräußert<br />

werden, erhält die DSF 0,5 % von 94 % des der Bewer-<br />

Beispielrechnung<br />

tung des Anteils der Fondsgesellschaft zugrunde gelegten<br />

Immobilienwertes als Verkaufsgebühr.<br />

Liquidität<br />

Die nach der vorliegenden Prognoserechnung Ende<br />

des Jahres 2019 vorhandene Liquiditätsreserve auf<br />

Ebene der Besitzgesellschaft und auf Ebene der Fondsgesellschaft<br />

wird in der Beispielrechnung jeweils aufgelöst<br />

und ebenfalls ausgeschüttet.


Beispielrechnung (Prognose) und Abweichungen von der Prognose in Euro<br />

Verkaufsfaktor 13,50 14,00 14,50 15,00 15,50<br />

Besitzgesellschaft<br />

Mieteinnahmen 1.430.494 1.430.494 1.430.494 1.430.494 1.430.494<br />

Zinseinnahmen 2.984 2.984 2.984 2.984 2.984<br />

Verkaufserlös 19.311.666 20.026.913 20.742.159 21.457.406 22.172.653<br />

Verkaufsgebühr -96.558 -100.135 -103.711 -107.287 -110.863<br />

Objektverwaltung -20.000 -20.000 -20.000 -20.000 -20.000<br />

Instandhaltung & Unvorhergesehenes -60.131 -60.131 -60.131 -60.131 -60.131<br />

Geschäftsführung & Verwaltung -34.923 -34.923 -34.923 -34.923 -34.923<br />

Zinsen -499.856 -499.856 -499.856 -499.856 -499.856<br />

Tilgung -10.040.625 -10.040.625 -10.040.625 -10.040.625 -10.040.625<br />

Liquidität 170.530 170.530 170.530 170.530 170.530<br />

Ausschüttung 10.163.580 10.875.251 11.586.921 12.298.592 13.010.263<br />

Fondsgesellschaft<br />

Ausschüttung der Besitzgesellschaft (94 %) 9.553.765 10.222.736 10.891.706 11.560.677 12.229.647<br />

Zinseinnahmen 213 213 213 213 213<br />

Fondsverwaltung -25.647 -25.647 -25.647 -25.647 -25.647<br />

Treuhandgebühr -11.900 -11.900 -11.900 -11.900 -11.900<br />

prognostizierte Ausschüttungen 2010–2019 6.247.500 6.247.500 6.247.500 6.247.500 6.247.500<br />

Liquidität 12.168 12.168 12.168 12.168 12.168<br />

Gesamterfolg vor Steuern 15.776.099 16.445.070 17.114.040 17.783.011 18.451.981<br />

in % des Eigenkapitals (ohne Agio) 150,25 % 156,62 % 162,99 % 169,36 % 175,73 %<br />

Beispielrechnung<br />

59


Die nachfolgende Tabelle zeigt beispielhaft die Entwicklung<br />

des gebundenen Kapitals für eine Beteiligung<br />

von EUR 100.000 zzgl. 5 % Agio. Dabei wurde ein Beitritt<br />

zum 15.12.2009 unterstellt und die Einzahlung des<br />

Kommanditkapitals zum 01.01.2010.<br />

Eine Veräußerung zu einem bestimmten Zeitpunkt<br />

ist nicht geplant. Für Zwecke der Kapitalflussrechnung<br />

wird beispielhaft ein Verkauf der Immobilie nach elf<br />

Jahren im Jahr 2020 unterstellt. Darüber hinaus zeigt<br />

die Zeile «anteiliges Fremdkapital» den Anteil des<br />

Fremdkapitals der Besitzgesellschaft, der auf eine Beteiligung<br />

i. H. v. EUR 100.000 entfällt. Das Fremdkapi-<br />

60<br />

Kapitalflussrechnung (Prognose)<br />

Kapitalflussrechnung (Prognose)<br />

tal der Besitzgesellschaft wurde dazu entsprechend der<br />

Beteiligungsquote an der Besitzgesellschaft zu 94 %<br />

der Fondsgesellschaft zugerechnet. Die Ermittlung des<br />

anteiligen Fremdkapitals erfolgt unter den Annahmen<br />

des eingezahlten Kommanditkapitals und des aufgenommenen<br />

Darlehens der Prognose. Das in 2010 anfallende<br />

negative steuerliche Ergebnis kann annahmegemäß<br />

mit anderen Einkünften des Investors verrechnet<br />

werden.<br />

Eine wiederauflebende Haftung der Investoren<br />

gemäß § 172 Abs. 4 HGB ergibt sich in diesem Basisszenario<br />

nicht.<br />

Kapitalflussrechnung für eine Beteiligung in Höhe von EUR 100.000 (Prognose)<br />

2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020<br />

gebundenes Kapital per 01.01. 105.000 99.500 91.409 86.517 81.616 76.697 71.805 67.091 62.410 57.721 53.064<br />

Eigenkapitaleinzahlung 100.000<br />

Agio 5.000<br />

Eigenkapitalrückzahlung 5.500 6.000 6.000 6.000 6.000 6.000 6.000 5.659 2.308 2.322 53.211<br />

Steuererstattung/-zahlung 0 2.091 -1.108 -1.099 -1.080 -1.109 -1.286 -1.318 -1.311 -1.344 -1.337<br />

Gewinnausschüttung 0 0 0 0 0 0 0 341 3.692 3.678 50.280<br />

Summe des Rückflusses nach Steuern 5.500 8.091 4.892 4.901 4.920 4.891 4.714 4.682 4.689 4.656 102.154<br />

gebundenes Kapital per 31.12. 99.500 91.409 86.517 81.616 76.697 71.805 67.091 62.410 57.721 53.064 -49.089<br />

Haftungsvolumen in Euro 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000<br />

anteiliges Fremdkapital per 31.12. 94.000 94.000 94.000 93.413 92.825 92.238 91.650 91.063 90.475 89.888 0


Die Ergebnisse der Prognoserechnungen sind die<br />

Folge von vorliegenden Daten und Annahmen. Da die<br />

zukünftige Entwicklung verschiedener Parameter nicht<br />

mit Gewissheit vorausgesagt werden kann, sind Abweichungen<br />

von der Prognoserechnung nicht auszuschließen.<br />

Unterliegen mehrere dieser Parameter<br />

gleichzeitig einer Abweichung, so können sie sich gegenseitig<br />

verstärken oder aufheben. Die im Folgenden<br />

dargestellten Sensitivitäten stellen Abweichungen von<br />

der Prognose dar.<br />

Auf die Darstellung der Inflation wurde in diesem Kapitel<br />

verzichtet. Die Steigerung der Mieten und Kosten<br />

wurde, entsprechend den Regelungen im Mietvertrag<br />

mit dem Freistaat <strong>Thüringen</strong>, in der Prognoserechnung<br />

mit 5 % alle fünf Jahre angenommen. Die Betriebskosten<br />

gehen zulasten der Mieter. Daher wird davon ausgegangen,<br />

dass Schwankungen der Inflation, im von der<br />

Europäischen Zentralbank vorgesehenen Rahmen, keinen<br />

nennenswerten Einfluss auf die Rentabilität der Beteiligung<br />

haben.<br />

Auf die Darstellung der Sensitivitäten von niedrigeren<br />

Mietflächen bei Feststellung des Aufmaßes wurde im<br />

Folgenden verzichtet. Die Mietabhängigen Kosten und<br />

der Kaufpreis sinken bei niedrigerer Mietfläche und die<br />

Auswirkungen auf die Rentabilität der Beteiligung sind<br />

daher und unter den Auflagen des Anteilskaufvertrages<br />

(siehe hierzu Kapitel «rechtliche Grundlagen») vernachlässigbar.<br />

Sensitivitäten<br />

Sensitivitätsanalyse<br />

(Abweichungen von den Ergebnisprognosen)<br />

Die im Folgenden dargestellten Sensitivitäten sollen die<br />

Auswirkungen der Veränderung einzelner Parameter<br />

auf den Ertrag der Beteiligung aufzeigen. Als Vergleichsmaßstab<br />

dient die durchschnittliche Gewinnausschüttung<br />

pro Jahr, inklusive Verkauf zum 13,5fachen<br />

der Nettojahresmiete, bezogen auf das Eigenkapital<br />

ohne Agio.<br />

Die hier dargestellten Abweichungen stellen mögliche<br />

Entwicklungen dar, über die Eintrittwahrscheinlichkeit<br />

der einzelnen möglichen Entwicklungen kann zum<br />

Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine Aussage gemacht<br />

werden. Die nicht in der Sensitivitätsbetrachtung<br />

berücksichtigten Positionen werden konstant gehalten.<br />

Es wird weiterhin angenommen, dass auf<br />

Grund der Gewährleistungsrechte, der Sicherheiten,<br />

der langfristigen Mietverträge und des Zinssicherungsinstruments<br />

in den ersten zehn Jahren große Abweichungen<br />

nicht sehr wahrscheinlich sind.<br />

Da der Stand wesentlicher Parameter in 2021 aus<br />

heutiger Sicht kaum vorhersehbar ist, werden im Folgenden<br />

Szenarien dargestellt, die den durchschnittlichen<br />

Gesamterfolg p. a. der Fondsgesellschaft unter<br />

Variation verschiedener Parameter darstellen.<br />

In den folgenden Szenarien werden die Auswirkungen<br />

auf den Gesamterfolg durch die Abweichung der<br />

Fremdkapitalzinsen, der Mieteinnahmen möglicher Folgemieter,<br />

der Instandhaltungskosten und des Verkaufsfaktors<br />

von der Prognoserechnung separat dargestellt.<br />

Für alle Sensitivitätsbetrachtungen wurde ein Zeitraum<br />

von 20 Jahren gewählt.<br />

Die Grafiken stellen die durchschnittlichen jährlichen<br />

Gewinnausschüttungen in Prozent des eingesetzten<br />

Kommanditkapitals ohne Agio dar. Im Rahmen der Prognose<br />

werden als Vergleichsgrundlage die folgenden Annahmen<br />

für das Basisszenario getroffen: Die jeweiligen<br />

Mietparteien werden ihre Mietverlängerungsoptionen<br />

nutzen oder ein Nachmieter wird die Mietflächen zu gleichen<br />

Konditionen beziehen, zu denen die aktuellen Mieter<br />

die Flächen nutzen, die Instandhaltungskosten werden<br />

gemäß der Angaben des technischen Beraters (wie<br />

in Kapitel «Prämissen der Prognoserechnungen» dargestellt)<br />

angesetzt und des Weiteren wird angenommen,<br />

dass eine Anschlussfinanzierung mit einem Zinssatz von<br />

5 % und einer jährlichen Tilgung von anfänglich 1,5 %<br />

des Saldos aufgenommen werden kann.<br />

Die dargestellten Sensitivitäten stellen mögliche Entwicklungen<br />

dar und sollen die Auswirkungen sich ändernder<br />

Umweltbedingungen auf die Rentabilität der<br />

Beteiligung verdeutlichen.<br />

Es ist nicht auszuschließen, dass sich die betrachteten<br />

Parameter anders als dargestellt und angenommen<br />

entwickeln.<br />

Sensitivitätsanalyse (Abweichungen von den Ergebnisprognosen)<br />

61


Ertrag der Beteiligung bei Abweichungen<br />

der Mieteinnahmen<br />

Die Betrachtung der Auswirkungen der Mietänderungen<br />

bezieht sich auf die kleineren Mietflächen (also ca.<br />

10 % des Mietertrags), da davon ausgegangen wird,<br />

dass der Hauptmieter den Verpflichtungen aus dem<br />

Mietvertrag über 20 Jahre nachkommen wird.<br />

Es wird weiterhin davon ausgegangen, dass die<br />

Mieten alle fünf Jahre um 5 % erhöht werden und die<br />

Mietflächen bis 2020 an die Anfangsmieter vermietet<br />

sind oder ein adäquater Nachmieter die Flächen bezieht.<br />

Die Höhe möglicher Anschlussmieten hängt von vielen<br />

Faktoren ab und kann nur geschätzt werden, die Mietänderungen<br />

beziehen sich in der folgenden Grafik jeweils<br />

auf die zuletzt gezahlte Jahresbruttomiete in 2020.<br />

Die Auswirkungen von Änderungen der Mieteinnahmen<br />

sind in der folgenden Grafik dargestellt.<br />

Mietänderung<br />

7.0 %<br />

6.0 %<br />

5.0 %<br />

4.0 %<br />

3.0 %<br />

2.0 %<br />

1.0 %<br />

0.0 %<br />

Ertrag der Beteiligung bei Veränderung<br />

des Zinssatzes der Anschlussfinanzierung<br />

Am 31.03.2022 ist der späteste mögliche Zeitpunkt zur<br />

Rückzahlung des Darlehens der Besitzgesellschaft. Zu<br />

diesem Zeitpunkt besteht die Notwendigkeit, ein neues<br />

Darlehen aufzunehmen.<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung kann die Situation<br />

an den Finanzmärkten in zehn Jahren nicht vorhergesagt<br />

werden. In der Prognose wird davon ausgegangen,<br />

dass ein Anschlussdarlehen mit höherer Tilgung<br />

und höherem Zins aufgenommen werden kann.<br />

Der Zinssatz wird nach Ende der Zinssicherung mit 5 %<br />

p. a. angenommen. Die folgende Grafik zeigt die Auswirkungen<br />

der Änderung des Darlehenszinssatzes auf<br />

den Ertrag der Beteiligung.<br />

62<br />

-30 % -15 % 0 % 15 % 30 %<br />

Sensitivitätsanalyse (Abweichungen von den Ergebnisprognosen)<br />

Anschlusszins<br />

7.0 %<br />

6.0 %<br />

5.0 %<br />

4.0 %<br />

3.0 %<br />

2.0 %<br />

1.0 %<br />

0.0 %<br />

7,00 % 6,00 % 5,00 % 4,00 % 3,50 %<br />

Ertrag der Beteiligung bei Veränderung<br />

der Instandhaltungskosten<br />

Nach Ablauf der Gewährleistung seitens der Verkäufer<br />

nach zehn Jahren wird mit einer Instandhaltungsrücklage<br />

von Anfangs EUR 7,5 pro Quadratmeter ansteigend<br />

auf EUR 9,5 pro Quadratmeter gerechnet. Die<br />

Höhe der Rücklage entspricht den Schätzungen des<br />

technischen Beraters, wie es im Kapitel «Ergebnisprognosen»<br />

dargestellt ist. Es ist nicht vorhersehbar, welche<br />

Kosten und Instandhaltungsmaßnahmen an den Gebäuden<br />

in den nächsten 20 Jahren vorgenommen werden<br />

müssen. Es ist möglich, dass für die neu errichteten<br />

oder sanierten Gebäude deutlich geringere oder<br />

höhere Aufwendungen der Instandhaltung nötig sind.<br />

In der folgenden Grafik wird die Auswirkung der Abweichung<br />

der Kosten der Instandhaltung pro Quadratmeter<br />

auf den Ertrag der Investition dargestellt.<br />

Instandhaltungskosten<br />

7.0 %<br />

6.0 %<br />

5.0 %<br />

4.0 %<br />

3.0 %<br />

2.0 %<br />

1.0 %<br />

0.0 %<br />

+10,00 € +5,00 € 0,00 € -6,00 € -7,00 €


Ertrag der Beteiligung bei Veränderung<br />

des Verkaufsfaktors<br />

Der Wert der Fondsimmobilie wird durch die Multiplikation<br />

der Jahresnettomiete mit dem Verkaufsfaktor ermittelt.<br />

Die Fondsimmobilie wurde mit einem Kaufpreisfaktor<br />

von 14,5 erworben.<br />

In der folgenden Grafik wird der aus heutiger Sicht<br />

kaum vorhersehbare Verkaufsfaktor variiert und die daraus<br />

resultierende Auswirkung auf den Ertrag der Beteiligung<br />

bei einer Veräußerung im Jahr 2029 dargestellt.<br />

Veräußerungsfaktor<br />

7.0 %<br />

6.0 %<br />

5.0 %<br />

4.0 %<br />

3.0 %<br />

2.0 %<br />

1.0 %<br />

0.0 %<br />

12,5 13 13,5 14 14,5<br />

Sensitivitätsanalyse (Abweichungen von den Ergebnisprognosen)<br />

63


In diesem Kapitel werden die für die Anlageentscheidung<br />

des Investors wesentlichen Verträge sowie die<br />

Gesellschaftsverträge der Fonds- und Besitzgesellschaft<br />

wie auch der Treuhandvertrag dargestellt. Die<br />

folgende Darstellung stellt eine Zusammenfassung der<br />

wichtigsten Punkte der Verträge dar und ist nicht abschließend.<br />

Verträge der Besitzgesellschaft<br />

Grundstückskaufvertrag<br />

Die Besitzgesellschaft (vor Umwandlung: real invest<br />

Schloßstraße Gera GmbH) und die Deutsche Post AG<br />

haben am 26.06.2007 einen Grundstückskaufvertrag<br />

geschlossen. Gegenstand des Vertrages war der Verkauf<br />

und die Übereignung des Grundstückes in der<br />

Schloßstraße 26/Amthorstraße 1, 07545 Gera. Die Immobilie<br />

war laut Kaufvertrag bebaut mit der ehemaligen<br />

Hauptpost Gera, einem zweigeschossigen Anbau,<br />

einem ehemaligen Küchengebäude, Garagengebäude<br />

sowie dem ehemaligen Fernmeldeamt mit Vermittlungszentrale.<br />

Im Kaufvertrag sind die Rechte der Besitzgesellschaft<br />

als Käuferin gegenüber der Deutsche Post AG<br />

als Verkäuferin wegen eines Sachmangels des Grundstückes<br />

und des Gebäudes ausgeschlossen; dies gilt<br />

insbesondere für die Flächengröße, Verwertbarkeit<br />

sowie Altlasten und sonstige schädliche Bodenveränderungen.<br />

Die Verkäuferin stand dafür ein, das alle bis zur Unterzeichnung<br />

des Kaufvertrages beitragsfähig bzw. teilbeitragsfähig<br />

hergestellten Erschließungsanlagen bezahlt<br />

wurden.<br />

Nach der bereits erfolgten Eigentumsumschreibung<br />

auf die real invest Schloßstraße Gera GmbH stehen<br />

den Vertragsparteien ausweislich des Kaufvertrags<br />

keine Kündigungs- oder Rücktrittsrechte mehr zu.<br />

64<br />

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

Grundbuch<br />

Bei dem Amtsgericht Gera sind im Grundbuch von<br />

Gera auf Blatt 13317 derzeit folgende Eintragungen<br />

vorgenommen:<br />

Gemarkung Gera, Flurstück 200, Gebäude- und<br />

Freifläche Schloßstraße 26/Amthorstraße 1, Größe<br />

5347 qm. Eigentümer real invest Schloßstraße Gera<br />

GmbH, eingetragen am 28.01.2008.<br />

In der dritten Abteilung sind zwei Grundschulden<br />

eingetragen. Zum einen eine Grundschuld ohne Brief<br />

zu EUR 3 Mio. für eine Bank. Zum anderen eine Grundschuld<br />

ohne Brief zu EUR 12 Mio. für eine Bank. Beide<br />

eingetragen am 28.10.2008. Diese Grundschulden<br />

werden im Rahmen des Vollzugs des Anteilskaufvertrages<br />

gelöscht, denn Vollzugsvoraussetzung ist u. a.,<br />

dass die Besitzgesellschaft am Vollzugstag in Besitz<br />

vollzugsfähiger Löschungsunterlagen für sämtliche Belastungen<br />

in der Abteilung III ist, wobei diese nur mit<br />

der aufschiebenden Bedingung der Tilgung der Darlehen<br />

versehen sein dürfen. Die Tilgung dieser Darlehen<br />

erfolgt auch im Rahmen des Vollzugs des Anteilskaufvertrages.<br />

Nach dem Vollzug des Anteilskaufvertrages werden<br />

folgende Belastungen im Grundbuch eingetragen sein:<br />

Die Besitzgesellschaft nimmt im Rahmen der Anteilsübertragung<br />

auf die Fondsgesellschaft ein neues<br />

Darlehen bei einem Bankenkonsortium auf (siehe «Darlehensvertrag<br />

der Besitzgesellschaft»). Für dieses wird<br />

eine erstrangige Grundschuld i. H. v. EUR 5.000.000<br />

zugunsten der einen Bank und eine erstrangige Grundschuld<br />

i. H. v. EUR 5.500.000 zugunsten der anderen<br />

Bank des Konsortiums eingetragen werden. Beide<br />

Grundschulden werden gleichrangig nebeneinander<br />

haften.<br />

Außerdem wird als Sicherheit für die Zinssicherungsvereinbarung<br />

(siehe unten) eine Grundschuld i. H. v.<br />

EUR 1.575.000 zugunsten der Bank eingetragen werden.<br />

Der Grundschuld dürfen Rechte oder Lasten vorgehen,<br />

die nicht wertbeeinträchtigend sind, sowie die eingetragene<br />

Grundschuld des Darlehens der Besitzgesellschaft.<br />

Für das Darlehen zur Eigenkapitalvorfinanzierung<br />

wird zugunsten der Bank eine Buchgrundschuld i. H. v.


EUR 9,25 Mio. eingetragen werden, die nachrangig gegenüber<br />

den Grundschulden des Darlehens der Besitzgesellschaft<br />

und der Zinssicherungsvereinbarung sein<br />

wird.<br />

In Abteilung II des Grundbuches ist derzeit zum<br />

einen eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit (Telekommunikationsleitungs-<br />

und Kabelschachtrecht) zugunsten<br />

der Deutsche Telekom AG, Bonn, eingetragen<br />

und zum anderen eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit<br />

(Fernwärmeleitungsrecht nebst Zubehör) zugunsten<br />

der Energieversorgung Gera GmbH, Gera.<br />

Diese werden fortbestehen.<br />

Generalübernehmervertrag<br />

Die Besitzgesellschaft als Auftraggeber und die allobjekt<br />

Denkmalsanierungen GmbH als Auftragnehmer<br />

haben am 15.11.2008 einen Generalübernehmervertrag<br />

geschlossen, der um zwei Nachträge (08.12.2008<br />

und 22.07.2009) ergänzt worden ist.<br />

Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer als<br />

Generalübernehmer die Sanierung und die bauliche Erweiterung<br />

der vier freistehenden Gebäude der Fonds -<br />

immobilie, insbesondere zum Zweck der Herstellung<br />

des <strong>Justizzentrum</strong>s Gera und Vermietung an den Freistaat<br />

<strong>Thüringen</strong>.<br />

Leistungsumfang des Generalübernehmers<br />

Leistungsumfang ist die komplette, schlüsselfertige<br />

und betriebsfertige Erstellung der Gebäude nebst Außenanlagen<br />

und Grünanlagen sowie einschließlich der<br />

erforderlichen planerischen Arbeiten und Erdbauarbeiten<br />

und der Endreinigung auf der Grundlage der geplanten<br />

Nutzung. Soweit es um Bauleistungen geht, sind die<br />

Bestimmungen der VOB/B auf diesen Vertrag anwendbar.<br />

Zu dem vom Auftragnehmer geschuldeten Leistungskatalog<br />

gehört u. a. auch die Ausführungsplanung<br />

und Statik, die Beschaffung sämtlicher erforderlicher Genehmigungen,<br />

die Koordinierung des Bauablaufes, die<br />

Übernahme aller Gebühren, Beiträge und sonstigen Kosten,<br />

die Erfüllung aller behördlichen Auflagen, die Beseitigung<br />

und Entsorgung von Schadstoffen, schädlichen<br />

Bodenveränderungen und Altlasten, Kampfmitteln und<br />

Bodendenkmälern, die Abhaltung regelmäßiger Baubesprechungen<br />

unter Beteiligungen des Auftraggebers.<br />

Gegenstand des zweiten Nachtrags ist auch die<br />

Übertragung der technischen und kaufmännischen Objektverwaltung<br />

auf den Auftragnehmer für die Dauer<br />

von zehn Jahren ab Fertigstellung und Abnahme der<br />

Fondsimmobilie, wobei die Besitzgesellschaft das<br />

Recht hat, die entsprechende Vereinbarung zur Objektverwaltung<br />

mit einer Frist von drei Monaten zum Ende<br />

eines jeden Kalenderjahres schriftlich zu kündigen.<br />

Gleiches gilt im Verkaufsfall.<br />

Vergütung und Zahlungsmodalitäten<br />

Der Auftragnehmer erhält für sämtliche nach dem<br />

Vertrag geschuldeten Leistungen einen Pauschalpreis<br />

von EUR 9.243.697,48 netto, somit EUR 11.000.000<br />

brutto. Der Auftraggeber hat auf den Pauschalpreis Abschlagszahlungen<br />

nach Maßgabe eines vertraglich fixierten,<br />

am 31.12.2009 endenden Zahlungsplanes zu<br />

leisten.<br />

Gewährleistung/Mängelhaftung<br />

Die Mängelansprüche des Auftraggebers in Bezug<br />

auf die Bauleistungen bestimmen sich nach der VOB/B,<br />

für Ingenieur- und Planungsleistungen gilt das BGB.<br />

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt<br />

ab der Abnahme für Mängel an der kompletten Außenhaut<br />

des Gebäudes (Dach, Außenwände, Fassade,<br />

Fenster und Türen etc.) zehn Jahre, für alle Bauleistungen<br />

fünf Jahre. Im Übrigen wurden übliche Gewährleistungsregelungen<br />

und -fristen vereinbart.<br />

Sicherheiten<br />

Eine Sicherheit für die Erfüllung aller vertraglichen<br />

Ansprüche des Auftraggebers besteht darin, dass die<br />

InCity Imobilien AG («InCity») mit dem zweiten Nachtrag<br />

im Wege des Schuldbeitritts neben dem Auftragnehmer<br />

als zusätzlicher Schuldner des Auftraggebers<br />

eingetreten ist. Als weitere Sicherheit für die vertragsgemäße<br />

Erfüllung der vom Auftragnehmer übernommenen<br />

Leistungen bis zur Fertigstellung und Übergabe<br />

hat dieser eine sog. Vertragserfüllungsbürgschaft in<br />

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

65


Höhe von 10 % der Bruttoauftragssumme (EUR<br />

1.100.000) zu stellen. Geschieht dies nicht innerhalb<br />

von 14 Werktagen nach Vertragsabschluss, ist der Auftraggeber<br />

berechtigt, von den Abschlagszahlungen<br />

einen entsprechenden Geldbetrag als Sicherheit einzubehalten.<br />

Als Sicherheit für die Erfüllung von Mängelansprüchen<br />

nach Fertigstellung und Abnahme der Fondsimmobilie<br />

kann der Auftraggeber von der Bruttoabrechnungssumme<br />

5 % einbehalten. Der Auftragnehmer ist<br />

berechtigt, diesen Sicherheitseinbehalt abzulösen, entweder<br />

durch eine Gewährleistungsbürgschaft eines<br />

«Bürgen» (s. u.) in Höhe von 5 % der Bruttoabrechnungssumme<br />

oder durch nachfolgende, kumulativ vorzulegende<br />

Unterlagen:<br />

n Originale der Gewährleistungsbürgschaften seiner<br />

Subunternehmer<br />

n Gewährleistungsbürgschaft der InCity, die in der<br />

Höhe der Summe der Gewährleistungsbürgschaften<br />

der Subunternehmer entsprechen muss und<br />

n eigene Gewährleistungsbürgschaft des Auftragnehmers<br />

in Höhe von mindestens EUR 100.000, wobei<br />

die Gewährleistungsbürgschaften der Subunternehmer<br />

und des Auftragnehmers zusammen mindestens<br />

eine Höhe von 5 % der Bruttoab rech nungs-<br />

summe erreichen müssen.<br />

Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften<br />

müssen jeweils entweder von einem deutschen Kreditinstitut<br />

oder einer deutschen oder schweizerischen Versicherungsgesellschaft<br />

mit einwandfreier Bonität ausgestellt<br />

sein. Die Sparkasse Köln/Bonn und die DBV Winterthur<br />

AG werden als taugliche Bürgen akzeptiert, sofern<br />

keine Ablehnung aus einem wichtigen Grund geboten ist.<br />

Die vorgenannte Gewährleistungsbürgschaft der In-<br />

City kann auch von dieser selbst als Bürgin ausgestellt<br />

werden, sofern sich die InCity in der entsprechenden<br />

Bürgschaftsurkunde wirksam wegen der Bürgschaftsverpflichtung<br />

der Zwangsvollstreckung in ihr gesamtes<br />

Vermögen unterwirft.<br />

Auftragnehmer und InCity sind berechtigt, ihre Gewährleistungsbürgschaften<br />

ab dem Jahr sechs nach<br />

der Abnahme auf jeweils EUR 100.000 zu reduzieren.<br />

66<br />

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

Versicherungen des Generalübernehmers<br />

Der Auftragnehmer trägt die Gefahr bis zur Abnahme<br />

der mängelfreien und bezugfertigen Fondsimmobilie.<br />

Er hat daher auf seine Kosten eine Betriebshaftpflichtversicherung<br />

und eine Bauleistungsversicherung<br />

abzuschließen. Bauherrnhaftpflicht- und Feuerversicherung<br />

werden vom Auftraggeber abgeschlossen.<br />

Kündigung<br />

Die Kündigungsgründe und -fristen richten sich<br />

grundsätzlich nach der VOB/B bzw. BGB. Im Übrigen<br />

ist eine Kündigung aus wichtigem Grund unter bestimmten,<br />

vertraglich vereinbarten Voraussetzungen<br />

möglich.<br />

Fertigstellungsfrist und Vertragsstrafe<br />

Fertigstellungsfrist ist der 15.12.2009.<br />

Überschreitet der Auftragnehmer diese Frist schuldhaft,<br />

so schuldet er dem Auftraggeber eine Vertragsstrafe<br />

in Höhe von 0,1 % der Bruttoabrechnungssumme für<br />

jeden Werktag der Verspätung, höchstens jedoch 5 % der<br />

Bruttoabrechnungssumme. Die Vertragsstrafe wird auf<br />

einen Verzugsschaden angerechnet. Gerichtsstand für<br />

alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Gera.<br />

Projektentwicklungs- und Projektsteuerungsvertrag<br />

Die Besitzgesellschaft als Auftraggeberin und die<br />

allobjekt Denkmalsanierungen GmbH (vgl. Kapitel<br />

«Projekt- und Vertragspartner») als Auftragnehmerin<br />

haben am 20.12.2007 eine aufschiebend bedingte Projektentwicklungs-<br />

und Projektsteuerungsvereinbarung<br />

geschlossen, die am 15.11.2008 um einen ersten<br />

sowie am 23.07.2009 um einen zweiten Nachtrag ergänzt<br />

worden ist. Mit dem zweiten Nachtrag ist die In-<br />

City Immobilien AG im Wege des Schuldbeitritts als zusätzlicher<br />

Schuldner der Auftraggeberin neben die Auftragnehmerin<br />

in die Vereinbarung eingetreten. Ferner<br />

wurde der Eintritt der aufschiebenden Bedingungen<br />

und die Wirksamkeit der Projektentwicklungs- und Projektsteuerungsvereinbarung<br />

übereinstimmend festgestellt.


Diese Vereinbarung besteht aus zwei separaten Teilen:<br />

einem Projektentwicklungsvertrag, Teil A, und<br />

einem Projektsteuerungsvertrag, Teil B.<br />

Projektentwicklungsvertrag, Teil A<br />

Gegenstand des Vertrages waren Projektentwicklungsleistungen<br />

zum Abschluss des Mietvertrages mit<br />

dem Freistaat <strong>Thüringen</strong> einschließlich der dafür erforderlichen<br />

Planungsleistungen und zur Entmietung bzw.<br />

zum Abschluss neuer Mietverträge über andere Räumlichkeiten<br />

mit dem Mieter Deutsche Post Immobilien<br />

GmbH. Zum Vertragsgegenstand gehörten weiter die<br />

Unterstützung der Besitzgesellschaft bei der Suche<br />

eines geeigneten Käufers für die Fondsimmobilie und<br />

die Erstellung der Verkaufsunterlagen. Nachdem der<br />

Mietvertrag mit dem Freistaat <strong>Thüringen</strong> abgeschlossen<br />

wurde, die Mietflächen der Deutsche Post Immobilien<br />

GmbH durch die Nachträge erheblich reduziert und der<br />

Abschluss der Kaufverträge über die Anteile an der Besitzgesellschaft<br />

unterzeichnet wurde, waren die nach<br />

diesem Projektentwicklungsvertrag geschuldeten Leistungen<br />

des Auftragnehmers erfüllt.<br />

Für die zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer<br />

ein Pauschalhonorar in Höhe von EUR 400.000<br />

zzgl. USt. erhalten. Dieses Honorar war fällig und<br />

wurde gezahlt mit Abschluss und Übergabe des Mietvertrages<br />

mit dem Freistaat <strong>Thüringen</strong>.<br />

Die Parteien sind berechtigt, den Projektentwicklungsvertrag<br />

separat – unabhängig vom Bestand des<br />

Teiles B – aus wichtigem Grund zu kündigen.<br />

Projektsteuerungsvertrag, Teil B<br />

Gegenstand des Projektsteuerungsvertrages ist die<br />

Projektsteuerung zur schlüsselfertigen funktions-, bezugsfähigen<br />

und betriebsfertigen Herstellung des Gebäudes<br />

und der Außenanlagen des geplanten <strong>Justizzentrum</strong>s<br />

Gera insbesondere auch gemäß den Anforderungen<br />

aus dem Mietvertrag mit dem Freistaat <strong>Thüringen</strong>.<br />

Die wesentlichen Vertragsbestandteile sind vor<br />

allem der Mietvertrag mit dem Freistaat <strong>Thüringen</strong><br />

nebst sämtlichen Anlagen, die Baugenehmigung, die<br />

Baubeschreibung, das Brandschutzkonzept und das<br />

Baugrundgutachten. Die VOB Teil C ist auf diesen Projektsteuerungsvertrag<br />

für anwendbar erklärt worden.<br />

Der Auftragnehmer hat so auf die Herstellung der<br />

Bauleistungen hinzuwirken, dass der Auftraggeber in<br />

die Lage versetzt wird, die durch den Mietvertrag mit<br />

dem Freistaat <strong>Thüringen</strong> begründeten Vermieterpflichten<br />

zu erfüllen. Er ist grundsätzlich dazu verpflichtet,<br />

auf die Einhaltung der vereinbarten Kostenobergrenze<br />

i. H. v. EUR 11.000.000 brutto hinzuwirken. Hält er<br />

diese nicht für auskömmlich, hat er den Auftraggeber<br />

darauf hinzuweisen.<br />

Der Auftragnehmer darf die ihm übertragenen Aufgaben<br />

und Leistungen nach vorheriger schriftlicher Zustimmung<br />

des Auftraggebers auf Dritte übertragen und<br />

hat darauf hinzuwirken, dass mit diesen eine Gewährleistungsfrist<br />

von fünf Jahren und sechs Monaten vereinbart<br />

wird. Ausgenommen hiervon sind die Projektsteuerung<br />

und die übergeordnete Koordination der<br />

Baumaßnahmen.<br />

Der Auftragnehmer erhält als pauschale Festver -<br />

gütung für sämtliche Projektsteuerungsleistungen eine<br />

Vergütung von EUR 1.680.672,27 zzgl. USt. Es sind Abschlagszahlungen<br />

zu leisten gemäß einem Zahlungsplan,<br />

der feste monatliche Zahlbeträge in gleich bleibender<br />

Höhe von EUR 76.812,51 bis einschließlich Dezember<br />

2009 vorsieht.<br />

Leistungsänderungen oder zusätzliche Leistungen<br />

werden gesondert vergütet, wenn der Auftragnehmer<br />

die Mehrkosten dem Auftraggeber unverzüglich vor<br />

Beginn der Ausführung anzeigt und seinen Anspruch<br />

auf eine zusätzliche Vergütung ankündigt. Über die<br />

Vergütungshöhe ist ein Nachtrag zu schließen.<br />

Als Gesamtfertigstellungstermin ist der 15.12.2009<br />

vereinbart.<br />

Der Auftragnehmer hat eine Betriebshaftpflichtversicherung<br />

mit Deckungssummen von jeweils EUR<br />

2.000.000 für Sach- und Vermögensschäden einerseits<br />

und Personenschäden andererseits abzuschließen, wobei<br />

die Deckungssummen im Versicherungsjahr zweifach zur<br />

Verfügung stehen müssen. Darüber hinaus schließt er<br />

eine für das Objekt ausreichende Bauleistungsversicherung<br />

ab und hat das Feuerrisiko abzudecken.<br />

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

67


Der Auftraggeber hat eine Bauherrenhaftpflichtversicherung<br />

abzuschließen.<br />

Für Mängelansprüche gelten die gesetzlichen Vorschriften,<br />

soweit im Vertrag nichts Abweichendes vereinbart<br />

ist. Die Mängelansprüche des Auftraggebers<br />

verjähren innerhalb von fünf Jahren nach Abnahme<br />

des Bauwerkes. Abweichend davon verjähren Mängelansprüche<br />

wegen Leistungen, die der Auftragnehmer<br />

nach Abnahme des Bauwerkes erbracht hat, innerhalb<br />

von fünf Jahren nach Erfüllung der letzten Leistung des<br />

Auftragnehmers.<br />

Auch der Projektsteuerungsvertrag kann separat<br />

(s. o.) gekündigt werden. Dem Auftragnehmer steht jedoch<br />

nur ein Recht zur Kündigung aus wichtigem<br />

Grund zu, wogegen der Auftraggeber den Projektsteuerungsvertrag<br />

jederzeit kündigen kann. Hat der<br />

Auftragnehmer die Kündigung zu vertreten, so steht<br />

ihm eine Vergütung nur für die beauftragten, bis zur<br />

Kündigung erbrachten und für den Auftraggeber verwertbaren<br />

Leistungen zu. Wird der Vertrag aus einem<br />

sonstigen Grund gekündigt, gilt die gesetzliche Vergütungsfolge<br />

gemäß § 649 BGB.<br />

Technisches Projektcontrolling<br />

Es ist beabsichtigt, einen Berater mit der Durchführung<br />

eines technischen Projektcontrollings zum Monitoring<br />

des Baufortschritts sowie zur Begleitung bei der<br />

Abnahme der fertig gestellten Fondsimmobilie zu beauftragen.<br />

Die Kosten dieser Leistungen wurden in der<br />

Prognoserechnung unter der Position «Due Dilligence<br />

Kosten» berücksichtigt.<br />

Vertrag über die Durchführung von Modernisierungs-<br />

und Instandsetzungsmaßnahmen<br />

Die Besitzgesellschaft und die Stadt Gera haben am<br />

22.05/03.06.2008 einen Vertrag über die Durchführung<br />

von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen<br />

nach dem § 177 Baugesetzbuch geschlossen.<br />

Grundlage des Vertrages ist die sanierungsrechtliche<br />

Genehmigung vom 25.04.2007. Vertragsgegenstand<br />

ist die Verpflichtung der Besitzgesellschaft, das bestehende<br />

Gebäude zu modernisieren und instand zu set-<br />

68 Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

zen, das <strong>Justizzentrum</strong> zu errichten, die Sanierungsziele<br />

der Stadt zu verwirklichen und alle die Durchführung<br />

dieses Vertrages betreffenden Fragen mit der Stadt abzustimmen.<br />

Der Vertrag ist die Grundlage dafür, dass<br />

die Stadt Gera die steuerliche Bescheinigung nach<br />

§§ 7 h, 10 f und 11 a EStG ausstellt (für Steuerbegünstigungen<br />

in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten<br />

und städtebaulichen Entwicklungsbereichen).<br />

Die Besitzgesellschaft übernimmt ferner weitere<br />

Verpflichtungen gegenüber der Stadt Gera, wie z. B.<br />

die Unterrichtung über Umstände, die für die Durchführung<br />

des Vertrages von Bedeutung sind; Auskunft<br />

über Stand der Maßnahmen; Gewährung von Einsicht<br />

in Unterlagen; Vorlage prüffähiger Schlussabrechnungen<br />

für die Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen<br />

(Sonderregeln für Verkauf als Eigentumswohnungen<br />

oder des Gesamtobjektes) und Übernahme<br />

der entstehenden Kosten; Unterhaltung und<br />

weitere Instandsetzung der modernisierten und instand<br />

gesetzten Räume und Gebäude.<br />

Abweichungen von den Verpflichtungen zur Modernisierung<br />

und Instandsetzung des Gebäudes und zur<br />

Errichtung des <strong>Justizzentrum</strong>s bedürfen der Einwilligung<br />

der Stadt.<br />

Versorgungsverträge<br />

Wasserversorgung<br />

Die Besitzgesellschaft und der Zweckverband Wasser/Abwasser<br />

«Mittleres Elstertal» haben am<br />

29.9./10.10.2008 einen öffentlich-rechtlichen Vertrag<br />

nach § 54 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz abgeschlossen,<br />

in dessen Rahmen die Besitzgesellschaft<br />

die Herstellung eines weiteren Grundstücksanschlusses<br />

im Zuge der Baumaßnahmen für das <strong>Justizzentrum</strong><br />

Gera beantragte. Der zweite Grundstücksanschluss<br />

wurde zwischenzeitlich eingerichtet. Darüber hinausgehende<br />

Bedingungen für die Wasserversorgung des<br />

Grundstücks werden, sofern erforderlich, in der technischen<br />

Anschlussgenehmigung durch Bescheid gesondert<br />

geregelt.


Fernwärmeversorgungsvertrag<br />

Die vorherige Eigentümerin des Grundstückes, die<br />

Deutsche Post AG, und die Energieversorgung Gera<br />

GmbH haben am 07./12.04.1999 einen Fernwärmeversorgungsvertrag<br />

geschlossen. Vertragsgegenstand ist<br />

die Bereitstellung von Wärme in Höhe von insgesamt<br />

350 kW durch die Energieversorgung Gera GmbH für<br />

das Grundstück in der Schloßstraße 26/Amthorstraße 1<br />

in Gera.<br />

Die Vertragslaufszeit war ursprünglich vereinbart<br />

vom 01.04.1999 bis 31.03.2003. Da der Vertrag jedoch<br />

bisher nicht bis spätestens neun Monate vor Ablauf<br />

schriftlich gekündigt worden ist, hat er sich jeweils um<br />

zwei Jahre verlängert, somit zunächst bis 31.03.2011.<br />

Versicherungen<br />

Für die Immobilie Schloßstraße 26/Amthorstraße 1<br />

bestehen derzeit – neben der vom Generalübernehmer<br />

abgeschlossenen Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung<br />

– bis zum Vollzugszeitpunkt des Erwerbs des 94 %-<br />

Anteils an der Besitzgesellschaft die nachfolgend dargestellten<br />

Pflichtversicherungen, die die Verkäufer bis zum<br />

Vollzugstag aufrechterhalten werden. Es besteht eine<br />

Gebäudeversicherung in Höhe von EUR 2.500.000 für<br />

Elementarschäden, in Höhe von EUR 10.000.000 für innere<br />

Unruhe sowie in Höhe von EUR 25.000.000 für<br />

durch Terrorismus verursachte Schäden. Darüber hinaus<br />

besteht eine Hausherrenhaftpflichtversicherung in Höhe<br />

von EUR 5.000.000 für Personen- und Sachschäden.<br />

Der Verkäufer garantiert, dass die Immobilie derzeit<br />

angemessen gegen übliche Risiken (einschließlich<br />

Feuer, Wasser, Sturm, Einbruch) versichert ist. Zudem<br />

lässt die Fondsgesellschaft derzeit eine Überprüfung<br />

der abgeschlossenen Versicherungen durchführen.<br />

Sollte sich hierbei ergeben, dass eine Unterdeckung<br />

des bestehenden Versicherungsschutzes besteht, so<br />

ist der Verkäufer des Anteils an der Besitzgesellschaft<br />

zum Abschluss entsprechender Nachversicherungen<br />

verpflichtet. Die Besitzgesellschaft selbst wird nach<br />

dem Vollzugstag Sorge für einen angemessen und aktualisierten<br />

Versicherungsschutz tragen.<br />

70 Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

Darlehensvertrag der Besitzgesellschaft<br />

Die Besitzgesellschaft hat am 13./19.08.2009 mit<br />

einem deutschen Bankenkonsortium einen Darlehensvertrag<br />

in Höhe von EUR 10.500.000 abgeschlossen.<br />

Das zweckgebundene Darlehen dient der langfristigen<br />

Finanzierung der Besitzgesellschaft. Das Darlehen ist bis<br />

spätestens zum 30.04.2010 in Anspruch zu nehmen.<br />

Das Restdarlehen ist am 31.03.2022 zurückzuzahlen.<br />

Das Darlehen ist in Höhe von 1,42 % p. a. plus 3-Monats-EURIBOR<br />

zu verzinsen, wobei die Zinsen vierteljährlich<br />

zum Quartalsende zu zahlen sind. Tilgungsbeginn<br />

ist der 31.03.2013. Die Tilgung erfolgt, wie die Zahlung<br />

der Zinsen, vierteljährlich und beträgt anfänglich<br />

0,625 % der Darlehenssumme p. a. Das Darlehen ist bis<br />

zum Rückzahlungstermin auf EUR 9.751.893 zu tilgen.<br />

Sollte gemäß Punkt 5.5 des Kaufvertragentwurfes<br />

vom 27.07.2009 ein niedriger endgültiger Kaufpreis für<br />

den Erwerb des Anteils i. H. v. 94 % an der Besitzgesellschaft<br />

ermittelt werden (siehe «Anteilskaufvertrag»),<br />

so ist die vom Verkäufer zurückzuerstattende Differenz<br />

darüber hinaus als Sondertilgung an die Bank zu zahlen.<br />

Dies gilt jedoch nur, wenn der Objektwert kleiner<br />

als EUR 18,5 Mio. ist. Bei dieser Sondertilgung würde<br />

keine Verpflichtung zur Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung<br />

bestehen.<br />

Das Bankenkonsortium erhält eine Bearbeitungsgebühr<br />

in Höhe von EUR 52.500. Die Hälfte der Gebühr<br />

war bei Abschluss des Darlehensvertrags zur Zahlung<br />

fällig und die andere Hälfte ist bei erster Auszahlung<br />

des Darlehens, jedoch spätestens am 30.04.2010 zu<br />

zahlen.<br />

Der Darlehensgeber ist darüber hinaus berechtigt,<br />

Bereitstellungszinsen i. H. v. 0,3 % p. a. des nicht in Anspruch<br />

genommenen Darlehensbetrages zu berechnen.<br />

Zur Besicherung des Darlehens werden zu Gunsten<br />

des Bankenkonsortiums zwei erstrangige gleichrangige<br />

Grundschulden in Höhe von EUR 5.500.000 und EUR<br />

5.000.000, mit einem Zins von 15 % und einer Nebenleistung<br />

von 10 %, zulasten der Immobilie eingetragen.<br />

Darüberhinaus sind nachfolgende Rechte und Forderungen<br />

an das darlehensgebende Bankenkonsortium<br />

abzutreten: die Rechte und Ansprüche aus der Ver-


mietung/Verpachtung der Fondsimmobilie, die Abtretung<br />

aller Rechte und Ansprüche der Zinssicherungsvereinbarung<br />

(siehe Abschnitt «Zinssicherungsvereinbarung»),<br />

die Abtretung aller Rechte und Ansprüche aus<br />

dem Objektverwaltungsvertrag, die Abtretung von<br />

Schadensersatzansprüchen gemäß Punkt 8.2 des Kaufvertragentwurfes<br />

vom 27.07.2009, die Abtretung der<br />

Gewährleistungsansprüche gemäß Punkt 6.2.8 des<br />

Kaufvertragentwurfes vom 27.07.2009, die Abtretung<br />

der Ansprüche aus Erstvermietungsgarantie gemäß<br />

Punkt 12.4 des Kaufvertragentwurfes vom 27.07.2009<br />

und die Abtretung der Ausgleichszahlungsansprüche<br />

gemäß Punkt 6.6.1 (b) des Kaufvertragentwurfes vom<br />

27.07.2009.<br />

Zur Überprüfung der Finanzlage werden auf Basis<br />

von bankinternen Bewertungen der Fondsimmobilie<br />

regelmäßig spezielle Kennziffern, sogenannte Covenants<br />

(siehe «Glossar»), überprüft.<br />

Im Rahmen von halbjährlichen, jeweils zum 30.06.<br />

und 31.12. eines jeden Jahres, frühestens jedoch<br />

sechs Monate nach Darlehensauszahlung, durchzuführenden,<br />

vorausschauenden ISCR- und DSCR-Tests wird<br />

der Darlehensgeber überprüfen, ob die vorgegebenen<br />

Mindest-ISCR von 1,3 bzw. Mindest-DSCR von 1,2 eingehalten<br />

werden. Sollten die Kennziffern unterschritten<br />

werden, ist der Darlehensnehmer verpflichtet, die Nettomiete<br />

(ohne USt. und Mietnebenkosten) abzüglich<br />

einer Pauschale von 15 % auf ein zu verzinsendes<br />

Konto des Darlehensgebers einzuzahlen. Das Konto ist<br />

zu verpfänden. Dieses verpfändete Guthaben wird freigegeben,<br />

sobald nach dem zweiten von zwei aufeinanderfolgenden<br />

Tests die Kennzahlen wieder eingehalten<br />

werden.<br />

Die Überprüfung der dritten Kennziffer, das LTV, erfolgt<br />

alle zwei Jahre, erstmals zwei Jahre nach Darlehensauszahlung.<br />

Dies geschieht auf Basis eines vom<br />

Darlehensnehmer beauftragten und bezahlten Wertgutachtens,<br />

das von der Bank plausibilisiert wird. Sollte<br />

die vorgegebene LTV-Kennziffer von 0,65 überschritten<br />

werden, so ist die gesamte Nettomiete der Immobilie<br />

abzüglich einer Pauschale von 15 % auf ein zu verzinsendes<br />

Konto des Darlehensgebers einzuzahlen und an<br />

diesen verpfändet. Wird die Kennzahl bei dem nächsten<br />

Überprüfungstermin wieder eingehalten, wird das<br />

gepfändete Konto wieder freigegeben.<br />

Die Auszahlung des Darlehens erfolgt, sobald sämtliche<br />

vertraglich vereinbarten Auszahlungsvoraussetzungen<br />

und Finanzierungsbedingungen erfüllt sind.<br />

Hierzu zählen insbesondere die Fertigstellung und<br />

Übergabe der Fondsimmobilie, ein Umweltgutachten<br />

mit Bescheinigung der Unbedenklichkeit des Vorhabens,<br />

die Vorlage sämtlicher Mietverträge, die Vorlage<br />

des unterzeichneten Objektverwaltungsvertrags, der<br />

Nachweis eines ausreichenden Versicherungsschutzes<br />

der Fondsimmobilie sowie eine Verpflichtungserklärung<br />

der Gesellschafter der Besitzgesellschaft, die beinhaltet,<br />

dass diese nicht ohne die Zustimmung des<br />

Darlehensgebers über die Anteile an der Besitzgesellschaft<br />

verfügen oder den Gesellschaftsvertrag der Besitzgesellschaft<br />

aufheben oder ändern. Die Zustimmung<br />

darf der Darlehensgeber in diesen Fällen allerdings<br />

nur aus wichtigem Grund verweigern.<br />

Der Darlehensgeber kann das Darlehen u. a. für sofort<br />

fällig und zahlbar erklären, wenn der Sicherungsgeber<br />

gegen die ihm auferlegten Pflichten verstößt,<br />

wenn der Darlehensnehmer mit fälligen Leistungen<br />

länger als 14 Tage in Verzug gerät und auch nach einer<br />

weiteren Nachfristsetzung von mindestens weiteren 14<br />

Tagen nicht zahlt, wenn die Zwangsversteigerung oder<br />

die Zwangsverwaltung in das jeweils belastete Pfandobjekt<br />

eingeleitet wird, wenn das jeweilige Pfandobjekt<br />

ganz oder teilweise veräußert oder sonst darüber ohne<br />

Zustimmung der Bank verfügt wird oder wenn die<br />

Rechtsgültigkeit oder der Rang der Grundschuld bestritten<br />

wird oder der vereinbarte Rang nicht innerhalb<br />

von zwei Monaten beschafft wird. Ferner ist die Bank<br />

berechtigt, die Darlehensauszahlung abzulehnen oder<br />

bereits ausgezahlte Beträge für sofort fällig und zahlbar<br />

zu erklären, wenn sich die in den Beleihungsunterlagen<br />

enthaltenen Angaben als unrichtig erweisen, wenn wesentliche<br />

Änderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen<br />

Verhältnissen des Darlehensnehmers oder<br />

Sicherungsgebers eintreten, insbesondere wenn die<br />

Gesamtfinanzierung des Bauvorhabens nicht mehr ge-<br />

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

71


sichert ist oder die Fertigstellung aus anderen Gründen<br />

als gefährdet erscheint und wenn der Anspruch auf<br />

Auszahlung des Darlehens gepfändet wird. Das Recht<br />

zur außerordentlichen Kündigung ist unbenommen.<br />

Die Vereinbarung unterliegt deutschem Recht.<br />

Zinssicherungsvereinbarung<br />

Die Besitzgesellschaft hat am 19.08.2009 ein EUR-<br />

Zinssatz-Swap-Geschäft mit einer deutschen Bank abgeschlossen.<br />

Die Zinssicherungsperiode beginnt am<br />

01.02.2010 und endet am 31.01.2020. Das durch den<br />

Swap abgesicherte Volumen entspricht dem aufgenommenen<br />

Darlehen der Besitzgesellschaft i. H. v. EUR<br />

10,5 Mio (siehe «Darlehensvertrag der Besitzgesellschaft»).<br />

Die Besitzgesellschaft verpflichtet sich, vierteljährlich<br />

einen Festzins von 3,32 % auf das jeweilige Darlehenssaldo<br />

zu zahlen. Im Gegenzug erhält die Besitzgesellschaft<br />

vierteljährlich Zinszahlungen basierend auf demjeweiligen<br />

3-Monats-EURIBOR. Es wurde ein Netting<br />

der zu zahlenden Beträge vereinbart. Der Zinssatz basiert<br />

unter anderem auf einer Vorauszahlung i. H. v.<br />

EUR 525.000 (Disagio), die am 01.09.2009 fällig war<br />

und gezahlt wurde.<br />

Als Sicherheit wird eine mit 15 % verzinsliche<br />

Grundschuld i. H. v. EUR 1,575 Mio. und eine einmalige<br />

Nebenleistung von EUR 157.500 zulasten der im<br />

Grundbuch von Gera verzeichneten Fondsimmobilie<br />

eingetragen.<br />

Der Grundschuld dürfen Rechte oder Lasten vorgehen,<br />

die nicht wertbeeinträchtigend sind, und die eingetragenen<br />

Grundschulden des Darlehens der Besitzgesellschaft<br />

i. H. v. EUR 10,5 Mio.<br />

Überschreitet der geschätzte maximal zu erwartende<br />

Ausfallbetrag aus dem Zinssicherungsgeschäft<br />

den für den Sicherungsgeber eingetragenen Grundschuldwert,<br />

so ist der Sicherungsgeber berechtigt, weitere<br />

Sicherheiten zu verlangen.<br />

Ferner sind alle durch den Abschluss und Vollzug der<br />

Besicherungsvereinbarung entstandenen Kosten vom<br />

Darlehensnehmer/Sicherungsnehmer zu zahlen.<br />

Die Besicherungsvereinbarung unterliegt deutschem<br />

Recht.<br />

72 Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

Vereinbarung über die Erstattung von Darlehensaufwendungen<br />

und Fremdkapitalvermittlungsgebühren<br />

durch die Besitzgesellschaft<br />

Die Fondsgesellschaft hat für das Darlehen der Besitzgesellschaft<br />

diverse Gebühren verauslagt (z. B. Bearbeitungsgebühr,<br />

Bereitstellungsprovision, Disagio, Kosten<br />

für Eintragung der Grundschulden) und zu zahlen<br />

(Vermittlungsgebühr). Die Mittel dafür hat sie selbst von<br />

der Deutsche Structured Finance GmbH («DSF») verauslagt<br />

bekommen bzw. hat dafür ihr Eigenkapitalvorfinanzierungsdarlehen<br />

in Anspruch genommen. Da die Besitzgesellschaft<br />

die Begünstigte des Darlehens ist, wird<br />

sie der Fondsgesellschaft die Verauslagungen und Zahlungen<br />

jeweils erstatten wenn der Anteilskaufvertrag<br />

vollzogen wird, frühestens zu dem Zeitpunkt, an dem die<br />

Fondsgesellschaft der DSF jeweils die entsprechenden<br />

Auslagen erstatten bzw. Zahlungen leisten muss (siehe<br />

«Vereinbarung über die Vermittlung von Fremdkapital»).<br />

Mietverträge<br />

Die Mietfläche des Freistaates <strong>Thüringen</strong> wird erst<br />

durch Aufmaß nach Beendigung der Bau- und Sanierungsmaßnahmen<br />

ermittelt. Insofern können derzeit nur<br />

Zirkabeträge angegeben werden. Die exakte Miethöhe<br />

wird dann auf Grundlage dieses Aufmaßes ermittelt.<br />

Freistaat <strong>Thüringen</strong><br />

Die Besitzgesellschaft und der Freistaat <strong>Thüringen</strong><br />

haben am 28.12.2007 einen Mietvertrag für die Dauer<br />

von 20 Jahren geschlossen. Dieser Vertrag wird durch<br />

einen 1., noch abzuschließenden Nachtrag ergänzt. Die<br />

wesentlichen Inhalte dieses Nachtrags sind in der folgenden<br />

Zusammenfassung bereits berücksichtigt.<br />

Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung der zu<br />

sanierenden Bestandsgebäude und zu errichtenden Neubauten<br />

als <strong>Justizzentrum</strong> zur Unterbringung von Dienststellen<br />

des Mieters, Freistaat <strong>Thüringen</strong>. Derzeit wird<br />

von einer Übergabe an den Mieter zum 15.12.2009 ausgegangen.<br />

Mietbeginn soll somit der 15.12.2009 sein.<br />

Die endgültige Mietfläche gem. Mietvertrag wird<br />

nach aktuellem Kenntnisstand ca. 11.400 qm zzgl. 15<br />

Stellplätze und Außenanlagen betragen und vom Thü-


inger Landesamt für Bau und Verkehr durch Aufmaß<br />

auf Grundlage der Richtlinie zur Berechnung der Mietflächen<br />

für gewerblichen Raum (MF-G) der Gesellschaft<br />

für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V.<br />

nach Abschluss der Baumaßnahmen ermittelt.<br />

Die Grundmiete beträgt monatlich EUR 8,62 pro qm<br />

Mietfläche, somit bei einer Mietfläche von 11.400 qm<br />

EUR 98.268 netto. Sofern die endgültige Mietfläche<br />

nach Aufmaß hiervon abweicht, wird die Miete entsprechend<br />

angepasst. Die monatliche Miete erhöht sich<br />

nach Ablauf von jeweils fünf Jahren ab Mietbeginn um<br />

jeweils 5 %. Betriebskosten können nach der Betriebskostenverordnung<br />

weitestgehend auf den Mieter umgelegt<br />

werden. Der Mieter leistet für die anfallenden Betriebskosten<br />

eine monatliche Vorauszahlung. Die monatlichen<br />

Vorauszahlungen werden jährlich abgerechnet.<br />

Die Pflicht zur Instandhaltung der Mietsache ist<br />

nicht auf den Mieter übertragen worden. Der Mieter<br />

hat während der Mietzeit jedoch die Schönheitsreparaturen<br />

auszuführen und die Kosten dafür zu tragen. Darüber<br />

hinaus trägt er Kosten für notwendige Reparaturen<br />

bis einschließlich EUR 100 im Einzelfall, begrenzt<br />

auf maximal EUR 800 pro Jahr.<br />

Eine Mietkaution ist nicht vereinbart worden.<br />

Der Mieter ist grundsätzlich zur Untervermietung berechtigt.<br />

Ist der Besitzgesellschaft als Vermieter die Überlassung<br />

der Mietflächen an einen Dritten nur bei einer<br />

angemessenen Erhöhung der Miete zuzumuten, so ist<br />

die Berechtigung des Mieters davon abhängig, dass er<br />

sich mit einer solchen Erhöhung einverstanden erklärt.<br />

Gem. 1. Nachtrag gehen bestimmte betriebliche<br />

Einbauten in das Eigentum des Mieters über. Der Mieter<br />

kann die entsprechenden Einbauten bei Beendigung<br />

des Mietverhältnisses ohne Ausgleichszahlung im Mietobjekt<br />

belassen, Reparaturkosten und Austausch während<br />

der Mietzeit sind Sache des Vermieters.<br />

Sonstige Ein- oder Umbauten, die vom Mieter mit<br />

Zustimmung des Vermieters vorgenommen wurden,<br />

kann der Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses<br />

entfernen. Er hat dann – nach Wahl des Vermieters –<br />

entweder den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen<br />

oder eine Entschädigung in Geld zu zahlen oder<br />

einen vom Vermieter gewünschten Zustand herzustellen,<br />

wenn dieser nicht teurer ist als die Herstellung des<br />

ursprünglichen Zustandes oder wenn der Vermieter etwaige<br />

Mehrkosten trägt.<br />

Die Besitzgesellschaft hat bei Mietbeginn einen Einrichtungskostenzuschuss<br />

in Höhe von insgesamt EUR<br />

Mieter Freistaat <strong>Thüringen</strong> GMG Generalmietgesellschaft mbH Deutsche Post Immobilien GmbH<br />

Mietfläche ca. 11.400 qm ca. 797 qm ca. 800 qm<br />

Jahresmiete ca. EUR 1.179.441 ca. EUR 56.300 (zzgl. USt.) ca. EUR 61.759<br />

Wertsicherung Der Mietzins wird alle 5 Jahre Ändert sich der Verbraucherpreisindex Ändert sich der Verbraucherpreisindex<br />

um 5 % erhöht (Basisjahr 2000) gegenüber dem Stand (Basisjahr 2000) gegenüber dem Stand<br />

bei Mietbeginn oder der letzten bei Mietbeginn oder der letzten Mietan-<br />

Mietanpassung um mehr als 7,5 %, passung um mehr als 10 %, so wird die<br />

so wird die Miete um die Änderung des Miete um 60 % der Änderung des<br />

Indexes angepasst. Indexes angepasst.<br />

Mietbeginn geplant 15.12.2009 01.01.2005 01.11.2007<br />

Mietdauer Jahre 20 10 Bis 31.12.2011<br />

Verlängerungsoption des Mieters 2 x 3 Jahre 2 x bis zu 5 Jahre 2 x bis zu 3 Jahre<br />

Nutzung als <strong>Justizzentrum</strong> Technik- und Lagerfläche Postbankfiliale und Briefpostfachanlage<br />

Sicherheiten des Mieters Keine Keine Keine<br />

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

73


630.000 an den Mieter zu zahlen. Diese Zahlung wird<br />

vor Kaufpreiszahlung und Übertragung des Anteils<br />

i. H. v. 94 % auf die Fondsgesellschaft im Rahmen des<br />

Vollzuges des Anteilskaufvertrages vorgenommen<br />

(siehe «Rechtliche Grundlagen»/«Anteilskaufvertrag»).<br />

Der Mieter hat zwei Optionen zur Verlängerung des<br />

Mietvertrages zu je drei Jahren.<br />

Die Kündigungsrechte der Besitzgesellschaft richten<br />

sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Besitzgesellschaft<br />

ist verpflichtet, bei Beendigung der Mietverhältnisse<br />

mit den übrigen Mietern des Objektes die<br />

freiwerdenden Flächen zunächst dem Mieter Freistaat<br />

<strong>Thüringen</strong> zur Anmietung anzubieten. Die so angebotenen<br />

zusätzlichen Mietflächen sind in ihren Konditionen<br />

nicht an den bisherigen Mietvertrag mit dem Freistaat<br />

<strong>Thüringen</strong> gebunden.<br />

GMG Generalmietgesellschaft mbH<br />

Am 14./22.12.2004 wurde zwischen der vorherigen<br />

Eigentümerin der Fondsimmobilie, der Deutsche Post<br />

AG als Vermieter und der GMG Generalmietgesellschaft<br />

mbH als Mieter ein Mietvertrag abgeschlossen.<br />

Dieser Vertrag wird aufgrund von Sanierung und Um -<br />

bau des Gebäudes durch einen 1., noch abzuschließenden<br />

Nachtrag ergänzt.<br />

Gegenstand des Vertrags unter Berücksichtigung der<br />

Regelungen des 1. Nachtrages ist die Vermietung einer<br />

Fläche von insgesamt ca. 797,02 qm, wovon 380,89 qm<br />

im Kellergeschoss und 416,13 qm im Erdgeschoss liegen.<br />

Laut Mietvertrag ist beabsichtigt, die Flächen als<br />

Technik- und Lagerflächen zu nutzen. Zum Mietgegenstand<br />

gehören weiterhin zwei Stellplätze im Innenhof.<br />

Der monatliche Mietzins beträgt für die Flächen im<br />

Kellergeschoss EUR 3,80 pro qm und für die Flächen<br />

im Erdgeschoss EUR 5,60 pro qm. Für die zwei Stellplätze<br />

ist kein zusätzlicher Mietzins vereinbart. Daraus<br />

ergibt sich ein Gesamtmietzins netto in Höhe von monatlich<br />

EUR 3.777,71. Hinzu kommt eine Umlage für<br />

Modernisierungskosten für den Zeitraum vom<br />

01.04.2009 bis 30.04.2019 in Höhe von EUR 913,92<br />

monatlich. Daraus ergibt sich eine Gesamtkaltmiete<br />

von monatlich EUR 4.691,63 netto. Die monatliche Vo-<br />

74 Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

rauszahlung für Nebenkosten beträgt EUR 2 pro qm,<br />

somit insgesamt EUR 1.594,04. Der Kaltmietzins ist an<br />

den Verbraucherpreisindex für Deutschland (Basis<br />

2005 = 100) geknüpft und ändert sich, sofern sich der<br />

Index gegenüber dem Stand bei Beginn des Mietverhältnisses<br />

bzw. gegenüber dem Stand bei der letzten<br />

Mietanpassung um mehr als 7,5 % nach oben oder<br />

nach unter verändert hat.<br />

Zusätzlich zum Mietzins zahlt dieser Mieter die Umsatzsteuer<br />

in gesetzlicher Höhe.<br />

Die Besitzgesellschaft hat die Instandhaltung und<br />

Instandsetzung von Dach und Fach übernommen. Reparaturen<br />

an elektrischen und elektronischen Einrichtungen<br />

und Anlagen des Gebäudes werden ausschließlich<br />

von der Besitzgesellschaft ausgeführt.<br />

Alle Schönheitsreparaturen sind vom Mieter auf eigene<br />

Kosten auszuführen und der Mieter trägt die Kosten<br />

für die Wartung, die Instandhaltung und Instandsetzung<br />

der von ihm ausschließlich genutzten Miet räume<br />

und sämtlicher innerhalb dieser Räume gelegenen Anlagen,<br />

Einrichtungen und Installationen.<br />

Das Mietverhältnis begann am 01.01.2005 und ist<br />

bis zum 31.12.2014 befristet. Der Mieter hat ein Optionsrecht<br />

von zweimal jeweils bis zu fünf Jahren, das bis<br />

spätestens zwölf Monate vor Ablauf der Festmietzeit<br />

bzw. des Verlängerungszeitraumes schriftlich gegenüber<br />

der Besitzgesellschaft auszuüben ist. Nach Ablauf<br />

der Festmietzeit bzw. des Verlängerungszeitraumes verlängert<br />

sich das Mietverhältnis automatisch jeweils um<br />

ein Jahr, falls es nicht spätestens zwölf Monate vor Ablauf<br />

der Festmietzeit schriftlich gekündigt wird.<br />

Eine Mietkaution ist nicht vereinbart.<br />

Dem Mieter ist die Untervermietung an die Deutsche<br />

Telekom AG und deren Tochtergesellschaften gestattet.<br />

Der Mieter ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung<br />

mit einer Deckungssumme von mindestens EUR<br />

5 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden inklusive<br />

Mietsachschäden und für Schäden aus der Verletzung<br />

der Verkehrssicherungspflicht abzuschließen.<br />

Bauliche Veränderungen innerhalb des Mietgegenstandes<br />

und Installationen bedürfen der vorherigen<br />

schriftlichen Zustimmung der Besitzgesellschaft. Um-,


Baufortschritt Haus 3<br />

Fußgängerzone Gera<br />

Baufortschritt Haus 3 (rechts) und Haus 4 (links)<br />

An- und Einbauten sowie Einrichtungen des Mieters<br />

hat dieser bei der Beendigung des Mietverhältnisses zu<br />

entfernen und die Mietsache in den ursprünglichen Zustand<br />

zu versetzen. Belässt der Mieter mit Zustimmung<br />

der Besitzgesellschaft Um-, An- und Einbauten im<br />

Mietobjekt, hat er Anspruch auf Entschädigung entsprechend<br />

dem Restwert. Der Mieter hat ein Schließsystem<br />

eingebaut. Sofern es sich dabei um ein gebäudeübergreifendes<br />

System des Mieters handelt, ist er<br />

bei Rückgabe der Mietsache berechtigt, sämtliche entsprechenden<br />

Schlösser ersatzlos zu entfernen.<br />

Die Besitzgesellschaft gewährt dem Mieter (nur) für<br />

das Gebäude, in dem die Mietflächen liegen, Konkurrenzschutz.<br />

Für alle anderen Gebäude auf dem Grundstück<br />

wird kein Konkurrenzschutz gewährt. Gerichtsstand<br />

für etwaige Streitigkeiten im Zusammenhang mit<br />

dem Mietvertrag ist Gera.<br />

Deutsche Post Immobilien GmbH/Centerfiliale<br />

Die Besitzgesellschaft und die Deutsche Post Immobilien<br />

GmbH mit Sitz in Bonn haben am 26.06.2007<br />

einen Mietvertrag geschlossen, der mit Nachtrag vom<br />

18./20.05.2009 ergänzt worden ist. Mietzweck ist der<br />

Betrieb einer Postbank-Centerfiliale auf einer Gesamtmietfläche<br />

von 689,73 qm. Mitvermietet sind Treppenhäuser<br />

und Rampen im Hof.<br />

Der monatliche Mietzins beträgt EUR 6,86 pro qm<br />

Erdgeschossfläche und EUR 2,50 pro qm im Kellergeschoss<br />

zzgl. der Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen<br />

in Höhe von EUR 2,50 pro qm, somit insgesamt<br />

EUR 6.330,32 brutto. Die Grundmiete ändert sich automatisch,<br />

sofern sich der Verbraucherpreisindex für<br />

Deutschland (Basis 2005 = 100) gegenüber dem Stand<br />

zum 30.06.2008 bzw. gegenüber dem Stand bei der<br />

letzten Mietanpassung um mehr als 10 % nach oben<br />

oder nach unten verändert hat. Die Mietveränderung<br />

entspricht der prozentualen Veränderung des Verbraucherpreisindexes<br />

um 60 % des Veränderungsmaßstabes,<br />

d. h. die Miete erhöht oder ermäßigt sich um 60 %<br />

des Veränderungsmaßstabes proportional zur eingetretenen<br />

Indexveränderung. Die Änderung der Miethöhe<br />

ist nicht zulässig vor dem 30.06.2011.<br />

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

75


Die Besitzgesellschaft ist verpflichtet, das Mietobjekt<br />

in einem guten baulichen und den behördlichen<br />

Vorschriften entsprechenden Zustand zu erhalten. Der<br />

Mieter hat nur das Beheben von kleineren Schäden, im<br />

Einzelfall bis zu einem Betrag von EUR 160 und im Kalenderjahr<br />

bis maximal 50 % der Monatsmiete Januar,<br />

übernommen. Schönheitsreparaturen obliegen dem<br />

Mieter auf eigene Kosten.<br />

Das Mietverhältnis hat am 01.11.2007 begonnen und<br />

endet am 31.12.2011. Der Mieter hat ein zweimaliges Optionsrecht<br />

auf Verlängerung des Vertrages um jeweils bis<br />

zu drei Jahre, das sechs Monate vor Ablauf der festen<br />

Vertragsdauer auszuüben ist. Der Mieter hat sich bereit<br />

erklärt, die Mietflächen schon vor Ablauf der festen Vertragsdauer<br />

zu verlassen, wenn die Besitzgesellschaft ein<br />

mit der derzeitigen Mietsache vergleichbares Ausweichobjekt<br />

kostenfrei vermittelt, das bestimmten, im Vertrag<br />

näher spezifizierten Kriterien entsprechen muss, wobei<br />

der Mieter entscheiden kann, ob der Standort für ihn geeignet<br />

ist. Sofern das Mietobjekt durch ein unabwendbares<br />

Ereignis, insbesondere Brand, teilweise oder ganz unbrauchbar<br />

wird, ruhen die Mietzahlungen ganz oder teilweise<br />

und beiden Parteien steht in diesem Fall ein Recht<br />

zur außerordentlichen fristlosen Kündigung zu.<br />

Eine Mietkaution ist nicht vereinbart worden.<br />

Dem Mieter ist die Untervermietung an Tochtergesellschaften<br />

und verbundene Unternehmen sowie an<br />

die Deutsche Postbank gestattet.<br />

Die Besitzgesellschaft ist verpflichtet, alle mit dem<br />

Gebäude in Zusammenhang stehenden Versicherungen<br />

(u. a. Gebäudefeuer-, Gebäudehaftpflicht-, Gebäudeleitungswasserversicherung)<br />

abzuschließen. Der<br />

Mieter haftet der Besitzgesellschaft nicht für Brandoder<br />

Explosionsschäden, die infolge leicht fahrlässigen<br />

Verhaltens der gesetzlichen Vertreter, Organe oder Bediensteten<br />

des Mieters während der Mietzeit an dem<br />

Mietgegenstand entstehen.<br />

Die Besitzgesellschaft gewährt dem Mieter, der<br />

Deutsche Post AG und der Deutsche Postbank, Konkurrenzschutz<br />

für alle Postleistungen und Produkte, Bankleistungen<br />

und Finanzdienstleistungen. Die Besitzgesellschaft<br />

darf auf dem Grundstück keine Räume oder Au-<br />

76<br />

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

ßenwerbeflächen an Konkurrenzunternehmen der Deutsche<br />

Post AG und/oder der Deutsche Postbank überlassen.<br />

Darüber hinaus gewährt die Besitzgesellschaft dem<br />

Mieter die uneingeschränkte Einzelhandelsnutzung.<br />

Der Umbau der Mietflächen im Zuge der Sanierung<br />

hat in Abstimmung mit dem Mieter zu erfolgen, die<br />

Planung bedarf der Zustimmung des Mieters und die<br />

Besitzgesellschaft hat Änderungswünsche des Mieters<br />

zu berücksichtigen.<br />

Dem Mieter wird zugestanden, auf eigene Kosten<br />

einen Geldausgabeautomaten außerhalb des Mietobjektes<br />

anzubringen.<br />

Deutsche Post Immobilien GmbH/Briefpostfachanlage<br />

Die Besitzgesellschaft und die Deutsche Post Immobilien<br />

GmbH haben am 26.06.2007 einen Mietvertrag<br />

geschlossen, der mit Nachtrag vom 18./20.05.<br />

2009 ergänzt worden ist. Die Mietflächen werden als<br />

Briefpostausgabe/Briefpostfachanlage sowie durch die<br />

Deutsche Post DHL genutzt. Seit dem 15. Juli 2008<br />

sind Mietgegenstand nur noch 11,79 qm im Kellergeschoss,<br />

die laut dem ersten Nachtrag ab dem<br />

01.04.2009 dem Mieter zur Verfügung stehen, und drei<br />

Räume im Erdgeschoss mit einer Gesamtfläche von<br />

98,69 qm in Haus 1.<br />

Der monatliche Mietzins beträgt EUR 5 pro qm im<br />

Erdgeschoss und EUR 4 pro qm im Kellergeschoss<br />

zzgl. Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen in<br />

Höhe von EUR 2 pro qm, somit insgesamt EUR 761,57<br />

brutto. Die Grundmiete ändert sich automatisch, sofern<br />

sich der Verbraucherpreisindex für Deutschland (Basis<br />

2005 = 100) gegenüber dem Stand zum 30.06.2008<br />

bzw. gegenüber dem Stand bei der letzten Mietanpassung<br />

mehr als 10 % nach oben oder nach unten verändert<br />

hat. Die Mietveränderung entspricht der prozentualen<br />

Veränderung des Verbraucherpreisindexes um<br />

60 % des Veränderungsmaßstabes, d. h. die Miete erhöht<br />

oder ermäßigt sich um 60 % des Veränderungsmaßstabes<br />

proportional zur eingetretenen Indexveränderung.<br />

Die Änderung der Miethöhe ist nicht zulässig<br />

vor dem 30.06.2011.


Die Besitzgesellschaft ist verpflichtet, das Mietobjekt<br />

in einem guten baulichen und den behördlichen<br />

Vorschriften entsprechenden Zustand zu erhalten. Der<br />

Mieter hat nur das Beheben von kleineren Schäden, im<br />

Einzelfall bis zu einem Betrag von EUR 160 und im Kalenderjahr<br />

bis maximal 50 % der Monatsmiete Januar,<br />

übernommen. Die Schönheitsreparaturen obliegen<br />

dem Mieter auf eigene Kosten.<br />

Das Mietverhältnis ist unbefristet und hat am<br />

01.11.2007 begonnen. Die Kündigung ist frühestens<br />

nach Ablauf von fünf Jahren möglich (feste Vertragsdauer).<br />

Beide Parteien sind berechtigt den Mietvertrag<br />

aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Sofern das<br />

Mietobjekt durch ein unabwendbares Ereignis, insbesondere<br />

Brand, teilweise oder ganz unbrauchbar wird,<br />

ruhen die Mietzahlungen ganz oder teilweise und beiden<br />

Parteien steht in diesem Fall ein Recht zur außerordentlichen<br />

fristlosen Kündigung zu.<br />

Der Mieter hat ein zweimaliges Optionsrecht auf Verlängerung<br />

des Vertrages um jeweils bis zu drei Jahre,<br />

das sechs Monate vor Ablauf der festen Vertragsdauer<br />

auszuüben ist. Nimmt der Mieter sein Optionsrecht<br />

nicht in Anspruch oder endet der Optionszeitraum, sind<br />

die Parteien verpflichtet, sechs Monate vor Ablauf der<br />

befristeten Mietdauer Verhandlungen über die Fortsetzung<br />

des Mietverhältnisses aufzunehmen. Einigt man<br />

sich nicht über die Fortsetzung des Mietverhältnisses, so<br />

endet dieses mit Ablauf der Befristung. Wird das Mietverhältnis<br />

unbefristet fortgesetzt, steht beiden Vertragsparteien<br />

ein Kündigungsrecht mit einer Frist von sechs<br />

Monaten bis zum Ende eines Kalendermonats zu.<br />

Der Mieter hat sich grundsätzlich bereit erklärt, die<br />

Mietflächen schon vor Ablauf der festen Vertragsdauer<br />

zu verlassen, wenn die Besitzgesellschaft ein mit der derzeitigen<br />

Mietsache vergleichbares Ausweichobjekt kostenfrei<br />

vermittelt, das bestimmten, im Vertrag näher spezifizierten<br />

Kriterien entsprechen muss, wobei der Mieter<br />

entscheiden kann, ob der Standort für ihn geeignet ist.<br />

Eine Mietkaution ist nicht vereinbart worden.<br />

Dem Mieter ist die Untervermietung an die Deutsche<br />

Postbank AG, deren Tochtergesellschaften sowie<br />

mit ihr verbundene Unternehmen gestattet.<br />

Die Besitzgesellschaft ist verpflichtet, alle mit dem<br />

Gebäude in Zusammenhang stehenden Versicherungen<br />

(u. a. Gebäudefeuer-, Gebäudehaftpflicht-, Gebäudeleitungswasserversicherung)<br />

abzuschließen. Der<br />

Mieter haftet der Besitzgesellschaft nicht für Brandoder<br />

Explosionsschäden, die infolge leicht fahrlässigen<br />

Verhaltens der gesetzlichen Vertreter, Organe oder Bediensteten<br />

des Mieters während der Mietzeit an dem<br />

Mietgegenstand entstehen.<br />

Die Besitzgesellschaft gewährt dem Mieter Konkurrenzschutz<br />

und darf auf dem Grundstück keine Räume,<br />

Flächen oder Außenwerbeflächen an Konkurrenzunternehmen<br />

der Deutsche Post AG (z. B. UPS, DPD usw.)<br />

vermieten. Sie hat sich zudem verpflichtet, auf bereits<br />

vermieteten oder noch zu vermietenden Außenwerbeflächen<br />

keine gegen die Interessen des Mieters gerichtete<br />

Reklame oder Werbung zu dulden. Darüber hinaus<br />

hat die Besitzgesellschaft die uneingeschränkte Einzelhandelsnutzung<br />

im Rahmen der bei Vertragsabschluss<br />

vorhandenen behördlichen Genehmigungen zugesichert.<br />

Dem Mieter wird zugestanden, auf eigene Kosten<br />

einen Briefkasten außerhalb des Mietobjektes anzubringen.<br />

Objektverwaltungsvertrag<br />

Die Besitzgesellschaft wird mit der Deutsche<br />

Structured Finance GmbH («DSF») einen Objektverwaltungsvertrag<br />

bzgl. der Immobilie Schloßstraße 26/Amthorstraße<br />

1 in Gera schließen. Der Vertragsschluss<br />

wird erfolgen, sobald der Anteilskaufvertrag vollzogen<br />

wurde und die Fondsgesellschaft die Anteile i. H. v.<br />

94 % an der Besitzgesellschaft hält. Der Vertrag wird<br />

u. a. folgende Regelungen enthalten:<br />

Zunächst ist die allobjekt Denkmalsanierungen<br />

GmbH, Weimar («allobjekt») mit der Verwaltung und<br />

Bewirtschaftung der Immobilie (nachstehend als «Objektverwaltung»<br />

bezeichnet) im Rahmen des zwischen<br />

ihr und der Besitzgesellschaft bestehenden Generalübernehmervertrages<br />

vom 15.11.2008 samt 1. und 2.<br />

Nachtrag (siehe oben) beauftragt. Die DSF wird daher<br />

zunächst lediglich mit der Kontrolle der vertragsgemä-<br />

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

77


ßen Umsetzung dieses Auftrages durch die allobjekt<br />

beauftragt.<br />

Die allobjekt erbringt die Objektverwaltung für den<br />

Zeitraum von zehn Jahren ab Fertigstellung der nach Generalübernehmervertrag<br />

geschuldeten Leistungen und<br />

Abnahme der so hergestellten Immobilie durch die Besitz-<br />

gesellschaft. Im Anschluss daran wird die DSF die Objektverwaltung<br />

mit inhaltsgleichen Aufgaben übernehmen.<br />

Hierzu zählen insbesondere der gesamte Verkehr<br />

mit den Mietern, die Erhaltung der der Besitzgesellschaft<br />

zustehenden Vermieterrechte, Berechnung und<br />

Einzug von Mieten und Nebenkosten, deren Inkasso,<br />

regelmäßige Überprüfung der Immobilie auf ihren baulichen<br />

Zustand sowie deren ausreichenden Versicherungsschutz.<br />

Außerdem gehören dazu die Kostenplanung<br />

und -kontrolle, Vorbereitung des Zahlungsverkehrs<br />

sowie das Management der Verträge zur Medienver-<br />

bzw. -entsorgung.<br />

Die DSF ist berechtigt, geeignete Dritte mit der Erfüllung<br />

ihrer Vertragsverpflichtungen auf eigene Kosten<br />

zu beauftragen. Die Verpflichtung der DSF gegenüber<br />

der Besitzgesellschaft aus diesem Vertrag bleibt von<br />

der Einschaltung Dritter unberührt.<br />

Für ihre Kontrolltätigkeit, d. h. solange noch allobjekt<br />

mit der Objektverwaltung beauftragt ist, erhält die<br />

DSF eine jährliche Vergütung von 0,5 % der jährlichen<br />

Gesamtnettomieteinnahmen (d. h. ohne USt. und Nebenkosten)<br />

inkl. USt. Für ihre Objektverwaltungstätigkeit,<br />

d.h. nach Beendigung der Objektverwaltung<br />

durch allobjekt, erhält die DSF eine jährliche Vergütung<br />

von EUR 20.000 inkl. USt. Die Vergütung ist monatlich<br />

anteilig nach Rechnungsstellung fällig. Auslagen, die<br />

der DSF im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben entstehen,<br />

sind in der jeweiligen Vergütung nicht enthalten<br />

und werden gesondert erstattet. Dies umfasst z. B.<br />

Kosten für die Rechts- und Steuerberatung.<br />

Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung und endet,<br />

ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf, mit<br />

dem Verkauf der Immobilie. Der Vertrag kann mit einer<br />

Frist von sechs Monaten zum jeweiligen Kalenderjahresende<br />

von jeder der Vertragsparteien schriftlich gekündigt<br />

werden, aber nicht vor dem 31.12.2014. Das<br />

78<br />

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.<br />

Die DSF übernimmt die Gewährleistung und Haftung<br />

für eine fachgerechte Durchführung aller von ihr<br />

und ihren Erfüllungsgehilfen nach dieser Vereinbarung<br />

bestehenden Pflichten im Rahmen der gesetzlichen<br />

Bestimmungen.<br />

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand<br />

des Vertrags ist Frankfurt am Main.<br />

Geschäftsbesorgungsvertrag für die<br />

kaufmännische Betreuung<br />

Die Besitzgesellschaft wird die Deutsche Structured<br />

Finance GmbH («DSF») mit der kaufmännischen Verwaltung<br />

und der Betreuung der Gesellschafter der Besitzgesellschaft<br />

beauftragen. Der entsprechende Vertrag<br />

zwischen Besitzgesellschaft und DSF wird abgeschlossen,<br />

sobald der Anteilskaufvertrag vollzogen<br />

wurde und die Fondsgesellschaft die Anteile i. H. v.<br />

94 % an der Besitzgesellschaft hält. Er wird u.a. folgende<br />

Regelungen enthalten:<br />

Zu ihren Aufgaben zählen insbesondere die Führung<br />

des Rechnungswesens der Besitzgesellschaft, die<br />

Erstellung des Jahresabschlusses, die Veranlassung<br />

der Prüfung des Jahresabschlusses, die Liquiditätsund<br />

Finanzplanung, die Durchführung von Ausschüttungen,<br />

das Management und Controlling aller von der<br />

Besitzgesellschaft abgeschlossenen und zukünftig abzuschließenden<br />

Verträge, die jährliche Erstellung eines<br />

Rechenschaftsberichts sowie die Durchführung der Liquidation<br />

der Besitzgesellschaft.<br />

Die DSF ist berechtigt, ihre Aufgaben an geeignete<br />

Dritte auf eigene Kosten zu übertragen.<br />

Für ihre Leistungen erhält die DSF eine Pauschalvergütung<br />

in Höhe von EUR 8.000 p. a. zzgl. USt. Die<br />

Vergütung erhöht sich alle fünf Jahre um jeweils 5 %,<br />

erstmals zum 01.01.2015. Mit dieser pauschalen Vergütung<br />

sind sämtliche Leistungen und Aufwendungen<br />

des Auftragnehmers im Rahmen und während<br />

der Laufzeit dieses Vertrages abgegolten. Die Vergütung<br />

ist monatlich anteilig nach Rechnungsstellung<br />

fällig.


Kosten der DSF im Rahmen gerichtlicher oder außergerichtlicher<br />

Einigungsverfahren werden ihr in<br />

nachgewiesener Höhe gesondert erstattet. Das Entgelt<br />

für den Liquidator ist von der o. g. Vergütung mit umfasst,<br />

sofern die DSF oder eines ihrer Tochterunternehmen<br />

die Funktion des Liquidators übernimmt.<br />

Der DSF übernimmt im Verhältnis zu Dritten im eigenen<br />

Namen und für eigene Rechnung sämtliche Verwaltungskosten<br />

inklusive der Kosten für die Prüfung der<br />

Jahresabschlüsse. Ausgenommen davon sind die vertraglich<br />

geregelten Ausnahmen und Aufwendungen für<br />

Rechtsberatung, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag<br />

anfallen. Diese zahlt die Besitzgesellschaft selbst.<br />

Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung und endet,<br />

ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf, mit<br />

dem Abschluss der Liquidation der Besitzgesellschaft.<br />

Er kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende<br />

eines Kalenderjahres von jeder der Vertragsparteien<br />

schriftlich gekündigt werden, aber nicht vor dem<br />

31.12.2014. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem<br />

Grund bleibt unberührt.<br />

Die Haftung der DSF ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />

beschränkt, außer bei Verletzung des Lebens,<br />

des Körpers und der Gesundheit. Ansprüche auf Schadensersatz,<br />

soweit sie nicht auf einem grob fahrlässigen<br />

oder vorsätzlichen Verhalten gründen, verjähren innerhalb<br />

von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Entstehung<br />

des Anspruchs. Schadensersatzansprüche sind<br />

innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten<br />

nach Kenntniserlangung von dem Schaden schriftlich<br />

geltend zu machen. Gerichtsstand des Vertrags ist<br />

Frankfurt am Main.<br />

Vertrag über die Alleinvermittlung von Mietund<br />

Kaufverträgen<br />

Die Besitzgesellschaft wird die Deutsche Structured<br />

Finance GmbH («DSF») zum einen mit der Vermittlung<br />

von Mietverträgen für den Fall des Ablaufs oder der<br />

Kündigung der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses<br />

Vertrages bestehenden Mietverträge beauftragen.<br />

Zum anderen wird sie die DSF mit der Vermittlung<br />

eines Kaufvertrages für die Immobilie beauftragen, für<br />

den Fall, dass die Gesellschafterversammlung der Besitzgesellschaft<br />

eine Veräußerung der Immobilie beschließt.<br />

Der entsprechende Vermittlungsvertrag zwischen<br />

Besitzgesellschaft und DSF wird abgeschlossen,<br />

sobald der Anteilskaufvertrag vollzogen wurde und die<br />

Fondsgesellschaft die Anteile i. H. v. 94 % an der Besitzgesellschaft<br />

hält. Er wird u.a. folgende Regelungen<br />

enthalten:<br />

Die DSF übernimmt insbesondere folgende Aufgaben,<br />

soweit sie zur Erfüllung der Vermittlungsaufgabe<br />

erforderlich sind: Ermittlung geeigneter Mieter bzw.<br />

Käufer, Überprüfung der Bonität, Anbahnung und Führung<br />

von Vertragsverhandlungen sowie Vorlage von<br />

unterschriftsreifen Miet- bzw. Kaufverträgen.<br />

Für die Vermittlung eines Mieters erhält die DSF jeweils<br />

eine Pauschalvergütung in Höhe von drei Netto-<br />

Monatsmieten (ohne USt, soweit umsatzsteuerpflichtig<br />

vermietet wird, und Nebenkosten) zzgl. USt. Dies gilt<br />

nicht für den Fall, dass ein bereits bestehender Mietvertrag<br />

z. B. durch Ausübung einer Option verlängert<br />

wird oder die Flächen von einem bereits im Objekt ansässigen<br />

anderen Mieter übernommen werden. Der<br />

Vergütungsanspruch entsteht jeweils mit Eingang der<br />

zweiten, vom neuen Mieter zu zahlenden Monatsmiete<br />

bei der Besitzgesellschaft und ist jeweils nach Rechnungsstellung<br />

der DSF fällig.<br />

Für die Vermittlung eines Käufers erhält die DSF<br />

eine Vergütung, die sich wie folgt berechnet: Wert der<br />

Immobilie in Euro x 0,5 %, inkl. USt. Es ist der Wert der<br />

Immobilie anzusetzen, der in dem vermittelten Kaufvertrag<br />

zugrunde gelegt wurde. Der Vergütungsanspruch<br />

entsteht mit Unterzeichnung des Kaufvertrages und ist<br />

nach Rechnungsstellung der DSF fällig.<br />

Auslagen, die der DSF im Rahmen ihrer Vermittlungstätigkeit<br />

entstehen, sind in der Pauschalvergütung<br />

nicht enthalten und werden der DSF gesondert erstattet.<br />

Dies umfasst z. B. Kosten für die Rechts- und Steuerberatung<br />

zur Erstellung eines Miet- bzw. Kaufvertrages.<br />

Die DSF ist zur Erfüllung ihrer Aufgaben bevollmächtigt,<br />

die Besitzgesellschaft gegenüber Dritten zu<br />

vertreten. Sie ist berechtigt, ihre Aufgaben an geeignete<br />

Dritte auf eigene Kosten zu übertragen.<br />

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

79


Der Vertrag beginnt mit seiner Unterzeichnung und<br />

läuft zunächst bis zum 31.12.2014. Er verlängert sich<br />

stillschweigend jeweils um ein Jahr, wenn er nicht<br />

unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum<br />

Ende eines Kalenderjahres schriftlich gekündigt wird.<br />

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt<br />

unberührt. Der Vertrag endet spätestens mit der Veräußerung<br />

der Immobilie.<br />

Die Haftung der DSF ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />

beschränkt, außer bei Verletzung des Lebens,<br />

des Körpers und der Gesundheit. Ansprüche auf Schadensersatz,<br />

soweit sie nicht auf einem grob fahrlässigem<br />

oder vorsätzlichen Verhalten gründen, verjähren<br />

innerhalb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Entstehung<br />

des Anspruchs. Schadensersatzansprüche sind<br />

innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten<br />

nach Kenntniserlangung von dem Schaden schriftlich<br />

geltend zu machen. Gerichtsstand des Vertrags ist<br />

Frankfurt am Main.<br />

Gesellschaftsvertrag der<br />

Besitzgesellschaft<br />

Die DSF Gera GmbH & Co. KG («Besitzgesellschaft»)<br />

wurde in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter<br />

Haftung (GmbH) gegründet und firmierte<br />

unter real invest Schloßstraße Gera GmbH. Sie wurde<br />

nach Unterzeichnung des Anteilskaufvertrags am<br />

19.08.2009 mit Rückwirkung zum 01.01.2009 formwechselnd<br />

in eine Kommanditgesellschaft, die real invest<br />

Schloßstraße Gera GmbH & Co. KG, umgewandelt,<br />

gemäß §§ 228 ff. UmwG und § 3 I UmwStG. Das Kommanditkapital<br />

nach Formwechsel beträgt EUR 25.000.<br />

Im Rahmen des Vollzuges des Anteilskaufvertrages<br />

wird der Besitzgesellschaft die DSF Fünfzehnte Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH als geschäftsführende Kommanditistin<br />

und die DSF Zehnte Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH als persönlich haftende Gesellschafterin<br />

beitreten. Die bis dahin beteiligte persönlich haftende<br />

Gesellschafterin, die real invest Schloßstraße Gera Verwaltungs-GmbH,<br />

wird aus der Besitzgesellschaft aus-<br />

80<br />

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

treten. Außerdem werden u. a. durchgeführt: eine Kapitalerhöhung<br />

des Kommanditkapitals der Besitzgesellschaft<br />

auf bis zu EUR 8,5 Mio., die Umfirmierung in<br />

DSF Gera GmbH & Co. KG, die Sitzverlegung nach<br />

Frankfurt am Main sowie der Abschluss eines neuen<br />

Gesellschaftsvertrages, dessen wesentlicher Inhalt in<br />

den folgenden Abschnitten beschrieben wird.<br />

Unternehmensgegenstand<br />

Gegenstand des Unternehmens wird der Erwerb,<br />

das Halten und die Verwaltung von Vermögen aller Art,<br />

insbesondere von Grundvermögen sein. Die Gesellschaft<br />

wird zu allen Rechtgeschäften, Rechtshandlungen<br />

oder Maßnahmen aller Art berechtigt sein, die geeignet<br />

erscheinen, den erwähnten Gesellschaftszweck<br />

unmittelbar oder mittelbar zu fördern oder damit im Zusammenhang<br />

stehen.<br />

Gesellschafter<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin wird – wie bei<br />

der Fondsgesellschaft – die DSF Zehnte Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH mit Sitz in Frankfurt am Main. Ihr<br />

Stammkapital beträgt EUR 25.000 und ist vollständig<br />

eingezahlt. Sie wird am Vermögen der Besitzgesellschaft<br />

nicht beteiligt und weder zur Leistung einer Einlage<br />

berechtigt noch verpflichtet sein. Da es sich bei ihr<br />

um eine Kapitalgesellschaft und nicht um eine natürliche<br />

Person handelt, haftet sie – abweichend von der gesetzlich<br />

vorgesehenen unbeschränkten persönlichen<br />

Haftung einer persönlich haftenden Gesellschafterin –<br />

nur beschränkt auf ihr Gesellschaftsvermögen.<br />

Geschäftsführende Kommanditistin wird die DSF<br />

Fünfzehnte Verwaltungsgesellschaft mbH mit einer<br />

Pflichteinlage in Höhe von EUR 1.000. Ihre in das Handelsregister<br />

eingetragene Haftsumme wird EUR 10 betragen.<br />

Sollte ein neuer geschäftsführender Kommanditist<br />

zu bestellen sein, steht der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin aufgrund ihrer besseren Kenntnis der<br />

Erfordernisse, die an dieses Amt geknüpft sind, das alleinige<br />

Vorschlagsrecht zu.<br />

Weitere Kommanditisten werden die DSF PP <strong>Justizzentrum</strong><br />

<strong>Thüringen</strong> GmbH & Co. KG («Altgesellschafter»)


mit einer Pflichteinlage in Höhe von bis zu EUR 510.000<br />

sowie die DSF <strong>Justizzentrum</strong> <strong>Thüringen</strong> GmbH & Co. KG<br />

(«Fondsgesellschaft») mit einer Pflichteinlage in Höhe<br />

von bis zu EUR 7,99 Mio. Die in das Handelsregister einzutragende<br />

Haftsumme wir jeweils einem Hundertstel der<br />

Pflichteinlage entsprechen.<br />

Geschäftsführung<br />

Die Geschäftsführung der Besitzgesellschaft wird<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin, der DSF<br />

Zehnte Verwaltungsgesellschaft mbH, gemeinsam mit<br />

der geschäftsführenden Kommanditistin, der DSF<br />

Fünfzehnte Verwaltungsgesellschaft mbH, obliegen.<br />

Die Geschäftsführung wird berechtigt sein, Geschäfte<br />

der Besitzgesellschaft ganz oder teilweise von<br />

Dritten besorgen zu lassen.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin wird für<br />

die Übernahme der persönlichen Haftung eine jährliche<br />

Vergütung in Höhe von 1 % ihres Stammkapitals in<br />

EUR, d. h. EUR 250, sowie für ihre Geschäftsführungstätigkeit<br />

eine jährliche Vergütung in Höhe von EUR<br />

10.000, jeweils zzgl. USt., erhalten. Die geschäftsführende<br />

Kommanditistin wird für ihre Geschäftsführungstätigkeit<br />

eine jährliche Vergütung in Höhe von EUR<br />

10.000 zzgl. USt. erhalten.<br />

Vertretung<br />

Die Vertretung der Besitzgesellschaft wird der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin obliegen. Der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin wird Generalvollmacht<br />

zur Vertretung der Gesellschaft erteilt werden.<br />

Sie wird die Besitzgesellschaft gemeinsam mit der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin vertreten.<br />

Gesellschafterbeschlüsse<br />

In bestimmten Fällen wird die vorherige Zustimmung<br />

der Gesellschafter der Besitzgesellschaft benötigt<br />

werden, u. a. für alle über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />

hinausgehenden Geschäfte. Zum gewöhnlichen<br />

Geschäftsbetrieb zählen insbesondere die<br />

Erfüllung und die Umsetzung aller von der Besitzgesellschaft<br />

eingegangenen Geschäfte und Verträge, die in<br />

diesem Verkaufsprospekt dargestellt sind, soweit<br />

nichts anderes geregelt ist.<br />

Die Zustimmung wird durch Beschlussfassung im<br />

Rahmen einer Gesellschafterversammlung oder im<br />

schriftlichen Verfahren erlangt werden, wobei beide<br />

Verfahren gleichwertig nebeneinander stehen werden.<br />

Gesellschafterbeschlüsse werden grundsätzlich mit<br />

einer Mehrheit von 50 % der abgegebenen Stimmen<br />

gefasst werden. Änderungen des Gesellschaftsvertrags<br />

und Umwandlungen werden mit einer Mehrheit<br />

von 75 % der abgegebenen Stimmen und nicht gegen<br />

oder ohne die Stimmen der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

beschlossen werden. Nachschussverpflichtungen<br />

können nur durch einstimmigen Gesellschafterbeschluss<br />

oder einstimmige Änderung des Gesellschaftsvertrages<br />

begründet werden.<br />

Je EUR 1.000 des Kapitalkontos I werden eine<br />

Stimme gewähren und die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

wird zehn Stimmen besitzen.<br />

Über die gefassten Beschlüsse wird ein Protokoll<br />

erstellt werden. Die Nichtigkeit eines fehlerhaften Beschlusses<br />

wird innerhalb der Ausschlussfrist von<br />

einem Monat nach Absendung des Protokolls gerichtlich<br />

durch Klage gegen die Besitzgesellschaft geltend<br />

zu machen sein. Nach Ablauf der Frist wird ein etwaiger<br />

Mangel als geheilt gelten.<br />

Gesellschafterversammlung, schriftliches<br />

Verfahren<br />

Gesellschafterversammlungen werden jederzeit von<br />

der Geschäftsführung (persönlich haftende Gesellschafterin<br />

und geschäftsführende Kommanditistin) einberufen<br />

werden können. Sie werden nach Ermessen<br />

der Geschäftsführung am Sitz der Besitzgesellschaft<br />

oder an einem anderen Ort in Deutschland stattfinden.<br />

Die Geschäftsführung wird ferner verpflichtet sein,<br />

eine Gesellschafterversammlung einzuberufen, wenn<br />

dies von Gesellschaftern, die mindestens 10 % der<br />

Pflichteinlagen der Besitzgesellschaft halten, schriftlich<br />

unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt<br />

wird oder es im Interesse der Besitzgesellschaft erforderlich<br />

erscheint.<br />

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

81


Die Einladung zur Gesellschafterversammlung unter<br />

Beifügung der Tagesordnung wird sechs Wochen vor<br />

der Versammlung an die Gesellschafter zu versenden<br />

sein. In dringenden Fällen wird diese Frist auf zwei Wochen<br />

verkürzt werden können.<br />

Anträge, die die Tagesordnung ergänzen, werden<br />

schriftlich zu begründen sein und werden von jedem<br />

Gesellschafter gestellt werden können. Sie werden von<br />

der Geschäftsführung jedoch nur zu berücksichtigen<br />

sein, wenn sie ihr zehn Kalendertage vor der Gesellschafterversammlung<br />

zugehen.<br />

Die Gesellschafterversammlung wird u. a. nur beschlussfähig<br />

sein bei Anwesenheit der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin oder des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten.<br />

Die ordentliche Gesellschafterversammlung, d. h.<br />

diejenige, die den Jahresabschluss feststellt, wird innerhalb<br />

von acht Monaten nach Schluss des Geschäftsjahres<br />

stattfinden, soweit nicht die Beschlussfassung<br />

im schriftlichen Verfahren erfolgt.<br />

Bei der Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren<br />

werden Kommanditisten, die zusammen mindestens<br />

50 % der Pflichteinlagen halten, innerhalb der von der<br />

Geschäftsführung festgesetzten Frist bzw. einer einmaligen<br />

Nachfrist von höchstens 14 Kalendertagen der<br />

Geschäftsführung gegenüber ihre Stimme abgegeben<br />

haben müssen.<br />

Rechte der Kommanditisten<br />

Die Kommanditisten werden Einsichts- und Kontrollrechte<br />

gemäß § 166 HGB haben. Darüber hinaus<br />

werden sie die Handelsbücher und Papiere der Besitzgesellschaft<br />

durch einen zur Berufsverschwiegenheit<br />

verpflichteten Sachverständigen einsehen lassen können.<br />

Sie werden jährlich einen Rechenschaftsbericht<br />

zur Information über die wesentlichen geschäftlichen<br />

Vorgänge und die wirtschaftliche Situation der Besitzgesellschaft<br />

erhalten. Dieser wird insbesondere den<br />

Jahresabschluss, den Prüfungsvermerk, das steuerliche<br />

Ergebnis sowie die Ausschüttungen enthalten.<br />

Die Kommanditisten werden entsprechend ihrer<br />

Pflichteinlage am Ergebnis, am Vermögen und an<br />

82<br />

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

einem etwaigen Liquidationserlös der Besitzgesellschaft<br />

beteiligt sein. Ausschüttungsansprüche werden<br />

nur nach vollständiger Einzahlung der Pflichteinlage<br />

bestehen.<br />

Kommanditisten werden – mit Ausnahme der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin – keine Geschäftsführungsbefugnis<br />

haben. Für bestimmte Handlungen<br />

(siehe «Gesellschafterbeschlüsse») wird jedoch ihre Zustimmung<br />

per Beschluss erforderlich sein.<br />

Übertragung der Beteiligung<br />

Verfügungen über Gesellschaftsanteile werden der<br />

vorherigen Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin,<br />

die nur aus wichtigem Grund versagt<br />

werden kann, bedürfen. Als wichtiger Grund gilt z. B.,<br />

wenn durch die Übertragung Grunderwerbsteuer ausgelöst<br />

wird.<br />

Kündigung der Beteiligung<br />

Jeder Gesellschafter wird durch Kündigung mit<br />

einer Frist von drei Monaten zum Monatsende sein<br />

Ausscheiden aus der Besitzgesellschaft erklären können,<br />

jedoch erstmals zum 31.12.2029.<br />

Ausscheiden<br />

Im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />

über das Vermögen eines Kommanditisten wird dieser<br />

Kommanditist aus der Besitzgesellschaft ausscheiden.<br />

Der ausscheidende Kommanditist wird die Besitzgesellschaft<br />

und die verbleibenden Gesellschafter von<br />

allen Nachteilen, insbesondere steuerlicher Art, die<br />

durch sein Ausscheiden entstehen, freistellen.<br />

Abfindungsguthaben<br />

Wird ein Gesellschafter aus der Besitzgesellschaft<br />

ausscheiden, so wird er einen Anspruch auf Zahlung<br />

einer Abfindung haben, die sich nach dem Verkehrswert<br />

des Anteils im Zeitpunkt des Ausscheidens richten<br />

wird. Die Bestimmung des Verkehrwertes wird die<br />

Geschäftsführung nach pflichtgemäßem Ermessen insbesondere<br />

unter Berücksichtigung des auf dem Sekundärmarkt<br />

für den entsprechenden Gesellschaftsanteil


Baufortschritt Haus 2 (rechts)<br />

Blick aus Haus 4 auf die Häuser 3, 1, 2 (von links nach rechts)<br />

Baufortschritt Innenhof<br />

Haus 4<br />

zu erzielenden Kaufpreises vornehmen. Wird für den<br />

Gesellschaftsanteil kein Marktpreis ermittelbar sein,<br />

wird dieser von der Geschäftsführung geschätzt werden<br />

können. Die Abfindung wird in zwei Raten gezahlt<br />

werden. Sofern die Auszahlung des Abfindungsguthabens<br />

die Interessen der übrigen Gesellschafter und die<br />

wirtschaftlich erforderliche Liquiditätsreserve der Besitzgesellschaft<br />

maßgeblich beeinträchtigen wird, wird<br />

das zu verzinsende Abfindungsguthaben längstens für<br />

einen Zeitraum von zehn Jahren gestundet werden.<br />

Liquidation der Besitzgesellschaft<br />

Die Besitzgesellschaft wird durch Gesellschafterbeschluss<br />

mit 50 % der abgegebenen Stimmen und den<br />

Stimmen der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgelöst<br />

werden können. Die Gesellschaft wird ohne Beschlussfassung<br />

der Gesellschafter aufgelöst werden mit<br />

der Veräußerung oder dem Untergang von Wirtschaftsgütern<br />

bzw. Beteiligungen, deren ursprüngliche Anschaffungswerte<br />

zusammen mindestens 90 % der<br />

Summe aller ursprünglichen Anschaffungswerte betragen,<br />

im Übrigen in den gesetzlich bestimmten Fällen.<br />

Haftung/Verjährung<br />

Zur Haftung der Kommanditisten siehe Kapitel «Risiken<br />

der Beteiligung».<br />

Alle Gesellschafter haben im Rahmen des Gesellschaftsverhältnisses<br />

untereinander sowie im Verhältnis<br />

zu der Gesellschaft nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />

zu vertreten. Eine Haftung für den Eintritt der wirtschaftlichen<br />

und steuerlichen Ziele der beitretenden<br />

Kommanditisten und für das Verhalten Dritter wird<br />

nicht übernommen.<br />

Schadensersatzansprüche der Gesellschafter untereinander<br />

verjähren, soweit sie nicht in einem vorsätzlichen<br />

Verhalten gründen, in drei Jahren ab dem Zeitpunkt<br />

der Entstehung des Anspruchs. Schadensersatzansprüche<br />

sind innerhalb einer Ausschlussfrist von<br />

sechs Monaten nach Kenntniserlangung von dem<br />

Schaden und Schuldner gegenüber dem Anspruchsgegner<br />

schriftlich geltend zu machen.<br />

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

83


Sonstiges<br />

Kein Gesellschafter der Besitzgesellschaft wird dem<br />

Wettbewerbsverbot des § 112 HGB unterliegen.<br />

Die Gesellschaft wird von ihren Gesellschaftern die<br />

Erstattung eines durch den Gesellschafter ausgelösten<br />

Steuermehraufwands verlangen können. Wird durch<br />

ein Rechtsgeschäft eines Gesellschafters oder seiner<br />

unmittelbaren oder mittelbaren Gesellschafter eine<br />

Grunderwerbsteuerschuld der Gesellschaft oder einer<br />

Gesellschaft, an der die Gesellschaft mittelbar oder unmittelbar<br />

beteiligt ist, begründet werden, so wird dieser<br />

Gesellschafter der Gesellschaft insoweit zum Ausgleich<br />

verpflichtet sein bzw. wird der Gesellschaft den<br />

Betrag ersetzen, den diese aufgewendet hat, um eine<br />

Gesellschaft, an der sie unmittelbar oder mittelbar beteiligt<br />

ist, von Grunderwerbsteuerbelastungen freizustellen.<br />

Sämtliche Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang<br />

mit dem Gesellschaftsverhältnis werden deutschem<br />

Recht unterliegen. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten<br />

aus dem Gesellschaftsvertrag wird der Sitz der<br />

Besitzgesellschaft, geplant ist Frankfurt am Main, sein.<br />

84<br />

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

Verträge der Fondsgesellschaft<br />

Anteilskaufvertrag<br />

Anlageobjekt i. S. d. VermVerkProspV ist die Beteiligung<br />

der Fondsgesellschaft an der Besitzgesellschaft.<br />

Die Fondsgesellschaft hat am 14.08.2009 mit der Immobilien<br />

Invest Köln GmbH («Immo Invest») und der<br />

InCity Immobilien AG («InCity»), beide zusammen die<br />

«Verkäufer», einen Anteilskaufvertrag über den Kauf<br />

und Erwerb eines Kommanditanteils i. H. v. 94 % (nominal<br />

EUR 23.500) an der umgewandelten real invest<br />

Schloßstraße Gera GmbH («Besitzgesellschaft») geschlossen.<br />

Kauf und Übertragung des Kommanditanteils<br />

sind aufschiebend bedingt durch die Eintragung<br />

des sind Formwechsels von einer GmbH in eine GmbH<br />

& Co. KG in das Handelsregister. Darüber hinaus sind<br />

vor Übertragung des Anteils die u. g. Vollzugsvoraussetzungen<br />

zu erfüllen.<br />

Die Besitzgesellschaft ist alleinige Eigentümerin<br />

des Grundstücks Schloßstraße 26/Amthorstraße<br />

1 in Gera nebst darauf befindlichen Gebäuden («Fondsimmobilie»)<br />

mit einer Grundstücksfläche von ca.<br />

5.347 qm und einer Gesamtmietfläche von mindestens<br />

12.500 qm. Das Grundstück liegt im förmlich festgelegten<br />

Sanierungsgebiet Gera Stadtzentrum und ist<br />

gemäß dem Ver trag über die Durchführung von Modernisierungs-<br />

und Instandhaltungsmaßnahmen vom<br />

22.05/03.06.2008 zu erhalten, instand zu setzen bzw.<br />

zu modernisieren.<br />

Leistungen/Vollzug<br />

Der Verkauf des Kommanditanteils erfolgt mit allen<br />

mit ihm verbundenen Rechten und Pflichten. Gewinne<br />

auf den Kommanditanteil stehen der Fondsgesellschaft<br />

ab dem Vollzugstag zu.<br />

Die Parteien haben sich verpflichtet, die im Anteilskaufvertrag<br />

vereinbarten Rechtsgeschäfte frühestens<br />

am 01.02.2010 zu vollziehen.<br />

Außerdem haben sich die Verkäufer verpflichtet, die<br />

vertraglich vereinbarten Vollzugsvoraussetzungen bis<br />

spätestens zum 31.01.2010 herbeizuführen. Die wesentlichsten<br />

Vollzugsvoraussetzungen sind:


n Fertigstellung der Bau- und Sanierungsarbeiten<br />

ohne wesentliche Mängel und Abnahme durch die<br />

Fondsgesellschaft und die Besitzgesellschaft<br />

n Vorlage einer schriftlichen Bestätigung der Stadt<br />

Gera und der Verkäufer, dass die gemäß Sanierungsvertrag<br />

mit der Stadt Gera übernommenen<br />

Verpflichtungen der Besitzgesellschaft erfüllt sind<br />

n Leistung des Einrichtungskostenzuschusses gemäß<br />

Mietvertrag mit dem Freistaat <strong>Thüringen</strong> in Höhe<br />

von EUR 630.000 an den Mieter und<br />

n Leistung der Ausgleichszahlung für den Wegfall von<br />

Stellplätzen i. H. v. EUR 8.000 und des Umbaukostenzuschusses<br />

i. H. v. EUR 20.000 an den Mieter Deutsche<br />

Post Immobilien GmbH gemäß Mietvertrag<br />

n Übergabe der Mietflächen der Fondsimmobilie an<br />

die jeweiligen Mieter<br />

n Eingang der ersten Miete des Mieters Freistaat <strong>Thüringen</strong><br />

i. H. v. mindestens 95 % bei der Besitzgesellschaft<br />

und Eingang von insgesamt mindestens 95 %<br />

aller bis zu diesem Zeitpunkt fälligen Mieten<br />

n Erteilung der notwendigen Genehmigungen durch die<br />

Bauaufsichtsbehörde nach der Bauordnung <strong>Thüringen</strong><br />

n Eintragung der formwechselnden Umwandlung ins<br />

Handelsregister<br />

n Abschluss eines 1. Nachtrags zum Mietvertrag mit<br />

dem Freistaat <strong>Thüringen</strong> (u. a. Regelungen zu betrieblichen<br />

Einbauten, Klarstellungen zu Mietbeginn, Mietdauer<br />

sowie zu Betriebs- und Nebenkosten usw.)<br />

n Abschluss eines 1. Nachtrags mit der GMG Generalmietgesellschaft<br />

mbH<br />

Haben die Verkäufer die Überschreitung der Frist<br />

31.01.2010 zu vertreten, haben sie der Fondsgesellschaft<br />

den Verzögerungsschaden zu ersetzen. Weiterhin<br />

sind sie verpflichtet, für jeden Kalendertag verschuldeter<br />

Fristüberschreitung im Zeitraum vom 01.03.<br />

bis 30.04.2010 eine Vertragsstrafe von EUR 5.000 pro<br />

Kalendertag zu zahlen. Weitergehende Schadensersatzansprüche<br />

der Fondsgesellschaft bleiben unberührt.<br />

Die Vertragsstrafe und der o. g. Verzögerungsschaden<br />

werden jedoch angerechnet.<br />

Die Fondsgesellschaft kann den Vollzug verweigern,<br />

wenn ein Vollzugshindernis vorliegt und sie dies<br />

gegenüber den Verkäufern glaubhaft machen kann.<br />

Dies kann z. B. eine wesentlich nachteilige Änderung<br />

für die Geschäftsaussichten der Besitzgesellschaft sein.<br />

Können die Verkäufer nachweisen, dass kein Vollzugshindernis<br />

vorliegt, und findet dann innerhalb von zehn<br />

Bankarbeitstagen trotzdem kein Vollzug statt, ist die<br />

Fondsgesellschaft verpflichtet, für jeden Werktag der<br />

verschuldeten Fristüberschreitung eine Vertragsstrafe<br />

von EUR 5.000 zu zahlen.<br />

Am Vollzugstag werden u. a. folgende Handlungen<br />

vorgenommen:<br />

n Die Verkäufer zahlen an die Fondsgesellschaft für<br />

jeden vollen Monat ab dem 01.02.2010 bis zum<br />

Vollzugstag eine Ausgleichszahlung von EUR 62.500.<br />

n Gesellschafterwechsel (siehe «Gesellschaftsvertrag<br />

der Besitzgesellschaft»)<br />

n Die Immo Invest tritt den Kommanditanteil aufschiebend<br />

bedingt im Außenverhältnis durch die<br />

Eintragung als neue Kommanditistin im Handelsregister<br />

an die Fondsgesellschaft ab. Bis zur Eintragung<br />

hält die Immo Invest den Anteil treuhänderisch<br />

für die Fondsgesellschaft und hat deren Anweisungen<br />

zu folgen.<br />

n Zahlung des vorläufigen Kaufpreises (siehe unten)<br />

n Zahlung der Gegenleistung in Höhe von<br />

EUR 188.000 für die Bereitstellung von Sicherheiten<br />

im Rahmen der Gewährleistungen und den Schuldbeitritt<br />

der InCity neben der allobjekt Denkmalsanierungen<br />

GmbH<br />

n Ablösung bestehender Finanzierungsverträge der<br />

Besitzgesellschaft sowie etwaig bestehender Gesellschafterdarlehen<br />

und Darlehen der InCity durch<br />

die Fondsgesellschaft<br />

Kaufpreis/Zahlungsmodalitäten<br />

Der endgültige Kaufpreis wird auf Grundlage einer<br />

Vollzugstagsbilanz bestimmt.<br />

Insgesamt entspricht der Kaufpreis dem auf den<br />

Kommanditanteil entfallenden Eigenkapital in der Vollzugstagsbilanz,<br />

d. h. 94 % des Eigenkapitals der Besitzgesellschaft<br />

wie in der Vollzugstagsbilanz ausgewiesen,<br />

abzüglich (i) aller Aufwendungen, die von der Fondsge-<br />

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

85


sellschaft oder der Besitzgesellschaft getätigt werden,<br />

um Darlehensverbindlichkeiten eines oder beider Verkäufer<br />

bzw. Dritter abzulösen, die durch den Grundbesitz<br />

dinglich gesichert sind oder für die eine dingliche<br />

Besicherung bereits bewilligt ist, soweit derartige Aufwendungen<br />

nicht als Bankverbindlichkeiten oder andere<br />

Verbindlichkeiten im Zuge der Ermittlung des Eigenkapitals<br />

der Besitzgesellschaft Berücksichtigung<br />

gefunden haben und (ii) aller Verbindlichkeiten aus<br />

Haftungsverhältnissen gem. § 251 HGB.<br />

Der Wert der Fondsimmobilie wird in der Vollzugstagsbilanz<br />

mit dem 14,50-fachen der Jahresmiete angegeben.<br />

Dabei gilt als Jahresmiete die Gesamtjahresnettokaltmiete<br />

aller am Vollzugstag bestehenden Mietverhältnisse,<br />

maximal jedoch EUR 1.297.500.<br />

Es sind Abschlagszahlungen auf den Kaufpreis zu<br />

leisten. Nach der Eintragung des Formwechsels in das<br />

Handelsregister und nach Zugang der Information hierüber<br />

hat die Fondsgesellschaft den ersten Abschlag i.<br />

H. v. EUR 200.000 gezahlt. Am 15.12.2009, nicht jedoch<br />

vor Übergabe an und Abnahme der Mietflächen<br />

durch den Mieter Freistaat <strong>Thüringen</strong> ist ein weiterer<br />

Abschlag i. H. v. EUR 200.000 zu leisten. Am Vollzugstag<br />

sind – unter Berücksichtigung geleisteter Abschlagszahlungen<br />

– zudem 95 % des vorläufigen Kaufpreises<br />

zu zahlen.<br />

Der vorläufige Kaufpreis wird aufgrund einer vorläufigen<br />

Vollzugstagsbilanz ermittelt. Danach wird innerhalb<br />

eines Monats ab dem Vollzugstag eine Vollzugstagsbilanz<br />

der Besitzgesellschaft zur Ermittlung des<br />

endgültigen Kaufpreises aufgestellt. Ab Erhalt dieser<br />

hat die Fondsgesellschaft einen Monat Zeit, Einwendungen<br />

zu erheben. Macht sie davon keinen Gebrauch,<br />

wird diese Vollzugstagsbilanz verbindlich. Sollte sie<br />

Einwendungen erheben, werden die Parteien diese einvernehmlich<br />

klären. Wird keine Einigung erzielt, wird<br />

eine unabhängige und unparteiische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />

die in solchen Verfahren Erfahrungen<br />

nachweisen kann, beauftragt, die streitigen Bilanzpositionen<br />

innerhalb eines Monats ab Annahme des<br />

Mandats im Wege des Schiedsgutachtens analog<br />

§ 317 ff. BGB verbindlich zu klären.<br />

86<br />

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

Ist der endgültige Kaufpreis höher als die bis dahin<br />

geleisteten Zahlungen, hat die Fondsgesellschaft die<br />

Differenz innerhalb von sieben Bankarbeitstagen ab<br />

dem Tag, an dem die Vollzugstagsbilanz verbindlich geworden<br />

ist, zu zahlen. Ist der endgültige Kaufpreis niedriger<br />

als die bis dahin geleisteten Zahlungen, so haben<br />

die Verkäufer der Fondsgesellschaft die Differenz innerhalb<br />

der vorstehend genannten Frist zu erstatten. Entsprechendes<br />

gilt, wenn der endgültige Kaufpreis negativ<br />

ist.<br />

Garantieversprechen der Verkäufer<br />

Der Anteilskaufvertrag enthält umfangreiche selbständige<br />

Garantieversprechen der Verkäufer im Hinblick<br />

auf den Zustand der zu übernehmenden Besitzgesellschaft<br />

und in Bezug auf die Fondsimmobilie am Unterzeichnungs-<br />

sowie am Vollzugstag (soweit nicht anders<br />

vereinbart). Dies sind u. a. folgende:<br />

n Die Besitzgesellschaft war und ist berechtigt, ihren<br />

Geschäftsbetrieb so, wie er in der Vergangenheit<br />

geführt wurde und gegenwärtig geführt wird, zu<br />

führen, weiterhin ist sie berechtigt, ihn künftig in Art<br />

und Umfang unverändert fortzuführen.<br />

n Der Kommanditanteil ist wirksam ausgegeben und<br />

die Einlage auf das Festkapital ist vollständig erbracht<br />

und weder offen noch verdeckt zurückgezahlt<br />

worden. Es besteht keine Nachschusspflicht.<br />

n Der Anteil ist frei von Belastungen und sonstigen<br />

Rech ten Dritter. Es bestehen keine anderen Rechte<br />

Dritter.<br />

n Immo Invest ist zum Vollzugstag berechtigt, frei<br />

über den Kommanditanteil zu verfügen.<br />

n Der Formwechsel ist zum Vollzugstag ordnungsgemäß<br />

und rechtsgültig vollzogen.<br />

n Die Besitzgesellschaft ist Eigentümerin des Grundbesitzes<br />

und berechtigt, uneingeschränkt über ihn<br />

zu verfügen.<br />

n Die Grundstücksgröße beträgt mind. 5.347 qm und<br />

die Gesamtmietfläche (gif) beträgt mind. 12.500 qm.<br />

n Mit Ausnahme einer Baulasteintragung (siehe «Die<br />

Fondsimmobilie») unterliegt der Grundbesitz weder<br />

im Grundbuch eingetragenen noch im Grundbuch


nicht eingetragenen Belastungen noch sonstigen<br />

Beschränkungen noch Rechten Dritter einschließlich<br />

Baulasten.<br />

n Das Grundstück nebst Gebäuden ist am Vollzugstag<br />

in vertragsgemäßem und gebrauchsfähigem Zustand<br />

und entspricht der Baubeschreibung, dem<br />

Mietvertrag mit dem Freistaat <strong>Thüringen</strong>, den gesetzlichen<br />

und behördlichen Anforderungen, den bauund<br />

sanierungsrechtlichen Genehmigungen, der<br />

denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis, den Genehmigungserfordernissen,<br />

den anwendbaren Bebauungsplänen<br />

sowie, soweit in der Baubeschreibung nicht<br />

anders angegeben, den Regeln der Technik.<br />

n Es existieren keine nennenswerten Mängel an dem<br />

Grundstück, den Gebäuden und Aufbauten.<br />

n Alle erforderlichen sanierungsrechtlichen Genehmigungen<br />

für den Grundbesitz, wie er steht, liegt und<br />

genutzt wird, sowie für die Durchführung der Bauund<br />

Sanierungsmaßnahmen sind erteilt, wirksam<br />

und liegen ohne Auflagen vor.<br />

n Das Grundstück ist voll erschlossen und frei von bestehenden<br />

Umweltbelastungen.<br />

n Die Nettomieteinnahmen ergeben zusammen mindestens<br />

einen Betrag von EUR 1,276 Mio. pro Jahr.<br />

n Alle Mietverträge sind wirksam und entsprechen<br />

den Formvorschriften der §§ 550, 126 BGB. Für alle<br />

Mietverträge sind am Vollzugstag die sanierungsrechtlichen<br />

Genehmigungen nach § 144 Abs. 1 Nr.<br />

2 BauGB auflagenfrei erteilt.<br />

n Es liegen keine Umstände vor, die einem oder mehreren<br />

der Mieter ein Recht zur Mietminderung<br />

geben würden.<br />

n Am Vollzugstag werden die Verpflichtungen unter<br />

dem Generalübernehmervertrag erfüllt sein. Die<br />

Fertigstellung der aufgeführten Bau- und Sanierungsarbeiten<br />

wird jedoch nicht vor dem 2. Januar<br />

2010 erfolgen.<br />

n Am Vollzugstag werden die Verpflichtungen der Besitzgesellschaft<br />

aus dem «Vertrag über die Durchführung<br />

von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen<br />

nach dem § 177 Baugesetzbuch»<br />

mit der Stadt Gera erfüllt sein.<br />

n Der Grundbesitz ist angemessen gegen alle üblichen<br />

Risiken einschließlich Feuer, Wasser, Sturm,<br />

Einbruch versichert. Alle bis zum Vollzugstag fälligen<br />

Versicherungsprämien sind ordnungsgemäß<br />

gezahlt worden.<br />

n Am Unterzeichnungstag sind keine Gerichtsverfahren,<br />

Schiedsverfahren oder Verwaltungsverfahren<br />

anhängig, an denen die Objektgesellschaft unmittelbar<br />

oder mittelbar beteiligt ist.<br />

n Die Besitzgesellschaft hat sämtliche Steuerpflichten,<br />

auch in Bezug auf den Grundbesitz, einschließlich<br />

Grundsteuer, erfüllt.<br />

Die Parteien sind sich darin einig, dass der Anteilskaufvertrag<br />

die Rechtsfolgen der Verletzung einer Verkäufergarantie<br />

abschließend regelt und der Fondsgesellschaft<br />

wegen der Verletzung einer Verkäufergarantie nur die in<br />

diesem Vertrag geregelten Ansprüche mit den in diesem<br />

Vertrag geregelten Rechtsfolgen zustehen.<br />

Im Falle der Verletzung einer Verkäufergarantie haben<br />

die Verkäufer die Fondsgesellschaft oder, nach deren<br />

Wahl, die Besitzgesellschaft spätestens nach Ablauf von<br />

vier Wochen ab Zugang der schriftlichen Aufforderung<br />

so zu stellen, wie sie stehen würde, wenn die Verkäufergarantie<br />

nicht verletzt worden wäre (Naturalrestitution).<br />

Kommen die Verkäufer ihrer Verpflichtung zur Naturalrestitution<br />

nicht fristgemäß nach oder ist die Naturalrestitution<br />

nicht möglich oder nicht genügend, haben<br />

die Verkäufer an die Fondsgesellschaft oder, nach<br />

deren Wahl, an die Besitzgesellschaft Schadensersatz<br />

in Geld zu leisten.<br />

Garantieversprechen der Fondsgesellschaft<br />

Die Fondsgesellschaft garantiert u. a., dass sie über<br />

ausreichende, sofort verfügbare Finanzmittel oder verbindliche<br />

Finanzierungszusagen verfügt, um bei Fälligkeit<br />

alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Anteilskaufvertrag<br />

ergebenden Zahlungsverpflichtungen<br />

zu erfüllen. Verletzt die Fondsgesellschaft eine Garantie,<br />

ist sie verpflichtet, den Verkäufern Schadensersatz<br />

in Geld zu leisten.<br />

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

87


Schuldbeitritt<br />

InCity verpflichtet sich, im Wege des Schuldbeitritts<br />

neben der allobjekt Denkmalsanierungen GmbH als zusätzlicher<br />

Schuldner der Besitzgesellschaft in den Generalübernehmervertrag<br />

und den Projektentwicklungs- und<br />

Projektsteuerungsvertrag mit der allobjekt Denkmalsanierungen<br />

GmbH einzutreten. Dies ist Vollzugsvoraussetzung<br />

und wird von den Verkäufern garantiert.<br />

Gewährleistungsbürgschaften<br />

Die Besitzgesellschaft hat mit der allobjekt Denkmalsanierungen<br />

GmbH («allobjekt») einen Generalübernehmervertrag<br />

sowie eine Projektentwicklungs- und<br />

Projektsteuerungsvereinbarung zur Realisierung der<br />

Fondsimmobilie geschlossen. Diesbezüglich ist Folgendes<br />

Voraussetzung für den Vollzug des Anteilskaufvertrages<br />

und garantiert von den Verkäufern:<br />

Die Besitzgesellschaft ist entweder<br />

(a) im Besitz des Originals der von der allobjekt gemäß<br />

Generalübernehmervertrag zu übergebenden Gewährleistungsbürgschaft<br />

eines deutschen Kreditinstituts<br />

oder einer deutschen oder schweizerischen Versicherungsgesellschaft<br />

mit einwandfreier Bonität («geeigneter<br />

Bürge») i. H. v. fünf Prozent der Bruttoabrechnungssumme<br />

des Generalübernehmervertrages<br />

oder<br />

(b) im Besitz von (kumulativ) (i) Originalen der Gewährleistungsbürgschaften<br />

von deutschen Kreditinstituten<br />

oder deutschen oder schweizerischen Versicherungsgesellschaften<br />

einwandfreier Bonität der Subunternehmer<br />

der allobjekt, (ii) des Originals einer<br />

Gewährleistungsbürgschaft der InCity, die in der<br />

Höhe der Summe der Gewährleistungsbürgschaften<br />

der Subunternehmer entsprechen muss, und<br />

(iii) des Originals einer reduzierten Gewährleistungsbürgschaft<br />

der allobjekt i. H. v. mindestens<br />

EUR 100.000, wobei die Gewährleistungsbürgschaften<br />

der Subunternehmer und der allobjekt zusammen<br />

mindestens eine Höhe von 5 % der Bruttoabrechnungssumme<br />

des Generalübernehmervertrages<br />

mit der allobjekt erreichen müssen.<br />

88<br />

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

Die Fondsgesellschaft zahlt als Gegenleistung für die<br />

Bereitstellung von Sicherheiten im Rahmen der Gewährleistungen<br />

und den Schuldbeitritt der InCity (siehe<br />

oben) einen Betrag von EUR 188.000.<br />

Vertragserfüllungsbürgschaften<br />

Zur Sicherung aller sich aus dem Anteilskaufvertrag<br />

ergebenden Verpflichtungen der Verkäufer haben die<br />

Verkäufer der Fondsgesellschaft eine Vertragserfüllungsbürgschaft<br />

i. H. v. EUR 1,14 Mio. eines geeigneten<br />

Bürgen sowie eine notarielle Vertragserfüllungsbürgschaft<br />

mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung<br />

i. H. v. EUR 1,14 Mio. der InCity übergeben. Die Vertragserfüllungsbürgschaften<br />

sichern insbesondere<br />

auch Rückzahlungsansprüche einschließlich Zinsen,<br />

Garantieansprüche, Mängelansprüche, Schadensersatzansprüche<br />

sowie Ansprüche auf Zahlung einer Vertragsstrafe.<br />

Im Rahmen des Vollzuges können die o.g.<br />

Vertragserfüllungsbürgschaften von den Verkäufern<br />

Zug um Zug durch eine Vertragserfüllungsbürgschaft<br />

eines geeigneten Bürgen i. H. v. EUR 517.000 ersetzt<br />

werden. Die Fondsgesellschaft hat nicht verwertete<br />

Bürgschaften nach Ablauf der längsten Verjährungsfrist<br />

der jeweils gesicherten Ansprüche zurückzugeben.<br />

Erstvermietungsgarantie<br />

Für den Fall, dass die Deutsche Post Immobilien<br />

GmbH ihre erste Verlängerungsoption des bestehenden<br />

Mietvertrages nicht ausübt, bemühen sich die Verkäufer,<br />

vom Freistaat <strong>Thüringen</strong> eine Anmietungszusage<br />

für diese Mietfläche zu erhalten. Für den Fall, dass<br />

(i) die Anmietungszusage vom Freistaat <strong>Thüringen</strong><br />

nicht erlangt werden kann und (ii) die Mietverlängerungsoption<br />

durch die Deutsche Post Immobilien<br />

GmbH nicht ausgeübt wird, verpflichten sich die Verkäufer,<br />

die Mietfläche mindestens zu gleichen Konditionen<br />

für weitere drei Jahre nachzuvermieten. Für den<br />

Fall, dass diese Nachvermietung nicht gelingt, übernehmen<br />

die Verkäufer eine Erstvermietungsgarantie<br />

von maximal drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Beendigung<br />

des Mietvertrages mit der Deutsche Post Immobilien<br />

GmbH.


Freistellungen<br />

Die Verkäufer stellen die Fonds- und Besitzgesellschaft<br />

von sämtlichen Umweltverbindlichkeiten im Zusammenhang<br />

mit einer bestehenden Umweltbelastung<br />

bis zu einem Gesamtbetrag von höchstens EUR 3,29<br />

Mio. frei. Ausgenommen von der Haftung sind solche<br />

Fälle, in denen die Fonds- und Besitzgesellschaft einen<br />

Dritten in Anspruch nehmen können bzw. die entstandene<br />

Umweltbelastung zumindest auch in ihren Einflussbereich<br />

fällt.<br />

Ferner stellen die Verkäufer die Fondsgesellschaft<br />

und/oder nach deren Wahl die Besitzgesellschaft von<br />

allen noch nicht entrichteten Steuern frei, soweit<br />

diese die Summe der in der verbindlichen Vollzugstagsbilanz<br />

ausgewiesenen Steuerverbindlichkeiten<br />

übersteigen.<br />

Haftung<br />

Die Parteien haben eine Freigrenze von EUR 14.000<br />

vereinbart, d. h. die Verkäufer haften bei Verstoß gegen<br />

die Garantieversprechen nicht, wenn der zuvor genannte<br />

Betrag unterschritten worden ist. Von dieser<br />

Freigrenze sind jedoch einzelne besonders wichtige<br />

Garantien der Verkäufer laut Anteilskaufvertrag ausgenommen.<br />

Der Haftungshöchstbetrag der Verkäufer beträgt<br />

EUR 1,88 Mio. Auch hiervon sind besonders<br />

wichtige Garantien der Verkäufer ausgenommen.<br />

Für alle vertraglichen Ansprüche gegen die Verkäufer<br />

einschließlich aller Verbindlichkeiten der Verkäufer<br />

und Obliegenheiten der Verkäufer haften die Verkäufer<br />

gesamtschuldnerisch.<br />

Verjährung<br />

Ansprüche der Fondsgesellschaft verjähren grundsätzlich<br />

in drei Jahren ab dem Vollzugstag. Für einzelne<br />

Ansprüche wurde hiervon abweichend eine verlängerte<br />

Verjährungsfrist im Anteilskaufvertrag geregelt.<br />

Garantien u. a. in Bezug auf bestimmte gesellschaftsrechtliche<br />

Verhältnisse verjähren mit Ablauf<br />

von zehn Jahren ab dem Vollzugstag. Garantieansprüche<br />

in Bezug auf das Grundstück, den Grundstücksund<br />

Gebäudezustand, Altlasten, Mietverträge und die<br />

durchzuführenden Bau- und Sanierungsmaßnahmen<br />

verjähren nach Ablauf von fünf Jahren ab dem Vollzugstag.<br />

Ansprüche des Käufers auf Umweltfreistellung verjähren<br />

frühestens mit Ablauf von zwölf Jahren ab dem<br />

Vollzugstag. Ansprüche des Käufers auf Steuerfreistellung<br />

frühestens mit Ablauf von 36 Monaten ab dem<br />

Vollzugstag, jedoch nicht vor Ablauf von zwölf Monaten<br />

ab Bestands- oder Rechtskraft des die jeweilige<br />

Steuer festsetzenden Bescheides.<br />

Rücktrittsrechte<br />

Die Fondsgesellschaft hat aufgrund verschiedener<br />

Regelungen im Anteilskaufvertrag das Recht, vom Vertrag<br />

zurück zu treten, z. B. wenn<br />

n die Vollzugsvoraussetzungen bis zum 30.04.2010<br />

nicht eingetreten sind<br />

n am 30.04.2010 ein Vollzugshindernis vorliegt<br />

n ein Insolvenzverfahren über das Vermögen eines<br />

der Verkäufer, der Besitzgesellschaft oder des Generalübernehmers<br />

beantragt oder eröffnet worden<br />

ist<br />

n die Verkäufer Pflichten im Rahmen der Vollzugshandlungen<br />

verletzen<br />

n die Gesamtmietfläche geringer ist als 12.000 qm.<br />

Im Falle eines Rücktritts haben die Verkäufer der Fondsgesellschaft<br />

einen pauschalierten Schadensersatz<br />

i. H. v. EUR 1,88 Mio. zu zahlen. Die Fondsgesellschaft<br />

ist nicht gehindert, einen höheren Schaden geltend zu<br />

machen, auf den die Pauschale anzurechnen ist.<br />

Den Verkäufern steht das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten,<br />

u. a. wenn<br />

n die Fondsgesellschaft den Vollzug verweigert, obwohl<br />

die Verkäufer nachgewiesen haben, dass kein<br />

Vollzugshindernis vorliegt<br />

n die Fondsgesellschaft die Abschläge auf den Kaufpreis<br />

bzw. den vorläufigen Kaufpreis jeweils bei Fälligkeit<br />

ganz oder teilweise nicht zahlt, eine schriftliche<br />

Zahlungsaufforderung erfolgt und eine Nachfrist<br />

von zwölf Bankarbeitstagen abgelaufen ist<br />

n die Fondsgesellschaft Pflichten im Rahmen der Vollzugshandlungen<br />

verletzt.<br />

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

89


Im Übrigen können die Vertragsparteien bei Rücktritt<br />

Schadensersatz nach den allgemeinen Vorschriften<br />

geltend machen.<br />

Im Falle des Rücktritts entfallen alle vertraglichen<br />

Verpflichtungen zwischen den Parteien mit Ausnahme<br />

ausdrücklich vereinbarter Verpflichtungen, wie z. B. die<br />

Regelungen zum Schadensersatz bei Rücktritt oder die<br />

Vertragserfüllungsbürgschaften der Verkäufers in Höhe<br />

von je EUR 1,14 Mio.<br />

Gerichtsstand<br />

Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem<br />

Anteilskaufvertrag ist Gerichtsstand nach Wahl des jeweiligen<br />

Klägers Köln oder Frankfurt am Main.<br />

Vereinbarung über die Konzeption eines geschlossenen<br />

Immobilienfonds<br />

Die Fondsgesellschaft und die Deutsche Structured<br />

Finance GmbH («DSF») haben am 26.02.2009 mündlich<br />

eine Vereinbarung über die Konzeption eines geschlossenen<br />

Immobilienfonds geschlossen. Die DSF<br />

hat sich gegenüber der Fondsgesellschaft verpflichtet,<br />

diese bei dem Erwerb des Fondsobjektes und der Realisierung<br />

der Fondskonzeption umfassend zu unterstützen.<br />

Diese Vereinbarung wurde am 25.09.2009 schriftlich<br />

dokumentiert.<br />

Sie umfasst insbesondere die Durchführung der<br />

vertraglichen und steuerlichen Konzeption als geschlossener<br />

Immobilienfonds inklusive Strukturierung<br />

aller für die lnvestitions- und Finanzierungsphase erforderlichen<br />

Schritte und Erstellung von lnvestitionsrechnungen<br />

sowie Durchführung einer Liquiditätsplanung,<br />

die Beauftragung und Koordination der erforderlichen<br />

Rechts- und Steuerberatung, die Erstellung und Herstellung<br />

von Verkaufsprospekten und von vertriebsunterstützenden<br />

Materialien. Die DSF nimmt die Beauftragung<br />

von Rechts- und Steuerberatern sowie Notaren<br />

im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vor.<br />

Außerdem hat sich die DSF verpflichtet, alle Kosten<br />

zu übernehmen, die der Fondgesellschaft ab 26.02.2009<br />

bis zum ersten Investorenbeitritt (frühestens 15.12.2009)<br />

entstehen bzw. so lange bis die Fondsgesellschaft<br />

90<br />

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

über ausreichend Liquidität verfügt, um selbst ihre<br />

Kosten zu tragen, spätestens bis Vollplatzierung oder<br />

Leistung der DSF unter der Platzierungsgarantie<br />

(siehe unten) bzw. bis Vollzug des Kaufvertrages für<br />

den Kommanditanteil in Höhe von 94 % an der Besitzgesellschaft.<br />

Darüber hinaus verpflichtet sich die DSF, die Abschläge,<br />

die die Fondsgesellschaft auf den Kaufpreis in<br />

Höhe von zweimal EUR 200.000 gemäß dem Anteilskaufvertrag<br />

an die Verkäufer zu zahlen hat, zu verauslagen.<br />

Die DSF erhält die verauslagten Abschläge erstattet.<br />

Die DSF ist zur Erfüllung der Aufgaben bevollmächtigt,<br />

die Gesellschaft gegenüber Dritten zu vertreten.<br />

Sie hat das Recht, an geeignete Dritte Unteraufträge<br />

auf ihre Kosten zu erteilen.<br />

Für ihre Leistungen erhält die DSF eine fest vereinbarte<br />

Vergütung in Höhe von EUR 490.000 inkl. USt. sowie eine<br />

variable Vergütung. Letztere entspricht in der Höhe den<br />

von der DSF für den Zeitraum vom 26.02.2009 bis frühestens<br />

15.12.2009 übernommenen Kosten sowie den Kosten<br />

für Rechts- und Steuerberatung und Notare. Die variable<br />

Vergütung beträgt insgesamt maximal EUR 511.250<br />

inkl. USt.<br />

Der Anspruch auf den festen Vergütungsanteil entstand<br />

mit Unterzeichnung der Vereinbarung. Der Anspruch<br />

auf den variablen Vergütungsanteil entsteht anteilig<br />

jeweils, sobald der jeweilige Anspruch, für den<br />

die DSF die Kosten übernimmt, entstanden ist.<br />

Sowohl die feste als auch die variable Vergütung sind<br />

fällig und zahlbar entweder am Tag der vollständigen Einzahlung<br />

der Einlagen der im Rahmen der Kapitalerhöhung<br />

beigetretenen Investoren oder am Tag der Leistung<br />

der DSF unter der Platzierungs- und Einzahlungsgarantie<br />

(siehe unten) oder innerhalb von vier Wochen ab der<br />

Ausübung des Rücktrittsrechtes vom Anteilskaufvertrag<br />

bzgl. des Kommanditanteils in Höhe von 94 % an der Besitzgesellschaft<br />

durch die Fondsgesellschaft.<br />

Die Haftung der DSF ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />

beschränkt, außer bei Verletzung des Lebens,<br />

des Körpers und der Gesundheit. Ansprüche auf Schadensersatz,<br />

soweit sie nicht auf einem grob fahrlässigen<br />

oder vorsätzlichen Verhalten gründen, verjähren inner-


halb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Entstehung<br />

des Anspruchs. Schadensersatzansprüche sind innerhalb<br />

einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach<br />

Kenntniserlangung von dem Schaden schriftlich geltend<br />

zu machen. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.<br />

Vereinbarung über die Vermittlung<br />

von Eigenkapital<br />

Die Fondsgesellschaft hat die Deutsche Structured<br />

Finance GmbH («DSF») am 26.02.2009 mündlich mit<br />

der Vermittlung des gesamten erforderlichen Eigenkapitals<br />

der Fondsgesellschaft von bis zu EUR 10,5 Mio.,<br />

ggf. zzgl. Agio, beauftragt. Diese Vereinbarung wurde<br />

am 10.09./15.09.2009 schriftlich dokumentiert.<br />

Für die Vermittlung des Eigenkapitals erhält die DSF<br />

eine einmalige Gebühr von 3 % der vermittelten und<br />

tatsächlich eingezahlten Einlagen der Investoren sowie<br />

das von der Fondsgesellschaft ggf. vereinnahmte Agio<br />

in Höhe von maximal 5 % der Einlagen, insgesamt also<br />

eine Vergütung von maximal EUR 840.000.<br />

Der Anspruch auf die Vergütung entsteht jeweils<br />

anteilig, wenn die folgenden vier Voraussetzungen kumulativ<br />

erfüllt sind: Der Investor hat die Beitrittserklärung<br />

rechtswirksam unterzeichnet und alle in diesem<br />

Zusammenhang erforderlichen Willens- und/oder Wissenserklärungen<br />

abgegeben, die Beitrittserklärung im<br />

Original wurde von der Fondsgesellschaft bzw. der<br />

Treuhandkommanditistin angenommen und die Kommanditeinlage<br />

wurde auf dem Konto der Fondsgesellschaft<br />

eingezahlt und die Widerrufsfrist für den Investor<br />

ist abgelaufen. Die Vergütung ist jeweils anteilig innerhalb<br />

von zehn Werktagen, nachdem alle Voraussetzungen<br />

für die Entstehung des Anspruchs erfüllt sind,<br />

fällig und zahlbar. Sollte nach den gesetzlichen Vorschriften<br />

Umsatzsteuer anfallen, wird diese von der<br />

Fondsgesellschaft gezahlt.<br />

Wenn die DSF selbst oder eines ihrer Tochterunternehmen<br />

aufgrund der Platzierungs- und Einzahlungsgarantie,<br />

d. h. im Falle der Nichtplatzierung des gesamten<br />

Eigenkapitals bis zum 15.12.2009, der Fondsgesellschaft<br />

beitritt, entsteht der Vergütungsanspruch erst zu<br />

dem Zeitpunkt, an dem die DSF oder ihr Tochterunter-<br />

nehmen den entsprechenden Gesellschaftsanteil an<br />

Dritte überträgt. Die Vergütung ist dann innerhalb von<br />

zehn Werktagen fällig und zahlbar.<br />

Sollte die DSF der Fondsgesellschaft unter der Platzierungsgarantie<br />

ein Darlehen in der Höhe des nicht<br />

vermittelten Eigenkapitals mittelbar oder unmittelbar<br />

zur Verfügung stellen und nach Darlehensvergabe zur<br />

Tilgung dieses Darlehens noch weitere Investoren vermitteln,<br />

erhält sie ebenfalls die o. g. Vermittlungsgebühr.<br />

Der Anspruch auf die Vergütung entsteht, wenn<br />

die o. a. vier Voraussetzungen erfüllt sind, und ist innerhalb<br />

von zehn Werktagen fällig und zahlbar.<br />

Die DSF ist zur Erfüllung ihrer Aufgaben bevollmächtigt,<br />

die Fondsgesellschaft gegenüber Dritten zu<br />

vertreten. Sie ist berechtigt, geeignete Dritte (z.B. Banken,<br />

Sparkassen, freie Vertriebe) im Rahmen von Unteraufträgen<br />

mit der Vermittlung des Eigenkapitals auf<br />

eigene Kosten zu beauftragen. Die so eingeschalteten<br />

Vertriebspartner werden von der DSF aus der von ihr<br />

erlangten Vergütung bezahlt. Die konkrete Höhe der<br />

Provision des jeweiligen Vertriebspartners hängt von<br />

der individuellen vertraglichen Regelung mit der DSF<br />

ab. Es ist zudem möglich, dass einzelne Vertriebspartner<br />

weitere Provisionen von Dritten erhalten. Somit ist<br />

die tatsächlich an den jeweiligen Vertriebspartner gezahlte<br />

Provision nur individuell und auf Ebene des Vertriebspartners<br />

ermittelbar.<br />

Die Haftung der DSF ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />

beschränkt, außer bei Verletzung des Lebens,<br />

des Körpers und der Gesundheit. Ansprüche auf Schadensersatz,<br />

soweit sie nicht auf einem grob fahrlässigen<br />

oder vorsätzlichen Verhalten gründen, verjähren innerhalb<br />

von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Entstehung<br />

des Anspruchs. Schadensersatzansprüche sind<br />

innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten<br />

nach Kenntniserlangung von dem Schaden schriftlich<br />

geltend zu machen. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.<br />

Vereinbarung über eine Platzierungsund<br />

Einzahlungsgarantie<br />

Die Deutsche Structured Finance GmbH («DSF») hat<br />

gegenüber der Fondsgesellschaft am 26.02.2009 münd-<br />

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

91


lich eine Platzierungsgarantie für das von ihr zu vermittelnde<br />

Eigenkapital (siehe «Vereinbarung über die Vermittlung<br />

von Eigenkapital») abgegeben. Diese Vereinbarung<br />

wurde am 10.09/15.09.2009 schriftlich dokumentiert.<br />

Die DSF garantiert, das der Fondsgesellschaft innerhalb<br />

von drei Bankarbeitstagen ab Anforderung<br />

durch die Fondsgesellschaft, aber nicht vor dem<br />

15.12.2009, das benötigte Eigenkapital, das bis zum<br />

Anforderungszeitpunkt noch nicht platziert wurde<br />

(max. EUR 10, 5 Mio.), in Form von Geldmitteln wirtschaftlich<br />

gesehen zur Verfügung stehen wird.<br />

Die DSF kann im Fall der Inanspruchnahme der Garantie<br />

alternativ oder kumulativ zwischen folgenden<br />

Vorgehensweisen wählen: (a) der Fondsgesellschaft als<br />

Kommanditist mit einer Pflichteinlage in der benötigen<br />

Höhe beitreten oder (b) einen oder mehrere Dritte benennen,<br />

der bzw. die bereit ist/sind, der Fondsgesellschaft<br />

unmittelbar als Kommanditist oder mittelbar<br />

über die Treuhandkommanditistin als Treugeber beizutreten.<br />

Alternativ kann die DSF (c) ein im Verhältnis zu<br />

den Investoren dem Eigenkapital gleichrangiges Darlehen<br />

in der benötigten Höhe (nicht vermitteltes Eigenkapital<br />

ohne Agio) zur Verfügung stellen oder einen<br />

Dritten benennen. Das Darlehen des Dritten wird die<br />

gleichen Konditionen aufweisen wie das Darlehen der<br />

DSF oder es werden andere Konditionen sein. Bei anderen<br />

Konditionen wird durch Ausgleichszahlungen<br />

von der oder an die DSF sichergestellt, dass die Fondgesellschaft<br />

genau so steht, wie sie stehen würde,<br />

wenn sie das Darlehen des Dritten zu den Konditionen<br />

eines DSF Darlehens erhalten hätte. Dies betrifft sowohl<br />

Zinszahlungen als auch Tilgungen sowie Kosten,<br />

die anfallen ab Auszahlung unter dieser Vereinbarung.<br />

Das Darlehen der DSF oder des Dritten ist der<br />

Fondsgesellschaft für eine Laufzeit bis spätestens zum<br />

31.12.2029 zur Verfügung zu stellen. Der Kapitaldienst<br />

für dieses Darlehen wird für die Dauer der Bereitstellung<br />

des Darlehens wirtschaftlich der Ausschüttung<br />

entsprechen, die auf das entsprechende Eigenkapital<br />

entfallen wäre, wäre es vermittelt worden.<br />

Das Darlehen der DSF ist nach Abzug der anteiligen<br />

Vergütung gemäß der Vereinbarung über die Vermitt-<br />

92<br />

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

lung von Eigenkapital zwischen der DSF und der<br />

Fondsgesellschaft zurückzuführen, sobald nach Darlehensausreichung<br />

Beteiligungen gezeichnet und die<br />

entsprechenden Einlagen geleistet wurden.<br />

Kapitaldienste (siehe oben), die die DSF bzw. der<br />

Dritte ab Auszahlung des Darlehens erhält, gelten bis<br />

zu einer Höhe von 6 % p. a. auf die ursprüngliche Darlehenssumme<br />

als Zinszahlung. Ein darüber hinaus gehender<br />

Kapitaldienst gilt als Tilgung bis zu einem Erinnerungswert<br />

von einem Euro. Sollte die jährliche Ausschüttung<br />

eines Jahres nicht ausreichen, um die Verzinsung<br />

zu zahlen, wird der jährlich vereinbarte Zinsbetrag<br />

bei der Zahlung im darauf folgenden Jahr bzw. in<br />

den folgenden Jahren mitberücksichtigt. Die jährlich<br />

nicht vollständig gezahlte Zinsforderung der DSF bzw.<br />

des Dritten erhöht sich jeweils wiederum um 6 % p. a.<br />

Die letzte auf das Darlehen entfallende Zahlung vor der<br />

Liquidation der Fondsgesellschaft dient zunächst der<br />

möglichen vollständigen Tilgung des noch ausstehenden<br />

Darlehensbetrages; darüber hinausgehende Zahlungen<br />

gelten als weitere Zinszahlung.<br />

Sollten die Investoren verpflichtet sein, bereits getätigte<br />

Entnahmen aufgrund einer wiederauflebenden Haftung<br />

wieder in die Fondsgesellschaft einzuzahlen, ist die<br />

DSF bzw. der Dritte verpflichtet, die Valutierung des Darlehens<br />

in entsprechendem Umfang und anteilig bis zur<br />

Höhe der erhaltenen Kapitaldienste wieder zu erhöhen.<br />

Bei dem Darlehen der DSF bzw. des Dritten wird es<br />

sich um ein sog. limited recourse Darlehen handeln.<br />

Das bedeutet, die Haftung ist dahingehend eingeschränkt,<br />

dass alle Zahlungen unter dem Darlehensvertrag<br />

nur aus der Liquidität erfolgen können, die zur<br />

Ausschüttung zur Verfügung gestanden hätte, wenn<br />

vollständig platziert worden wäre. Bei Beendigung der<br />

Fondsgesellschaft erfolgt die Bedienung des Darlehens<br />

aus dem Liquidationserlös.<br />

Sollte ein Dritter der Fondsgesellschaft ein Darlehen<br />

geben, verpflichtet sich die DSF, falls erforderlich, gegenüber<br />

dem Dritten eine Garantie o. ä. zur Besicherung<br />

des Darlehens abzugeben.<br />

Für den Fall, dass die DSF ein Darlehen eines Dritten<br />

schon vor dem 15.12.2009 beschafft, verpflichtet


sich die Fondsgesellschaft, diesen Darlehensvertrag<br />

abzuschließen. Die in diesem Zusammenhang entstehenden<br />

Gebühren (wie z. B. Bearbeitungsgebühren,<br />

Bereitstellungsprovisionen, inkl. Bereitstellungszinsen<br />

und sonstige Kosten) wird die Fondsgesellschaft tragen.<br />

Die DSF wird diese Gebühren jedoch zunächst verauslagen.<br />

Sie erhält diese verauslagten Gebühren von der<br />

Fondsgesellschaft erstattet.<br />

Die DSF ist berechtigt und verpflichtet, in Höhe des<br />

noch nicht vermittelten Eigenkapitals nach dem 15.12.<br />

2009 bzw. nach dem Zeitpunkt der Inanspruchnahme<br />

der DSF unter dieser Platzierungsgarantie weitere Investoren<br />

zu vermitteln.<br />

Sollte die DSF im Rahmen der Garantie einen Kommanditanteil<br />

an der Fondsgesellschaft übernehmen, ist<br />

sie berechtigt, diesen zu übertragen. Die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin stimmt der Übertragung bereits<br />

zu, unter dem Vorbehalt der Einhaltung der weiteren<br />

diesbezüglichen Regelungen des Gesellschaftsvertrags<br />

der Fondsgesellschaft.<br />

Für die Abgabe der Platzierungsgarantie erhält die<br />

DSF eine einmalige Vergütung in Höhe von 1 % des<br />

benötigten Kommanditkapitals (max. EUR 10,5 Mio.).<br />

Sollte nach den gesetzlichen Vorschriften Umsatzsteuer<br />

anfallen, wird diese ebenfalls von der Fondsgesellschaft<br />

gezahlt. Der Anspruch auf Vergütung entsteht<br />

mit dem ersten Investorenbeitritt und ist fällig<br />

und zahlbar an dem Tag, an dem die erste der folgenden<br />

Alternativen eintritt: (a) am Tag der Leistung der<br />

DSF unter dieser Garantie oder (b) am Tag der vollständigen<br />

Einzahlung der Einlagen der im Rahmen der Kapitalerhöhung<br />

beigetretenen Investoren oder (c) innerhalb<br />

von vier Wochen ab Ausübung des Rücktrittsrechtes<br />

vom Kaufvertrag bzgl. des Kommanditanteils in Höhe<br />

von 94 % an der Besitzgesellschaft durch die Fondsgesellschaft.<br />

Die Vergütung der DSF kann mit einer Zahlung<br />

der DSF unter dieser Garantie verrechnet werden.<br />

Die DSF ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Garantieverpflichtung<br />

auf eigene Kosten geeigneter Dritter<br />

zu bedienen. Die Verpflichtung der DSF gegenüber<br />

der Fondsgesellschaft aus der Platzierungsgarantie<br />

bleibt von der Einschaltung Dritter unberührt.<br />

Die Haftung der DSF ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />

beschränkt, außer bei Verletzung des Lebens,<br />

des Körpers und der Gesundheit. Ansprüche auf Schadensersatz,<br />

soweit sie nicht auf einem grob fahrlässigen<br />

oder vorsätzlichen Verhalten gründen, verjähren innerhalb<br />

von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Entstehung<br />

des Anspruchs. Schadensersatzansprüche sind<br />

innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten<br />

nach Kenntniserlangung von dem Schaden schriftlich<br />

geltend zu machen. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.<br />

Darlehen zur Eigenkapitalvorfinanzierung<br />

Im Rahmen der oben dargestellten Garantie ist die<br />

DSF berechtigt, einen Dritten zu benennen, der der<br />

Fondsgesellschaft das benötigte Eigenkapital als Darlehen<br />

zur Verfügung stellt. Sie hat in diesem Zusammenhang<br />

im August 2009 den im Folgenden beschriebenen<br />

Darlehensvertrag vermittelt und kann diesen zur Erfüllung<br />

ihrer Verpflichtung unter der Garantie heranziehen. Sollten<br />

die Kommanditanteile nicht wie geplant bis zum<br />

15.12.2009 vollständig vermittelt sein und wird die DSF<br />

aus der Platzierungsgarantie in Anspruch genommen, so<br />

übernimmt sie ab 15.12.2009 Zinszahlungen, Tilgung und<br />

Kosten im Rahmen des Ausgleichs wie oben beschrieben.<br />

Die Fondsgesellschaft hat am 13./19.08.2009 mit<br />

einer deutschen Bank einen Darlehensvertrag i. H. v.<br />

EUR 9,25 Mio. abgeschlossen. Das zweckgebundene<br />

Darlehen dient dazu, das Eigenkapital der Fondsgesellschaft<br />

bei Bedarf vorzufinanzieren. Es ist in Teilbeträgen<br />

bis spätestens zum 30.04.2010 abrufbar und hat<br />

eine Laufzeit bis 29.10.2010.<br />

Das Darlehen kann in Form einer Erklärung des Darlehensnehmers<br />

mit einer zweiwöchigen Frist zum Monatsende,<br />

spätestens jedoch zum 30.04.2010, in Teilen<br />

oder insgesamt gekündigt werden.<br />

Der Zinssatz für in Anspruch genommene Darlehensbeträge<br />

beträgt 3,00 % p. a. über EURIBOR (drei,<br />

sechs oder 12 Monate), wobei die Zinsen vierteljährlich<br />

zum Quartalsende zu zahlen sind. Auf das noch nicht in<br />

Anspruch genommene Darlehensvolumen ist eine Bereitstellungsprovision<br />

in Höhe von 0,50 % p. a. beginnend<br />

30 Tage nach dem 19.08.2009 zu zahlen.<br />

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

93


Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt sukzessive<br />

aus der Platzierung des Eigenkapitals der Fondsgesellschaft<br />

jeweils zum Ende der nächsten Zinsbindungsfrist<br />

und spätestens am 29.10.2010.<br />

Die Bank erhält eine Bearbeitungsgebühr in Höhe<br />

von EUR 46.250. Die Hälfte der Gebühr war bei Abschluss<br />

des Darlehensvertrags zur Zahlung fällig und<br />

die andere Hälfte ist bei Darlehensvalutierung, spätestens<br />

jedoch am 30.04.2010, zu zahlen.<br />

Die Bank erhält ebenfalls eine Bereitstellungsprovision<br />

von 3,0 % p. a. auf den gesamten noch nicht ausgezahlten<br />

Darlehensbetrag, soweit für diesen eine<br />

Festzinsvereinbarung getroffen wurde.<br />

Zu Gunsten der Bank erfolgt zur Besicherung u. a.<br />

eine Eintragung einer mit 15 % verzinslichen Buchgrundschuld<br />

in Höhe von EUR 9,25 Mio. und einer einmaligen<br />

Nebenleistung von 10 % zu Lasten des Grundstücks<br />

<strong>Justizzentrum</strong> Gera, Schloßstraße 26/Amthorstraße<br />

1, die nachrangig gegenüber den Grundschulden<br />

des langfristigen Darlehensantrags der Besitzgesellschaft<br />

i. H. v. EUR 10,5 Mio. sind. Ferner wird der<br />

Anspruch auf Rückgewähr vor- und gleichrangiger<br />

Grundschulden der Fondsgesellschaft an die Bank abgetreten.<br />

Die Deutsche Structured Finance GmbH hat<br />

darüber hinaus eine Garantieerklärung abgegeben, wonach<br />

diese sich verpflichtet, für sämtliche Rückzahlungs-<br />

und Zinszahlungsverpflichtungen der Fondsgesellschaft<br />

aufzukommen. Schließlich werden auch die<br />

Rechte und Ansprüche aus der Einzahlungsverpflichtung<br />

der Investoren nebst Verpfändung des Eigenkapital-Sammelkontos<br />

abgetreten.<br />

Der Bank steht unter anderem ein außerordentliches<br />

Kündigungsrecht zu, falls die Aareal Bank AG ihre<br />

Beteiligung an der Deutsche Structured Finance GmbH<br />

auf unter 51 % reduzieren sollte und es der Fondsgesellschaft<br />

in diesem Fall nicht gelingt, innerhalb von<br />

drei Monaten eine andere Sicherheit beizubringen. Ferner<br />

gibt es weitere Prämissen der Darlehensvergabe,<br />

die in der Sphäre der Deutsche Structured Finance<br />

GmbH liegen und von dieser zu erfüllen sind. Die Vereinbarung<br />

unterliegt deutschem Recht.<br />

94<br />

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

Vereinbarung über die Vermittlung<br />

von Fremdkapital<br />

Die Fondsgesellschaft hat die Deutsche Structured Finance<br />

GmbH («DSF») am 26.02.2009 mündlich mit der<br />

Vermittlung, Beschaffung und Arrangierung des erforderlichen<br />

Fremdkapitals i. H. v. EUR 10,5 Mio. für die<br />

Fondsgesellschaft oder die Besitzgesellschaft beauftragt<br />

sowie mit der Vermittlung der in diesem Zusammenhang<br />

nach Entscheidung der Auftraggeberin erforderlichen<br />

Zinssicherungsgeschäfte. Diese Vereinbarung wurde am<br />

10.09/15.09.2009 schriftlich dokumentiert. Die Vermittlungsleistung<br />

kann auch durch Vermittlung der Übernahme<br />

bereits bestehender Darlehensverträge erfolgen.<br />

Sollte ein Darlehen und/oder ein Zinssicherungsgeschäft<br />

an die Besitzgesellschaft vermittelt werden, hat<br />

sich die DSF verpflichtet, gegenüber dem Darlehensgeber<br />

bzw. Zinssicherungspartner eine Garantie o.ä. zur<br />

Besicherung des Zinssicherungsgeschäftes abzugeben,<br />

sofern dies vom Darlehensgeber bzw. Zinssicherungspartner<br />

gefordert wird. Die Fondsgesellschaft<br />

stellt die DSF im Innenverhältnis von Ansprüchen des<br />

Darlehensgebers bzw. Zinssicherungspartners unter<br />

dieser Garantie o. ä. und der damit ggf. entstehenden<br />

Kosten frei. Die DSF wird Gebühren, die im Zusammenhang<br />

mit dem vermittelten Fremdkapital und den<br />

Zinssicherungsgeschäften von der Fondsgesellschaft<br />

oder der Besitzgesellschaft zu zahlen sind, bei Bedarf<br />

verauslagen und erhält diese von der Fondsgesellschaft<br />

erstattet, sobald der Anteilskaufvertrag (bzgl.<br />

des 94 % Anteils an der Besitzgesellschaft) vollzogen<br />

wird.<br />

Die einmalige Gebühr für die Vermittlung des<br />

Fremdkapitals und der ggf. erforderlichen Zinssicherungsgeschäfte<br />

beträgt 1,5 % des vermittelten Fremdkapitals<br />

in EUR.<br />

Der Anspruch auf die Vermittlungsgebühr entsteht<br />

mit erbrachter Vermittlung aller erforderlichen Fremdmittel<br />

(unterschriebener Darlehensvertrag). Die Vergütung<br />

der DSF ist fällig und zahlbar an dem Tag, an dem<br />

die erste der folgenden Alternativen eintritt: a) am Tag<br />

der vollständigen Einzahlung der Einlagen der im Rahmen<br />

der Kapitalerhöhung beigetretenen Investoren


oder b) am Tag der Leistung der DSF unter der Platzierungs-<br />

und Einzahlungsgarantie oder c) innerhalb von<br />

vier Wochen ab Ausübung des Rücktrittsrechtes vom<br />

Anteilskaufvertrag bzgl. des 94 % Anteils an der Besitzgesellschaft.<br />

Die Haftung der DSF ist auf Vorsatz und grobe<br />

Fahrlässigkeit beschränkt, außer bei Verletzung des<br />

Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Ansprüche<br />

auf Schadensersatz, soweit sie nicht auf einem grob<br />

fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhalten gründen,<br />

verjähren innerhalb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt<br />

der Entstehung des Anspruchs. Schadensersatzansprüche<br />

sind innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs<br />

Monaten nach Kenntniserlangung von dem Schaden<br />

schriftlich geltend zu machen. Gerichtsstand ist Frankfurt<br />

am Main.<br />

Vertrag über die laufende Fondsverwaltung<br />

Die Fondsgesellschaft hat die Deutsche Structured<br />

Finance GmbH («DSF») am 10.09/15.09.2009 mit der<br />

laufenden Verwaltung des Gesellschaftsvermögens<br />

und der Betreuung der Investoren beauftragt.<br />

Die DSF übernimmt dabei insbesondere folgende<br />

Aufgaben: Führung des Rechnungswesens, Erstellung<br />

des Rechenschaftsberichts inklusive Jahresabschluss,<br />

Veranlassung der Jahresabschlussprüfungen, Erstellung<br />

der Steuererklärungen der Fondsgesellschaft, Mitwirkung<br />

bei Betriebsprüfungen, Durchführung von<br />

Ausschüttungen, Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen,<br />

Management und Controlling aller von<br />

der Fondsgesellschaft abgeschlossenen und zukünftig<br />

abzuschließenden Verträge, Erledigung sämtlicher Aufgaben,<br />

die mit der Beteiligung der Fondsgesellschaft<br />

an der Besitzgesellschaft verbunden sind, sowie<br />

Durchführung der Liquidation der Fondsgesellschaft.<br />

Die DSF kann ihre Rechte und Pflichten aus diesem<br />

Vertrag an geeignete Dritte übertragen.<br />

Die DSF übernimmt im Verhältnis zu Dritten im eigenen<br />

Namen und für eigene Rechnung sämtliche Verwaltungskosten<br />

inklusive der Kosten für die Prüfung<br />

der Jahresabschlüsse. Ausgenommen davon sind die<br />

vertraglich geregelten Ausnahmen und die Aufwen-<br />

dungen für Rechtsberatung, die im Zusammenhang<br />

mit dem Geschäftsbesorgungsvertrag anfallen. Diese<br />

zahlt die Fondsgesellschaft selbst.<br />

Als Vergütung erhält die DSF für die Jahre 2010 bis<br />

2019 eine jährliche Pauschalvergütung i. H. v. anfänglich<br />

EUR 5.000 zzgl. USt. Diese Vergütung erhöht sich<br />

alle fünf Jahre um jeweils 5 %, erstmals zum<br />

01.01.2015. Für die Jahre ab 2020 erhält die DSF eine<br />

jährliche Pauschalvergütung i. H. v. anfänglich EUR<br />

11.025 zzgl. USt. welche sich ebenfalls alle fünf Jahre<br />

um jeweils 5 %, erstmals zum 01.01.2025, erhöht. Die<br />

jeweilige Vergütung ist monatlich anteilig, jeweils nach<br />

Rechnungsstellung der DSF, fällig und zahlbar.<br />

Aufgrund des erhöhten Verwaltungsaufwands im<br />

Rahmen der Einrichtung des Geschäftsbetriebs, der<br />

Kapitalerhöhung und des Erwerbs des Anteils in Höhe<br />

von 94 % an der Besitzgesellschaft steht der DSF im<br />

Jahr 2009 eine Vergütung i. H. v. EUR 55.000 zzgl.<br />

USt. zu. Dieser Anspruch entsteht mit Beitritt des ersten<br />

Investors und ist fällig bei vollständiger Einzahlung<br />

der Einlagen der im Rahmen der Kapitalerhöhung<br />

beigetretenen Investoren bzw. am Tag der Leistung<br />

der DSF unter der Platzierungs- und Einzahlungsgarantie.<br />

Sofern die Fremdkosten inklusive Unterbeauftragungen<br />

für die Durchführung der übernommenen Aufgaben<br />

90 % der Pauschalvergütung übersteigen, wird<br />

die Fondsgesellschaft die über diese Grenze hinaus<br />

entstandenen Fremdkosten der DSF erstatten.<br />

Sollten der DSF außerplanmäßige Kosten insbesondere<br />

durch Sonderrechtsnachfolge entstehen, so kann<br />

sie die Kosten der Fondsgesellschaft in Rechnung stellen,<br />

sofern diese den ausscheidenden Gesellschafter<br />

mit den Kosten belasten kann.<br />

Kosten der DSF im Rahmen gerichtlicher oder außergerichtlicher<br />

Einigungsverfahren werden der DSF<br />

durch die Fondsgesellschaft in nachgewiesener Höhe<br />

gesondert erstattet.<br />

Die DSF hat Anspruch auf die gemäß Gesellschaftsvertrag<br />

der Fondsgesellschaft von Investoren tatsächlich<br />

gezahlten Bearbeitungspauschalen, z. B. bei Übertragung<br />

der Beteiligung.<br />

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

95


Die DSF übernimmt die Kosten einer Gesellschafterversammlung<br />

(Präsenz) pro Jahr. Sämtliche Kosten<br />

für darüber hinaus gehende Versammlungen, wie z. B.<br />

Raumkosten, Verpflegungskosten, Kosten des Versammlungsleiters<br />

und Kosten externer Dienstleister für<br />

die Stimmauszählung, trägt die Fondsgesellschaft.<br />

Der Vertrag endet mit dem Abschluss der Liquidation<br />

der Fondsgesellschaft. Das Entgelt für den Liquidator<br />

ist von der Fondsverwaltungsgebühr mit umfasst,<br />

sofern die DSF oder eines ihrer Tochterunternehmen<br />

die Funktion des Liquidators übernimmt.<br />

Der Vertrag kann mit einer Frist von sechs Monaten<br />

zum jeweiligen Kalenderjahresende von jeder der Vertragsparteien<br />

gekündigt werden, aber nicht vor dem<br />

31.12.2014.<br />

Die Haftung der DSF ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />

beschränkt, außer bei Verletzung des Lebens,<br />

des Körpers und der Gesundheit. Ansprüche auf Schadensersatz,<br />

soweit sie nicht auf einem grob fahrlässigen<br />

oder vorsätzlichen Verhalten gründen, verjähren innerhalb<br />

von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Entstehung des An-<br />

spruchs. Schadensersatzansprüche sind innerhalb einer<br />

Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Kenntniserlangung<br />

von dem Schaden schriftlich geltend zu machen.<br />

Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.<br />

Vertrag über die Alleinvermittlung<br />

von Kaufverträgen<br />

Für den Fall, dass die Gesellschafterversammlung<br />

der Fondsgesellschaft eine Veräußerung ihres Anteils<br />

an der Besitzgesellschaft beschließt, ist die Deutsche<br />

Structured Finance GmbH («DSF») damit beauftragt,<br />

einen Kaufvertrag bzw. mehrere anteilige Kaufverträge<br />

für diesen Anteil zu vermitteln. Die DSF übernimmt<br />

dabei insbesondere folgende Leistungen: Ermittlung<br />

geeigneter Käufer, Überprüfung der Bonität, Anbahnung<br />

und Führung von Vertragsverhandlungen sowie<br />

Vorlage unterschriftsreifer Kaufverträge.<br />

Für ihre Tätigkeit erhält die DSF eine Vergütung, die<br />

sich wie folgt berechnet: Wert der Immobilie in Euro x<br />

vermittelter Anteil an der Besitzgesellschaft in % x 0,5<br />

%. Es ist der Wert der Immobilie anzusetzen, der für<br />

96<br />

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

die Bewertung des Anteils in dem vermittelten Kaufvertrag<br />

zugrunde gelegt wurde. Für die Vermittlung von<br />

Anteilen an Gesellschaften fällt nach § 4 Ziff. 8 lit. f<br />

UStG keine Umsatzsteuer an. Die von der Fondsgesellschaft<br />

an die DSF zu zahlende Vergütung enthält daher<br />

keinen Umsatzsteueranteil. Sollte sich die Rechtslage<br />

bis zum Zeitpunkt der Fälligkeit ändern und sich daraus<br />

ergeben, dass für die Vermittlung von Anteilen an Gesellschaften<br />

Umsatzsteuer zu zahlen ist, so ist in der o.<br />

g. durch die Fondsgesellschaft zu leistenden Vergütung<br />

die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Der Vergütungsanspruch<br />

entsteht mit Unterzeichnung des<br />

Kaufvertrages und ist nach Rechnungsstellung der DSF<br />

fällig. Auslagen, die der DSF im Rahmen ihrer Vermittlungstätigkeit<br />

entstehen, sind in der Pauschalvergütung<br />

nicht enthalten und werden der DSF gesondert erstattet.<br />

Dies umfasst z. B. Kosten für die Rechts- und<br />

Steuerberatung zur Erstellung des Kaufvertrages.<br />

Die DSF ist zur Erfüllung ihrer Aufgaben bevollmächtigt,<br />

die Fondsgesellschaft gegenüber Dritten zu<br />

vertreten. Sie ist berechtigt, ihre Aufgaben an geeignete<br />

Dritte auf eigene Kosten zu übertragen.<br />

Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung und läuft<br />

zunächst bis zum 31. Dezember 2014. Er verlängert<br />

sich stillschweigend jeweils um ein Jahr, wenn er nicht<br />

unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum<br />

Ende eines Kalenderjahres schriftlich gekündigt wird.<br />

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt<br />

unberührt. Der Vertrag endet spätestens mit der Veräußerung<br />

des Anteils der Fondsgesellschaft an der Besitzgesellschaft.<br />

Die Haftung der DSF ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />

beschränkt, außer bei Verletzung des Lebens,<br />

des Körpers und der Gesundheit. Ansprüche auf Schadensersatz,<br />

soweit sie nicht auf einem grob fahrlässigen<br />

oder vorsätzlichen Verhalten gründen, verjähren innerhalb<br />

von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Entstehung<br />

des Anspruchs. Schadensersatzansprüche sind<br />

innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten<br />

nach Kenntniserlangung von dem Schaden schriftlich<br />

geltend zu machen. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.


Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />

Die Fondsgesellschaft<br />

Die DSF <strong>Justizzentrum</strong> GmbH & Co. KG («Fondsgesellschaft»)<br />

ist eine deutsche Kommanditgesellschaft<br />

mit Sitz in Frankfurt am Main. Die Fondsgesellschaft<br />

wurde als Vorratsgesellschaft auf unbestimmte Zeit gegründet.<br />

Die wirtschaftliche Neugründung der Gesellschaft<br />

durch Aufnahme der Geschäftstätigkeit und Abschluss<br />

diverser Verträge erfolgte am 26.02.2009.<br />

Gegenstand der Fondsgesellschaft sind der Erwerb,<br />

die Entwicklung und die Verwaltung von Immobilien<br />

und/oder die Beteiligung an einem anderen Unternehmen,<br />

welches den gleichen oder einen vergleichbaren<br />

Gegenstand hat, und alle damit im Zusammenhang stehenden<br />

Angelegenheiten, insbesondere die Beteiligung<br />

an der real invest Schloßstraße GmbH, zukünftig nach<br />

Umwandlung und Umfirmierung DSF Gera GmbH & Co.<br />

KG («Besitzgesellschaft»). Die Fondsgesellschaft ist zu<br />

allen Rechtgeschäften, Rechtshandlungen oder Maßnahmen<br />

aller Art berechtigt, die geeignet erscheinen,<br />

den erwähnten Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar<br />

zu fördern oder damit im Zusammenhang stehen.<br />

Die Grundlage der Fondsgesellschaft bildet der am<br />

Ende dieses Verkaufsprospekts abgedruckte Gesellschaftsvertrag.<br />

§§ Verweise ohne Nennung des Vertrages<br />

in diesem Abschnitt sind solche des Gesellschaftsvertrages.<br />

Die nachfolgenden Ausführungen gelten ergänzend,<br />

soweit nichts anderes im Treuhandvertrag<br />

geregelt ist, auch für die Treugeber (Präambel Abs. 5<br />

Treuhandvertrag).<br />

Die Gesellschafter<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die DSF<br />

Zehnte Verwaltungsgesellschaft mbH. Geschäftsführende<br />

Kommanditistin ist die DSF Fünfzehnte Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH. Treuhandkommanditistin wird<br />

die DSF Treuhand GmbH, über welche sich Treugeber<br />

an der Fondsgesellschaft beteiligen können.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin hat keine<br />

Einlage geleistet, ist nicht am Vermögen der Fondsge-<br />

sellschaft beteiligt und nimmt nicht am Gewinn und<br />

Verlust teil (§ 4 Abs. 1). Ihr Stammkapital beträgt EUR<br />

25.000 und ist vollständig eingezahlt.<br />

Der Gesellschaftsvertrag der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin weicht von den gesetzlichen Regelungen<br />

wie folgt ab: Die Geschäftsführer sind von dem<br />

Selbstkontrahierungsverbot nach § 181 BGB befreit.<br />

Ein Wettbewerbsverbot besteht weder für die Gesellschafter<br />

noch die Geschäftsführer. Rechtsgeschäftliche<br />

Verfügungen eines Gesellschafters über seinen Geschäftsanteil<br />

bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eines zustimmenden<br />

Beschlusses der anderen Gesellschafter,<br />

der einer Mehrheit von 75% aller ihrer Stimmen bedarf.<br />

Die Gesellschaft kann von ihren Gesellschaftern die Erstattung<br />

eines durch den Gesellschafter ausgelösten<br />

Steuermehraufwands der Gesellschaft verlangen. Außerdem<br />

gilt, wird durch ein Rechtsgeschäft eines Gesellschafters<br />

oder seiner unmittelbaren oder mittelbaren<br />

Gesellschafter eine Grunderwerbsteuerschuld der<br />

Gesellschaft oder einer Gesellschaft, an der sie mittelbar<br />

oder unmittelbar beteiligt ist, begründet, so ist dieser<br />

Gesellschafter insoweit der Gesellschaft zum Ausgleich<br />

verpflichtet. Weitere von den gesetzlichen Regelungen<br />

abweichende Bestimmungen hinsichtlich des<br />

Gesellschaftsvertrages der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

bestehen nicht.<br />

Der Gesellschaftsvertrag der Emittentin weicht bzgl.<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin von den gesetzlichen<br />

Regelungen wie folgt ab: Die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin verfügt über 10 Stimmen, obwohl<br />

sie keine Einlage geleistet hat. Sie ist von dem<br />

Selbstkontrahierungsverbot nach § 181 BGB befreit. Sie<br />

ist zur Vornahme von zahlreichen Handlungen ermächtigt,<br />

siehe unten «Ermächtigungen». Zur Geschäftsführung<br />

ist die persönlich haftende Gesellschafterin gemeinsam<br />

mit dem geschäftsführenden Kommanditisten<br />

berechtigt und verpflichtet. Weitere von den gesetzlichen<br />

Regelungen abweichende Bestimmungen bestehen<br />

nicht.<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin hat eine<br />

Pflichteinlage in Höhe von EUR 2.000 geleistet. Ihre<br />

Haftsumme beträgt EUR 20 (§ 4 Abs. 2).<br />

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

97


Die persönlich haftende Gesellschafterin und die<br />

geschäftsführende Kommanditistin sind Gesellschaften<br />

mit beschränkter Haftung, für welche die deutsche<br />

Rechtsordnung maßgeblich ist. Da es sich bei der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin um eine Kapitalgesellschaft<br />

und nicht um eine natürliche Person handelt,<br />

haftet diese – abweichend von der gesetzlichen vorgesehenen<br />

unbeschränkten persönlichen Haftung einer<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin – nur beschränkt<br />

auf ihr Gesellschaftsvermögen.<br />

Die Fondsgesellschaft plant, ihr Eigenkapital auf bis<br />

zu EUR 10,5 Mio. – ohne Agio – durch die Aufnahme<br />

von weiteren Kommanditisten (im Gesellschaftsvertrag<br />

«Direktkommanditisten» genannt) bzw. Treugebern, zusammen<br />

die «Investoren», zu erhöhen.<br />

Kapitalerhöhung<br />

Im Rahmen der o. g. Kapitalerhöhung können sich<br />

Investoren zum 15.12.2009 als Kommanditist oder<br />

Treugeber an der Fondsgesellschaft beteiligen. Die<br />

Mindesteinlage beträgt – unabhängig von der Art der<br />

Beteiligung – EUR 10.000, ggf. zzgl. Agio. Höhere Beträge<br />

müssen durch 1.000 ganzzahlig teilbar sein. Im<br />

Falle der Überzeichnung ist die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin bzw. die Treuhandkommanditistin berechtigt,<br />

das Beitrittsangebot des Investors ganz oder<br />

teilweise abzulehnen (§ 6 Abs. 3). Der Investor wird in<br />

diesem Fall schnellstmöglich informiert.<br />

Die Aufnahme als Kommanditist der Fondsgesellschaft<br />

oder Treugeber wird im Innenverhältnis wirksam mit Annahme<br />

der vom Investor ausgefüllten und unterschriebenen<br />

Beitrittserklärung durch die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

der Fondsgesellschaft bzw. die Treuhandkommanditistin.<br />

Ein Anspruch auf Annahme der Beitrittserklärung<br />

besteht nicht. Für das Zustandekommen des<br />

jeweiligen Vertrags bedarf es keines Zugangs der Annahmeerklärung<br />

beim Treugeber bzw. Kommanditisten.<br />

Der Beitritt eines Kommanditisten ist im Außenverhältnis<br />

erst mit seiner Eintragung im Handelsregister wirksam<br />

(§ 6 Abs. 8). Seine in das Handelsregister einzutragende<br />

Haftsumme beträgt EUR 1 auf je EUR 100 seines als Pflichteinlage<br />

gezeichneten Anlagebetrags (§ 6 Abs. 5).<br />

98<br />

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

Weitere Informationen zur Kapitalerhöhung finden<br />

Sie im Kapitel «Hinweise zum Beitritt».<br />

Die Treuhandkommanditistin<br />

Die Treuhandkommanditistin tritt der Fondsgesellschaft<br />

im Innenverhältnis mit Aufnahme des ersten<br />

Treugebers mit der von diesem Treugeber gezeichneten<br />

Kapitaleinlage in die Fondsgesellschaft ein, ohne<br />

dass es einer weiteren Erklärung oder Handlung der<br />

Gesellschafter bedarf, im Außenverhältnis mit Eintragung<br />

des Eintritts in das Handelsregister (§ 4 Abs. 3).<br />

Sie hält die Anteile der Treugeber an der Fondsgesellschaft<br />

im eigenen Namen, jedoch auf Rechnung der<br />

Treugeber (§ 8 Abs. 1). Die Treuhandkommanditistin<br />

haftet im Verhältnis der Gesellschafter untereinander für<br />

die Erbringung der von ihr treuhänderisch übernommenen<br />

Pflichteinlage. Die Haftung ist beschränkt auf die<br />

von den Treugebern vorgenommenen Einzahlungen auf<br />

das Konto der Fondsgesellschaft (§ 8 Abs. 5).<br />

Für ihre Bereitschaft, die Stellung eines Treuhandkommanditisten<br />

einzunehmen, einschließlich der tatsächlichen<br />

Übernahme der Treuhandkommanditistenstellung<br />

für alle Treugeber erhält die Treuhandkommanditistin<br />

von der Fondsgesellschaft eine jährliche pauschale<br />

Vergütung in Höhe von EUR 10.000 zzgl. USt.<br />

Für das Jahr 2009 wird die Vergütung aufgrund des erhöhten<br />

Verwaltungsaufwands für die Erfassung der<br />

beigetretenen Treugeber voll gezahlt (§ 9 Abs. 1).<br />

Die Treuhandkommanditistin ist ausschließlich auf<br />

Rechnung und Gefahr der Treugeber tätig. Ihre Rechte<br />

gegenüber der Fondsgesellschaft beschränken sich auf<br />

den Beitritt, das treuhänderische Halten der Kommanditbeteiligung<br />

für die Treugeber und auf die Entgegennahme<br />

der Ladung zu den Gesellschafterversammlungen<br />

sowie auf die Ausübung des Stimmrechts. Alle übrigen<br />

Rechte der Kommanditisten werden durch die Treugeber<br />

selbst wahrgenommen, d. h. sie werden so behandelt,<br />

als wenn sie selbst Gesellschafter wären (§ 9 Abs. 2).<br />

Die Treuhandkommanditistin hat das Recht, die von<br />

ihr treuhänderisch gehaltene Kommanditeinlage jederzeit<br />

auf den oder die Treugeber zu übertragen, so dass<br />

diese Kommanditisten werden (§ 9 Abs. 3).


Geschäftsführung<br />

Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft obliegt<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin DSF Zehnte<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH, gemeinsam mit der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin, der DSF Fünfzehnte<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH (§ 10 Abs. 1).<br />

Die Geschäftsführung ist berechtigt, Geschäfte der<br />

Fondsgesellschaft ganz oder teilweise von Dritten besorgen<br />

zu lassen (§ 10 Abs. 7).<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält ab<br />

dem Jahre 2009 für die Übernahme der persönlichen<br />

Haftung eine jährliche Vergütung in Höhe von 1 %<br />

ihres Stammkapitals in EUR, d. h. EUR 250, sowie für<br />

ihre Geschäftsführungstätigkeit eine jährliche Vergütung<br />

in Höhe von EUR 5.000, jeweils zzgl. USt. Die geschäftsführende<br />

Kommanditistin erhält für ihre Geschäftsführungstätigkeit<br />

eine jährliche Vergütung in<br />

Höhe von EUR 5.000 zzgl. USt. (§ 10 Abs. 12).<br />

Vertretung<br />

Die Vertretung der Fondsgesellschaft obliegt der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin. Der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin wurde Generalvollmacht<br />

zur Vertretung der Gesellschaft erteilt. Sie vertritt die<br />

Fondsgesellschaft nur gemeinsam mit der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin (§ 10 Abs. 3).<br />

Ermächtigungen<br />

Die Geschäftsführung bzw. Vertreter der Fondsgesellschaft<br />

(persönlich haftende Gesellschafterin und geschäftsführende<br />

Kommanditistin) sind aufgrund des Publikumscharakters<br />

der Fondsgesellschaft mit besonderen<br />

Ermächtigungen ausgestattet, um trotz der hohen Anzahl<br />

von mehreren hundert Investoren einen reibungslosen<br />

Ablauf des Geschäftsbetriebs zu gewährleisten. So<br />

benötigen sie für Geschäfte, die zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />

der Fondsgesellschaft zählen, keine vorherige<br />

Zustimmung der Gesellschafter durch Beschluss.<br />

Zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb zählen hier insbesondere<br />

die Erfüllung und Umsetzung aller von der<br />

Fondsgesellschaft und/ oder der Besitzgesellschaft eingegangenen<br />

Geschäfte und Verträge, die in diesem Ver-<br />

kaufsprospekt dargestellt sind, soweit im Gesellschaftsvertrag<br />

nichts anderes geregelt ist (§ 10 Abs. 9).<br />

Außerdem ist für folgende Handlungen keine vorherige<br />

Zustimmung der Gesellschafter erforderlich<br />

(§ 10 Abs. 10):<br />

n Für sämtliche Geschäfte, die im Rahmen der Vorbereitung<br />

und des Vollzugs des Erwerbs des Gesellschaftsanteils<br />

in Höhe von 94 % an der Besitzgesellschaft<br />

erfolgen, wie z. B. die Kapitalerhöhung bei<br />

der Besitzgesellschaft auf bis zu EUR 8,5 Mio. und<br />

der Abschluss eines Darlehensvertrags in Höhe von<br />

bis zu EUR 10,5 Mio. durch die Besitzgesellschaft.<br />

n Bei der Ausübung der der Fondsgesellschaft aus<br />

dem Anteilskaufvertrag mit der Immobilien Invest<br />

Köln GmbH und der InCity Immobilien AG, Köln, zustehenden<br />

Rücktrittsrechte sowie aller in diesem<br />

Zusammenhang erforderlichen Handlungen und Erklärungen,<br />

insbesondere der Geltendmachung von<br />

Schadensersatzansprüchen und der Inanspruchnahme<br />

von Sicherheiten<br />

n Für Handlungen im Zusammenhang mit der Ausübung<br />

der Platzierungsgarantie der Deutsche<br />

Structured Finance GmbH<br />

n Bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Verfolgung<br />

sämtlicher Rechte aus den zur Realisierung des<br />

Investitionsvorhabens abgeschlossenen Verträge.<br />

Weiterhin ist die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

abweichend von den gesetzlichen Vorschriften für eine<br />

einfache Personenhandelsgesellschaft aufgrund des<br />

Gesellschaftsvertrags u.a. zu Folgendem ermächtigt:<br />

n Aufnahme weiterer persönlich haftender Gesellschafter<br />

und Kommanditisten und Abschluss entsprechender<br />

Aufnahmeverträge («Beitrittserklärung(en)») im<br />

Namen aller Mitgesellschafter (§ 6 Abs. 1)<br />

n Abschluss von Vereinbarungen über die Erhöhung<br />

von Pflichteinlagen<br />

n Erhöhung des Kommanditkapitals auf bis zu EUR<br />

10,5 Mio. ohne Agio (§ 6 Abs. 1)<br />

n Festlegung des endgültig benötigten Betrags des<br />

Kommanditkapitals bis zur Obergrenze von EUR<br />

10,5 Mio. (§ 6 Abs. 1) und ggf. des Agios (§ 6 Abs. 3)<br />

n Festlegung der Frist für Beitritte im Rahmen der o. g.<br />

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

99


Kapitalerhöhung bzw. Verlängerung der Frist oder<br />

Beendigung zu einem früheren Termin (§ 6 Abs. 6)<br />

n Fristloser Ausschluss eines Kommanditisten im Na -<br />

men der Fondsgesellschaft und aller anderen Gesellschafter<br />

bei Zahlungsverzug bzgl. der Pflichteinlage<br />

(§ 6 Abs. 14) bzw. bei nicht fristgerechter Beibringung<br />

des für die Identifikationsprüfung nach dem Geldwäschegesetz<br />

erforderlichen Nachweises (§ 16 Abs. 16)<br />

n Aufforderung an die Treuhandkommanditistin, den<br />

mit dem Treugeber geschlossenen Treuhandvertrag<br />

zu kündigen, wegen Zahlungsverzug, des Treugebers<br />

bzgl. der Einlage bzw. bei nicht fristgerechter<br />

Beibringung des für die Identifikationsprüfung nach<br />

dem Geldwäschegesetz erforderlichen Nachweises<br />

(§ 16 Abs. 15)<br />

n Zustimmung zur Übertragungen von Kommanditanteilen<br />

und jeder sonstigen Verfügung darüber (§<br />

15 Abs. 2).<br />

n Sollte ein neuer geschäftsführender Kommanditist<br />

zu bestellen sein, steht der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin aufgrund ihrer besseren Kenntnis<br />

der Erfordernisse, die an dieses Amt geknüpft sind,<br />

das alleinige Vorschlagsrecht zu (§ 10 Abs. 2).<br />

Die Treuhandkommanditistin ist aufgrund des Gesellschaftsvertrags<br />

ermächtigt, das Kommanditkapital der<br />

Fondsgesellschaft zu erhöhen, durch Erhöhung ihrer<br />

Pflichteinlage auf insgesamt bis zu EUR 10,5 Mio. ohne<br />

Agio nach Abschluss entsprechender Treuhandverträge<br />

durch Erklärung gegenüber der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin zum Beitrittstermin. Dabei bildet der Betrag<br />

von EUR 10,5 Mio. die absolute Obergrenze, bis zu<br />

der das Kommanditkapital insgesamt erhöht werden kann.<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin ist ermächtigt,<br />

sofern in der Person der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

einer der Fälle des § 131 Abs. 3 Nr. 1, 2, 3<br />

oder 4 HGB eintreten sollte oder der Eintritt eines solchen<br />

Falles demnächst zu befürchten ist, eine neue geeignete<br />

persönlich haftende Gesellschafterin in die<br />

Fondsgesellschaft aufzunehmen (§ 21).<br />

100<br />

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

Gesellschafterbeschlüsse<br />

In bestimmten Fällen wird die vorherige Zustimmung<br />

der Investoren benötigt, z. B. für die Feststellung des<br />

Jahresabschlusses der Fondsgesellschaft (§ 13 Abs. 2),<br />

für Ausschüttungen (§ 14 Abs. 2) oder für alle über den<br />

gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehende Geschäfte<br />

(§ 10 Abs. 8), z.B. den Erwerb, die Veräußerung<br />

oder Übertragung von Beteiligungen an anderen Unternehmen.<br />

Die Zustimmung wird durch Beschlussfassung<br />

im Rahmen einer Gesellschafterversammlung oder im<br />

schriftlichen Verfahren erlangt, wobei beide Verfahren<br />

gleichwertig nebeneinander stehen.<br />

Außerdem ist hinsichtlich der Beteiligung an der<br />

Besitzgesellschaft für den Fall, dass bei dieser ein Gesellschafterbeschluss<br />

zu fassen ist (gemäß des Gesellschaftsvertrages<br />

der Besitzgesellschaft), zuvor eine Beschlussfassung<br />

der Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

herbeizuführen (§ 10 Abs. 11).<br />

Gesellschafterbeschlüsse bedürfen grundsätzlich<br />

einer Mehrheit von 50 % der abgegebenen Stimmen<br />

(§ 12 Abs. 7). Änderungen des Gesellschaftsvertrags<br />

und Umwandlungen können von den Gesellschaftern<br />

bzw. Treugebern mit einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen<br />

Stimmen und nicht gegen oder ohne die<br />

Stimmen der persönlich haftenden Gesellschafterin beschlossen<br />

werden (§ 12 Abs. 8). Nachschussverpflichtungen<br />

können nur durch einstimmigen Gesellschafterbeschluss<br />

oder einstimmige Änderung des Gesellschaftsvertrages<br />

begründet werden (§ 6 Abs. 11).<br />

Je EUR 1.000 des Kapitalkontos I gewähren eine<br />

Stimme und die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

besitzt zehn Stimmen (§ 12 Abs. 9).<br />

Jeder im Rahmen der o. g. Kapitalerhöhung beigetretene<br />

Kommanditist oder Treugeber kann sich bei der<br />

Beschlussfassung durch einen anderen Gesellschafter<br />

bzw. Treugeber, einen Angehörigen (Ehepartner oder<br />

Verwandte in gerader Linie) oder eine Person, die zur<br />

Berufsverschwiegenheit verpflichtet ist, vertreten lassen<br />

(§ 12 Abs. 10).<br />

Die Treuhandkommanditistin hat den Treugeber zur<br />

Ausübung des Stimmrechts in Höhe des jeweils für ihn<br />

treuhänderisch gehaltenen Kapitalanteils bevollmäch-


tigt (§ 8 Abs. 4). Für den Fall, dass der Treugeber weder<br />

selber noch durch einen von ihm bevollmächtigten<br />

Dritten an der Gesellschafterversammlung oder am<br />

schriftlichen Verfahren teilnimmt, kann die Treuhandkommanditistin<br />

das Stimmrecht selber ausüben. Für<br />

die Ausübung des Stimmrechts und der sonstigen mitgliedschaftlichen<br />

Rechte aus den übernommenen Treuhandkommanditeinlagen<br />

ist die Treuhandkommanditistin<br />

an eventuelle Weisungen der Treugeber gebunden<br />

(vgl. § 6 des Treuhandvertrages).<br />

Über die gefassten Beschlüsse wird ein Protokoll erstellt.<br />

Die Nichtigkeit eines fehlerhaften Beschlusses ist<br />

innerhalb der Ausschlussfrist von einem Monat nach Ab-<br />

sendung des Protokolls gerichtlich durch Klage gegen die<br />

Fondsgesellschaft geltend zu machen. Nach Ablauf der<br />

Frist gilt ein etwaiger Mangel als geheilt (§ 12 Abs. 11, 12).<br />

Gesellschafterversammlung, schriftliches<br />

Verfahren<br />

Gesellschafterversammlungen können jederzeit von<br />

der Geschäftsführung (persönlich haftende Gesellschafterin<br />

und geschäftsführende Kommanditistin) einberufen<br />

werden. Sie finden nach Ermessen der Geschäftsführung<br />

am Sitz der Fondsgesellschaft oder an<br />

einem anderen Ort in Deutschland statt (§ 12 Abs. 2).<br />

Die Geschäftsführung ist ferner verpflichtet, eine<br />

Gesellschafterversammlung einzuberufen, wenn dies<br />

von Gesellschaftern bzw. Treugebern, die mindestens<br />

10 % der Pflichteinlagen bzw. Einlagen der Fondsgesellschaft<br />

halten, schriftlich unter Angabe des<br />

Zwecks und der Gründe verlangt wird oder es im Interesse<br />

der Fondsgesellschaft erforderlich erscheint<br />

(§ 12 Abs. 2).<br />

Die Einladung zur Gesellschafterversammlung unter<br />

Beifügung der Tagesordnung soll vier Wochen vor der<br />

Versammlung an die Gesellschafter bzw. Treugeber versandt<br />

werden. In dringenden Fällen kann diese Frist auf<br />

eine Woche verkürzt werden (§ 12 Abs. 3).<br />

Anträge, die die Tagesordnung ergänzen, sind<br />

schriftlich zu begründen und können von jedem Gesellschafter<br />

bzw. Treugeber gestellt werden. Sie sind von<br />

der Geschäftsführung jedoch nur zu berücksichtigen,<br />

wenn sie ihr zehn Kalendertage vor der Gesellschafterversammlung<br />

zugehen (§ 12 Abs. 3).<br />

Die Gesellschafterversammlung ist nur beschlussfähig<br />

bei Anwesenheit der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

oder der geschäftsführenden Kommanditistin,<br />

der ordnungsgemäßen Einladung der Gesellschafter<br />

bzw. Treugeber und dem erfolgten Hinweis in der<br />

Einladung zur Gesellschafterversammlung, dass die<br />

Beschlussfähigkeit auch gegeben ist, wenn außer<br />

einem Mitglied der Geschäftsführung keiner der Gesellschafter<br />

bzw. Treugeber anwesend ist (§ 12 Abs. 4; § 6<br />

Abs. 11 Treuhandvertrag).<br />

Der Treugeber ist berechtigt, persönlich an der Gesellschafterversammlungen<br />

der Fondsgesellschaft teilzunehmen<br />

(§ 6 Abs. 1 Treuhandvertrag). Sofern ein<br />

Treugeber auf der Gesellschafterversammlung der<br />

Fondsgesellschaft nicht anwesend oder vertreten ist,<br />

nimmt die Treuhandkommanditistin die Rechte des<br />

Treugebers in der Gesellschafterversammlung wahr<br />

(zur Ausübung von Weisungen vgl. «Die Treuhandkommanditistin»).<br />

Die ordentliche Gesellschafterversammlung, d. h.<br />

diejenige, die den Jahresabschluss feststellt, findet innerhalb<br />

von acht Monaten nach Schluss des Geschäftsjahres<br />

statt, soweit nicht die Beschlussfassung<br />

im schriftlichen Verfahren erfolgt (§ 12 Abs. 2).<br />

Bei der Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren<br />

müssen Kommanditisten bzw. Treugeber, die zusammen<br />

mindestens 50 % der Pflichteinlagen bzw. Einlagen der<br />

Fondsgesellschaft halten, innerhalb der von der Geschäftsführung<br />

festgesetzten Frist bzw. einer einmaligen<br />

Nachfrist von höchstens 14 Kalendertagen der Geschäftsführung<br />

gegenüber ihre Stimme abgegeben haben.<br />

Rechte der Kommanditisten bzw. Treugeber<br />

Die Gesellschafter und Treugeber haben Einsichtsund<br />

Kontrollrechte gemäß § 166 HGB. Darüber hinaus<br />

können sie die Handelsbücher und Papiere der Fondsgesellschaft<br />

durch einen zur Berufsverschwiegenheit<br />

verpflichteten Sachverständigen einsehen lassen (§ 11<br />

Abs. 1). Sie erhalten jährlich einen Rechenschaftsbericht<br />

zur Information über die wesentlichen geschäftli-<br />

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

101


chen Vorgänge und die wirtschaftliche Situation der<br />

Fondsgesellschaft (§ 11 Abs. 2). Dieser enthält insbesondere<br />

den Jahresabschluss, den Prüfungsvermerk,<br />

das steuerliche Ergebnis sowie die Ausschüttungen.<br />

Die Kommanditisten bzw. die Treugeber sind entsprechend<br />

ihrer Pflichteinlage bzw. Einlage am Ergebnis,<br />

am Vermögen und an einem etwaigen Liquidationserlös<br />

der Fondsgesellschaft beteiligt (§ 14 Abs. 1).<br />

Ausschüttungsansprüche bestehen nur nach vollständiger<br />

Einzahlung der Pflichteinlagen bzw. Einlagen<br />

(§ 14 Abs. 2).<br />

Weder Kommanditisten – mit Ausnahme der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin – noch Treugeber<br />

und Treuhandkommanditistin haben Geschäftsführungsbefugnis.<br />

Für bestimmte Handlungen (siehe «Gesellschafterbeschlüsse»)<br />

ist jedoch die Zustimmung<br />

der Investoren, unabhängig davon, ob sie sich als Kommanditist<br />

oder Treugeber beteiligen, per Beschluss erforderlich.<br />

Die Hauptmerkmale der Anteile der zum Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung Beteiligten (persönlich haftende<br />

Gesellschafterin und DSF Fünfzehnte Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH) weichen in folgenden Punkten<br />

von den Hauptmerkmalen der Investoren ab: Beide Beteiligten<br />

sind für Rechtsgeschäfte mit der Fondsgesellschaft<br />

von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit<br />

und zur Vornahme von zahlreichen Handlungen ermächtigt,<br />

siehe oben «Ermächtigungen». Die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin verfügt über 10 Stimmen.<br />

Sie hat keine Einlage geleistet. Die DSF Fünfzehnte<br />

Verwaltungsgesellschaft ist mit EUR 2.000 beteiligt,<br />

d.h. mit weniger als der Mindestzeichnungssumme.<br />

Sie ist außerdem zur Geschäftsführerin bestellt<br />

und verfügt über eine Generalvollmacht. Sie ist<br />

berechtigt ihre Beteiligung jederzeit mit einer mit der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin abzustimmenden<br />

Frist, die längstens 6 Monate betragen darf, zu<br />

kündigen. Die hierdurch anfallenden Kosten für die Anmeldung<br />

zum Handelsregister und für die Umschreibung<br />

im Gesellschafterregister trägt die Fondsgesellschaft.<br />

102<br />

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

Beendigung der Beteiligung<br />

Im Folgenden werden die Möglichkeiten der Beendigung<br />

der Beteiligung dargestellt. Zu den ggf. anfallenden<br />

Kosten bei der Beendigung siehe unten «Kosten<br />

für Kommanditisten bzw. Treugeber». Zu den steuerlichen<br />

Auswirkungen siehe «Steuerliche Grundlagen»/<br />

«Beendigung der Kapitalanlage». Bzgl. der Garantie der<br />

Deutsche Structured Finance GmbH zur Übernahme<br />

der Kommandit- bzw. Treugeberanteile siehe «Rechtliche<br />

Grundlagen»/«Vereinbarung über eine Platzierungs-<br />

und Einzahlungsgarantie».<br />

Übertragung der Beteiligung<br />

Eine Beteiligung an der Fondsgesellschaft darf<br />

grundsätzlich, unabhängig davon, ob der Investor als<br />

Kommanditist oder Treugeber beteiligt ist, nur mit<br />

schuldrechtlicher und dinglicher Wirkung zum Ende<br />

eines Jahres ganz oder teilweise an Dritte übertragen<br />

werden. Die einzelnen Voraussetzungen, die im Falle<br />

einer Übertragung erfüllt sein müssen, ergeben sich<br />

aus § 15 Abs. 1 und 2 des Gesellschaftsvertrags und<br />

§ 7 des Treuhandvertrags.<br />

Bei einer Schenkung oder Veräußerung der Beteiligung<br />

erfolgt die Übertragung bei einem Kommanditisten<br />

im Wege der Abtretung seiner Kommanditbeteiligung<br />

gemäß § 398 BGB und bei einem Treugeber<br />

durch Abtretung seines Anspruchs gegen die Treuhandkommanditistin<br />

auf Herausgabe des treuhänderisch<br />

gehaltenen Kommanditanteils.<br />

Jede sonstige Verfügung über eine Beteiligung an<br />

der Fondsgesellschaft, insbesondere auch die Verpfändung,<br />

bedarf der Zustimmung der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin (§ 15 Abs. 2). Diese Zustimmung<br />

darf nur aus wichtigem Grund versagt werden.<br />

Die Möglichkeiten der Übertragung und Belastung<br />

der Beteiligung sind damit stark eingeschränkt<br />

und können nur mit der Zustimmung der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin erfolgen.<br />

Für Anteile an geschlossenen Fonds existiert kein<br />

geregelter Zweitmarkt. Für die daraus resultierenden<br />

Risiken vgl. die Ausführungen im Kapitel «Risiken der<br />

Beteiligung».


Kündigung der Beteiligung<br />

Jeder im Rahmen der o. g. Kapitalerhöhung beigetretene<br />

Kommanditist kann durch Kündigung mit einer<br />

Frist von drei Monaten zum Monatsende sein Ausscheiden<br />

aus der Fondsgesellschaft erklären, jedoch<br />

erstmals zum 31.12.2029 (für die Treugeber siehe «Der<br />

Treuhandvertrag»). Abgesehen von der Treuhandkommanditistin<br />

kann jeder Kommanditist nur seine gesamte<br />

Beteiligung kündigen. Eine teilweise Kündigung<br />

der Beteiligung ist nicht möglich. Das Recht zur außerordentlichen<br />

Kündigung aus wichtigem Grund bleibt<br />

unberührt.<br />

Die Beteiligung an diesem Fonds ist daher<br />

als langfristiges Engagement zu sehen. Eine<br />

Rückgabemöglichkeit an die Fondsgesellschaft<br />

besteht nicht.<br />

Tod eines Investors<br />

Beim Tode eines Investors geht dessen Kommanditanteil<br />

bzw. dessen Herausgabeanspruch gegen die<br />

Treuhandkommanditistin im Wege der Gesamtrechtsnachfolge<br />

gemäß § 1922 Abs. 1 BGB automatisch auf<br />

seine Erben über. Mehrere Erben müssen eine Regelung<br />

finden, damit eine Aufspaltung des Gesellschaftsanteils<br />

in Gesellschaftsanteile unterhalb von EUR<br />

10.000 verhindert wird (§ 17 Abs. 2). Im Falle einer<br />

Mehrheit von Erben haben diese ferner unaufgefordert<br />

einen gemeinsamen Bevollmächtigten zu benennen,<br />

der ihre Gesellschaftsrechte bis zur Auseinandersetzung<br />

über den Kommanditanteil wahrnimmt und Zahlungen<br />

leistet und entgegennimmt. Bis zur Bestellung<br />

des Bevollmächtigten ist die Stimme des nach Lebensalter<br />

ältesten Rechtsnachfolgers maßgebend. Die<br />

Erben sind verpflichtet, sich gegenüber der Fondsgesellschaft<br />

durch Vorlage des Erbscheins im Original zu<br />

legitimieren. Ab dem Zeitpunkt des Todes bis zum Zeitpunkt<br />

der Vorlage des Nachweises ruhen die Stimmrechte<br />

und Ausschüttungsansprüche des oder der<br />

Erben (§ 17 Abs. 4).<br />

Ausscheiden und Ausschluss<br />

Ein Investor scheidet aus der Fondsgesellschaft<br />

aus, wenn er das Gesellschafts- bzw. Treuhandverhältnis<br />

wirksam gekündigt hat oder über sein Vermögen<br />

das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist oder die Eröffnung<br />

mangels Masse abgelehnt worden ist. Er kann<br />

auch von der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

(§ 6 Abs. 14 bis 16) oder durch Gesellschafterbeschluss<br />

wegen eines in seiner Person liegenden Grundes<br />

aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden (§ 18<br />

Abs. 2). In diesen Fällen wird die Fondsgesellschaft<br />

nicht aufgelöst, sondern unter den verbleibenden Gesellschaftern<br />

fortgesetzt.<br />

Der ausscheidende Gesellschafter stellt die Fondsgesellschaft<br />

und die verbleibenden Gesellschafter von<br />

allen Nachteilen, insbesondere steuerlicher Art, die<br />

durch sein Ausscheiden aus der Fondsgesellschaft entstehen,<br />

frei (§ 18 Abs. 4).<br />

Abfindungsguthaben<br />

Scheidet ein Kommanditist bzw. Treugeber aus der<br />

Fondsgesellschaft aus, so hat er grundsätzlich Anspruch<br />

auf Zahlung einer Abfindung, die sich nach<br />

dem Verkehrswert der Beteiligung im Zeitpunkt des<br />

Ausscheidens richtet (§ 19 Abs. 1). Dies gilt auch bei<br />

Kündigung und Ausschluss, aber nicht in den Fällen<br />

des Ausschlusses aufgrund nicht fristgerechter Einzahlung<br />

von Pflichteinlagen bzw. Einlagen oder Nichterbringen<br />

des Identifikationsnachweises nach dem Geldwäschegesetz<br />

(§ 6 Abs. 14 und 16).<br />

Die Bestimmung des Verkehrwertes nimmt die Geschäftsführung<br />

nach pflichtgemäßem Ermessen insbesondere<br />

unter Berücksichtigung des auf dem Sekundärmarkt<br />

für den entsprechenden Gesellschaftsanteil<br />

zu erzielenden Kaufpreises vor. Sollte für den Gesellschaftsanteil<br />

kein Marktpreis ermittelbar sein, kann dieser<br />

von der Geschäftsführung geschätzt werden (§ 19<br />

Abs. 1).<br />

Die Abfindung wird in zwei Raten gezahlt. Sofern<br />

die Auszahlung des Abfindungsguthabens die Interessen<br />

der übrigen Gesellschafter bzw. der Treugeber und<br />

die wirtschaftlich erforderliche Liquiditätsreserve der<br />

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

103


Fondsgesellschaft maßgeblich beeinträchtigt, wird das<br />

zu verzinsende Abfindungsguthaben längstens für<br />

einen Zeitraum von zehn Jahre gestundet (§ 19 Abs. 4).<br />

Liquidation der Fondsgesellschaft<br />

Die Fondsgesellschaft kann durch Gesellschafterbeschluss<br />

mit 50 % der abgegebenen Stimmen aufgelöst<br />

werden. Sie wird ohne Beschlussfassung der Gesellschafter<br />

automatisch in dem Zeitpunkt aufgelöst, in<br />

dem sie mindestens eines ihrer Rücktrittsrechte aus<br />

dem zwischen ihr und der InCity Immobilien AG, Köln,<br />

und der Immobilien Invest Köln GmbH geschlossenen<br />

Anteilskaufvertrag zum Erwerb der Beteiligung in Höhe<br />

von 94 % an der Besitzgesellschaft nebst geschlossener<br />

Nachträge ausübt.<br />

Haftung und Verjährung<br />

Zur Haftung der Investoren siehe Kapitel «Risiken<br />

der Beteiligung».<br />

Die Gesellschafter haften im Rahmen des Gesellschaftsverhältnisses<br />

untereinander sowie im Verhältnis<br />

zu der Fondsgesellschaft nur auf Vorsatz und grobe<br />

Fahrlässigkeit. Schadensersatzansprüche der Gesellschafter<br />

untereinander verjähren, soweit sie nicht in<br />

einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhalten<br />

gründen, in drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Entstehung<br />

des Anspruchs und sind innerhalb einer Ausschlussfrist<br />

von sechs Monaten nach Kenntniserlangung<br />

von dem Schaden und Schuldner gegenüber dem<br />

Anspruchsgegner schriftlich geltend zu machen (§ 25).<br />

Schlichtungsverfahren<br />

Die Initiatorin, die Fondsgesellschaft und die Treuhandkommanditistin<br />

haben sich dem Schlichtungsverfahren<br />

der Ombudsstelle Geschlossene Fonds angeschlossen<br />

(§ 26 des Gesellschaftsvertrags bzw. § 15 des<br />

Treuhandvertrags) und unterwerfen sich der gültigen<br />

Verfahrensordnung. Kommanditisten der Fondsgesellschaft<br />

bzw. Treugeber haben die Möglichkeit, im Falle<br />

von Streitigkeiten ihre Beschwerden schriftlich an die<br />

Ombudsstelle Geschlossene Fonds zu richten und damit<br />

ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren einzulei-<br />

104<br />

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

ten. Das kostenlose Verfahren wird schriftlich geführt.<br />

Soweit sich die Parteien nicht während des Verfahrens<br />

einigen, ergeht als Ergebnis der Prüfung ein Schlichtungsspruch<br />

der Ombudsperson. Nach der Verfahrensordnung<br />

der Ombudsstelle Geschlossene Fonds ist die<br />

Initiatorin, die Fondsgesellschaft bzw. die Treuhandkommanditistin<br />

an einen Schlichtungsspruch der Ombudsperson<br />

gebunden, sofern der Beschwerdegegenstand<br />

EUR 5.000 nicht übersteigt. Die Berechnung der Höhe<br />

des Beschwerdegegenstandes richtet sich nach der von<br />

dem beschwerdeführenden Kommanditisten bzw. Treugeber<br />

geltend gemachten Forderung. Das bedeutet,<br />

dass die Beschwerdegegnerin (Initiatorin, Fondsgesellschaft<br />

oder Treuhandkommanditistin) in einem solchen<br />

Fall einer Entscheidung der Ombudsperson, die die Beschwerdegegnerin<br />

verpflichtet, nachkommen muss und<br />

gegen den Schlichtungsspruch den ordentlichen Rechtsweg<br />

nicht beschreiten kann. Bei Beschwerden mit einem<br />

höheren Streitwert gibt die Ombudsperson eine Empfehlung<br />

ab. Dem Kommanditisten bzw. dem Treugeber steht<br />

es immer frei, den ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten.<br />

Infolgedessen ist der Schiedsspruch für diesen unabhängig<br />

vom Beschwerdegegenstand nicht bindend.<br />

Für nähere Informationen zur Ombudsperson und dem<br />

Schlichtungsverfahren kontaktieren Sie bitte: Ombudsstelle<br />

Geschlossene Fonds e.V. Invalidenstr. 35, 10115<br />

Berlin, Tel. 030/257 616 90, Fax: 030/257 616 91, E-Mail:<br />

info@ombudsstelle-gfonds.de. Die Verfahrensordnung<br />

und weitergehende Informationen finden Sie zudem im<br />

Internet unter www.ombudsstelle-gfonds.de.<br />

Kosten für Kommanditisten bzw. Treugeber<br />

Die nachfolgend aufgeführten Kosten betreffen so -<br />

wohl den im Rahmen der Kapitalerhöhung beitretenden<br />

Kommanditisten als auch den Treugeber, sofern<br />

Angaben sich nicht ausdrücklich nur auf einen benannten<br />

Investor beziehen:<br />

n Pflichteinlage bzw. Einlage, Höhe gemäß Beitrittserklärung<br />

n Ggf. Agio gemäß Beitrittserklärung (bis zu 5 %)<br />

n Für den Kommanditisten: Kosten für die Beglaubigung<br />

der Handelsregistervollmacht (§ 6 Abs. 9); für den Treu-


geber fallen diese Kosten im Falle der Änderung der<br />

treuhänderischen Beteiligung in eine Kommanditbeteiligung<br />

an (§ 9 Abs. 4 des Treuhandvertrags)<br />

n Ggf. Verzugszinsen (Fünf Prozentpunkte über dem<br />

Basiszinssatz) (§ 6 Abs. 12)<br />

n Schadensersatz (10 % der Einlage, bei Nachweis<br />

ggf. weniger oder mehr); (§ 6 Abs. 13, 15, 16)<br />

n Kosten der Ausschließung (§ 6 Abs. 14, 15, 16)<br />

n Ggf. Kosten für die Wahrnehmung des Einsichtsrechts<br />

(§ 11)<br />

n Aufwandsbezogene Bearbeitungskosten der Fondsgesellschaft<br />

im Falle der Übertragung des Kommanditanteils,<br />

EUR 100 zzgl. MwSt. (§ 15 Abs. 6)<br />

n Kosten bei Kündigung, insbesondere die Kosten der<br />

Handelsregisterlöschung (§ 16 Abs. 5)<br />

n Kosten für Erben (§ 17 Abs. 3)<br />

n Kosten bei Ausscheiden oder Ausschluss (§ 18 Abs.<br />

4 Satz 2)<br />

n Aufwandsbezogene Kosten der Fondsgesellschaft<br />

für Änderungen im Gesellschaftsregister aufgrund<br />

des Ausscheidens des Gesellschafters, EUR 100<br />

zzgl. MwSt. (§ 23)<br />

n Der Investor kann ggf. verpflichtet sein, der Fondsgesellschaft<br />

Steuermehraufwand zu ersetzen (§ 18<br />

Abs. 4 Satz 1, § 20)<br />

n Sonderwerbungskosten wie z. B. Steuerberatungskosten,<br />

insbesondere Kosten für Steuererklärung<br />

des Investors (§ 24)<br />

n Steuern sowie sonstige in der Person des Investors begründete<br />

Abgaben und Kosten (z. B. Bankgebühren für<br />

die Ausschüttungen, Telefonate, Internet, Porto).<br />

Darüber hinaus sind für den beitretenden Investor persönlich<br />

mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung<br />

der Vermögensanlage keine weiteren Kosten<br />

verbunden. Die Höhe von variablen Kosten bzw. Kosten<br />

Dritter ist derzeit nicht bestimmbar.<br />

Die Fondsgesellschaft ist berechtigt, die ihr entstehenden<br />

Kosten gegen einen eventuellen Rückzahlungsanspruch<br />

des Kommanditisten bzw. Treugebers<br />

zu verrechnen (§ 28 Abs. 2).<br />

Sonstiges<br />

Kein Gesellschafter der Fondsgesellschaft unterliegt<br />

dem Wettbewerbsverbot des § 112 HGB.<br />

Die Fondsgesellschaft kann von ihren Gesellschaftern<br />

die Erstattung eines durch den Gesellschafter ausgelösten<br />

Steuermehraufwands verlangen. Wird durch<br />

ein Rechtsgeschäft eines Gesellschafters oder seiner<br />

unmittelbaren oder mittelbaren Gesellschafter eine<br />

Grunderwerbsteuerschuld der Fondsgesellschaft oder<br />

einer Gesellschaft, an der die Fondsgesellschaft mittelbar<br />

oder unmittelbar beteiligt ist, begründet, so ist dieser<br />

Gesellschafter der Fondsgesellschaft insoweit zum<br />

Ausgleich verpflichtet bzw. hat der Fondsgesellschaft<br />

den Betrag zu ersetzen, den diese aufgewendet hat,<br />

um eine Gesellschaft, an der sie unmittelbar oder mittelbar<br />

beteiligt ist, von Grunderwerbsteuerbelastungen<br />

freizustellen (§ 20).<br />

Sämtliche Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang<br />

mit dem Gesellschaftsverhältnis unterliegen deutschem<br />

Recht. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten<br />

aus dem Gesellschaftsvertrag ist der Sitz der<br />

Fondsgesellschaft, d. h. derzeit Frankfurt am Main.<br />

Der Treuhandvertrag<br />

Die Treuhandkommanditistin DSF Treuhand GmbH hat<br />

ihren Sitz in Franfurt am Main und wird sich an der<br />

Fondsgesellschaft beteiligen. Treugeber und Treuhandkommanditistin<br />

werden einen Treuhandvertrag schließen,<br />

der zusammen mit der Beitrittserklärung und dem<br />

ergänzenden Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />

(siehe oben) die Grundlage für die Beteiligung<br />

des Treugebers bildet. Der Treugeber beteiligt sich<br />

somit über die Treuhandkommanditistin mittelbar an<br />

der Fondsgesellschaft.<br />

§§ Verweise ohne Nennung des Vertrages in diesem<br />

Abschnitt sind solche des Treuhandvertrages.<br />

Im Außenverhältnis hält die Treuhandkommanditistin<br />

ihre Beteiligung als einheitlichen Kommanditanteil für alle<br />

Treugeber. Im Innenverhältnis behandelt die Treuhandkommanditistin<br />

den Anteil des Treugebers als dessen an-<br />

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

105


teiligen Kommanditanteil. Wirtschaftlich entspricht die<br />

Stellung des Treugebers daher der eines Kommanditisten<br />

der Fondsgesellschaft (§ 1). Deshalb treffen die sich aus<br />

der Beteiligung ergebenden steuerlichen Wirkungen<br />

auch ausschließlich den Treugeber (§ 3 Abs. 4).<br />

Die Treuhandkommanditistin ist nicht verpflichtet,<br />

für den Treugeber die Einlage zu leisten (§ 1 Abs. 3).<br />

Kommt der Treugeber mit der Leistung seiner Einlage<br />

in Verzug und zahlt trotz Mahnung nicht, ist die Treuhandkommanditistin<br />

berechtigt, den Treuhandvertrag<br />

zu kündigen (§ 9 Abs. 3).<br />

Die Treuhandkommanditistin verwaltet den treuhänderisch<br />

gehaltenen Kommanditanteil und ist in diesem<br />

Zusammenhang verpflichtet, das Treuhandvermögen<br />

getrennt von ihrem sonstigen Vermögen zu verwahren<br />

(§ 4 Abs. 1 und 2).<br />

Die Treuhandkommanditistin hat sämtliche Ansprüche<br />

gegen die Fondsgesellschaft aus der treuhänderisch<br />

für den Treugeber gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />

anteilig entsprechend der Höhe der vom Treugeber<br />

gemäß der Beitrittserklärung geleisteten Einlage<br />

auf den jeweils festzustellenden Jahresgewinn, die<br />

Ausschüttungen/Entnahmen, den Liquidationserlös<br />

sowie auf ein etwaiges Auseinandersetzungsguthaben<br />

im Falle des Ausscheidens aus der Fondsgesellschaft<br />

an den Treugeber abgetreten (§ 5 Abs. 1).<br />

Der Treugeber ist berechtigt, die der Treuhandkommanditistin<br />

nach dem Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />

zustehenden Kontrollrechte gemäß § 11<br />

Abs. 1 selbst auszuüben (§ 5 Abs. 2) und persönlich an<br />

den Gesellschafterversammlungen der Fondsgesellschaft<br />

teilzunehmen (§ 6 Abs. 1).<br />

Außerdem hat die Treuhandkommanditistin den<br />

Treugeber zur Ausübung des Stimmrechts in Höhe des<br />

für ihn treuhänderisch gehaltenen Kapitalanteils bevollmächtigt<br />

(§ 5 Abs. 3).<br />

Sofern ein Treugeber auf der Gesellschafterversammlung<br />

der Fondsgesellschaft nicht anwesend<br />

oder vertreten ist, nimmt die Treuhandkommanditistin<br />

die Rechte des Treugebers in der Gesellschafterversammlung<br />

wahr. Dabei unterliegt sie den Weisungen<br />

des Treugebers (§ 6 Abs. 4), welche spätestens eine<br />

106<br />

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

Woche vor dem Tag der Gesellschafterversammlung<br />

bei der Treuhandkommanditistin eingehen sollten (§ 6<br />

Abs. 7). Sofern innerhalb dieser Frist keine Weisungen<br />

erteilt werden, wird sich die Treuhandkommanditistin<br />

der Stimme enthalten (§ 6 Abs. 8). Soweit Weisungen<br />

von dem Treugeber ausnahmsweise nicht rechtzeitig<br />

eingeholt werden können, weil bei der Fondsgesellschaft<br />

Beschlüsse gefällt werden müssen, die keinen<br />

Aufschub dulden, ist die Treuhandkommanditistin berechtigt,<br />

nach pflichtgemäßem Ermessen selbständig<br />

zu entscheiden und abzustimmen. Sie hat dabei die Interessen<br />

des Treugebers sowie die sich aus dem Gesellschaftsvertrag<br />

der Fondsgesellschaft ergebenden<br />

Rechte und Verpflichtungen zu beachten und abzuwägen.<br />

In diesen Fällen wird die Treuhandkommanditistin<br />

den Treugeber über ihre Entscheidungen und ihr Handeln<br />

unverzüglich unterrichten (§ 6 Abs. 10). Eine solche<br />

Ermessensentscheidung der Treuhandkommanditistin<br />

ist jedoch ausgeschlossen bei folgenden Beschlussgegenständen:<br />

Änderung des Gesellschaftsvertrags<br />

der Fondsgesellschaft, Aufgabe des Geschäftsbetriebes<br />

der Fondsgesellschaft oder dessen<br />

wesentliche Änderung, Beschlüsse, die nach dem Gesellschaftsvertrag<br />

einstimmig gefasst werden müssen<br />

(§ 6 Abs. 11).<br />

Der Treugeber kann jederzeit seine Rechte aus dem<br />

Treuhandverhältnis mit Zustimmung der Treuhandkommanditistin<br />

und nach Maßgabe der Regelungen des Gesellschaftsvertrags<br />

an Dritte übertragen. Die Zustimmung<br />

darf nur aus wichtigem Grund versagt werden (§ 7).<br />

Der Treuhandvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen<br />

und endet mit dem Ausscheiden der Treuhandkommanditistin<br />

aus der Gesellschaft. Die Treuhandkommanditistin<br />

und der Treugeber können das<br />

Treuhandverhältnis mit einer Frist von drei Monaten<br />

zum Jahresende kündigen, erstmals jedoch zum<br />

31.12.2029 (§ 9 Abs. 2).<br />

Der Treugeber hat gemäß § 9 Abs. 4 und 5 des<br />

Treuhandvertrags jederzeit die Möglichkeit, die Übertragung<br />

seiner treuhänderischen Beteiligung – unter<br />

Übernahme aller damit verbundenen Kosten und Gebühren<br />

– auf sich selbst zu verlangen. Seine treuhän-


derische Beteiligung wandelt sich dadurch in eine Beteiligung<br />

als Kommanditist an der Fondsgesellschaft.<br />

Das Übertragungsverlangen ist der Treuhandkommanditistin<br />

schriftlich mitzuteilen. Die Übertragung<br />

wird jedoch erst zum 30.06 oder zum 31.12. wirksam,<br />

sofern der Fondsgesellschaft zuvor eine notariell beglaubigte,<br />

unwiderrufliche Handelsregistervollmacht<br />

auf Kosten des Treugebers zur Verfügung gestellt wird.<br />

Im Übrigen endet der Treuhandvertrag, wenn die Liquidation<br />

der Fondsgesellschaft vollständig abgewickelt<br />

ist (§ 9 Abs. 7).<br />

Schadensersatzansprüche gegen die Treuhandkommanditistin,<br />

soweit sie nicht auf grob fahrlässigem oder<br />

vorsätzlichem Verhalten gründen, verjähren innerhalb<br />

von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Entstehung des<br />

Anspruchs. Der Treugeber hat Schadensersatzansprüche<br />

innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten<br />

nach Kenntniserlangung von dem Schaden schriftlich<br />

geltend zu machen (§ 13 Abs. 4).<br />

Die Treuhandkommanditistin hat einen Anspruch,<br />

vom Treugeber von allen Verbindlichkeiten freigestellt<br />

zu werden, die im Zusammenhang mit dem Erwerb und<br />

der Verwaltung der treuhänderisch gehaltenen Beteiligung<br />

stehen. Der Treugeber haftet jedoch nicht weiter,<br />

als er als Kommanditist haften würde (§ 14 Abs. 1).<br />

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

107


Vorbemerkungen<br />

Gegenstand der Anlageentscheidung ist eine Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft unmittelbar als Kommanditist<br />

oder mittelbar über eine treuhänderisch gehaltene<br />

Kommanditbeteiligung. Im Folgenden werden<br />

sowohl die Kommanditisten als auch die Treugeber, die<br />

sich über die Treuhandkommanditistin beteiligen, als<br />

Investoren bezeichnet. Die folgende Darstellung stellt<br />

die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption<br />

einer Beteiligung des Investors an der Fondsgesellschaft<br />

dar. Die Ausführungen gelten grundsätzlich<br />

sowohl für eine direkte Beteiligung des Investors als<br />

Kommanditist der Fondsgesellschaft als auch für eine<br />

indirekte Beteiligung des Investors als Treugeber über<br />

die Treuhandgesellschaft. Soweit sich daneben Besonderheiten<br />

aus einer Beteiligung über die Treuhandgesellschaft<br />

ergeben, wird darauf gesondert hingewiesen.<br />

Im Folgenden wird davon ausgegangen, dass der Investor<br />

eine unbeschränkt steuerpflichtige natürliche<br />

Person ist, seine Beteiligung in vollem Umfang aus Eigenkapital<br />

finanziert, die direkte oder indirekte Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft in seinem Privatvermögen<br />

hält und hieraus Einkünfte aus Vermietung und<br />

Verpachtung erzielt. Sollte ein Investor beabsichtigen,<br />

sich im Rahmen seines Einzelunternehmens oder über<br />

eine Personen- oder Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH)<br />

an der Fondsgesellschaft zu beteiligen, sind teilweise<br />

andere steuerliche Bestimmungen zu beachten, woraus<br />

sich abweichende steuerliche Konsequenzen ergeben<br />

können. Das Gleiche gilt insbesondere auch im<br />

Falle einer Anteilsfinanzierung oder bei einer vorzeitigen<br />

Übertragung der Beteiligung. Der Prospekt enthält<br />

hierzu keine Ausführungen. Die Darstellung kann nicht<br />

sämtliche Details berücksichtigen, die für einen Investor<br />

im Hinblick auf seine persönliche steuerliche Situation<br />

möglicherweise von Bedeutung sein können.<br />

Dem Investor wird daher empfohlen, zur Beurteilung<br />

seiner persönlichen steuerlichen Konsequenzen<br />

einen steuerlichen Berater hinzuzuziehen.<br />

108<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

Die Darstellung der Besteuerungsgrundsätze in diesem<br />

Verkaufsprospekt wurde auf der Basis der bei Prospektaufstellung<br />

gültigen Steuergesetze und Bestimmungen<br />

nach bestem Wissen zusammengestellt. Die<br />

Darstellung beruht auf dem Stand der Gesetzgebung,<br />

veröffentlichten Rechtsprechung und Finanzverwaltungsanweisungen<br />

bei Prospektaufstellung. Die Gesetze,<br />

die Rechtsprechung und die Auffassung der Finanzverwaltung<br />

unterliegen ständigen Änderungen<br />

und können die Rentabilität der Beteiligung beeinflussen<br />

(vgl. auch das Kapitel «Risiken der Beteiligung»).<br />

Die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen erfolgt<br />

im Rahmen der Veranlagung durch das zuständige Finanzamt<br />

bzw. durch eine steuerliche Außenprüfung.<br />

Eine Haftung für die Anerkennung der angestrebten<br />

steuerlichen Behandlung kann weder von der Fondsgesellschaft,<br />

der Besitzgesellschaft, deren Geschäftsführer<br />

noch von der Anbieterin übernommen werden.<br />

Einkommensteuer<br />

Einkunftsart<br />

Der Investor erzielt aus seiner Beteiligung an der<br />

Fondsgesellschaft und über diese an der Besitzgesellschaft<br />

mittelbar Einkünfte gem. § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG<br />

aus Vermietung und Verpachtung des Objekts der Besitzgesellschaft<br />

und aus der verzinslichen Anlage von<br />

Liquidität in geringem Umfang Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />

im Sinne des § 20 EStG, soweit diese nicht<br />

nach § 20 Abs. 8 EStG den Einkünften aus Vermietung<br />

und Verpachtung zuzurechnen sind.<br />

Eine gewerbliche Prägung sowohl der Besitzgesellschaft<br />

als auch der Fondsgesellschaft gemäß § 15 Abs.<br />

3 Nr. 2 EStG scheidet aus, da neben der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin DSF Zehnte Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH die DSF Fünfzehnte Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH zur Geschäftsführung befugt ist.<br />

Die zuvor stehenden Ausführungen gelten nicht nur<br />

für die unmittelbare Beteiligung des Investors als Kommanditist,<br />

sondern auch für die treuhänderisch gehaltene<br />

Kommanditbeteiligung. Bei der rechtlichen Gestal-


tung des Treuhandvertrages wurden die Kriterien beachtet,<br />

die die Finanzverwaltung für die steuerliche Anerkennung<br />

von Treuhandverhältnissen fordert (BMF<br />

vom 01.09.1994, BStBl I 1994 S. 604).<br />

Das Treuhandverhältnis ist danach steuerrechtlich anzuerkennen,<br />

wenn<br />

n dem Treugeber im Innenverhältnis die Rechte an<br />

und aus dem Treugut zustehen und<br />

n der Treugeber das Marktgeschehen jederzeit beherrscht<br />

und wirtschaftlich die Rechte und Pflichten<br />

aus dem Mietverhältnis trägt.<br />

Bei einer treuhänderischen Gesellschaftsbeteiligung ist<br />

das der Fall, wenn der Treugeber durch das Treuhandverhältnis<br />

so gestellt ist wie ein unmittelbar beteiligter<br />

Gesellschafter.<br />

Insbesondere gewährleistet der Treuhandvertrag, dass<br />

n der Treugeber über das Treugut bestimmen kann<br />

n der Treugeber grundsätzlich Einfluss auf die Gestaltung<br />

des Treuhandverhältnisses hat<br />

n das Treuhandverhältnis mit einer Frist von drei Monaten<br />

zum 31.12. eines Jahres, erstmals zum<br />

31.12.2029, kündbar ist<br />

n der Treuhandvertrag ohne erhebliche wirtschaftliche<br />

Nachteile beendet werden kann und nach Beendigung<br />

des Treuhandverhältnisses der Treugeber<br />

über das Treugut frei verfügen kann<br />

n dem Treugeber dieselben Mitwirkungs- und Kontrollrechte<br />

wie einem unmittelbar beteiligten Gesellschafter<br />

zustehen<br />

n der Treuhänder auf fremde Rechnung und Gefahr<br />

des Treugebers tätig ist, da die Einnahmen aus Vermietung<br />

und Verpachtung ausschließlich dem Treugeber<br />

zustehen und dieser alle im Zusammenhang<br />

mit dem Vermietungsobjekt stehenden Aufwendungen<br />

zu tragen hat.<br />

Einkunftserzielungsabsicht<br />

Positive wie negative Einkünfte werden steuerlich<br />

nur dann berücksichtigt, wenn eine Einkunftserzielungsabsicht<br />

vorliegt.<br />

Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung<br />

ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfi-<br />

nanzhofs bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit<br />

grundsätzlich ohne weitere Prüfung vom Vorliegen<br />

der Einkunftserzielungsabsicht auszugehen.<br />

Dies gilt nur dann nicht, wenn besondere Umstände<br />

oder Beweisanzeichen gegen das Vorliegen einer Einkunftserzielungsabsicht<br />

sprechen oder besondere<br />

Arten der Nutzung für sich allein Beweisanzeichen für<br />

eine private, nicht mit der Erzielung von Einkünften zusammenhängende<br />

Veranlassung sind (Tz. 1, 2 des<br />

BMF-Schreibens vom 8.10.2004 betr. Einkunftserzielung<br />

bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung,<br />

IV C 3 - S 2253 - 91/04, BStBl. I S. 933).<br />

Bei einer Personengesellschaft mit Einkünften aus<br />

Vermietung und Verpachtung, bei der die Einkünfte zunächst<br />

auf der Ebene der Gesellschaft zu ermitteln und<br />

sodann auf die Gesellschafter zu verteilen sind, muss<br />

die Einkunftserzielungsabsicht sowohl auf der Ebene<br />

der Gesellschaft als auch auf der Ebene des einzelnen<br />

Gesellschafters gegeben sein (vgl. Tz. 31 des BMF-<br />

Schreibens vom 8.10.2004), im vorliegenden Fall somit<br />

auf Ebene der Besitzgesellschaft, der Fondsgesellschaft<br />

und des Investors.<br />

Die Einkunftserzielungsabsicht ist anhand einer Totalüberschussprognose<br />

zu ermitteln. Für die Prognose ist<br />

nicht auf die Dauer der Nutzungsmöglichkeit des Gebäudes,<br />

sondern auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung<br />

durch den Nutzenden abzustellen. Dabei ist für die Gebäudeabschreibung<br />

allgemein von der AfA nach § 7<br />

Abs. 4 EStG auszugehen. Die tatsächlich in Anspruch<br />

genommenen Absetzungen (also auch Sonderabschreibungen,<br />

erhöhte Absetzungen und degressive AfA nach<br />

§ 7 Abs. 5 EStG) sind für Prognosezwecke regelmäßig<br />

nicht anzusetzen. Bei der Ermittlung des Totalüberschusses<br />

ist von den Ergebnissen auszugehen, die sich nach<br />

den einkommensteuerrechtlichen Vorschriften voraussichtlich<br />

ergeben werden. Die Einkunftserzielungsabsicht<br />

ist für jede Einkunftsart gesondert zu ermitteln; private<br />

Veräußerungsgewinne sind nicht in die auf eine Vermietungstätigkeit<br />

bezogene Prognose einzubeziehen, un-<br />

abhängig davon, ob und ggf. in welcher Höhe sie nach<br />

§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG der Besteuerung unterliegen<br />

(vgl. Tz. 34 des BMF-Schreibens vom 8.10.2004).<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

109


Einkunftsermittlung<br />

Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />

werden auf Ebene der Besitzgesellschaft und der<br />

Fondsgesellschaft - abweichend vom Handelsrecht -<br />

als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten<br />

(§§ 8, 9 EStG) ermittelt. Bei Ermittlung der Einkünfte<br />

sind die Einnahmen und Ausgaben grundsätzlich<br />

im Zeitpunkt des Zu- bzw. Abflusses anzusetzen<br />

(§ 11 EStG).<br />

Hiervon abweichend sind jedoch die Anschaffungsund<br />

Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern (Grund<br />

und Boden, Gebäude und andere Anlagen) nicht bereits<br />

im Zeitpunkt des Abflusses als Werbungskosten<br />

abzugsfähig, sondern über die Nutzungsdauer abzuschreiben.<br />

Eine Abschreibung von Grund und Boden<br />

kommt allerdings nicht in Betracht.<br />

Soweit es sich bei den Zinseinkünften der Besitzoder<br />

der Fondsgesellschaft um Kapitaleinkünfte im<br />

Sinne des § 20 EStG handelt, finden ab 2009 grundsätzlich<br />

die Bestimmungen über die Abgeltungssteuer<br />

Anwendung. Die an das Finanzamt abzuführenden<br />

Mittel stehen der jeweiligen Personengesellschaft nicht<br />

mehr zur Verfügung. Entsprechend vermindern sich<br />

die Ausschüttungsmöglichkeiten der Besitzgesellschaft<br />

an die Fondsgesellschaft und der Fondsgesellschaft<br />

an die Investoren. Sind die Zinseinkünfte dagegen<br />

nach § 20 Abs. 8 EStG den Einkünften aus Vermietung<br />

und Verpachtung zuzurechnen, findet die Abgeltungssteuer<br />

von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag keine<br />

Anwendung. Die Einkünfte unterliegen dann wie die<br />

übrigen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />

dem ggf. höheren persönlichen Einkommensteuersatz<br />

des Investors. Die Zurechnung der Zinseinkünfte zu<br />

den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung<br />

wurde als Annahme für die steuerliche Berechnung im<br />

Rahmen der Prognose gewählt. Wegen der Geringfügigkeit<br />

der zu versteuernden Einnahmen aus Kapitalvermögen<br />

wurde zur Vereinfachung der Darstellung<br />

der Einbehalt der Steuerabzugsbeträge nicht in die<br />

Prognoserechnungen einbezogen.<br />

110<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

Kosten der Investitionsphase<br />

Die Fondsgesellschaft erwirbt entgeltlich eine Beteiligung<br />

an der Besitzgesellschaft und damit mittelbar<br />

anteilig alle zum Gesellschaftsvermögen der Besitzgesellschaft<br />

gehörenden Wirtschaftsgüter, insbesondere<br />

auch den Grund und Boden und die Gebäude.<br />

Die Fondsgesellschaft übernimmt weitere fondsabhängige<br />

Investitionskosten, wie z. B. die Konzeptionsgebühr,<br />

die Vergütung für die Prospekterstellung und<br />

die Prospektprüfung, die Vergütung für die Übernahme<br />

der Platzierungsgarantie, die Vergütung für Vermittlung<br />

des Eigenkapitals und des Fremdkapitals sowie die Geschäftsführungsgebühr<br />

und die Treuhandgebühr in der<br />

Platzierungsphase.<br />

Da die Fondsgesellschaft auf den Erwerb der Beteiligung<br />

an der Besitzgesellschaft mit dem dahinter stehenden<br />

Grundbesitz ausgerichtet ist und ihre Geschäftstätigkeit<br />

allein in den Vorbereitungshandlungen<br />

für diesen Erwerb besteht, sind alle Aufwendungen,<br />

die sie in diesem Zusammenhang tätigt, auch schon<br />

vor dem Erwerbszeitpunkt, steuerlich entweder als Anschaffungsaufwendungen<br />

des Grundbesitzes der Besitzgesellschaft<br />

(nicht der Beteiligung an der Besitzgesellschaft)<br />

bzw. als Vorlaufaufwendungen für die künftigen<br />

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung anzusehen.<br />

Die handelsrechtliche Betrachtungsweise, nach<br />

der die Fondsgesellschaft eine Beteiligung erwirbt, ist<br />

angesichts der steuerlichen Transparenz der Besitzgesellschaft<br />

und deren Charakter als vermögensverwaltender<br />

Rechtsträger nicht maßgeblich.<br />

Die Einordnung, ob die Aufwendungen als Anschaffungskosten<br />

oder als sofort abzugsfähige Werbungskosten<br />

gelten, richtet sich nach dem so genannten<br />

Fondserlass des Bundesministeriums der Finanzen<br />

(BMF-Schreiben vom 20.10.2003, BStBl I 2003, S. 546).<br />

Nach dem Fondserlass muss bei den Fondsgestaltungen<br />

zwischen Hersteller- und Erwerberfonds unterschieden<br />

werden. Ein geschlossener Fonds ist danach<br />

immer dann als Erwerber anzusehen, wenn der Initiator<br />

der Fondsgesellschaft ein einheitliches Vertragswerk<br />

vorgibt und die Anleger in ihrer gesellschaftsrechtlichen<br />

Verbundenheit keine Möglichkeit besitzen, hierauf Ein-


fluss zu nehmen (Fondserlass, RdNr. 33). Zu den Anschaffungskosten<br />

des Fonds gehören grundsätzlich alle<br />

Aufwendungen, die im wirtschaftlichen Zusammenhang<br />

mit der Abwicklung des Projekts in der Investitionsphase<br />

anfallen (Fondserlass, RdNr. 38). Bei dem vorliegenden<br />

Beteiligungsangebot handelt es sich nach<br />

Ansicht der Initiatorin um einen Fonds ohne wesentliche<br />

Einflussnahmemöglichkeiten mit der Folge, dass<br />

unter Zugrundelegung der zuvor genannten Verwaltungsanweisungen<br />

die fondsabhängigen Investitionskosten,<br />

mit Ausnahme der marktüblichen Geldbeschaffungskosten<br />

(Bearbeitungsgebühr Bank), soweit diese<br />

auf die Investitionsphase entfallen, Anschaffungskosten<br />

darstellen. Soweit diese nicht sofort als Werbungskosten<br />

abzugsfähig sind, werden diese wie das Gebäude<br />

abgeschrieben.<br />

Abschreibung<br />

Die steuerliche Abschreibung der Fondsgesellschaft<br />

erfolgt nach § 7 Abs. 4 Nr. 2a EStG linear mit 2 % p. a.<br />

Bemessungsgrundlage für die steuerliche Abschreibung<br />

sind die Gebäudeanschaffungskosten der Besitzgesellschaft,<br />

erhöht um die bei der Umwandlung und<br />

dem Vollzug des Beteiligungserwerbs aufgedeckten<br />

anteiligen stillen Reserven und die nachträglichen Herstellungskosten.<br />

Stille Reserven sind vereinfachend<br />

ausgedrückt der Unterschied zwischen dem Buchwert<br />

und dem höheren Verkehrswert eines Wirtschaftsgutes.<br />

Zur Aufdeckung der stillen Reserven kommt es einerseits<br />

im Rahmen der Umwandlung (Formwechsel)<br />

der Besitzgesellschaft in 2009 und ggf. zusätzlich bei<br />

Erwerb der Beteiligung an der Besitzgesellschaft durch<br />

die Fondsgesellschaft am Vollzugstag Anfang 2010.<br />

Die stillen Reserven aus dem Erwerb sind dabei ausschließlich<br />

der Fondsgesellschaft zuzurechnen und von<br />

dieser in einer Ergänzungsrechnung zu erfassen und,<br />

soweit sie auf das Gebäude entfallen, abzuschreiben.<br />

Der in der Prognoserechnung unterstellte Kaufpreis für<br />

den Anteil an der Besitzgesellschaft basiert auf der im<br />

Anteilskaufvertrag dargestellten maximalen Mietfläche,<br />

so dass insoweit auf der Grundlage der Planbilanzen<br />

der Besitzgesellschaft die maximale Höhe der durch<br />

die Kaufpreiszahlung aufzudeckenden stillen Reserven<br />

dargestellt ist.<br />

Soweit nach dem Fondserlass (BMF-Schreiben vom<br />

20.10.2003) bestimmte Kosten nicht zum sofortigen<br />

Abzug als Werbungskosten zugelassen, sondern als<br />

Anschaffungskosten zu behandeln sind, werden diese<br />

in der Prognoserechnung entsprechend dem Gebäude<br />

abgeschrieben, wobei der Anteil für Grund und Boden<br />

nicht abgeschrieben werden kann.<br />

Für Zwecke der steuerlichen Prognoserechnung<br />

wurden die von der Fondsgesellschaft zu tragenden Erwerbsnebenkosten,<br />

die Maklergebühren, die Due Diligence<br />

Kosten, die Eigenkapitalvorfinanzierung, die Vergütung<br />

für die Bereitstellung von Sicherheiten im Rahmen<br />

der Gewährleistungsverpflichtung und die fondsbezogenen<br />

Vergütungen (Eigenkapitalvermittlung, Einrichtung<br />

des Geschäftsbetriebs, Platzierungsgarantie,<br />

Konzeption und Prospekterstellung) sowie die Anlaufkosten<br />

(Haftungsvergütung, Geschäftsführungsvergütung,<br />

Fondsverwaltung, Treuhandgebühr) während der<br />

Investitionsphase bis zum Vollzugstag in 2010 von insgesamt<br />

EUR 2.290.986 als Anschaffungskosten behandelt.<br />

Der Bodenwertanteil wurde hierbei entsprechend<br />

dem Wertgutachten für das Grundstück mit 8,7 % eingeschätzt.<br />

Zusammen mit den stillen Reserven aus<br />

dem Anteilskauf beträgt der Anteil, der auf das Gebäude<br />

entfällt, EUR 2.808.927 und wird steuerlich mit<br />

2 % abgeschrieben. Der Anteil für Grund und Boden<br />

von EUR 267.664 ist nicht abschreibbar. Die abschließende<br />

Ermittlung der Anschaffungskosten und der Abschreibung<br />

bleibt der Finanzverwaltung im Rahmen<br />

einer Nachprüfung vorbehalten.<br />

Bei den Finanzierungskosten von EUR 790.993 auf<br />

Ebene der Besitzgesellschaft, einschließlich der Gebühr<br />

für das Zinssicherungsgeschäft, die wirtschaftlich einem<br />

Disagio entspricht, handelt es sich um sofort abzugsfähige<br />

Werbungskosten (vgl. RdNr. 15 des Fondserlasses).<br />

Vermögensverwaltung<br />

Die Besitzgesellschaft und die Fondsgesellschaft<br />

gelten als ertragsteuerlich transparente und rein vermögensverwaltend<br />

tätige Kommanditgesellschaften.<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

111


Die Vermietung und Verpachtung stellt keine originär<br />

gewerbliche Tätigkeit dar. Die Gesellschaften gelten<br />

auch nicht nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG als gewerblich<br />

geprägt, da neben der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

jeweils auch ein Kommanditist zur Geschäftsführung<br />

befugt ist. Sollten die Einkünfte der Besitzgesellschaft<br />

in gewerbliche Einkünfte umqualifiziert<br />

werden, käme es gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG zu<br />

einer Infizierung der Einkünfte der Fondsgesellschaft,<br />

die in der Folge ebenfalls in gewerbliche Einkünfte umqualifiziert<br />

würden.<br />

Zinsschranke<br />

Eine vermögensverwaltend tätige Personengesellschaft<br />

ist kein Betrieb im Sinne der Zinsschranke, es<br />

sei denn, ihre Einkünfte gelten kraft gewerblicher Prägung<br />

nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG als Gewinneinkünfte<br />

(BMF-Schreiben vom 4.7.2008). Für die Besitz- und die<br />

Fondsgesellschaft wird der Zinsabzug daher nicht<br />

durch die Zinsschrankenregelung des § 4 h EStG eingeschränkt.<br />

§ 15 a EStG<br />

§ 15 a EStG ist nach § 21 Abs. 1 Satz 2 EStG bei Einkünften<br />

aus Vermietung und Verpachtung sinngemäß<br />

anzuwenden. Nach §15 a Abs. 1 Satz 1 EStG darf der Investor<br />

seinen ihm zuzurechnenden Anteil am Verlust der<br />

Fondsgesellschaft nicht mit anderen Einkünften ausgleichen,<br />

soweit durch den Verlust ein negatives Kapitalkonto<br />

entsteht oder sich erhöht; er darf insoweit auch<br />

nicht nach § 10 d EStG abgezogen werden. Derartige<br />

Verlustanteile können nur mit künftigen Gewinnen verrechnet<br />

werden, die dem Investor aufgrund seiner Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft zuzurechnen sind. Darüber<br />

hinaus kann es gemäß § 15 a Abs. 3 EStG zu einer<br />

fiktiven Besteuerung kommen, wenn ein negatives Kapitalkonto<br />

durch Ausschüttungen entsteht oder sich erhöht.<br />

Nach der Prognoserechnung wird im ersten Jahr<br />

ein negatives Ergebnis erzielt. Die prognostizierten negativen<br />

Einkünfte übersteigen jedoch nicht die Einlage des<br />

Investors, sodass die Verluste mit anderen Einkünften<br />

verrechnet werden können. Auch wird das Kapitalkonto<br />

112<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

durch die Verluste des ersten Jahres und die an den Investor<br />

vorgenommenen Ausschüttungen nicht negativ,<br />

sodass eine fiktive Besteuerung nicht vorzunehmen ist.<br />

Nach der langfristigen Ergebnisprognose wird die<br />

Verlustnutzung durch § 15 a EStG voraussichtlich jedoch<br />

nicht beschränkt.<br />

§ 15 b EStG<br />

§ 15 b EStG ist bei Einkünften aus Vermietung und<br />

Verpachtung sinngemäß anzuwenden (§ 21 Abs. 1<br />

Satz 2 EStG). Danach dürfen Verluste im Zusammenhang<br />

mit Steuerstundungsmodellen nicht mit Einkünften<br />

aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden;<br />

sie dürfen auch nicht nach § 10 d EStG abgezogen<br />

werden. Die Verluste mindern jedoch die Einkünfte, die<br />

der Steuerpflichtige in den folgenden Wirtschaftsjahren<br />

aus derselben Einkunftsquelle erzielt. § 15 a EStG<br />

ist insoweit nicht anzuwenden (§ 15 b Abs. 1 EStG).<br />

Ein Steuerstundungsmodell liegt vor, wenn auf<br />

Grund einer modellhaften Gestaltung steuerliche Vorteile<br />

in Form negativer Einkünfte erzielt werden sollen.<br />

Dies ist der Fall, wenn dem Steuerpflichtigen auf Grund<br />

eines vorgefertigten Konzepts die Möglichkeit geboten<br />

werden soll, zumindest in der Anfangsphase der Investition<br />

Verluste mit übrigen Einkünften zu verrechnen (§<br />

15 b Abs. 2 EStG).<br />

§ 15 b Abs. 1 EStG ist nur anzuwenden, wenn innerhalb<br />

der Anfangsphase das Verhältnis der Summe der<br />

prognostizierten Verluste zur Höhe des gezeichneten<br />

und nach dem Konzept auch aufzubringenden Kapitals<br />

oder bei Einzelinvestoren des eingesetzten Eigenkapitals<br />

10 % übersteigt (§ 15 b Abs. 3 EStG).<br />

Das Bundesministerium der Finanzen hat in einem<br />

umfangreichen Schreiben vom 17. Juli 2007 (IV B 2 – S<br />

2241 – b/07/0001) zur Anwendung des § 15 b EStG<br />

Stellung genommen. Danach ist als Anfangsphase im<br />

Sinne des § 15 b EStG der Zeitraum anzusehen, in dem<br />

nach dem zugrunde liegenden Konzept keine nachhaltig<br />

positiven Einkünfte erzielt werden, und ist damit im<br />

Regelfall identisch mit der Verlustphase. Maßgeblich<br />

für die Berechnung der 10 %-Grenze sind die prognostizierten<br />

Verluste, nicht jedoch die letztlich tatsächlich


erzielten Verluste. Das bedeutet, dass Aufwendungen<br />

(z. B. für die Erhaltung des Gebäudes), die im Zeitpunkt<br />

der Prognose nicht vorhersehbar sind, nicht in die Berechnung<br />

einzubeziehen sind.<br />

Nach Auffassung der Initiatorin ist §15 b EStG bei<br />

dem vorliegenden Angebot nicht anwendbar, da keine<br />

modellhafte Gestaltung vorliegt, die darauf gerichtet<br />

ist, steuerliche Vorteile in Form negativer Einkünfte zu<br />

erzielen. Die prognostizierten anfänglichen Verluste<br />

übersteigen voraussichtlich auch nicht 10 % des aufzubringenden<br />

Kapitals.<br />

Es wird ausdrücklich davon abgeraten, die Kommanditeinlage<br />

ggf. zzgl. Agio in die Fondsgesellschaft<br />

durch Kreditaufnahme ganz oder teilweise zu finanzieren.<br />

Konzeptionell ist eine Anteilsfinanzierung auf<br />

Ebene des Investors nicht vorgesehen.<br />

Nach dem BMF-Schreiben vom 17. Juli 2007 sind<br />

die mit der Beteiligung zusammenhängenden Verluste<br />

aus z. B. den Zinsen für die Fremdfinanzierung der<br />

Fondsbeteiligung nur dann bei der Berechnung der<br />

Verlustgrenze von 10 % einzubeziehen, wenn die Finanzierung<br />

der Einlage modellhaft vorgesehen ist.<br />

Die Fondsgesellschaft schüttet jährlich gemäß Prognoserechnung<br />

6 % des eingezahlten Kommanditkapitals<br />

ohne Agio an die Investoren aus. Hierbei handelt<br />

es sich ausweislich der Prognoserechnungen nicht um<br />

als Ausschüttungen gestaltete planmäßige Eigenkapitalrückzahlungen,<br />

sondern um aus dem normalen Geschäftsbetrieb<br />

erwirtschaftete Liquiditätsüberschüsse.<br />

Das für die Berechnung der 10 %-Grenze maßgebliche<br />

Eigenkapital ist daher nicht zu kürzen (Tz. 17 des BMF-<br />

Schreiben vom 17.7.2007).<br />

§ 10 d EStG<br />

Der einem Investor zugerechnete Anteil am Verlust<br />

der Fondsgesellschaft wird im Rahmen der Ermittlung<br />

des Gesamtbetrages der Einkünfte des Investors<br />

grundsätzlich mit anderen Einkünften ausgeglichen (§<br />

2 Abs. 3 EStG). Nicht ausgeglichene Verluste sind nach<br />

§ 10 d Abs. 1 EStG bis zu einem Betrag von EUR<br />

511.500 (EUR 1.023.000 für Ehegatten, die zusammen<br />

veranlagt werden) vom Gesamtbetrag der Einkünfte<br />

des unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraums<br />

abzuziehen (Verlustrücktrag).<br />

Negative Ergebnisse aus der Fondsgesellschaft, die<br />

weder im selben Jahr ausgeglichen noch zurück getragen<br />

werden können, sind nach § 10 d Abs. 2 EStG in<br />

den folgenden Jahren bis zu einem Gesamtbetrag der<br />

Einkünfte von EUR 1 Mio. (zusammen veranlagte Ehegatten<br />

EUR 2 Mio.) unbeschränkt, darüber hinaus nur<br />

bis zu 60 % des EUR 1 Mio. (zusammen veranlagte<br />

Ehegatten EUR 2 Mio.) übersteigenden Gesamtbetrags<br />

der Einkünfte vorrangig vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen<br />

Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen,<br />

abzuziehen (Verlustvortrag).<br />

Gewerblicher Grundstückshandel<br />

Nach der Auffassung der Finanzverwaltung (BMF<br />

vom 26.03.2004, BStBl. 2004, Seite 434) überschreitet<br />

ein Steuerpflichtiger die Grenze der privaten Vermögensverwaltung<br />

und wird gewerblich tätig, wenn innerhalb<br />

von fünf Jahren nach dem Erwerb, also in einem<br />

engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Erwerb,<br />

mehr als drei Grundstücke veräußert werden oder<br />

wenn ein Grundstück zwar nach Ablauf der Fünfjahresfrist,<br />

jedoch vor Ablauf der Zehnjahresfrist veräußert<br />

wird und dabei Umstände hinzutreten, die darauf<br />

schließen lassen, dass der Steuerpflichtige bereits zum<br />

Zeitpunkt der Anschaffung des Grundstücks die Absicht<br />

hatte, dieses vor Ablauf von zehn Jahren zu veräußern.<br />

Gleiches gilt für eine Personengesellschaft, die<br />

ein Grundstück anschafft und veräußert.<br />

Sind bebaute Grundstücke bis zur Veräußerung mindestens<br />

zehn Jahre vermietet worden, gehört grundsätzlich<br />

auch noch die Veräußerung zur privaten Vermögensverwaltung.<br />

Die Besitzgesellschaft beabsichtigt<br />

nicht, das Grundstück innerhalb von zehn Jahren zu<br />

veräußern. Ein gewerblicher Grundstückshandel liegt<br />

auf der Ebene der Gesellschaft daher nicht vor.<br />

Die sogenannte Drei-Objekt-Grenze, nach der ein<br />

Steuerpflichtiger innerhalb eines Fünfjahreszeitraums bis<br />

zu drei Objekte veräußern kann (in Sonderfällen zehn<br />

Jahre), ohne gewerblichen Grundstückshandel zu betreiben,<br />

gilt auch für Beteiligungen an Personengesellschaf-<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

113


ten. Würde die Besitzgesellschaft die Immobilie vor Ablauf<br />

der Zehnjahresfrist veräußern, so würde diese Veräußerung<br />

allen Kommanditisten (und damit auch der<br />

Fondsgesellschaft und ihren Investoren) im Rahmen der<br />

Drei-Objekt-Grenze als eigene Veräußerung zugerechnet.<br />

Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Gesellschafter<br />

an der Fondsgesellschaft zu mindestens 10 % beteiligt<br />

ist oder dass der Verkehrswert des Gesellschaftsanteils<br />

oder des Anteils an dem veräußerten Grundstück bei<br />

einer Beteiligung von weniger als 10 % mehr als EUR<br />

250.000 beträgt. Die vorgenannten Grundsätze gelten<br />

für die Veräußerung der Beteiligung eines Gesellschafters<br />

entsprechend. Die Veräußerung einer solchen Beteiligung<br />

kann dann dazu führen, dass sämtliche Immobiliengeschäfte<br />

eines Anlegers in gewerbliche Einkünfte<br />

umqualifiziert werden. Aufgrund der erheblichen steuerlichen<br />

Konsequenzen, die sich infolge einer Veräußerung<br />

von Grundstücken oder Beteiligungen an Grundstücksgesellschaften<br />

für den Investor ergeben könnten, sollte<br />

ein Verkauf der Fondsbeteiligung innerhalb der ersten<br />

zehn Jahre vermieden werden bzw. wird jedem Investor<br />

dringend empfohlen, bei einer geplanten Veräußerung<br />

seinen steuerlichen Berater hinzuzuziehen.<br />

Einkommensteuertarif<br />

Das steuerliche Ergebnis der Fondsgesellschaft aus<br />

Vermietung und Verpachtung unterliegt der individuellen<br />

Steuerbelastung jedes Investors. Entscheidend für<br />

die steuerliche Belastung ist der Grenzsteuersatz. Dieser<br />

beträgt ab einem zu versteuernden Einkommen von<br />

EUR 52.152 (Grundtabelle) bzw. EUR 104.304 (Splittingtabelle)<br />

derzeit 42 %. Mit dem am 19.07.2006 verkündeten<br />

Steueränderungsgesetz 2007 wurde ab dem<br />

Veranlagungszeitraum 2007 ein Zuschlag von 3 % auf die<br />

Einkommensteuer für Spitzenverdiener ab einem zu versteuernden<br />

Einkommen von über EUR 250.000/EUR<br />

500.000 eingeführt.<br />

Soweit der Investor in geringem Umfang Einkünfte<br />

aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) erzielt, unterliegen<br />

diese ab dem 01.01.2009 der sogenannten Abgeltungssteuer<br />

von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und<br />

ggf. Kirchensteuer). Sollte diese pauschale Besteue-<br />

114<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

rung beim Investor zu einer höheren Steuerbelastung<br />

führen, können die Einnahmen im Rahmen der persönlichen<br />

Einkommensteuererklärung mit dem individuellen<br />

Steuersatz (Günstigerprüfung) besteuert werden.<br />

Besteuerungsverfahren<br />

Die Fondsgesellschaft beteiligt sich zu 94 % als<br />

Kommanditistin an der Besitzgesellschaft, welche die<br />

Immobilien hält. Die Investoren beteiligen sich direkt<br />

als Kommanditisten oder mittelbar als Treugeber über<br />

die Treuhandkommanditistin an der Fondsgesellschaft<br />

und sind somit mittelbar über die Fondsgesellschaft an<br />

der Besitzgesellschaft und deren Immobilie beteiligt.<br />

Bei der Fondsgesellschaft und der Besitzgesellschaft<br />

handelt es sich jeweils um Personengesellschaften in<br />

der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft. Für Zwecke<br />

der Einkommensteuer gelten die Gesellschaften als<br />

transparent. Steuersubjekt für Zwecke der Einkommensteuer<br />

sind nicht die Besitzgesellschaft und die<br />

Fondsgesellschaft, sondern die Investoren, die sich als<br />

Kommanditisten oder mittelbar als Treugeber über die<br />

Treuhandkommanditistin an der Fondsgesellschaft beteiligen.<br />

Die Personengesellschaften dienen lediglich als Einkunftsermittlungssubjekt.<br />

Die Einkünfte auf Ebene der<br />

Besitz- und der Fondsgesellschaft werden jeweils gem.<br />

§§ 179, 180 Abs. 1 Nr. 2 a AO einheitlich und gesondert<br />

durch das zuständige Betriebsstättenfinanzamt festgestellt.<br />

In einem ersten Schritt wird das steuerliche Ergebnis<br />

auf Ebene der Besitzgesellschaft ermittelt und<br />

durch das zuständige Finanzamt einheitlich und gesondert<br />

festgestellt. Das anteilig auf die Fondsgesellschaft<br />

entfallende Ergebnis wird dann im zweiten Schritt zusammen<br />

mit ihrem eigenen Ergebnis berücksichtigt<br />

und durch das zuständige Betriebsstättenfinanzamt einheitlich<br />

und gesondert festgestellt. Anschließend teilt<br />

es dem Wohnsitzfinanzamt des Investors das anteilig<br />

auf ihn entfallende Ergebnis mit. Der Investor hat die<br />

ihm zugerechneten anteiligen Einkünfte im Rahmen seiner<br />

persönlichen Steuererklärung anzugeben.<br />

Sonderwerbungskosten des Investors, die im Zusammenhang<br />

mit seiner Beteiligung stehen, z. B. Zinsen


einer konzeptionell nicht vorgesehenen Anteilsfinanzierung,<br />

werden nicht im Rahmen der persönlichen Steuererklärung<br />

berücksichtigt, sondern sind im Rahmen der<br />

einheitlichen und gesonderten Feststellung der Fondsgesellschaft<br />

zu berücksichtigen. Der Investor hat daher<br />

seine Sonderwerbungskosten belegmäßig nachzuweisen<br />

und der Fondsgesellschaft schriftlich mitzuteilen (vgl.<br />

§ 24 des Gesellschaftsvertrags). Einwände bei Abweichungen<br />

des Finanzamtes von der Feststellungserklärung<br />

können nur gegenüber dem Betriebsstättenfinanzamt<br />

der Fondsgesellschaft geltend gemacht werden.<br />

Sollte die Anerkennung niedriger steuerlicher Ergebnisse<br />

auf dem Rechtsweg durchgesetzt werden müssen,<br />

kann in den Fällen, in denen Einkommensteuernachzahlungen<br />

zu leisten sind, eine vorläufige Anerkennung<br />

durch Aussetzung der Vollziehung erreicht werden,<br />

wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der<br />

von der Finanzverwaltung vertretenen Rechtsansicht<br />

bestehen. Die teilweise Aussetzung eines Feststellungsbescheides<br />

wirkt sich auf den Einkommensteuerbescheid<br />

des Investors insoweit aus, als die auf den Aussetzungsbetrag<br />

entfallende Einkommensteuer bis zum<br />

Abschluss des Rechtsbehelfsverfahrens nicht gezahlt<br />

werden muss. Soweit ein Rechtsbehelf endgültig keinen<br />

Erfolg hat, ist die zunächst ausgesetzte Steuer abzuführen<br />

und ab dem Tag der gewährten Vollziehungsaussetzung<br />

mit 0,5 % pro Monat zu verzinsen.<br />

Sollten sich aufgrund einer berechtigten Änderung<br />

des Feststellungsbescheides Steuernachforderungen<br />

ergeben, so sind diese grundsätzlich mit 0,5 % je vollem<br />

abgelaufenen Monat zu verzinsen (§§ 233 a, 238<br />

Abs. 1 AO). Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf<br />

des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden<br />

ist, und endet mit Wirksamkeit der Steuerfestsetzung.<br />

Der in der Erwerbsphase voraussichtlich entstehende<br />

Verlust kann im Rahmen der Herabsetzung der<br />

Einkommensteuervorauszahlungen und im Rahmen<br />

des Lohnsteuerermäßigungsverfahrens Berücksichtigung<br />

finden. Allerdings werden gem. § 37 Abs. 3 EStG<br />

und § 39 a Abs. 1 EStG negative Einkünfte aus Vermietung<br />

und Verpachtung nur für Kalenderjahre berücksichtigt,<br />

die nach der Anschaffung des Gebäudes bzw.<br />

nach Aufnahme der Nutzung beginnen. Durch diese<br />

Einschränkung des Verlustausgleichs im Vorauszahlungsverfahren<br />

wird eine Verwaltungsvereinfachung<br />

durch Wegfall der Doppelprüfung im Vorauszahlungsund<br />

im Veranlagungsverfahren bezweckt. Das bedeutet<br />

für den Investor, dass der prognostizierte Verlust<br />

2010 grundsätzlich nicht vorweg im Wege eines Herabsetzungsantrages<br />

oder Lohnsteuerermäßigungsverfahrens<br />

Berücksichtigung findet. Die Fondsverwaltung<br />

wird entsprechend keinen Antrag auf Geltendmachung<br />

der Verluste im Vorauszahlungsverfahren stellen.<br />

Die Ausschüttungen der Besitz- und der Fondsgesellschaft<br />

stellen als solche keine steuerpflichtigen Einkünfte<br />

dar; steuerlich handelt es sich vielmehr um Entnahmen.<br />

Weder die Besitz- noch die Fondsgesellschaft übernehmen<br />

persönliche Steuerzahlungen für die Investoren.<br />

Sonstige Steuern<br />

Solidaritätszuschlag<br />

Zusätzlich zur Einkommensteuer wird derzeit ein Solidaritätszuschlag<br />

in Höhe von 5,5 % der festgesetzten Einkommensteuer<br />

erhoben. Damit wächst der einkommens -<br />

steuerliche Grenzsteuersatz um 5,5 %, in der Spitze von<br />

42 % auf 44,31 % bzw., wenn die Einkommensteuer für<br />

Spitzenverdiener zu zahlen ist, von 45 % auf 47,475 %.<br />

Kirchensteuer<br />

Bei kirchensteuerpflichtigen Investoren wird eine<br />

Kirchensteuer – je nach Bundesland in Höhe von 8 %<br />

oder 9 % der Einkommensteuer – erhoben. Im Rahmen<br />

der Prognoserechnung wurde eine etwaige Kirchensteuer<br />

nicht berücksichtigt.<br />

Gewerbesteuer<br />

Der Gewerbesteuer unterliegt gem. § 2 Abs. 1 S. 1<br />

GewStG jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im<br />

Inland betrieben wird. Weder die Besitzgesellschaft<br />

noch die Fondsgesellschaft betreiben einen Gewerbebetrieb,<br />

da sie keine originär gewerbliche Tätigkeit aus-<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

115


üben und nicht nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG als gewerblich<br />

geprägt gelten. Die Fondsgesellschaft bezieht<br />

keine gewerblichen Einkünfte aus der Besitzgesellschaft,<br />

wodurch ihre Einkünfte gem. § 15 Abs. 3 Nr. 1<br />

EStG in gewerbliche umqualifiziert würden (Infektion).<br />

Die erzielten Einkünfte unterliegen daher nicht der Gewerbesteuer.<br />

Grunderwerbsteuer<br />

Der Erwerb des Grundvermögens im Jahr 2007<br />

durch die Besitzgesellschaft unterlag der Grunderwerbsteuer<br />

von 3,5 %. Soweit diese auf den Gebäudeanteil<br />

entfällt, erhöht die Grunderwerbsteuer die Bemessungsgrundlage<br />

für die Gebäudeabschreibung.<br />

Durch die Umwandlung der Besitzgesellschaft und<br />

den Beitritt der Investoren wird planmäßig keine<br />

Grunderwerbsteuer ausgelöst.<br />

Ändert sich innerhalb von fünf Jahren der Gesellschafterbestand<br />

der Besitzgesellschaft unmittelbar<br />

oder mittelbar dergestalt, dass mindestens 95 % der<br />

Anteile am Gesellschaftsvermögen der Besitzgesellschaft<br />

auf neue Gesellschafter übergehen, gilt dies<br />

gemäß § 1 Abs. 2 a GrEStG als ein auf die Übereignung<br />

eines Grundstücks auf eine neue Personengesellschaft<br />

gerichtetes Rechtsgeschäft, das ebenfalls<br />

Grunderwerbsteuer auslöst.<br />

Zusätzlich ist zu beachten, dass nach § 1 Abs. 3<br />

GrEStG, soweit eine Besteuerung nach § 1 Abs. 2 a<br />

GrEStG nicht in Betracht kommt, außerdem Grunderwerbsteuer<br />

ausgelöst wird, wenn unmittelbar oder mittelbar<br />

mindestens 95 % der Anteile an der Besitzgesellschaft<br />

in einer Hand vereinigt werden.<br />

Da nach der vorgesehenen Konzeption mit dem Beitritt<br />

der Investoren zur Fondsgesellschaft mittelbar weniger<br />

als 95 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen<br />

der Besitzgesellschaft auf neue Gesellschafter übergehen,<br />

ist der Tatbestand des § 1 Abs. 2 a GrEStG nicht<br />

erfüllt. Der Tatbestand des § 1 Abs. 3 GrEStG ist ebenfalls<br />

nicht gegeben. Insoweit entsteht daher keine<br />

Grunderwerbsteuer.<br />

116<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

Grundsteuer<br />

Auf den Grundbesitz der Besitzgesellschaft ist eine<br />

jährliche Grundsteuer zu entrichten. Die Höhe der<br />

Grundsteuer hängt derzeit vom steuerlichen Einheitswert<br />

der Immobilie sowie dem Grundsteuermessbetrag<br />

und dem Hebesatz der Gemeinde ab, in der das Grundstück<br />

gelegen ist. Die Grundsteuer kann in der Regel<br />

aufgrund mietvertraglicher Vereinbarungen auf den<br />

Mieter umgelegt werden.<br />

Umsatzsteuer<br />

Für Zwecke der Umsatzsteuer gilt die Besitzgesellschaft<br />

als Unternehmer im Sinne des § 2 Abs. 1 UStG.<br />

Die langfristige Vermietung von Grundstücken durch die<br />

Besitzgesellschaft stellt eine umsatzsteuerbare, jedoch<br />

nach § 4 Nr. 12 a UStG von der Umsatzsteuer befreite<br />

Leistung dar. Die Besitzgesellschaft kann jedoch ggf.<br />

nach § 9 Abs. 1 UStG zur Besteuerung der Vermietungsumsätze<br />

optieren mit der Folge, dass die Vorsteuer insoweit<br />

steuerlich abzugsfähig wird. Der Verzicht auf die<br />

Steuerbefreiung (Option) ist nach § 9 Abs. 1 UStG allerdings<br />

nur zulässig, wenn die Vermietung an einen anderen<br />

Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt<br />

wird und dieser keine Umsätze ausführt, die den Vorsteuerabzug<br />

ausschließen. Entsprechend wurde bei der<br />

Vermietung an die GMG Generalmietgesellschaft mbH<br />

zur Umsatzsteuer optiert. Soweit jedoch an den Freistaat<br />

<strong>Thüringen</strong> vermietet wird, besteht keine Optionsmöglichkeit.<br />

Da die Besitzgesellschaft überwiegend umsatzsteuerfreie<br />

Leistungen erbringt, ist sie nur in sehr geringem<br />

Umfang berechtigt, die ihr in Rechnung gestellten<br />

Umsatzsteuerbeträge als Vorsteuer beim Finanzamt geltend<br />

zu machen. Die abziehbare Vorsteuer wurde<br />

wegen Geringfügigkeit in der Prognoserechnung vereinfachend<br />

ebenfalls als Werbungskosten erfasst.<br />

Das bloße Erwerben, Halten und Veräußern von gesellschaftsrechtlichen<br />

Beteiligungen ist nach dem<br />

Grundsatz-Urteil des EuGH vom 26.06.2003 keine umsatzsteuerbare<br />

Tätigkeit. Mit Urteil vom 01.07.2004 hat<br />

sich der BFH der Rechtsansicht des EuGH angeschlossen<br />

und entschieden, dass eine Personengesellschaft<br />

bei der Aufnahme eines Gesellschafters gegen Barein-


lage an diesen keinen umsatzsteuerbaren Umsatz und<br />

damit insbesondere auch keinen nach § 4 Nr. 8 Buchst.<br />

f UStG steuerfreien Umsatz erbringt. Die Fondsgesellschaft,<br />

deren Tätigkeit sich auf das Halten und Verwalten<br />

der Beteiligung an der Besitzgesellschaft beschränkt,<br />

ist somit nicht als umsatzsteuerliche Unternehmerin<br />

im Sinne des § 2 UStG anzusehen. Damit ist<br />

die Fondsgesellschaft nicht berechtigt, die ihr in Rechnung<br />

gestellten Umsatzsteuerbeträge als Vorsteuer<br />

geltend zu machen. Diese Vorsteuerbeträge stellen<br />

vielmehr Werbungskosten bzw. insbesondere in der Investitionsphase<br />

Anschaffungsnebenkosten dar.<br />

Beendigung der Kapitalanlage<br />

Veräußerungsgewinne<br />

Ein Gewinn aus einer etwaigen späteren Veräußerung<br />

der Immobilie der Besitzgesellschaft bzw. aus der Veräußerung<br />

der Beteiligung an der Besitzgesellschaft oder<br />

der Fondsgesellschaft ist steuerfrei, wenn zwischen Anschaffung<br />

und Veräußerung mehr als zehn Jahre vergangen<br />

sind (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Die anteiligen<br />

Veräußerungsgewinne der Investoren, die ihre Beteiligung<br />

im Privatvermögen halten, sind nach Ablauf<br />

von zehn Jahren daher grundsätzlich steuerfrei.<br />

Erfolgt die Veräußerung des Fondsanteils durch den<br />

Investor oder eine Veräußerung der Beteiligung an der<br />

Besitzgesellschaft oder die Veräußerung der Immobilien<br />

durch die Besitzgesellschaft jedoch innerhalb eines<br />

Zeitraums von zehn Jahren oder liegt ein gewerblicher<br />

Grundstücks handel vor (siehe obige Ausführungen),<br />

unterliegt ein entstehender Veräußerungsgewinn der<br />

individuellen Besteuerung des Investors.<br />

Die Veräußerung der Beteiligung gilt steuerlich als<br />

anteilige Grundstücksveräußerung.<br />

Veräußerungsgewinne können auch auftreten, wenn<br />

die Beteiligung an der Fondsgesellschaft innerhalb von<br />

zehn Jahren verschenkt würde, weil hierbei neben dem<br />

anteiligen Grundstück auch anteilig Verbindlichkeiten<br />

übernommen werden, was steuerlich als teilentgeltliche<br />

Schenkung behandelt würde.<br />

Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

Übertragungen der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

durch Schenkung oder Erbschaft unterliegen<br />

der Erbschaft- und Schenkungsteuer.<br />

Der unmittelbare oder mittelbare Erwerb einer Beteiligung<br />

an der vermögensverwaltenden Fondsgesellschaft<br />

im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung gilt als Erwerb<br />

der anteiligen Wirtschaftsgüter; die dabei übergehenden<br />

Schulden und Lasten der Gesellschaft sind bei<br />

der Ermittlung der Bereicherung des Erwerbers wie eine<br />

Gegenleistung zu behandeln (§ 10 Abs. 1 S. 4 ErbStG).<br />

Bei der Übertragung des Fondsanteils ist zu unterscheiden,<br />

ob der Investor Direktkommanditist oder als<br />

Treugeber an der Fondsgesellschaft beteiligt ist.<br />

Erbfall: Investor als Kommanditist<br />

Der erbschaftsteuerliche Wert an einem geschlossenen<br />

Immobilienfonds entspricht dem Anteil des nach<br />

erbschaftsteuerlichen Grundsätzen bewerteten Fondsvermögens.<br />

Dies gilt auch bei doppelstöckigen Beteiligungen,<br />

wie dies hier der Fall ist. Die Besitzposten und<br />

Gesellschaftsschulden sind nicht zusammenzufassen,<br />

sondern getrennt zu ermitteln. Der Grundbesitz des<br />

Fonds wird in der Regel nach §§ 12 Abs. 3 ErbStG iVm<br />

§ 176 ff. BewG bewertet. Vorliegend handelt es sich<br />

um ein Geschäftsgrundstück i. S. d. § 181 Abs. 6<br />

BewG, das im Ertragswertverfahren zu bewerten ist,<br />

hierin fließen der Bodenwert und der Gebäudeertragswert<br />

ein (§§ 184, 179, 185 ff BewG). Abzuziehen sind<br />

die anteiligen Verbindlichkeiten.<br />

Der Bodenwert ist anhand der Grundsätze über die<br />

Bewertung unbebauter Grundstücke zu bewerten. Der<br />

Gebäudewert ist in der Weise zu ermitteln, dass der<br />

Reinertrag anhand des Liegenschaftszinses in Höhe<br />

von 6,5 % kapitalisiert wird.<br />

In dem Fall, dass mehrere Erben vorhanden sind,<br />

fällt der Fondsanteil nicht in das gemeinschaftliche Vermögen<br />

der Miterben (Erbengemeinschaft), sondern es<br />

kommt zu einer Aufspaltung des Fondsanteils. Jeder<br />

Miterbe erwirbt mit dem Erbfall in Abweichung von<br />

§ 2032 Abs. 1 BGB einen seinem Erbteil entsprechenden<br />

selbstständigen Gesellschaftsanteil.<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

117


Erbfall: Investor als Treugeber<br />

Insoweit geht die Finanzverwaltung davon aus, dass<br />

der Anleger einen (einseitigen) Sachleistungsanspruch<br />

gegen den Treuhänder vererbt und Gegenstand der<br />

Erbschaft nicht direkt der anteilige Grundbesitz und die<br />

anteiligen Schulden sind, die sich auf der Ebene der<br />

Besitzgesellschaft befinden. Der Sachleistungsanspruch<br />

ist mit dem gemeinen Wert zu bewerten, aber<br />

das sind im Ergebnis die Werte, die sich auch gemäß<br />

vorstehendem Abschnitt ergeben. Vor 2009 war die<br />

Unterscheidung zwischen Sachleistungsanspruch und<br />

Grundstücksanteil als Gegenstand des Erwerbs von<br />

Todes wegen von größerer Bedeutung, weil hieran<br />

unter Umständen Bewertungsdifferenzen anknüpfen<br />

konnten.<br />

Schenkung<br />

Werden im Fall einer Schenkung einer Beteiligung<br />

an der vermögensverwaltenden Fondsgesellschaft<br />

neben den anteiligen Wirtschaftsgütern auch anteilige<br />

Schulden übernommen, liegt steuerlich eine teilentgeltliche<br />

Schenkung vor. Gleiches gilt im Fall der<br />

Schenkung einer treuhänderisch gehaltenen Beteiligung.<br />

Soweit der Beschenkte Verbindlichkeiten – auch<br />

solche auf Ebene der Besitzgesellschaft – übernimmt,<br />

liegt ein entgeltlicher Erwerb vor. Dies kann zur Folge<br />

haben, dass für den entgeltlichen Teil die Veräußerungsgewinnbesteuerung<br />

des § 23 EStG eingreift,<br />

wenn die dort maßgebliche Zehnjahresfrist zwischen<br />

Abschluss des obligatorischen (indirekten) Erwerbsvertrags<br />

und der Schenkung noch nicht abgelaufen ist.<br />

Nur der unentgeltliche Teil des Geschäfts wird als<br />

Schenkung behandelt. Im Übrigen gelten die Ausführungen<br />

wie zum Erbfall.<br />

Freibeträge<br />

Bei unbeschränkter Erbschaftsteuerpflicht erhält<br />

jeder Erwerber in Abhängigkeit von seiner Steuerklasse<br />

einen persönlichen Freibetrag (§ 16 Abs. 1 ErbStG):<br />

118<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

Steuerklasse Personenkreis Freibetrag<br />

I Ehegatte 500.000 EUR<br />

Kinder, Stiefkinder, Kinder verstorbener 400.000 EUR<br />

Kinder und Stiefkinder<br />

Enkelkinder 200.000 EUR<br />

Eltern und Großeltern bei Erbschaften 100.000 EUR<br />

II Eltern und Großeltern bei Schenkungen<br />

Geschwister<br />

Neffen und Nichten 20.000 EUR<br />

Stiefeltern, Schwiegereltern<br />

Geschiedene Ehegatten<br />

III alle übrigen Beschenkten und Erwerber 20.000 EUR<br />

(z. B. Tanten, Onkel); Zweckzuwendungen<br />

III gleichgeschlechtlicher Lebenspartner<br />

bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. 500.000 EUR<br />

Steuersätze<br />

Die Erbschaftsteuer wird gem. § 19 Abs. 1 ErbStG<br />

nach folgenden Prozentsätzen erhoben:<br />

Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bis Prozent in<br />

einschließlich EUR … der Steuerklasse<br />

I II III<br />

75 000 7 30 30<br />

300 000 11 30 30<br />

600 000 15 30 30<br />

6 000 000 19 30 30<br />

13 000 000 23 50 50<br />

26 000 000 27 50 50<br />

über 26 000 000 30 50 50


DSF <strong>Justizzentrum</strong> <strong>Thüringen</strong> GmbH & Co. KG<br />

(«Fondsgesellschaft» u. «Emittentin»)<br />

Sitz, Geschäftsanschrift: Feuerbachstraße 26–32, 60325 Frankfurt a. M.<br />

Aufnahme der 26.02.2009<br />

Geschäftstätigkeit*:<br />

Handelsregistereintragung: 22.04.1999, HRA 29017, Amtsgericht Frankfurt a. M.<br />

Persönlich haftende DSF Zehnte Verwaltungsgesellschaft mbH,<br />

Gesellschafterin: Feuerbachstraße 26–32, 60325 Frankfurt a. M.<br />

Keine Einlage<br />

Geschäftsführung: DSF Zehnte Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

gemeinsam mit geschäftsführendem<br />

Kommanditisten, beide Feuerbachstraße 26–32,<br />

60325 Frankfurt a. M. Für die Geschäftsführer<br />

bestehen keine festgelegten Zuständigkeiten.<br />

Geschäftsführender DSF Fünfzehnte Verwaltungsgesellschaft mbH,<br />

Kommanditist und Feuerbachstraße 26–32, 60325 Frankfurt a. M.<br />

Gründungskommanditist:<br />

Kommanditeinlage: EUR 2.000, eingezahlt<br />

Aufgaben: Beteiligung als Kommanditistin mit einem Anteil<br />

i. H. v. 94 % an der DSF Gera GmbH & Co. KG nach<br />

Vollzug des Anteilskaufvertrages Anfang 2010<br />

* Wirtschaftliche Neugründung<br />

Real invest Schloßstraße Gera GmbH<br />

(«Besitzgesellschaft» bis Umwandlung in<br />

GmbH & Co. KG)<br />

Sitz: Mozartstraße 1, 50674 Köln<br />

Aufnahme der 10.12.2007<br />

Geschäftstätigkeit:<br />

Handelsregistereintragung: 10.12.2007, HRB 65195, Amtsgericht Köln<br />

Gesellschafter: Immobilen Invest Köln GmbH (94 %)<br />

DSF PP <strong>Justizzentrum</strong> <strong>Thüringen</strong> GmbH & Co. KG<br />

(6 %)<br />

Stammkapital: EUR 25.000<br />

Geschäftsführer: Klaus Peter Prokop, Weimar<br />

Aufgabe: Eigentümerin der Immobilie Schloßstraße 26/<br />

Amthorstraße 1, Gera, vor Umwandlung<br />

120<br />

Projekt- und Vertragspartner<br />

Projekt- und Vertragspartner<br />

Real invest Schloßstraße Gera GmbH & Co. KG<br />

(«Besitzgesellschaft» nach Umwandlung* und<br />

bis Anteilsübergang)<br />

Sitz, Geschäftsanschrift: Mozartstraße 1, 50674 Köln<br />

Aufnahme der 16.09.2009<br />

Geschäftstätigkeit*:<br />

Handelsregistereintragung: 16.09.2009, HRA 27148, Amtsgericht Frankfurt a. M.<br />

Persönlich haftende real invest Schloßstraße Gera Verwaltungs-GmbH,<br />

Gesellschafterin: Mozartstraße 1, 50674 Köln<br />

Keine Einlage<br />

Geschäftsführung: real invest Schloßstraße Gera Verwaltungs-GmbH<br />

gemeinsam mit Immobilen Invest Köln GmbH<br />

Gründungskommanditistin: Immobilen Invest Köln GmbH,<br />

Mozartstraße 1, 50674 Köln<br />

Kommanditeinlage: EUR 23.500, eingezahlt<br />

Aufgaben: Eigentümerin der Immobilie Schloßstraße 26/<br />

Amthorstraße 1, Gera, nach Umwandlung<br />

* Die Umwandlung wurde am 16.09.2009 ins Handelsregister eingetragen und erfolgte rückwirkend zum 01.01.2009.<br />

DSF Gera GmbH & Co. KG<br />

(«Besitzgesellschaft» nach Anteilsübertragung)<br />

Geplante Änderungen bei der real invest Schloßstraße Gera GmbH & Co. KG nach<br />

Vollzug des Kaufvertrages für die Anteile i. H. v. 94 % an der Besitzgesellschaft<br />

durch die Fondsgesellschaft Anfang 2010:<br />

Umfirmierung in: DSF Gera GmbH & Co. KG<br />

Sitz, Geschäftsanschrift: Feuerbachstraße 26-32, 60325 Frankfurt a.M.<br />

Handelsregistereintragung: bei Amtsgericht Frankfurt a.M.<br />

Persönlich haftende DSF Zehnte Verwaltungsgesellschaft mbH,<br />

Gesellschafterin: Feuerbachstraße 26-32, 60325 Frankfurt a. M.<br />

Keine Einlage<br />

Geschäftsführung: DSF Zehnte Verwaltungsgesellschaft mbH,<br />

gemeinsam mit geschäftsführendem Kommanditisten,<br />

Feuerbachstraße 26–32, 60325 Frankfurt a. M.<br />

Für die Geschäftsführer bestehen keine festgelegten<br />

Zuständigkeiten.<br />

Geschäftsführender DSF Fünfzehnte Verwaltungsgesellschaft mbH,<br />

Kommanditist: Feuerbachstraße 26–32, 60325 Frankfurt a. M.<br />

Aufgaben: Eigentümerin der Immobilie Schloßstraße 26/<br />

Amthorstraße 1, Gera


DSF PP <strong>Justizzentrum</strong> <strong>Thüringen</strong> GmbH & Co. KG<br />

(«Altgesellschafter»)<br />

Sitz, Geschäftsanschrift: Feuerbachstraße 26–32, 60325 Frankfurt a. M.<br />

Aufnahme der 23.03.2009<br />

Geschäftstätigkeit*:<br />

Handelsregistereintragung: HRA 44752, Amtsgericht Frankfurt a. M.<br />

Persönlich haftende DSF Zehnte Verwaltungsgesellschaft mbH,<br />

Gesellschafterin: Feuerbachstraße 26–32, 60325 Frankfurt a. M.<br />

Keine Einlage<br />

Geschäftsführung: DSF Zehnte Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

gemeinsam mit geschäftsführendem<br />

Kommanditisten<br />

beide Feuerbachstraße 26–32, 60325 Frankfurt a. M.<br />

Geschäftsführender DSF Zwölfte Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

Kommanditist und Feuerbachstraße 26–32, 60325 Frankfurt a. M.<br />

Gründungskommanditist:<br />

Kommanditeinlage: EUR 60.000, eingezahlt<br />

Aufgaben: Beteiligung als Kommanditist mit einem Anteil<br />

von 6 % an der Besitzgesellschaft<br />

* Wirtschaftliche Neugründung<br />

DSF Treuhand GmbH («Treuhandgesellschaft»<br />

u. «Treuhandkommanditistin»)<br />

Sitz, Geschäftsanschrift: Feuerbachstraße 26–32, 60325 Frankfurt a. M.<br />

Aufnahme der 06.08.2008<br />

Geschäftstätigkeit:<br />

Handelsregistereintragung: 06.08.2008, HRB 58531, Amtsgericht Frankfurt a. M.<br />

Gesellschafter: Deutsche Structured Finance GmbH,<br />

Frankfurt a. M. (100 %)<br />

Stammkapital: EUR 25.000, eingezahlt<br />

Geschäftsführer: Wolfgang von Mangoldt, Hamburg<br />

Aufgaben: Die Betreuung von Investoren, die sich<br />

mittelbar an Kapital- oder<br />

Personengesellschaften mit Sitz im In- und<br />

Ausland beteiligen, und sämtliche damit<br />

verbundenen Verwaltungsaufgaben<br />

DSF Zehnte Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

(«Persönlich haftende Gesellschafterin der<br />

Fondsgesellschaft, der Besitzgesellschaft und<br />

der PP Gesellschaft»)<br />

Sitz, Geschäftsanschrift: Feuerbachstraße 26–32, 60325 Frankfurt a. M.<br />

Aufnahme der 23.03.2009<br />

Geschäftstätigkeit:<br />

Handelsregistereintragung: HRB 74115, Amtsgericht Frankfurt a. M.<br />

Gesellschafter: Deutsche Structured Finance GmbH,<br />

Frankfurt a.M. (50 %)<br />

BBI Beteiligungs- und Handelsgesellschaft mbH,<br />

Wehrheim (50 %)<br />

Stammkapital: EUR 25.000, eingezahlt<br />

Geschäftsführer: Gerhard Beinhauer, Wehrheim<br />

Lars Mohr, Frankfurt a. M. Beide geschäftsansässig<br />

unter der Geschäftsanschrift der Gesellschaft.<br />

Für die Geschäftsführer bestehen keine festgelegten<br />

Zuständigkeiten.<br />

Aufgaben: Persönlich haftende Gesellschafterin der<br />

DSF <strong>Justizzentrum</strong> <strong>Thüringen</strong> GmbH & Co. KG sowie<br />

der DSF PP <strong>Justizzentrum</strong> <strong>Thüringen</strong> GmbH & Co. KG<br />

und der DSF Gera GmbH & Co. KG (geplant)<br />

DSF Fünfzehnte Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

(«Geschäftsführende Kommanditistin»)<br />

Sitz, Geschäftsanschrift: Feuerbachstraße 26–32, 60325 Frankfurt a. M.<br />

Aufnahme der 10.09.2009<br />

Geschäftstätigkeit:<br />

Handelsregistereintragung: 28.08.2009, HRB 86162, Amtsgericht Frankfurt a. M.<br />

Stammkapital: EUR 25.000, eingezahlt<br />

Gesellschafter: Deutsche Structured Finance GmbH,<br />

Frankfurt a. M. (100 %)<br />

Geschäftsführer: Janine I. Schellhorn, Frankfurt a. M.,<br />

Lars Mohr, Frankfurt a. M. Beide geschäftsansässig<br />

unter der Geschäftsanschrift der Gesellschaft.<br />

Für die Geschäftsführer bestehen keine festgelegten<br />

Zuständigkeiten.<br />

Aufgaben: Geschäftsführende Kommanditistin bei der<br />

DSF <strong>Justizzentrum</strong> <strong>Thüringen</strong> GmbH & Co. KG<br />

und geplant bei<br />

der DSF PP <strong>Justizzentrum</strong> <strong>Thüringen</strong> GmbH & Co. KG<br />

und der DSF Gera GmbH & Co. KG<br />

Projekt- und Vertragspartner<br />

121


Deutsche Structured Finance GmbH («DSF»)<br />

Sitz, Geschäftsanschrift: Feuerbachstraße 26–32, 60325 Frankfurt a. M.<br />

Aufnahme der April 1996<br />

Geschäftstätigkeit:<br />

Handelsregistereintragung: HRB 38754, Amtsgericht Frankfurt a. M.<br />

Stammkapital: EUR 5.113.000<br />

Gesellschafter: Aareal Bank AG, Wiesbaden (100 %)<br />

Geschäftsführer: Janine I. Schellhorn, Frankfurt a. M.,<br />

David G. Norris, Oberursel (Taunus)<br />

Aufgaben: Bzgl. der Fondsgesellschaft: Fondskonzeption,<br />

Prospektaufstellung, Vermittlung des Eigenund<br />

Fremdkapitals, Platzierungsgarantie,<br />

Fondsverwaltung, Vermittlung von Käufern;<br />

Bzgl. der Besitzgesellschaft: Objektverwaltung,<br />

Kaufmännische Verwaltung, Vermittlung von<br />

Mietern und Käufern<br />

InCity Immobilien AG («InCity»)<br />

Sitz, Geschäftsanschrift: Mozartstraße 1, 50674 Köln<br />

Aufnahme November 2005<br />

Geschäftstätigkeit:<br />

Handelsregistereintragung: HRB 56773, Amtsgericht Köln<br />

Grundkapital: EUR 2.500.000<br />

Gesellschafter: Streubesitz 33,34 %<br />

Familie Pero 35,27 %<br />

Klaus Peter Prokop 31,39 %<br />

Vorstand: Friedrich Schwab, Reichenberg<br />

André Peto, Köln<br />

Klaus Peter Prokop, Weimar<br />

Aufgabe: Verkäufer der Anteile i.H.v. 6 % bzw. 94 % an der<br />

Besitzgesellschaft<br />

122<br />

Projekt- und Vertragspartner<br />

Immobilien Invest Köln GmbH<br />

Sitz, Geschäftsanschrift: Mozartstraße 1, 50674 Köln<br />

Aufnahme 28.05.2008<br />

Geschäftstätigkeit:<br />

Handelsregistereintragung: HRB 64246, Amtsgericht Köln<br />

Stammkapital: EUR 25.000<br />

Gesellschafter: InCity Immobilien AG<br />

Jörg Neubauer<br />

Geschäftsführer: Jörg Neubauer, Köln<br />

Simon Stein, Erftstadt<br />

Aufgabe: Verkäufer der Anteile i. H. v. 94 % an der<br />

Besitzgesellschaft<br />

allobjekt Denkmalsanierungen GmbH («GÜ»)<br />

Sitz, Geschäftsanschrift: Abraham-Lincoln-Straße 1, 99423 Weimar<br />

Aufnahme<br />

Geschäftstätigkeit:<br />

28.12.2004<br />

Handelsregistereintragung: HRB 113581, Amtsgericht Jena<br />

Stammkapital: EUR 50.000<br />

Geschäftsführer: Klaus Peter Prokop, Weimar<br />

Aufgabe: Baudienstleistung und Denkmalsanierung<br />

GMG Generalmietgesellschaft mbH<br />

Geschäftsanschrift: Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn<br />

Handelsregistereintragung: HRB 16977, Amtsgericht Bonn<br />

Geschäftsführer: Dirk Brandt, Bonn<br />

Thilo Junkes, Köln<br />

Stammkapital: EUR 51.130.000<br />

Aufgabe: Mieter der Fondsimmobilie


Deutsche Post Immobilien GmbH<br />

Geschäftsanschrift: Charles-de-Gaulle-Straße 20, 53113 Bonn<br />

Handelsregistereintragung: HRB 13277, Amtsgericht Bonn<br />

Geschäftsführer: Günther Meyer, St. Augustin<br />

Heinrich Küpper, Grevenbroich<br />

Stammkapital: EUR 25.000<br />

Aufgabe: Mieter der Fondsimmobilie<br />

Freistaat <strong>Thüringen</strong><br />

Anschrift: endvertreten durch<br />

Landesbetrieb Thüringer Liegenschaftsmanagement,<br />

Ludwig-Erhard-Ring 8, 99099 Erfurt<br />

Aufgabe: Mieter der Fondsimmobilie<br />

Die Nennung der persönlichen Daten der Personen erfolgt aus Gründen der Transparenz<br />

und entspricht den Anforderungen an den Inhalt von Prospekten zu Angeboten<br />

über Kapitalanlagen. Eine persönliche Vertrauenswerbung ist für die Benannten<br />

hiermit jedoch nicht beabsichtigt.<br />

Personelle Verflechtungen<br />

Die DSF Fünfzehnte Verwaltungsgesellschaft mbH, eine 100 %ige Tochtergesellschaft<br />

der Deutsche Structured Finance GmbH («DSF»), ist geschäftsführende<br />

Kommanditistin der Fondsgesellschaft und zukünftig auch geschäftsführende<br />

Kommanditistin der Besitzgesellschaft und des Altgesellschafters.<br />

Die DSF ist mit einer Beteiligung von 50 % Gesellschafterin der DSF Zehnte Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH. Außerdem ist sie Alleingesellschafterin der DSF Treuhand<br />

GmbH, welche als Treuhandkommanditistin für die Treugeber fungiert. Die<br />

DSF wurde von der Fondsgesellschaft mit der Fondskonzeption, der Prospektaufstellung,<br />

der Vermittlung des Fremd- und Eigenkapitals, der Stellung einer Platzierungsgarantie,<br />

der Fondsverwaltung sowie ggf. der Vermittlung eines Käufers für<br />

die Beteiligung an der Besitzgesellschaft beauftragt. Darüber hinaus wurde sie<br />

von der Besitzgesellschaft mit der Verwaltung der Besitzgesellschaft und der Immobilie<br />

sowie ggf. der Vermittlung von Mietern bzw. Käufern für die Immobilie beauftragt.<br />

Zudem wurde sie von dem Altgesellschafter mit der Fondskonzeption,<br />

der Vermittlung des Eigenkapitals, der Fondsverwaltung sowie ggf. der Vermittlung<br />

eines Käufers für die Beteiligung an der Besitzgesellschaft beauftragt.<br />

Die DSF Zehnte Verwaltungsgesellschaft mbH ist persönlich haftende Gesellschafterin<br />

der Fondsgesellschaft und zukünftig auch persönlich haftende Gesellschafterin<br />

der Besitzgesellschaft und des Altgesellschafters.<br />

Frau Janine Schellhorn ist Geschäftsführerin der DSF Fünfzehnte Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH und Geschäftsführerin der Deutschen Structured Finance GmbH.<br />

Herr Lars Mohr ist Geschäftsführer der DSF Zehnte Verwaltungsgesellschaft mbH,<br />

Geschäftsführer der DSF Fünzehnte Verwaltungsgesellschaft mbH und Prokurist<br />

der DSF.<br />

Herr Gerhard Beinhauer ist Geschäftsführer der DSF Zehnte Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH und Gesellschafter und Geschäftsführer der BBI Beteiligungs- und<br />

Handelsgesellschaft mbH, welche mit einer Beteiligung von 50 % Gesellschafterin<br />

der DSF Zehnte Verwaltungsgesellschaft mbH ist.<br />

Die Prokuristen der DSF Zehnte Verwaltungsgesellschaft mbH sind Mitarbeiter<br />

der DSF.<br />

Herr Wolfgang von Mangoldt ist Geschäftsführer der Treuhandkommanditistin<br />

und Mitarbeiter der DSF.<br />

Herr Klaus Peter Prokop ist Vorstand der InCity Immobilien AG, Geschäftsführer<br />

der allobjekt Denkmalsanierungen GmbH und der real invest Schloßstraße Gera<br />

Verwaltungs-GmbH.<br />

Herr André Peto ist Vorstand der InCity Immobilien AG und der real invest Schloßstraße<br />

Gera Verwaltungs-GmbH.<br />

Im Übrigen bestehen keine Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte<br />

begründen können.<br />

Projekt- und Vertragspartner<br />

123


Gemäß Verkaufsprospektgesetz i. V. m. der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />

vom<br />

16.12.2004 (VermVerkProspV) sind in Ergänzung zu<br />

den bereits an anderer Stelle des Verkaufsprospekts<br />

gegebenen Informationen und Erläuterungen folgende<br />

weitere Angaben zu machen. Die nachfolgend genannten<br />

Paragrafen beziehen sich auf die VermVerkProspV:<br />

Anlageobjekt ist die Kommanditbeteiligung der<br />

Fondsgesellschaft an der Besitzgesellschaft<br />

«DSF Gera GmbH & Co. KG».<br />

§ 4 Satz 1 Nr. 1<br />

Vorliegend wird eine Beteiligung an der Kommanditgesellschaft<br />

DSF <strong>Justizzentrum</strong> <strong>Thüringen</strong> GmbH & Co.<br />

KG («Fondsgesellschaft») angeboten. Der Investor kann<br />

sich an der Fondsgesellschaft als Kommanditist oder<br />

als Treugeber mit einer Einlage beteiligen («Vermögensanlage»).<br />

Die angestrebte Höchstsumme der Einlagen<br />

insgesamt beträgt EUR 10,5 Mio. Der Mindestzeichnungsbetrag<br />

für eine Beteiligung beträgt EUR 10.000.<br />

Folglich beträgt die maximale Anzahl der angebotenen<br />

Vermögensanlagen 1.050. Derzeit ist es nicht möglich,<br />

die Anzahl der sich beteiligenden Investoren zu benennen,<br />

auf die sich das zur Verfügung stehende Beteiligungsvolumen<br />

verteilen wird, da die Beteiligungen in<br />

unterschiedlichen Höhen gezeichnet werden können.<br />

§ 4 Satz 1 Nr. 2<br />

Weder die Anbieterin (Deutsche Structured Finance<br />

GmbH) noch die Emittentin (DSF <strong>Justizzentrum</strong> <strong>Thüringen</strong><br />

GmbH & Co. KG) übernehmen die Zahlung von<br />

Steuern für die Investoren.<br />

§ 4 Satz 1 Nr. 6<br />

Die Annahme der Beitrittserklärung erfolgt im Falle<br />

der Kommanditbeteiligung durch die DSF Zehnte Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH, Feuerbachstr. 26–32,<br />

60325 Frankfurt am Main, und im Falle der mittelbaren<br />

Beteiligung als Treugeber durch die Treuhandkommanditistin,<br />

DSF Treuhand GmbH, Feuerbachstr. 24, 60325<br />

Frankfurt am Main.<br />

124<br />

Erklärungen gemäß VermVerkProspV<br />

Erklärungen gemäß VermVerkProspV<br />

§ 4 Satz 1 Nr. 7<br />

Das öffentliche Angebot beginnt in Anlehnung an<br />

§ 9 Abs. 1 VerkProspG frühest möglich einen Werktag<br />

nach Veröffentlichung des Verkaufsprospekts und<br />

endet mit der Vollplatzierung des Angebots.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin hat das<br />

Recht, die Zeichnung vorzeitig zu schließen. Die Möglichkeit,<br />

gezeichnete Kommanditanteile zu kürzen, besteht<br />

insoweit, als dem Investor auch eine niedrigere<br />

als die von ihm gezeichnete Einlage zugewiesen werden<br />

kann, oder in dem Fall, dass der Investor die fällige<br />

Einzahlung teilweise nicht fristgerecht erbringt.<br />

§ 4 Satz 1 Nr. 8<br />

Das Angebot findet nur in Deutschland statt.<br />

§ 4 Satz 1 Nr. 9<br />

Der Erwerbspreis für die Beteiligung entspricht dem<br />

gezeichneten Nominalwert. Der Erwerbspreis beträgt<br />

mindestens EUR 10.000. Er kann höher sein. Dann<br />

muß es sich um einen durch 1.000 ohne Rest teilbaren<br />

Betrag handeln.<br />

§ 4 Satz 1 Nr. 11<br />

Eine Nachschusspflicht des einzelnen Anlegers<br />

kann bei Vorliegen eines einstimmigen Gesellschafterbeschlusses<br />

oder durch einstimmige Änderung des<br />

Gesellschaftsvertrags begründet werden. Außerdem<br />

kann ein Wiederaufleben der Haftung gem. § 172 Abs.<br />

4 HGB zu einer Rückzahlungsverpflichtung des Investors<br />

führen, vgl. Kapitel «Risiken der Beteiligung»/<br />

«Haftung der Kommanditisten/Treugeber». Darüber hinaus<br />

gibt es keine Umstände, unter denen der Erwerber<br />

der Vermögensanlagen verpflichtet ist, weitere<br />

Leistungen zu erbringen und insbesondere weitere<br />

Zahlungen zu leisten.<br />

§ 5 Satz Nr. 6<br />

Die Fondsgesellschaft ist kein Konzernunternehmen.<br />

Es besteht daher auch kein Konzernabschluss.


§ 6 Satz 1, 2 und 3<br />

Das gezeichnete Kapital der Emittentin – gezeichnet<br />

durch den Gründungsgesellschafter, die DSF Fünfzehnte<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH – beträgt zum<br />

Zeitpunkt der Prospektaufstellung EUR 2.000. Die Einlage<br />

wurde erbracht. Es stehen keine Einlagen auf das<br />

Kapital aus. In Bezug auf die Fondsgesellschaft sind<br />

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine Wertpapiere<br />

oder Vermögensanlagen im Sinne des § 8 f Abs. 1<br />

VerkProspG ausgegeben worden.<br />

Da die Fondsgesellschaft keine Aktiengesellschaft<br />

oder Kommanditgesellschaft auf Aktien ist, entfallen<br />

Angaben zu diesen Vorschriften.<br />

§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2<br />

Gründungsgesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

nach Maßgabe dieser Vorschrift sind die DSF Zehnte<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH ohne Einlage sowie die<br />

DSF Fünfzehnte Verwaltungsgesellschaft mbH als geschäftsführende<br />

Kommanditistin mit einer geleisteten<br />

Einlage i. H. v. EUR 2.000. Der Sitz der beiden Gründungsgesellschafter<br />

befindet sich in der Feuerbachstr.<br />

26–32, 60325 Frankfurt am Main.<br />

§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin, derzeit die<br />

DSF Zehnte Verwaltungsgesellschaft mbH, erhält ab<br />

dem Jahr 2009 für die Übernahme der persönlichen Haftung<br />

eine jährliche Haftungsvergütung i. H. v. 1 % p.a.<br />

ihres Stammkapitals in Euro von der Fondsgesellschaft.<br />

Außerdem erhält sie ebenso wie die geschäftsführende<br />

Kommanditistin, derzeit die DSF Fünfzehnte Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH, für die Geschäftsführung der<br />

Fondsgesellschaft eine jährliche Vergütung i. H. v. EUR<br />

5.000 zzgl. USt von dieser. Daneben haben die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin sowie der geschäftsführende<br />

Kommanditist jeweils Anspruch auf Ersatz ihrer<br />

nachgewiesenen Auslagen. Die DSF Fünfzehnte Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH ist entsprechend ihrer Einlage<br />

i. H. v. EUR 2.000 am Gewinn und Verlust der Fondsgesell<br />

schaft beteiligt. Darüber hinaus stehen keinem Gründungsgesellschafter<br />

Gewinnbeteiligungen, Entnahme-<br />

rechte und sonstige Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter,<br />

Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />

Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen<br />

jeder Art innerhalb und außerhalb des Gesellschaftsvertrages<br />

zu.<br />

§ 7 Abs. 2 Nr.1<br />

Die Gründungsgesellschafter sind nicht unmittelbar<br />

oder mittelbar an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb<br />

der emittierten Vermögensanlage beauftragt sind.<br />

Daher können keine Angaben zum Umfang derartiger Beteiligungen<br />

nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 gemacht werden.<br />

§ 7 Abs. 2 Nr. 2 und 3<br />

Die Gründungsgesellschafter sind nicht unmittelbar<br />

oder mittelbar an Unternehmen beteiligt, die der<br />

Fondsgesellschaft Fremdkapital zur Verfügung stellen.<br />

Ebenso wenig sind sie unmittelbar oder mittelbar an<br />

Unternehmen beteiligt, die im Zusammenhang mit der<br />

Herstellung des Anlageobjektes nicht nur geringfügige<br />

Lieferungen oder Leistungen erbringen.<br />

§ 8 Abs. 1 Nr. 1<br />

Die wichtigsten Tätigkeitsbereiche der Fondsgesellschaft<br />

sind der Erwerb, das Halten und das Verwalten<br />

der Kommanditbeteiligung i. H. v. 94 % an der Besitzgesellschaft,<br />

DSF Gera GmbH & Co. KG.<br />

§ 8 Abs. 1 Nr. 2<br />

Die Fondsgesellschaft ist von den im Kapitel<br />

«Rechtliche Grundlagen der Beteiligung» beschriebenen<br />

Verträgen abhängig. Es besteht ein Vertragserfüllungsrisiko,<br />

siehe «Risiken der Beteiligung» S. 13–20.<br />

Darüber hinaus besteht keine Abhängigkeit der Emittentin<br />

von Patenten, Lizenzen, Verträgen oder neuen<br />

Herstellungsverfahren, die von wesentlicher Bedeutung<br />

für die Geschäftstätigkeit oder Ertragslage der<br />

Emittentin ist.<br />

§ 8 Abs. 1 Nr. 3<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung existieren<br />

keine Gerichts- oder Schiedsverfahren, die einen we-<br />

Erklärungen gemäß VermVerkProspV<br />

125


sentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der<br />

Emittenten haben können.<br />

§ 8 Abs. 1 Nr. 4<br />

Die wichtigste laufende Investition der Fondsgesellschaft<br />

ist der Erwerb einer Kommanditbeteiligung<br />

i. H. v. 94 % an der Besitzgesellschaft, DSF Gera GmbH<br />

& Co. KG, Anfang 2010.<br />

§ 8 Abs. 2<br />

Die Tätigkeit der Fondsgesellschaft ist nicht durch<br />

außergewöhnliche Ereignisse beeinflusst worden.<br />

§ 9 Abs. 1<br />

Die Nettoeinnahmen sind für die Realisierung des Erwerbs<br />

des Anteils an der Besitzgesellschaft – die Zahlung<br />

des Kaufpreises – allein ausreichend. Zur Bedienung aller<br />

Verbindlichkeiten im Rahmen des Anteilskaufvertrags<br />

wird zusätzlich eine Fremdfinanzierung auf Ebene der<br />

Besitzgesellschaft aufgenommen (siehe «Rechtliche<br />

Grundlagen der Beteiligung»/«Anteilskaufvertrag»/«Leistung/Vollzug»).<br />

Die Nettoeinnahmen der Fondsgesellschaft<br />

werden nicht für sonstige Zwecke genutzt.<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 2<br />

Eigentümer der Kommanditbeteiligung i. H. v. 94 %<br />

an der Besitzgesellschaft «DSF Gera GmbH & Co. KG»<br />

(«Anlageobjekt») wird die Fondsgesellschaft. Weder<br />

die Deutsche Structured Finance GmbH, die für den Inhalt<br />

des Verkaufsprospekts die Verantwortung übernimmt,<br />

noch den Gründungsgesellschaftern der<br />

Fondsgesellschaft, der Treuhandkommanditistin oder<br />

den Mitgliedern der Geschäftsführung steht oder stand<br />

das Eigentum an der Kommanditbeteiligung an der Besitzgesellschaft<br />

oder wesentlichen Teilen davon zu. Keiner<br />

der benannten Personen steht aus anderen Gründen<br />

eine dingliche Berechtigung an der Kommanditbeteiligung<br />

an der Besitzgesellschaft zu.<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 3<br />

Es liegen keine nicht nur unerheblichen dinglichen<br />

Belastungen des Anlageobjektes vor.<br />

126<br />

Erklärungen gemäß VermVerkProspV<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 4<br />

Im Rahmen des Darlehensvertrages der Besitzgesellschaft<br />

ist mit dem Darlehensgeber vereinbart, dass<br />

über die Anteile des Darlehensnehmers, d. h. u. a. über<br />

die Beteiligung der Fondsgesellschaft an der Besitzgesellschaft,<br />

nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung<br />

des Darlehensgebers verfügt werden darf. Der<br />

Darlehensgeber darf die Zustimmung nur aus wichtigem<br />

Grund verweigern.<br />

Es bestehen keine weiteren rechtlichen oder tatsächlichen<br />

Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeit des<br />

Anlageobjekts, insbesondere im Hinblick auf das Anlageziel.<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 5<br />

Für das Anlageobjekt sind keine behördlichen Genehmigungen<br />

erforderlich.<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 7<br />

Nach Kenntnis der Anbieterin existiert kein Bewertungsgutachten<br />

für das Anlageobjekt (Beteiligung an<br />

der Besitzgesellschaft). Es liegt ein Wertgutachten von<br />

Jones Lang LaSalle zum Verkehrswert der Fondsimmobilie<br />

vor (siehe «Investitions- und Finanzierungsplan»).<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 8<br />

Die Deutsche Structured Finance GmbH erbringt<br />

als Prospektverantwortliche die im Kapitel «Rechtliche<br />

Grundlagen« (S. 64–107) dargestellten Verträge.<br />

Darüberhinaus erbringt die Deutsche Structured Finance<br />

GmbH keine weiteren bzw. die Gründungsgesellschafter,<br />

die Mitglieder der Geschäftsführung der<br />

Emittentin sowie die Treuhandkommanditistin keine<br />

nicht nur geringfügige Lieferungen und Leistungen im<br />

Sinne des § 9 Abs. 2 Nr. 8.<br />

§ 10 und § 11<br />

Die Fondsgesellschaft ist aufgrund ihrer wirtschaftlichen<br />

Neugründung am 26.02.2009 nicht verpflichtet,<br />

einen Jahresabschluss zu erstellen.


§ 12 Abs. 1 Nr. 1<br />

Es existiert kein Aufsichtsrat bei der Fondsgesellschaft.<br />

Ein Beirat wurde bei der Fondsgesellschaft<br />

ebenfalls nicht errichtet.<br />

§ 12 Abs. 1 Nr. 2<br />

Den Mitgliedern der Geschäftsführung der Emittentin<br />

wurden für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr<br />

(2008) keine Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter,<br />

Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />

Versicherungsentgelte, Provisionen oder Nebenleistungen<br />

jeder Art gewährt, da die Fondsgesellschaft erst<br />

am 26.02.2009 wirtschaftlich neu gegründet wurde.<br />

§ 12 Abs. 2 Nr. 1<br />

Die Deutsche Structured Finance GmbH wurde von<br />

der Fondsgesellschaft mit dem Vertrieb der angebotenen<br />

Vermögensanlage beauftragt.<br />

Herr Lars Mohr ist Mitglied der Geschäftsführung<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin der Fondsgesellschaft<br />

sowie der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

und gleichzeitig Mitarbeiter der Deutsche Structured<br />

Finance GmbH. Frau Janine Schellhorn ist Mitglied der<br />

Geschäftsführung der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

der Fondsgesellschaft und Geschäftsführerin der<br />

Deutsche Structured Finance GmbH. Die Mitglieder der<br />

Geschäftsführung der Emittentin sind für keine weiteren<br />

Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb der angebotenen<br />

Vermögensanlage betraut sind.<br />

§ 12 Abs. 2 Nr. 2<br />

Die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin<br />

sind nicht für Unternehmen tätig, die der Fondsgesellschaft<br />

Fremdkapital zur Verfügung stellen.<br />

§ 12 Abs. 2 Nr. 3<br />

Lars Mohr und Janine Schellhorn sind Mitglieder der<br />

Geschäftsführung, d. h. der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

und des geschäftsführenden Kommanditisten.<br />

Sie sind gleichzeitig Mitarbeiter der Deutsche<br />

Structured Finance GmbH, die im Rahmen des Konzeptionsvertrages<br />

von der Fondsgesellschaft mit der Aus-<br />

wahl des Investitionsgegenstandes, der Anbahnung<br />

und Realisierung der Beteiligung an der Besitzgesellschaft<br />

sowie der Verhandlung aller wesentlichen Verträge<br />

beauftragt wurde und damit nicht nur geringfügige<br />

Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang<br />

mit der Herstellung des Anlageobjekts erbringt. Die Mitglieder<br />

der Geschäftsführung der Emittentin sind für<br />

keine weiteren Unternehmen tätig, die im Zusammenhang<br />

mit der Herstellung des Anlageobjektes nicht nur<br />

geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringen.<br />

§ 12 Abs. 3 Nr. 5<br />

Herr Wolfgang von Mangoldt ist Geschäftsführer der<br />

Treuhandkommanditistin und Mitarbeiter der Anbieterin.<br />

Dies kann einen Interessenskonflikt der Treuhandkommanditistin<br />

begründen.<br />

§ 12 Abs. 4<br />

Es existieren keine sonstigen Personen, die die Herausgabe<br />

oder den Inhalt des Prospekts oder die Abgabe<br />

oder den Inhalt des Angebotes der Vermögensanlage<br />

wesentlich beeinflusst haben.<br />

§ 13<br />

Es handelt sich bei der Fondsgesellschaft um eine<br />

Jungemittentin, so dass keine Angaben über den<br />

jüngsten Geschäftsgang erforderlich sind.<br />

§ 14<br />

Für das Angebot der Vermögensanlage, für deren<br />

Verzinsung oder Rückzahlung hat keine juristische Person<br />

oder Gesellschaft die Gewährleistung übernommen.<br />

Erklärungen gemäß VermVerkProspV<br />

127


Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

der Fondsgesellschaft<br />

Die Fondsgesellschaft wurde am 26.02.2009 wirtschaftlich<br />

neu gegründet und hat zum Zeitpunkt der<br />

Prospektaufstellung noch keinen geprüften Jahresab-<br />

schluss erstellt. Damit sind für diesen Verkaufsprospekt<br />

nur die verringerten Prospektanforderungen<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Fondsgesellschaft<br />

128 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Fondsgesellschaft<br />

nach § 15 VermVerkProspV zu erfüllen. Im Folgenden<br />

werden die wesentlichen Angaben und Wirkungszusammenhänge<br />

dargestellt. Die Fondsgesellschaft<br />

wird voraussichtlich Anfang 2010 im Rahmen des Anteilskaufvertrages<br />

den Anteil an der Besitzgesellschaft<br />

DSF <strong>Justizzentrum</strong> <strong>Thüringen</strong> GmbH & Co. KG («Fondsgesellschaft»)<br />

Nachfolgend die Eröffnungsbilanz zum 26.02.2009, dem Tag der wirtschaftlichen Neugründung, die Zwischenübersicht zum 31.08.2009 sowie die Plan-Bilanzen und<br />

Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen für das Rumpfgeschäftsjahr 2009 sowie für die Geschäftsjahre 2010, 2011 und 2012:<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

DSF <strong>Justizzentrum</strong> <strong>Thüringen</strong> GmbH & Co. KG («Fondsgesellschaft»)<br />

AKTIVA Eröffnungsbilanz Zwischenbilanz Prognose Prognose Prognose Prognose<br />

in EUR 26.02.2009 31.08.2009 31.12.2009 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012<br />

ANLAGEVERMÖGEN (1)<br />

Ausstehende Einlagen auf das Kommanditkapital 2.000 2.000 11.025.000 0 0 0<br />

Beteiligungen 0 0 516.250 8.420.391 7.760.227 7.418.202<br />

UMLAUFVERMÖGEN (2)<br />

Forderungen 0 0 533.367 0 0 0<br />

Kasse/Bank 19 19 19 12.187 12.187 12.187<br />

SUMME 2.019 2.019 12.074.635 8.432.578 7.772.414 7.430.389<br />

PASSIVA Eröffnungsbilanz Zwischenbilanz Prognose Prognose Prognose Prognose<br />

26.02.2009 31.08.2009 31.12.2009 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012<br />

EIGENKAPITAL (3)<br />

Festkapital 2.000 2.000 10.500.000 10.500.000 10.500.000 10.500.000<br />

Agio 0 0 525.000 525.000 525.000 525.000<br />

Entnahmen 0 0 0 -577.500 -1.207.500 -1.837.500<br />

Verlust-/Gewinnvortrag 0 0 0 -1.103.371 -2.014.940 -2.045.105<br />

Fehlbetrag/Überschuss 0 0 -1.103.371 -911.569 -30.165 287.976<br />

Verbindlichkeiten (4)<br />

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0 0 556.861 0 0 0<br />

Sonstige Verbindlichkeiten 19 19 1.596.146 19 19 19<br />

SUMME 2.019 2.019 12.074.635 8.432.578 7.772.414 7.430.389<br />

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Eröffnungsbilanz Zwischenbilanz Prognose Prognose Prognose Prognose<br />

26.02.2009 31.08.2009 31.12.2009 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012<br />

ERTRAG (5)<br />

Erträge aus Beteiligungen 0 0 0 0 0 318.140<br />

Zinserträge aus Liquiditätsanlage 0 0 0 0 213 213<br />

AUFWAND (6)<br />

Zinsen und Gebühren Eigenkapital-Vorfinanzierung 0 0 23.494 41.192 0 0<br />

Operative Ausgaben 0 0 12.198 18.148 18.148 18.148<br />

Fondsbezogene Vergütungen 0 0 740.450 840.000 0 0<br />

Due Dilligence 0 0 315.000 0 0 0<br />

Treuhandgebühr 0 0 11.900 11.900 11.900 11.900<br />

Sonstiger betrieblicher Aufwand 0 0 330 330 330 330<br />

VERLUST/GEWINN 0 0 -1.103.371 -911.569 -30.165 287.976


erwerben. Die Besitzgesellschaft ist Eigentümerin<br />

einer Immobilie und wird Mieteinnahmen generieren.<br />

Liquiditätsüberschüsse werden an die Fondsgesellschaft<br />

ausgeschüttet und stehen der Fondsgesellschaft,<br />

nach Abzug von Gebühren, Kosten, Tilgung<br />

Liquiditätsplanung der Fondsgesellschaft (Prognose) in EUR<br />

und Bildung einer Liquiditätsreserve etc. für Ausschüttungen<br />

an die Investoren ab 2010 zur Verfügung.<br />

EINZAHLUNGEN (7) 2009 2010 2011 2012<br />

Eigenkapital inkl. Agio 0 11.025.000 0 0<br />

Auslage Kosten durch DSF 424.428 0 0 0<br />

Ausschüttungen der Besitzgesellschaft 0 607.878 660.165 660.165<br />

Zinserträge aus Liquiditätsanlage 0 0 213 213<br />

AUSZAHLUNGEN (8)<br />

Beteiligung Besitzgesellschaft 400.000 8.512.019 0 0<br />

Rückzahlung verauslagte Kosten an DSF 0 424.428 0 0<br />

Zinsen Eigenkapital-Vorfinanzierung 0 373 0 0<br />

Fondsbezogene Kosten 12.198 2.094.159 18.148 18.148<br />

Treuhandgebühr 11.900 11.900 11.900 11.900<br />

Sonstiges und Unvorhergesehenes 330 330 330 330<br />

Ausschüttungen an Investoren 0 577.500 630.000 630.000<br />

CASHFLOW 0 12.168 0 0<br />

Planzahlen der Fondsgesellschaft (Prognose) (9) in EUR<br />

2009 2010 2011 2012<br />

Investitionen 400.000 8.512.019 0 0<br />

Produktion 0 0 0 0<br />

Umsatzerlöse 0 0 0 0<br />

Erträge aus Beteiligungen 0 0 0 318.140<br />

Handelsrechtliches Ergebnis -1.103.371<br />

Die Bilanzen und Gewinnermittlungen sind hier ent-<br />

-911.569 -30.165 287.976<br />

nen stillen Reserven aufgrund der Umwandlung (Formsprechend<br />

den handelsrechtlichen Vorschriften dar - wechsel der Besitzgesellschaft) zwingend aufzudecken<br />

gestellt. Im Unterschied zu den steuerrechtlichen sind. Daher ist die steuerliche Abschreibung höher als<br />

Vorschriften werden dabei die fonds- und immobilien- die nach Handelsrecht.<br />

bezogenen Kosten in voller Höhe als Aufwand erfasst. Unabhängig davon wird das den Gesellschaftern<br />

Steuerlich werden diese Kosten gemäß dem sog. der Besitz- und Fondsgesellschaft zuzurechnende steu-<br />

Fondserlass (BMF-Schreiben vom 20.10.2003) als Anerliche Ergebnis nicht auf Basis einer Bilanz, sondern<br />

schaffungskosten aktiviert und entsprechend dem Ge- als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosbäude<br />

mit 2 % abgeschrieben. Somit ist der handelsten ermittelt. Während bei der Gewinnermittlung nach<br />

rechtliche Gewinn um den aufwandswirksam erfassten Bilanzierung die Erträge und Aufwendungen in dem<br />

Teil der fondsbezogenen Kosten niedriger als das steu- Jahr zu erfassen sind, in dem sie wirtschaftlich entstanerliche<br />

Ergebnis.<br />

den sind, wirken sich bei der Einnahmen-Überschuss-<br />

Eine weitere Abweichung zwischen dem Handelsrechnung die Einnahmen und Ausgaben grundsätzlich<br />

und Steuerrecht besteht darin, dass steuerlich die in erst im Zeitpunkt der Zahlung auf den Gewinn aus<br />

den Wirtschaftgütern der Besitzgesellschaft enthalte- (siehe «Steuerliche Grundlagen»). In der handelsrechtli-<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Fondsgesellschaft<br />

129


chen Gewinnermittlung für das Jahr 2009 sind als Aufwand<br />

die fonds- und immobilienbezogenen Kosten berücksichtigt,<br />

bei denen der Zahlungsgrund bzw. die<br />

Zahlungsverpflichtung nach den Verträgen bereits in<br />

2009 entsteht. Da die Zahlung erst im Jahr 2010 fällig<br />

ist, belasten diese Kosten den steuerlichen Einnahmen-<br />

Überschuss des Jahres 2009 nicht. Ab dem Jahr 2010<br />

wirken sich diese Kosten aufgrund der oben dargestellten<br />

Regelung im Fondserlass, wonach die Kosten zu<br />

aktivieren sind, nur mit dem jeweiligen Abschreibungsanteil<br />

auf das steuerliche Ergebnis aus.<br />

Erläuterungen zur Bilanz<br />

Anlagevermögen (1)<br />

Bei der unter dem Anlagevermögen genannten<br />

Beteiligung handelt es sich um die Beteiligung der<br />

Fondsgesellschaft an der Besitzgesellschaft. Die Beteiligung<br />

wird gemäß Kaufvertrag Anfang 2010 erworben.<br />

In 2009 wurde bereits eine Abschlagzahlung<br />

von EUR 200.000 auf den zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

maximal möglichen Kaufpreis von<br />

EUR 1,378 Mio. geleistet, die Zahlung des restlichen<br />

Kaufpreises erfolgt in drei Schritten, mit einer weiteren<br />

Abschlagszahlung von EUR 200.000 am 15.12.<br />

2009, der Zahlung des vorläufigen Kaufpreises am<br />

Vollzugstag Anfang 2010 sowie der Zahlung des endgültigen<br />

Kaufpreises nach Einigung über die Vollzugsbilanz<br />

bzw. der verbleibenden Differenz. Für die Übernahme<br />

von Sicherheiten im Rahmen von Gewährleistungen<br />

erhält der Verkäufer außerdem eine Zahlung<br />

von EUR 188.000, die, wie die Erwerbsnebenkosten<br />

und Maklergebühren, ebenfalls als Anschaffungskosten<br />

der Beteiligung gilt. Nach dem Erwerb der Beteiligung<br />

an der Besitzgesellschaft wird in 2010 eine Kapitalerhöhung<br />

auf Ebene der Besitzgesellschaft vorgenommen,<br />

an der die Fondsgesellschaft in Höhe<br />

ihrer Beteiligung von 94 % anteilig als Gesellschafterin<br />

der Besitzgesellschaft teilnimmt, insoweit handelt<br />

es sich um nachträgliche Anschaffungskosten der<br />

Beteiligung.<br />

130<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Fondsgesellschaft<br />

Die Beteiligung mindert sich um die von der Besitzgesellschaft<br />

an die Fondsgesellschaft vorgenommenen<br />

Ausschüttungen, soweit diese Kapitalrückzahlungen<br />

und nicht Gewinnverwendung darstellen.<br />

Umlaufvermögen (2)<br />

Das Umlaufvermögen der Fondsgesellschaft besteht<br />

aus der zum 31.12. eines Jahres vorhandenen Liquidität<br />

auf dem Bankkonto der Fondsgesellschaft und<br />

aus Forderungen der Fondsgesellschaft gegenüber der<br />

Besitzgesellschaft in Höhe der von der Fondsgesellschaft<br />

verauslagten Gebühren des Darlehens der Besitzgesellschaft.<br />

Eigenkapital (3)<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin beabsichtigt<br />

langfristig, mit ihrer Beteiligung von EUR 2.000 beteiligt<br />

zu bleiben. Darüber hinaus geht die Prognose<br />

davon aus, dass bis zum 15.12.2009 das Kommanditkapital<br />

i. H. v. EUR 10,5 Mio. zzgl. 5 % Agio platziert<br />

und bis zum 25.01.2010 eingezahlt wird. Die ab 2010<br />

geplanten Entnahmen werden kumuliert dargestellt.<br />

Verbindlichkeiten (4)<br />

Es ist nicht vorgesehen, dass die Fondsgesellschaft<br />

langfristiges Fremdkapital aufnimmt.<br />

Für die liquiditätsbedingte Überbrückung anfallender<br />

Gebühren und Kosten der langfristigen Fremdfinanzierung<br />

auf Ebene der Besitzgesellschaft tritt die<br />

Fondsgesellschaft im Rahmen der Eigenkapitalvorfinanzierung<br />

in Vorleistung. Diese sind in den Verbindlichkeiten<br />

gegenüber Kreditinstituten zusammengefasst.<br />

Die Initiatorin legt die Kosten des Beteiligungserwerbs<br />

und die operativen Kosten der Fondsgesellschaft<br />

in 2009 aus und bekommt diese planmäßig am Tag der<br />

vollständigen Einzahlung der Einlagen rückerstattet.<br />

Die Finanzierung der Fondsgesellschaft erfolgt planmäßig<br />

ausschließlich über das Eigenkapital der Kommanditisten<br />

bzw. Treugeber.


Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung<br />

Ertrag (5)<br />

Die Fondsgesellschaft wird laufende Erträge aus<br />

ihrer Beteiligung an der Besitzgesellschaft erzielen. Daneben<br />

wird die Fondsgesellschaft nach heutiger Planung<br />

in geringem Umfang Zinseinkünfte aus kurzfristiger<br />

Liquiditätsanlage erwirtschaften.<br />

Aufwand (6)<br />

Der Aufwand setzt sich aus den jährlich anfallenden<br />

operativen Ausgaben, den Treuhandgebühren und dem<br />

sonstigen Aufwand zusammen. Soweit diese das Jahr<br />

2009 betreffen, handelt es sich um Anlaufkosten. Für<br />

die Jahre 2009 und 2010 sind außerdem die im Kapitel<br />

«Investitions- und Finanzierungsplan» neben den Anlaufkosten<br />

genannten fondsbezogenen Vergütungen,<br />

die Due Diligence Kosten sowie die Zinsen und Gebühren<br />

der Eigenkapitalvorfinanzierung enthalten.<br />

Erläuterungen zur Liquiditätsplanung<br />

(Prognose) und zu den Planzahlen der<br />

Fondsgesellschaft (Prognose)<br />

Einzahlungen (7)<br />

Die Einzahlungen setzen sich aus den bis zum<br />

25.01.2010 geplanten Einzahlungen der Investoren inkl.<br />

Agio, den prognostizierten Ausschüttungen der Besitzgesellschaft<br />

sowie den prognostizierten Zinserträgen<br />

zusammen. Die prognostizierten Zinserträge basieren<br />

auf der Annahme eines Zinssatzes von 1,75 % p. a.<br />

Die Initiatorin legt die in 2009 anfallenden operativen<br />

Kosten und Kosten der Beteiligung zur Überbrückung<br />

der Liquidität der Fondsgesellschaft aus.<br />

Auszahlungen (8)<br />

Die Auszahlungen betreffen die Anzahlung und die<br />

abschließende Kaufpreiszahlung für den Anteil an der<br />

Besitzgesellschaft sowie die geplante Kapitalerhöhung<br />

auf Ebene der Besitzgesellschaft, die Zinsen für die Ei-<br />

genkapitalvorfinanzierung, die fondsbezogenen Kosten,<br />

die Treuhandgebühr, die von der DSF verauslagten<br />

Kosten und die geplanten Ausschüttungen an die Investoren.<br />

Planzahlen (9)<br />

Die Investitionen betreffen die Beteiligung an der<br />

Besitzgesellschaft und die in diesem Zusammenhang<br />

getätigte Einlage. Umsatzerlöse werden nicht erzielt.<br />

Es werden voraussichtlich in geringem Umfang Zinserträge<br />

aus der Anlage liquider Mittel erzielt. Planzahlen<br />

zur Produktion gibt es nicht, da keine Produktion stattfindet.<br />

Die Fondsgesellschaft wird innerhalb des Prognosezeitraums<br />

bei prognosegemäßem Verlauf laufende<br />

Erträge aus ihrer Beteiligung an der Besitzgesellschaft<br />

erzielen.<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Fondsgesellschaft<br />

131


132<br />

Hinweise zum Beitritt<br />

Wenn Sie eine Beteiligung an der DSF <strong>Justizzentrum</strong><br />

<strong>Thüringen</strong> GmbH & Co. KG anstreben, müssen Sie<br />

nachfolgende Aussagen (§ 4 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrages)<br />

bestätigen können:<br />

Ich bin<br />

n eine natürliche Person<br />

n kein Staatsbürger der USA und nicht Inhaber einer<br />

dauerhaften Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für<br />

die USA (Greencard)<br />

n nicht aus einem anderen Grund in den USA unbeschränkt<br />

steuerpflichtig<br />

n keine Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft,<br />

S Corporation, Organisation oder Vereinigung gegründet<br />

nach dem Recht der USA oder des Rechts<br />

eines einzelnen Bundesstaates der USA<br />

Ich habe<br />

n weder Wohnsitz noch Zweitwohnsitz in den USA<br />

oder ihren Hoheitsgebieten.<br />

Im Anschluss verfahren Sie bitte wie folgt:<br />

Empfangsbestätigung<br />

Bitte bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift den Erhalt<br />

des Verkaufsprospektes auf der beiliegenden Erklärung,<br />

nachdem Ihnen der Verkaufsprospekt ausgehändigt<br />

wurde, Sie den Verkaufsprospekt gelesen haben<br />

und bevor Sie die Beitrittserklärung unterzeichnen.<br />

Ausfüllen der Beitrittserklärung<br />

Bitte füllen Sie die Beitrittserklärung vollständig<br />

aus. Wählen Sie die Beteiligungssumme (Pflichteinlage<br />

bzw. Einlage), die Art der Beteiligung – als Direktkommanditist<br />

der Fondsgesellschaft oder Treugeber – und<br />

unterzeichnen Sie die Beitrittserklärung in den dafür<br />

vorgesehenen Feldern, die mit «Unterschrift des Investors»<br />

gekennzeichnet sind.<br />

Aus rechtlichen Gründen sind dem Prospekt zwei<br />

unterschiedliche Beitrittserklärungen (persönliches Gespräch<br />

und Fernabsatz) einschließlich Widerrufsbelehrung<br />

beigefügt. Die Beitrittserklärung (Fernabsatz) ist<br />

auszufüllen, wenn gegenüber dem Investor nur Fernkommunikationsmittel<br />

eingesetzt worden sind, d. h.<br />

Hinweise zum Beitritt<br />

insbesondere Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telefax<br />

etc., und bis zur Unterzeichnung der Beitrittserklärung<br />

kein Kontakt zwischen dem Investor und einem gleichzeitig<br />

anwesenden Vermittler bestand. Für etwaige<br />

Rückfragen steht Ihr Anlagevermittler zur Verfügung.<br />

Sollte die Beitrittserklärung nach Fernabsatzgesetz für<br />

Sie einschlägig sein, unterschreiben Sie bitte auch das<br />

beigefügte, zusätzliche Informationsblatt «Verbraucherinformation<br />

für den Fernabsatz».<br />

Versand Ihrer Beitrittserklärung<br />

Senden Sie bitte die vollständig ausgefüllte und<br />

unterzeichnete Beitrittserklärung wenn möglich vorab,<br />

per Fax an (069) 97 14 97 - 535. Das Original senden<br />

Sie bitte zusammen mit der Empfangsbestätigung so -<br />

wie ggf. dem Informationsblatt für den Fernabsatz an:<br />

Deutsche Structured Finance GmbH<br />

Feuerbachstraße 26–32<br />

60325 Frankfurt am Main<br />

Annahmeerklärung<br />

Sofern nach Eingang Ihrer vollständigen Original-<br />

Beitrittsunterlagen kein Ausschlussgrund für Ihre Beteiligung<br />

vorliegt, wird Ihre Beitrittserklärung von der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin bzw. der Treuhandkommanditistin<br />

angenommen. Damit sind Sie entsprechend<br />

Ihrer Wahl unmittelbar oder mittelbar über die<br />

Treuhandkommanditistin an der DSF <strong>Justizzentrum</strong><br />

GmbH & Co. KG beteiligt.<br />

Sie werden möglichst zeitnah ein gegengezeichnetes<br />

Exemplar der Beitrittserklärung zugesandt bekommen.<br />

Der Eingang der Mitteilung über die Annahme<br />

der Beitrittserklärung ist für die Wirksamkeit Ihres Beitritts<br />

zur Fondsgesellschaft bzw. für das Zustandekommen<br />

des Treuhandvertrags jedoch unbeachtlich und<br />

hat ausschließlich informatorischen Charakter.<br />

Handelsregistervollmacht bei Kommanditbeteiligung<br />

Mit der Annahmeerklärung erhalten Sie auch ein<br />

Formular für eine Handelsregistervollmacht, welche


von Ihnen im Falle der gewählten direkten Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft vor einem Notar zu unterzeichnen<br />

ist. Der Notar hat Ihre Unterschrift zu beglaubigen.<br />

Die dabei anfallenden Beglaubigungsgebühren<br />

sind in diesem Fall von Ihnen direkt zu tragen.<br />

Sofern der Kommanditist die Handelsregistervollmacht<br />

trotz Mahnung nicht beibringt, steht der Fondsgesellschaft<br />

das Recht zu, den Kommanditisten aus der<br />

Fondsgesellschaft auszuschließen.<br />

Widerrufsfrist<br />

Mit der Unterzeichnung der Beitrittserklärung<br />

geben Sie ein verbindliches Angebot zum – unmittelbaren<br />

oder mittelbaren – Beitritt zur Fondsgesellschaft ab.<br />

Dieses können Sie ohne Angabe von Gründen innerhalb<br />

der gesetzlich vorgesehenen Frist von zwei Wochen<br />

widerrufen. Den Fristbeginn entnehmen Sie bitte<br />

der jeweiligen Widerrufsbelehrung auf der Beitrittserklärung,<br />

die für Sie einschlägig ist. Für den Fall, dass<br />

Sie nicht widerrufen, wird Ihr Beitritt mit Annahme<br />

durch die persönlich haftende Gesellschafterin bzw. die<br />

Treuhandkommanditistin zum in der Beitrittserklärung<br />

genannten Termin wirksam.<br />

Einzahlung der Einlage<br />

Ihre Einlage von mindestens EUR 10.000 oder<br />

einem durch 1.000 ohne Rest teilbaren höheren Betrag<br />

ist in einer Summe ggf. zuzüglich Agio zu leisten. Die<br />

Einlage sowie das ggf. darauf entfallende Agio sind<br />

spätestens bis zum 25.01.2010 (Geldeingang) frei<br />

von Gebühren auf das nachfolgend benannte Konto<br />

der Fondsgesellschaft zu überweisen. Folgen einer verspäteten<br />

Einzahlung gehen zu Ihren Lasten.<br />

Kontoverbindung für die Einzahlung:<br />

Empfänger: DSF <strong>Justizzentrum</strong> <strong>Thüringen</strong> GmbH & Co. KG<br />

Konto Nr.: 174 353 6500<br />

Bankleitzahl: 500 101 11<br />

Bank: SEB AG<br />

Verwendungszweck: Vorname und Name des Investors,<br />

Gesellschafternummer, Beitrittsjahr und Investorennummer<br />

Leistet ein Investor die Einlage nicht zum festgesetzten<br />

Fälligkeitstag, kommt er in Verzug und schuldet<br />

Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über<br />

dem Basiszinssatz (§ 247 BGB). Leistet er auf eine nach<br />

Eintritt des Verzugs versandte schriftliche Mahnung innerhalb<br />

einer Frist von vier Wochen nach Zugang dieser<br />

Mahnung nicht, schuldet er der Fondsgesellschaft<br />

Schadensersatz in Höhe von 10 % der übernommenen<br />

Einlage und die persönlich haftende Gesellschafterin ist<br />

ermächtigt, ihn fristlos aus der Fondsgesellschaft auszuschließen.<br />

Ausschüttungen<br />

Die Zahlungen erfolgen von der Fondsgesellschaft,<br />

DSF <strong>Justizzentrum</strong> <strong>Thüringen</strong> GmbH & Co. KG (Zahlstelle),<br />

per Überweisung auf ein von Ihnen zu benennendes<br />

Ausschüttungskonto.<br />

Geldwäschegesetz<br />

Aufgrund des aktuellen Geldwäschegesetzes ist für<br />

jeden Investor vor Annahme der Beitrittserklärung eine<br />

Identitätsprüfung durchzuführen. Diese kann entweder<br />

durch das Post-Ident-Verfahren in einer Filiale der Deutsche<br />

Post AG oder bei persönlicher Anwesenheit des<br />

Investors durch die in der Beitrittserklärung dargestellten<br />

Identifizierenden erfolgen. Die entsprechenden Informationen<br />

und Erläuterungen zum Post-Ident-Verfahren<br />

können auf der Internetseite der Anbieterin unter<br />

www.dsf-fra.de heruntergeladen werden bzw. werden<br />

Ihnen auf Anfrage von der Anbieterin gerne übersandt.<br />

Der Investor ist verpflichtet, diese Identitätsprüfung innerhalb<br />

einer Frist von vier Wochen nach Zugang einer<br />

schriftlichen Aufforderung der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

bzw. der Treuhandkommanditistin durchzuführen,<br />

anderenfalls kann er aus der Fondsgesellschaft<br />

ausgeschlossen werden.<br />

Datenschutz<br />

Die in Ihrer Beitrittserklärung mitgeteilten persönlichen<br />

Daten zur Betreuung Ihrer Beteiligung werden<br />

unter Einsatz von EDV-Anlagen gemäß Bundesdatenschutzgesetz<br />

durch die persönlich haftende Gesell-<br />

Hinweise zum Beitritt<br />

133


schafterin der Fondsgesellschaft und die Treuhandkommanditistin<br />

erhoben, verarbeitet und/oder genutzt.<br />

Die Datenverarbeitung umfasst auch die Übermittlung<br />

dieser Daten an die mit der Durchführung und Verwaltung<br />

beauftragten Stellen (dies sind u.a. die Deutsche<br />

Structured Finance GmbH als Initiatorin, Vertriebspartner,<br />

externer Berater). Die Daten werden ausschließlich<br />

zur Verwaltung der Fondsgesellschaft und zu Ihrer Betreuung<br />

verwendet. Sie werden Dritten nur zugänglich<br />

gemacht, wenn dies zur Verwaltung der Fondsgesellschaft<br />

und der steuerlichen Abwicklung erforderlich ist<br />

oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Herausgabe besteht.<br />

In der Praxis fragen andere Investoren oftmals<br />

nach einer Gesellschafter-/Treugeberliste, um die anderen<br />

Investoren kontaktieren zu können. Wir möchten<br />

Sie daher bitten, uns auf der Beitrittserklärung durch<br />

entsprechendes Ankreuzen in den vorgesehen Kästen<br />

mitzuteilen, ob Sie mit der Weitergabe Ihrer persönlicher<br />

Daten (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mailadresse)<br />

auf Nachfrage anderer Investoren einverstanden<br />

sind.<br />

Rücktritt der Fondsgesellschaft vom Anteilskaufvertrag<br />

Sollte die Fondsgesellschaft eines ihrer Rücktrittsrechte<br />

gemäß Anteilskaufvertrag (siehe «Rechtliche<br />

Grundlagen der Beteiligung») zum Erwerb des Anteils<br />

an der Besitzgesellschaft ausüben, so wird die Fondsgesellschaft<br />

ohne Beschlussfassung der Gesellschafter<br />

automatisch zu diesem Zeitpunkt aufgelöst. Die liquiden<br />

Mittel aus der Verwertung des Vermögens der<br />

Fondsgesellschaft werden vorrangig zur Erfüllung der<br />

Verpflichtungen der Fondsgesellschaft gegenüber Dritten<br />

verwandt. Der danach verbleibende Liquidationserlös<br />

ist an die Gesellschafter bzw. Treugeber im Verhältnis<br />

ihrer Pflicht- bzw. Einlagen auszuzahlen.<br />

Abgesehen davon beabsichtigt die Anbieterin, die<br />

Deutsche Structured Finance GmbH («DSF») in diesem<br />

Falle dem jeweiligen Investor ein freiwilliges Angebot<br />

zur Übernahme seines Kommandit- bzw. Treugeberanteils<br />

zu einem Kaufpreis in Höhe von mindestens der<br />

tatsächlich geleisteten Einlage zzgl. Agio zu unterbrei-<br />

134<br />

Hinweise zum Beitritt<br />

ten. Eine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht für die<br />

DSF nicht.<br />

Eine schadensfreie Rückabwicklung der Beteiligung<br />

ist somit nur möglich, wenn die DSF ihr auf freiwilliger<br />

Basis zu machendes Angebot vorlegt.<br />

Anlagen zum Verkaufsprospekt:<br />

1. Beitrittserklärung, persönliches Gespräch<br />

2. Beitrittserklärung, Fernabsatz<br />

3. Verbraucherinformationen für den Fernabsatz<br />

4. Empfangsbestätigung, Fernabsatz<br />

5. Empfangsbestätigung, persönliches Gespräch<br />

Bitte füllen Sie, sofern das Fernabsatzgesetz für Sie einschlägig<br />

ist, die zuvor benannten Anlagen 2, 3 und 4<br />

vollständig aus, andernfalls nur die Anlagen 1 und 5.<br />

Im Anschluss senden Sie die jeweiligen Unterlagen im<br />

Original an die mit der Verwaltung beauftragte Deutsche<br />

Structured Finance GmbH, Feuerbachstraße<br />

26–32, 60325 Frankfurt am Main.


Angabenvorbehalt<br />

Angabenvorbehalt<br />

Alle Verkaufsprospektangaben, Zahlenbeispiele und<br />

Prognosen sind mit Sorgfalt erstellt und entsprechen<br />

dem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung.<br />

Grundlage bilden dabei der derzeitige Stand des<br />

Projektes, Angaben der Vertragspartner sowie bereits<br />

abgeschlossene Verträge. Ebenso beruhen die Angaben<br />

auf gegenwärtig geltenden zivil- und steuerrechtlichen<br />

Vorschriften, Erlassen und Entscheidungen. Die<br />

Prognosen stellen in ihrer Gesamtheit einen aus heutiger<br />

Sicht möglichen Verlauf der Investition dar. Da es<br />

sich jedoch um die Darstellung einer zukünftigen Entwicklung<br />

handelt, sind Abweichungen von den erwarteten<br />

Ergebnissen sehr wahrscheinlich. Derartige Abweichungen<br />

können ihre Ursache in Änderungen der<br />

Gesetzgebung und Rechtsprechung, der wirtschaftlichen<br />

Gesamtentwicklung oder relevanter wirtschaftlicher<br />

Teilbereiche haben. Weitere Ursache können auch<br />

Maßnahmen sein, die unter Berücksichtigung langfristiger<br />

Perspektiven von den Gesellschaftern beschlossen<br />

werden. Eine Haftung für den tatsächlichen Eintritt<br />

der prognostizierten Ergebnisse wird daher nicht übernommen.<br />

Die wirtschaftliche und steuerliche Entwicklung<br />

der Beteiligung fällt in den typischen Risikobereich<br />

der Gesellschafter. Die steuerlichen Erläuterungen<br />

gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus<br />

und sind nach bestem Wissen erstellt. Die rechtlichen<br />

Erläuterungen basieren auf den zum Zeitpunkt der Verkaufsprospektaufstellung<br />

aktuellen Gesellschaftsverträgen<br />

und sonstigen abgeschlossenen Verträgen. Eine<br />

Haftung für den Eintritt der von den Gesellschaftern<br />

verfolgten steuerlichen Ziele wird nicht übernommen,<br />

da die Festsetzung der Besteuerungsgrundlagen der Finanzverwaltung<br />

obliegt. Ebenso wenig wird eine Gewähr<br />

dafür übernommen, dass sich die steuerliche Beurteilung<br />

durch Gesetzgebung, Rechtsprechung, Erlasse<br />

der Finanzverwaltung oder durch eine spätere<br />

Außenprüfung des Finanzamts nicht ändert.<br />

Es wird keine Gewährleistung für die Verzinsung<br />

oder Rückzahlung der Einlagen übernommen.<br />

Die Anbieterin übernimmt nicht die Zahlung von<br />

Steuern zugunsten des Anlegers.<br />

Die Anbieterin hat bei der Prospektaufstellung im<br />

Interesse der zukünftigen Gesellschafter die Anforderungen<br />

an die Verkaufsprospekte von Vermögensanlagen<br />

beachtet.<br />

Sofern die Anbieterin Aussagen in diesem Verkaufsprospekt<br />

nicht selbst erstellt oder geprüft hat oder<br />

hierzu nicht in der Lage war, hat sie sich ausgewiesener<br />

Berufsträger und Berufsgruppen bedient.<br />

Prüfung durch den Investor<br />

Dieser Verkaufsprospekt richtet sich an eine Vielzahl<br />

von Interessenten, die über allgemeine Kenntnis grundlegender<br />

wirtschaftlicher Zusammenhänge verfügen,<br />

deren individuelle Beteiligungsinteressen, Erwartungshaltungen<br />

und Detailkenntnisse höchst unterschiedlich<br />

sein können. Die Prospektangaben können naturgemäß<br />

nicht all diesen unterschiedlichen Voraussetzungen gleichermaßen<br />

Genüge tun. Was vor dem Hintergrund einer<br />

bestimmten persönlichen Situation wichtig erscheinen<br />

mag, kann von einem anderen Interessenten als weniger<br />

wesentlich beurteilt werden. Der Eintritt der vom Investor<br />

mit seiner Beteiligung verfolgten wirtschaftlichen<br />

und steuerlichen Ziele fällt in seine<br />

eigene Risikosphäre. Daher ist jeder Interessent im eigenen<br />

Interesse gehalten, die Prospektangaben, insbesondere<br />

die steuerlichen Erläuterungen und die Risikohinweise<br />

unter Berücksichtigung seiner besonderen Situation<br />

kritisch zu würdigen, zu prüfen und gegebenenfalls<br />

fachlichen Rat in Anspruch zu nehmen.<br />

Der Investor muss sich ferner bewusst sein, dass<br />

die Beteiligung an der Fondsgesellschaft grundsätzlich<br />

nur eingeschränkt fungibel und nicht kurzfristig veräußerbar<br />

ist.<br />

Unzulässigkeit abweichender Angaben<br />

Vermittler, Anlageberater oder sonstige Dritte sind<br />

nicht autorisiert, Angaben zu machen, die von den Angaben<br />

in diesem Verkaufsprospekt abweichen. Abweichende<br />

Angaben sind nur dann verbindlich, wenn sie<br />

von der Gesellschaft und der Anbieterin vor Beitritt<br />

schriftlich bestätigt wurden.<br />

Angabenvorbehalt<br />

135


Verjährung<br />

Sämtliche vorvertragliche und vertragliche Ansprüche<br />

sowie Ansprüche aus der Verletzung von Aufklärungspflichten<br />

im Zusammenhang mit einem Auskunfts-<br />

oder Beratungsvertrag verjähren gegenüber<br />

allen eventuellen Anspruchsgegnern gleichermaßen innerhalb<br />

von einem Jahr nach Kenntnis des Schadens,<br />

spätestens drei Jahre nach Beitritt, soweit nicht zwingende<br />

gesetzliche Vorschriften oder abweichende vertragliche<br />

Regelungen entgegenstehen. Ausgenommen<br />

von der Verjährungsverkürzung sind Ansprüche wegen<br />

grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.<br />

Haftung und Verschuldensmaßstab<br />

Die Haftung der Vertragspartner, der Prospektverantwortlichen<br />

und von deren jeweiligen Organen bzw. Angestellten<br />

für unrichtige oder unvollständige Prospektangaben<br />

richtet sich nach § 13 Verkaufsprospektgesetz<br />

i.V. m. §§ 44 bis 47 des Börsengesetzes. Für Ansprüche<br />

aus Prospekthaftung im weiteren Sinn, Verschulden bei<br />

Vertragsschluss oder positiver Forderungsverletzung<br />

gelten die zuvor genannten Vorschriften entsprechend.<br />

Sofern nicht die zuvor unter Satz 1 und 2 genannten<br />

Haftungsumstände eingreifen, ist die Haftung von Prospektverantwortlichen<br />

und deren jeweiligen Organen<br />

bzw. Angestellten – in Bezug auf vorvertragliche und<br />

vertragliche Ansprüche –, sofern gesetzlich zulässig, auf<br />

Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Davon<br />

ausgenommen sind Ansprüche aus Delikt.<br />

Die gegenwärtigen und zukünftigen Vertragspartner<br />

haften nur für diejenigen Angaben, die in ihren Aufgaben-,<br />

Funktions- oder Leistungsbereich fallen. Eine<br />

gesamtschuldnerische Haftung ist ausgeschlossen.<br />

136<br />

Angabenvorbehalt


Gesellschaftsvertrag der Firma<br />

DSF <strong>Justizzentrum</strong> <strong>Thüringen</strong> GmbH & Co. KG<br />

I.<br />

Firma, Sitz, Gesellschaftszweck, Dauer, Geschäftsjahr<br />

§ 1 Firma, Sitz<br />

(1) Die Fondsgesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft. Die<br />

Firma der Fondsgesellschaft lautet: DSF <strong>Justizzentrum</strong> <strong>Thüringen</strong><br />

GmbH & Co. KG.<br />

(2) Sitz der Fondsgesellschaft ist Frankfurt am Main.<br />

§ 2 Gegenstand des Unternehmens<br />

(1) Gegenstand des Unternehmens sind der Erwerb, die Entwicklung<br />

und die Verwaltung von Immobilien und/oder die<br />

Beteiligung an einem anderen Unternehmen, welches den<br />

gleichen oder einen vergleichbaren Gegenstand hat und<br />

alle damit im Zusammenhang stehenden Angelegenheiten,<br />

insbesondere die Beteiligung an der real invest Schloßstraße<br />

GmbH, zukünftig nach Umwandlung und Umfirmierung<br />

DSF Gera GmbH & Co. KG («Besitzgesellschaft»).<br />

(2) Die Fondsgesellschaft ist zu allen Rechtgeschäften, Rechtshandlungen<br />

oder Maßnahmen aller Art berechtigt, die geeignet<br />

erscheinen, den erwähnten Gesellschaftszweck unmittelbar<br />

oder mittelbar zu fördern oder damit im Zusammenhang<br />

stehen.<br />

§ 3 Dauer der Fondsgesellschaft, Geschäftsjahr<br />

(1) Die Dauer der Fondsgesellschaft ist zeitlich nicht bestimmt.<br />

(2) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />

II.<br />

Gesellschafter, Gesellschaftskapital, Gesellschaftskonten<br />

§ 4 Gesellschafter<br />

(1) Persönlich haftende Gesellschafterin ist die DSF Zehnte<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main. Sie ist<br />

zur Leistung einer Einlage weder berechtigt noch verpflichtet.<br />

Sie ist nicht am Vermögen der Fondsgesellschaft beteiligt.<br />

Sie nimmt am Gewinn und Verlust der Fondsgesellschaft<br />

nicht teil. Die Aufnahme weiterer persönlich haftender<br />

Gesellschafter ist möglich.<br />

(2) Geschäftsführender Kommanditist ist die DSF Fünfzehnte<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, mit einer<br />

Pflichteinlage in Höhe von EURO 2.000. Ihre in das Handelsregister<br />

eingetragene Haftsumme beträgt EURO 20.<br />

(3) Treuhandkommanditistin wird die DSF Treuhand GmbH<br />

(«Treuhandkommanditistin»). Über die Treuhandkommanditistin<br />

besteht für Investoren die Möglichkeit, sich mittelbar<br />

als Treugeber an der Fondsgesellschaft zu beteiligen (vgl.<br />

auch Treuhandvertrag). Die Treuhandkommanditistin tritt<br />

im Innenverhältnis mit Aufnahme des ersten Treugebers<br />

mit der von diesem Treugeber gezeichneten Kapitaleinlage<br />

in die Fondsgesellschaft ein, ohne dass es einer weiteren<br />

Erklärung oder Handlung der Gesellschafter bedarf, im Au-<br />

138<br />

Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />

Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />

ßenverhältnis mit Eintragung des Eintritts in das Handelsregister.<br />

(4) Weitere Kommanditisten können gemäß § 6 dieses Vertrages<br />

beitreten («Direktkommanditisten»).<br />

(5) Soweit in diesem Vertrag von Kommanditisten die Rede ist,<br />

sind hiermit Direktkommanditisten, die Treuhandkommanditistin<br />

und die geschäftsführende Kommanditistin gemeint,<br />

es sei denn, etwas anderes ist ausdrücklich bestimmt. Ist<br />

von Gesellschaftern die Rede, so umfasst dies die Kommanditisten<br />

und die persönlich haftende Gesellschafterin.<br />

(6) Jede natürliche Person mit Wohnsitz in der Bundesrepublik<br />

Deutschland, die weder Staatsbürger der USA noch Inhaber<br />

einer dauerhaften Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für<br />

die USA (Greencard) und nicht aus einem anderen Grund in<br />

den USA unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig ist und<br />

weder einen Wohnsitz noch einen Zweitwohnsitz in den<br />

USA oder ihren Hoheitsgebieten hat, kann sich als Gesellschafter<br />

an der Fondsgesellschaft beteiligen. Nicht beteiligen<br />

können sich Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften,<br />

S Corporation, Organisationen oder Vereinigungen<br />

gegründet nach dem Recht der USA oder des Rechts<br />

eines einzelnen Bundesstaates der USA.<br />

§ 5 Gesellschaftskapital<br />

(1) Das Gesellschaftskapital wird durch die Kapitalanteile der<br />

Kommanditisten («Pflichteinlagen») gebildet.<br />

(2) Das Gesellschaftskapital soll durch Aufnahme weiterer Direktkommanditisten<br />

bzw. einer Treuhandkommanditistin<br />

(siehe oben) und/oder durch Erhöhung der Pflichteinlagen<br />

auf bis zu EURO 10.500.000 erhöht werden. Die Erhöhung<br />

der Pflichteinlage der Treuhandkommanditistin erfolgt entsprechend<br />

den von den Treugebern geleisteten Einlagen<br />

(«Einlagen»).<br />

(3) Sämtliche Pflichteinlagen und Einlagen sind in bar zu erbringen.<br />

§ 6 Beitritt von Direktkommanditisten, Beteiligung von<br />

Treugebern, Erhöhung der Pflichteinlage, Haftsumme,<br />

Haftung, Zahlungsverzug<br />

(1) Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ohne ausdrücklich<br />

zu erklärende Zustimmung der anderen Gesellschafter<br />

unwiderruflich ermächtigt und bevollmächtigt, (i) weitere<br />

persönlich haftende Gesellschafter und neue Gesellschafter<br />

als Direktkommanditisten gemäß den nachfolgenden Absätzen<br />

3 bis 16 in die Fondsgesellschaft aufzunehmen und<br />

entsprechende Aufnahmeverträge («Beitrittserklärun g<br />

(en)») im Namen aller Mitgesellschafter abzuschließen, (ii)<br />

Vereinbarungen über die Erhöhung der Pflichteinlagen abzuschließen<br />

und (iii) die Rechte aus den nachfolgenden Absätzen<br />

sowie den §§ 10 Abs. 4, § 15 auszuüben. Sie ist ermächtigt<br />

und bevollmächtigt durch (i) und/oder (ii), das<br />

Kommanditkapital auf bis zu EURO 10.500.000 zu erhöhen<br />

und den endgültig benötigten Betrag des Kommanditkapitals<br />

bis zu dieser Obergrenze festzulegen. Für den Beitritt<br />

der Treuhandkommanditistin gilt § 4 Abs. 3 Satz 3.<br />

(2) Die Treuhandkommanditistin ist unter Befreiung von den<br />

Beschränkungen des § 181 BGB unabhängig vom Zeit-


punkt ihres Beitritts zur Fondsgesellschaft berechtigt und<br />

bevollmächtigt, ohne Zustimmung der Mitgesellschafter<br />

das Kommanditkapital der Fondsgesellschaft durch ihre<br />

Pflichteinlage – ohne Agio – auf insgesamt bis zu EURO<br />

10.500.000 nach Abschluss entsprechender Treuhandverträge<br />

durch Erklärung gegenüber der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin zum Beitrittstermin gem. Abs. 6 zu erhöhen.<br />

Dabei bildet der Betrag von EURO 10.500.000 die absolute<br />

Obergrenze, bis zu der das Kommanditkapital insgesamt<br />

erhöht werden kann. Für den Beitritt ihrer Treugeber<br />

verwendet sie Beitrittserklärungen, die sich inhaltlich nach<br />

den folgenden Vorgaben bzw. nach den Vorgaben der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin richten (z. B. Abs. 3 Satz<br />

2 und 4, Abs. 6 Satz 1).<br />

(3) Die Pflichteinlage des jeweiligen Direktkommanditisten<br />

bzw. die Einlage des jeweiligen Treugebers, die die Treuhandkommanditistin<br />

treuhänderisch für diesen hält und<br />

verwaltet, muss jeweils mindestens EURO 10.000 betragen<br />

und höhere Beträge müssen durch EURO 1.000 ganzzahlig<br />

teilbar sein. Im Falle der Überzeichnung ist die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin bzw. die Treuhandkommanditistin<br />

berechtigt, das Beitrittsangebot des Investors ganz oder<br />

teilweise abzulehnen. Die Einlage lautet dann auf den zugeteilten<br />

Betrag. Im Einzelfall kann die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin hiervon (Satz 1) Ausnahmen zulassen. Die<br />

Höhe der Pflichteinlagen neu eintretender Direktkommanditisten<br />

bzw. der Einlagen der Treugeber oder der Betrag der<br />

Erhöhung der Pflicht- bzw. Einlage sowie die Höhe der Einzahlungsraten<br />

und deren Fälligkeitstermine ergeben sich<br />

aus den Beitrittserklärungen. Die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

kann in den Beitrittserklärungen bestimmen,<br />

dass die sich neu beteiligenden Direktkommanditisten/<br />

Treu geber oder Direktkommanditisten/Treugeber, die ihre<br />

Pflicht- bzw. Einlage erhöhen, ein Agio zu entrichten haben.<br />

(4) Die persönlich haftende Gesellschafterin ist berechtigt, im<br />

Einzelfall auch juristische Personen, Gesellschaften bürgerlichen<br />

Rechts und Personengesellschaften als Direktkommanditist<br />

aufzunehmen. Bezüglich der Pflichteinlage gilt<br />

§ 6 Abs. 3.<br />

(5) Die in das Handelsregister einzutragende Haftsumme des<br />

jeweiligen Direktkommanditisten beträgt EURO 1 auf je<br />

EURO 100 seines als Pflichteinlage gezeichneten Anlagebetrages.<br />

(6) Sofern die Beitrittserklärungen eine bestimmte Frist für den<br />

Beitritt vorsehen («Beitrittstermin»), die die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin festlegen darf, ist die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin berechtigt, die Frist ohne ausdrücklich<br />

zu erklärende Zustimmung der anderen Gesellschafter<br />

zu verlängern oder auch zu einem früheren Zeitpunkt zu beenden.<br />

Im Falle des Erreichens des von der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin gemäß § 6 Abs. 1, Satz 2 endgültig<br />

festgelegten benötigten Kommanditkapitals endet die<br />

Zeichnungsfrist zu diesem Zeitpunkt.<br />

(7) Die Pflichteinlagen der Direktkommanditisten sowie das gegebenenfalls<br />

jeweils zu entrichtende Agio sind durch Überweisung<br />

auf das Konto der Fondsgesellschaft, welches in<br />

der Beitrittserklärung näher bezeichnet ist, zu leisten. Die<br />

Treuhandkommanditistin erbringt die von ihr jeweils übernommene<br />

Pflichteinlage gegebenenfalls zuzüglich Agio<br />

nach Vorliegen entsprechender Treuhandaufträge der Treugeber<br />

durch Eingang der jeweils fälligen Beträge auf dem<br />

Konto der Fondsgesellschaft. Die Pflichteinlage bzw. die<br />

Einlage sowie das Agio sind in EURO zu erbringen. Teilzahlungen<br />

werden, sofern in der Beitrittserklärung nichts anderes<br />

bestimmt ist, verhältnismäßig auf die Pflichteinlage<br />

bzw. Einlage und das gegebenenfalls zu entrichtende Agio<br />

angerechnet.<br />

(8) Die Aufnahme als Direktkommanditist zum Beitrittstermin<br />

wird im Innenverhältnis wirksam mit Annahme der Beitrittserklärung<br />

durch die persönlich haftende Gesellschafterin. Im<br />

Außenverhältnis ist die Aufnahme als Direktkommanditist<br />

aufschiebend bedingt durch die Eintragung im Handelsregister;<br />

für die Treuhandkommanditistin gilt § 4 Abs. 3, Satz 3.<br />

(9) Jeder Direktkommanditist ist verpflichtet, der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin spätestens vier Wochen nach<br />

Zugang der Information über die Annahme seiner Beitrittserklärung<br />

– auf eigene Kosten – eine öffentlich beglaubigte,<br />

unwiderrufliche, über den Tod hinaus geltende Handelsregistervollmacht<br />

zu erteilen, die die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

zu allen Anmeldungen zum Handelsregister<br />

ermächtigt, an denen ein Direktkommanditist mitzuwirken<br />

verpflichtet ist. Eine entsprechende Verpflichtung trifft den<br />

Rechtsnachfolger an einem Gesellschaftsanteil des Direktkommanditisten.<br />

Der Wortlaut der Handelsregistervollmacht<br />

ergibt sich aus dem mit der Annahmeerklärung überreichten<br />

Formular. Die persönlich haftende Gesellschafterin wird<br />

nach Erhalt der Handelsregistervollmacht und der Leistung<br />

der Pflichteinlage gemäß der Beitrittserklärung den Beitretenden<br />

als Direktkommanditisten zum Handelsregister mit<br />

seiner vollen Haftsumme anmelden. Die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin ist zu Einzelanmeldungen nicht verpflichtet.<br />

Sofern der Direktkommanditist die Handelsregistervollmacht<br />

trotz Mahnung nicht beibringt, steht der Fondsgesellschaft<br />

das Recht zu, den Direktkommanditisten aus<br />

der Fondsgesellschaft auszuschließen. Die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin ist ermächtigt und bevollmächtigt,<br />

den Ausschluss im Namen der Fondsgesellschaft und aller<br />

anderen Gesellschafter zu erklären. Der Rückzahlungsanspruch<br />

des Direktkommanditisten ist in diesem Fall auf die<br />

geleisteten Zahlungen begrenzt. Die Treuhandkommanditistin<br />

wird der persönlich haftenden Gesellschafterin nach Absprache<br />

ebenfalls eine solche Handelsregistervollmacht<br />

ausstellen.<br />

(10) Die Haftung der Kommanditisten ist im Innenverhältnis auf<br />

deren jeweilige Pflichteinlage begrenzt. Hierüber hinausgehende<br />

Verpflichtungen bestehen nicht. Im Außenverhältnis<br />

ist die Haftung eines jeden Kommanditisten gegenüber<br />

Dritten vom Zeitpunkt seiner Eintragung im Handelsregister<br />

an auf die Höhe der eingetragenen Haftsumme begrenzt.<br />

Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn und soweit die Einlage<br />

i. S. v. § 171 Abs. 1, 2. Hbs. HGB geleistet ist. Soweit<br />

Ausschüttungen Rückzahlungen von Einlagen (Entnahmen)<br />

Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />

139


i. S. v. § 172 Abs. 4 HGB darstellen, lebt die Haftung bis zur<br />

im Handelsregister eingetragenen Haftsumme wieder auf.<br />

(11) Die Kommanditisten übernehmen gegenüber der Fondsgesellschaft<br />

keine Nachschussverpflichtungen, die über die<br />

Verpflichtung zur Leistung ihrer Pflichteinlagen gegebenenfalls<br />

zuzüglich Agio hinausgehen. Eine derartige Verpflichtung<br />

kann nur durch einstimmige Gesellschafterbeschlüsse<br />

oder einstimmige Änderungen des Gesellschaftsvertrags<br />

begründet werden. Der Ausschluss der Nachschusspflicht<br />

lässt die Haftung der Kommanditisten gegenüber Gesellschaftsgläubigern<br />

gemäß § 172 Abs. 4 HGB unberührt (vgl.<br />

§ 6 Abs. 10).<br />

(12) Leistet ein Direktkommanditist die Pflichteinlage bzw. ein<br />

Treugeber die Einlage nicht zu dem in der Beitrittserklärung<br />

festgesetzten Fälligkeitstag, kommt er auch ohne das Erfordernis<br />

einer Mahnung ab Fälligkeit in Verzug. Der Direktkommanditist<br />

bzw. Treugeber schuldet für die Dauer des<br />

Verzugs – unbeschadet sonstiger gesetzlicher oder gemäß<br />

diesem Vertrag vorgesehener Rechtsfolgen – Verzugszinsen<br />

in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz<br />

(§ 247 BGB) ab dem jeweiligen Fälligkeitstag.<br />

(13) Leistet ein Direktkommanditist bzw. Treugeber auf eine<br />

nach Eintritt des Verzugs versandte schriftliche Mahnung<br />

innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang dieser<br />

Mahnung nicht den rückständigen Betrag nebst aufgelaufener<br />

Verzugszinsen, schuldet der säumige Direktkommanditist<br />

bzw. Treugeber der Fondsgesellschaft Schadensersatz<br />

in Höhe von 10 % der übernommenen Pflicht- bzw. Einlage.<br />

Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Zahlungseingang<br />

auf dem Konto der Fondsgesellschaft. Es bleibt dem Direktkommanditisten<br />

bzw. Treugeber vorbehalten, nachzuweisen,<br />

ein Schaden sei überhaupt nicht oder wesentlich niedriger<br />

als die Pauschale entstanden. Weitergehende Schäden<br />

in diesem Sinne sind insbesondere auch infolge des<br />

Verzugs erforderlich werdende Refinanzierungskosten der<br />

Fondsgesellschaft und/oder eines Dritten, der eine Platzierungsgarantie<br />

übernommen hat, auch wenn dieser die Platzierungsgarantie<br />

nicht direkt gegenüber der Fondsgesellschaft<br />

übernommen hat. Die Fondsgesellschaft ist berechtigt,<br />

Verzugszinsen und Schadensersatzansprüche gegen<br />

einen eventuellen Rückzahlungsanspruch des Direktkommanditisten<br />

bzw. Treugebers zu verrechnen.<br />

(14) Sofern der Direktkommanditist auf eine nach Eintritt des<br />

Verzugs abgesandte Mahnung i. S. v. § 6 Abs. 13 nicht fristgerecht<br />

zahlt, ist die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

ermächtigt und bevollmächtigt, im Namen der Fondsgesellschaft<br />

und aller anderen Gesellschafter, den Direktkommanditisten<br />

durch schriftliche Erklärung fristlos aus der<br />

Fondsgesellschaft auszuschließen. Ein Anspruch auf Abfindung<br />

besteht in diesem Fall nicht; geleistete Teileinzahlungen<br />

werden zinslos zurückerstattet. Die Ausschließung<br />

kann auch auf den noch nicht eingezahlten Teil der Pflichteinlage<br />

beschränkt werden und kann sich zusätzlich auch<br />

auf einen Teil der bereits geleisteten Pflichteinlage erstrecken.<br />

§ 6 Abs. 3 Satz 1 gilt für den nach der Ausschließung<br />

verbleibenden Teil der Pflicht- bzw. Einlage nicht. Die Kos-<br />

140 Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />

ten der Ausschließung trägt der säumige Direktkommanditist;<br />

§ 6 Abs. 13 letzter Satz gilt entsprechend.<br />

(15) Sofern ein Treugeber auf eine nach dem Eintritt des Verzugs<br />

abgesandte Mahnung i. S. v. § 6 Abs. 13 nicht fristgerecht<br />

zahlt, ist die persönlich haftende Gesellschafterin ermächtigt<br />

und bevollmächtigt, im Namen der Fondsgesellschaft und<br />

aller Gesellschafter von der Treuhandkommanditistin zu verlangen,<br />

dass diese den zwischen der Treuhandkommanditistin<br />

und dem Treugeber geschlossenen Treuhandvertrag kündigt.<br />

Abs. 14 Satz 3 bis 5 gelten entsprechend.<br />

(16) Absätze 13, 14 und Abs. 15 gelten entsprechend, wenn der<br />

Direktkommanditist bzw. Treugeber seiner Verpflichtung<br />

zur Beibringung des für die Identifikationsprüfung nach<br />

dem Geldwäschegesetz erforderlichen Nachweises gemäß<br />

Beitrittserklärung innerhalb einer Frist von vier Wochen<br />

nach Zugang einer schriftlichen Aufforderung der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin bzw. der Treuhandkommanditistin<br />

nicht nachkommt.<br />

(17) Alle Gesellschafter und Treugeber sind vom gesetzlichen<br />

Wettbewerbsverbot gemäß § 112 HGB befreit.<br />

§ 7 Konten der Kommanditisten und Treugeber<br />

(1) Für jeden Kommanditisten und Treugeber werden ein Gesellschafterkonto<br />

(Kapitalkonto I), zwei Sonderkonten (Kapitalkonto<br />

II und Kapitalkonto III) und gegebenenfalls ein<br />

Agiokonto (Kapitalkonto IV) geführt.<br />

(2) Auf dem Gesellschafterkonto (Kapitalkonto I) wird die geleistete<br />

Pflicht- bzw. Einlage gutgeschrieben; nach Volleinzahlung<br />

der Pflicht- bzw. Einlage wird es als Festkonto geführt<br />

und ist unveränderlich. Das Kapitalkonto I ist allein maßgeblich<br />

für die Beteiligung des Kommanditisten bzw. Treugebers<br />

am Vermögen, am Gewinn bzw. Verlust und an einem etwaigen<br />

Liquidationserlös sowie für den Stimmanteil.<br />

(3) Auf dem ersten Sonderkonto (Kapitalkonto II) werden Entnahmen<br />

gebucht.<br />

(4) Auf dem zweiten Sonderkonto (Kapitalkonto III) werden die<br />

auf den jeweiligen Kommanditisten und Treugeber entfallenden<br />

Gewinn- und Verlustanteile gebucht.<br />

(5) Auf dem Agiokonto (Kapitalkonto IV) werden das Agio, soweit<br />

die Beitrittserklärung für den entsprechenden Direktkommanditist<br />

bzw. Treugeber die Entrichtung eines Agios<br />

vorsieht, sowie alle über die Pflicht- bzw. Einlage (Kapitalkonto<br />

I) hinaus geleisteten Beiträge verbucht.<br />

(6) Die Salden auf den jeweiligen Kapitalkonten werden nicht<br />

verzinst.<br />

III.<br />

Die Treuhandkommanditistin<br />

§ 8 Aufgaben und Pflichten der Treuhandkommanditistin<br />

(1) Die Treuhandkommanditistin hält die Anteile der Treugeber<br />

an der Fondsgesellschaft im eigenen Namen, jedoch auf<br />

Rechnung der Treugeber.<br />

(2) Das Rechtsverhältnis zwischen der Treuhandkommanditistin<br />

und den Treugebern richtet sich nach dem Treuhandver-


trag. Für das Verhältnis zwischen der Treuhandkommanditistin<br />

und den Treugebern gelten die Bestimmungen des<br />

Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft entsprechend,<br />

sofern nicht im Treuhandvertrag abweichende Regelungen<br />

enthalten sind.<br />

(3) Die Treuhandkommanditistin führt ein Verzeichnis der Treugeber,<br />

in welchem der vollständige Name und die Anschrift<br />

des Treugebers, die Höhe seiner Einlage sowie eventuelle<br />

sonstige Angaben im unmittelbaren Zusammenhang mit<br />

der Beteiligung verzeichnet sind. Gegenüber der Fondsgesellschaft<br />

ist jeweils die von der Treuhandkommanditistin<br />

aufzustellende Liste der Treugeber verbindlich. Streitigkeiten<br />

darüber, ob eine Person als Treugeber anzusehen ist,<br />

sind ausschließlich zwischen der Treuhandkommanditistin<br />

und dem Treugeber zu klären.<br />

(4) Die Treuhandkommanditistin bevollmächtigt den Treugeber<br />

zur Ausübung des Stimmrechts in Höhe des für ihn treuhänderisch<br />

gehaltenen Kapitalanteils. Für den Fall, dass der<br />

Treugeber weder selbst noch durch einen von ihm bevollmächtigten<br />

Dritten an der Gesellschafterversammlung oder<br />

am schriftlichen Verfahren teilnimmt, kann die Treuhandkommanditistin<br />

das Stimmrecht selbst ausüben. Für die<br />

Ausübung des Stimmrechts und der sonstigen mitgliedschaftlichen<br />

Rechte aus den übernommenen Treuhandkommanditeinlagen<br />

ist die Treuhandkommanditistin an<br />

eventuelle Weisungen der Treugeber gebunden (vgl. § 6<br />

des Treuhandvertrages).<br />

(5) Die Treuhandkommanditistin haftet im Verhältnis der Gesellschafter<br />

untereinander für die Erbringung der von ihr<br />

treuhänderisch übernommenen Pflichteinlage. Die Haftung<br />

ist beschränkt auf die von den Treugebern vorgenommenen<br />

Einzahlungen auf das Konto der Fondsgesellschaft.<br />

§ 9 Rechte der Treuhandkommanditistin<br />

(1) Für ihre Bereitschaft, die Stellung eines Treuhandkommanditisten<br />

einzunehmen, einschließlich der tatsächlichen<br />

Übernahme der Treuhandkommanditistenstellung für alle<br />

Treugeber, erhält die Treuhandkommanditistin von der<br />

Fondsgesellschaft eine jährliche pauschale Vergütung in<br />

Höhe von EURO 10.000 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Für das Jahr 2009 wird die Vergütung aufgrund des erhöhten<br />

Verwaltungsaufwands für die Erfassung der beigetretenen<br />

Treugeber voll gezahlt. Die Vergütung ist jeweils nach<br />

Rechnungsstellung mit einer Frist von 14 Kalendertagen ab<br />

Eingang der Rechnung bei der Fondsgesellschaft zur Zahlung<br />

fällig. Die Vergütung gilt im Verhältnis der Gesellschafter<br />

zueinander als Aufwand der Fondsgesellschaft.<br />

(2) Die Treuhandkommanditistin ist ausschließlich auf Rechnung<br />

und Gefahr der Treugeber tätig. Ihre Rechte gegenüber<br />

der Fondsgesellschaft beschränken sich auf den Beitritt, das<br />

treuhänderische Halten der Kommanditbeteiligung für die<br />

Treugeber und auf die Entgegennahme der Ladung zu den<br />

Gesellschafterversammlungen sowie auf die Ausübung des<br />

Stimmrechts gem. § 8 Abs. 4 Satz 2. Sie kann von der Geschäftsführung<br />

verlangen, dass die Einladungen direkt an die<br />

Treugeber übersandt werden. Alle übrigen Rechte der Kom-<br />

manditisten werden durch die Treugeber selbst wahrgenommen,<br />

d. h. sie werden so behandelt, als wenn sie selbst Gesellschafter<br />

wären. Die Treuhandkommanditistin tritt den<br />

Treugebern insbesondere sämtliche Ansprüche gegen die<br />

Fondsgesellschaft aus der treuhänderisch für den Treugeber<br />

gehaltenen Kommanditbeteiligung anteilig entsprechend der<br />

Höhe der vom Treugeber gemäß der Beitrittserklärung geleisteten<br />

Einlage auf den jeweils festzustellenden Jahresgewinn,<br />

die Ausschüttungen/Entnahmen, den Liquidationserlös<br />

sowie auf ein etwaiges Auseinandersetzungsguthaben<br />

im Falle des Ausscheidens aus der Fondsgesellschaft ab.<br />

(3) Die Treuhandkommanditistin hat das Recht, die von ihr<br />

treuhänderisch gehaltene Kommanditeinlage jederzeit auf<br />

den oder die Treugeber zu übertragen, so dass diese Direktkommanditisten<br />

werden. Die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

stimmt dieser Übertragung bereits jetzt zu und<br />

verpflichtet sich, die Anmeldung zum Handelsregister<br />

durchzuführen.<br />

IV.<br />

Geschäftsführung, Vertretung, Kontrollrecht, Rechenschaftsbericht<br />

§ 10 Geschäftsführung, Vertretung<br />

(1) Zur Geschäftsführung ist die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

nur gemeinsam mit dem geschäftsführenden<br />

Kommanditisten berechtigt und verpflichtet (zusammen<br />

«Geschäftsführung»).<br />

(2) Sollte der geschäftsführende Kommanditist seine Beteiligung<br />

übertragen (§ 15 Abs. 4a)) oder kündigen (§ 16 Abs.<br />

6), gilt seine Geschäftsführungsbefugnis mit Bestellung<br />

eines neuen geschäftsführenden Kommanditisten als einvernehmlich<br />

aufgehoben. Der geschäftsführende Kommanditist<br />

wird seine Absicht, die Beteiligung zu übertragen oder<br />

zu kündigen, der Fondsgesellschaft vorab mitteilen. Die<br />

persönlich haftende Gesellschafterin wird unverzüglich eine<br />

Gesellschafterversammlung einberufen, die einen neuen<br />

geschäftsführenden Kommanditisten bestellt. Der neue geschäftsführende<br />

Kommanditist kann eine natürliche oder<br />

eine juristische Person sein. Dabei steht der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin aufgrund ihrer besseren Kenntnis<br />

der Erfordernisse, die an dieses Amt geknüpft sind, das alleinige<br />

Vorschlagsrecht zu. Das Gleiche gilt für den Fall des<br />

Versterbens (§ 17), des Ausscheidens (§ 18 Abs. 1) oder der<br />

Ausschließung (§ 18 Abs. 2) eines geschäftsführenden<br />

Kommanditisten. Die Gesellschafterversammlung ist darüber<br />

hinaus berechtigt, die Geschäftsführungsbefugnis des<br />

geschäftsführenden Kommanditisten zu widerrufen und<br />

einen neuen geschäftsführenden Kommanditisten zu bestellen.<br />

Das alleinige Vorschlagsrecht der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin gilt auch für diesen Fall.<br />

(3) Die Fondsgesellschaft wird durch einen oder mehrere persönlich<br />

haftende Gesellschafter vertreten. Sind mehrere<br />

persönlich haftende Gesellschafter bestellt, haben sie jeweils<br />

Alleinvertretungsrecht. Dem geschäftsführenden<br />

Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />

141


Kommanditist – und seinem Nachfolger – wird Generalvollmacht<br />

zur Vertretung der Fondsgesellschaft in allen Belangen<br />

erteilt. Er vertritt die Fondsgesellschaft gemeinsam mit<br />

einem persönlich haftenden Gesellschafter.<br />

(4) Die persönlich haftende Gesellschafterin selbst und ihre gesetzlichen<br />

Vertreter sowie der geschäftsführende Kommanditist<br />

– gegebenenfalls auch dessen gesetzlicher Vertreter –<br />

sind für Rechtsgeschäfte mit der Fondsgesellschaft von<br />

den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Sie sind zur<br />

Erteilung von Untervollmachten berechtigt. Die Erteilung<br />

von Untervollmacht hat schriftlich zu erfolgen.<br />

(5) Sollte der geschäftsführende Kommanditist seine Beteiligung<br />

übertragen (§ 15 Abs. 4a)) oder kündigen (§ 16 Abs.<br />

6) oder als Gesellschafter ausgeschlossen (§ 18) werden,<br />

gilt seine Vertretungsmacht durch die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin als widerrufen.<br />

(6) Die Geschäftsführung ist verpflichtet, die Geschäfte der<br />

Fondsgesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns<br />

zu führen.<br />

(7) Die Geschäftsführung ist jederzeit berechtigt, die Geschäfte<br />

der Fondsgesellschaft ganz oder teilweise von Dritten, die<br />

namens und für Rechnung der Fondsgesellschaft handeln,<br />

besorgen zu lassen und die hierfür erforderlichen Vollmachten<br />

zu erteilen, ohne dass dadurch ihre eigene Geschäftsführungsberechtigung/-verpflichtung<br />

eingeschränkt wird.<br />

Die durch die Beauftragung Dritter entstehenden Kosten<br />

trägt die Fondsgesellschaft.<br />

(8) Für alle über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehenden<br />

Geschäfte der Fondsgesellschaft, abgesehen von den<br />

in Abs. 10, ist eine vorherige Zustimmung durch Gesellschafterbeschluss<br />

erforderlich, soweit diese Geschäfte nicht<br />

im Rahmen des jeweils aktuellen Investitions- und Finanzierungsplanes<br />

enthalten sind. Hierzu zählen insbesondere:<br />

(a) Erwerb, Veräußerung und Übertragung von Beteiligungen<br />

an anderen Unternehmen sowie die Begründung<br />

von Niederlassungen;<br />

(b) Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundvermögen<br />

und sonstigem Anlagevermögen der Fondsgesellschaft;<br />

(c) Gewährung oder Aufnahme von Darlehen, Abgabe von<br />

Garantien oder Bürgschaften und Übernahme sonstiger<br />

Haftungsrisiken durch die Fondsgesellschaft, soweit<br />

diese insgesamt einen Betrag in Höhe von EURO<br />

1.000.000 netto überschreiten;<br />

(d) Abschluss, Ergänzung oder Beendigung von sonstigen<br />

langfristigen Vereinbarungen der Fondsgesellschaft mit<br />

einer Laufzeit von mehr als einem Jahr, sofern der Gegenstandswert<br />

des jeweiligen Vertrags mehr als EURO<br />

1.000.000 netto beträgt;<br />

(e) Änderungen des Investitions- und Finanzierungsplanes,<br />

soweit die Änderung einen Betrag von mehr als EURO<br />

1.000.000 netto betrifft;<br />

(f) Sonstige Geschäfte mit einem Geschäftswert von mehr<br />

als EURO 1.000.000 netto, die außerhalb des Unternehmenszweckes<br />

liegen;<br />

(g) Änderungen des Gesellschaftsvertrags einschließlich<br />

der Änderung des Unternehmenszwecks, der Erhö-<br />

142 Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />

hung oder Reduzierung des Kommanditkapitals<br />

und/oder der Haftsummen. Zur Erhöhung des Kommanditkapitals<br />

der Fondsgesellschaft sowie der Haftsummen<br />

durch Aufnahme neuer Gesellschafter als Direktkommanditisten<br />

und einer Treuhandkommanditistin<br />

auf bis zu EURO 10.500.000 ist die Zustimmung in § 5<br />

Abs. 2 dieses Gesellschaftsvertrags bereits erteilt;<br />

(h) Auflösung der Fondsgesellschaft, sofern nicht § 22<br />

Abs.1 S. 2 gilt.<br />

(9) Zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Fondsgesellschaft<br />

zählen demgegenüber insbesondere die Erfüllung und die<br />

Umsetzung aller von ihr und/oder der Besitzgesellschaft<br />

eingegangenen Geschäfte und Verträge, die im Verkaufsprospekt<br />

dargestellt sind, soweit in diesem Vertrag nichts<br />

anderes geregelt ist.<br />

(10) Insbesondere für folgende Geschäfte der Fondsgesellschaft<br />

ist keine vorherige Zustimmung durch Gesellschafterbeschluss<br />

erforderlich:<br />

(a) Sämtliche Geschäfte, die im Rahmen der Vorbereitung<br />

und des Vollzugs des Erwerbs des Anteils i. H. v. 94 %<br />

an der Besitzgesellschaft erfolgen, insbesondere, aber<br />

nicht abschließend:<br />

p Annahme der Abtretung des Kommanditanteils an<br />

der Besitzgesellschaft durch die Fondsgesellschaft<br />

p Zustimmung zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages<br />

der Besitzgesellschaft<br />

p Zustimmung zum Austritt der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin, real invest Schloßstraße Gera Verwaltungs-GmbH,<br />

bei der Besitzgesellschaft<br />

p Zustimmung zum Beitritt der DSF Zehnte Verwaltungsgesellschaft<br />

als neue persönlich haftende Gesellschafterin<br />

bei der Besitzgesellschaft<br />

p Zustimmung zum Beitritt der Deutsche Structured<br />

Finance GmbH oder einer ihrer Tochtergesellschaften<br />

als neuer geschäftsführender Kommanditist zur<br />

Besitzgesellschaft<br />

p Zustimmung zur Beschlussfassung bei der Besitzgesellschaft<br />

über aa) eine Kapitalerhöhung auf bis<br />

zu EUR 8,5 Mio., bb) Sitzverlegung nach Frankfurt<br />

am Main, cc) Umfirmierung in DSF Gera GmbH &<br />

Co. KG sowie dd) Abschluss von in dem Verkaufsprospekt<br />

beschriebenen Verwaltungsverträgen<br />

p Zustimmung zur Aufnahme von Darlehen bei der<br />

Besitzgesellschaft i. H. v. von bis zu EURO 10,5 Mio.<br />

(b) Ausübung der der Fondsgesellschaft aus dem Anteilskaufvertrag<br />

mit der Immobilien Invest Köln GmbH und<br />

der InCity Immobilien AG, Köln, zustehenden Rücktrittsrechte<br />

sowie aller in diesem Zusammenhang erforderlichen<br />

Handlungen und Erklärungen, insbesondere<br />

die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen<br />

und die Inanspruchnahme von Sicherheiten.<br />

(c) Handlungen im Zusammenhang mit der Ausübung der<br />

Platzierungsgarantie der Deutsche Structured Finance<br />

GmbH zugunsten der Gesellschaft, wie z. B. die Aufnahme<br />

eines Direktkommanditisten nach dem<br />

15.12.2009 oder die Aufnahme eines Darlehens


(d) Gerichtliche und außergerichtliche Verfolgung sämtlicher<br />

Rechte aus den zur Realisierung des Investitionsvorhabens<br />

abgeschlossenen Verträgen<br />

(11) Hinsichtlich Geschäftsanteilen an Unternehmen gemäß § 2<br />

Absatz 1 hat für den Fall, dass bei einem dieser Unternehmen<br />

ein Gesellschafterbeschluss zu fassen ist (gemäß dem<br />

entsprechenden Gesellschaftsvertrag), die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin der Fondsgesellschaft zuvor eine Beschlussfassung<br />

der Gesellschafterversammlung herbeizuführen:<br />

(a) Die Beschlüsse werden gemäß § 12 dieses Gesellschaftsvertrags<br />

gefasst.<br />

(b) Beschlüsse, die die Änderung eines Gesellschaftsvertrags<br />

eines Unternehmens gemäß § 2 Absatz 1 oder<br />

Umwandlungen zum Gegenstand haben, bedürfen<br />

einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen;<br />

sonstige Beschlüsse in Ansehung der Beteiligung an<br />

einem Unternehmen gemäß § 2 Absatz 1, insbesondere<br />

die Beschlüsse über die Liquidation der Besitzgesellschaft<br />

und den Verkauf der Immobilie der Besitzgesellschaft,<br />

bedürfen der einfachen Mehrheit der abgegebenen<br />

Stimmen.<br />

(12) Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält ab dem Jahr<br />

2009 für die Übernahme der persönlichen Haftung eine<br />

jährliche Vergütung in Höhe von 1 % ihres Stammkapitals<br />

in EURO sowie für ihre Geschäftsführungstätigkeit eine<br />

jährliche Vergütung in Höhe von EURO 5.000, jeweils zzgl.<br />

der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der geschäftsführende<br />

Kommanditist erhält für seine Geschäftsführungstätigkeit<br />

eine jährliche Vergütung in Höhe von EURO 5.000 zzgl. der<br />

gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

Diese Vergütungen gelten im Verhältnis der Gesellschafter<br />

zueinander als Aufwand der Fondsgesellschaft. Die Vergütungen<br />

sind auf schriftliche Anforderung mit einer Frist von<br />

14 Kalendertagen ab Eingang der jeweiligen Anforderung<br />

bei der Fondsgesellschaft fällig. Daneben werden der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin und dem geschäftsführenden<br />

Kommanditisten gegen Nachweis ihre Auslagen erstattet.<br />

(13) Die Kommanditisten erteilen der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

Empfangsvollmacht im Sinne von § 183 AO<br />

für alle Verwaltungsakte und Mitteilungen im Zusammenhang<br />

mit steuerlichen Feststellungsverfahren auf Ebene der<br />

Fondsgesellschaft. Die Empfangsvollmacht gilt unwiderruflich<br />

über die Zeit der Gesellschaftsbeteiligung hinaus, soweit<br />

Steuerbescheide und Verwaltungsakte betroffen sind,<br />

die für Veranlagungszeiträume während der Beteiligung als<br />

Gesellschafter der Fondsgesellschaft ergehen.<br />

§ 11 Kontrollrecht, Rechenschaftsbericht<br />

(1) Die Gesellschafter und Treugeber haben über das Kontrollrecht<br />

nach § 166 HGB hinaus das Recht, die Handelsbücher<br />

und Papiere der Fondsgesellschaft durch einen zur Berufsverschwiegenheit<br />

verpflichteten Sachverständigen am<br />

Sitz der Fondsgesellschaft einsehen zu lassen. Die hiermit<br />

verbundenen Kosten des zur Berufsverschwiegenheit ver-<br />

pflichteten Sachverständigen sind nur dann von der Fondsgesellschaft<br />

zu tragen, wenn dies von den Gesellschaftern<br />

gemäß § 12 beschlossen wurde.<br />

(2) Die Geschäftsführung informiert die Gesellschafter und<br />

Treugeber mit einem jährlich zu erstellenden Rechenschaftsbericht<br />

über die wesentlichen geschäftlichen Vorgänge<br />

und die wirtschaftliche Situation der Fondsgesellschaft.<br />

Im Rechenschaftsbericht ist insbesondere der Jahresabschluss<br />

nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches,<br />

der Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers und das<br />

steuerliche Ergebnis sowie die Ausschüttung darzustellen.<br />

Der Rechenschaftsbericht ist den Gesellschaftern und Treugebern<br />

mit der Einladung zur ordentlichen Gesellschafterversammlung<br />

bzw. mit der Mitteilung über die Einleitung<br />

des schriftlichen Verfahrens (§ 12 Abs. 2 Satz 2) zuzuleiten.<br />

Die mit der Erstellung des Rechenschaftsberichts verbundenen<br />

Kosten sind Aufwendungen der Fondsgesellschaft.<br />

V.<br />

Gesellschafterbeschlüsse<br />

§ 12 Gesellschafterbeschlüsse<br />

(1) Die von den Gesellschaftern in den Angelegenheiten der<br />

Fondsgesellschaft zu treffenden Bestimmungen erfolgen<br />

durch Beschlussfassung. Gesellschafterbeschlüsse werden<br />

in Gesellschafterversammlungen oder im schriftlichen Verfahren<br />

gefasst. Beide Verfahren stehen dabei gleichwertig<br />

nebeneinander. Die Entscheidung darüber, welches Verfahren<br />

angewendet wird, obliegt der Geschäftsführung. Neben<br />

den direkt beteiligten Gesellschaftern hat auch jeder Treugeber<br />

nach Maßgabe des Treuhandvertrags ein Teilnahmerecht<br />

an den Gesellschafterversammlungen.<br />

(2) Die Gesellschafterversammlungen finden nach Ermessen<br />

des Einberufenden am Sitz der Fondsgesellschaft oder an<br />

einem anderen Ort in Deutschland statt und können von<br />

der Geschäftsführung jederzeit einberufen werden. Die ordentliche<br />

Gesellschafterversammlung, d. h. die Gesellschafterversammlung,<br />

die den Jahresabschluss feststellt,<br />

findet innerhalb von acht Monaten nach Schluss des Geschäftsjahres<br />

statt, soweit nicht die Beschlussfassung zur<br />

Feststellung des Jahresabschlusses im schriftlichen Verfahren<br />

erfolgt. Die Geschäftsführung ist darüber hinaus zur<br />

Einberufung einer Gesellschafterversammlung verpflichtet,<br />

wenn dies von Kommanditisten bzw. Treugebern, die mindestens<br />

10 % der Pflicht- bzw. Einlagen der Fondsgesellschaft<br />

halten, schriftlich unter Angabe des Zwecks und der<br />

Gründe verlangt wird oder es im Interesse der Fondsgesellschaft<br />

erforderlich erscheint; laufende Abstimmungsverfahren<br />

bleiben davon unberührt.<br />

(3) Die Einberufung einer Gesellschafterversammlung erfolgt<br />

durch die Geschäftsführung durch schriftliche Einladung<br />

unter Beifügung der Tagesordnung an die zuletzt der<br />

Fondsgesellschaft benannte Adresse eines jeden Gesellschafters.<br />

Die Einladung soll vier Wochen vor der Versammlung<br />

an die Gesellschafter versandt werden. In drin-<br />

Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />

143


genden Fällen kann diese Frist auf eine Woche verkürzt<br />

werden. Bei der Berechnung der Fristen werden der Tag<br />

der Absendung und der Tag der Versammlung mitgezählt.<br />

Die Geschäftsführung ist verpflichtet, den Versand der<br />

schriftlichen Einladungen zu dokumentieren. Anträge, die<br />

die Tagesordnungspunkte ergänzen, sind schriftlich zu begründen<br />

und können von jedem Gesellschafter und Treugeber<br />

gestellt werden. Anträge, die während der laufenden<br />

Einladungsfrist gestellt werden, sind nur zu versenden,<br />

wenn sie der Geschäftsführung zehn Kalendertage vor der<br />

Gesellschafterversammlung zugehen. Die Treuhandkommanditistin<br />

wird den Treugebern die Einladung zur Gesellschafterversammlung<br />

nebst Anlagen entweder übersenden<br />

oder eine direkte Zuleitung durch die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin der Fondsgesellschaft veranlassen. Verlangt<br />

die Treuhandkommanditistin die Zuleitung der Einladung<br />

an die Treugeber, gelten die vorstehenden Regelungen<br />

für die Einladung der Treugeber entsprechend.<br />

(4) Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn (i)<br />

eine ordnungsgemäße Einladung der Gesellschafter bzw.<br />

Treugeber erfolgt ist, (ii) mindestens ein Mitglied der Geschäftsführung,<br />

also entweder die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

oder der geschäftsführende Kommanditist, in<br />

der Versammlung vertreten ist und (iii) die Gesellschafter<br />

bzw. Treugeber in der Einladung zur Gesellschafterversammlung<br />

darauf hingewiesen wurden, dass die Beschlussfähigkeit<br />

auch gegeben ist, wenn außer einem Mitglied der<br />

Geschäftsführung keiner der Gesellschafter bzw. Treugeber<br />

anwesend ist. Den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung<br />

führt die persönlich haftende Gesellschafterin oder<br />

eine von ihr benannte Person.<br />

(5) Bei der Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren müssen<br />

Kommanditisten bzw. Treugeber, die zusammen mindestens<br />

50 % der Pflicht- bzw. Einlagen der Fondsgesellschaft<br />

halten, innerhalb der von der Geschäftsführung festgesetzten<br />

Frist bzw. einer einmaligen Nachfrist von höchstens<br />

14 Kalendertagen der Geschäftsführung gegenüber<br />

ihre Stimme abgegeben haben. Maßgeblich ist der Eingang<br />

bei der Geschäftsführung am Sitz der Fondsgesellschaft.<br />

Nicht oder verspätet abgegebene sowie sonst ungültige<br />

Stimmen und Stimmenthaltungen werden nicht gewertet.<br />

(6) Ist die Beschlussfähigkeit nach § 12 Abs. 4 oder 5 Satz 1<br />

nicht gegeben, kann die Geschäftsführung unverzüglich ein<br />

neues Beschlussverfahren (Gesellschafterversammlung oder<br />

schriftliches Verfahren) einleiten. Im Falle der erneuten Gesellschafterversammlung<br />

gelten die § 12 Abs. 2 bis einschließlich<br />

5 mit der Maßgabe entsprechend, dass die Einberufungsfrist<br />

zwei Wochen beträgt. In diesem Fall ist die Beschlussfähigkeit<br />

gegeben, ohne das die Voraussetzungen nach § 12<br />

Abs. 4 bzw. 5 Satz 1 vorliegen müssen, worauf die Gesellschafter<br />

bzw. Treugeber schriftlich hingewiesen werden.<br />

(7) Soweit in zwingenden gesetzlichen Regelungen oder diesem<br />

Gesellschaftsvertrag nicht ausdrücklich etwas anderes<br />

bestimmt ist, bedürfen Gesellschafterbeschlüsse einer<br />

Mehrheit von 50 % der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen<br />

werden nicht gezählt. Bei Stimmengleichheit gilt<br />

144 Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />

der Antrag als abgelehnt. Bei Beschlussfassungen über Angelegenheiten,<br />

bei denen Individualinteressen eines Gesellschafters<br />

bzw. Treugebers aus mit der Fondsgesellschaft<br />

abgeschlossenen Rechtsgeschäften oder einseitigen Handlungen<br />

der Fondsgesellschaft oder eines Gesellschafters<br />

bzw. Treugebers berührt werden, hat der betroffene Gesellschafter<br />

bzw. Treugeber kein Stimmrecht.<br />

(8) Änderungen des Gesellschaftsvertrags und Umwandlungen<br />

können, soweit das Gesetz und dieser Vertrag nichts<br />

anderes vorsehen, von den Gesellschaftern bzw. Treugebern<br />

mit einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen<br />

und nicht gegen oder ohne die Stimmen der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin beschlossen werden. § 6<br />

Abs. 11 bleibt hiervon unberührt. Die Liquidation der<br />

Fondsgesellschaft und auch der Verkauf aller Beteiligungen<br />

stellen keine Änderungen des Gesellschaftsvertrags dar<br />

und können somit mit einer Mehrheit von 50 % der abgegebenen<br />

Stimmen beschlossen werden (vgl. § 22 Abs. 1<br />

Satz 1).<br />

(9) Je EURO 1.000 des Kapitalkontos I gewähren eine Stimme.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin besitzt zehn Stimmen.<br />

(10) Jeder Direktkommanditist oder Treugeber kann sich bei der<br />

Beschlussfassung durch einen anderen Gesellschafter bzw.<br />

Treugeber, einen Angehörigen (Ehepartner oder Verwandte<br />

in gerader Linie) oder eine Person, die zur Berufsverschwiegenheit<br />

verpflichtet ist, vertreten lassen. Diese Beschränkung<br />

gilt nicht für die persönlich haftende Gesellschafterin,<br />

den geschäftsführenden Kommanditisten und die Treuhandkommanditistin.<br />

Die Treuhandkommanditistin ist, sofern<br />

sie ihre Stimmrechte nach entsprechender Weisung<br />

der Treugeber abgibt, gegenüber der Fondsgesellschaft berechtigt<br />

und gegenüber dem jeweiligen Treugeber verpflichtet,<br />

das Stimmrecht unterschiedlich, jedoch für die<br />

einzelnen Treugeber nur einheitlich, auszuüben. Vertreter<br />

haben ihre Vertretungsmacht durch schriftliche Vollmacht<br />

nachzuweisen. Angehörige, die einen Direktkommanditisten<br />

oder Treugeber vertreten, müssen – auf Anforderung<br />

durch die Geschäftsführung – eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung<br />

bezüglich der Inhalte der Gesellschafterversammlung<br />

abgeben.<br />

(11) Über die in der Gesellschafterversammlung gefassten Beschlüsse<br />

ist eine Niederschrift anzufertigen, die von dem<br />

Versammlungsleiter zu unterzeichnen und den Gesellschaftern<br />

bzw. Treugebern an die zuletzt mitgeteilte Anschrift zu<br />

übersenden ist. Im Fall der Beschlussfassung im schriftlichen<br />

Verfahren ist das Ergebnis der Abstimmung von der<br />

Geschäftsführung in einem Protokoll festzuhalten, das den<br />

Gesellschaftern bzw. Treugebern an die zuletzt mitgeteilte<br />

Anschrift zu übersenden ist. Beanstandungen der Richtigkeit<br />

und Vollständigkeit der Niederschrift bzw. des Protokolls<br />

sind innerhalb eines Monats nach Absendung (Datum<br />

des Poststempels) schriftlich gegenüber der Geschäftsführung<br />

(am Sitz der Fondsgesellschaft) zu erklären. Über die<br />

Einsprüche entscheidet die nächste Gesellschafterversammlung.


(12) Die Nichtigkeit eines fehlerhaften Beschlusses ist innerhalb<br />

der Ausschlussfrist von einem Monat nach Absendung der<br />

in § 12 Abs. 11 Satz 1 genannten Niederschrift bzw. des in<br />

§ 12 Abs. 11 Satz 2 genannten Protokolls gerichtlich durch<br />

Klage gegen die Fondsgesellschaft geltend zu machen.<br />

Nach Ablauf der Frist gilt ein etwaiger Mangel als geheilt.<br />

VI.<br />

Jahresabschluss, Ergebnisverteilung, Ausschüttungen<br />

§ 13 Jahresabschluss<br />

(1) Der Jahresabschluss ist von der Geschäftsführung nach<br />

den Vorschriften des HGB innerhalb von sechs Monaten<br />

nach Schluss des Geschäftsjahres (entspricht dem Kalenderjahr)<br />

aufzustellen. Der Jahresabschluss ist anschließend<br />

durch einen Abschlussprüfer prüfen und testieren zu lassen.<br />

Abweichend hiervon müssen Jahresabschlüsse für Geschäftsjahre,<br />

die der Kapitalerhöhung gemäß § 5 Abs. 2 vorangehen,<br />

nicht geprüft werden.<br />

(2) Die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der<br />

Geschäftsführung sowie die Wahl des Abschlussprüfers<br />

für das dann laufende Geschäftsjahr erfolgt durch die ordentliche<br />

Gesellschafterversammlung oder im Wege des<br />

schriftlichen Verfahrens. Den Prüfungsauftrag für den Abschlussprüfer<br />

erteilt die Geschäftsführung. Der Abschlussprüfer<br />

für das Geschäftsjahr, in dem das Kapital gemäß § 5<br />

Abs. 2 erhöht wird, wird durch die Geschäftsführung bestellt.<br />

(3) Für die steuerliche Einkünfteermittlung ist eine Einnahmen -<br />

überschussrechnung zu erstellen.<br />

§ 14 Beteiligung am Ergebnis und am Vermögen,<br />

Ausschüttungen<br />

(1) Die Kommanditisten und Treugeber sind im Verhältnis ihrer<br />

Pflicht- bzw. Einlagen (Kapitalkonto I) am Vermögen, am<br />

Gewinn und Verlust und an einem etwaigen Liquidationserlös<br />

der Fondsgesellschaft beteiligt. Die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin nimmt weder am Gewinn noch am Verlust<br />

der Fondsgesellschaft teil.<br />

(2) Das Jahresergebnis wird grundsätzlich im Verhältnis ihrer<br />

Pflicht- bzw. Einlagen (Kapitalkonto I) zum Gesamtbetrag<br />

zum 31. Dezember eines jeden Kalenderjahres auf die Kommanditisten<br />

bzw. Treugeber verteilt. Soweit bei sukzessivem<br />

Beitritt bzw. Erhöhung der Pflicht- bzw. Einlage von Direktkommanditisten<br />

und Treugebern eine zeitanteilige Aufteilung<br />

von Gewinnen und Verlusten erforderlich ist, werden<br />

diese aus Gründen der Vereinfachung der technischen<br />

Abwicklung jeweils zu einem Zeitraum von zwei Monaten<br />

(Abschichtungszeiträume) zusammengefasst.<br />

Ausschüttungsansprüche bestehen nur nach vollständiger<br />

Einzahlung der Pflicht- bzw. Einlage. Über die Ausschüttungen<br />

beschließt die Gesellschafterversammlung. Ausschüttungen<br />

erfolgen grundsätzlich in EURO auf die vom Direktkommanditisten<br />

und Treugeber in der Beitrittserklärung zu<br />

nennende gültige Kontoverbindung bzw. im Falle des ge-<br />

schäftsführenden Kommanditisten auf das von diesem benannte<br />

Konto.<br />

Die Ausschüttung kann unabhängig vom Bilanzgewinn/<br />

-verlust erfolgen. Soweit ein Kommanditist bzw. Treugeber<br />

nicht während eines gesamten abgelaufenen Geschäftsjahres<br />

beteiligt war, erhält er eine zeitanteilige Ausschüttung<br />

entsprechend der Dauer seiner Beteiligung.<br />

Befindet sich ein Direktkommanditist bzw. Treugeber mit<br />

der fälligen Einzahlung seiner Pflichteinlage bzw. Einlage<br />

ganz oder teilweise in Verzug (vgl. § 6 Abs. 12), so hat er<br />

keinen Anspruch auf Erhalt der anteilig auf die säumige<br />

Summe für den Zeitraum des Verzugs entfallenden Ausschüttungen.<br />

(3) Der nach den Regeln einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung<br />

jeweils zum Geschäftsjahresende unter Berücksichtigung<br />

der sich aufgrund gesetzlicher und/oder sonstiger<br />

Gründe ergebenden Zahlungsverpflichtungen sowie angemessener<br />

Liquiditätsreserven zur Sicherstellung einer<br />

ordnungsgemäßen Geschäftsführung ermittelte Liquiditätsüberschuss<br />

kann nach Beschluss der endgültigen Höhe der<br />

Ausschüttung durch die Gesellschafterversammlung an die<br />

Kommanditisten und Treugeber im Verhältnis ihrer Pflichtbzw.<br />

Einlagen (Kapitalkonto I) ausgeschüttet werden. Die<br />

Geschäftsführung kann unter Wahrung der Interessen der<br />

Fondsgesellschaft im Rahmen kaufmännischer Vorsicht<br />

vorläufige Ausschüttungen an die Kommanditisten bzw.<br />

Treugeber vornehmen.<br />

(4) Ausschüttungen an die Kommanditisten und Treugeber<br />

können auch dann vorgenommen werden, wenn deren variable<br />

Sonderkonten (Kapitalkonten II und Kapitalkonten III)<br />

negativ sind bzw. durch die Ausschüttung negativ werden.<br />

Soweit Ausschüttungen Rückzahlungen von Pflichteinlagen<br />

(Entnahmen) im Sinne von § 172 Abs. 4 HGB darstellen,<br />

lebt die Haftung des die Rückzahlung empfangenden Kommanditisten<br />

bis zu seiner im Handelsregister eingetragenen<br />

Haftsumme wieder auf (vgl. § 6 Abs. 5 und 10). Für den<br />

Treugeber gilt § 14 Abs. 2 des Treuhandvertrages.<br />

VII.<br />

Verfügungen, Kündigung, Tod, Ausschließung<br />

§ 15 Übertragung von Beteiligungen, sonstige<br />

Verfügungen<br />

(1) Die Kommanditbeteiligung an der Fondsgesellschaft oder<br />

Teile davon können unter den folgenden Voraussetzungen<br />

übertragen werden:<br />

(a) der Erwerber erkennt den jeweils aktuellen Gesellschafts -<br />

vertrag der Fondsgesellschaft uneingeschränkt an,<br />

(b) der Erwerber verpflichtet sich, der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin auf eigene Kosten eine Handelsregistervollmacht<br />

auszustellen, die über den Tod hinaus für<br />

Handelsregisteranmeldungen jeglicher Art im Zusammenhang<br />

mit der Fondsgesellschaft gilt und den von<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin zur Verfügung<br />

gestellten Mustertext enthält,<br />

Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />

145


(c) der Erwerber erbringt die für die Identifikationsprüfung<br />

nach dem Geldwäschegesetz erforderlichen Nachweise,<br />

(d) der zu übertragende und der ggf. beim übertragenden<br />

Direktkommanditisten verbleibende Teil der Kommanditbeteiligung<br />

lautet mindestens auf EURO 10.000 oder<br />

einen höheren Betrag, der durch EURO 1.000 ganzzahlig<br />

teilbar sein muss,<br />

(e) die Übertragung erfolgt mit Wirkung zum Ende eines<br />

Geschäftsjahres und<br />

(f) die Übertragung wird der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

schriftlich mindestens 15 Arbeitstage vor<br />

Wirksamwerden der Übertragung angezeigt.<br />

(2) Zu ihrer Wirksamkeit bedarf die – entgeltliche oder unentgeltliche<br />

– Übertragung der Kommanditbeteiligung zusätzlich<br />

zu den unter § 15 Abs. 1 genannten Voraussetzungen<br />

der Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin,<br />

die nur aus wichtigem Grund versagt werden kann. Als<br />

wichtiger Grund gilt insbesondere<br />

(a) die beabsichtigte Übertragung an einen Dritten, der<br />

durch den Erwerb mit mehr als 25 % an dem Kapital<br />

der Fondsgesellschaft beteiligt werden würde.<br />

(b) Wenn die beabsichtigte Übertragung Grunderwerbsteuer<br />

auslöst und diese nicht vom Übertragenden<br />

oder Übernehmenden übernommen wird.<br />

(3) Abweichend von § 15 Abs. 1e) ist die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin berechtigt, Übertragungen auch während<br />

eines laufenden Geschäftsjahres mit Wirkung zu einem von<br />

ihr zu bestimmenden Zeitpunkt durch Erklärung gegenüber<br />

dem übertragenden Direktkommanditisten und dem Erwerber<br />

zu gestatten, sofern die Voraussetzungen gemäß § 15<br />

Abs. 1a), 1b), 1c), 1d) und 1f) erfüllt sind.<br />

(4) Die in § 15 Abs. 1 genannten Beschränkungen gelten nicht,<br />

wenn:<br />

(a) der geschäftsführende Kommanditist seine Kommanditbeteiligung<br />

gemäß § 4 Abs. 2 oder Teile davon überträgt.<br />

(b) der Treugeber die Übertragung seiner treuhänderischen<br />

Beteiligung auf sich selbst verlangt. In diesem Fall ist §<br />

9 Abs. 4 und 5 des Treuhandvertrags maßgeblich.<br />

(c) der Platzierungsgarant den Gesellschaftsanteil, den er<br />

im Rahmen seiner jeweiligen Platzierungsgarantie gezeichnet<br />

hat, auf Dritte überträgt.<br />

Bzgl. Absatz 4 c) stimmt die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

der Übertragung bereits jetzt unter dem Vorbehalt<br />

der Einhaltung der weiteren diesbezüglichen Regelungen<br />

des Gesellschaftsvertrags zu.<br />

(5) Alle Gesellschafter sind verpflichtet, bei der Eintragung des<br />

neuen Direktkommanditisten im erforderlichen Umfang<br />

mitzuwirken.<br />

(6) Alle durch die Übertragung einer Beteiligung entstehenden<br />

Kosten trägt der ausscheidende Direktkommanditist (siehe<br />

auch § 28 Abs. 2). Dies betrifft insbesondere die Kosten der<br />

Handelsregistereintragung und der notwendigen Umschreibung<br />

im Gesellschafterregister der Fondsgesellschaft<br />

sowie die Pauschalvergütung für die Bearbeitung der Übertragung<br />

der Beteiligung i. H. v. EURO 100 zuzüglich der ge-<br />

146 Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />

setzlichen Umsatzsteuer. Dem Direktkommanditisten bleibt<br />

es unbenommen nachzuweisen, eine Bearbeitungsgebühr<br />

sei überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale<br />

angefallen. § 19 findet keine Anwendung. § 15 Abs.<br />

6, Satz 1 und 2 gelten nicht für Übertragungen des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten und der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin. Die insoweit entstehenden Kosten<br />

trägt die Fondsgesellschaft.<br />

(7) Jede sonstige Verfügung über eine Beteiligung, insbesondere<br />

auch die Verpfändung, bedarf der Zustimmung der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin. Diese Zustimmung<br />

darf nur aus wichtigem Grund versagt werden.<br />

§ 16 Kündigung<br />

(1) Jeder Direktkommanditist kann durch Kündigung mit einer<br />

Frist von drei Monaten zum Monatsende sein Ausscheiden<br />

aus der Fondsgesellschaft erklären, jedoch erstmals zum<br />

31.12.2029. Die Treuhandkommanditistin hat dieses Recht<br />

darüber hinaus auch bezogen auf Teile ihrer Beteiligung, die<br />

sie für die Treugeber hält und verwaltet, mit der Folge, dass<br />

sich ihre Pflichteinlage um den entsprechenden Teilbetrag<br />

reduziert. Die Kündigung ist schriftlich gegenüber der Geschäftsführung<br />

zu erklären. Die Kündigung ist an die zuletzt<br />

bekannt gegebene Geschäftsadresse der Fondsgesellschaft<br />

zu senden.<br />

(2) Mit Zugang der Kündigungserklärung bei der Geschäftsführung<br />

ist diese berechtigt, eine geeignete Person als Nachfolger<br />

zu bestimmen. Der kündigende Gesellschafter ist in<br />

diesem Fall verpflichtet, nach Zugang der Mitteilung des<br />

Nachfolgers seine Kommanditbeteiligung unverzüglich auf<br />

die als Nachfolger bestimmte Person zu übertragen. Die<br />

Höhe der Gegenleistung richtet sich nach § 19.<br />

(3) Ist bis zum Ablauf der Kündigungsfrist kein Nachfolger bestimmt<br />

worden bzw. die Übertragung der Kommanditbeteiligung<br />

nicht erfolgt, scheidet der kündigende Direktkommanditist<br />

aus der Fondsgesellschaft aus. Die Kommanditbeteiligung<br />

wächst den übrigen Kommanditisten entsprechend<br />

den gesetzlichen Regelungen zu. Soweit dem Treuhandkommanditisten<br />

ein Anteil zuwächst, verteilt sich dieser<br />

auf die Treugeber entsprechend dem Anteil der von<br />

ihnen geleisteten Einlagen.<br />

(4) Weitere Kündigungsrechte stehen den Gesellschaftern nicht<br />

zu, soweit sich nicht aus diesem Gesellschaftsvertrag oder<br />

zwingenden gesetzlichen Vorschriften etwas anderes ergibt.<br />

(5) Alle durch die Kündigung einer Beteiligung entstehenden<br />

Kosten trägt der kündigende Kommanditist, insbesondere<br />

die Kosten der Handelsregisterlöschung (siehe auch § 28<br />

Abs. 2).<br />

(6) Der geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt, seine<br />

Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 jederzeit mit einer mit der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin abzustimmenden<br />

Frist, die längstens sechs Monate betragen darf, zu kündigen<br />

(siehe auch § 10 Abs. 2). Die hierdurch anfallenden<br />

Kosten für die Anmeldung zum Handelsregister und für die<br />

Umschreibung im Gesellschafterregister trägt die Fondsgesellschaft.


(7) Für die Kündigung des Treuhandverhältnisses gilt § 9 Abs. 2<br />

ff des Treuhandvertrages.<br />

§ 17 Tod eines Direktkommanditisten<br />

(1) Beim Tod eines Direktkommanditisten geht die Beteiligung<br />

auf die von ihm von Todes wegen Bedachten bzw. seine gesetzlichen<br />

Erben über. Die Fondsgesellschaft wird somit mit<br />

dem von Todes wegen Bedachten bzw. den gesetzlichen<br />

Erben fortgesetzt.<br />

(2) Mehrere Erben sind verpflichtet, sich hinsichtlich der Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft so auseinanderzusetzen,<br />

dass keine Aufsplittung in Beteiligungen erfolgt, bei denen<br />

die jeweilige Pflichteinlage unter EURO 10.000 beträgt; höhere<br />

Summen müssen durch EURO 1.000 teilbar sein (vgl.<br />

§ 6 Abs. 3 Satz 1).<br />

Bis zur Auseinandersetzung sind die Erben – auch ohne Aufforderung<br />

– verpflichtet, einen gemeinschaftlichen Vertreter<br />

zu benennen und diesem Vollmacht zur Wahrnehmung ihrer<br />

Rechte zu erteilen. Das Stimmrecht kann bis zur Auseinandersetzung<br />

nur von diesem Vertreter ausgeübt werden.<br />

Solange in den Fällen des § 17 Abs. 2 kein Bevollmächtigter<br />

bestellt ist, ist die Stimme des nach Lebensalter ältesten<br />

Rechtsnachfolgers maßgeblich.<br />

(3) Im Falle des Todes eines Direktkommanditisten tragen die<br />

Erben alle durch den Erbfall der Fondsgesellschaft entstehenden<br />

Kosten, Steuern und Abgaben, einschließlich der<br />

Handelsregisterkosten («Kosten») (siehe auch § 28 Abs. 2).<br />

Die Fondsgesellschaft kann hierfür Freistellung und die<br />

Stellung einer angemessenen Sicherheit verlangen.<br />

(4) Die Erben sind verpflichtet, sich gegenüber der Fondsgesellschaft<br />

durch Vorlage des Erbscheins im Original zu legitimieren.<br />

Dies gilt auch wenn ein handschriftliches Testament<br />

vorliegt. Vermächtnisnehmer sind verpflichtet, eine<br />

beglaubigte Abschrift der letztwilligen Verfügung nebst Eröffnungsbeschluss<br />

vorzulegen. Ab dem Zeitpunkt des<br />

Todes des Direktkommanditisten bis zu dem Zeitpunkt, zu<br />

dem der zuvor benannte Nachweis erbracht ist, ruhen die<br />

Stimmrechte und Ausschüttungsansprüche des oder der<br />

Erben, die mit dem Gesellschaftsanteil des verstorbenen<br />

Kommanditisten verbunden sind.<br />

(5) Im Falle des Todes des Treugebers gilt § 8 des Treuhandvertrages.<br />

(6) Sollte der geschäftsführende Kommanditist eine natürliche<br />

Person sein, gilt § 17 entsprechend.<br />

§ 18 Ausscheiden und Ausschluss<br />

(1) Im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das<br />

Vermögen eines Kommanditisten bzw. im Falle der Ablehnung<br />

der Eröffnung mangels Masse scheidet der betroffene<br />

Kommanditist gemäß §§ 161 Abs. 2, 131 Abs. 3 Nr. 2<br />

HGB aus der Fondsgesellschaft aus. Im Falle der Eröffnung<br />

des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Treuhandkommanditistin<br />

bzw. im Falle der Ablehnung der Eröffnung<br />

mangels Masse tritt der Treugeber als Direktkommanditist<br />

der Fondsgesellschaft bei, ohne dass es einer Zustimmung<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin bedarf.<br />

(2) Ein Gesellschafter kann – außer in den Fällen des § 6 Abs.<br />

14 bis 16 – nur durch Gesellschafterbeschluss aus wichtigem,<br />

in seiner Person liegendem Grund im Sinne der §§<br />

133, 140 HGB aus der Fondsgesellschaft ausgeschlossen<br />

werden.<br />

(3) Ein Ausscheiden bzw. ein Ausschluss im vorgenannten<br />

Sinne kann gegenüber der Treuhandkommanditistin auch<br />

für einen Teil ihrer Pflichteinlage erfolgen, wenn beim Treugeber<br />

einer der vorgenannten Gründe eingetreten ist.<br />

(4) Der ausscheidende Gesellschafter stellt die Fondsgesellschaft<br />

und die verbleibenden Gesellschafter von allen<br />

Nachteilen, insbesondere steuerlicher Art, die durch das<br />

Ausscheiden aus der Fondsgesellschaft entstehen, frei. Alle<br />

durch das Ausscheiden bzw. den Ausschluss einer Beteiligung<br />

entstehenden Kosten trägt der ausscheidende bzw.<br />

ausgeschlossene Gesellschafter bzw. Treugeber (siehe § 14<br />

Treuhandvertrag), ersterer insbesondere die Kosten der<br />

Handelsregisterlöschung (siehe auch § 28 Abs. 2).<br />

§ 19 Abfindungsansprüche bei Ausscheiden, Kündigung<br />

und Ausschluss<br />

(1) Im Falle des Ausscheidens jeglicher Art eines mit Pflichteinlagen<br />

beteiligten Kommanditisten steht diesem ein Abfindungsanspruch<br />

gegen die Fondsgesellschaft in Höhe des<br />

Verkehrswertes des Anteils zum Zeitpunkt des Ausscheidens<br />

zu, sofern in diesem Vertrag nichts Abweichendes geregelt<br />

ist. Gleiches gilt für den Fall der Kündigung (§ 16)<br />

und des Ausschlusses nach § 18. Die Bestimmung des Verkehrswertes<br />

nimmt die Geschäftsführung nach pflichtgemäßem<br />

Ermessen insbesondere unter Berücksichtigung<br />

des auf dem Sekundärmarkt für den entsprechenden Gesellschaftsanteil<br />

zu erzielenden Kaufpreises vor. Sollte für<br />

den Gesellschaftsanteil kein Marktpreis ermittelbar sein,<br />

kann dieser von der Geschäftsführung geschätzt werden.<br />

(2) Ein Abfindungsguthaben ist vom Zeitpunkt des Ausscheidens<br />

des betreffenden Kommanditisten bis zu seiner Auszahlung<br />

mit 3 % p. a. zu verzinsen, es sei denn, die Ausschüttung<br />

der verbleibenden Kommanditisten ist geringer<br />

als 3 % p. a. des Nominalkommanditkapitals. In diesem Fall<br />

wird die Verzinsung des ausscheidenden Kommanditisten<br />

entsprechend angepasst.<br />

(3) Die Abfindung ist in zwei gleichen Raten zu zahlen, wobei<br />

die erste Rate nach Ablauf von sechs Monaten und die<br />

zweite Rate nach Ablauf von zwölf Monaten seit dem Ausscheiden<br />

des betreffenden Kommanditisten fällig wird. Der<br />

jeweils fällige Zinsbetrag ist zugleich mit den Abfindungsraten<br />

zu entrichten.<br />

(4) Die Auszahlung des Abfindungsguthabens sowie die Zinszahlung<br />

dürfen die Interessen der übrigen Gesellschafter<br />

bzw. der Treugeber und die wirtschaftlich erforderliche Liquiditätsreserve<br />

nicht maßgeblich beeinträchtigen. Anderenfalls<br />

wird das zu verzinsende Abfindungsguthaben bis<br />

zum Eintritt der vorerwähnten Bedingung, längstens für<br />

einen Zeitraum von zehn Jahren seit dem Ausscheiden, gestundet.<br />

Das Abfindungsguthaben ist sofort fällig, wenn ein<br />

Dritter in die Rechtsstellung des ausscheidenden Komman-<br />

Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />

147


ditisten tritt und die Fondsgesellschaft für die übernommene<br />

Beteiligung einen mindestens dem Abfindungsguthaben<br />

entsprechenden Erlös erzielt hat.<br />

(5) Die Auszahlung des Abfindungsguthabens kann ganz oder<br />

teilweise vorzeitig erfolgen. Die vorzeitig gezahlten Beträge<br />

werden auf die nächstfälligen Raten angerechnet.<br />

(6) Der ausscheidende Kommanditist kann von der Fondsgesellschaft<br />

keine Sicherheit für seinen Abfindungsanspruch<br />

verlangen.<br />

(7) Auf die Treuhandkommanditistin bzw. die Treugeber findet<br />

§ 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages Anwendung.<br />

VIII.<br />

Sonstiges<br />

§ 20 Steuermehraufwand<br />

(1) Die Fondsgesellschaft kann von ihren Gesellschaftern die<br />

Erstattung eines durch den Gesellschafter ausgelösten<br />

Steuermehraufwands verlangen.<br />

(2) Wird durch ein Rechtsgeschäft eines Gesellschafters oder<br />

seiner unmittelbaren oder mittelbaren Gesellschafter eine<br />

Grunderwerbsteuerschuld der Fondsgesellschaft oder einer<br />

Gesellschaft, an der die Fondsgesellschaft mittelbar oder<br />

unmittelbar beteiligt ist, begründet, so ist dieser Gesellschafter<br />

der Fondsgesellschaft insoweit zum Ausgleich verpflichtet<br />

bzw. hat der Fondsgesellschaft den Betrag zu ersetzen,<br />

den diese aufgewendet hat, um einer Gesellschaft,<br />

an der sie unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, von<br />

Grunderwerbsteuerbelastungen freizustellen.<br />

§ 21 Fortsetzungsklausel bei Ausscheiden der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

Tritt in der Person der persönlich haftenden Gesellschafterin einer<br />

der Fälle des § 131 Abs. 3 Nr. 1 (wobei an die Stelle des Todes die<br />

Auflösung der persönlich haftenden Gesellschafterin treten soll),<br />

Nr. 2, 3 oder 4 HGB ein oder ist der Eintritt eines solchen Falles<br />

aufgrund konkreter Tatsachen demnächst zu befürchten, so verpflichten<br />

sich die Gesellschafter, eine neue persönlich haftende<br />

Gesellschafterin in die Fondsgesellschaft aufzunehmen, um die<br />

Fondsgesellschaft fortzusetzen. Die Gesellschafter ermächtigen<br />

hiermit unwiderruflich den geschäftsführenden Kommanditisten,<br />

unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB und mit<br />

dem Recht, Untervollmachten zu erteilen, im Namen aller Gesellschafter<br />

bzw. Treugeber eine neue geeignete persönlich haftende<br />

Gesellschafterin in die Fondsgesellschaft aufzunehmen.<br />

§ 22 Liquidation der Fondsgesellschaft<br />

(1) Die Fondsgesellschaft kann durch Gesellschafterbeschluss<br />

mit 50 % der abgegebenen Stimmen aufgelöst werden,<br />

siehe § 12 Abs. 8. Die Fondsgesellschaft wird ohne Beschlussfassung<br />

der Gesellschafter automatisch in dem Zeitpunkt<br />

aufgelöst, in dem sie mindestens eines ihrer Rücktrittsrechte<br />

aus dem zwischen ihr einerseits und der InCity<br />

Immobilien AG, Köln, und der Immobilien Invest Köln<br />

GmbH andererseits geschlossenen Anteilskaufvertrag zum<br />

148 Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />

Erwerb der Beteiligung in Höhe von 94 % an der Besitzgesellschaft<br />

nebst geschlossener Nachträge ausübt. Im Übrigen<br />

wird die Fondsgesellschaft in den gesetzlich bestimmten<br />

Fällen aufgelöst.<br />

(2) Liquidator ist die persönlich haftende Gesellschafterin oder<br />

ein von ihr bestimmter Dritter. Der Liquidator verwertet das<br />

Vermögen der Fondsgesellschaft unter Wahrung der Interessen<br />

der Gesellschafter und der Treugeber mit wirtschaftlich<br />

vertretbarer Beschleunigung. Er erhält zu Lasten des Liquidationserlöses<br />

ein angemessenes, noch zu vereinbarendes<br />

Entgelt, sofern nicht bereits eine Geschäftsbesorgungsgebühr<br />

von der Fondsgesellschaft gezahlt wird, die die Tätigkeit<br />

des Liquidators mit abdeckt. Dasselbe gilt für etwaige<br />

Kosten und Auslagen. Diese werden dem Liquidator<br />

ebenfalls erstattet, sofern sie nicht vom Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

abgedeckt sind.<br />

(3) Die liquiden Mittel aus der Verwertung des Vermögens werden<br />

vorrangig zur Erfüllung der Verpflichtungen der Fondsgesellschaft<br />

gegenüber Dritten verwandt. Der danach verbleibende<br />

Liquidationserlös ist an die Gesellschafter bzw.<br />

Treugeber im Verhältnis ihrer Pflicht- bzw. Einlagen (Kapitalkonto<br />

I) ohne Agio auszuzahlen.<br />

(4) Eine Haftung der persönlich haftenden Gesellschafterin für<br />

die Forderungen der Gesellschafter bzw. Treugeber ist in<br />

diesem Fall ausgeschlossen.<br />

§ 23 Gesellschafterregister<br />

Die Geschäftsführung führt für alle Kommanditisten ein Register<br />

mit ihren persönlichen und beteiligungsbezogenen Daten; für die<br />

Treugeber führt die Treuhandkommanditistin ein Treugeberregister<br />

(vgl. § 10 des Treuhandvertrags). Die Direktkommanditisten<br />

erhalten einen Registerauszug mit ihren Daten. Sie stimmen ihrer<br />

Eintragung in das Register zu. Einem Direktkommanditisten obliegt<br />

es, der Geschäftsführung alle Änderungen der eingetragenen<br />

und ihn selbst betreffenden Daten unverzüglich bekannt zu<br />

geben und gegebenenfalls durch Vorlage entsprechender Urkunden<br />

nachzuweisen. Die Geschäftsführung kann dem ausscheidenden<br />

Direktkommanditisten für die aufgrund des Ausscheidens<br />

erforderlichen Änderungen im Gesellschaftsregister eine pauschale<br />

Bearbeitungsgebühr von bis zu EURO 100 zuzüglich der<br />

gesetzlichen Umsatzsteuer berechnen bzw. diesen Betrag von<br />

der letzten Auszahlung an den ausscheidenden Direktkommanditisten<br />

in Abzug bringen. Dem Direktkommanditisten bleibt es vorbehalten<br />

nachzuweisen, eine Bearbeitungsgebühr sei überhaupt<br />

nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale angefallen. Auskünfte<br />

über die Beteiligung und die im Register eingetragenen<br />

Daten dürfen im erforderlichen Umfang nur an das zuständige Finanzamt,<br />

den Kreditgeber oder an zur Berufsverschwiegenheit<br />

verpflichtete Prüfer und Berater der Fondsgesellschaft erteilt werden.<br />

Die Direktkommanditisten besitzen keinen Anspruch auf Bekanntgabe<br />

von Daten anderer Gesellschafter und Treugeber, die<br />

über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen, es sei denn,<br />

der jeweilige Gesellschafter bzw. Treugeber hat der Weitergabe<br />

seiner Daten an andere Gesellschafter bzw. Treugeber auf der Beitrittserklärung<br />

ausdrücklich zugestimmt.


§ 24 Sonderwerbungskosten<br />

(1) Den Gesellschaftern und Treugebern ist bekannt, dass sie<br />

Sonderwerbungskosten (persönlich getragene Kosten im<br />

Zusammenhang mit ihrer Beteiligung) nicht bei ihrer persönlichen<br />

Einkommenssteuererklärung, sondern ausschließlich<br />

im Rahmen der gesonderten und einheitlichen<br />

Feststellung der Einkünfte der Fondsgesellschaft geltend<br />

machen können.<br />

(2) Die Kommanditisten und Treugeber müssen ihre Sonderwerbungskosten<br />

der Geschäftsführung zum Zwecke der<br />

gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte<br />

aus ihrer Beteiligung an der Fondsgesellschaft bis zum 31.<br />

März eines Geschäftsjahres für das zurückliegende Geschäftsjahr<br />

melden und durch geeignete Belege nachweisen.<br />

Für eventuelle Nachteile, die aus der nicht fristgerechten<br />

Geltendmachung der Sonderwerbungskosten entstehen,<br />

haften weder die Fondsgesellschaft noch die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin, der geschäftsführende Kommanditist<br />

oder die Treuhandkommanditistin.<br />

(3) Unterbleibt die fristgerechte Mitteilung gem. § 24 Absatz 2,<br />

ist eine Berücksichtigung bei der gesonderten und einheitlichen<br />

Gewinnfeststellungserklärung nicht mehr möglich.<br />

§ 25 Haftung, Verjährung<br />

(1) Alle Gesellschafter haben im Rahmen des Gesellschaftsverhältnisses<br />

untereinander sowie im Verhältnis zu der Fondsgesellschaft<br />

nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.<br />

Eine Haftung für den Eintritt der wirtschaftlichen und steuerlichen<br />

Ziele der beitretenden Direktkommanditisten und Treugeber<br />

und für das Verhalten Dritter wird nicht übernommen.<br />

(2) Schadensersatzansprüche der Gesellschafter untereinander<br />

verjähren, soweit sie nicht in einem grob fahrlässigen oder<br />

vorsätzlichen Verhalten gründen, in drei Jahren ab dem<br />

Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs.<br />

(3) Schadensersatzansprüche sind innerhalb einer Ausschlussfrist<br />

von sechs Monaten nach Kenntniserlangung von dem<br />

Schaden und Schuldner gegenüber dem Anspruchsgegner<br />

schriftlich geltend zu machen.<br />

§ 26 Schlichtungsvereinbarung/Ombudsverfahren<br />

(1) Die Direktkommanditisten sind berechtigt, bei Streitigkeiten<br />

aus oder im Zusammenhang mit dem Gesellschaftsvertrag<br />

bei der Ombudsstelle Geschlossene Fonds e. V., Postfach<br />

64 02 22, 10048 Berlin bzw. Invalidenstr. 35, 10115 Berlin,<br />

E-Mail: info@ombudsstelle-gfonds.de eine Beschwerde<br />

gegen die Fondsgesellschaft einzureichen, um ein Schlichtungsverfahren<br />

einzuleiten; für Treugeber findet sich eine<br />

entsprechende Regelung in § 16 des Treuhandvertrags.<br />

(2) Das Schlichtungsverfahren erfolgt nach den geltenden Regelungen<br />

der Verfahrensordnung Ombudsstelle Geschlossen<br />

Fonds e. V., welche im Internet unter www.ombudsstelle-gfonds.de<br />

eingesehen oder auf Anfrage auch von der<br />

Fondsgesellschaft zugesandt werden können.<br />

(3) Geht eine Beteiligung an der Fondsgesellschaft im Wege<br />

der Sonderrechtsnachfolge auf einen neuen Gesellschafter<br />

über, so gelten die Regelungen dieser Schlichtungsverein-<br />

barung auch für den eintretenden Gesellschafter. Auf das<br />

Bestehen dieser Regelungen hat der ausscheidende Gesellschafter<br />

seinen Rechtsnachfolger hinzuweisen.<br />

§ 27 Schlussbestimmungen<br />

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Gesellschaftsvertrags bedürfen<br />

zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für<br />

die Aufhebung des vorstehenden Schriftformerfordernisses.<br />

(2) Sollte eine Bestimmung dieses Gesellschaftsvertrags ganz<br />

oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder<br />

werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Gesellschaftsvertrags<br />

im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen<br />

oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine<br />

Regelung, die dem tatsächlich Gewollten rechtlich und<br />

wirtschaftlich am Nächsten kommt. Dies gilt sinngemäß<br />

auch für eine Regelungslücke.<br />

(3) Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen und Gerichtsstand<br />

für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Gesellschaftsvertrag<br />

ist der Sitz der Fondsgesellschaft, sofern dies rechtlich<br />

zulässig vereinbart werden kann. Sämtliche Rechtsstreitigkeiten<br />

im Zusammenhang mit dem Gesellschaftsverhältnis, wie<br />

zum Beispiel Streitigkeiten im Zusammenhang mit Beitritt,<br />

Ausscheiden, Rechten und Pflichten von Gesellschaftern<br />

sowie Gesellschafterbeschlüssen unterliegen ausschließlich<br />

dem deutschen Recht und können als Aktiv- oder Passivprozesse<br />

von der Fondsgesellschaft selbst geführt werden.<br />

§ 28 Kosten<br />

(1) Die Kosten für diesen Vertrag und dessen Durchführung<br />

einschließlich etwa anfallender Steuern aller Art und einschließlich<br />

der Kosten, die aufgrund der Ersteintragung der<br />

Treuhandkommanditistin beim Handelsregister bzw. der Erhöhung<br />

ihrer Pflichteinlage entstehen, trägt die Fondsgesellschaft.<br />

Die Kosten für die Beglaubigung der Handelsregistervollmacht<br />

trägt der jeweilige Direktkommanditist bzw.<br />

der Treugeber im Falle der Übertragung seiner treuhänderischen<br />

Beteiligung in eine Beteiligung als Direktkommanditist<br />

(vgl. § 9 Abs. 4 des Treuhandvertrags).<br />

(2) Die Fondsgesellschaft ist berechtigt, die ihr im Falle der §§<br />

15, 16, 17 und 18 entstehenden Kosten gegen einen eventuellen<br />

Rückzahlungsanspruch des Direktkommanditisten<br />

bzw. Treugebers zu verrechnen.<br />

Frankfurt am Main, den 10.09./15.09.2009<br />

DSF Zehnte Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

Geschäftsführer Gerhard Beinhauer und Geschäftsführer Lars Mohr<br />

DSF Fünfzehnte Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

Geschäftsführerin Janine Schellhorn und Geschäftsführer Lars Mohr<br />

DSF Treuhand GmbH<br />

Geschäftsführer Wolfgang von Mangoldt<br />

Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />

149


Treuhandvertrag<br />

zwischen<br />

der jeweils in der Beitrittserklärung zu der<br />

DSF <strong>Justizzentrum</strong> <strong>Thüringen</strong> GmbH & Co. KG genannten Person<br />

– nachfolgend «Treugeber» genannt –<br />

und der<br />

DSF Treuhand GmbH, Feuerbachstraße 26–32, 60325 Frankfurt<br />

am Main<br />

– nachfolgend «Treuhandkommanditistin» genannt –<br />

Präambel<br />

(1) In einer gesondert unterzeichneten Beitrittserklärung hat<br />

der Treugeber der Treuhandkommanditistin den Abschluss<br />

eines Treuhandvertrages angeboten. Mit Annahme dieses<br />

Angebots kommt zwischen den Parteien ein Treuhandverhältnis<br />

nach Maßgabe dieses Vertrages zustande. Als Tag<br />

des Vertragsschlusses gilt der Tag der Unterzeichnung der<br />

Annahmeerklärung. Der Vertrag wird unabhängig vom Zugang<br />

der Annahme der Beitrittserklärung wirksam.<br />

(2) Die Treuhandkommanditistin ist an der Fondsgesellschaft<br />

nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft<br />

beteiligt.<br />

(3) Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, einen Kommanditanteil<br />

im eigenen Namen für anteilige Rechnung der<br />

Treugeber – nach Maßgabe dieses Treuhandvertrags – zu<br />

halten. Sie ist nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages<br />

der Fondsgesellschaft ermächtigt, ihren Kapitalanteil an der<br />

Fondsgesellschaft zu erhöhen. Der treuhänderisch für den<br />

Treugeber anteilig gehaltene Kapitalanteil (Pflichteinlage)<br />

entspricht dem in der Beitrittserklärung genannten Betrag<br />

(Einlage).<br />

(4) Der Treugeber beteiligt sich somit über die Treuhandkommanditistin<br />

mittelbar an der DSF <strong>Justizzentrum</strong> <strong>Thüringen</strong><br />

GmbH & Co. KG (nachfolgend «Fondsgesellschaft»).<br />

(5) Die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen<br />

zwischen den Treugebern und der Treuhandkommanditistin<br />

untereinander. Die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />

gelten ergänzend zu diesem Treuhandvertrag.<br />

Dem Treugeber ist bekannt und er ist damit einverstanden,<br />

dass die Treuhandkommanditistin mit einer Vielzahl<br />

von Treugebern Treuhandverträge dieses Inhalts abschließt.<br />

(6) Nicht Bestandteil dieses Treuhandvertrags sind die vom<br />

Treugeber verfolgten wirtschaftlichen und steuerlichen<br />

Ziele.<br />

§ 1 Abschluss und Gegenstand des Treuhandvertrags<br />

(1) Dieser Treuhandvertrag kommt mit der Annahmeerklärung<br />

durch die Treuhandkommanditistin auf der Beitrittserklärung<br />

des Treugebers zustande. Der Zugang der Annahmeerklärung<br />

beim Treugeber ist für das Zustandekommen des<br />

Treuhandvertrags nicht erforderlich. Der Treugeber wird jedoch<br />

über die Annahme seiner Beitrittserklärung durch die<br />

Übersendung einer Annahmebestätigung informiert.<br />

150 Treuhandvertrag<br />

Treuhandvertrag<br />

(2) Die Treuhandkommanditistin tritt zum in der Beitrittserklärung<br />

festgelegten Beitrittstermin im Auftrag und für Rechnung<br />

des Treugebers der Fondsgesellschaft als Kommanditist<br />

bei und hält treuhänderisch im eigenen Namen, aber im<br />

vollen Umfang der von einem Treugeber gezeichneten Beteiligung<br />

für Rechnung des Treugebers, diesen Kommanditanteil<br />

nach Maßgabe des Absatzes 4 als Treuhandkommanditist<br />

an der Fondsgesellschaft.<br />

(3) Die Treuhandkommanditistin ist nicht verpflichtet, für den<br />

Treugeber die Pflichteinlage zu leisten.<br />

(4) Im Außenverhältnis hält die Treuhandkommanditistin ihre<br />

Beteiligung als einheitlichen Kommanditanteil für alle Treugeber.<br />

Die Höhe des Anteils des Treugebers am Kommanditanteil<br />

der Treuhandkommanditistin ergibt sich aus der in<br />

der Beitrittserklärung des Treugebers genannten Einlage.<br />

Die Beteiligung der Treuhandkommanditistin an der Fondsgesellschaft<br />

erfolgt nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages<br />

und den Bestimmungen dieses Vertrages.<br />

(5) Im Innenverhältnis behandelt die Treuhandkommanditistin<br />

den Anteil des Treugebers als dessen anteiligen Kommanditanteil.<br />

Wirtschaftlich entspricht die Stellung des Treugebers<br />

daher der eines Kommanditisten der Fondsgesellschaft.<br />

§ 2 Person des Treugebers<br />

Treugeber können alle Personen sein, die gemäß § 4 Abs. 6 und §<br />

6 des Gesellschaftsvertrags auch Kommanditist sein können.<br />

§ 3 Pflichten des Treugebers<br />

(1) Der Treugeber hat die in der Beitrittserklärung bezeichnete<br />

Einlage gegebenenfalls zuzüglich Agio fristgerecht auf das<br />

Konto der Fondsgesellschaft einzuzahlen.<br />

(2) Erfüllt der Treugeber die in der Beitrittserklärung übernommene<br />

Verpflichtung zur Leistung seiner Einlage gegebenenfalls<br />

nebst Agio trotz Mahnung und Nachfristsetzung<br />

nicht oder nicht in voller Höhe, ist die Treuhandkommanditistin<br />

berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen sowie das<br />

Treuhandverhältnis zu kündigen. § 6 Abs. 12 bis 15 des Gesellschaftsvertrags<br />

der Fondsgesellschaft gelten entsprechend.<br />

(3) Der Treugeber ist nach Maßgabe der Beitrittserklärung verpflichtet,<br />

innerhalb von vier Wochen nach Zugang einer<br />

schriftlichen Aufforderung der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

der Fondsgesellschaft einen Nachweis für die<br />

Identifikationsprüfung nach dem Geldwäschegesetz beizubringen.<br />

Erfüllt der Treugeber diese Verpflichtung nicht innerhalb<br />

der genannten Frist, ist die Treuhandkommanditistin<br />

berechtigt, das Treuhandverhältnis zu kündigen. § 6<br />

Abs. 16 des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft<br />

gilt entsprechend.<br />

(4) In steuerlicher Hinsicht ist der Treugeber wirtschaftlicher Eigentümer<br />

seines anteiligen Kommanditanteils. Deshalb<br />

treffen die sich aus der Beteiligung ergebenden steuerlichen<br />

Wirkungen ausschließlich den Treugeber. Der Treugeber<br />

ist verpflichtet, sich selbst um entsprechende steuerliche<br />

Beratung zu bemühen. Die Treuhandkommanditistin<br />

übernimmt insoweit keine Verpflichtungen.


(5) Der Treugeber erteilt der Treuhandkommanditistin hiermit<br />

Empfangsvollmacht im Sinne des § 183 AO für alle Verwaltungsakte<br />

und Mitteilungen in Zusammenhang mit steuerlichen<br />

Feststellungsverfahren auf Ebene der Fondsgesellschaft.<br />

Die Empfangsvollmacht gilt unwiderruflich über die<br />

Zeit des Treuhandverhältnisses hinaus, soweit Steuerbescheide<br />

und Verwaltungsakte betroffen sind, die für Veranlagungszeiträume<br />

während des Treuhandverhältnisses ergehen.<br />

§ 4 Pflichten der Treuhandkommanditistin<br />

(1) Die Treuhandkommanditistin verwaltet den treuhänderisch<br />

gehaltenen Kommanditanteil gemäß den Bestimmungen<br />

dieses Treuhandvertrags und ergänzend gemäß den Bestimmungen<br />

des Gesellschaftsvertrags.<br />

(2) Die Treuhandkommanditistin hat das Treuhandvermögen<br />

getrennt von ihrem sonstigen Vermögen zu halten.<br />

(3) Die Treuhandkommanditistin wird alles, was sie in Ausführung<br />

dieses Treuhandvertrags erlangt hat, an den Treugeber<br />

herausgeben, soweit ihm dies nach diesem Treuhandvertrag<br />

gebührt und der Treugeber all seinen Verpflichtungen<br />

nachgekommen ist.<br />

(4) Die Treuhandkommanditistin erstattet den Treugebern anhand<br />

des Jahresabschlusses der Fondsgesellschaft, der<br />

einer Abschlussprüfung unterliegt, einen Bericht über das<br />

abgelaufene Geschäftsjahr der Fondsgesellschaft. Der Bericht<br />

hat Angaben über die wesentlichen Geschäftsvorfälle<br />

und die im Jahr durchgeführten Ausgaben zu enthalten.<br />

Der Bericht kann durch den Bericht der Fondsgesellschaft<br />

gemäß § 11 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags ersetzt werden.<br />

(5) Die Treuhandkommanditistin oder ein von ihr beauftragter<br />

Dritter wird den Treugeber über alle wesentlichen Geschäftsvorgänge<br />

der Fondsgesellschaft informieren, die ihr<br />

als Treuhandkommanditistin zugehen, soweit dies nicht bereits<br />

durch den Bericht der Fondsgesellschaft geschieht.<br />

§ 5 Abtretung aus der Kommanditbeteiligung,<br />

Ausübung von Kontrollrechten, Stimmrechte<br />

(1) Die Treuhandkommanditistin tritt hiermit sämtliche Ansprüche<br />

gegen die Fondsgesellschaft aus der treuhänderisch für<br />

den Treugeber gehaltenen Kommanditbeteiligung anteilig<br />

entsprechend der Höhe der vom Treugeber gemäß der Beitrittserklärung<br />

geleisteten Einlage auf den jeweils festzustellenden<br />

Jahresgewinn, die Ausschüttungen/Entnahmen,<br />

den Liquidationserlös sowie auf ein etwaiges Auseinandersetzungsguthaben<br />

im Falle des Ausscheidens aus der<br />

Fondsgesellschaft an den Treugeber ab. Der Treugeber<br />

nimmt diese Abtretung an.<br />

(2) Der Treugeber ist berechtigt, die der Treuhandkommanditistin<br />

nach dem Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />

zustehenden Kontrollrechte gemäß § 11 Abs. 1 selbst auszuüben.<br />

Die Treuhandkommanditistin bevollmächtigt die<br />

Treugeber hiermit zur Ausübung dieser Rechte.<br />

(3) Hiermit erteilt die Treuhandkommanditistin dem Treugeber<br />

Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechts in Höhe des für<br />

ihn treuhänderisch gehaltenen Kapitalanteils.<br />

§ 6 Stimmrechtsausübung/Gesellschafterbeschlüsse<br />

der Fondsgesellschaft<br />

(1) Der Treugeber ist berechtigt, persönlich an den Gesellschafterversammlungen<br />

der Fondsgesellschaft teilzunehmen.<br />

Die Treuhandkommanditistin wird ihm die Einladung zur<br />

Gesellschafterversammlung nebst Anlagen entweder übersenden<br />

oder eine direkte Zuleitung durch die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin der Fondsgesellschaft veranlassen.<br />

(2) Der Treugeber ist weiterhin berechtigt, das auf seinen treuhänderisch<br />

gehaltenen Kapitalanteil entfallende Stimmrecht<br />

in der Gesellschafterversammlung selbst auszuüben. Der<br />

Treugeber kann sich in der Gesellschafterversammlung von<br />

einem von ihm bevollmächtigten Vertreter gem. §12 Abs. 10<br />

des Gesellschaftsvertrages vertreten lassen.<br />

(3) Die Kosten für die eigene Teilnahme an einer Gesellschafterversammlung<br />

und für eine eventuelle Vertretung durch<br />

einen Dritten trägt der Treugeber selbst.<br />

(4) Sofern ein Treugeber auf der Gesellschafterversammlung<br />

der Fondsgesellschaft nicht anwesend oder vertreten ist,<br />

nimmt die Treuhandkommanditistin die Rechte des Treugebers<br />

in der Gesellschafterversammlung wahr. Sie übt das<br />

Stimmrecht unter Berücksichtigung der Weisungen und<br />

der Interessen des Treugebers sowie unter Beachtung der<br />

gesellschafterlichen Treuepflichten gegenüber den übrigen<br />

Gesellschaftern aus. Der Treugeber ist berechtigt, der Treuhandkommanditistin<br />

für einzelne oder alle Abstimmungspunkte<br />

Weisungen zu erteilen.<br />

(5) Die Treuhandkommanditistin ist gegenüber der Fondsgesellschaft<br />

berechtigt und gegenüber dem Treugeber verpflichtet,<br />

entsprechend den Weisungen für die verschiedenen<br />

Treugeber ggf. unterschiedlich, für jeden einzeln aber<br />

insoweit nur einheitlich das Stimmrecht auszuüben. Einer<br />

auf unterschiedlichen Weisungen der Treugeber beruhenden<br />

geteilten Stimmabgabe durch die Treuhandkommanditistin<br />

haben die Gesellschafter der Fondsgesellschaft ausdrücklich<br />

zugestimmt.<br />

(6) Im Falle des schriftlichen Abstimmungsverfahrens gilt § 12<br />

Abs. 5 des Gesellschaftsvertrags mit der Maßgabe, dass<br />

die Treuhandkommanditistin oder ein von ihr beauftragter<br />

Dritter, dies kann auch die Fondsgesellschaft sein, die entsprechenden<br />

Unterlagen an die letzte ihr bekannt gegebene<br />

Adresse des Treugebers versendet, um diesem die Möglichkeit<br />

einzuräumen, das Stimmrecht oder ein Weisungsrecht<br />

auszuüben. Die Treuhandkommanditistin hat dafür<br />

Sorge zu tragen, dass die Unterlagen für den Treugeber zugleich<br />

mit den Unterlagen für die direkt beteiligten Kommanditisten<br />

versandt werden.<br />

(7) Weisungen sind von der Treuhandkommanditistin nur dann<br />

zu beachten, wenn sie spätestens eine Woche vor dem Tag<br />

der Gesellschafterversammlung bei der Treuhandkommanditistin<br />

eingegangen sind. Diese Frist gilt nicht in dringenden<br />

Fällen, in denen gemäß Gesellschaftsvertrag die Einladungsfrist<br />

zur Gesellschafterversammlung verkürzt ist (§ 12<br />

Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags). Die Treuhandkommanditistin<br />

ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, auch Weisungen<br />

Treuhandvertrag<br />

151


zu beachten, die nicht innerhalb der zuvor genannten Frist<br />

eingegangen sind. Widerspricht eine Weisung gesetzlichen<br />

Vorschriften, insbesondere den gesellschaftsvertraglichen<br />

Treuepflichten, braucht die Treuhandkommanditistin der<br />

Weisung nicht Folge zu leisten; sie hat den Treugeber jedoch<br />

hierauf hinzuweisen.<br />

(8) Liegen Weisungen gemäß § 6 Abs. 4 bzw. § 6 Abs. 7 nicht<br />

vor und nimmt der Treugeber weder selbst noch durch<br />

einen von ihm bevollmächtigten Dritten gemäß § 12 Abs.<br />

10 des Gesellschaftsvertrags an der Gesellschafterversammlung<br />

teil, wird die Treuhandkommanditistin sich bei<br />

der Beschlussfassung mit den jeweiligen Stimmen des<br />

Treugebers der Stimme enthalten.<br />

(9) Unabhängig von der Erteilung einer Weisung an die Treuhandkommanditistin<br />

ist diese berechtigt, Treugeber, die<br />

nicht selbst an Gesellschafterversammlungen der Fondsgesellschaft<br />

teilnehmen, in den Gesellschafterversammlungen<br />

im Hinblick auf die Herstellung der Beschlussfähigkeit<br />

der Gesellschafterversammlungen zu vertreten, wobei<br />

ohne Weisung nur eine Stimmenthaltung erfolgen darf.<br />

(10) Soweit Weisungen von dem Treugeber ausnahmsweise<br />

nicht rechtzeitig eingeholt werden können, weil bei der<br />

Fondsgesellschaft Beschlüsse gefällt werden müssen, die<br />

keinen Aufschub dulden, ist die Treuhandkommanditistin<br />

berechtigt, nach pflichtgemäßem Ermessen selbständig zu<br />

entscheiden und abzustimmen. Sie hat dabei die Interessen<br />

des Treugebers sowie die sich aus dem Gesellschaftsvertrag<br />

der Fondsgesellschaft ergebenden Rechte und Verpflichtungen<br />

zu beachten und abzuwägen. In Fällen, in denen die<br />

Treuhandkommanditistin nicht mehr rechtzeitig Weisungen<br />

einholen konnte, hat sie den Treugeber über ihre Entscheidungen<br />

und ihr Handeln unverzüglich zu unterrichten.<br />

(11) Eine Entscheidung und Abstimmung der Treuhandkommanditistin<br />

nach eigenem Ermessen gemäß Absatz 10<br />

wegen besonderer Eilbedürftigkeit ist bei folgenden Beschlussgegenständen<br />

ausgeschlossen:<br />

(a) Änderung des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft;<br />

(b) Aufgabe des Geschäftsbetriebes der Fondsgesellschaft<br />

oder dessen wesentliche Änderung;<br />

(c) Beschlüsse, die nach dem Gesellschaftsvertrag einstimmig<br />

gefasst werden.<br />

(12) Im Übrigen gilt § 12 des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft.<br />

§ 7 Verfügung über die Treugeberstellung<br />

(1) Der Treugeber kann jederzeit die Rechte aus dem Treuhandverhältnis<br />

mit Zustimmung der Treuhandkommanditistin<br />

und nach Maßgabe der Regelungen des Gesellschaftsvertrags<br />

an Dritte übertragen. Die Zustimmung darf nur aus<br />

wichtigem Grund versagt werden. Mit der Übertragung der<br />

Treugeberstellung gehen gleichzeitig die Pflichten des Treugebers<br />

– auch soweit sie vor der Übertragung entstanden<br />

sind – auf seinen Rechtsnachfolger über.<br />

(2) Im Falle einer Übertragung hat der Treugeber der Treuhandkommanditistin<br />

den Namen sowie die Anschrift des<br />

Rechtsnachfolgers unverzüglich schriftlich mitzuteilen.<br />

152 Treuhandvertrag<br />

Im Übrigen gilt für die Übertragung sowie für sonstige Verfügungen<br />

§ 15 des Gesellschaftsvertrages.<br />

§ 8 Tod des Treugebers<br />

(1) Im Falle des Todes eines Treugebers geht die Beteiligung auf<br />

seine Erben bzw. Vermächtnisnehmer über. Die Erbfolge ist<br />

durch Vorlage eines Erbscheines im Original nachzuweisen.<br />

Dies gilt auch, wenn ein handschriftliches Testament vorliegt.<br />

Solange die Legitimation des oder der Erben nicht erfolgt<br />

ist, ruhen die Rechte aus der Treugeberbeteiligung.<br />

(2) Im Übrigen findet § 17 des Gesellschaftsvertrags der<br />

Fondsgesellschaft entsprechende Anwendung.<br />

§ 9 Dauer und Beendigung des Treuhandverhältnisses<br />

(1) Der Treuhandvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen<br />

und endet mit dem Ausscheiden der Treuhandkommanditistin<br />

aus der Gesellschaft.<br />

(2) Die Treuhandkommanditistin und der Treugeber können<br />

das Treuhandverhältnis jeweils mit einer Frist von drei Monaten<br />

zum Jahresende kündigen, erstmals jedoch zum<br />

31.12.2029. § 3 Abs. 2 und 3 des Treuhandvertrags bleiben<br />

unberührt. Die Kündigung ist schriftlich gegenüber der anderen<br />

Partei zu erklären. Im Übrigen gilt § 16 des Gesellschaftsvertrages<br />

entsprechend.<br />

(3) Kommt der Treugeber mit der Leistung seiner Einlage<br />

gemäß § 6 Abs. 12 des Gesellschaftsvertrages in Verzug<br />

und zahlt er auf eine nach dem Eintritt des Verzugs durch<br />

die Gesellschaft nach Maßgabe des § 6 Abs. 13 des Gesellschaftsvertrages<br />

abgesandten Mahnung nicht fristgerecht,<br />

ist die Treuhandkommanditistin berechtigt, den Treuhandvertrag<br />

zu kündigen.<br />

(4) Der Treugeber ist jederzeit berechtigt, die Übertragung seiner<br />

treuhänderischen Beteiligung – unter Übernahme aller<br />

damit verbundenen Kosten und Gebühren – auf sich selbst<br />

zu verlangen. Seine treuhänderische Beteiligung wandelt<br />

sich dadurch in eine Beteiligung als Direktkommanditist an<br />

der Fondsgesellschaft. Das Umwandlungsverlangen ist der<br />

Treuhandkommanditistin gegenüber schriftlich zu erklären.<br />

(5) Das Übertragungsverlangen nach § 9 Abs. 4 wird erst zum<br />

nächst folgenden 30.06 oder 31.12 wirksam, nachdem der<br />

Fondsgesellschaft eine notariell beglaubigte, unwiderrufliche<br />

Handelsregistervollmacht gemäß § 6 Abs. 9 des Gesellschaftsvertrags<br />

durch den Treugeber auf dessen Kosten zur<br />

Verfügung gestellt worden ist.<br />

(6) Unter der aufschiebenden Bedingung der Beendigung des<br />

Treuhandverhältnisses, insbesondere gem. vorstehendem §<br />

9 Abs. 5, sowie der Eintragung des jeweiligen Treugebers in<br />

das Handelsregister der Fondsgesellschaft tritt die Treuhandkommanditistin<br />

bereits hiermit die der Beteiligung des<br />

Treugebers entsprechende Kommanditeinlage an den Treugeber<br />

ab, der die Abtretung annimmt und damit Direktkommanditist<br />

wird.<br />

(7) Im Übrigen endet der Treuhandvertrag, wenn die Liquidation<br />

der Fondsgesellschaft vollständig abgewickelt ist.<br />

(8) Der Treuhandvertrag endet ferner ohne weiteres, wenn<br />

(a) über das Vermögen der Treuhandkommanditistin das


Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse nicht<br />

eröffnet oder eingestellt wird oder<br />

(b) gegen die Treuhandkommanditistin aus einem rechtskräftigen<br />

Titel die Zwangsvollstreckung betrieben und<br />

nicht innerhalb von zwei Monaten aufgehoben oder<br />

eingestellt wird.<br />

Im Falle der vorgenannten Abs. 6 und 8 wird der Treugeber<br />

direkt als Kommanditist an der Fondsgesellschaft beteiligt.<br />

Die Übertragung des Kommanditanteils ist jeweils aufschiebend<br />

bedingt durch die Eintragung des Treugebers als<br />

Kommanditist im Wege der Rechtsnachfolge in das Handelsregister<br />

der Fondsgesellschaft.<br />

§ 10 Treugeberregister/Datenschutz<br />

(1) Mit Annahme der Beteiligungserklärung wird der Treugeber<br />

von der Treuhandkommanditistin in ein von dieser geführtes<br />

Register eingetragen («Treugeberregister»). Die Treuhandkommanditistin<br />

kann sich hierzu auch eines Dritten<br />

bedienen. Das Treugeberregister enthält Namen und Anschrift<br />

des Treugebers, die Höhe seiner Einlage sowie eventuelle<br />

sonstige Angaben im unmittelbaren Zusammenhang<br />

mit der Beteiligung. Der Treugeber stimmt der Eintragung<br />

in das Treugeberregister zu.<br />

(2) Der Treugeber hat keinen Anspruch auf Einsicht in das Register<br />

oder auf Angaben über die übrigen Treugeber, die<br />

über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen, es sei<br />

denn, der jeweilige Treugeber hat der Weitergabe seiner<br />

Daten auf der Beitrittserklärung ausdrücklich zugestimmt.<br />

(3) Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, Angaben aus<br />

dem Treugeberregister offenzulegen, sofern sie hierzu gesetzlich<br />

verpflichtet ist. Die Treuhandkommanditistin ist ferner<br />

gegenüber der Fondsgesellschaft und deren Gesellschaftern<br />

sowie den Beratern der Fondsgesellschaft, die zur<br />

gesetzlichen Berufsverschwiegenheit verpflichtet sind, zur<br />

Offenlegung von Daten aus dem Treugeberregister berechtigt.<br />

(4) Der Treugeber ist verpflichtet, Änderungen der Daten zu<br />

seiner Person oder zur rechtlichen Inhaberschaft der Gesellschafterbeteiligung<br />

unverzüglich mitzuteilen und ggf. durch<br />

entsprechende Urkunden (Erbschein, Übertragungsvertrag<br />

etc.) nachzuweisen. Dies gilt insbesondere für den Wechsel<br />

der Anschrift des Treugebers. Die Treuhandkommanditistin<br />

kann dem ausscheidenden Treugeber für die aufgrund des<br />

Ausscheidens erforderlichen Änderungen im Treugeberregister<br />

eine pauschale Bearbeitungsgebühr von bis zu EURO<br />

100 zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer berechnen<br />

bzw. diesen Betrag von der letzten Auszahlung an den ausscheidenden<br />

Treugeber in Abzug bringen. Dem Treugeber<br />

bleibt es vorbehalten nachzuweisen, eine Bearbeitungsgebühr<br />

sei überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die<br />

Pauschale angefallen.<br />

(5) Der Treugeber erhält eine Benachrichtigung über seine Eintragung<br />

in das vorgenannte Register.<br />

(6) Der Treugeber hat davon Kenntnis und ist damit einverstanden,<br />

dass im Rahmen dieses Vertrags personenbezogene<br />

Daten auf EDV-Anlagen gespeichert und genutzt werden.<br />

§ 11 Vergütung der Treuhandkommanditistin<br />

(1) Für ihre Bereitschaft, die Stellung eines Treuhandkommanditisten<br />

einzunehmen, einschließlich der tatsächlichen<br />

Übernahme der Treuhandkommanditistenstellung für alle<br />

Treugeber erhält die Treuhandkommanditistin von der<br />

Fondsgesellschaft eine jährliche pauschale Vergütung in<br />

Höhe von EURO 10.000 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Für das Jahr 2009 wird die Vergütung aufgrund des erhöhten<br />

Verwaltungsaufwands für die Erfassung der beigetretenen<br />

Investoren voll gezahlt. Die Vergütung ist jeweils nach<br />

Rechnungsstellung mit einer Frist von 14 Kalendertagen ab<br />

Eingang der Rechnung bei der Fondsgesellschaft zur Zahlung<br />

fällig.<br />

(2) Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, zusätzliche<br />

Leistungen zugunsten einzelner Treugeber diesen über die<br />

gemäß Abs. 1 zu zahlende Vergütung hinaus gesondert in<br />

Rechnung zu stellen.<br />

(3) Für diese Vergütungen gilt § 4 Abs. 3 nicht.<br />

§ 12 Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot<br />

(§ 181 BGB)<br />

Soweit die Treuhandkommanditistin aufgrund dieses Vertrags<br />

oder des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft handelt,<br />

kann sie im Namen eines Vertretenen mit sich im eigenen<br />

Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte oder<br />

Rechtshandlungen vornehmen bzw. rechtserhebliche Erklärungen<br />

abgeben (Befreiungen von den Beschränkungen des § 181<br />

BGB).<br />

§ 13 Haftung der Treuhandkommanditistin; Verjährung<br />

(1) Die Treuhandkommanditistin hat ihre Pflichten mit der<br />

Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nach pflichtgemäßem<br />

Ermessen zu erfüllen. Die Parteien haben untereinander<br />

nur grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der<br />

ihnen obliegenden Verpflichtungen zu vertreten. Dies gilt<br />

nicht im Fall einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.<br />

In diesem Fall wird auch für fahrlässige und vorsätzliche<br />

Pflichtverletzungen gehaftet. Im Fall einer Haftung<br />

der Treuhandkommanditistin für leichte Fahrlässigkeit ist<br />

ihre Haftung auf die Höhe der geleisteten Treugeberanteile<br />

bzw. der in die Fondsgesellschaften geleisteten Pflichteinlagen<br />

des Anspruchsberechtigten beschränkt, sofern es sich<br />

nicht um Rechtsgutsverletzungen von Leben, Körper und<br />

Gesundheit handelt.<br />

(2) Die Treuhandkommanditistin übernimmt keinerlei Haftung<br />

für den Eintritt der vom Treugeber oder der Fondsgesellschaft<br />

verfolgten steuerlichen oder sonstigen wirtschaftlichen<br />

Ziele. Ebenso wenig übernimmt sie eine Haftung für<br />

die Bonität der Vertragsparteien der Fondsgesellschaft oder<br />

eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung derselben. Die<br />

Treuhandkommanditistin hat das Beteiligungsangebot und<br />

insbesondere den Verkaufsprospekt nicht überprüft und<br />

sich bei der Entwicklung der Fondsstruktur nicht beteiligt.<br />

Sie haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit des<br />

Verkaufsprospekts. Die Anlageberatung oder die Information<br />

über die Vor- und Nachteile einer Beteiligung an der<br />

Treuhandvertrag<br />

153


Fondsgesellschaft ist nicht vertragliche Pflicht der Treuhandkommanditistin.<br />

(3) Die Treuhandkommanditistin ist keine Mittelverwendungskontrolleurin.<br />

(4) Schadensersatzansprüche gegen die Treuhandkommanditistin,<br />

soweit sie nicht auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen<br />

Verhalten gründen, verjähren innerhalb von drei<br />

Jahren ab dem Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs.<br />

Der Treugeber hat Schadensersatzansprüche innerhalb<br />

einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Kenntniserlangung<br />

von dem Schaden schriftlich geltend zu machen.<br />

§ 14 Freistellung der Treuhandkommanditistin<br />

(1) Die Treuhandkommanditistin hat einen Anspruch gegen<br />

den Treugeber auf Freistellung von sämtlichen Verbindlichkeiten<br />

(u. a. § 18 Abs. 4 und § 20 des Gesellschaftsvertrags),<br />

die ihr im Zusammenhang mit dem Erwerb und der<br />

Verwaltung des von ihr für den Treugeber treuhänderisch<br />

gehaltenen Teiles ihrer Pflichteinlage entstehen. Der Treugeber<br />

haftet jedoch nicht weiter, als er als Direktkommanditist<br />

haften würde. Der Freistellungsanspruch der Treuhandkommanditistin<br />

ist auch abtretbar.<br />

(2) Die Freistellungsverpflichtung des Treugebers ist durch den<br />

in der Beitrittserklärung benannten Beteiligungsbetrag begrenzt.<br />

Soweit der Treugeber diesen Betrag auf das Konto<br />

der Fondsgesellschaft eingezahlt hat, ist er zu einer Freistellung<br />

der Treuhandkommanditistin mit der nachstehend dargelegten<br />

Ausnahme nicht mehr verpflichtet. Die Freistellungsverpflichtung<br />

des Treugebers lebt in entsprechender<br />

Anwendung der §§ 171 Abs. 1, 172 Abs. 1, 4 HGB anteilig<br />

wieder auf (vgl. § 6 Abs. 10 des Gesellschaftsvertrags).<br />

(3) Im Falle einer Inanspruchnahme durch Gläubiger ist die<br />

Treuhandkommanditistin berechtigt, die Weiterleitung von<br />

Barausschüttungen an den Treugeber davon abhängig zu<br />

machen, dass dieser bis zur Höhe der auf ihn entfallenden<br />

Freistellungsverpflichtung Sicherheit leistet.<br />

§ 15 Schlichtungsvereinbarung/Ombudsverfahren<br />

Die Treugeber sind berechtigt, bei Streitigkeiten aus und im Zusammenhang<br />

mit dem Treuhandvertrag und dem damit begründeten<br />

Vertragsverhältnis die Ombudsstelle Geschlossene Fonds<br />

e. V., Postfach 64 02 22, 10048 Berlin bzw. Invalidenstr. 35, 10115<br />

Berlin anzurufen und gegen die DSF Treuhand GmbH ein Schlichtungsverfahren<br />

einzuleiten. Das Schlichtungsverfahren richtet<br />

sich nach den geltenden Regelungen der Verfahrensordnung<br />

Ombudsstelle Geschlossene Fonds e. V., welche im Internet<br />

unter www.ombudsstelle-gfonds.de eingesehen oder auf Anfrage<br />

auch von der Fondsgesellschaft zugesandt werden können<br />

(vgl. auch § 26 des Gesellschaftsvertrags).<br />

Geht eine treuhänderisch gehaltene Kommanditbeteiligung an<br />

der Fondsgesellschaft im Wege der Sonderrechtsnachfolge auf<br />

einen Treugeber über, überträgt der Verkäufer seine Rechte und<br />

Pflichten aus dem Treuhandvertrag (schuldrechtliche Treugeberposition),<br />

der mit der Treuhandkommanditistin besteht, sodass<br />

die Regelungen dieser Schlichtungsvereinbarung auch für den<br />

neuen Treugeber gelten. Auf das Bestehen dieser Regelungen hat<br />

154 Treuhandvertrag<br />

der ausscheidende Treugeber seinen Rechtsnachfolger hinzuweisen.<br />

§ 16 Schlussbestimmungen<br />

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags – auch einer<br />

Änderung dieser Klausel – bedürfen der Schriftform.<br />

(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags oder eine künftig in<br />

ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam<br />

oder undurchführbar sein, so wird hierdurch die<br />

Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle<br />

der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung<br />

tritt eine Regelung, die dem tatsächlich Gewollten<br />

rechtlich und wirtschaftlich am Nächsten kommt. Dies gilt<br />

auch sinngemäß für eine Regelungslücke.<br />

(3) Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand<br />

und Erfüllungsort ist für alle Verpflichtungen aus diesem<br />

Vertrag, soweit gesetzlich zulässig, Frankfurt am Main.<br />

Frankfurt, den 10.09.2009<br />

DSF Treuhand GmbH


AfA<br />

Abkürzung für Absetzungen für Abnutzungen; es<br />

handelt sich um handelsrechtliche Abschreibungen<br />

bzw. um steuerrechtlich zu ermittelnde Wertminderung<br />

von Anlagevermögen.<br />

Agio<br />

An die Gesellschaft neben der Pflichteinlage bzw.<br />

Einlage zahlbares Aufgeld, mit dem ein Teil der Eigenkapitalbeschaffungskosten<br />

abgedeckt wird und das<br />

nicht als Kapitaleinlage gilt und bei der Ausschüttungsberechnung<br />

nicht berücksichtigt wird.<br />

Anbieterin<br />

Deutsche Structured Finance GmbH, Feuerbachstraße<br />

26–32, 60325 Frankfurt am Main.<br />

Anschlussfinanzierung<br />

Neufinanzierung der von der Fonds- bzw. Besitzgesellschaft<br />

aufgenommenen Darlehen nach Ablauf des<br />

Zinsfestschreibungszeitraumes oder bei Ende des aufgenommenen<br />

Darlehens.<br />

AO<br />

Abgabenordnung<br />

Glossar<br />

Ausschüttung<br />

Die vorhandenen Liquiditätsüberschüsse werden regelmäßig<br />

an die Gesellschafter bzw. Treugeber im Verhältnis<br />

zu ihrer Einlage ausgeschüttet. Über die Höhe der Ausschüttung<br />

beschließt in der Regel die Gesellschafterversammlung.<br />

Die Ausschüttung ist zu unterscheiden von<br />

Gewinn oder Jahresüberschuss der Fondsgesellschaft. Dieser<br />

kann höher oder niedriger sein als die Ausschüttung.<br />

BaFin<br />

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

Besitzgesellschaft<br />

Die DSF Gera GmbH & Co. KG («Besitzgesellschaft»)<br />

ist Eigentümerin des Grundstücks Schloßstraße 26/<br />

Amthorstraße 1 in Gera inklusive Gebäudebestand.<br />

BewG<br />

Bewertungsgesetz; regelt die allgemeinen Bewertungsvorschriften<br />

für alle öffentlich-rechtlichen Abgaben,<br />

die durch Bundesrecht geregelt sind, soweit sie<br />

durch Bundesfinanzbehörden oder Landesfinanzbehörden<br />

verwaltet werden.<br />

BFH<br />

Bundesfinanzhof<br />

BMF<br />

Bundesministerium der Finanzen<br />

Bundestreue<br />

Hierunter wird das Gebot zu bundesfreundlichem<br />

Verhalten verstanden. Es verpflichtet den Bund und die<br />

Länder zum Zusammenwirken, um die bundesstaatliche<br />

Ordnung zu erhalten und zu fördern.<br />

Covenants<br />

Im Darlehensvertrag der Besitzgesellschaft wurden<br />

bestimmte Zusicherungen und Auflagen vereinbart, die<br />

vom Darlehensnehmer einzuhalten sind (siehe Kapitel<br />

«Rechtliche Grundlagen»).<br />

Dienstbarkeit<br />

Belastung eines Grundstücks in der Weise, dass ein<br />

Dritter das Grundstück in einzelnen Beziehungen nutzen<br />

darf, dass auf einem Grundstück bestimmte Handlungen<br />

nicht vorgenommen werden dürfen oder dass der<br />

Eigentümer des belasteten Grundstücks in sonstiger<br />

Weise in der Nutzung des Grundstücks beschränkt ist.<br />

DSCR<br />

Die debt service cover ratio («DSCR») gibt an, zu<br />

wie viel Prozent der zu erwartende Zinsaufwand zuzüglich<br />

der Tilgung des Darlehens durch die Mieteinahmen<br />

des Objektes in der Folgeperiode gedeckt ist. Im Darlehensvertrag<br />

der Besitzgesellschaft wurde eine Mindest-DSCR<br />

von 1,2 vereinbart.<br />

Glossar<br />

155


DSF<br />

Die Deutsche Structured Finance GmbH («DSF»),<br />

Feuerbachstraße 26–32, 60325 Frankfurt am Main, ist<br />

Initiatorin und Anbieterin für das vorliegende Beteiligungsangebot.<br />

Due Diligence<br />

Due Diligence bezeichnet die «gebotene Sorgfalt»,<br />

mit der beim Kauf bzw. Verkauf von Immobilien das Vertragsobjekt<br />

im Vorfeld der Akquisition geprüft wird.<br />

Due-Diligence-Prüfungen beinhalten insbesondere eine<br />

systematische Stärken-/Schwächen-Analyse des Kaufobjektes,<br />

eine Analyse der mit dem Kauf verbundenen<br />

Risiken sowie eine fundierte Bewertung des Objekts.<br />

Einlage<br />

Betrag, zu dessen Einzahlung in die Fondsgesellschaft<br />

sich der Treugeber der Treuhandkommanditistin<br />

gegenüber verpflichtet hat.<br />

Entnahmen<br />

Siehe «Ausschüttungen»<br />

Emittentin<br />

Emittentin des Beteiligungsangebotes ist die Fondsgesellschaft.<br />

Siehe unten: «Fondsgesellschaft»<br />

ErbStG<br />

Erbschaftsteuergesetz<br />

EStG<br />

Einkommensteuergesetz<br />

EURIBOR<br />

Abkürzung für Euro Interbank Offered Rate. Der EURI-<br />

BOR wird auf der Basis von Briefsätzen (Sätze, zu denen<br />

eine Bank Darlehen anbietet) für Interbankendarlehen repräsentativer<br />

Banken mit Sitz oder Niederlassung im Gebiet<br />

der Europäische Währungsunion (EWU) ermittelt.<br />

Täglich außer an Wochenenden, am ersten Weihnachtsfeiertag<br />

und an Neujahr werden aus den Meldungen dieser<br />

Referenzbanken die EURIBOR-Sätze u. a. für Ein- bis<br />

156<br />

Glossar<br />

Zwölfmonatsgeld errechnet und um 11.00 Uhr MEZ weltweit<br />

über Nachrichtenagenturen veröffentlicht.<br />

Fondsgesellschaft<br />

Als Fondsgesellschaft wird in diesem Beteiligungsangebot<br />

die DSF <strong>Justizzentrum</strong> <strong>Thüringen</strong> GmbH & Co. KG<br />

mit Sitz in Frankfurt am Main bezeichnet, an der sich deutsche<br />

Investoren direkt als Kommanditisten oder mittelbar<br />

über die Treuhandkommanditistin beteiligen können.<br />

Fungibilität<br />

Handelbarkeit der Anteile der Kommanditisten der<br />

GmbH & Co. KG; diese ist hier eingeschränkt, da kein<br />

geregelter Markt bei geschlossenen Fonds existiert.<br />

Gewinnerzielungsabsicht<br />

Die steuerliche Gewinnerzielungsabsicht ist das Streben<br />

nach einem Totalgewinn. Dabei ist unter dem Begriff<br />

«Totalgewinn» das positive Gesamtergebnis der Fondsgesellschaft<br />

von ihrer Gründung bis zur Veräußerung oder<br />

Aufgabe zu verstehen. Ist keine Gewinnerzielungsabsicht<br />

im steuerlichen Sinn gegeben, kann das Finanzamt die in<br />

Rede stehende Tätigkeit als Liebhaberei werten, d. h. es<br />

werden dann keine steuerlich relevanten Einkünfte erzielt<br />

und Verluste können nicht abgezogen werden.<br />

GewStG<br />

Gewerbesteuergesetz<br />

gif<br />

Die GIF (Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung<br />

e. V.) hat Richtlinien zur Berechnung der Mietflächen<br />

in gewerblichen Objekten erarbeitet (MF-G). Die Richtlinien<br />

formulieren eine Vorgehensweise für die Berechnung<br />

der Mietflächen und versuchen, einen einheitlichen Standard<br />

zu schaffen. Sinn der Richtlinien ist es, durch die Fest-<br />

legung kurzer und präziser Definitionen die genaue Ermittlung<br />

und Beschreibung der Mietflächen zu ermöglichen.<br />

Gutachter<br />

Die Initiatorin hat im Juli 2009 von dem unabhängigen<br />

Sachverständigen Jones Lang LaSalle GmbH,


Frankfurt am Main, für die Ermittlung des Verkehrswertes<br />

der Fondsimmobilie nach der DCF-Methode (Discounted<br />

Cashflow-Verfahren) unter der Berücksichtigung<br />

der «Allgemeinen Grundsätze für die Erstellung<br />

von Bewertungen und Berichten» ein Gutachten eingeholt.<br />

Gemäß Wertgutachten beträgt der Marktwert<br />

(Bruttokapitalwert) der Immobilie nach Fertigstellung der<br />

Sanierung und des Umbaus, unter Vorbehalt der vollständigen<br />

und richtigen Informationen und Angaben<br />

zum Objekt und auf Basis eines vertraglichen Mietertrags<br />

für das gesamte Objekt in Höhe von EUR<br />

1.290.158 p.a. (zum 01.12.2009) zum Bewertungsstichtag<br />

01.07.2009 EUR 20.060.000 (Brutto). Dieser Wert ergibt<br />

sich ohne Abzug von Erwerbsnebenkosten wie z.B.<br />

Grunderwerbsteuer, Notarkosten und Maklergebühren.<br />

Zum Bewertungsstichtag 01.07.2009 waren die Baumaßnahmen<br />

noch nicht fertig gestellt. Die Mieteinnahmen<br />

des zukünftigen Hauptmieters Freistaat <strong>Thüringen</strong><br />

fließen gemäß der Annahmen in dem Gutachten erst ab<br />

01.12.2009 nach der geplanten Fertigstellung des Objekts.<br />

Eine theoretische Verschiebung des Bewertungsstichtages<br />

auf den 01.12.2009 hätte, unter der Annahme,<br />

dass alle aktuellen Bewertungsansätze gleich blieben,<br />

d.h. keinerlei Veränderung des Immobilienmarktes stattfinden<br />

würde, einen positiven Einfluss auf den Marktwert.<br />

Jones Lang LaSalle ist ein weltweit tätiges Dienstleistungsunternehmen<br />

in den Bereichen Finanzen, Beratung<br />

und Investment im Immobilienbereich. Mit über<br />

30.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist JLL weltweit<br />

in 60 Ländern vertreten. (www.joneslanglasalle.de).<br />

Haftsumme<br />

Der Betrag, mit dem ein Kommanditist im Handelsregister<br />

eingetragen ist und auf den die Haftung dieses<br />

Kommanditisten gegenüber Gläubigern der Kommanditgesellschaft<br />

begrenzt ist.<br />

Hauptmieter<br />

Als Hauptmieter wird der Freistaat <strong>Thüringen</strong> bezeichnet,<br />

der für den überwiegenden Teil der Immobilie<br />

einen Mietvertrag für die Dauer von 20 Jahren abgeschlossen<br />

hat.<br />

Inflation<br />

Kaufkraftverlust einer Währung<br />

Initiatorin<br />

Deutsche Structured Finance GmbH, Feuerbachstraße<br />

26–32, 60325 Frankfurt am Main<br />

Investor<br />

Person, die sich als Kommanditist unmittelbar oder<br />

als Treugeber über die Treuhandkommanditistin mittelbar<br />

an der Fondsgesellschaft beteiligt. Wenn in diesem<br />

Verkaufsprospekt das Wort «Investor» verwendet wird,<br />

sind sowohl männliche als auch weibliche Investoren<br />

gemeint. Gleiches gilt für Wörter wie «Kommanditist»,<br />

«Treugeber», «Gesellschafter».<br />

Investitions- und Finanzierungsplan<br />

Der Investitions- und Finanzierungsplan besteht aus<br />

zwei Elementen: Unter Investitionsplan wird die Mittelverwendung<br />

für die Durchführung der Investition unter<br />

Aufschlüsselung der einzelnen Investitionskosten und<br />

unter Finanzierungsplan wird die Herkunft der für die<br />

geplante Investition erforderlichen Mittel (z. B. Einlagen)<br />

dargestellt.<br />

ISCR<br />

Die interest service cover ratio («ISCR») gibt an, zu<br />

wie viel Prozent der zu erwartende Zinsaufwand des<br />

Darlehens durch die Mieteinnahmen des Objektes in<br />

der Folgeperiode gedeckt sind. Im Darlehensvertrag<br />

der Besitzgesellschaft wurde eine Mindest-ISCR von<br />

1,3 vereinbart.<br />

Kapitaldienst<br />

Die Gesamtsumme aus Zins und Tilgung, die ein Darlehensnehmer<br />

an den Darlehensgeber zu entrichten hat.<br />

Kapitalrückzahlung<br />

Rückzahlung der von einem Gesellschafter geleisteten<br />

Kapitaleinlage; zur Kapitalrückzahlung kommt es, soweit<br />

die Ausschüttungen an einen Investor dessen Gewinnanteil<br />

für das betreffende Geschäftsjahr übersteigen.<br />

Glossar<br />

157


Kommanditgesellschaft<br />

Rechtsform, in der in der Regel geschlossene Fonds angeboten<br />

werden. Bei der Kommanditgesellschaft haftet<br />

mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt («persönlich<br />

haftende Gesellschafterin»). Die anderen Gesellschafter haften<br />

grundsätzlich nur mit ihrer Einlage («Kommanditisten»),<br />

sofern sie diese noch nicht vollständig erbracht haben.<br />

Kommanditist<br />

Gesellschafter der Kommanditgesellschaft, der gegenüber<br />

der Kommanditgesellschaft beschränkt auf seine<br />

Pflichteinlage haftet und gegenüber Gläubigern der Kommanditgesellschaft<br />

beschränkt auf seine Haftsumme.<br />

Länderfinanzausgleich<br />

Im weiteren Sinn wird darunter das gesamte finanzielle<br />

Ausgleichssystem zwischen Bund und Bundesländern<br />

sowie der finanzielle Ausgleichmechanismus<br />

der Bundesländer untereinander verstanden.<br />

Leerstand<br />

Nicht vermietete Fläche eines Gebäudes, ggf. unter<br />

Einbeziehung etwaiger zur Untervermietung angebotener<br />

Flächen.<br />

Liquidität<br />

Fähigkeit eines Unternehmens, allen fälligen Zahlungsverpflichtungen<br />

fristgerecht nachzukommen.<br />

Eine hohe Liquidität kann die Rentabilität eines Unternehmens<br />

beeinflussen, da liquide Mittel überwiegend<br />

unverzinslich sind oder nur gering verzinst werden.<br />

Liquiditätsreserve<br />

Barmittelreserve für unvorhergesehene Ausgaben,<br />

im Finanz- und Investi tionsplan als Teil der Mittelverwendung<br />

aufgeführt.<br />

LTV<br />

Der loan to value («LTV») gibt das Verhältnis der<br />

Höhe des Darlehens zum Schätz- oder Verkaufswert<br />

der Liegenschaft ausgedrückt in einem Prozentsatz an.<br />

Je höher der LTV ist, desto höher ist das aufgenom-<br />

158<br />

Glossar<br />

mene Darlehen im Verhältnis zum Verkaufswert der<br />

Liegenschaft. Im Darlehensvertrag der Besitzgesellschaft<br />

wurde eine LTV von maximal 0,65 vereinbart.<br />

Mietvervielfältiger<br />

Der Objektwert einer Immobilie kann durch die<br />

Multiplikation der Nettojahresmiete mit einerm Mietvervielfältiger<br />

bestimmt werden.<br />

Netting<br />

Bezeichnet eine Verrechnungsmethode bei Zinssicherungsgeschäften<br />

und Derivaten. Bei dieser Methode<br />

werden nicht die Bruttozahlungsverpflichtungen<br />

der Vertragsparteien gezahlt, sondern die Nettodifferenz<br />

zwischen den Zahlungsverpfichtungen.<br />

Option/Optionsrecht<br />

Vertraglich geregelte Befugnis einer Partei, durch<br />

einseitige Erklärung/Rechtshandlung ein bestimmtes<br />

Recht auszuüben; vorliegend z. B. das Recht des jeweiligen<br />

Mieters, seinen Mietvertrag zu verlängern.<br />

p. a.<br />

Abkürzung für «per annum» (jährlich; pro Jahr)<br />

Personengesellschaft<br />

Eine Personengesellschaft ist ein Zusammenschluss<br />

mehrerer Personen zu einer Gesellschaft zur Verfolgung<br />

eines gemeinsamen Zweckes. Kennzeichnend ist u. a.,<br />

dass die Übertragbarkeit und Vererblichkeit der Mitgliedschaft<br />

nur mit Zustimmung der anderen Gesellschafter<br />

möglich ist, die Gesellschafter für Schulden<br />

zum Teil selber haften, und die fehlende Rechtsfähigkeit.<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin<br />

Gesellschafter der Kommanditgesellschaft, der persönlich<br />

mit seinem gesamten Vermögen haftet.<br />

Pflichteinlage<br />

Betrag, zu dessen Einzahlung in die Fondsgesellschaft<br />

sich der Kommanditist seinen Mitgesellschaftern<br />

gegenüber im Innenverhältnis verpflichtet hat.


Platzierung<br />

Vertrieb von Beteiligungen an der Fondsgesellschaft<br />

an Investoren<br />

Platzierungsgarantie<br />

Eine Garantie, die die Platzierung des als Eigenkapital<br />

festgelegten Betrages der Fondsgesellschaft zu<br />

einem bestimmten Zeitpunkt sicherstellt<br />

Prospektherausgeber<br />

Prospektherausgeber/Anbieter ist die Deutsche<br />

Structured Finance GmbH. Weitere Funktionen: Vertriebskoordination,<br />

Konzeption und Fondsverwaltung,<br />

Objektverwaltung.<br />

Rentabilität<br />

Verhältnis von Gewinn zum eingesetzten Kapital<br />

SolZ<br />

Solidaritätszuschlag (derzeit 5,5 % zur Einkommensteuer<br />

bzw. Körperschaftsteuer)<br />

Stille Reserven<br />

Stille Reserven sind der Unterschiedsbetrag zwischen<br />

dem Buchwert und dem tatsächlich höheren<br />

Marktwerten eines Wirtschaftsgutes. Stille Reserven<br />

entstehen z. B. durch die Wertsteigerung eines Wirtschaftsgutes.<br />

Swap<br />

Ein Zinsswap ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen<br />

zwei Parteien, jeweils einen fixen oder variablen<br />

Zinssatz auf einen bestimmten Nennwert an die jeweils<br />

andere Partei zu bestimmten zukünftigen Zeitpunkten<br />

zu zahlen. Der variable Zinssatz bezieht sich in der<br />

Regel auf einen Referenzzinssatz im Interbankengeschäft<br />

wie den EURIBOR. Der fixe Zinssatz wird zu Beginn<br />

der Vereinbarung festgelegt. Der Festzinszahler sichert<br />

sich so gegen Zinsänderungsrisiken ab.<br />

Technischer Berater<br />

Im Rahmen der Ankaufsprüfung der Fondsimmobilie<br />

bzw. der Gesellschaftsanteile an der Besitzgesellschaft<br />

wurde der unabhängige Berater makon GmbH &<br />

Co. KG («makon») mit einer technischen Bauanalyse beauftragt.<br />

makon ist ein Unternehmen der Ebert-Gruppe<br />

und gehört in Deutschland zu den marktführenden Beratungs-<br />

und Dienstleistungsunternehmen, die Investoren<br />

bei der Optimierung bau- und immobilienbezogener<br />

Wertschöpfung unterstützen (www.eb-makon.de).<br />

Tilgung<br />

Betrag, mit dem ein Darlehensnehmer seine Schuld<br />

(in der Regel in Raten) zurückzahlt<br />

Treuhandkommanditistin<br />

Treuhandkommanditistin ist vorliegend eine juristische<br />

Person, die DSF Treuhand GmbH. Diese verpflichtet<br />

sich schuldrechtlich gegenüber dem Treugeber (Investor),<br />

nur gemäß dem Treuhandvertrag über das ihm<br />

anvertraute Treugut zu verfügen.<br />

USt<br />

Umsatzsteuer<br />

UStG<br />

Umsatzsteuergesetz<br />

UmwG<br />

Umwandlungsgesetz<br />

UmwStG<br />

Umwandlungssteuergesetz<br />

Verkaufsfaktor<br />

Verkaufspreise von Immobilien werden üblicherweise<br />

als Vielfaches der Gesamtjahresnettokaltmiete<br />

ohne Nebenkosten und vor etwaiger Umsatzsteuer dargestellt.<br />

VermVerkProspV<br />

Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />

Glossar<br />

159


Impressum<br />

Herausgeber: © Deutsche Structured Finance GmbH<br />

Feuerbachstraße 26-32, 60325 Frankfurt<br />

Grafik: fuhrer visuelle Gestaltung, Wien<br />

Druck: Druckerei Klein + Hiese GmbH, Klingenberg<br />

Bildnachweis:<br />

Cover: Luftbild: GeoContent GmbH Magdeburg, gettyimages<br />

Seite 2: Luftbild: GeoContent GmbH Magdeburg<br />

Deutsche Structured Finance:<br />

Seiten 35, 36, 41, 45, 75, 83<br />

Fassadenbilder aus Zeichnungen der Firma TRIGIS GeoServices GmbH:<br />

Seiten 4, 37, 57,119<br />

Fassadenbilder aus Zeichnungen der Firma WZM GmbH<br />

Büro für Architektur:<br />

Seiten 37, 69, 136, 137<br />

Maik Schuck (über: Gera Tourismus e. V.)<br />

Seite 31, Seite 34 (beide),<br />

Deutsche Post AG:<br />

Seite 43, links<br />

Deutsche Telekom AG:<br />

Seite 43 rechts<br />

160


Deutsche Structured Finance GmbH, Feuerbachstrasse 26–32, 60325 Frankfurt am Main<br />

Tel.: +49 (0)69 9714 97-0, Fax: +49 (0)69 9714 97-510, E-Mail: DSF@DSF-FRA.de, www.DSF-FRA.de

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