- 4 - Dies ist Anlass einen Rückblick über <strong>die</strong> Ar<strong>bei</strong>t <strong>der</strong> <strong>Beiräte</strong> zu geben, um hieraus auch gegebenenfalls Impulse <strong>für</strong> <strong>die</strong> weitere Ar<strong>bei</strong>t <strong>der</strong> im Jahr 2005 neu gebildeten <strong>Beiräte</strong> zu erhalten. Köln, im März 2005 Udo Molsberger Landesdirektor
Ausgangssituation - 5 - Schon <strong>der</strong> ursprüngliche in Bedburg-Hau gegründete Vorläufer aller <strong>Beiräte</strong> im Rheinland setzte sich aus Personen <strong>der</strong> unterschiedlichsten Interessengruppen zusammen. Er bestand aus je einem Vertreter <strong>der</strong> im Rat <strong>der</strong> Gemeinde Bedburg-Hau vertretenen Fraktionen, sowie einem Vertreter <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung, <strong>der</strong> <strong>Rheinischen</strong> Kliniken, <strong>der</strong> Polizei und drei Vertretern <strong>der</strong> Bevölkerung, <strong>die</strong> in einer Bürgerversammlung am 28.01.1999 gewählt wor<strong>den</strong> waren. Aufgabe <strong>die</strong>ses Beirates, <strong>der</strong> im Zeitraum zwischen dem 17.03.1999 und dem 26.04.2000 insgesamt sechs Mal tagte, war <strong>die</strong> Beratung <strong>der</strong> Einrichtung in konzeptionellen und organisatorischen Fragen des Maßregelvollzuges, <strong>die</strong> Unterstützung <strong>der</strong> Leitung <strong>der</strong> Einrichtung, <strong>die</strong> Hilfe <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>einglie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Patienten und <strong>die</strong> För<strong>der</strong>ung des Verständnisses und <strong>der</strong> Akzeptanz <strong>für</strong> <strong>die</strong> Aufgaben des Maßregelvollzuges in <strong>der</strong> Öffentlichkeit. Gleichzeitig sollte <strong>der</strong> Beirat ein Forum zur Diskussion zum Thema Maßregelvollzug bieten. Nachdem <strong>der</strong> Landschaftsausschuss <strong>der</strong> Landschaftsversammlung Rheinland in seiner Sitzung am 10. Dezember 1998 <strong>die</strong> Einrichtung von <strong>Beiräte</strong>n <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Forensik</strong> <strong>bei</strong> <strong>den</strong> <strong>Rheinischen</strong> Kliniken Bedburg-Hau, Düren, Langenfeld und Viersen grundsätzlich beschlossen hatte, wurde im Februar 1999 ebenfalls vom Landschaftsausschuss eine <strong>Geschäftsordnung</strong> zur Gründung <strong>der</strong> <strong>Beiräte</strong> erlassen. Die <strong>Geschäftsordnung</strong> sah vor, dass durch <strong>die</strong> <strong>Beiräte</strong> <strong>die</strong> Wie<strong>der</strong>einglie<strong>der</strong>ung psychisch kranker und suchtkranker Rechtsbrecher in <strong>die</strong> Gesellschaft zu unterstützen und <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Ar<strong>bei</strong>t in <strong>der</strong> Öffentlichkeit zu werben sei. Zusätzlich sollte <strong>der</strong> Beirat auch ein Forum <strong>der</strong> Diskussion über allgemeine Fragen <strong>der</strong> inhaltlichen und organisatorischen Durchführung des Maßregelvollzuges sowie seiner rechtlichen und gesellschaftlichen Dimensionen sein. Der Gesetzgeber nahm <strong>die</strong>se Entwicklung in <strong>der</strong> 1999 erfolgten Novellierung des Maßregelvollzugsgesetzes auf, än<strong>der</strong>te aber <strong>die</strong> Zusammensetzung <strong>der</strong> <strong>Beiräte</strong>. Die Standortgemeinde erhielt nunmehr das Recht, höchstens <strong>die</strong> Hälfte <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des Beirates zu bestimmen. Nach <strong>der</strong> ursprünglich vor <strong>der</strong> Gesetzesnovellierung verfassten <strong>Geschäftsordnung</strong> waren <strong>die</strong> im Rat <strong>der</strong> Standortgemeinde vertretenen Parteien berechtigt gewesen, je eine Person zu entsen<strong>den</strong>. Zusätzlich war nach <strong>der</strong> <strong>Geschäftsordnung</strong> a. F. <strong>die</strong> Verwaltung <strong>der</strong> Standortgemeinde berechtigt, eine weitere Person sowie <strong>die</strong> Gleichstellungsbeauftragte in <strong>den</strong> Beirat zu entsen<strong>den</strong>. Mit <strong>der</strong> Novellierung des Maßregelvollzugsgesetzes wurde <strong>der</strong> Maßregelvollzug zu einer staatlichen Aufgabe, <strong>die</strong> <strong>den</strong> Direktoren <strong>der</strong> <strong>bei</strong><strong>den</strong> in Nordrhein-Westfalen ansässigen Landschaftsverbände als untere staatliche Maßregelvollzugsbehör<strong>den</strong> übertragen ist. Neu geschaffen wurde <strong>der</strong> Landesbeauftragte <strong>für</strong> <strong>den</strong> Maßregelvollzug, eine <strong>den</strong> Direktoren <strong>der</strong> Landschaftsverbände übergeordnete Oberbehörde auf Landesebene, <strong>die</strong> dem Ministerium <strong>für</strong> Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie unterstellt ist.