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Geschäftsordnung für die Beiräte der Forensik bei den Rheinischen ...

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- 7 -<br />

Zusammensetzung und Berufungsverfahren<br />

Das Maßregelvollzugsgesetz bestimmt, <strong>den</strong> <strong>Beiräte</strong>n sollen Personen aus unterschiedlichen<br />

gesellschaftlichen Gruppen angehören. Sie sollen überwiegend Einwohner<br />

<strong>der</strong> Gemeinde sein, in <strong>der</strong> <strong>die</strong> Einrichtung liegt. Höchstens <strong>die</strong> Hälfte <strong>der</strong><br />

Mitglie<strong>der</strong> des Beirates kann vom Rat <strong>der</strong> Gemeinde unter <strong>der</strong> Voraussetzung, dass<br />

es sich überwiegend um Einwohner <strong>der</strong> Gemeinde handelt, bestimmt wer<strong>den</strong>. Das<br />

Nähere regeln <strong>die</strong> Träger <strong>der</strong> Einrichtung in einer <strong>Geschäftsordnung</strong> (s. Anlage).<br />

Nach <strong>der</strong> <strong>Geschäftsordnung</strong> besteht <strong>der</strong> Beirat höchstens aus 24 Personen und<br />

setzt sich aus Vertretern folgen<strong>der</strong> gesellschaftlicher Gruppen und Institutionen<br />

zusammen:<br />

- <strong>der</strong> Standortgemeinde,<br />

- des Kreises <strong>bei</strong> kreisangehörigen Standortgemein<strong>den</strong>,<br />

- <strong>der</strong> Landschaftsversammlung Rheinland,<br />

- <strong>der</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> Standort zuständigen Kreispolizeibehörde bzw. des <strong>für</strong> <strong>den</strong><br />

Standort zuständigen Polizeipräsi<strong>den</strong>ten,<br />

- <strong>der</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> Standort zuständigen Kammern (Handwerkskammer und Industrie-<br />

und Handelskammer),<br />

- <strong>der</strong> örtlichen Ar<strong>bei</strong>tnehmervertretungen,<br />

- des Präsi<strong>den</strong>ten des Justizvollzugsamtes Rheinland (heute Landesjustizvollzugsamt<br />

Nordrhein-Westfalen),<br />

- <strong>der</strong> Glaubensgemeinschaften,<br />

- <strong>der</strong> örtlichen Me<strong>die</strong>n,<br />

- <strong>der</strong> örtlichen Wohlfahrtsverbände,<br />

- <strong>der</strong> Psychosozialen Ar<strong>bei</strong>tsgemeinschaft,<br />

- <strong>der</strong> Nachbarschaft.<br />

Vertreterinnen o<strong>der</strong> Vertreter des Dezernates Gesundheit, Heilpädagogische Heime<br />

des Landschaftsverbandes Rheinland und <strong>die</strong> Ombudsperson <strong>der</strong> jeweiligen <strong>Rheinischen</strong><br />

Kliniken sind berechtigt, an <strong>den</strong> Sitzungen teilzunehmen und haben ein<br />

Vortragsrecht. Die Bestellung <strong>der</strong> Beiratsmitglie<strong>der</strong> erfolgt durch Beschluss des<br />

jeweils zuständigen Krankenhausausschusses analog <strong>der</strong> Wahlzeiten <strong>der</strong> Kommunalvertretungen.<br />

Die Wie<strong>der</strong>bestellung ist zulässig.<br />

Voraussetzung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Berufung <strong>der</strong> Beiratsmitglie<strong>der</strong> ist, dass <strong>die</strong>se sich mit <strong>den</strong><br />

Zielen des Maßregelvollzuges und <strong>den</strong> Aufgaben des Beirates i<strong>den</strong>tifizieren.<br />

Die Beiratsmitglie<strong>der</strong> nehmen ihre Aufgaben als Ehrenamt wahr.

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