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Geschäftsordnung für die Beiräte der Forensik bei den Rheinischen ...

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Ausgangssituation<br />

- 5 -<br />

Schon <strong>der</strong> ursprüngliche in Bedburg-Hau gegründete Vorläufer aller <strong>Beiräte</strong> im<br />

Rheinland setzte sich aus Personen <strong>der</strong> unterschiedlichsten Interessengruppen<br />

zusammen.<br />

Er bestand aus je einem Vertreter <strong>der</strong> im Rat <strong>der</strong> Gemeinde Bedburg-Hau vertretenen<br />

Fraktionen, sowie einem Vertreter <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung, <strong>der</strong> <strong>Rheinischen</strong><br />

Kliniken, <strong>der</strong> Polizei und drei Vertretern <strong>der</strong> Bevölkerung, <strong>die</strong> in einer Bürgerversammlung<br />

am 28.01.1999 gewählt wor<strong>den</strong> waren.<br />

Aufgabe <strong>die</strong>ses Beirates, <strong>der</strong> im Zeitraum zwischen dem 17.03.1999 und dem<br />

26.04.2000 insgesamt sechs Mal tagte, war <strong>die</strong> Beratung <strong>der</strong> Einrichtung in konzeptionellen<br />

und organisatorischen Fragen des Maßregelvollzuges, <strong>die</strong> Unterstützung<br />

<strong>der</strong> Leitung <strong>der</strong> Einrichtung, <strong>die</strong> Hilfe <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>einglie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Patienten und<br />

<strong>die</strong> För<strong>der</strong>ung des Verständnisses und <strong>der</strong> Akzeptanz <strong>für</strong> <strong>die</strong> Aufgaben des Maßregelvollzuges<br />

in <strong>der</strong> Öffentlichkeit. Gleichzeitig sollte <strong>der</strong> Beirat ein Forum zur Diskussion<br />

zum Thema Maßregelvollzug bieten.<br />

Nachdem <strong>der</strong> Landschaftsausschuss <strong>der</strong> Landschaftsversammlung Rheinland in<br />

seiner Sitzung am 10. Dezember 1998 <strong>die</strong> Einrichtung von <strong>Beiräte</strong>n <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Forensik</strong><br />

<strong>bei</strong> <strong>den</strong> <strong>Rheinischen</strong> Kliniken Bedburg-Hau, Düren, Langenfeld und Viersen grundsätzlich<br />

beschlossen hatte, wurde im Februar 1999 ebenfalls vom Landschaftsausschuss<br />

eine <strong>Geschäftsordnung</strong> zur Gründung <strong>der</strong> <strong>Beiräte</strong> erlassen.<br />

Die <strong>Geschäftsordnung</strong> sah vor, dass durch <strong>die</strong> <strong>Beiräte</strong> <strong>die</strong> Wie<strong>der</strong>einglie<strong>der</strong>ung<br />

psychisch kranker und suchtkranker Rechtsbrecher in <strong>die</strong> Gesellschaft zu unterstützen<br />

und <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Ar<strong>bei</strong>t in <strong>der</strong> Öffentlichkeit zu werben sei. Zusätzlich sollte <strong>der</strong><br />

Beirat auch ein Forum <strong>der</strong> Diskussion über allgemeine Fragen <strong>der</strong> inhaltlichen und<br />

organisatorischen Durchführung des Maßregelvollzuges sowie seiner rechtlichen und<br />

gesellschaftlichen Dimensionen sein.<br />

Der Gesetzgeber nahm <strong>die</strong>se Entwicklung in <strong>der</strong> 1999 erfolgten Novellierung des<br />

Maßregelvollzugsgesetzes auf, än<strong>der</strong>te aber <strong>die</strong> Zusammensetzung <strong>der</strong> <strong>Beiräte</strong>. Die<br />

Standortgemeinde erhielt nunmehr das Recht, höchstens <strong>die</strong> Hälfte <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong><br />

des Beirates zu bestimmen. Nach <strong>der</strong> ursprünglich vor <strong>der</strong> Gesetzesnovellierung<br />

verfassten <strong>Geschäftsordnung</strong> waren <strong>die</strong> im Rat <strong>der</strong> Standortgemeinde vertretenen<br />

Parteien berechtigt gewesen, je eine Person zu entsen<strong>den</strong>. Zusätzlich war nach <strong>der</strong><br />

<strong>Geschäftsordnung</strong> a. F. <strong>die</strong> Verwaltung <strong>der</strong> Standortgemeinde berechtigt, eine<br />

weitere Person sowie <strong>die</strong> Gleichstellungsbeauftragte in <strong>den</strong> Beirat zu entsen<strong>den</strong>.<br />

Mit <strong>der</strong> Novellierung des Maßregelvollzugsgesetzes wurde <strong>der</strong> Maßregelvollzug zu<br />

einer staatlichen Aufgabe, <strong>die</strong> <strong>den</strong> Direktoren <strong>der</strong> <strong>bei</strong><strong>den</strong> in Nordrhein-Westfalen<br />

ansässigen Landschaftsverbände als untere staatliche Maßregelvollzugsbehör<strong>den</strong><br />

übertragen ist. Neu geschaffen wurde <strong>der</strong> Landesbeauftragte <strong>für</strong> <strong>den</strong> Maßregelvollzug,<br />

eine <strong>den</strong> Direktoren <strong>der</strong> Landschaftsverbände übergeordnete Oberbehörde auf<br />

Landesebene, <strong>die</strong> dem Ministerium <strong>für</strong> Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie<br />

unterstellt ist.

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