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Geschäftsordnung für die Beiräte der Forensik bei den Rheinischen ...

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§ 7<br />

Sitzungen<br />

(1) Der Beirat soll mindestens einmal im Vierteljahr tagen.<br />

(2) Der Beirat wird von <strong>der</strong> Vorsitzen<strong>den</strong> o<strong>der</strong> von dem Vorsitzen<strong>den</strong> o<strong>der</strong> auf<br />

dessen Wunsch von <strong>der</strong> Betriebsleitung eingela<strong>den</strong>.<br />

(3) Die Vorsitzende o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Vorsitzende stellt im Benehmen mit <strong>der</strong> Betriebsleitung<br />

<strong>der</strong> <strong>Rheinischen</strong> Kliniken <strong>die</strong> Tagesordnung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Sitzung des Beirates auf.<br />

Die Mitglie<strong>der</strong> können je<strong>der</strong>zeit Vorschläge <strong>für</strong> <strong>die</strong> Tagesordnung benennen.<br />

(4) Die Sitzungen des Beirates sind nichtöffentlich.<br />

(5) Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Betriebsleitung und <strong>die</strong> Vertreterinnen o<strong>der</strong> Vertreter des<br />

Dezernates Gesundheit, Heilpädagogische Heime des Landschaftsverbandes<br />

Rheinland sind berechtigt, an <strong>den</strong> Sitzungen des Beirates teilzunehmen und haben<br />

ein Vortragsrecht. Die Ombudsperson <strong>der</strong> <strong>Rheinischen</strong> Kliniken ist berechtigt, an <strong>den</strong><br />

Sitzungen des Beirates teilzunehmen und hat ein Vortragsrecht.<br />

(6) Die Mitglie<strong>der</strong> des Beirates haben ein Fragerecht an <strong>die</strong> jeweilige Betriebsleitung<br />

<strong>der</strong> <strong>Rheinischen</strong> Kliniken und an <strong>die</strong> Trägerverwaltung. Außerhalb <strong>der</strong> Sitzungen sind<br />

Fragen über <strong>die</strong> Vorsitzende o<strong>der</strong> <strong>den</strong> Vorsitzen<strong>den</strong> an <strong>die</strong> jeweilige Betriebsleitung<br />

<strong>der</strong> <strong>Rheinischen</strong> Kliniken zu richten.<br />

§ 8<br />

Bericht / Pressekonferenz<br />

(1) Die Geschäftsführung des Beirates erstellt unmittelbar nach je<strong>der</strong> Sitzung ein Sitzungsprotokoll<br />

und leitet <strong>die</strong>ses Sitzungsprotokoll weiter an <strong>die</strong> örtliche Betriebsleitung,<br />

<strong>den</strong> zuständigen Krankenhausausschuss und das Dezernat Gesundheit,<br />

Heilpädagogische Heime des Landschaftsverbandes Rheinland.<br />

(2) Der Beirat erhält mindestens einmal jährlich Gelegenheit, auf einer Pressekonferenz<br />

über seine Tätigkeit zu berichten.

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