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Geschäftsordnung für die Beiräte der Forensik bei den Rheinischen ...

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Aufgaben und Ar<strong>bei</strong>tsweise<br />

Auf <strong>der</strong> Grundlage des Maßregelvollzugsgesetzes und <strong>der</strong> darauf beruhen<strong>den</strong><br />

<strong>Geschäftsordnung</strong> – als Anlage 1 im Anhang abgedruckt -, obliegen <strong>den</strong> <strong>Beiräte</strong>n<br />

folgende wesentlichen Aufgaben:<br />

Beratung <strong>der</strong> Einrichtung in konzeptionellen und organisatorischen Fragen des<br />

Maßregelvollzuges,<br />

Unterstützung <strong>der</strong> Leitung <strong>der</strong> Einrichtung,<br />

Hilfe <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>einglie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Patientinnen und Patienten,<br />

För<strong>der</strong>ung des Verständnisses und <strong>der</strong> Akzeptanz <strong>für</strong> <strong>die</strong> Aufgaben des Maßregelvollzuges<br />

in <strong>der</strong> Öffentlichkeit.<br />

Für alle Beiratsmitglie<strong>der</strong> besteht <strong>die</strong> Verpflichtung zu einer vertrauensvollen Zusammenar<strong>bei</strong>t<br />

mit <strong>der</strong> Betriebsleitung <strong>der</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> Beirat zuständigen <strong>Rheinischen</strong><br />

Kliniken.<br />

Je<strong>der</strong> Beirat soll einmal im Vierteljahr tagen. Die Geschäftsführung liegt <strong>bei</strong> <strong>der</strong><br />

Betriebsleitung <strong>der</strong> <strong>Rheinischen</strong> Kliniken, <strong>bei</strong> <strong>der</strong> <strong>der</strong> Beirat gegründet wurde. Sie<br />

erstellt unverzüglich nach je<strong>der</strong> Sitzung ein Sitzungsprotokoll und leitet <strong>die</strong>ses an <strong>den</strong><br />

zuständigen Krankenhausausschuss und das Dezernat Gesundheit, Heilpädagogische<br />

Heime des Landschaftsverbandes Rheinland.<br />

Die Sitzungen fin<strong>den</strong> nichtöffentlich statt. Grundsätzlich wird durch <strong>die</strong> Vorsitzende<br />

o<strong>der</strong> <strong>den</strong> Vorsitzen<strong>den</strong>, <strong>der</strong> aus <strong>der</strong> Mitte des Beirates gewählt wurde, zu <strong>den</strong><br />

Sitzungen eingela<strong>den</strong>.<br />

In <strong>den</strong> Sitzungen wer<strong>den</strong> Themen behandelt, <strong>die</strong> zuvor zwischen dem Vorsitzen<strong>den</strong><br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Vorsitzen<strong>den</strong> und <strong>der</strong> Betriebsleitung abgestimmt wur<strong>den</strong>. Hier<strong>bei</strong> hat jedes<br />

Beiratsmitglied <strong>die</strong> Möglichkeit Vorschläge <strong>für</strong> <strong>die</strong> Tagesordnung zu machen.<br />

Der Beirat fasst seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. Er ist beschlussfähig, wenn<br />

ordnungsgemäß eingela<strong>den</strong> wurde.<br />

Mindestens einmal jährlich erhält <strong>der</strong> Beirat <strong>die</strong> Gelegenheit, auf einer Pressekonferenz<br />

über seine Tätigkeit zu berichten.

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