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Geschäftsordnung für die Beiräte der Forensik bei den Rheinischen ...

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Vorwort<br />

- 3 -<br />

Ziele des Maßregelvollzuges sind es, Menschen, <strong>die</strong> eine Straftat aufgrund einer<br />

psychischen Störung, einer geistigen Behin<strong>der</strong>ung, einer Persönlichkeitsstörung o<strong>der</strong><br />

einer Abhängigkeitserkrankung begangen haben, durch Behandlung und Betreuung<br />

zu befähigen, ein in <strong>die</strong> Gemeinschaft eingeglie<strong>der</strong>tes Leben zu führen. Hier<strong>bei</strong><br />

sollen <strong>die</strong> Sicherheit und <strong>der</strong> Schutz <strong>der</strong> Allgemeinheit und des Personals in <strong>den</strong><br />

Einrichtungen vor weiteren erheblichen rechtswidrigen Taten gewährleistet sein. Die<br />

Sicherheit <strong>der</strong> Bevölkerung soll durch eine qualifizierte und erfolgreiche Behandlung<br />

o<strong>der</strong> – falls <strong>die</strong>s nicht möglich ist - durch Rückverlegung Abhängigkeitserkrankter in<br />

eine Justizvollzugsanstalt bzw. <strong>die</strong> langfristige sichere Unterbringung psychisch<br />

kranker Rechtsbrecher in einer forensischen Klinik gewährleistet wer<strong>den</strong>.<br />

Das Bild in <strong>der</strong> Öffentlichkeit von <strong>der</strong> forensischen Psychiatrie ist sehr einseitig durch<br />

<strong>die</strong> Me<strong>die</strong>nberichterstattung über schwere Straftaten psychisch kranker und suchtkranker<br />

Rechtsbrecher sowie durch einzelne spektakuläre Zwischenfälle während<br />

<strong>der</strong> Unterbringung im Maßregelvollzug geprägt.<br />

Die rechtlichen Rahmenbedingungen, <strong>die</strong> heutigen Behandlungsmöglichkeiten, <strong>die</strong><br />

differenzierten Sicherheitssysteme, <strong>die</strong> wissenschaftlich fun<strong>die</strong>rten und verlässlichen<br />

Prognoseinstrumentarien und <strong>die</strong> geringe Zahl von Zwischenfällen – kurz gesagt, <strong>der</strong><br />

Alltag des Maßregelvollzugs- ist dagegen wenig bekannt.<br />

Eine forensische Klinik benötigt <strong>die</strong> Akzeptanz <strong>der</strong> Bevölkerung. Akzeptanz kann<br />

aber nur erreicht wer<strong>den</strong>, wenn es gelingt, offen und umfassend über <strong>die</strong> Ar<strong>bei</strong>t<br />

forensischer Kliniken zu informieren. Ängste <strong>der</strong> Menschen müssen ernst genommen<br />

und nach Möglichkeit durch umfassende Information abgebaut wer<strong>den</strong>. Nur so kann<br />

ein auf gegenseitigem Vertrauen beruhendes Verhältnis geschaffen wer<strong>den</strong>.<br />

Diese Erkenntnis gab es im Rheinland seit langem, so wurde schon 1998 in Bedburg-Hau<br />

ein Beirat zur Entwicklung <strong>der</strong> <strong>Forensik</strong> in <strong>den</strong> <strong>Rheinischen</strong> Kliniken<br />

Bedburg-Hau gegründet.<br />

Diese Idee wurde in <strong>der</strong> Novellierung des Maßregelvollzugsgesetzes des Landes<br />

Nordrhein-Westfalen Mitte des Jahres 1999 aufgegriffen. Seitdem besteht <strong>der</strong><br />

gesetzliche Auftrag, an jedem Standort <strong>Beiräte</strong> zu errichten, <strong>der</strong>en Mitglie<strong>der</strong> überwiegend<br />

Einwohner <strong>der</strong> Gemeinde sein sollten.<br />

Im Verlauf des Jahres 2000 haben an allen vier forensischen Standorten im Rheinland<br />

(Bedburg- Hau, Düren, Langenfeld, Viersen) <strong>die</strong> <strong>Beiräte</strong> ihre Ar<strong>bei</strong>t aufgenommen.<br />

Zwischenzeitlich ist <strong>die</strong> erste Sitzungsperiode <strong>der</strong> <strong>Beiräte</strong> abgelaufen, da <strong>die</strong><br />

Bestellung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> analog <strong>der</strong> Wahlzeiten <strong>der</strong> Kommunalvertretungen, d. h.<br />

Ende September 2004, endete.

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