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IVD Plus 2016 - Das Magazin

Themen, Services, Benefits – 100% Verband für die Immobilienexperten in Berlin und Brandenburg

Themen, Services, Benefits – 100% Verband für die Immobilienexperten in Berlin und Brandenburg

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+ + + Jahrgang <strong>2016</strong>/2017 + + +<br />

Ein <strong>Magazin</strong><br />

für Immobilienprofis<br />

der Region<br />

Berlin-Brandenburg+ plus<br />

Interessenvertretung<br />

Netzwerk<br />

Produkte +Services<br />

www.ivd-plus.de<br />

Immobilienwirtschaftliches<br />

Fachwissen<br />

auf dem neuesten +Stand


Taufrische Immobilien<br />

gibt`s auch bald in<br />

Brandenburg<br />

und Berlin!<br />

7 Tage früher<br />

exklusiv für <strong>IVD</strong> Mitglieder<br />

werbefrei<br />

ivd24immobilien.de<br />

<strong>Das</strong> Portal der Immobilienprofis.


Ausgabe <strong>2016</strong>/2017<br />

+<br />

1<br />

VORWORT<br />

Liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />

„Houston, we`ve had a problem here“<br />

lautete der korrekte historisch belegte<br />

Satz auf der Apollo 13 Mission. Mit<br />

beispiellosem Einsatz, Fantasie und<br />

Mut wurden schier unlösbare Probleme<br />

gelöst und die gesamte Crew am<br />

17. April 1970 wohlbehalten aus dem<br />

Pazifik gefischt. Die Mission scheiterte<br />

aber bis heute sind James Lovell, John<br />

Swigert und Fred Haise die Menschen,<br />

die am weitesten von der Erde entfernt<br />

waren. Der häufig falsch zitierte Satz<br />

steht heute im Sprachgebrauch für eine<br />

Katastrophe in Sichtweite, die nahezu<br />

ausweglos erscheint. Genau auf so eine<br />

Katastrophe bewegen wir uns aus<br />

immobilienwirtschaftlicher Perspektive<br />

zu. Leider zeigen unsere gewählten<br />

Politiker nicht den Einsatz, Mut und die<br />

Flexibilität, die die Situation erfordert.<br />

In Berlin braut sich bei anhaltender Zuwanderung<br />

eine Wohnungsnot zusammen.<br />

Der Senat scheint das wahre Ausmaß<br />

dieses Problems immer noch nicht<br />

erkannt zu haben und setzt obendrein<br />

noch auf genau die falschen Instrumente<br />

zur Behebung des Problems. Anstatt den<br />

Neubau auf effektivstem Wege zu forcieren<br />

und den Eigentumserwerb attraktiver<br />

zu machen, der der beste Schutz<br />

vor steigenden Mieten ist, setzt die Politik<br />

auf die Wiederbelebung des sozialen<br />

Wohnungsbaus, stetige Erhöhung der<br />

Strafsteuer für den Grunderwerb und<br />

einseitige Mieterpolitik. <strong>Das</strong> Institut für<br />

Wirtschaft Köln hat aufgezeigt, dass<br />

56 Prozent der Sozialwohnungen in<br />

Deutschland fehlbelegt sind. Zudem ist<br />

es ein Skandal, dass in Berlin, das über<br />

mehr Brachen als jede andere Großstadt<br />

in Europa verfügt und zudem auch an<br />

den Rändern wachsen kann, nicht ausreichend<br />

viel Bauland ausgewiesen<br />

wird.<br />

Eine Lösung des Problems der Unterversorgung<br />

mit nachgefragtem Wohnraum<br />

in Metropolen wie Berlin finden wir nur,<br />

wenn Eigentumsbildung vorangetrieben,<br />

der erweiterte Speckgürtel infrastrukturell<br />

gefördert und Sie alle, die tagtäglich<br />

als Makler, Verwalter, Sachverständige<br />

oder in anderen Berufen rund um<br />

die Immobilie im Einsatz sind, Ihren Job<br />

vernünftig machen können. Dafür setzt<br />

sich Ihr Berufsverband – der Immobilienverband<br />

<strong>IVD</strong> in Berlin und Brandenburg<br />

tagtäglich ein.<br />

Um Sie mitzunehmen in unser Leistungsspektrum,<br />

Ihnen die aktuellen Themen,<br />

Leistungen und Partner vorzustellen,<br />

dafür steht <strong>IVD</strong> PLUS. Wir wünschen Ihnen<br />

viel Spaß bei der Lektüre und weiterhin<br />

den notwendigen Ehrgeiz, das Glück<br />

und die Freude, die Sie für Ihre persönliche<br />

Apollo 13-Mission benötigen.<br />

Herzlichst Ihr Dirk Wohltorf<br />

Vorstandsvorsitzender <strong>IVD</strong> Berlin-Brandenburg


38<br />

European Professional Card<br />

Ihre Website =<br />

Ihr Markenzeichen<br />

18<br />

Google<br />

Street View<br />

für Immobilien<br />

8<br />

INHALT<br />

+<br />

Foto: pogonici, panoramarx, khausst, artjazz - Fotolia.com<br />

DER <strong>IVD</strong><br />

Vorwort 1<br />

Marketing für Immobilienberufe 4<br />

Ihre Website = Ihr Markenzeichen 8<br />

Miete 2.0 oder<br />

Manipulationsgesetz? 10<br />

MARKETING<br />

Immobilienanzeigen 14<br />

Empfehlungsmarketing und ihre<br />

Relevanz 16<br />

Google Street View für Immobilien 18<br />

5+1 gute Gründe Ihre Immobilien-<br />

Webseite zu überdenken 20<br />

Kommunikationsmix aus<br />

Print und Online 22<br />

IT/INTERNET<br />

Online-Dienstleister brauchen<br />

den Immobilienmakler 24<br />

Die Notwendigkeit von Landingpages<br />

für Immobilienmakler 26<br />

All-IP – Der Umstieg<br />

von ISDN zu VoIP 28<br />

Ein Maklerbüro auf Wolke 7 30<br />

AUS-/FORTBILDUNG<br />

Lebenslanges Lernen – keine<br />

Worthülse 32<br />

Teatime mit der Queen 34


56<br />

Rauchwarnmelder<br />

retten Leben<br />

<strong>Das</strong> Exposé als<br />

Bewerbungsschreiben<br />

für ein Objekt<br />

64<br />

+ 3<br />

10<br />

Miete<br />

2.0 oder<br />

Manipulationsgesetz<br />

RECHT<br />

Erlaubnispflicht zur Vermittlung<br />

von Immobiliendarlehen 36<br />

European Professional Card 38<br />

Die Aufteilung des Kaufpreises<br />

im notariellen Kaufvertrag 40<br />

Neuere Rechtsprechung<br />

des BGH zum Mietrecht 42<br />

VERSICHERUNG<br />

Kfz-Versicherung 46<br />

Abwicklung von Versicherungsschäden<br />

im Sondereigentum 48<br />

SERVICE<br />

HBCD – Die Kehrseite des<br />

modernen Wärmeschutzes 50<br />

Marktwertermittlung 52<br />

Ferninspektion – Fortschritt<br />

oder Sicherheitsrisiko? 54<br />

Rauchwarnmelder retten Leben 56<br />

Sicherheit bei Aufzügen 58<br />

Energieversorgung für<br />

Immobilien-Verwaltung 60<br />

Energiedienstleistung bei voller<br />

Rechtssicherheit 62<br />

Kartenausschnitte – Gestaltungsmittel<br />

für Ihr Exposé 64<br />

Hausbau mit 150.000 Euro<br />

KfW-Darlehen! 66<br />

Home Staging überzeugt 68<br />

Partner im Überblick 70<br />

Antwortfax 71<br />

Impressum 72<br />

www.ivd-plus.de<br />

TIPP:<br />

+<br />

Jetzt auch im WEB


4<br />

+<br />

Der <strong>IVD</strong><br />

Verbände, die sich als reine<br />

Lobbyisten und Informationsbereitsteller<br />

verstehen, haben<br />

schon lange ausgedient.<br />

Globalisierung, gesellschaftlicher<br />

Wandel und die einfachen<br />

Vernetzungsmöglichkeiten<br />

über neue Medien führen<br />

dazu, dass sich Berufs- und<br />

Unternehmensverbände kritisch<br />

selbst reflektieren und auch<br />

immer wieder mal neu erfinden<br />

müssen. In Zeiten zunehmenden<br />

politischen und damit leider<br />

auch meistens wirtschaftlichen<br />

Drucks wollen Unternehmen<br />

den Mehrwert einer Mitgliedschaft<br />

noch deutlicher erkennen.<br />

Da kann eine Anlehnung<br />

an die klassische Marketinglehre<br />

nicht schaden.<br />

MARKETING FÜR<br />

IMMOBILIENBERUFE<br />

Nils Werner + Geschäftsführer <strong>IVD</strong> Berlin-Brandenburg<br />

Foto: <strong>IVD</strong>


Ausgabe <strong>2016</strong>/2017<br />

+ 5<br />

+„Kein Kunde kauft jemals ein<br />

Erzeugnis. Er kauft immer<br />

das, was das Erzeugnis<br />

für ihn leistet.“<br />

Peter F. Drucker<br />

MITGLIEDERORIENTIERUNG ALS LEITIDEE<br />

Marketing ist eine Querschnittsdisziplin<br />

oder auch, um eine neue Lieblingsvokabel<br />

des deutschen Sprachschatzes zu bemühen,<br />

ein ganzheitlicher Ansatz. Die konsequente<br />

Ausrichtung aller Aktivitäten in<br />

einem Unternehmen - d.h. von der Forschung<br />

und Entwicklung bis zu Nachkaufbetreuung<br />

- auf die sorgfältig analysierten<br />

Kundenbedürfnisse, hat sich in den<br />

meisten Branchen durchgesetzt. Auch<br />

modernen Dienstleistungsverbänden wie<br />

dem <strong>IVD</strong> ist diese unternehmerische<br />

Denkhaltung nicht fremd. Es darf den Mitgliedern<br />

und gewählten Mandatsträgern<br />

auch keine Angst machen, dass an<br />

Grundideen des Verbandswesens gerüttelt<br />

würde und eine Kommerzialisierung<br />

stattfindet. Unterm Strich bleibt immer der<br />

Grundgedanke „Gemeinsam sind wir stärker“<br />

aber verbunden mit einer stärkeren<br />

Fokussierung auf die Weisheit, dass der<br />

Wurm dem Fisch schmecken muss und<br />

nicht dem Angler.<br />

WER „KAUFT UNS WAS AB“?<br />

Verbandskunden im engeren Sinne sind<br />

die Mitglieder, die ihren Verband mit einem<br />

finanziellen Beitrag oder in ehrenamtlicher<br />

Verantwortung mit einem Teil<br />

ihrer Lebenszeit unterstützen. Sie erwarten<br />

zu Recht einen Return on Investment<br />

und empfangen Leistungen, die wie im<br />

klassischen Marketing regelmäßig produktpolitisch<br />

betrachtet und bewertet<br />

werden müssen. Ist das Angebot noch<br />

zeitgemäß? Werden Services in Anspruch<br />

genommen und wenn nein warum nicht?<br />

Werden Neuerungen angeboten?<br />

Wenn ein Verband unternehmerisch denken<br />

und handeln will, muss er mit einem<br />

erweiterten Begriff des Kunden arbeiten.<br />

Er arbeitet mindestens vierdimensional,<br />

denn es gilt eben nicht nur Marktteilnehmer<br />

zu überzeugen, dem Verband beizutreten.<br />

Politiker müssen sich Informationen<br />

und Argumenten öffnen, die Ihnen<br />

der Branchenverband liefert. Gleiches gilt<br />

für Multiplikatoren der vierten oder auch<br />

„publikativen“ Gewalt im Staate, wie die<br />

Medien gerne bezeichnet werden. Redakteure<br />

und Journalisten wollen verstehen,<br />

wie sich die Immobilienmärkte entwickeln<br />

oder welche Auswirkungen z.B.<br />

staatliche Eingriffe wie die Mietpreisbremse<br />

haben, um nur zwei Themen zu<br />

nennen. Neben diesen Dialoggruppen,<br />

Mitgliedsunternehmen und denen, die es<br />

werden sollten, verbleibt die breite Öffentlichkeit<br />

als vermutlich relevantester<br />

Empfänger der Botschaften des Verbandes.<br />

GEPRÜFTE IMMOBILIENEXPERTEN<br />

FÜHREN DAS VERBANDSLOGO<br />

Informationen, Netzwerk, Beratung, Fortbildung<br />

und Interessenvertretung sind die<br />

Säulen, auf denen der Berufsverband ruht<br />

und jeder Bereich bietet einen breiten Fächer<br />

an "Produkten“. Durch diesen bunten<br />

Dschungel an Leistungen muss eine<br />

gut strukturierte Kommunikationspolitik<br />

führen, damit sich alle potentiellen Empfänger<br />

mit dem Leistungspaket angesprochen<br />

fühlen, das sie suchen. <strong>Das</strong> Leistungspaket<br />

für die breite Öffentlichkeit ist<br />

dabei schnell diagnostiziert. Die Unternehmen<br />

und deren Gründer und Mitar-<br />

beiter, die im Verband organisiert sind,<br />

sind die Profis rund um die Immobilie. Sie<br />

verkaufen, verwalten, bewerten damit ein<br />

komplexes Produkt, mit dem die Eigentümer,<br />

Vermieter, Käufer und Mieter nicht<br />

alleine gelassen werden wollen. Erwartet<br />

wird gute, verlässliche und vertrauensvolle<br />

Beratung. <strong>Das</strong> Versprechen bzw. die Marketingbotschaft<br />

des <strong>IVD</strong> ist damit eindeutig:<br />

Sie suchen geprüfte Immobilienexperten,<br />

die sich einer kundenorientierten<br />

Berufsethik verpflichtet fühlen, sich regelmäßig<br />

fortbilden und eine neutrale Ombudsstelle<br />

unterhalten, falls es doch mal<br />

zu Streitigkeiten kommen sollte? Dann<br />

achten Sie auf die Mitgliedschaft im <strong>IVD</strong>.<br />

HOHE MEDIAKOSTEN? EIGENTLICH<br />

NICHT NOTWENDIG<br />

Zielgruppen analysiert, Angebot überarbeitet,<br />

Wettbewerb sicher im Rückspiegel,<br />

Strategie gefestigt, Maßnahmen gewählt?<br />

An diesem Punkt stellt sich im klassischen<br />

Marketing die Frage nach dem Budget in<br />

Verbindung mit einem detaillierten Mediaplan.<br />

Hier finden Verbände schnell<br />

scheinbare Grenzen. Neben guter und<br />

intensiver Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,<br />

eigenen personalintensiven Medien<br />

und gelegentlichen eher schlanken Kampagnenansätzen<br />

fehlt es an Mitteln, um<br />

die große Mediaglocke zu schlagen. Aber<br />

ist das eigentlich notwendig? Oder haben<br />

wir hier lediglich ein Mobilisierungsthema?<br />

Bei 6000 Mitgliedsunternehmen<br />

deutschlandweit und davon vorsichtig<br />

geschätzten 1000 Ladenflächen ergibt<br />

sich


6<br />

+<br />

Der <strong>IVD</strong><br />

eine Mediafläche, die bei dezenter aber<br />

konsequenter Plakatierung dem <strong>IVD</strong> (und<br />

damit seinen Mitgliedern) eine Mediainvestition<br />

im Wert von ca. 20-50 Tsd. Euro<br />

spart. Die nächste Mietrechtsnovelle<br />

kommt bestimmt oder auch die Bewerbung<br />

eines verbandseigenen Immobilienportals.<br />

Wenn wir diese Möglichkeiten<br />

durch die Brille eines konsequenten Onlinemarketings<br />

weiterdenken, bekommt<br />

man bei mehreren tausend Websites und<br />

vermutlich Millionen E-Mail-Abbindern<br />

eine verträumte Vision.<br />

Wer Visionen hat, soll ja bekanntlich zum<br />

Arzt gehen. Bevor ich das tue darf ich mit<br />

dem Appell schließen, Verbandsmarketing<br />

als Marketing von einer Gemeinschaft für<br />

eine Gemeinschaft zu verstehen.<br />

Der <strong>IVD</strong> sitzt hier regelmäßig an seinen<br />

Hausaufgaben. Profitieren tun am Ende<br />

alle, sogar der eine oder andere, der sich<br />

dem Anschluss an seinen Berufsverband<br />

verwehrt aber von dessen Erfolgen im<br />

Rahmen der Interessenvertretung profitiert.<br />

DAS PLUS VOM <strong>IVD</strong> BERLIN-BRANDENBURG<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + Juristisches + + + + + Monitoring<br />

+ Politische<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

aktueller<br />

+ + + +<br />

Rechtsprechung<br />

+ + + + + + + + + + + +<br />

+ Aufbau,<br />

+ + +<br />

Pflege<br />

+ + +<br />

und<br />

Interessenvertretung<br />

+ + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ Wettbewerbsrechtlicher<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + +<br />

Bereitstellung<br />

+ + + + +<br />

eines<br />

+ Lobbying<br />

+ + + + + + + + +<br />

Beistand + Hotlines<br />

Markenzeichens<br />

+ + + + + + + + + + + + + Aktuellste + + + + Informationen + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ Erstberatung durch<br />

+ Presse und<br />

+ + + + + + + + + + + + + zu + Gesetzgebungsverfahren<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

Vertragsanwälte<br />

Öffentlichkeitsarbeit<br />

+ + + + + + + + + + + + + +<br />

+ Laufendes Monitoring<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + Aktiver + + + Verbraucherschutz<br />

+ + im + Sinne + + + der + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + +<br />

+ Laufende Marktberichterstattung<br />

mit Daten von<br />

+ + + + + + + + + + + professionellen + + + + + + Mitglieder + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + durch + + + Standesregeln + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

Experten für Experten<br />

+ + + + + + + + + + + + + Pflichtversicherungen<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + Ombudsstelle + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + Umfangreiche + + + + + + Präsenz + + + in + + + + + + Aus- + + und + + Fortbildung + + + + der + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + den + + neuen + + Medien, + + + + Begleitung<br />

+ + von + + Trends + + im + Internet + + + + + + + + + zahlreiche + + + + Seminare + + + des + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + vertretenen + + + + Berufe + + + über + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ Netzwerkausbau und<br />

+ + + + + + + + + + +<br />

-pflege für die Mitglieder<br />

+ + + + + + + + + + + + + Webseite + + + mit + + internen + + + + + + + + + + Bildungsinstituts + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ Kooperationen<br />

+ + + + + + + + + + + + + Mitgliederbereich<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + Ausbildungsspektrum<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ Förderung von Gemeinschaftsgeschäften<br />

+ + + + + + + + + + + + <strong>IVD</strong> + App + + mit + entgeltfreiem + + + + + + + + + + + + vom + + zertifizierten + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + Immobilienmarktplatz + + + + + + + + + und + + + + + + + + Maklerkurs + + + + bis + zum + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + +<br />

Expertensuche<br />

+ + + + + + + + + + + + + + +<br />

Hochschulstudium<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +


Europäische Immobilien Akademie<br />

Fit für die Zukunft<br />

Studienorte: Saarbrücken, Berlin, Leipzig/Halle, Köln, Mainz, Hamburg, Kassel<br />

Studienorte: Saarbrücken, Berlin, Leipzig, Köln, Mainz<br />

Praxisbezogen studieren<br />

“Baustein für Baustein”<br />

Praxisorientierte Lehrgänge<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Immobilienmakler<br />

Immobilienverwalter<br />

Immobilien-Projektentwickler<br />

Immobilienbewerter<br />

Gewerbeimmobilien-Berater<br />

Berater Intern. Immobiliengeschäfte<br />

Online-Lehrgänge<br />

Immobilienmakler<br />

<br />

Immobilienverwalter<br />

Immobilienbewerter<br />

Europäische<br />

Immobilien<br />

Akademie<br />

staatlich anerkannte Fachschule des ivd<br />

www.eia-akademie.de<br />

Tel.: 0681 927 38 0<br />

Info@eia-akademie.de


8<br />

+<br />

Der <strong>IVD</strong><br />

IHRE WEBSITE = IHR MARKENZEICHEN:<br />

3 ELEMENTE EINER<br />

ERFOLGREICHEN MAKLER-HOMEPAGE<br />

Ralf Sorg<br />

Unbekannte Gesprächspartner<br />

werden heute vor einer persönlichen<br />

Kontaktaufnahme zumeist<br />

„gegoogelt“. Nach einer Studie<br />

der Gesellschaft für Konsumforschung<br />

(GfK) vertrauen Menschen<br />

nicht auf ihre Intuition,<br />

wenn sie mit einer ihnen noch<br />

nicht bekannten Person Kontakt<br />

aufnehmen wollen. 78 % recherchieren<br />

einen unbekannten<br />

Gesprächspartner vorab im<br />

Internet. Dabei greifen sie auf<br />

soziale Netzwerke und Business-<br />

Kontaktplattformen zurück. Im<br />

geschäftlichen Bereich steht als<br />

erster Schritt der Aufruf der<br />

Firmenwebsite.<br />

Diese Erkenntnis ist in der Immobilienbranche<br />

besonders relevant, da keine<br />

standardisierten Produkte verkauft werden,<br />

sondern die Dienstleistung des Maklers<br />

oder Verwalters. Ist ein potentieller<br />

Kunde nach einem kurzen Blick auf die<br />

Firmenhomepage angetan, wird eine weitergehende<br />

Überprüfung der Online-Reputation<br />

gar nicht erst erfolgen. Der<br />

nächste Makler ist nur einen Mausklick<br />

entfernt.<br />

DIE BASISZUTATEN FÜR<br />

EINE HOMEPAGE SIND<br />

DESIGN, TECHNIK UND INHALT<br />

Design: Die Firmenwebsite muss hell,<br />

freundlich und übersichtlich gestaltet sein.<br />

Diese Kriterien erfüllen die meisten Websites.<br />

Beim Punkt Übersichtlichkeit sieht es<br />

hingegen schon anders aus. Dennoch<br />

sind die meisten Seiten glücklicherweise<br />

so strukturiert, dass auch ein erstmaliger<br />

Besucher sich orientieren kann.<br />

Bei dem neuen verbandseigenen Immobilienportal<br />

www.ivd24immobilien.de<br />

stand die Klarheit der Google-Suchseite<br />

Pate. Mittels der zentralen Suchmaske<br />

kann der Interessent nach seiner Traumimmobilie<br />

suchen.<br />

liefert, ist für den Betrachter irrelevant. Ihr<br />

Besucher erwartet hingegen, dass die<br />

Navigation fehlerfrei ist und dass er die<br />

Seite mit seinem Endgerät fehlerfrei<br />

und schnell aufrufen kann. Diese Aufgaben<br />

delegieren Sie an Ihre Internetagentur.<br />

TIPP: Überfrachten Sie Ihre Seite nicht mit<br />

technischen Finessen. Aufwändige Slide-<br />

Shows, selbststartende Soundfiles oder<br />

Videos sollten besser nicht oder nur wohl<br />

dosiert zum Einsatz kommen. Objektvideos<br />

sind hier nicht gemeint.<br />

Inhalt: Technik und Gestaltung sind notwendige<br />

aber keine hinreichenden Voraussetzungen,<br />

den wichtigsten Part auf<br />

Ihrer Seite spielt der Inhalt. Nachdem der<br />

Fokus auf der Kundenakquise liegt, stehen<br />

Sie und Ihr Team im Vordergrund. Ein<br />

Kunde möchte wissen, von wem er betreut<br />

wird und welche Kompetenzen<br />

diese Person hat.<br />

TIPP: Achten Sie beim Inhalt darauf, dass<br />

Ihre Kernbotschaften den Kunden erreichen.<br />

Hier ist weniger Text mehr! Die Kontaktaufnahmemöglichkeit<br />

sollte von jeder<br />

Seite aus schnell erreichbar sein.<br />

Foto: vege - Fotolia.com<br />

TIPP: Übersichtlichkeit geht vor Design.<br />

Technik: Der Motor Ihrer Seite muss funktionieren.<br />

Wie er das tut, wie gut er mit<br />

Suchmaschinen kommuniziert und welche<br />

Analysewerte er dem Unternehmen<br />

Nun haben Sie eine funktionsfähige sowie<br />

inhaltlich und optisch ansprechende<br />

Seite. Dies reicht jedoch nicht aus, um damit<br />

auch erfolgreich zu sein. Mit den<br />

nachfolgenden drei Elementen setzen Sie<br />

sich positiv vom Wettbewerb ab.


Ausgabe <strong>2016</strong>/2017<br />

+ 9<br />

ivd24-TIPP:<br />

Die Einbindung der Objektsuche erfolgt<br />

häufig über eine Rückverlinkung der<br />

eigenen Objekte aus einem Immobilienportal.<br />

ivd24immobilien.de bietet gleichfalls<br />

diese Möglichkeit. Damit machen Sie<br />

sich technologisch von anderen Plattformen<br />

unabhängig!<br />

1. ELEMENT: EINKAUFSORIENTIERUNG VS.<br />

VERKAUFSORIENTIERUNG<br />

In Berlin herrscht aktuell ein Anbietermarkt,<br />

d.h. die Nachfrage übersteigt das<br />

Angebot und ein Anbieter ist in der besseren<br />

Verhandlungsposition. Dabei ist der<br />

Anbieter nicht nur gegenüber dem Käufer<br />

oder Mieter sondern auch gegenüber<br />

dem Makler in einer starken Verhandlungsposition.<br />

Theoretisch wird jeder Anbietermarkt einmal<br />

zusammenbrechen, denn auf Anbietermärkten<br />

lassen sich hohe Margen erzielen,<br />

was neue Konkurrenten anzieht.<br />

Dadurch vergrößert sich das Angebot so<br />

lange bis es wieder im Gleichgewicht ist<br />

oder gar in einen Nachfragemarkt umschlägt.<br />

Da Wohnungen jedoch nicht in<br />

beliebiger Menge produziert werden können,<br />

ist bis auf weiteres mit einer latenten<br />

Wohnungsknappheit zu rechnen. Sie buhlen<br />

als Makler somit genauso um die<br />

freien Objekte wie Ihre Kunden. Sprechen<br />

Sie mit Ihrer Homepage daher gezielt Verkäufer<br />

oder Vermieter an. Diese Personen<br />

müssen in Anbietermärkten zuerst adressiert<br />

werden.<br />

2. ELEMENT: IHR „EINZIGARTIGES<br />

VERKAUFSVERSPRECHEN“<br />

Haben Sie ein einzigartiges Verkaufsversprechen,<br />

welches „Alleinstellungsmerkmal“<br />

hebt Sie vom Wettbewerb ab? <strong>Das</strong><br />

Alleinstellungsmerkmal in der Literatur<br />

häufig als USP = Unique Selling Proposition<br />

bezeichnet, bezieht sich ursprünglich<br />

natürlich auf ein zu verkaufendes Produkt.<br />

Doch lassen sich die grundsätzlichen<br />

Überlegungen zum USP leicht auf Ihre<br />

Person und Ihre Leistung übertragen. Was<br />

bieten Sie Ihrem Kunden, das er ganz exklusiv<br />

nur bei Ihnen bekommen kann?<br />

Dies könnte beispielsweise Ihre Kommunikationsfähigkeit<br />

sein, wodurch Sie ein<br />

ausnehmend sympathisches Auftreten an<br />

den Tag legen, was für eine erfolgreiche<br />

Kundenbeziehung spricht oder Sie stehen<br />

für Verbindlichkeit und Zuverlässigkeit.<br />

Vielleicht sind Sie auch bekannt für Ihre<br />

Zusatzleistungen, die besser und umfangreicher<br />

als beim Wettbewerb sind.<br />

Gegenüber Ihren potentiellen Kunden, die<br />

Sie nicht kennen, dokumentieren Sie Ihr<br />

Alleinstellungsmerkmal am besten durch<br />

Ihre Qualifikation und erworbene Auszeichnungen.<br />

Gehen diese über das übliche<br />

Maß hinaus, unterstellt Ihnen der<br />

Kunde automatsch Fachkompetenz, evtl.<br />

erreichen Sie in einem Gebiet sogar Expertenstatus.<br />

Sie haben Auszeichnungen von Fachverlagen,<br />

Branchenunternehmen oder stehen<br />

auf irgendwelchen Top-Listen? Derartige<br />

Auszeichnungen sind teils<br />

umstritten, da sie häufig gegen Bezahlung<br />

vergeben werden. Dennoch nutzen Sie<br />

diese aktiv, wenn Sie diese schon haben.<br />

3. ELEMENT: REFERENZEN<br />

Menschen möchten nicht überredet sondern<br />

überzeugt werden. Sie selbst kön-<br />

nen im Internet Ihre Vorzüge und Qualifikationen<br />

darstellen, doch das alleine ist<br />

noch nicht überzeugend. Viel effektiver ist<br />

es, wenn andere Personen berichten, wie<br />

sie erfolgreich mit Ihnen zusammengearbeitet<br />

haben, damit Sie glaubwürdig erscheinen.<br />

Dies kann durch Empfehlungsportale und<br />

Bewertungen erfolgen. Die Qualität dieser<br />

Portale schwankt jedoch stark zudem<br />

fallen häufig zusätzliche Kosten an. Viel<br />

besser hingegen sind glaubwürdige Empfehlungsschreiben<br />

Ihrer Kunden. Ein perfektes<br />

Empfehlungsschreiben nennt den<br />

konkreten Vorgang (Verkauf meiner Eigentumswohnung),<br />

das positive Element<br />

(die stets freundliche und kompetente Beratung<br />

hat mich beeindruckt) und den Referenzgeber<br />

(Max Muster aus Berlin –<br />

nicht Herr M. aus B.). Steht dann noch ein<br />

Datum auf dem Schreiben und ist es vielleicht<br />

sogar unterschrieben steigt die Vertrauensbasis<br />

nochmals.<br />

In den letzten Monaten sind viele neue<br />

Online-Portale entstanden, die Makler<br />

empfehlen, Dienstleistungen vergleichen<br />

oder Leads generieren möchten. ivd24immobilien.de<br />

ist deutlich mehr als ein reines<br />

Angebotsportal. Mit der integrierten Expertensuche<br />

besetzen wir das Feld der<br />

qualitativen Suche nach Maklern, Verwaltern<br />

und Sachverständigen. Werfen Sie einen<br />

Blick auf das Portal und freuen Sie<br />

sich auf weitere kommende nützliche und<br />

gewinnbringende Funktionen.


10<br />

+<br />

Der <strong>IVD</strong><br />

MIETE 2.0 ODER<br />

MANIPULATIONSGESETZ?<br />

WAS BEDEUTET DER NÄCHSTE STAATLICHE MARKTEINGRIFF<br />

FÜR DIE MÄRKTE IN BERLIN UND BRANDENBURG?<br />

Prof. Dr. Marco Wölfle<br />

Foto: pogonici - Fotolia.com


+<br />

11<br />

Ausgabe <strong>2016</strong>/2017<br />

+<br />

Der Gesetzgeber möchte den<br />

Berechnungszeitraum der<br />

ortsüblichen Vergleichsmiete<br />

„auf eine breitere Basis“ stellen.<br />

Konkret soll künftig die Berechnung<br />

des Mietspiegels nicht nur<br />

auf Basis der vergangenen<br />

4, sondern künftig 10 Jahre<br />

erfolgen. Was auf den ersten<br />

Blick nach einer breiteren<br />

Datenbasis aussieht, kann<br />

in Märkten mit Auf- und<br />

Abwärtstrends zu deutlichen<br />

Verzerrungen und<br />

Umverteilungen führen.<br />

<strong>Das</strong> aktuelle CRES-Gutachten im Auftrag<br />

des <strong>IVD</strong> Bundesverbandes zeigt<br />

deutlich, dass durch die geplante Veränderung<br />

der Mietspiegel nicht mehr seinen<br />

eigentlichen Zweck als Messinstrument<br />

zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete<br />

dient, sondern als Steuerungsmaßnahme<br />

politisch gewünschter<br />

Mieten verwendet werden soll. Je stärker<br />

Auf- oder Abwärtstrends der Mieten in<br />

einer Region ausfallen, desto drastischer<br />

sind die Auswirkungen. Bei steigenden<br />

Miettrends wird bei der Ermittlung des<br />

Mietspiegels nicht nur auf die ohnehin<br />

niedrigeren 4 Vorjahresmieten zurückgegriffen.<br />

Künftig sollen diese noch um weitere<br />

6 noch niedrigere Mieten ergänzt<br />

werden, die im Ergebnis den Durch-<br />

schnittswert absenken. Da an vielen Stellen<br />

der Bestandsschutz greift, werden<br />

Vermieter wohl keine Absenkungen im<br />

laufenden Mietverhältnis fürchten müssen.<br />

Schließen sie jedoch neue Verträge<br />

ab, findet hier eine Orientierung künftig<br />

am niedrigeren Maßstab statt.<br />

Um die Wirkung eines längeren Berechnungszeitraums<br />

zu veranschaulichen,<br />

wurde aus dem <strong>IVD</strong>-Mietspiegel bestimmt,<br />

wie hoch ein Mietspiegel bei vierjähriger<br />

und bei zehnjähriger Berechnungsmethode<br />

ausfallen würde. Die<br />

unten stehende Tabelle zeigt für ausgewählte<br />

Gemeinden im Regionalverband,<br />

wie stark der künftige Mietspiegel unter<br />

dem aktuellen Mietspiegel liegen würde.<br />

Altersklasse Neubau Bestand ab 1949 Bestand bis 1948<br />

Wohnwert gut mittel gut mittel einfach gut mittel einfach<br />

Berlin/Ost 1,50 € 1,11 € 0,86 € 0,69 € 0,59 € 1,06 € 1,04 € 0,79 €<br />

Berlin/West 1,66 € 1,28 € 1,03 € 0,83 € 0,60 € 1,15 € 1,20 € 0,92 €<br />

Brandenburg/H. 0,66 € 1,02 € 0,61 € 0,49 € 0,48 € 0,46 € 0,20 € 0,78 €<br />

Cottbus 0,27 € 0,27 € 0,01 € 0,01 € 0,43 € 0,09 € 0,11 € 0,49 €<br />

Frankfurt (Oder) 0,65 € 0,50 € 0,27 € 0,58 € 0,23 € 0,13 € 0,46 € 0,29 €<br />

Potsdam 0,89 € 1,08 € 0,97 € 0,64 € 0,56 € 0,78 € 0,70 € 0,55 €<br />

Quelle: Berechnungen auf Basis des <strong>IVD</strong>-Mietpreisspiegels, <strong>2016</strong>.


12<br />

+<br />

Der <strong>IVD</strong><br />

Die in diesem Artikel aufgeführten Berechnungen<br />

wurden auf Basis des <strong>IVD</strong>-Marktmietspiegels durchgeführt.<br />

Vom <strong>IVD</strong> werden in regelmäßigen Abständen<br />

Daten erhoben, indem dessen regionale Experten<br />

zur Einschätzung über das aktuelle Mietniveau in<br />

verschiedenen Ausstattungs- und Altersklassen<br />

befragt werden. Die Werte wurden vor der Verwendung<br />

durch das CRES wissenschaftlich überprüft und<br />

bei ausreichender Datenqualität interpoliert. Aktuelles<br />

Marktmonitoring mit wissenschaftlicher Begleitung<br />

und entgeltfreien Berichten für Mitglieder ist ein <strong>Plus</strong><br />

der Mitgliedschaft im <strong>IVD</strong>.<br />

Foto: pogonici - Fotolia.com<br />

So sinkt beispielsweise die Quadratmeterkaltmiete<br />

der Durchschnittswohnung in<br />

Berlin, die nach 1949 mit mittlerem Ausstattungsstandard<br />

erstellt wurde, um 0,69<br />

+<br />

€ je Monat ab. Was auf den ersten Blick<br />

wenig erscheint, bedeutet aber auf Jahr<br />

und Quadratmeterzahl<br />

(ca. 70 m 2 ) gerechnet einen<br />

Verzicht auf künftiges<br />

Immobilienpreise in Berlin<br />

und Brandenburg 2015/<strong>2016</strong><br />

Mietsteigerungspotential<br />

von rund 580 €/Jahr.<br />

Während im guten Neubau<br />

in Frankfurt an der<br />

Oder ähnlich große Beträge<br />

zu erwarten sind,<br />

beläuft sich der Betrag im<br />

Neubau guter Ausstattungsqualität<br />

in Berlin<br />

Der Immobilienpreisservice des <strong>IVD</strong><br />

Berlin-Brandenburg e. V. ist für Immobilienexperten<br />

sowie Verbraucher ein mehr als das Doppelte.<br />

mit rund 1.390 €/Jahr auf<br />

Nachschlagewerk, das Mieten und<br />

Kaufpreise für Wohnungen und Häuser<br />

in der Region Berlin-Brandenburg erste Blick erheblich. Denn<br />

Auch hier täuscht der<br />

transparent und vergleichbar macht. man könnte glauben,<br />

Die Publikation ist, wie die meisten dass die genannten Beträge<br />

in Neuverträgen auf<br />

Marktanalysen, für Mitglieder des <strong>IVD</strong><br />

entgeltfrei.<br />

die Restnutzungsdauer<br />

der Objekte multipliziert<br />

werden müssten, um gesamte<br />

Ausfälle im Mietsteigerungspotential<br />

abzuschätzen. Jedoch<br />

wird dadurch der Effekt falsch<br />

eingeschätzt und zwar nicht wegen fehlender<br />

Berücksichtigung von Diskontierung<br />

oder der noch ergänzend hinzukommenden<br />

Mietpreisbremse, deren Effekt<br />

in den oberen Beispielwerten gar<br />

nicht berücksichtigt ist. Die Ursache liegt<br />

vielmehr in einer Rückkoppelung.<br />

Der Mietspiegel wird aus Mieten der vergangenen<br />

Jahre gebildet und beeinflusst<br />

damit künftige Mieten. Die obigen Rechnungen<br />

zeigen, dass nach der Anpassung<br />

des Berechnungszeitraums der Mietspiegel<br />

geringer ausfällt und damit auch künftige<br />

Mietsteigerungen geringer werden.<br />

Damit fällt aber wiederum ein künftiger<br />

Mietspiegel geringer aus, der dann wieder<br />

folgende Mieten reduziert. Dieser Zirkelschluss<br />

kann also sehr schnell zu einem<br />

Einfrieren der Mieten führen.<br />

Frieren die Mieten auch im Gebiet des<br />

<strong>IVD</strong> Berlin-Brandenburg ein, die nicht zu<br />

den wachsenden Ballungszentren zählen,<br />

sondern vielmehr durch sinkende Immobiliennachfrage<br />

und den demographischen<br />

Wandel betroffen sind? In Teilmärkten<br />

mit fallendem Miettrend kehrt<br />

sich die Logik. Während bei steigenden<br />

Mieten der Mietspiegel durch die Verlängerung<br />

des Zeitraums deutlich absinkt,<br />

würde der Mietspiegel bei sinkendem<br />

Markttrend deutlicher über der aktuellen<br />

Marktmiete liegen. Gewinnen dann in


+<br />

13<br />

Ausgabe <strong>2016</strong>/2017<br />

diesen Regionen die Vermieter auf Kos-<br />

Zertifizierung - Qualität in<br />

der Immobilienwirtschaft<br />

lichen Werte ein. Zentren wie Berlin, die<br />

Aufwand nicht leisten, der sich mindes-<br />

ten der Mieter, während es sich in den tens im mittleren fünfstelligen Eurobereich ohnehin durch ein zu geringes und zu<br />

oben genannten Städten eher umgekehrt befindet und jedes zweite Jahr wiederholt<br />

werden muss. Sollen Daten statt aus gekennzeichnet sind, könnten daher noch<br />

langsam wachsendes Immobilienangebot<br />

verhalten wird? Die Antwort lautet<br />

schlicht nein. Mieter werden vom Vermieter<br />

nur schwer zu überzeugen sein, sich so ist klar, dass der Erhebungsaufwand Wohnungsmarkt bevorstehen. <strong>Das</strong> wird<br />

4 künftig aus 10 Jahren ermittelt werden, stärkere Zeichen von Knappheit auf dem<br />

statt der leicht durch Online-Portale einsehbaren<br />

Marktangebotsmieten an den kosten deutlich steigen werden. Dies aus Altersgründen in eine kleinere und<br />

deutlich zunehmen und damit Bürokratie-<br />

wohl auch dem Mieter nicht gefallen, der<br />

höheren Mietspiegelwerten zu orientieren<br />

– insbesondere, wenn die Auswahl che Regionen umso mehr die Erstellung oder sich aufgrund der Familiengründung<br />

könnte dazu führen, dass strukturschwa-<br />

günstigere Wohnung umziehen möchte<br />

groß ist.<br />

eines Mietspiegels gegen andere finanzielle<br />

Engagements abwägen müssen.<br />

räumlich vergrößern möchte.<br />

+<br />

Gerade kleine ländliche Gemeinden werden<br />

durch einen weiteren Effekt der Maßnahme<br />

doppelt getroffen. Die Ermittlung unter den Mietern Verlierer geben. Miet-<br />

Aber auch in den Ballungszentren wird es<br />

eines qualifizierten Mietspiegels nach wissenschaftlichen<br />

Maßstäben ist regelmänügt<br />

ein Blick auf ausländische Märkte mit<br />

regulierung ist nichts Neues. Und so geßig<br />

Gegenstand von Presseberichten, weil vergleichbaren Regelungen. Die Folge<br />

sie durch die regionalen Unterschiedlichkeiten<br />

von Immobilienmärkten nicht per deutliche Zurückhaltung der Investitionen<br />

derartiger Maßnahmen war meist eine<br />

Checkliste oder Reißbrettmodell möglich in den Immobilienmarkt. Beispielsweise<br />

ist. Viele Gemeinden können sich bereits brachen in manchen kanadischen Regionen<br />

die Baufertigstellungszahlen quasi<br />

nach den bestehenden rechtlichen Rahmenbindungen<br />

den hohen finanziellen über Nacht auf ein Drittel ihrer ursprüng-<br />

Für<br />

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“Zertifizierung schafft Vertrauen.”<br />

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14<br />

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auf dem Markt sind, welche ausschließlich von privat angeboten<br />

werden und mit welchen Objekten diese „konkurrieren“. So bringen<br />

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schon angeboten wurde und wie es<br />

preislich im Vergleich zu ähnlich angebotenen<br />

Immobilien positioniert ist. Der<br />

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+ Ausgabe <strong>2016</strong>/2017 2015/<strong>2016</strong><br />

15<br />

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WIE FUNKTIONIERT UNSER SERVICE?<br />

Sie entscheiden zunächst, über welche<br />

Gebiete (Landkreise/kreisfreie Städte) Sie<br />

künftig informiert werden möchten.<br />

Anschließend erhalten Sie mittels Down-<br />

Lord-Link unser Auswertungsprogramm<br />

ISD-2 und installieren dieses als Einzelplatz-<br />

oder als Servierfertig.<br />

Nach Eingabe von Kundennummer und<br />

Key-Code werden Ihre Gebiete sichtbar<br />

und Sie können die Startdaten hierfür herunterladen.<br />

Künftige Datenaktualisierungen<br />

erfolgen Ihrerseits auf Knopfdruck<br />

und können beliebig häufig durchgeführt<br />

werden.<br />

MIT WELCHEN KOSTEN MUSS ICH<br />

RECHNEN?<br />

Unser Service ist in Form eines Abonnements<br />

erhältlich und ist schon ab 75 Euro<br />

zzgl. MwSt monatlich buchbar. Die Nutzung<br />

unseres Auswertungsprogramms<br />

ISD-2 ist im Abopreis enthalten – es kommen<br />

keine Einmal- oder Erstinstallationsgebühren<br />

auf Sie zu.<br />

Sie gehen keine langfristigen Vertragsbindungen<br />

ein: Bei monatlicher Zahlweise ist<br />

die Kündigung des Abonnement mit einer<br />

Frist von 6 Wochen zum Quartalsende<br />

möglich.<br />

SCHON KURZ NACH VERÖFFENTLICHUNG<br />

NEUER ANZEIGEN KOMPLETT INFORMIERT<br />

Die Immobilieninvestor werden von<br />

immo-info „rund um die Uhr“ erfasst. Auf<br />

Knopfdruck spielen Sie diese Daten auf<br />

Ihren Rechner ein. Die Datenaktualisierung<br />

können Sie zu jeder beliebigen Zeit<br />

und so oft Sie es möchten vornehmen.<br />

HINTERGRUNDINFORMATIONEN DURCH<br />

DETAILLIERTE DATENBANK<br />

Immo-Info liefert Daten über die Geschichte<br />

eines jeden Objekts. Entscheidende<br />

Kaufargumente, Statistiken über<br />

die Wohnlage und Vergleichsangebote<br />

sind auf einen Blick sichtbar.<br />

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des<br />

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Berlin-Brandenburg<br />

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16<br />

+<br />

Marketing<br />

DIE RELEVANZ VON BEWERTUNGS-<br />

UND IMMOBILIENPORTALEN<br />

FÜR NEUE VERKAUFSAUFTRÄGE<br />

Martin Mayer<br />

Mit Bewertungs- und Immobilienportale können sich Makler eine digitale Reputation<br />

aufbauen – die Darstellung und das Gefunden-Werden begeisterter Kundenstimmen<br />

führt zu mehr Erfolg im Netz! Entscheidend hierbei: Die Glaubwürdigkeit der<br />

Bewertungen und die Klärung der Frage, wem die eigenen Bewertungen gehören -<br />

dem Makler oder dem Portal!<br />

Foto: gzorgz - Fotolia.com<br />

So wie sich Kunden heute vor einem<br />

Einkauf bei eBay die Bewertungen des<br />

Anbieters genau anschauen, so wächst<br />

auch das Bedürfnis nach authentischen<br />

Beurteilungen im Maklersektor – insbesondere<br />

seitens der Verkäufer von Immobilien.<br />

Wen wundert es also, dass zur Entscheidungsfindung<br />

vier von fünf Verkäufern<br />

nach Empfehlungen und Bewertungen<br />

von Maklern im Internet suchen.<br />

MIT PROFESSIONELLEN BEWERTUNGEN<br />

NEUE VERKAUFSAUFTRÄGE ERHALTEN<br />

Welche Möglichkeiten bieten sich dem<br />

Makler, um eine möglichst hohe Anzahl<br />

authentischer Bewertungen zu sammeln,<br />

die darüber hinaus auch noch der Akquise<br />

förderlich sind?<br />

HIERZU BIETEN SICH ZWEI<br />

HANDLUNGSOPTIONEN AN:<br />

Die erste Option heißt, einfach gar nichts<br />

zu unternehmen und sich auf den einschlägigen<br />

Bewertungs- und Immobilienportalen<br />

bewerten zu lassen. Hier tun sich<br />

erhebliche Risiken auf, da sich das Bewertungsverhalten<br />

wie ein Eisberg darstellt:<br />

Einige wenige Kunden, die unzufrieden<br />

waren, suchen ein Ventil um dieses lautstark<br />

kundzutun und verderben den Ruf<br />

des Unternehmens.<br />

Ein weiterer Nachteil:<br />

Hier kann jeder bewerten, auch wenn er<br />

gar keine Transaktion mit dem Makler abgeschlossen<br />

hat. <strong>Das</strong> führt insofern zu<br />

Verzerrungen, da z.B. der nicht zum Zuge<br />

gekommene Miet-Interessent seinen<br />

Frust durch eine negative Bewertung abbauen<br />

könnte. Außerdem sind die Bewertungen<br />

für Googles Suchmaschine<br />

nicht relevant.<br />

Und es tut sich ein weiteres Problem auf:<br />

Der Makler besitzt nicht das Verfügungsrecht<br />

an den über ihn auf den jeweiligen<br />

Portalen gespeicherten Daten. Genau hier<br />

setzt Makler-Empfehlung.de an.<br />

MAKLER-EMPFEHLUNG.DE IST<br />

GOOGLE-RELEVANT UND BEWERTUNGEN<br />

GEHÖREN DORT DEM MAKLER<br />

Bleibt also noch eine zweite Option: Die<br />

Inanspruchnahme von Makler-Empfehlung.de<br />

als Experten für die Maklerbranche,<br />

die sich auf die professionelle Be-


Ausgabe <strong>2016</strong>/2017<br />

+<br />

17<br />

NEU: Kunden von Makler-Empfehlung.de bekommen jetzt auch<br />

ihr eigenes Kundenmagazin für mehr Verkaufsaufträge<br />

Wir bieten jedem Immobilienmakler ab sofort die Möglichkeit, sein<br />

eigenes individuelles Immobilienmagazin mit Gebietsschutz aufzulegen.<br />

<strong>Das</strong> <strong>Magazin</strong> besteht aus 16 hochwertig gedruckten Seiten und fungiert<br />

als Kundenbindungstool für Immobilienmakler<br />

Ein Immobilienmakler präsentiert sich damit in seiner Region sympathisch<br />

und professionell als Experte für zukünftige Immobilienverkäufer<br />

Durch den garantierten Gebietsschutz ist er der Einzige in seinem Farming-<br />

Gebiet, der diesen Kanal für die Objektakquise besetzt. Wir vergeben nur<br />

1 Lizenz je Stadtteil.<br />

Der Preis für das komplette Immobilienmagazin pro Quartal (inkl. Redaktion,<br />

professionellem Layout, Druck von 1.000 Exemplaren, voller Gebietsschutz) entspricht<br />

+<br />

in etwa dem, was man in Zeitungen für eine 100mm-Anzeige ausgeben musste.<br />

Ein weiteres tolles Produkt, um in kontinuierlichem Kontakt mit aktiven und potentiellen Verkäufern zu sein.<br />

wertung von Makler-Dienstleistungen,<br />

also auf das seriöse Management zum<br />

Aufbau einer digitalen Reputation spezialisiert<br />

haben.<br />

Dieses erste und unabhängige Bewertungsportal<br />

für Immobilienmakler bietet<br />

eine neutrale, transaktionsbasierte, professionelle<br />

und kontrollierte Form der<br />

Bewertung an.<br />

Hier werden die für die Beurteilung eines<br />

Maklers relevanten Kriterien abgefragt<br />

und dargestellt, gleichzeitig aber auch<br />

eine Kontrolle der Einträge vorgenommen<br />

und nur geprüfte Einträge tatsächlicher<br />

Kunden, mit denen auch eine Transaktion<br />

getätigt wurde, veröffentlicht.<br />

Zudem gehören die dort veröffentlichten<br />

Bewertungen immer dem Makler. Außerdem<br />

weist Makler-Empfehlung.de eine<br />

hohe Relevanz im Hinblick auf Google<br />

aus: Bewertungen mit „User generiertem<br />

Content" fördern das Ranking in den<br />

Suchmaschinen und bieten bei den Maklerprofilen<br />

mit den Google-Sternchen<br />

einen „Eye-Catcher" in den Ergebnislisten.<br />

FAZIT: DER FRÜHE MAKLER...<br />

Bewertungen werden zu einer neuen<br />

Währung im Internet. Wer sich hier passiv<br />

verhält wird trotzdem bewertet, dann<br />

aber tendenziell eher negativ. Bewertungen<br />

in den Immobilien-Portalen zählen<br />

außerhalb der Plattform nicht viel und<br />

sind für Googles Suchmaschine nicht relevant,<br />

zudem gehören sie nicht dem<br />

Makler. Wer die Bewertungen aktiv angeht,<br />

erhält tendenziell mehr positive Bewertungen.<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

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Florentino Trezek<br />

Foto: panoramarx, - Fotolia.com<br />

Mit exponentiell fortschreitender Digitalisierung des Marktes findet<br />

nun auch der virtuelle 360° Rundgang immer häufiger den Weg ins<br />

Online-Exposé. Anfängliche Eintrittsbarrieren, wie der hohe Preis<br />

oder fehlende Zugriffsbeschränkungen wurden durch etwaige<br />

Anbieter am Markt für den Immobilienmakler durchbrochen Einer<br />

dieser Anbieter ist die Firma Ogulo mit Hauptsitz in Berlin und einer<br />

Zweigniederlassung in Niederkassel bei Köln.


+ 19<br />

ell durch die Immobilie. Konkret wird der<br />

Ausgabe <strong>2016</strong>/2017<br />

Ogulo | One-Touch<br />

+<br />

eit nun über vier Jahren bieten wir POTENZIELLE<br />

„Spasswortgeschützte 360°-Rundgänge<br />

EINSATZMÖGLICHKEITEN<br />

Bildschirm des Maklers auf den des Interessenten<br />

inklusive statistischer Auswertung<br />

für die Immobilienvermarktungsbranche<br />

an. Neben dem Wettbewerbsvorteil kann<br />

unser Kunde durch den Einsatz von Immobilienrundgängen<br />

und die damit korrespondierende<br />

Vermeidung von Besichtigungstourismus<br />

viel besser mit seiner Zeit<br />

haushalten. Bei Ogulo | One-Touch ist es<br />

nun auch jedem Immobilienmakler möglich<br />

Panoramafotos schnell und unkompliziert<br />

mit nur einem Klick aufzunehmen,<br />

ohne hierfür eine entsprechende Schulung<br />

absolvieren zu müssen“, erklärt Florentino<br />

Trezek, Geschäftsführer der Ogulo<br />

GmbH. Hinter der Bezeichnung Ogulo |<br />

One-Touch verbirgt sich der Einsatz einer<br />

360°-Kamera, welche mit einem Knopfdruck<br />

es schafft, ihre Umgebung in 360°<br />

aufzunehmen.<br />

„Hatte ich anfänglich noch etwaige Bedenken<br />

dahingehend, wie ich das Thema<br />

der Panoramafotografie an meine Mitarbeiter<br />

delegiere ohne zusätzliche Reibungspunkte<br />

zu generieren, hat mich der<br />

Einsatz der 360°-Kamera nun endgültig<br />

überzeugt. Auch ohne technische Vorkenntnisse<br />

fühlt sich jeder in meinem<br />

Team befähigt die Kamera zu bedienen<br />

um 360°-Fotos in der Immobilie aufzunehmen“,<br />

sagt Wolfgang Tullius von Wolfgang<br />

TULLIUS Immobilien.<br />

Ist man zu Anfang der Meinung,<br />

man benötige den<br />

virtuellen Rundgang ausschließlich<br />

für repräsentative Immobilien,<br />

so hat die Erfahrung gezeigt, dass insbesondere<br />

bei niederwertigen Immobilien<br />

der Einsatz von Immobilienrundgängen<br />

durchaus lukrativ sein kann.<br />

„Der Immobilienmakler muss sich lediglich<br />

die Frage stellen, wie viele Immobilien<br />

er gerade im Portfolio hat, welche er<br />

lieber nicht eingekauft hätte – Gerade<br />

provisionsschwache Immobilien machen<br />

im Umkehrschluss die meiste Arbeit und<br />

schmälern den Geldbeutel in Form von<br />

müßigen und erfolglosen Besichtigungstourismus.<br />

Für derartige Immobilien bieten<br />

wir zudem das virtuelle Homestaging<br />

an.“, so Florentino Trezek (Geschäftsführer<br />

der Ogulo GmbH)<br />

AN WELCHER STELLE KOMMT DER<br />

VIRTUELLE RUNDGANG IM IMMOBILIEN-<br />

VERMARKTUNGSPROZESS ZUM EINSATZ?<br />

Wichtig ist auch die Frage, an welcher<br />

Stelle der 360°-Rundgang während des<br />

Vermarktungszeitraums zum Einsatz<br />

kommen sollte – vor oder nach dem Besichtigungstermin?<br />

Für all diejenigen, die der<br />

Meinung sind, mit dem Angebot des virtuellen<br />

Rundgangs bereits vorab zu viele<br />

gespiegelt. Zudem kann man<br />

mit bis zu 25 Teilnehmern durch eine eingebaute<br />

Chat- und Telefonkonferenz<br />

kommunizieren.<br />

AUCH FÜR MESSEPRÄSENTATIONEN<br />

GUT GEEIGNET<br />

Eine zusätzliche Einsatzmöglichkeit des<br />

virtuellen 360°-Rund-gangs ist die Präsentation<br />

bei Messeveranstaltungen. Hier<br />

kann das Immobilienunternehmen sich<br />

durch die multimediale Unterstützung<br />

entsprechend innovativ in Szene setzen.<br />

Für die restlichen Aussteller war die<br />

Messe nach Aufbau unseres Bildschirms<br />

gelaufen! 90 % der Messebesucher waren<br />

auf unserem Stand – und durchweg<br />

alle waren von der Präsentation begeistert!“,<br />

unterstreicht Andreas Hubert, Vizepräsident<br />

des <strong>IVD</strong> Bund und Geschäftsführer<br />

des Immobilien Center Aalen.<br />

Für Mitglieder des <strong>IVD</strong> Berlin-<br />

Brandenburg offeriert die<br />

Firma Ogulo einen 10%-igen<br />

Preisrabatt auf die Preispakete:<br />

Basis, Business &<br />

Premium.<br />

Informationen preiszugeben, wäre es<br />

plus<br />

durchaus sinnvoll die Überlegung anzuführen,<br />

die 360°-Tour im Anschluss an<br />

+<br />

eine Besichtigung vor Ort additiv zum Exposé<br />

mitzugeben. Somit können weitere<br />

Zweit-Besichtigungstermine, welche dem<br />

Interessenten häufig dazu dienen, sich<br />

mental einzurichten oder um Fragen zu<br />

klären, wie: „Welcher Boden lag nochmal<br />

genau im Flur?“ oder „Müssen die Wände<br />

OGULO GMBH<br />

noch gestrichen werden?“, vermieden<br />

werden.<br />

Hauptniederlassung:<br />

Tauentzienstraße 9-12, 10789 Berlin<br />

Tel.: 02 28 - 28 69 56-0<br />

Alternativ bietet die Firma Ogulo für diesen<br />

Fall das Ogulo® | Meeting an. Hierbei<br />

führt der Immobilienmakler den Interessenten<br />

Fax.: 02 28 - 28 69 56-56<br />

E-Mail: info@ogulo.de<br />

www.ogulo.com<br />

wie bei einer Webkonferenz<br />

virtu-<br />

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20<br />

+<br />

Marketing<br />

5+1 GUTE GRÜNDE IHRE<br />

IMMOBILIEN-WEBSEITE<br />

ZU ÜBERDENKEN<br />

Yvonne Becherer<br />

TIPP:<br />

Nehmen Sie kostenfrei an online Seminaren<br />

(Webinaren) teil und erfahren Sie mehr zu digitalen<br />

Vermarktungs-Lösungen der Immobilienbranche.<br />

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Sie möchten Ihre Marke stärken,<br />

unabhängiger werden und für<br />

Ihre Kunden besser auffindbar<br />

sein? <strong>Das</strong> alles beginnt meist mit<br />

Ihrem Internetauftritt. Wir haben<br />

für Sie einige der wichtigsten<br />

Fragen und Antworten zusammengestellt,<br />

um Ihre Webseite,<br />

Außenwirkung und Unternehmensziele<br />

zu hinterfragen.<br />

SIE ERHALTEN KAUM ODER<br />

GAR KEINE ANFRAGEN ÜBER<br />

IHRE WEBSEITE?<br />

Eine Webseite ist Ihre Visitenkarte im Internet.<br />

Nicht nur Immobilien-Interessenten,<br />

sondern auch potenzielle Verkäufer oder<br />

Vermieter suchen nach geeigneten und<br />

vertrauenswürdigen Partnern für die Vermarktung<br />

ihrer Immobilien. Eine gute<br />

Optik ist wichtig, Kunden-Anfragen sind<br />

aber für viele Webseiten-Betreiber noch<br />

wichtiger. Stellen Sie deshalb sicher, dass<br />

Ihre Webseite auf Anfragen optimiert ist<br />

und potenzielle Kunden schnell mit Ihnen<br />

in Kontakt treten können.<br />

Foto: Rawpixel.com - Fotolia.com<br />

DIE INHALTE IHRER WEBSEITE<br />

SIND AUF SMARTPHONES<br />

ODER TABLETS NICHT ODER<br />

NUR SCHWER LESBAR?<br />

Alleine in Deutschland gibt es aktuell<br />

mehr als 45 Mio. Smartphone-Nutzer. Die<br />

Geräte unterscheiden sich sowohl nach<br />

Herstellern, Betriebssystemen aber auch<br />

nach Displaygrößen. Damit Ihr Unternehmen<br />

und Angebot auch auf Smartphones<br />

optimal dargestellt und wahrgenommen


+ +<br />

Ausgabe <strong>2016</strong>/2017<br />

wird, sollten Sie auf responsives Webdesign<br />

oder eine Unternehmens-App<br />

IMMOBILIEN WIRKT UNÜBER-<br />

Die Immobilien-Branche<br />

setzen, die sich an die Displaygröße des befindet sich im<br />

SICHTLICH UND BESUCHER<br />

jeweiligen Betrachters anpasst. Denn wie<br />

HABEN SCHWIERIGKEITEN IHR<br />

auch im echten Leben, zählt auch im<br />

Umbruch. Um den<br />

ANGEBOT ZU DURCHSUCHEN ODER DIE<br />

mobilen Internet der erste Eindruck.<br />

digitalen Wandel zu<br />

ERGEBNISSE ZU FILTERN?<br />

Ihr Immobilien-Angebot sollte für Interessenten<br />

schnell zu überblicken, zu durch-<br />

RESPONSIVES DESIGN IST IN ALLER schaffen, vertraue ich<br />

MUNDE, ABER WAS BEDEUTET<br />

suchen und übersichtlich sein. Eine Herausforderung,<br />

der durch die Vielzahl an<br />

bei der Vermarktung auf<br />

„RESPONSIVE DESIGN“?<br />

Der Begriff „Responsives Webdesign“<br />

Lösungen von<br />

Smartphone-Nutzern mit unterschiedlichen<br />

Displaygrößen eine noch größere<br />

bedeutet im übertragenen Sinne "reagierendes<br />

Webdesign". Hierbei wird<br />

Bedeutung zukommt. Achten Sie bei Ihrer<br />

SmartExposé.<br />

das Layout einer Website so flexibel<br />

gestaltet, dass dieses auf dem Computer-Desktop,<br />

Tablet und Smartphone<br />

eine gleichbleibende Benutzerfreundlichkeit<br />

bietet und der Inhalt gänzlich<br />

und schnell vom Besucher aufgenommen<br />

werden kann, indem sich Inhaltsund<br />

Navigationselemente der Bildschirmauflösung<br />

des mobilen Endgeräts<br />

anpassen.<br />

Michael Werner, MPW Immobilien<br />

Bearbeitung tatsächlich einfach und im<br />

Handumdrehen funktioniert, denn viele<br />

Systeme haben sehr umfangreiche Funktionen,<br />

die das einfache Bearbeiten schon<br />

wieder kompliziert machen können.<br />

Webseite darauf, dass alle Inhalte übersichtlich<br />

dargestellt werden, sich Schriftgrößen<br />

und Bilder an die Displaygröße<br />

anpassen (siehe responsives Webdesign),<br />

die Besucher die Möglichkeit haben<br />

schnell nach Präferenzen zu filtern und die<br />

Darstellung auch auf Smartphones und<br />

Tablets stets übersichtlich und ansprechend<br />

wirkt.<br />

+ 21<br />

DIE DARSTELLUNG IHRER<br />

IHRE WEBSEITE BESTEHT DEN<br />

GOOGLE-TEST FÜR MOBILE<br />

GERÄTE NICHT?<br />

Mehr als 50 Prozent der Google-Suchanfragen<br />

finden auf mobilen Geräten, wie<br />

Smartphones oder Tablets statt (Google,<br />

2015). Um sicher zu stellen, dass Sie auf<br />

Google gelistet werden und Ihre Webseite<br />

in den Suchergebnissen erscheint, vergewissern<br />

Sie sich, dass Ihre Website den<br />

Google-Test für mobile Geräte besteht.<br />

Um dies zu testen, suchen sie einfach auf<br />

Google nach „Google Mobile Friendly<br />

Test“ und geben Sie die Adresse Ihrer<br />

Webseite ein. Oder nutzen Sie folgenden<br />

Link zum „Google Mobile-Friendly Test“<br />

www.google.com/webmasters/tools/<br />

mobile-friendly<br />

DIE BEARBEITUNG IHRE<br />

WEBSEITE IST UMSTÄNDLICH UND<br />

ZEITAUFWENDIG?<br />

Um die Bearbeitung von Webseiten Inhalten<br />

zu ermöglichen wurden Selbstwartungs-Systeme<br />

in den letzten Jahren stark<br />

verbessert. Viele Anbieter versprechen,<br />

mit einem Klick Änderungen machen zu<br />

können. Vergewissern Sie sich, dass die<br />

SIE HABEN EIN SELBST-<br />

WARTUNGS-SYSTEM ABER<br />

DAS PFLEGEN IHRES IMMO-<br />

BILIEN PORTFOLIOS IST SEHR<br />

KOMPLIZIERT?<br />

Stellen Sie sicher, dass Ihre Webseite<br />

eine automatische Übertragung mit Ihrer<br />

Maklersoftware bzw. Ihren CRM System<br />

unterstützt. Viele Portale bieten zwar bereits<br />

einen Webseiten-Service an, um Ihr<br />

Immobilien-Angebot auch auf Ihrer persönlichen<br />

Webseite darzustellen, dies<br />

bringt aber auch eine Abhängigkeit mit<br />

sich. Denn zum einen werden oft nur die<br />

auf den Portalen eingestellten Objekten<br />

dargestellt und zum anderen liegen die<br />

Webseiten physisch bei den Portal-Betreibern.<br />

Sie stärken somit nicht Ihre eigene<br />

Webseite, sondern unterstützen die Portale,<br />

um in den Suchmaschinen besser<br />

gefunden zu werden.<br />

Stellen Sie also sicher, dass Ihre Webseite<br />

Ihr komplettes Angebot enthält, die Inhalte<br />

Ihr Google-Ranking unterstützen<br />

und Sie durch eine Webseiten-Neugestaltung<br />

Ihre eigene Unabhängigkeit stärken.<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

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Tel.: 030 - 27 87 73 50<br />

E-Mail: mobile@smartexpose.com<br />

www.smartexpose.com


22<br />

+<br />

Marketing<br />

KOMMUNIKATIONSMIX AUS<br />

PRINT UND ONLINE –<br />

DER CROSSMEDIALE TREND<br />

Bettina Laubinger<br />

Die Lesegewohnheiten passen<br />

sich dem Zeitalter des Internets<br />

an – anstelle von Papier wird<br />

inzwischen die Elektronik<br />

bevorzugt. <strong>Das</strong> Printmedium<br />

stirbt langsam aus! – Aber,<br />

stimmt das wirklich?<br />

Im Rahmen einer Online-Befragung Ende<br />

2015 wurden 336 Entscheider aus den<br />

Marketingabteilungen, den Geschäftsführungen<br />

und den Bereichsleitungen zu diesem<br />

Thema interviewt. <strong>Das</strong> Ergebnis ist<br />

eindeutig! Über 60 Prozent nutzen parallel<br />

zu ihren Online-Werbemaßnahmen<br />

weiterhin Fachmagazine und Zeitschriften<br />

als zusätzliche erfolgreiche Werbekanäle.<br />

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Königsweg 1, 24103 Kiel, Tel.: 0431 - 6 64 52-16, Fax: 0431 - 6 64 52-22<br />

E-Mail: laubinger@derimmomarkt.de, www.derimmomarkt.de<br />

PRINT IM KOMMUNIKATIONSMIX<br />

Printmedien gelten als besonders geeignet,<br />

um Markenwerte zu kommunizieren<br />

und auf emotionale Weise Bedarf zu<br />

wecken. <strong>Das</strong> zeigte sich auch nach der<br />

Durchführung einer Erfolgsmessung unter<br />

den befragten Entscheidern. Von ihnen<br />

führen knapp 85 Prozent immer oder zumindest<br />

gelegentlich solche Erfolgsmessungen<br />

ihrer Kampagnen durch.<br />

Aus der Sicht der Befragten verzeichnen<br />

40 Prozent eine Steigerung ihrer Print-<br />

Budgets in den letzten 3 Jahren, noch<br />

knapp 36 Prozent schätzen einen weiteren<br />

Anstieg in den kommenden 3 Jahren.<br />

Gleichzeitig erwarten aber auch 34,6 Prozent<br />

eine stagnierende Entwicklung ihres<br />

Print-Budgets in den nächsten Jahren.<br />

Dennoch lässt sich im Allgemeinen hier<br />

kein Abwärtstrend erkennen.<br />

Die zunehmende Verbreitung von<br />

Smartphones und Tablets bietet immer


+<br />

23<br />

Ausgabe <strong>2016</strong>/2017<br />

Unsere aktuelle, interaktive Ausgabe finden Sie unter:<br />

www.derimmomarkt.de. Sie wünschen eine<br />

umfassende Beratung mit einer Lösung, die zu Ihrem<br />

Unternehmen passt? Dann sind wir Ihre richtigen<br />

Ansprechpartner rund um Ihre Immobilie!<br />

bessere Möglichkeiten, Print mit digitalen<br />

Instrumenten wie QR-Codes oder Augmented-Reality<br />

zu kombinieren. Damit<br />

können nicht nur verschiedene Kommunikationskanäle,<br />

sondern auch Vertriebskanäle<br />

miteinander verknüpft und beim<br />

Kunden völlig neue Erlebnisdimensionen<br />

geschaffen werden. Gleichzeitig bietet<br />

diese Kombination eine gute Möglichkeit,<br />

den Erfolg von Printkampagnen gezielt zu<br />

messen.<br />

In einem Punkt waren sich alle befragten<br />

Entscheider einig: Printmedien werden in<br />

Zukunft verstärkt mit Onlinemedien verzahnt.<br />

Weitere Einschätzungen ergaben:<br />

„Printmedien werden kreativer“, „Printmedien<br />

werden stärker auf Zielgruppen zugeschnitten<br />

sein“, „die Menge an Printmedien<br />

wird abnehmen“ und „Printmedien<br />

werden teurer“.<br />

DIE KREATIVITÄT HÄLT EINZUG<br />

IN DAS FACHMAGAZIN<br />

IMMOBILIENMARKT<br />

Um zukunftsorientiert immer am Ball zu<br />

bleiben, setzt der IMMOBILIENMARKT<br />

daher auf einen stetig ansteigenden und<br />

höheren Anteil journalistischer Inhalte,<br />

zum Beispiel in Form von Beiträgen, denen<br />

in ihrer Kreativität keine Grenzen gesetzt<br />

werden, um den Leser emotional<br />

anzusprechen, Kaufreize zu setzen und<br />

ihm den direkten Weg zum Vertriebskanal<br />

aufzuzeigen.<br />

DER IMMOBILIENMARKT IM WANDEL<br />

DER KOMMUNIKATIONSKANÄLE<br />

Es wird auch zukünftig einen weiteren<br />

Wandel bei den gewerblichen Kommunikationen<br />

geben. Unser <strong>Magazin</strong> für Immobilien<br />

aller Art sowie Themen rund<br />

ums Haus, werden sich weiter verändern<br />

und anpassen. Für Unternehmen im Bereich<br />

der Printkommunikation heißt das,<br />

dass sie sich der Herausforderung stellen,<br />

aber gleichzeitig auch die Chance ergreifen<br />

müssen, neue Geschäftsfelder zu generieren.<br />

Der IMMOBILIENMARKT hat dabei nicht<br />

mehr nur die Aufgabe, seine Druckkompetenzen<br />

zu verkaufen. Vielmehr sehen<br />

wir uns in der Beratung ergänzender Serviceleistungen<br />

und erweitern unser Portfolio<br />

z. B. in den Bereichen App-Entwicklung,<br />

Mobile-Couponing oder Implementierung<br />

von Augmented-Reality-<br />

Anwendungen.<br />

WELCHEN MEHRWERT HABEN<br />

SIE ALS INSERENT?<br />

Der IMMOBILIENMARKT hat sich diesen<br />

Herausforderungen gestellt und bereits<br />

viele Neuerungen umgesetzt, um Ihnen<br />

als Kunden immer eine individuelle und<br />

maßgeschneiderte Lösung anbieten zu<br />

können.<br />

Im Fokus stehen, neben der Auflage und<br />

dem Verteilungsgebiet, vor allem die Ziel-<br />

gruppe und stetige Neuerungen für die<br />

crossmedialen Trends. Parallel zur Printausgabe<br />

des IMMOBILIENMARKT steht<br />

zeitgleich unser kostenloses E-<strong>Magazin</strong>e<br />

zum Download für mobile Endgeräte bereit.<br />

Die Besonderheit: Mit nur einem Klick auf<br />

Ihr Advertorial, Ihr Angebot oder Ihre Immobilie,<br />

landet der Interessent direkt auf<br />

Ihrer Webseite und erhält alle Informationen<br />

zu Ihrem Angebot – auf einen Blick.<br />

Um für Ihre unterschiedlichsten Kommunikationskanäle<br />

die bestmöglichen Werbestrategien<br />

zusammenstellen zu können,<br />

hat der IMMOBILIENMARKT sich für die<br />

Online-Reichweite den Kooperationspartner<br />

www.wunschgrundstueck.de ins Boot<br />

geholt. Ihr Vorteil: <strong>Das</strong> Bauland- und Immobilienportal<br />

bietet 13.000 kommunale<br />

Immobilien-Portale (KIP), die regional auf<br />

den Städte- und Wirtschaftsförderplattformen<br />

eingebunden sind.<br />

Für Sie als Makler mit dem Schwerpunkt<br />

in Gewerbeimmobilien, rundet der IM-<br />

MOBILIENMARKT das Gesamtportfolio<br />

durch den Partner Standortführer Nord &<br />

Süd ab. Ihr Vorteil: Mit einer ausgewählten<br />

Auflage von 2.200 Exemplaren erreichen<br />

Sie mit Ihrem Angebot direkt Entscheider<br />

und Investoren, die u. a. auf der<br />

EXPO REAL in München und der MIPIM<br />

in Cannes vertreten sind.


24<br />

+<br />

IT/Internet<br />

ONLINE-DIENSTLEISTER<br />

BRAUCHEN DEN<br />

IMMOBILIENMAKLER<br />

Andy Nötzel<br />

<strong>Das</strong> lokale Know-how eines<br />

Maklers ist beim Verkauf von<br />

Immobilien unersetzlich. Viele<br />

Immobilien-Startups versuchen<br />

dennoch den Makler und<br />

seine Vertriebsexpertise durch<br />

standardisierte Informationen<br />

und Prozesse zu ersetzen. Doch<br />

das Wissen über lokale Besonderheiten,<br />

Trends und langjährige<br />

Erfahrung im Verkauf lassen<br />

sich online nicht so einfach<br />

nachbilden.<br />

Daher geben Onlineangebote, die<br />

Vermittler und Makler ausschließen,<br />

einen beträchtlichen Teil an Vertriebsstärke<br />

auf und schaden damit den Interessen<br />

der Verkäufer. Wer Immobilienmakler<br />

dagegen aktiv in sein Online-<br />

Netzwerk einbindet und Kooperation fördert,<br />

kann für alle Beteiligten eine Win-<br />

win-Situation schaffen. Unterschiedliche<br />

Akteure werden so zusammengebracht,<br />

dass sie sich in ihren Stärken ergänzen<br />

und mithilfe eines 360-Grad-Netzwerks<br />

komplexe Transaktionen auf einfachem<br />

Weg bewältigen. Professionelle Immobilienmakler<br />

bringen ihre Verkaufserfahrung<br />

und eine genaue Kenntnis lokaler Märkte<br />

ein und helfen die Immobilie zum besten<br />

Preis an den richtigen Kaufinteressenten<br />

zu verkaufen.<br />

<strong>Das</strong> Online-Netzwerk realbest unterstützt<br />

dabei die Akquise von Immobilien von Privatverkäufern<br />

und Bauträgern in ganz<br />

Deutschland. Die Suche nach einem passenden<br />

Kaufinteressenten über alle Online-Kanäle<br />

bietet somit erstmalig ein<br />

Market Network, das Verkäufer, Vermittler<br />

und Käufer effizient vernetzt.<br />

<strong>Das</strong> Market Network vereint dabei die<br />

Vorteile eines Marktplatzes (Anzeigenbörsen)<br />

und denen sozialer Netzwerke<br />

(s.a. MLS) mit digitalen Dienstleistungen.<br />

Die im Market Network angemeldeten<br />

Makler erhalten kostenlosen Zugriff auf<br />

alle angebotenen Immobilien. Makler


Ausgabe <strong>2016</strong>/2017<br />

+<br />

25<br />

können diese passgenau ihren eigenen<br />

Kunden anbieten oder als Objektbetreuer<br />

neue Verkaufsobjekte gewinnen. Die Objekte<br />

werden im Netzwerk tausenden<br />

Maklern und Finanzdienstleistern angeboten<br />

und darüber hinaus in nationalen<br />

und internationalen Anzeigenportalen in<br />

sieben Sprachen beworben, um die maximale<br />

Reichweite zu passenden Kaufinteressenten<br />

aufzubauen.<br />

realbest unterstützt den Verkaufsprozess<br />

und die effiziente Kommunikation zwischen<br />

Verkäufer, Objektbetreuer und potenziellen<br />

Kaufinteressenten durch Statusmeldungen<br />

zum Objekt und digitalen<br />

Dienstleistungen. Vom einfachen Download<br />

vollständiger Objektakten bis hin zur<br />

Online-Reservierung.<br />

Makler profitieren von der Reduzierung<br />

des administrativen Aufwands auf ein<br />

Minimum und der Fokussierung auf die<br />

eingehende, individuelle Beratung von<br />

Verkäufer und Käufer und letztlich auf den<br />

erfolgreichen Verkaufsabschluss. Darüber<br />

hinaus profitieren angemeldete Makler<br />

auf realbest von einem umfassenden On-<br />

line-Portfolio an attraktiven Objekten,<br />

welches sie ihrem eigenen Kundenstamm<br />

anbieten können.<br />

Am Ende profitieren alle am Verkauf<br />

Beteiligten: Verkäufer finden im Market<br />

Network rasch den passenden Interessenten<br />

für ihre Immobilie, Käufer können<br />

sich umfassend zu passenden Angeboten<br />

informieren und ihre Wunschimmobilie<br />

direkt reservieren. Makler erzielen<br />

für einen erfolgreichen Abschluss eine<br />

Provisionsbeteiligung zwischen 50 und<br />

80 Prozent der Gesamtprovision die vorab<br />

transparent an jedem Exposé ausgewiesen<br />

wird. Transparenz, Effizienz und<br />

Sicherheit sind die Basis für eine erfolgreiche<br />

Kooperation in einem Market Network.<br />

realbest befindet sich auf Wachstumskurs<br />

und baut sein Makler-Netzwerk in ganz<br />

Deutschland stetig aus. realbest operiert<br />

zentral von Berlin mit deutschlandweit<br />

über 5.000 Maklern, die ihr lokales Knowhow<br />

und ihre Immobilienexpertise bei der<br />

Betreuung von Privatverkäufern und Kaufinteressenten<br />

einbringen.<br />

+ + + + + + + + + + + + + + +<br />

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+ + Transparenz + + + + + + und + + + Sicherheit<br />

+ + bei + + Gemeinschafts-<br />

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+ + geschäften + + + + + + + + + + + + +<br />

+<br />

+ Zusätzliche + + + + + + Provisionen + + + + + + +<br />

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Andy Nötzel<br />

Friedenstraße 91, 10249 Berlin<br />

Tel.: 030 - 5 85 81 79-33<br />

E-Mail: andy.noetzel@realbest.de<br />

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Foto: DNY59 - istockphoto.com


26<br />

+<br />

IT/Internet<br />

DIE NOTWENDIGKEIT VON<br />

LANDINGPAGES FÜR IMMOBILIENMAKLER<br />

Ulf Förster<br />

Foto: psdesign1 - Fotolia.com<br />

Zur kurzfristigen Umsatzsteigerung eines bestimmten Produktes<br />

oder einer Dienstleistung bietet sich die Verwendung einer<br />

Landingpage an. Landingpages sind so konzipiert, dass sie dem<br />

Besucher übersichtliche und auf seine Bedürfnisse angepasste<br />

Webinhalte präsentieren. Die Landingpage zeichnet sich meist<br />

durch eine stärkere Verkaufssprache aus als die der eigenen<br />

Firmenwebsite, sie lässt sich besser für Suchmaschinen optimieren<br />

und ist ideal auf die Anforderungen der Zielgruppe zugeschnitten.


+<br />

27<br />

Ausgabe <strong>2016</strong>/2017<br />

+<br />

ONLINEMARKETING FÜR<br />

IMMOBILIENFIRMEN<br />

In der Regel sind die Nutzer des Internets<br />

nicht nur einfach so im Netz unterwegs.<br />

Sie sind gezielt auf der Suche nach Antworten<br />

auf spezifische Fragen. Für den<br />

normalen Konsumgüterbereich ist es recht<br />

einfach, seine Produkte und Dienstleistungen<br />

direkt zu verkaufen. Für Immobilienmakler<br />

ist es wichtig zu berücksichtigen,<br />

dass ihr zu verkaufendes Produkt sehr viel<br />

komplexer ist. Daher ist es eine Grundvoraussetzung,<br />

dass der Immobilienmakler<br />

die Bedürfnisse seiner Kunden versteht,<br />

um ihnen passgenaue Angebote zu unterbreiten.<br />

Zusätzlich ist es wichtig, dass<br />

der Kunde seinem Makler das notwenige<br />

Vertrauen entgegenbringt. Gerade bei<br />

High-Involvement-Produkten wie Immobilien<br />

ist es wichtig, dem Interessenten<br />

das Gefühl von Sicherheit und Professionalität<br />

zu vermitteln.<br />

ERFÜLLEN SIE AUF DER LANDINGPAGE<br />

DIE ERWARTUNGEN IHRER BESUCHER<br />

Eines der Hauptziele einer Landingpage<br />

ist es, Traffic auf der Seite zu generieren.<br />

Zahlreiche Besucher auf Ihrer Website, die<br />

nach wenigen Minuten den Besuch wieder<br />

abbrechen, bringen Ihnen keinen Erfolg.<br />

Nützlich sind Besucher für Sie, die genau<br />

das finden, wonach gesucht worden<br />

ist, und deshalb mit Ihnen in Kontakt treten.<br />

Im besten Fall können hieraus eine<br />

Terminvereinbarung oder sogar ein Auftrag<br />

entstehen.<br />

CALL-TO-ACTION<br />

Alleine durch eine hohe Besucherzahl auf<br />

Ihrer Website werden Sie kein Haus verkaufen.<br />

Es ist maßgeblich, dass Sie dem<br />

Besucher einen Mehrwert bieten und ihn<br />

so zu einer Handlung führen. Bieten Sie<br />

ihm Informationen zu den neusten Immobilien<br />

bei Anmeldung zum Newsletter,<br />

schicken Sie dem Kunden Informationsbroschüren<br />

zur erfolgreichen Vermittlung<br />

seiner Immobile zu, wenn er das Kontaktformular<br />

ausfüllt. Oder bieten Sie ihm<br />

hilfreiche Tipps zu diversen Themenbereichen,<br />

sobald er seine E-Mail-Adresse<br />

einträgt. So stehen Sie dem Kunden direkt<br />

zum ersten Mal als Experte zur Seite.<br />

ERFOLGSMESSUNG<br />

Der Vorteil einer Landingpage ist, dass Sie<br />

zielgenau und schnell nachvollziehen können,<br />

wie sich die Besucherzahlen zusammensetzten.<br />

Verfolgen Sie, von welchen<br />

Webseiten Ihre Besucher kommen, wie<br />

viele es sind, wonach bei Ihnen gesucht<br />

wurde und was die Nutzer am meisten<br />

interessiert. Anhand dieser Faktoren können<br />

Sie Rückschlüsse auf die Bedürfnisse<br />

ziehen und gegebenenfalls Optimierungen<br />

vornehmen. <strong>Das</strong> hilfreichste Programm<br />

zur Erfolgsmessung ist in diesem<br />

Fall Google Analytics.<br />

MIT EINER EIGENEN<br />

LANDINGPAGE ZUM ERFOLG<br />

Gerne erstellen wir für Sie eine professionelle<br />

Landingpage. Im Vordergrund steht<br />

dabei Ihr persönlicher Bedarf. Unser kompetentes<br />

Team von Mediaberatern und<br />

Online-Experten ermittelt gemeinsam mit<br />

Ihnen präzise, wie genau in Ihrem Fall<br />

neue Kundenkontakte geschaffen werden<br />

können.<br />

Google-freundlich und nach neuesten<br />

Webstandards programmiert, mit einem<br />

klaren inhaltlichen Fokus und den relevanten<br />

Keywords erfüllt die Landingpage alle<br />

Voraussetzungen, um bei Google ganz<br />

oben in den Suchergebnissen zu erscheinen.<br />

Damit ist eine individuelle Landingpage<br />

der erste Schritt zum Kunden.<br />

Sollten Sie bereits über eine bestehende<br />

Online-Präsenz verfügen, bieten wir Ihnen<br />

gerne unseren umfassenden und persönlichen<br />

Service an, welcher z. B. in der Analyse<br />

der vorhandenen Seite besteht.<br />

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E-Mail: info@bfb.de, www.bfb.de/domainshop<br />

Ihr Ansprechpartner: Verkaufsleitung Ulf Förster<br />

Tel.: 030 - 86 30 3-460, Mobil: 0151 - 15 13 04 44, E-Mail: u.foerster@bfb.de<br />

Foto: ???


28<br />

+<br />

IT/Internet<br />

ALL-IP<br />

DER UMSTIEG VON ISDN ZU VOIP<br />

Max Sieben<br />

„Kündigung Ihres Anschlusses<br />

zum...“ – viele Kunden der<br />

Telekom erhalten aktuell ein<br />

Schreiben der Telekom<br />

mit Drängen auf Änderung des<br />

Vertrags, andernfalls würde der<br />

Vertrag gekündigt. Bis Ende 2018<br />

will die deutsche Telekom den<br />

Umstieg auf VoIP (Voice over IP)<br />

vollzogen haben – andere<br />

Anbieter ziehen nach. Doch<br />

was hat es damit sich auf sich?<br />

Was passiert hier genau und<br />

wie kann der Umstieg in Ihrem<br />

Unternehmen sorgenfrei von<br />

Statten gehen?<br />

die Vereinheitlichung des Protokolls (IP),<br />

bildet zukünftig der Router den Netzabschluss,<br />

wodurch auch die Telefonie über<br />

Internet realisiert wird.<br />

Für den Kunden tritt eine Vereinfachung<br />

der Büroinfrastruktur ein (Wegfall von Splitter<br />

und NTBAs), für den Provider eine Vereinfachung<br />

der Administration und Einsparungen<br />

durch Unterhaltung nur einer<br />

Infrastruktur.<br />

GESCHWINDIGKEITSERHÖHUNG<br />

DURCH QOS<br />

Bei einer Zusammenfassung von Telefonie<br />

auf ISDN-Basis und DSL auf einer ge-<br />

VERTRAGSÄNDERUNG LEICHT GEMACHT<br />

Ihr Unternehmen wandelt sich stetig. So<br />

ist beim Wachstum eines Unternehmens<br />

eine permanente Betrachtung notwendiger<br />

Sprachkanäle oder Telefonie-Flatrates<br />

erforderlich. Auch wegen der häufig<br />

wechselnden Tarife und Angebote der<br />

Anbieter kann eine Beobachtung des<br />

Marktes zu Kosteneinsparungen in Ihrem<br />

Unternehmen führen. Für weitere Sprachkanäle<br />

war bspw. ein zusätzlicher Anschluss<br />

zu beauftragen. Zur Folge hatte<br />

dies immer einen Technikertermin und<br />

eine Wartezeit bis der Anschluss endgültig<br />

in der Vermittlungsstelle geschaltet war –<br />

vorausgesetzt zusätzliche Leitungen ins<br />

meinsamen Leitung musste der Provider<br />

Gebäude waren überhaupt vorhanden.<br />

bisher eine bestimmte Bandbreite für die<br />

VoIP ermöglicht ein einfaches Zubuchen<br />

Telefonie vorhalten. Somit wurde die In-<br />

zusätzlicher Sprachkanäle – der Provider<br />

ternetgeschwindigkeit gedrosselt um die<br />

schaltet diese auf den vorhandenen Ver-<br />

Sprachqualität zuzusichern. Künftig kann<br />

trag einfach und kurzfristig hinzu. <strong>Das</strong><br />

die volle Bandbreite des Anschlusses für<br />

Warten auf den Techniker und Anschlie-<br />

TELEFONIE IM WANDEL<br />

Internet verwendet werden. Mittels QoS<br />

ßen zusätzlicher Leitungen auf die Tele-<br />

Die Umstellung auf All-IP vereinfacht die<br />

(Quality of Service) lässt sich im Router<br />

fonanlage fällt somit weg.<br />

Handhabung von Internet und Telefonie.<br />

selbst konfigurieren, welcher Service (Te-<br />

Foto: Gajus - Fotolia.com<br />

Die beiden Dienste werden zusammengeführt,<br />

so dass keine Trennung durch einen<br />

Splitter (Trennung von Internet- und<br />

Telefonsignal) mehr notwendig ist. Durch<br />

lefonie, E-Mail, etc.) welche Priorität erhält.<br />

Ihr Unternehmen kann so selbst entscheiden<br />

ob ein Dienst bevorzugt behandelt<br />

werden soll.<br />

AUFSCHALTUNG VORHANDENER UND<br />

NEUER TELEFONANLAGEN<br />

Für Unternehmen stellt sich nun die Frage,<br />

„ist meine Telefonanlage dazu überhaupt


+<br />

29<br />

Ausgabe <strong>2016</strong>/2017<br />

fähig?“ Meist ist die Antwort schlichtweg:<br />

Ja. Neue Telefonanlagen-Modelle bringen<br />

in der Regel das Aufschalten an VoIP-<br />

Trunks von Haus aus mit. Mit Zugangsdaten<br />

vom VoIP-Anbieter meldet sich die<br />

Telefonanlage an und bekommt die Rufnummern<br />

zugeführt. In der Regel wird<br />

hier die Netzwerkfähigkeit der Telefonanlage<br />

sowie Lizenzen für die gewünschte<br />

Anzahl an Sprachkanälen benötigt.<br />

Die Anlage muss jedoch nicht zwangsläufig<br />

selbst in der Lage sein VoIP zu<br />

unterstützen. Hardware verschiedener<br />

Hersteller ermöglicht die Umwandlung<br />

von VoIP-Anbindungen zu S0-(ISDN)-<br />

Anschlüssen. Diese sogenannten VoIP-<br />

Gateways stellen die Verbindung zum<br />

Provider her und führen den Sprachdienst<br />

auf ISDN-Basis der angeschlossenen Telefonanlage<br />

zu. So lassen sich auch veraltete<br />

Anlagen weiterhin betreiben.<br />

Hieraus resultiert allerdings, dass zusätzliche<br />

Hardware eingesetzt wird, wodurch<br />

sich das Ausfall-Risiko wiederrum erhöht<br />

und die IT-Infrastruktur insgesamt komplexer<br />

wird. Diese Lösungen sollten also<br />

lediglich als Übergang genutzt werden.<br />

STANDORTVERNETZUNG<br />

LEICHT GEMACHT<br />

Für Unternehmen mit mehreren Standorten<br />

wird hierdurch grundsätzlich auch die<br />

Vernetzung der Standorte auf Telefoniebasis<br />

vereinfacht. So können sich die Telefonanlagen<br />

zentral beim Provider anmelden<br />

und dieselbe Rufnummer nutzen.<br />

Bei einem Ausfall einer Telefonanlage<br />

oder Internetanbindung eines Standortes<br />

lassen sich Fallback-Maßnahmen treffen,<br />

indem die Rufnummern durch einfache<br />

Konfiguration beim anderen Standort mitsignalisiert<br />

werden können – wichtige<br />

Kundenanrufe können so weiterhin bearbeitet<br />

werden.<br />

SONDERFÄLLE DIE IHRER<br />

AUFMERKSAMKEIT BEDARF<br />

Der Umstieg auf VoIP vereinfacht jedoch<br />

nicht alles. Vielmehr wirft er im Zusammenhang<br />

mit verschiedenen Diensten<br />

auch Fragen auf: Wie wird die dauerhafte<br />

Erreichbarkeit von Notfallsystemen wie<br />

Telefonie im Aufzug, Brandmeldeanlagen,<br />

etc. bewerkstelligt?<br />

Aufzüge sind i.d.R. mit einem direkten<br />

Analoganschluss mit der Vermittlungsstelle<br />

verbunden. Zusätzliche Stromversorgung<br />

wird hier nicht benötigt.<br />

Was passiert aber nun im Falle eines<br />

Stromausfalles? Der Aufzug fährt nicht<br />

mehr – Insassen müssen auf sich aufmerksam<br />

machen, jedoch ist der VoIP-<br />

Dienst nicht verfügbar, da der Router zur<br />

Internetverbindungsherstellung ebenfalls<br />

vom Stromausfall betroffen ist. Zukünftig<br />

werden also Notstromversorgungen für<br />

die zusätzlichen IT-Systeme benötigt oder<br />

das ganze über GSM realisiert werden<br />

müssen.<br />

Ebenfalls zu berücksichtigen sind Systeme<br />

wie EC-Cash oder Frankiermaschinen.<br />

Diese lassen sich durch netzwerkfähige<br />

Geräte ersetzen. Die Verbindung erfolgt<br />

dann durch Autorisierung via Benutzername<br />

und Kennwort bei Gegenstellen<br />

verschlüsselt über das Internet.<br />

FAZIT<br />

Der Umstieg auf All-IP ist der nächste<br />

Schritt zur Vereinheitlichung verschiedener<br />

Dienste wie Internet, Telefon und<br />

Fernsehen. Für den Endverbraucher führt<br />

dies jedoch häufig zu Unverständnis und<br />

automatisch zu Skepsis – die Komplexität<br />

und der Aufwand für Ihr Unternehmen<br />

hält sich jedoch in der Regel in Grenzen.<br />

Mit Ihrem ITK-Dienstleister können Sie<br />

jedoch individuelle Lösungen finden. Oft<br />

sind Lösungen auch eine Chance Kosteneinsparungen<br />

zu erzielen.<br />

Durch den Umstieg auf VoIP findet ein<br />

Umbruch in der Telekommunikationsbranche<br />

statt, wodurch sich viele neue<br />

Unternehmen entwickeln und eine erhöhte<br />

Konkurrenz am Markt die Preise<br />

weiter drücken kann.<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

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30<br />

+<br />

IT/Internet<br />

EIN MAKLERBÜRO<br />

AUF WOLKE 7<br />

Stefan Mantl<br />

Wie Immobilienmakler Ihren<br />

Arbeitstag mit der richtigen<br />

Immobiliensoftware optimieren<br />

können<br />

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Fax: 0241 - 4 46 86-250<br />

E-Mail: info@onoffice.com<br />

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+<br />

31<br />

Ausgabe <strong>2016</strong>/2017<br />

Als Makler ist es wichtig, stets am Puls der Zeit<br />

zu leben und sich weiterzuentwickeln. Dazu bietet<br />

onOffice enterprise die optimale Lösung.<br />

MAKELN: EIN FULL-TIME-JOB<br />

Der Arbeitstag eines Immobilienmaklers<br />

ist eine zeitintensive und umfangreiche<br />

Aufgabe, gefüllt mit hohen Erwartungen<br />

und Leistungen. Mit einer angemessenen<br />

Kundenbetreuung, einem ausgereiften<br />

Marketingkonzept und einer ansprechenden<br />

Akquise und Werbung geht ein<br />

hoher Verwaltungsaufwand einher. <strong>Das</strong><br />

fängt bei der Exposé-Erstellung an und<br />

hört bei der Nachbetreuung der Kunden<br />

auf – dazwischen befindet sich ein hartes<br />

Stück Arbeit. Es bedarf einer äußerst sorgfältigen<br />

Pflege, um alle Kunden und –<br />

nicht zuletzt – sich selbst zufrieden zu<br />

stellen.<br />

Aufgrund der hohen Anzahl an verschiedenen<br />

Aufgaben, die sich meist zu langwierigen<br />

Prozessen entwickeln, ist die Zeit<br />

eines Maklers knapp bemessen. Umso<br />

besser, dass es mittlerweile Methoden<br />

und Programme gibt, die das Makeln einfacher<br />

gestalten. Hochentwickelte Immobiliensoftware-Lösungen<br />

stellen dabei<br />

eine sehr große Hilfe dar und sorgen für<br />

ein verbessertes Kundenbeziehungsmanagement<br />

(„CRM“) und eine höhere Produktivität.<br />

Zeitaufwendige Aufgaben können<br />

meist mit nur wenigen Klicks, anstatt<br />

mit viel Schreibarbeit erledigt werden.<br />

ARBEITEN WIE AUF WOLKEN –<br />

CLOUD COMPUTING<br />

Ein großer Helfer für den Makler ist das<br />

Arbeiten in der Cloud. Beim „Cloud Computing“<br />

befinden sich keine fest installierten<br />

Programme auf dem Computer. Der<br />

Zugriff erfolgt schlichtweg über einen Internetbrowser.<br />

<strong>Das</strong> hat den Vorteil, dass<br />

die Software und all Ihre Daten jederzeit<br />

von jedem internetfähigen Gerät aus abrufbar<br />

sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob<br />

der Makler sich tatsächlich am ansässigen<br />

Arbeitsplatz befindet, oder auf Außer-<br />

Haus-Terminen. Während einer Besichtigung<br />

kurz das Smartphone oder das Tablet<br />

zur Hand nehmen, um E-Mails zu<br />

bearbeiten, Termine zu koordinieren oder<br />

Besichtigungen und Übergaben zu protokollieren,<br />

ist wesentlich einfacher als das<br />

nachträgliche Arbeiten am Schreibtisch.<br />

MIT ONOFFICE ENTERPRISE<br />

ZUM MAKLER-ERFOLG<br />

Den Trend des „Cloud Computings“ haben<br />

die Macher der onOffice Software<br />

bereits vor vielen Jahren erkannt und gemeinsam<br />

mit Immobilienmaklern in die<br />

Tat umgesetzt. <strong>Das</strong> aktuelle Ergebnis einer<br />

stetigen Weiterentwicklung lautet „onOffice<br />

enterprise“. Mit einer breiten Palette<br />

an Funktionen und Modulen, die in sich<br />

schlüssig und übersichtlich sind, verhilft<br />

die onlinebasierte, portalunabhängige<br />

CRM-Software Maklern zu einem entspannten<br />

und strukturierten Arbeitsalltag.<br />

Eine gute Übersicht bietet onOffice enterprise<br />

in jedem Fall. In dem individuell einstellbaren<br />

<strong>Das</strong>hboard wird auf dem ersten<br />

Blick angezeigt, was dem jeweiligen Makler<br />

am Wichtigsten ist. <strong>Das</strong> können Termine,<br />

E-Mails, Statistiken, Aufgaben oder<br />

Prozessaktivitäten sein. Natürlich ist die<br />

Software für jeden Benutzer im Büro anpassbar.<br />

ERFOLGE MESSBAR MACHEN<br />

Gute Mitarbeiter sind das A und O eines<br />

jeden Maklerbüros. Dank des Erfolgscock-<br />

pits in onOffice enterprise sind die Erfolge<br />

eines Unternehmens messbar. Für jeden<br />

Mitarbeiter gibt es eine kompakte Übersicht<br />

über die eigenen Fortschritte und die<br />

erreichten Ziele – dies stärkt die Motivation<br />

und erhöht die Leistungsfähigkeit.<br />

Stärken und Schwächen lassen sich einfach<br />

analysieren, so dass jeder Mitarbeiter<br />

seine Fähigkeiten gezielt einsetzen kann.<br />

Der Statistik-Baukasten verhält sich der<br />

Struktur und Übersicht nach auf einer<br />

ähnlichen Ebene. Über individuelle Auswahlmöglichkeiten<br />

können Statistiken<br />

über bestimmte Themen, wie zum Beispiel<br />

die Anzahl der Objekte in der Vermarktung<br />

über einen bestimmten Zeitraum,<br />

aufgerufen werden. So erhält der<br />

Makler über viele seiner Abläufe einen<br />

umfangreichen Überblick und kann bei<br />

Bedarf direkt handeln und etwas ändern.<br />

DIE VORTEILE EINER GEMEINSCHAFT<br />

Manchmal ist auch ein Immobilienmakler<br />

an einem Punkt, an dem er alleine nicht<br />

mehr weiterkommt. Ein Stagnieren ist<br />

niemals gewollt, ein stetiger Fortschritt allerdings<br />

erwünscht. Auch hier bietet<br />

onOffice die besten Lösungen – zum Beispiel<br />

anhand des onOffice MLS. <strong>Das</strong> MLS<br />

ist eine Art kostenloser, virtueller Marktplatz,<br />

in dem Makler Ihre Immobilien einstellen<br />

können und gleichzeitig Zugriff auf<br />

die Objekte der Kollegen haben. Dadurch<br />

entstehen Gemeinschaftsgeschäfte, die<br />

dazu beitragen, das eigene Portfolio zu<br />

vergrößern und Kunden schneller zufrieden<br />

zu stellen. Ohne das Cloud Computing<br />

wäre diese Art von Gemeinschaftsgeschäften<br />

kaum möglich.


32<br />

+<br />

Aus- und Fortbildung<br />

LEBENSLANGES<br />

LERNEN –<br />

KEINE WORTHÜLSE<br />

Nils Werner<br />

Auch die Frage des Lernens für mehr Lebensglück<br />

gehört sicherlich in die Kategorie<br />

individueller Selbstbestimmung.<br />

Lerne ich eine Sprache für intensivere<br />

Erfahrungen im Ausland oder ein Instrument?<br />

Lerne ich mit meiner Zeit besser<br />

umzugehen, um mehr Zeit für Dinge zu<br />

haben die mir wichtig sind?<br />

Die Politik auf europäischer und nationaler<br />

Ebene und staatlicher Kontrollbehördenwahn<br />

haben dieser positiven und voranschreitenden<br />

Idee des lebenslangen<br />

Lernens aber einen fremdbestimmten Aspekt<br />

hinzugefügt, der bedauerlicherweise<br />

immer mehr Raum einnimmt. <strong>Das</strong> Stichwort<br />

lautet „Am Ball bleiben“, wobei das<br />

noch fast zu positiv sportlich klingt.<br />

Foto: burnhead - Fotolia.com<br />

„Lebenslanges Lernen“ ist<br />

eine weitläufig genutzte<br />

Wortkombination aber ein<br />

Konzept scheint nicht dahinter<br />

zu stecken zumindest nicht im<br />

theoretischen Sinne. Es bleibt<br />

ziemlich vage, was damit<br />

gemeint sein könnte, selbst die<br />

Geschichte schafft keine Eindeutigkeiten.<br />

Fade, fast altmodisch<br />

und wenig inspirierend<br />

wirkt das Etikett, das nach wie<br />

vor Konjunktur hat – gewiss nicht<br />

nur in Deutschland, wenn wir<br />

überlegen, wie oft wir schon mit<br />

der englischen Übersetzung<br />

„lifelong learning“ konfrontiert<br />

wurden.<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

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Wikipedia weiß es: „Im Sinne der Vision,<br />

die den Organisationen der<br />

Vereinten Nationen zugrunde liegt, entstand<br />

in Zusammenarbeit mit der<br />

UNESCO eine Publikation. Darin wird ein<br />

Konzept für ein lebenslanges Lernen entwickelt<br />

mit dem Ziel, auf der Basis individueller<br />

Selbstbestimmung zur optimalen<br />

persönlichen Bewältigung aller Lebensherausforderungen<br />

zu befähigen. Es geht<br />

um die Förderung selbstbewussten intelligenten<br />

und kreativen Handelns und nicht<br />

in erster Linie darum, fremdbestimmt den<br />

jeweils aktuellen Erwartungen von Lehrenden,<br />

Ausbildenden und Arbeitgebenden<br />

gerecht zu werden.“<br />

Lebenslanges Lernen ist für Immobilienprofis<br />

Pflicht und Kür zugleich. Dabei ist<br />

die Kür sicherlich das, was die UNO unter<br />

individueller Selbstbestimmung versteht.<br />

Eine Kernfrage für eine Kernzielgruppe<br />

des <strong>IVD</strong> Bildungsinstituts, den Einzelunternehmer:<br />

Was befähigt mich als Unternehmer<br />

erfolgreich zu sein? Welche Stärken<br />

habe ich, die ich noch stärker machen<br />

kann und wie ergänze ich mich, technisch<br />

und personell, um in Bereichen besser zu<br />

werden, für die mir Zeit, Talent und Neigung<br />

fehlen.<br />

Die Zunahme an gesetzlichen Novellierungen,<br />

Verordnungen, Kontroll- und Dokumentationspflichten<br />

ist ein Trend in der<br />

Immobilienbranche, der einen volkswirtschaftlichen<br />

Schaden in kaum absehbarer<br />

Höhe entstehen lässt, wenn man die Zeiten<br />

addiert, die Seitens der Unternehmen<br />

investiert werden müssen. Der Zeitanteil,<br />

der in dringend notwendige Fortbildung<br />

fließt, ist dabei der geringste. Ein Mehrwert<br />

und das, was für jeden Unternehmer<br />

selbstverständlich ist, die Wirkungsmessung<br />

seiner Maßnahmen um Ressourcen<br />

optimal einzusetzen, bleibt weitestgehend<br />

aus.<br />

<strong>Das</strong> Angebot vom <strong>IVD</strong> Bildungsinstitut ist<br />

ein Angebot von Praktikern für Praktiker<br />

mit einem starken Berufsverband im Hintergrund,<br />

der die Gesetze kennt und die<br />

Interessen der Immobilienprofis vertritt,<br />

lange bevor sich andere „Berater“ und<br />

Fortbildungsanbieter mit diesen Themen<br />

befassen. <strong>Das</strong> <strong>IVD</strong> Bildungsinstitut sichert<br />

Ihnen somit einen wichtigen Informationsvorsprung<br />

und das zu einem unschlagbar<br />

günstigen Preis, auch für die<br />

Seminarbesucher, die bislang auf eine<br />

Mitgliedschaft im Berufsverband <strong>IVD</strong> verzichtet<br />

haben. Sie finden aber auch ein<br />

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34<br />

+<br />

Aus- und Fortbildung<br />

TEATIME<br />

MIT DER QUEEN<br />

Eveline Goodman<br />

Da ist sie wieder, diese unangenehme Situation der Sprachbarriere.<br />

Unsicherheit siegt über Selbstvertrauen Panik kommt auf,<br />

die Gedanken schwirren. Der eigentliche Inhalt rückt in den Hintergrund.<br />

Wie sage ich es richtig? Wie verhalte ich mich? Und wie<br />

ging das nochmal mit dem small talk?<br />

Wollen wir uns den internationalen<br />

Markt eröffnen, so bleibt uns nichts<br />

anderes übrig, als uns auch mal über den<br />

Tellerrand hinaus zu orientieren. Keine<br />

leichte Aufgabe außerhalb unserer 4<br />

Wände. Am heimischen PC helfen Übersetzungsprogramme.<br />

Viel Zeit verwenden<br />

wir für Umformulierungen und die richtigen<br />

Satzaufbauten. In freier Wildbahn<br />

sieht es dagegen anders aus. Hier schlägt<br />

die Unsicherheit meist die Zuversicht.<br />

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und eingestuft. Nur so kann eine individuelle<br />

Betreuung gewährleistet sein.<br />

Es geht nicht um das simple Vokabel-Pauken<br />

wie in der Schule. Der Sinn eines solchen<br />

Trainings ist es, Spaß und Freude am<br />

Umgang mit der englischen Sprache zu<br />

vermitteln. Warum also nicht mal die<br />

Queen auf einen Tee einladen?<br />

IT´S FOR YOU- ONLY FOR YOU<br />

Ad hoc die richtige Formulierung finden,<br />

sich spontan in Situationen zurecht zu<br />

finden – das ist schon im Deutschen recht<br />

schwierig. Aber auch Meetings oder Präsentationen<br />

können den Fokus vom Inhalt<br />

wegnehmen, wenn man mit der Unsicherheit<br />

der englischen Sprache zu dealen<br />

hat. Ein professioneller Englisch Trainer ist<br />

wie ein guter Trainer im Sport: er erkennt<br />

ihr Basis und unterstützt sie bei der Erreichung<br />

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36<br />

+<br />

Recht<br />

NEUE ERLAUBNISPFLICHT<br />

ZUR VERMITTLUNG VON<br />

IMMOBILIENDARLEHEN<br />

Hans-Joachim Beck<br />

Foto: catshila - Fotolia.com<br />

Seit dem 21. März <strong>2016</strong> brauchen Makler, die die ein Immobiliendarlehen<br />

vermitteln oder bei der Aufnahme eines solchen<br />

Darlehens behilflich sind, eine Erlaubnis nach § 34 i GewO.


+<br />

TIPP<br />

Steuerhotline<br />

Mit Hans-Joachim Beck, den ehemaligen vorsitzenden Richter des Finanzgerichtes Berlin-<br />

Brandenburg, der die <strong>IVD</strong> Verwalterhotline betreut, steht den <strong>IVD</strong>-Mitgliedsunternehmen<br />

+<br />

37<br />

Ausgabe <strong>2016</strong>/2017<br />

ein deutschlandweit anerkannter Steuerfachmann zur Seite. Beratungshotlines, auch<br />

für Verwalterthemen, Wettbewerbsrecht oder Sachverständige sind ein großes <strong>Plus</strong><br />

der <strong>IVD</strong>-Mitgliedschaft.<br />

Wer bereits über eine entsprechende<br />

Erlaubnis zur Vermittlung von Darlehen<br />

nach dem bisherigen § 34 c GewO<br />

verfügt, hat noch ein Jahr Zeit und benötigt<br />

die neue Erlaubnis erst zum 21. März<br />

20178. Die neue Erlaubnis erhält man jedoch<br />

nur, wenn man eine entsprechende<br />

Sachkunde nachweisen kann und über<br />

eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung<br />

verfügt. Einzelheiten hierzu stehen<br />

bisher noch nicht fest.<br />

Dies wird in einer Verordnung geregelt,<br />

die wahrscheinlich erst Mitte April veröffentlicht<br />

wird. Darin wird vor allem geregelt,<br />

welche Kenntnisse erforderlich sind,<br />

welche Berufsqualifikation als Nachweis<br />

der Sachkunde anerkannt wird und wie<br />

hoch die Deckungssumme der Versicherung<br />

sein muss Natürlich wird es auch<br />

eine Bestandsschutzregelung für „alte Hasen“<br />

geben. Wer bereits seit dem 21.<br />

März 2011 Immobiliendarlehen vermittelt,<br />

muss seine Sachkunde nicht mehr nachweisen.<br />

Ungeklärt ist allerdings noch, wie<br />

man nachweisen kann, dass man bereits<br />

seit 2011 „ununterbrochen“ Immobiliendarlehen<br />

vermittelt hat.<br />

Unter die Erlaubnispflicht fällt bereits<br />

jede Form der Beratung bei der Darlehensaufnahme.<br />

Als Vermittler gilt man<br />

außerdem bereits dann wenn man bei<br />

der Darlehensaufnahme behilflich ist. Kreditvermittler<br />

ist also auch derjenige, der<br />

dem Kunden eine Liste macht, welche<br />

Unter-lagen das Kreditinstitut verlangt.<br />

Nur derjenige, der sich darauf beschränkt,<br />

dem Kunden die Kontaktdaten des Kreditinstituts<br />

zu benennen, und ihm keine<br />

Finanzierung „vorstellt“, gilt als bloßer<br />

Tippgeber und benötigt keine beson-<br />

§ 160 GEWO<br />

ÜBERGANGSREGELUNGEN ZU DEN §§ 34C UND 34I<br />

(1) Gewerbetreibende, die am 21. März <strong>2016</strong> eine Erlaubnis nach § 34c Absatz 1 Satz 1 haben,<br />

welche zur Vermittlung des Abschlusses von Darlehensverträgen berechtigt, und die<br />

Verträge über Immobiliardarlehen im Sinne des § 34i Absatz 1 weiterhin vermitteln wollen,<br />

müssen bis zum 21. März 2017 eine Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler<br />

nach § 34i Absatz 1 erworben haben und sich selbst sowie die nach § 34i Absatz 8 Nummer<br />

2 einzutragenden Personen registrieren lassen.<br />

(2)…<br />

(3)…<br />

(4) Die Erlaubnisse nach § 34c Absatz 1 Satz 1, die zur Vermittlung des Abschlusses von Darlehensverträgen<br />

berechtigen, erlöschen für die Vermittlung von Verträgen im Sinne des<br />

§ 34i Absatz 1 Satz 1 mit der Erteilung der Erlaubnis nach § 34i Absatz 1 Satz 1, spätestens<br />

aber zum 21. März 2017. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten diese Erlaubnisse als Erlaubnis<br />

nach § 34i Absatz 1 Satz 1.<br />

dere Erlaubnis. Erfasst werden nur Immobiliendarlehen.<br />

Darunter fallen entgeltliche<br />

Darlehensverträge zwischen einem Unternehmer<br />

als Darlehensgeber und einem<br />

Verbraucher als Darlehensnehmer, die<br />

1. durch ein Grundpfandrecht oder eine<br />

Reallast besichert sind oder<br />

2. für den Erwerb oder die Erhaltung des<br />

Eigentumsrechts an Grundstücken, an<br />

bestehenden oder zu errichtenden Gebäuden<br />

oder für den Erwerb oder die<br />

Erhaltung von grundstücksgleichen<br />

Rechten bestimmt sind.<br />

Diese Formulierung wird manchmal falsch<br />

verstanden. Gemeint sind nicht Maßnahmen<br />

zur körperlichen Erhaltung des Gebäudes,<br />

sondern zur Erhaltung des juristischen<br />

Eigentums. Es handelt sich also<br />

nicht um die Instandsetzung und Modernisierung<br />

des Gebäudes, sondern um<br />

Fälle der Umschuldung oder Anschlussfinanzierung.<br />

Deshalb sind Verwalter normalerweise<br />

nicht von dem neuen § 34 i<br />

GewO betroffen. Nicht unter § 34 i GewO<br />

fallen Darlehen an Verbraucher, die nicht<br />

im Grundbuch abgesichert werden, und<br />

zur Sanierung oder Modernisierung<br />

des Hauses oder<br />

zur Finanzierung eines PKW oder<br />

als Konsumentenkredtit<br />

aufgenommen werden. Wer derartige<br />

Darlehen vermittelt, braucht daher auch<br />

weiterhin eine Erlaubnis nach § 34 c Abs.<br />

1 Satz 1 Nr. 2 GewO. Die bisherige Erlaubnis<br />

nach § 34 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2<br />

GewO gilt insofern weiter.


38<br />

+<br />

Recht<br />

EUROPEAN<br />

PROFESSIONAL<br />

CARD<br />

Hans-Joachim Beck<br />

Seit dem 18. Januar <strong>2016</strong> können Makler die European<br />

Professional Card (EPC) beantragen. Bei der EPC handelt es sich<br />

um ein Verfahren, mit dem Makler, die ihre Dienstleistung in einem<br />

EU-Staat anbieten wollen, in dem der Beruf reguliert ist, ihre Berufsqualifikationen<br />

anerkennen lassen können. Dadurch soll das Verfahren<br />

zur Anerkennung der beruflichen Qualifikation vereinfacht<br />

werden.<br />

Foto: Rozol - Fotolia.com<br />

+<br />

Bei der EPC handelt es sich nicht etwa<br />

um eine „Plastikkarte“, sondern um<br />

ein elektronisches Zertifikat. Die EPC funktioniert<br />

über das System der<br />

internationalen Marktinformation<br />

(International Market<br />

Der <strong>IVD</strong> bittet alle <strong>IVD</strong> Mitglieder,<br />

die die EPC beantragt haben, dem Information), das bereits eingeführt<br />

worden ist. Dieses<br />

Verband über ihre Erfahrungen zu<br />

berichten, insbesondere, ob sie auf System ermöglicht es den<br />

irgendwelche Probleme gestoßen Maklern und den nationalen<br />

sind.<br />

Behörden, innerhalb eines sicheren<br />

Netzwerkes miteinander<br />

zu kommunizieren.<br />

<strong>Das</strong> EPC Zertifikat kann im<br />

pdf Format mit einer Referenz – Nummer<br />

ausgegeben werden.<br />

Die Bewerbung wird zuerst von den nationalen<br />

Behörden in dem – deutschen -<br />

Herkunftsland geprüft. Außerdem werden<br />

die aus der Bewerbung ersichtlichen Informationen<br />

von den Behörden des Gastgeberlandes<br />

geprüft. Die EPC können<br />

Makler sowohl beantragen, wenn sie ihre<br />

Dienste in dem anderen EU- Staat nur vorübergehend<br />

anbieten wollen, als auch<br />

wenn sie sich in dem anderen EU-Staat<br />

auf Dauer niederlassen wollen.<br />

Im Falle einer Niederlassung auf Dauer<br />

können die Behörden bei einem deutlichen<br />

Unterschied der Qualifikation einen<br />

Eignungstest oder eine Ausbildung verlangen.<br />

Im Falle einer nur vorübergehenden<br />

Tätigkeit im Ausland ist die EPC 18<br />

Monate gültig. Im Falle einer Niederlassung<br />

auf Dauer ist die EPC unbegrenzt<br />

gültig.


Geschäftsstelle Florian Glaab<br />

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Die Helvetia Geschäftsstelle Florian Glaab ist bereits seit mehreren Jahren Kooperationspartner<br />

des <strong>IVD</strong>. Florian Glaab und sein Team sind auf die Zielgruppe Immobilienwirtschaft spezialisiert.<br />

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T. 06029-99 26 54 0; F. 06029 – 99 26 54 9; M. 0171-64 93 866<br />

florian.glaab@helvea.de; www.facebook.com/helvea.geschaesstelle.glaab


40<br />

+<br />

Recht<br />

DIE AUFTEILUNG DES KAUFPREISES<br />

IM NOTARIELLEN KAUFVERTRAG<br />

STEUERGESTALTUNG UND FLEXIBLE REGELUNGEN<br />

ZWISCHEN VERKÄUFER UND KÄUFER<br />

Ulrich Joerss + Rechtsanwalt und Notar<br />

Foto: psdesign1 - Fotolia.com<br />

Der Kaufpreis einer Immobilie<br />

ist oft das Ergebnis komplexer<br />

Verhandlungen zwischen<br />

Verkäufer und Käufer. Zum Teil ist<br />

im (notariellen) Kaufvertrag ein<br />

einfacher Festpreis wie „Kaufpreis<br />

850.000,00 Euro“ zur<br />

Wiedergabe der vertraglichen<br />

Regelung nicht ausreichend.<br />

FESTPREIS<br />

Der Festpreis bietet sich bei selbstgenutzten<br />

Immobilien an, bei denen keine Veränderungen<br />

am Kaufgegenstand mehr zu<br />

erwarten sind und die Parteien keine Anpassung<br />

an noch offene Umstände wünschen.<br />

Steuerliche Gestaltungen, die eine<br />

andere Kaufpreisgestaltung erfordern<br />

würden, treten hier zumeist in den Hintergrund.<br />

VORGESEHENE KAUFPREISANPASSUNGEN<br />

Sind sich die Vertragsparteien nicht sicher,<br />

ob sich die verhandelten Eigenschaften<br />

des Kaufgegenstands bestätigen, zumeist<br />

die Flächenangabe, bietet es sich an, eine<br />

Öffnungsklausel vorzusehen. Hier könnte<br />

formuliert werden „die Parteien gehen<br />

von einer Wohnfläche, berechnet nach der<br />

Wohnflächenverordnung, von 200 m²<br />

aus. Abweichungen von +/- 5 % führen<br />

zu keiner Veränderung des Kaufpreises.<br />

Bei darüber liegenden Abweichungen ist<br />

der Kaufpreis zu vermindern oder zu erhöhen<br />

um 2.000,00 Euro je m², der über<br />

5 % hinausgeht.“ Hier ist es wichtig, den<br />

Bemessungsmaßstab festzulegen (Wohnflächenverordnung,<br />

DIN 283, GIF-Richtlinien<br />

etc.). Auch ist festzuhalten, ob nur<br />

der die Toleranz überschießende Anteil<br />

oder die gesamte Abweichung zu vergüten<br />

ist.<br />

kann bei Immobilien nur auf den Gebäudeanteil<br />

berechnet werden. Der Boden<br />

nutzt sich schließlich nicht ab. Diesen Anteil<br />

am Kaufpreis (und den weiteren Anschaffungskosten)<br />

bestimmt das Finanzamt<br />

idR. ohne Festlegung im Kaufvertrag<br />

eigenständig nach allgemeinen Regeln.<br />

Viele Grundstücke weisen aber Besonderheiten<br />

auf, die ein Abweichen von den<br />

Tabellenwerten rechtfertigen. <strong>Das</strong> Finanzamt<br />

ist an die Preisaufspaltung im Kaufvertrag<br />

Bei noch zu bildenden Grundstücken<br />

kann es sich anbieten, generell einen nach<br />

m² zu bemessenden<br />

gebunden, soweit keine miss-<br />

bräuchliche Gestaltung (§ 42 AO) vorliegt<br />

– BFH, Urteil vom<br />

Kaufpreis festzule-<br />

16.09.2015 – IX R<br />

gen. Hier ist der m²-<br />

Preis im Vertrag festzulegen<br />

TIPP:<br />

Der <strong>IVD</strong> veranstaltet für seine Mit-<br />

12/14 .<br />

und der glieder regelmäßige Clubabende MEHRERE GEBÄUDE<br />

Anknüpfungspunkt zu aktuellen Themen. Es referieren Werden mit einheitlichem<br />

für die Preisbildung, hier Experten und Partner des Verbandes.<br />

Kaufvertrag<br />

z.B. das Vermessungsprotokollnachbarte<br />

mehrere, z.B. be-<br />

Häuser<br />

gekauft, sollte der<br />

Vorkosten des Verkäufers, beispielsweise<br />

eigene Kosten für die Baureifmachung<br />

wirken sich auf den Kaufpreis nur dann<br />

Kaufpreis nach einzelnen Wirtschaftsgütern,<br />

hier den Häusern aufgeteilt werden<br />

„Kaufpreis 1 x Euro, Kaufpreis 2 y Euro ...“<br />

aus, wenn die Parteien es ausdrücklich im<br />

Kaufvertrag vereinbart haben. Erhöhen<br />

sich die Kosten des Verkäufers unvorhergesehen,<br />

kann er dies sonst nicht an den<br />

Käufer weitergeben.<br />

GEBÄUDE- UND GRUNDSTÜCKSANTEIL<br />

Weist das Grundstück eine besonders<br />

werthaltige Bebauung auf, beispielsweise<br />

bei hochwertiger Bausubstanz, guter Vermietung,<br />

besonderer Lage etc., ist es gerechtfertigt,<br />

AUFSPLITTUNG DES KAUFPREISES<br />

Die Aufteilung des Kaufpreises macht vor<br />

steuerlichen Hintergründen Sinn: Die steuerliche<br />

Absetzung für Abnutzung (AfA)<br />

einen höheren Anteil des<br />

Kaufpreises auf das Gebäude entfallen zu<br />

lassen, als in der Region üblich. Dies führt<br />

zu einer höheren steuerlichen Abschrei-


+<br />

41<br />

Ausgabe <strong>2016</strong>/2017<br />

bung in den Folgejahren. Wegen eventueller<br />

Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt<br />

sollte bei nicht nur geringfügigen<br />

Abweichungen möglichst vor Ankauf<br />

ein Gutachten für die Preisaufteilung<br />

eingeholt werden.<br />

BEWEGLICHE GEGENSTÄNDE<br />

Zum Kaufgegenstand gehören stets dessen<br />

wesentliche Bestandteile, also Gegenstände,<br />

die mit dem Kaufgegenstand<br />

fest verbunden sind und ohne Beschädigung<br />

nicht an anderer Stelle verwendet<br />

werden können (§§ 93, 94 BGB).<br />

Dies ist zum Beispiel die besonders eingepasste<br />

Einbauküche, die Antennenanlage,<br />

der angepasste Bodenbelag, die<br />

Markise ...<br />

Werden andere bewegliche Gegenstände<br />

mit verkauft, ist dies im Kaufvertrag aufzunehmen,<br />

wenn der Verkauf insgesamt<br />

nur einheitlich erfolgen soll. Anderenfalls<br />

wäre der beurkundete (Teil-)Vertrag unwirksam<br />

(§ 311b BGB). Der auf die mit<br />

verkauften beweglichen Gegenstände<br />

entfallende Kaufpreisanteil ist grunderwerbsteuerfrei<br />

(§ 2 Abs. 1 GrEStG). Es<br />

sollte daher eine Inventarliste im Vertrag<br />

aufgenommen und der darauf entfallende<br />

Kaufpreisanteil gesondert ausgewiesen<br />

werden.<br />

Ist es für den Ankauf des Hausgrundstücks<br />

nicht entscheidend, ob die beweglichen<br />

Gegenstände mit verkauft werden<br />

oder nicht, kann dies außerhalb des notariellen<br />

Vertrags erfolgen.<br />

ANZAHLUNG UND VERTRAGSSTRAFE<br />

Gerade bei begehrten Immobilien kann<br />

eine Anzahlung auf den Kaufpreis bereits<br />

kurz (z.B. 2 Wochen) nach Beurkundung<br />

im Kaufvertrag, aufgenommen werden,<br />

um zu prüfen, ob der Käufer (insbesondere<br />

bei hierzu gegründeten Projektgesellschaften)<br />

liquide und ernsthaft am<br />

Vollzug des Kaufvertrags interessiert ist.<br />

Bei Nichtzahlung der ersten Rate kann der<br />

Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und<br />

ohne größeren Zeitverlust anderweitig<br />

verkaufen.<br />

Für den Fall, dass zwar die Anzahlung (auf<br />

ein Anderkonto) geleistet, der Kaufpreis<br />

aber doch nicht belegt wird, kann der<br />

erste Kaufpreisanteil als Strafzahlung<br />

vereinbart werden, die an den Verkäufer<br />

fällt.<br />

Eine solche Vertragsgestaltung bietet<br />

sich zur Absicherung gegen nicht einzuschätzende<br />

Spekulationen des Käufers an.<br />

Bei der Vertragsgestaltung ist darauf zu<br />

achten, dass der erste Zahlbetrag nicht lediglich<br />

als pauschalierter Schadensersatz<br />

bezeichnet wird. Kann der Verkäufer<br />

das Objekt nämlich an einen anderen<br />

Interessenten sogar gewinnbringend im<br />

Anschluss verkaufen, liegt definitiv kein<br />

Schaden vor, der vertragsbrüchige Käufer<br />

könnte die Anpassung der Vertragsstrafe<br />

verlangen (§ 343 BGB). Hierzu ist er berechtigt,<br />

wenn er den Beweis führen<br />

kann, dass kein Schaden entstanden ist.<br />

Es sollte daher zusätzlich festgehalten<br />

werden, dass „der Verkäufer über diesen<br />

Betrag nicht abrechnen muss und der<br />

Käufer auf das Recht der Anpassung oder<br />

Rückforderung verzichtet.“<br />

UMSATZSTEUER<br />

Üblicherweise sind Kaufverträge über Immobilien<br />

von der Umsatzsteuer befreit<br />

(§ 4 Nr. 9a UStG). Der Verkäufer kann aber<br />

auf diese Steuerbefreiung verzichten (§ 9<br />

UStG), wenn er unternehmerisch handelt<br />

und auch der Erwerb durch ein Unternehmen<br />

erfolgt. Diese Option zur MwSt., die<br />

i.d.R. aus Vorsteuergründen gewählt wird,<br />

ist zwingend im Kaufvertrag festzulegen<br />

(§ 9 III UStG). Die Umsatzsteuer darf wegen<br />

des sog. „reverse-charge“-Verfahrens<br />

(§ 13b I UStG) nicht durch den Verkäufer<br />

in Rechnung gestellt und vereinnahmt<br />

werden, da anderenfalls eine Doppelbezahlung<br />

droht.<br />

Die Umsatzsteuer ist vom Käufer beim<br />

Finanzamt anzumelden und direkt abzuführen.<br />

Bei umsatzsteueroptierten Verkäufen<br />

sollte auch dieser Ablauf im Kaufvertrag<br />

zur Vermeidung steuerschädlicher<br />

Zahlungen festgehalten werden.<br />

MEHRERLÖS<br />

Vermutet der Verkäufer, dass der Käufer<br />

die Immobilie spekulativ teurer weiterverkauft,<br />

ist er ggfls. an einer Beteiligung<br />

am zusätzlich erzielten Erlös interessiert.<br />

Dies kann im Kaufvertrag bei der<br />

Kaufpreisbildung berücksichtigt werden<br />

durch eine Gewinnbeteiligungsklausel,<br />

in welcher der Anteil festzulegen ist, den<br />

der Käufer vom Veräußerungsgewinn<br />

an den Verkäufer abzuführen hat. Hier<br />

ist zwingend festzulegen, ob schlicht<br />

der Mehrerlös abzuführen ist oder unter<br />

Geltung welcher Abzüge der abzuführende<br />

Gewinn berechnet wird. Auch ist<br />

zu regeln, für welche Zeitspan-ne diese<br />

Pflicht gelten soll.<br />

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42<br />

+<br />

Recht<br />

NEUERE RECHTSPRECHUNG<br />

DES BGH ZUM MIETRECHT<br />

Sebastian Wörner + Rechtsanwalt<br />

Der Bundesgerichtshof hat in<br />

den vergangenen Monaten<br />

einige grundlegende Entscheidungen<br />

zum Mietrecht getroffen.<br />

Wir wollen Ihnen drei dieser<br />

Entscheidungen sowie die sich<br />

hieraus für die Praxis ergebenden<br />

Konsequenzen darstellen.<br />

Foto: Andy Dean - Fotolia.com


+<br />

43<br />

Ausgabe <strong>2016</strong>/2017<br />

TIPP:<br />

Verwalterhotline<br />

Mit Rechtsanwältin Annett Engel-Lindner, die die <strong>IVD</strong> Verwalterhotline betreut, steht den<br />

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DAS ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT DES<br />

MIETERS EINER MANGELHAFTEN IMMOBILIE<br />

In der Rechtsprechung und der Literatur<br />

besteht weitgehend Einigkeit, dass einem<br />

Mieter einer Immobilie bei Bestehen eines<br />

Mangels über das Recht zur Mietminderung<br />

hinaus auch ein Zurückbehaltungsrecht<br />

an der Miete zusteht. Umstritten<br />

ist dagegen, wie der Betrag, den<br />

der Mieter zurückbehalten darf, zu berechnen<br />

ist. Insbesondere ist umstritten,<br />

ob der Zurückbehaltungsbetrag sich aus<br />

dem zur Mangelbeseitigung aufzuwendenden<br />

Betrag (Reparaturkosten) errechnet<br />

oder an die Höhe der monatlichen<br />

Minderung anzuknüpfen ist.<br />

Die Rechtsprechung der Amts- und Landgerichte<br />

neigte bislang überwiegend<br />

dazu, dem Mieter ein Zurückbehaltungsrecht<br />

in Höhe des dreifachen bis zum<br />

fünffachen angemessenen monatlichen<br />

Mietminderungsbetrags zuzugestehen.<br />

Dies bedeutete praktisch, dass ein Mieter,<br />

dem wegen eines Mangels der Wohnung<br />

ein Recht zur Minderung der Miete um<br />

20 Prozent zustand, vielfach keine Miete<br />

mehr zahlen musste. Er konnte zum einen<br />

die Miete um 20 Prozent mindern.<br />

Zusätzlich stand ihm die Möglichkeit zu,<br />

die Miete z. B. in Höhe des vierfachen angemessenen<br />

Minderungsbetrages , also<br />

im Beispiel um 80 Prozent zurückzubehalten.<br />

Mit Urteil vom 17. Juni 2015 (VIII ZR<br />

19/14) erklärte der Bundesgerichtshof dieser<br />

Vorgehensweise eine Absage. Nach<br />

der Entscheidung verbietet sich jede schematische<br />

Berechnung der Höhe des Zurückbehaltungsrechts.<br />

Vielmehr ist, so der<br />

BGH, auf die jeweiligen Umstände des<br />

Einzelfalls abzustellen. Hierbei ist insbesondere<br />

zu berücksichtigen, dass das Leis-<br />

tungsverweigerungsrecht dazu dient, auf<br />

den Vermieter Druck zur Erfüllung der<br />

Mangelbeseitigungspflicht auszuüben.<br />

Weiter ist nach den Ausführungen des<br />

Bundesgerichtshofs zu berücksichtigen,<br />

dass dem Mieter neben dem Zurückbehaltungsrecht<br />

auch das Recht zur Mietminderung<br />

zusteht. Auch muss der zurückbehaltene<br />

Betrag in einem angemessenen<br />

Verhältnis zur Bedeutung des<br />

Mangels stehen. Damit steht nach Auffassung<br />

des Bundesgerichtshofs fest, dass<br />

das Zurückbehaltungsrecht grundsätzlich<br />

betragsmäßig begrenzt ist. Auch wenn<br />

der Bundesgerichtshof keine griffige Arbeitsanleitung<br />

liefert, mit der das Recht<br />

zur Zurückbehaltung eines Teils der Miete<br />

bei Mangelhaftigkeit der vermieteten Einheit<br />

berechnet werden kann, sind der Entscheidung<br />

doch wichtige Anhaltspunkte<br />

zur Höhe und zur Dauer des Zurückbehaltungsrechts<br />

zu entnehmen. Diese sollten<br />

Sie im jeweiligen Einzelfall bei der<br />

Überprüfung der Angemessenheit des<br />

von Ihrem Mieter ausgeübten Zurückbehaltungsrecht<br />

berücksichtigen:<br />

Bei geringfügigen Mängeln kann nur<br />

ein geringer Betrag zurückgehalten<br />

werden.<br />

Für abgeschlossene Zeiträume kann<br />

ein Zurückbehaltungsrecht nicht mehr<br />

geltend gemacht werden.<br />

Nach Beseitigung des Mangels oder<br />

nach Ende des Mietverhältnisses sind<br />

die zurückbehaltenen Beträge spätestens<br />

nachzuzahlen.<br />

Behält Ihr Mieter einen überhöhten Betrag<br />

zurück, kommt u. U. der Ausspruch<br />

einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs<br />

in Betracht.<br />

FRISTLOSE KÜNDIGUNG BEI<br />

NICHT-DULDUNG EINER MODERNISIERUNG<br />

ODER INSTANDSETZUNG<br />

Nach der bislang in der Instanzrechtsprechung<br />

und der Literatur wohl überwiegenden<br />

Meinung kann einem Mieter, der<br />

trotz (formgerechten) Verlangens des Vermieters<br />

Maßnahmen zur Instandsetzung<br />

oder Modernisierung der gemieteten<br />

Wohnung nicht zulässt, nicht gekündigt<br />

werden. Erst wenn der Vermieter sein<br />

Recht zur Durchführung der Maßnahme<br />

gerichtlich erfolgreich geltend gemacht<br />

hat und der Mieter weiter die Maßnahme<br />

nicht duldet, könne das Mietverhältnis<br />

wegen dieses vertragswidrigen Verhaltens<br />

gekündigt werden.<br />

Der Bundesgerichtshof teilt diese Auffassung<br />

nicht (Urteil vom 15. April 2015 – VIII<br />

ZR 281/13). Der Bundesgerichtshof führt<br />

aus, dass Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten<br />

für die Erhaltung des<br />

Mietobjekts und seines wirtschaftlichen<br />

Wertes von wesentlicher Bedeutung sein<br />

können. Hieraus kann sich an der zeitnahen<br />

Durchführung der Maßnahme für den<br />

Vermieter ein erhebliches wirtschaftliches<br />

Interesse ergeben.<br />

Aus den Ausführungen des Bundesgerichtshofs<br />

in der Entscheidung ergibt sich,<br />

dass allerdings nicht in jedem Fall, in dem<br />

der Mieter eine Modernisierungs- oder Instandhaltungsmaßnahme<br />

nicht duldet,<br />

auch gekündigt werden kann. Maßgeblich<br />

ist, wie umfangreich und dringend die<br />

Arbeiten sind sowie welche Beeinträchtigungen<br />

sich aus den Arbeiten für den<br />

Mieter ergeben. Auch zu berücksichtigen<br />

ist, welche wirtschaftliche Bedeutung die<br />

zeitnahe Durchführung der Arbeiten aus


44<br />

+<br />

Recht<br />

wirtschaftlicher Sicht für den Vermieter<br />

hat. Auch mögliche Schäden, die durch die<br />

Nicht-Duldung der Arbeiten dem Vermieter<br />

entstehen, sind zu berücksichtigen.<br />

Wenn demnach die zeitnahe Durchführung<br />

der Arbeiten für den Vermieter von<br />

erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung ist<br />

und ihm große Schäden entstehen, weil<br />

diese Arbeiten nicht geduldet werden,<br />

wird regelmäßig eine fristlose Kündigung<br />

+<br />

möglich sein.<br />

TIPP<br />

Je nach Ihrer Interessenslage können Sie unterschiedlich vorgehen: Kommt es Ihnen auf die<br />

möglichst zeitnahe und störungsfreie Umsetzung Ihres Bauvorhabens an, sollten Sie Mietern,<br />

welche erkennbar die Maßnahme nicht dulden wollen, auf Ihr Kündigungsrecht frühzeitig<br />

hinweisen. Solchen Mietern gegenüber sollten Sie auch sofort, wenn der Zutritt verweigert<br />

wird, eine Abmahnung aussprechen, auch wenn diese nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs<br />

nicht (in jedem Fall) Voraussetzung für eine wirksame Kündigung ist. Kommt es<br />

Ihnen dagegen primär auf die Beendigung des Mietverhältnisses an, sollten Sie zumindest<br />

dann, wenn erhebliche wirtschaftliche Gründe die zeitnahe Durchführung des Bauvorhabens<br />

erfordern und Ihnen Schäden bei nicht fristgemäßer Durchführung der Arbeiten entstehen,<br />

sofort (ohne vorherige Abmahnung) eine fristlose Kündigung verbunden mit einer hilfsweisen<br />

fristgemäßen Kündigung aussprechen.<br />

MIETERHÖHUNG BEI<br />

FLÄCHENABWEICHUNG<br />

Bislang kam es nach der Rechtsprechung<br />

des Bundesgerichtshofs auch bei der Berechnung<br />

der Miete zur Mieterhöhung<br />

auf die ortsübliche Vergleichsmiete auf<br />

die im Mietvertrag vereinbarte Fläche an.<br />

Eine Ausnahme hiervon machte der Bundesgerichtshof<br />

nur, wenn die Flächenabweichung<br />

mehr als 10 Prozent betrug.<br />

Mit Entscheidung vom 18. November<br />

2015 gibt der Bundesgerichtshof diese<br />

Rechtsprechung auf. Es kommt – unabhängig<br />

vom Umfang der Flächenabweichung<br />

– nicht auf die im Mietvertrag<br />

angegebene bzw. vereinbarte Fläche,<br />

sondern ausschließlich auf die tatsächlich<br />

vorhandene Wohnfläche an zu<br />

Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete.<br />

BEISPIEL:<br />

Sie haben eine Wohnung vermietet. Im<br />

Mietvertrag haben Sie eine Fläche von<br />

100 m² angegeben. Bei einer nachfolgend<br />

durchgeführten Neuberechnung der<br />

Wohnflächen des Gebäudes stellen Sie<br />

fest, dass diese Wohnung eine Wohnfläche<br />

von 109 m² umfasst. Im Mieterhöhungsverlangen<br />

können Sie dann – obwohl<br />

die Flächenabweichung weniger als<br />

10 Prozent ausmacht – zur Berechnung<br />

der ortsüblichen Vergleichsmiete die tatsächliche<br />

Fläche von 109 m² zu Grunde<br />

legen. Beträgt die ortsübliche Vergleichsmiete<br />

also 10 Euro pro Quadratmeter,<br />

können Sie die Miete für die Wohnung<br />

auf bis zu 1.090,00 Euro (109 m² *<br />

10 Euro) erhöhen.<br />

WICHTIG: Selbst wenn eine sehr große Flächenabweichung<br />

vorliegt, müssen Sie bei<br />

der Mieterhöhung die Kappungsgrenze<br />

berücksichtigen. Nach der in § 558 Abs. 3<br />

BGB geregelten Kappungsgrenze dürfen<br />

Sie die Miete innerhalb von 3 Jahren um<br />

nicht mehr als 20 % bzw. in durch Rechtsverordnung<br />

festgelegten Gebieten (zu<br />

denen ganz Berlin gehört) um nicht mehr<br />

als 15 % erhöhen. Sie können also selbst<br />

dann, wenn Sie im obigen Beispiel feststellen,<br />

dass die Wohnung nicht nur 109<br />

m², sondern 200 m² umfasst und bislang<br />

schon eine Quadratmetermiete von 10<br />

Euro pro Quadratmeter (auch schon vor 3<br />

Jahren) geschuldet war, die Miete nicht<br />

auf 2.000 Euro erhöhen. Durch die Kappungsgrenze<br />

können Sie max. ausgehend<br />

von der Miete von vor 3 Jahren (1.000<br />

Euro) um einen Betrag von 15 % hieraus.<br />

ACHTUNG: Eine Wohnflächenabweichung<br />

zum Nachteil des Mieters ist spiegelbildlich<br />

zu berücksichtigen. Also auch wenn<br />

die Wohnung um weniger als 10 % kleiner<br />

ist als im Mietvertrag angegeben, ist<br />

die tatsächliche Fläche bei künftigen Mieterhöhungen<br />

auf die ortsübliche Vergleichsmiete<br />

zu Grunde zu legen. Nach<br />

wie vor berechtigt eine Wohnflächenabweichung<br />

zum Nachteil des Mieters von<br />

weniger als 10 % den Mieter aber nicht<br />

zur Minderung der Miete.


46<br />

+<br />

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das sehr teuer werden. Der Unfallgegner<br />

muss finanziell so gestellt werden, als<br />

wäre de Unfall nicht geschehen. Allein aus<br />

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sem Grund beträgt die Mindestdeckung<br />

der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung in<br />

Deutschland insgesamt 7,5 Millionen Euro<br />

für Personenschäden, 1,12 Millionen Euro<br />

für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden.<br />

Da die Unfallgefahr auch abhängig ist von<br />

der eigenen Fahrpraxis, dem Fahrzeugtyp<br />

und der Region, in der das Fahrzeug<br />

hauptsächlich unterwegs ist, haben die<br />

Versicherer zur Beitragsermittlung der Autoversicherung<br />

ein komplexes Verfahren<br />

entwickelt. Es setzt sich zusammen aus<br />

der Regionalklasse, der Typklasse und der<br />

Schadenfreiheitsklasse.<br />

DIE REGIONALKLASSEN DER<br />

AUTOVERSICHERUNG<br />

Die Regionalklassen basieren auf Statistiken,<br />

welche die Schadenhäufigkeit einer<br />

Region widerspiegeln. Jeder KFZ-Zulassungsbezirk<br />

bekommt daraufhin eine Regionalklasse<br />

zugeteilt. Desto mehr Schäden<br />

in einer Region zu verzeichnen sind,<br />

desto höher ist die Regionalklasse. Die Regionalklassen<br />

haben einen erheblichen<br />

Einfluss auf den Beitrag der Kfz-Versicherung.<br />

DIE TYPKLASSEN DER<br />

AUTOVERSICHERUNG<br />

Weitere Erkenntnis der Versicherer ist,<br />

dass bestimmte Autos häufiger in Unfälle<br />

verwickelt sind als andere. Dies liegt zum<br />

einen an der Motorisierung, zum anderen<br />

an dem typischen Verkehrsverhalten der<br />

Fahrer solcher Autos. Die Typklasse ist zur<br />

Beitragskalkulation der Autoversicherung<br />

ebenfalls relevant.<br />

DIE SCHADENFREIHEITSKLASSE<br />

Damit berücksichtigen die Versicherungsunternehmen,<br />

wie lange der Versicherte<br />

mit seinem Fahrzeug schon unfallfrei unterwegs<br />

ist. Je länger man ohne selbstverschuldeten<br />

Unfall bleibt, desto günstiger<br />

wird die Versicherung. Kommt es jedoch<br />

zu einem Schaden, den die Versicherung<br />

begleichen muss, steigt auch wieder die<br />

Schadenfreiheitsklasse, sprich: Die Versicherung<br />

wird wieder etwas teurer. Hinzukommen<br />

weitere Faktoren, die eine Autoversicherung<br />

günstiger oder teurer machen<br />

können. So z. B., ob Sie allein dieses Fahrzeug<br />

führen oder auch andere Personen.<br />

Wo der Wagen in der Regel geparkt wird,<br />

Ihr Alter, ob Sie einer bestimmten Berufsgruppe<br />

angehören, ob Sie Wohneigentum<br />

besitzen und vieles mehr.


Ausgabe <strong>2016</strong>/2017<br />

+<br />

47<br />

DIE KASKOVERSICHERUNG<br />

Während die Auto-Haftpflichtversicherung<br />

gesetzlich vorgeschrieben ist (Pflichtversicherung),<br />

steht es Ihnen frei, zusätzlich<br />

auch eine Kaskoversicherung abzuschließen.<br />

Sie können hierüber Ihr Fahrzeug<br />

beispielsweise gegen Diebstahl, Feuer,<br />

Blitzschlag und Explosion versichern.<br />

Eine Kaskoversicherung kann sehr unterschiedlich<br />

gestaltet sein. Hier gibt es viele<br />

Extras, die Sie gesondert abschließen<br />

sollten oder die – je nach Versicherung –<br />

inklusive sind. Schadensersatz gibt es<br />

grundsätzlich für alle Dinge, die mit dem<br />

Auto fest verbunden sind. Mitversichert<br />

sind auch Skihalterungen und Fahrradträger,<br />

aber nicht die darauf festgezurrten<br />

Sportgeräte.<br />

Ebenso wenig mitversichert sind Handys,<br />

mobile Navigationsgeräte oder nicht serienmäßige<br />

Umbauten am Kraftfahrzeug.<br />

Hier gilt es also, die jeweiligen Vertragsbedingungen<br />

genau zu studieren. Bei der<br />

Kaskoversicherung können Sie zudem<br />

wählen zwischen Teilkasko und Vollkasko.<br />

DER UNTERSCHIED<br />

Bei der Auto-Vollkaskoversicherung werden<br />

Ihre Reparaturkosten oder die Wiederbeschaffung<br />

infolge eines selbstverschuldeten<br />

Unfalls erstattet. Bei der<br />

Teilkaskoversicherung werden z. B. je nach<br />

Versicherungsbedingungen nur Schäden<br />

durch Entwendung oder Diebstahl, Glasbruchschäden,<br />

den Zusammenstoß mit<br />

Tieren, Hagel Sturm und Blitzschlag abgedeckt.<br />

Dafür ist die Teilkaskoversicherung<br />

weitaus günstiger, da das zu tragende<br />

Schadenrisiko der Versicherungsgesellschaft<br />

wesentlich geringer ist. Zusätzlich<br />

können Sie die Prämie über eine vereinbarte<br />

Selbstbeteiligung mindern. <strong>Das</strong><br />

heißt, bis zu einer vereinbarten Summe<br />

übernehmen Sie den versicherten Schaden,<br />

was darüber hinaus geht, trägt die<br />

Versicherung.<br />

GAP-DECKUNG<br />

Für versicherte Leasingfahrzeuge sollte<br />

man darauf achten, dass bei der Versicherung<br />

zusätzlich eine GAP-Deckung<br />

eingeschlossen ist. Die GAP-Deckung sichert<br />

die Restbeträge ab, die aus dem<br />

Leasingvertrag entstehen können.<br />

Wann greift die GAP-Deckung?<br />

Kommt es mit einem versicherten Leasingfahrzeug<br />

zu einem Totalschaden oder<br />

einem Verlust bzw. Diebstahl des Autos,<br />

greift entweder die Vollkasko- oder die<br />

Teilkaskoversicherung. Die Versicherung<br />

erstattet dem Versicherungsnehmer in einem<br />

solchen Fall den sogenannten Wiederbeschaffungswert.<br />

Also den Betrag,<br />

der für die Wiederbeschaffung des Fahrzeugs<br />

notwendig wäre.<br />

Trotz des totalen Wertverlustes ist der Vertragspartner<br />

aufgrund des Leasingvertrages<br />

verpflichtet, die vereinbarten Leasingraten<br />

weiterhin abzuzahlen. Es verbleibt<br />

also noch ein sogenannter Leasingrestbe-<br />

trag. Der Leasingrestbetrag eines Autos ist<br />

in der Regel höher als der Wiederbeschaffungswert.<br />

Der Versicherungsnehmer<br />

würde also auf den Differenzkosten<br />

sitzen bleiben. In diesem Problemfall<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

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+ die + + Sondereinstufung<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ „Schadenfreiheitsklasse<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ (SF-Klasse) + + + + + + 16 + ( + 35%)“ + + + in + + der + + + + + + + +<br />

+<br />

Kfz-Versicherung<br />

+ + + + + + + + +<br />

an.<br />

+ +<br />

Diese<br />

+ + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+<br />

Sondereinstufung<br />

+ + + + + + + + +<br />

gilt<br />

+ +<br />

für<br />

+ +<br />

das<br />

+ + + + + + + +<br />

+ Fahrzeug + + + + + des + + Inhaber + + + + + bzw. + + + + + + + + +<br />

+ Geschäftsführers. + + + + + + + + + Auch + + + bei + + + + + + + + +<br />

+ Ersteinstufung + + + + + + + d. + + h. + wenn + + + + + + + + + + +<br />

+ bisher + + + kein + + + Schadenfreiheitsrabatt<br />

+ + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + +<br />

vorhanden<br />

+ + + + + +<br />

ist.<br />

+ + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ +<br />

plus<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

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48<br />

+<br />

Versicherung<br />

ABWICKLUNG VON<br />

VERSICHERUNGSSCHÄDEN<br />

IM SONDEREIGENTUM<br />

Carsten Wiegel<br />

Leitungswasserschäden lassen sich selten<br />

auf das gemeinschaftliche Eigentum begrenzen.<br />

Vielmehr ist es die Regel, dass<br />

sie ihren Ursprung im Sondereigentum<br />

haben, z.B. als Folge von mangelnder Instandhaltungsbereitschaft<br />

des Sondereigentümers<br />

in Bezug auf Armaturen und<br />

Ventile oder auch bloß die unterlassene<br />

Ausbesserung von Silikonfugen.<br />

In einem Grundsatzurteil hat das Bay-<br />

ObLG am 03.04.1996 (AZ: 2 Z BR 5/96)<br />

entschieden, dass die Schadenabwicklung<br />

im Sondereigentum nicht zu den Pflichten<br />

des WEG-Verwalters gehört. Der Verwal-<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

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HOWDEN CANINENBERG GMBH<br />

Carsten Wiegel, Försterweg 2, 14482 Potsdam,<br />

Foto: Tiberius Gracchus - Fotolia.com<br />

Fallstricke in der täglichen Praxis<br />

des Immobilienverwalters<br />

Gelebte Praxis der Verwaltertätigkeit<br />

und geltende Rechtslage laufen<br />

häufig auseinander. Deutlich wird dies am<br />

Beispiel der Bearbeitung von Versicherungsschäden<br />

im Sondereigentum durch<br />

den WEG-Verwalter. Neben Zuständigkeitsfragen<br />

ergeben sich mitunter auch<br />

Haftungsprobleme für den Verwalter,<br />

wenn wichtige Grundsätze außer Acht<br />

gelassen werden.<br />

Tel.: 0331 – 7 47 54-10, Fax: 0331 – 7 47 54-22<br />

E-Mail: carsten.wiegel@howden-caninenberg.de, immobilien.howden-caninenberg.de<br />

ter habe lediglich Notmaßnahmen zu ergreifen<br />

und den Versicherer zu unterrichten,<br />

die eigentliche Behebung und Begrenzung<br />

des Schadens hingegen obliege<br />

dem Sondereigentümer. Daraus ergeben<br />

sich mit Blick auf die versicherungstechnische<br />

Abwicklung eines Schadenfalles<br />

mehrere Probleme für den Verwalter.<br />

Versicherungsrechtlich ist das Gebäude<br />

nämlich mitsamt seinen Bestandteilen<br />

ohne Unterscheidung in Gemeinschaftsund<br />

Sondereigentum als Ganzes versichert.<br />

Im Schadenfall wird der Verwalter<br />

als Vertreter des Verbandes zum Ansprechpartner<br />

für den Versicherer. Die fehlende<br />

Verwalterkompetenz für die Vergabe<br />

von Reparaturaufträgen verhindert<br />

jedoch eine koordinierte und effiziente<br />

Schadensbehebung. So liegt es nahe,<br />

dass die Missachtung der vom Versicherer<br />

vorgegebenen Schadenminderungspflicht<br />

bei Vergabe von unterschiedlichen Reparaturaufträgen<br />

Leistungskürzungen zur<br />

Folge haben kann.<br />

Deckungsablehnungen einzelner Gewerke<br />

oder Positionen durch den Versicherer lösen<br />

schnell Diskussionen zur Kostentragung<br />

aus. Vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligungen<br />

zulasten der WEG sorgen<br />

für Unverständnis bei Teileigentümern,<br />

die nach Rechtsprechung zur anteiligen<br />

Zahlung herangezogen werden, auch<br />

wenn sie nicht unmittelbar vom Schaden<br />

betroffen sind. Zu guter Letzt birgt der<br />

Zahlungsfluss ein hohes Streitpotenzial.


+<br />

49<br />

Ausgabe <strong>2016</strong>/2017<br />

Vorauszahlungen an Handwerker über<br />

das WEG-Konto zur Vermeidung von TIPP:<br />

mahnrechtlichen Konsequenzen erfüllen Definieren Sie ausführlich Ihren internen Arbeitsprozess in der Schadenabwicklung und<br />

unter Umständen den Veruntreuungs-Tatbestand,<br />

schaffen effiziente Strukturen in Ihrer Verwaltung!<br />

insbesondere wenn hierbei auf Arbeiten Sie im Schadenfall mit Sondervollmachten der Sondereigentümer, um den Prozess<br />

gemeinschaftliche Rücklagen zurückgegriffen<br />

der Schadenabwicklung zu beschleunigen und eigene Haftungsrisiken zu minimieren!<br />

wird.<br />

Die Schadenbehandlung im Auftrag von Sondereigentümern schafft ein zusätzliches’<br />

Umsatzpotenzial für Ihre Hausverwaltung!<br />

WIE SOLL SICH DER<br />

Ein Restrisiko bleibt - überprüfen Sie den Versicherungsschutz für Ihr Unternehmen!<br />

IMMOBILIENVERWALTER VERHALTEN? Demonstrieren Sie Kompetenz und sichern Ihren Geschäftserfolg langfristig ab!<br />

Die richtungsweisende Entscheidung des<br />

BayObLG nimmt den Immobilienverwalter<br />

zunächst in Schutz. Der Verwalter besitzt<br />

laut Gesetz einen klar umrissenen<br />

Auftrag zur Verwaltung des gemeinschaftlichen<br />

Eigentums, welches durch die<br />

Teilungserklärung definiert ist. Hierauf<br />

stützen sich seine Überlegungen zu internen<br />

Arbeitsprozessen, Kalkulation und Planung<br />

sowie die Anforderungen an sein<br />

Know-How. Die Abwicklung von Versicherungsschäden<br />

im Sondereigentum ist<br />

kein Sonderfall, der eine andere Bewertung<br />

dieser Rechtslage verlangt.<br />

Auch versicherungsrechtliche Obliegenheiten<br />

begründen keine sog. „Annexkompetenz“<br />

des Verwalters. Vertragspartner<br />

des Versicherers ist der teilrechtsfähige<br />

Verband, der den Vertrag zur<br />

Wohngebäudeversicherung in eigenem<br />

Namen („Versicherungsnehmerin“), aber<br />

für das Sonder- und Gemeinschaftseigentum<br />

der Wohnungseigentümer unterhält<br />

(„Versicherte“). Juristisch liegt somit eine<br />

„Versicherung für fremde Rechnung“ vor.<br />

Während der Verwalter für den Schaden<br />

im Gemeinschaftseigentum ohne gesonderten<br />

Beschluss der Eigentümer Maßnahmen<br />

ergreifen darf, muss für das vom<br />

Schaden betroffene Sondereigentum der<br />

Versicherte selbst tätig werden (vgl. § 44<br />

Abs. 1 VVG). Abgesehen von der Schadenanzeige<br />

an den Versicherer und gewissen<br />

Auskunftserteilungen ist die WEG<br />

und damit der Verwalter also nicht unmittelbar<br />

verpflichtet, den geschädigten Sondereigentümer<br />

bei der Schadensabwicklung<br />

zu unterstützen.<br />

Die tägliche Praxis erfordert nun eine wesentlich<br />

pragmatischere Lösung. Nur der<br />

Verwalter selbst ist in der Lage, das Spannungsfeld<br />

zwischen Versicherungsrecht<br />

und Wohnungseigentumsgesetz aufzulösen.<br />

Vom „Organ“ der Wohnungseigentümergemeinschaft<br />

und rechtlichen Vertreter<br />

nach außen wird gar mehr oder<br />

minder erwartet, dass er das Steuer im<br />

Schadenfall in die Hand nimmt und die<br />

rechtlichen Klippen der Schadenabwicklung<br />

souverän umschifft.<br />

Lösungsansatz ist daher der Schulterschluss<br />

mit dem Sondereigentümer im<br />

Schadenfall, sei es durch enges Abstimmen<br />

der Reparaturarbeiten etwa bei Beauftragung<br />

von Handwerksfirmen, Trocknungen<br />

etc. bis hin zur kompletten<br />

Schadenabwicklung mittels Sondervollmacht<br />

(vgl. §§ 164 ff. BGB).<br />

Mit Hilfe der schriftlichen Ermächtigung<br />

durch den Sondereigentümer minimieren<br />

Sie nicht nur mögliche Pflichtverletzungen<br />

und damit Schadenersatzrisiken -<br />

Sie schaffen ganz nebenbei zusätzliche<br />

Potenziale für Sondervergütungen.<br />

Zur Vereinfachung der Vorgehensweise<br />

empfiehlt sich die Gestaltung eines Merkblatts,<br />

welches Sie standardisiert in jedem<br />

Schadenfall den betroffenen Sondereigentümern<br />

aushändigen und das über<br />

folgende Situation Auskunft gibt:<br />

Ihren rechtlichen Status als Verwalter<br />

des Gemeinschaftseigentums;<br />

Die geltende Rechtslage in der<br />

Abwicklung von Schadenfällen im<br />

Sondereigentum;<br />

Hinweis zur Abgrenzung zur Hausratversicherung,<br />

die zwecks Regulierung<br />

der Schäden an beweglichen Sachen<br />

zu informieren ist;<br />

Ihr Angebot zur Koordination und<br />

Steuerung aller nötigen Maßnahmen<br />

sowie zur Kommunikation gegen<br />

dem Versicherer in Vollmacht des<br />

Sondereigentümers;<br />

Ihr Zusatzhonorar, das Sie für die<br />

Übernahme der Tätigkeiten ansetzen.<br />

ERWEITERTE VERSICHERUNGSLÖSUNG<br />

FÜR IMMOBILIENVERWALTER<br />

Sollten dennoch einmal unerwartete Probleme<br />

aus der Behandlung von Versicherungsschäden<br />

resultieren und Ihre Verwaltung<br />

einer Schadenersatzforderung<br />

ausgesetzt sein, ist ein lückenloser Versicherungsschutz<br />

für Ihr Unternehmen unerlässlich.<br />

War die Absicherung von<br />

„Ansprüchen aus der Bearbeitung von<br />

Versicherungsschäden“ vor einigen Jahren<br />

noch ein Standard-Ausschluss in gängigen<br />

Vermögensschaden-Haftpflichtpolicen,<br />

ist dieser Zusatz inzwischen verhandelbar.<br />

Howden Caninenberg ermöglicht seinen<br />

Kunden schon jetzt den Einschluss einer<br />

passgenauen Klausel ohne zusätzliche<br />

Mehrkosten. Darin enthalten ist auch die<br />

Deckung für Ansprüche aus der unsachgemäßen<br />

Bearbeitung von Versicherungsverträgen,<br />

die sich im derzeit volatilen<br />

Markt der Wohngebäudeversicherung<br />

als nützlich erweist. Für unverbindliche,<br />

persönliche Beratungen stehen wir gerne<br />

zur Verfügung.


50<br />

+<br />

Service<br />

HBCD – DIE KEHRSEITE DES<br />

MODERNEN WÄRMESCHUTZES<br />

Dr. Christian Osthus<br />

Foto: Ingo Bartussek - Fotolia.com<br />

Die klimapolitischen Ziele der<br />

Bundesregierung und vor allem<br />

der EU sind hoch gesteckt. Die<br />

Energieeinsparverordnung<br />

(EnEV) wird in immer kürzer<br />

werdenden Abständen novelliert<br />

– oder anders gesagt verschärft.<br />

Die letzte Änderung ist<br />

zum 1. Januar <strong>2016</strong> in Kraft<br />

getreten. Gegenüber der bisher<br />

geltenden EnEV 2009 schreibt<br />

die EnEV 2014 eine Reduktion<br />

des Primärenergiebedarfs von<br />

25 Prozent vor. Wie dieses Ziel<br />

erreicht wird, bleibt in erheblichem<br />

Maße dem Eigentümer<br />

überlassen.<br />

Hierzu können unterschiedliche Akzente<br />

in der Anlagentechnik oder im<br />

Wärmeschutz gesetzt werden, wobei<br />

rund 80 Prozent der Neubauten die gesetzlichen<br />

Vorgaben mit Hilfe einer Vorsatzschale<br />

aus Polystyrol erreichen, bekannt<br />

auch unter seinem Markennamen<br />

Styropor. Auch bei Modernisierungen hat<br />

sich Polystyrol als günstiger Dämmstoff<br />

bewährt. Spätestens jedoch seit 2011 ist<br />

Polystyrol als Dämmstoff in Verruf geraten.<br />

Der NDR hatte damals zusammen<br />

mit der Materialprüfanstalt Braunschweig<br />

in Experimenten nachgewiesen, dass<br />

die Dämmplatten aus Polystyrol<br />

leicht entflammbar sind und<br />

giftige Dämpfe erzeugen.<br />

Bei einem Feuer<br />

können sie sogar als<br />

Brandbeschleuniger<br />

wirken. Um die Brandgefahren<br />

zu minimieren,<br />

sind in jedem zweiten<br />

Geschoss horizontale<br />

„Brandriegel“ aus Mineral- oder Steinwolle<br />

vorgeschrieben. Die Dämmplatten selbst<br />

sind zudem mit einem Flammschutzmittel<br />

versehen. Hierzu kommt in den meisten<br />

Fällen der Flammhemmer Hexabromcyclododecan<br />

(HBCD) zum Einsatz.<br />

WELTWEITES HERSTELLUNGS- UND<br />

VERWENDUNGSVERBOT VON HBCD<br />

HBCD wurde allerdings kürzlich als umweltschädlich<br />

eingestuft, weil der Stoff<br />

fortpflanzungsschädigende Eigenschaften<br />

besitzt, langlebig ist und sich in Organismen<br />

sogar anreichert. In geringen Dosen<br />

wurde er in Muttermilch nachgewiesen,<br />

wobei die im Milchfett festgestellten<br />

Werte unterhalb der Konzentrationen lagen,<br />

die nach Europäischer Risikobewertung<br />

als gesundheitlich bedenklich bewertet<br />

werden. HBCD wird mittlerweile<br />

häufig in der Umwelt nachgewiesen –<br />

auch in entlegenen Regionen wie der<br />

Arktis. Dort wurde HBCD in Fischen, Meeressäugern<br />

oder Greifvögeln festgestellt.


Aufgrund dieser Eigenschaften hat die EU<br />

HBCD bereits 2008 in die Liste der besonders<br />

besorgniserregenden Stoffe aufgenommen.<br />

Für diese Stoffe fordert die<br />

EU-Chemikalienverordnung REACH eine<br />

Zulassungspflicht. 2013 wurde der Stoff<br />

auch weltweit als langlebiger organischer<br />

Schadstoff nach dem Stockholmer Übereinkommen<br />

eingestuft.<br />

Seit November<br />

2014 gilt<br />

weltweit grundsätzlich<br />

ein Herstellungs-<br />

und<br />

Verwendungsverbot.<br />

In<br />

Deutschland<br />

wurde zudem<br />

die Abfallverzeichnisverordnung<br />

bzw. der Abfallschlüssel<br />

geändert.<br />

Wirksam wird der neue<br />

Schlüssel aber erst im Herbst<br />

<strong>2016</strong>. Obwohl HBCD für die Umwelt gefährlich<br />

ist und oftmals in Wärmeverbundsystemen<br />

vorkommt, hat der nationale<br />

Verordnungsgeber die Immobilien-<br />

bzw. Wohnungswirtschaft nicht<br />

eingebunden und informiert, was absolut<br />

kritisch zu sehen ist. Denn es kann nicht<br />

sein, dass einerseits ständig die energetischen<br />

Anforderungen erhöht werden und<br />

das Dämmen als Maßnahme empfohlen<br />

wird, andererseits aber das Mittel der<br />

Wahl als Sondermüll deklariert wird.<br />

HBCD – DAS NEUE ASBEST?<br />

Mit der Einordnung als gefährlicher Abfall<br />

müssen sich Immobilieneigentümer vor<br />

allem auf höhere Kosten der Entsorgung<br />

einstellen. Bisher wurden Dämmplatten<br />

zusammen mit anderem Müll in Müllverbrennungsanlagen<br />

verbrannt. Aufgrund<br />

des hohen Brennwertes musste lediglich<br />

darauf geachtet werden, dass der Anteil<br />

von Dämmstoffen – trotz Flammschutzmittel<br />

– begrenzt ist. Die Verbrennung<br />

von gefährlichem Abfall ist zwar grundsätzlich<br />

in allen Müllverbrennungsanlagen<br />

in Deutschland erlaubt. Nicht alle Anlagen<br />

dürfen jedoch Dämmplatten mit HBCD<br />

verbrennen, wobei nach Auskunft des<br />

Bundesumweltministeriums eine Zulassung<br />

in der Regel problemlos möglich sei.<br />

Bis auf die entsprechende Anerkennung<br />

ändert sich somit eigentlich nichts. Es<br />

steht aber zu befürchten, dass diese Zulassungen<br />

nicht rechtzeitig erlangt werden,<br />

so dass weitere Wege in Kauf zu<br />

nehmen sind. Apropos Wege. Ein Grund<br />

weshalb HBCD ein anderer Schlüssel zugeordnet<br />

wurde, ist auch, dass die Entsorgung<br />

lückenlos dokumentiert werden<br />

muss, was voraussichtlich zu höheren Entsorgungskosten<br />

führen wird.<br />

Um hohe Entsorgungskosten zu vermeiden,<br />

sollten Eigentümer prüfen, ob es<br />

noch Unterlagen zu dem verbauten Wärmeverbundsystem<br />

gibt. Mithilfe dieser<br />

Unterlagen lässt sich möglicherweise<br />

noch über den Hersteller ermitteln, ob<br />

HBCD enthalten ist.<br />

Ausgabe <strong>2016</strong>/2017<br />

+<br />

+ 51<br />

abstrakte Gefährdungspotential von asbesthaltigen<br />

Baustoffen einer Altimmobilie<br />

begründe nach Auffassung des OLG<br />

noch keinen Sachmangel, sofern von ihnen<br />

keine konkrete Gefahr ausgehe und<br />

anzunehmen sei, dass ein künftiger Austausch<br />

einem spezialisierten Fachbetrieb<br />

gelinge, ohne dass dabei Asbestfasern in<br />

gesundheitsgefährdender Weise freigesetzt<br />

werden. HBCD ist mit Asbest nicht<br />

vergleichbar, so dass hierbei erst recht<br />

kein Mangel vorliegen dürfte, was insoweit<br />

sicherlich eine gute Nachricht für die<br />

Eigentümer ist.<br />

Da nicht absehbar ist, welche Hiobsbotschaft<br />

Polystyrol als nächstes überbringt,<br />

wird bereits heute Polystyrol verbreitet<br />

nicht mehr als Dämmstoff empfohlen.<br />

Aus Sicht der Eigentümer ist dies kaum<br />

befriedigend, da Dämmstoffe mit vergleichbaren<br />

Wärmschutzeigenschaften<br />

Wenn HBCD enthalten ist oder dies nicht oftmals deutlich teurer sind. Ohnehin hat<br />

ausgeschlossen werden kann, werden Eigentümer<br />

und Mieter weiterhin über die lierung der EnEV deutlich verteuert. Die<br />

sich der Neubau durch die jüngste Novel-<br />

gesundheitlichen Gefahren verunsichert Studie „Kostentreiber Wohnungsbau“ des<br />

sein. Auch ein Informationsblatt des Umweltbundesamtes<br />

(UBA) kann diese Sorge eine Teuerungsrate von rund sieben Pro-<br />

Verbändebündnisses Wohnungsbau weist<br />

mit dem nachfolgenden Satz nicht beseitigen,<br />

da die Informationen nur sehr vage fungen sollte die Politik daher nicht nur<br />

zent aus. Von weiteren EnEV-Verschär-<br />

sind: „Wer in einem Haus mit HBCD-haltigen<br />

Dämmplatten wohnt, muss nach<br />

aus diesem Grund absehen.<br />

heutigem Kenntnisstand bei fachgerechter<br />

Anwendung keine negativen Effekte<br />

auf seine Gesundheit befürchten, da in<br />

+<br />

der Nutzungsphase nur wenig HBCD aus<br />

den Platten austritt, das über die Luft oder<br />

den Hausstaub von den<br />

Bewohnern aufgenommen<br />

werden könnte.“<br />

Obwohl offenbar eine<br />

15. Berlin-Brandenburger Immobilientag<br />

Gesundheitsgefahr besteht,<br />

erscheinen miet-<br />

14./15.09.<strong>2016</strong> + IHK Berlin<br />

rechtliche oder kaufrechtliche<br />

Gewährleis-<br />

für Makler, Verwalter und Sachverständige<br />

u.a. mit aktuellen juristischen Themen<br />

tungsrechte nicht vorhanden<br />

zu sein. Selbst<br />

bei dem erwiesenermaßen krebserregenden<br />

Asbest hat das OLG Koblenz entscheiden,<br />

dass der Verkäufer nicht ungefragt<br />

hierüber informieren muss (Urteil<br />

vom 4. März 2015, Az. 5 U 1216/14). <strong>Das</strong>


52<br />

+<br />

Service<br />

DIE SIEBEN HÄUFIGSTEN FALLEN BEI<br />

DER MARKTWERTERMITTLUNG<br />

Sebastian Drießen<br />

Foto: Feng Yu - Fotolia.com<br />

„Was ist meine Immobilie wert?“ Der erfahrene Makler, der<br />

seinen Markt kennt, hat umgehend nach dem Vor-Ort-Termin ein<br />

gutes Gefühl für einen realisierbaren Preis. Doch hat der Kunde<br />

eine höhere Zahl im Kopf, wird er nachvollziehbare Argumente<br />

für die abweichende Einschätzung verlangen. Dann schlägt<br />

die Stunde der fundierten Immobilienbewertung und des<br />

professionellen Kurz-Gutachtens.


<strong>Das</strong> sieht auch Stefan Krüll so: „Der<br />

Verkäufer der Zukunft erwartet bei<br />

der Wertermittlung Transparenz und Nachvollziehbarkeit“.<br />

Krüll ist Sachverständiger<br />

für Immobilienbewertung und leitet das<br />

VRImmobilien Center der Volksbank Reutlingen<br />

eG. Als Referent für die Sprengnetter<br />

Akademie führt er zudem Makler an<br />

die Grundlagen der Wertermittlung heran.<br />

Drei durch die ImmoWertV<br />

normierte Verfahren stehen<br />

für die Ermittlung des Marktwertes<br />

zur Verfügung: das<br />

Sachwert-, das Vergleichswert-<br />

und das Ertragswertverfahren.<br />

In der Praxis können die komplexen<br />

Berechnungen durch eine Software<br />

unterstützt werden. Dennoch muss der<br />

Makler ein Verständnis für das Zahlenwerk<br />

entwickeln, und wissen, was hinter den<br />

Daten steckt. Ist das nicht der Fall, tappt er<br />

schnell in eine der folgenden Fallen.<br />

FALLE 1:<br />

MIT ANGEBOTSPREISEN ARBEITEN<br />

Ein junger Makler betreibt seit einem Jahr<br />

ein Büro in Berlin. Bisher hat er nur Mietwohnungen<br />

vermittelt, nun bittet ein<br />

Kunde ihn um die Bewertung seiner Eigentumswohnung.<br />

Dazu bietet sich das<br />

Vergleichswertverfahren an. Aus der anonymisierten<br />

Auswertung der Kaufpreissammlung<br />

des Gutachterausschusses<br />

sucht<br />

sich der Makler Daten<br />

heraus, doch weil diese<br />

schon älter sind, recherchiert<br />

er auf Immobilienportalen<br />

nach aktuellen Preisen.<br />

Leider keine gute Idee. Angebotspreise<br />

spiegeln nämlich nicht zwingend die tatsächliche<br />

Marktlage wider; die Objekte<br />

können über- oder unterbewertet sein.<br />

Mit diesem Handeln hat der Makler nicht<br />

nur seine Beratungs- und Sorgfaltspflicht<br />

verletzt, im schlimmsten Fall kann er auch<br />

den Anspruch auf die Provision verlieren.<br />

Nicht umsonst sind im ImmoWertV-konformen<br />

Vergleichswertverfahren nur tatsächlich<br />

erzielte Kaufpreise zulässig.<br />

FALLE 2:<br />

AKTUELLE MIETZAHLUNGEN?<br />

Eine Immobilienmaklerin ist beauftragt, in<br />

einer Kleinstadt eine Künstlervilla mit vier<br />

Wohnungen zu vermarkten. Die Eigentümerin<br />

des einzigartigen Objekts erzielt<br />

hohe Mieteinnahmen. In ihrer Marktwertermittlung<br />

listet die Maklerin zunächst<br />

die Nettokaltmieten abzüglich der vom<br />

Vermieter zu tragenden Bewirtschaftungskosten<br />

auf, dann folgt die Ermittlung<br />

des Ertragswertes, für die die Maklerin<br />

ebenfalls die aktuellen Mieteinnahmen<br />

herangezogen<br />

hat, obwohl diese deutlich<br />

höher liegen als die örtlichen<br />

Vergleichsmieten.<br />

Doch die Vorgehensweise<br />

entspricht nicht der Immo-<br />

WertV: Denn für das Ertragswertverfahren<br />

sind die marktüblichen, nicht die tatsächlich<br />

aktuell erzielten Mieten heranzuziehen.<br />

Die Abweichungen zur tatsächlichen<br />

Miete kann sie dann über die besonderen<br />

objektspezifische Grundstücksmerkmale<br />

(boG) in die Berechnung einfließen lassen.<br />

<strong>Das</strong> vermittelt Stefan Krüll auch in seinen<br />

Seminaren: Die Wertermittlung beruht<br />

auf Standards, die man immer wieder an<br />

die Gegebenheiten anpassen muss.<br />

FALLE 3:<br />

DIE LAGE FALSCH EINSCHÄTZEN<br />

Für sein parkähnliches Grundstück mit Altbestand<br />

in einem ruhigen Wohngebiet<br />

stellt sich ein Kunde Bodenrichtwert mal<br />

Quadratmeter plus 10 Prozent Wertanpassung<br />

vor. „Gerade im Zusammenhang<br />

mit der Bodenwertermittlung entstehen<br />

die typischen Fehler“, weiß Stefan Krüll,<br />

„hier ist die Erstellung aussagekräftiger<br />

Kurz-Gutachten nur zu empfehlen“. Die<br />

zonalen Bodenrichtwerte stellen nur einen<br />

Durchschnittswert dar, innerhalb des<br />

Gebiets können durchaus Lageunterschiede<br />

bestehen, die zu Auf- oder Abschlägen<br />

führen.<br />

<strong>Das</strong> Grundstück befindet sich am äußersten<br />

Rand der Bodenrichtwertzone, eine<br />

stark befahrene Straße trennt es vom an-<br />

+ 53<br />

grenzenden Gewerbegebiet. Nachdem er<br />

Ausgabe <strong>2016</strong>/2017<br />

+<br />

die Gesamtkonstellation entsprechend<br />

bewertet und in sein Kurz-Gutachten eingearbeitet<br />

hat, liegt der Marktwert deutlich<br />

unter der Vorstellung des Eigentümers.<br />

Doch der Makler kann glaubhaft<br />

darlegen, wie er zu seinem Ergebnis gekommen<br />

ist. So willigt der Kunde<br />

ein, das Grundstück zu diesem<br />

Preis anzubieten und ist positiv<br />

überrascht, wie zügig und reibungslos<br />

der Verkauf schließlich<br />

erfolgt.<br />

Sie möchten auch die weiteren<br />

häufigen Bewertungsfehler kennenlernen,<br />

um künftig noch professioneller zu<br />

arbeiten? Dann downloaden Sie jetzt das<br />

vollständige Whitepaper „Die 7 häufigsten<br />

Fallen bei der Marktwertermittlung“<br />

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54<br />

+<br />

Service<br />

FERNINSPEKTION –<br />

FORTSCHRITT ODER<br />

SICHERHEITSRISIKO?<br />

Oliver Geer<br />

In Deutschland existiert in<br />

fast jedem Bundesland eine<br />

Rauchmelderpflicht. Diese<br />

schreibt unter anderem vor,<br />

die Geräte jährlich auf ihre<br />

Betriebsbereitschaft zu prüfen.<br />

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BRUNATA WÄRMEMESSER<br />

GMBH & CO. KG<br />

Storkower Straße 207, 10369 Berlin<br />

Tel: 030 - 53 60 89-0<br />

Fax: 030 - 5360 89-10<br />

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+<br />

55<br />

Ausgabe <strong>2016</strong>/2017<br />

TIPP:<br />

Viele Expertenseminare mit Sonderkonditionen<br />

für Mitglieder des <strong>IVD</strong> Berlin-Brandenburg<br />

www.ivd-bildungsinstitut.de<br />

Vor-Ort-Prüfungen erfordern aufwendige<br />

Terminkoordination für den Prüfenden<br />

sowie Anwesenheitspflicht für<br />

den Wohnungsnutzer zum Prüftermin.<br />

Die Logistik rund um die jährlichen Prüfungen<br />

ist ähnlich komplex wie bei Heizungsablesungen,<br />

die in der Regel auch<br />

einmal im Jahr stattfinden. Daher übernehmen<br />

häufig Messdienstleister diesen<br />

Service, die auf diesem Gebiet ihren<br />

Schwerpunkt haben, wie beispielsweise<br />

BRUNATA-METRONA.<br />

DIN-NOVELLE MACHT DEN WEG FREI<br />

Die Novelle der Richtlinie DIN 14676 im<br />

September 2012 eröffnete „die grundsätzliche<br />

Möglichkeit, auch andere gleichwertige<br />

Maßnahmen für die Inspektion<br />

einschließlich der Funktionsprüfung von<br />

Rauchmeldern anzuwenden.“ Ausdrückliches<br />

Ziel dieser Neuregelung war es, „Innovation<br />

und neue Technologien nicht zu<br />

behindern.“ Die DIN 14676 schreibt eine<br />

Überprüfung der Rauchmelder im Jahresrhythmus<br />

vor und beschreibt, was geprüft<br />

werden muss. Es werden jedoch keine<br />

Vorgaben an das Wie gemacht.<br />

Seit Verabschiedung der DIN-Novelle<br />

kann eine Ferninspektion die Prüfung vor<br />

Ort ersetzen. Dies bestätigt auch der TÜV<br />

Rheinland in einem Gutachten vom Dezember<br />

2012. Der Weg war frei für eine<br />

neue Generation von Rauchmeldern.<br />

Diese fernprüfbaren Geräte verfügen über<br />

zusätzliche Funktionen: Mittels der Ab-<br />

decküberwachung erkennt das Gerät ob<br />

die Raucheindringöffnungen frei sind.<br />

Funktionsrelevante Beschädigungen werden<br />

durch regelmäßige Selbsttests entdeckt<br />

und gemeldet. Die Lageprüfung<br />

stellt fest, ob sich das Gerät noch an der<br />

Decke befindet oder ob es demontiert<br />

wurde. Die Umgebungsprüfung stellt sicher,<br />

dass sich keine Hindernisse in unmittelbarer<br />

Nähe befinden, die das Erkennen<br />

von Brandrauch behindern würden.<br />

Und die Funktionalität des akustischen<br />

Signalgebers wird durch die Alarmprüfung<br />

sichergestellt.<br />

Lage- und Umgebungsprüfung sind Ausstattungsmerkmale,<br />

über die konventionelle<br />

Rauchmelder in der Regel nicht verfügen.<br />

Da diese Funktionen bei den<br />

fernprüfbaren Modellen das ganze Jahr<br />

über aktiv sind – und nicht nur einmal bei<br />

der jährlichen Prüfung – sorgen sie für erhöhte<br />

Sicherheit.<br />

Ein weiteres <strong>Plus</strong> an Sicherheit entsteht<br />

dadurch, dass bei der Fernprüfung nahezu<br />

alle Geräte geprüft werden können. Bei<br />

einer Prüfung vor Ort passiert es dagegen<br />

in bis zu fünf Prozent der Fälle, dass kein<br />

Zutritt zur Wohnung möglich ist. Für<br />

Wohnungsnutzer, die über fernprüfbare<br />

Rauchmelder verfügen, bedeutet es zusätzlichen<br />

Komfort, wenn sie nicht für die<br />

Funktionsprüfung anwesend sein müssen.<br />

Für Wohnungsverwalter bedeutet es eine<br />

Erleichterung, dass sie bei Wohnungen,<br />

wo der Nutzer den Zutritt verweigert, diesen<br />

nicht einklagen müssen.<br />

HERAUSFORDERUNG ´<br />

NUTZUNGSÄNDERUNG<br />

Der erhöhte Komfort und die zusätzliche<br />

Sicherheit haben einen gewissen Preis. Für<br />

konventionelle Rauchmelder spricht also,<br />

dass sie in der Anschaffung etwas günstiger<br />

sind. Kritiker der Fernprüfung verweisen<br />

gerne auf einen weiteren Punkt.<br />

Nämlich darauf, dass bauliche Änderungen<br />

und Nutzungsänderungen nur vor<br />

Ort festgestellt werden könnten. Wenn<br />

beispielsweise ein Arbeitszimmer, das<br />

nicht zwingend mit einem Rauchmelder<br />

ausgestattet sein muss, zu einem Kinderzimmer<br />

umfunktioniert wird, kann dies<br />

aus der Ferne nicht erkannt werden.<br />

Abhilfe schafft hier eine optimale Ausstattung<br />

aller Räume mit Rauchmeldern<br />

von Anfang an (mit Ausnahme von Küche<br />

und Bad/WC). Fakt ist: Sämtliche Fälle,<br />

die nicht durch die Technik geprüft werden,<br />

müssen und können organisatorisch<br />

abgedeckt werden.<br />

Der Gebäudeeigentümer hat also die<br />

Wahl zwischen Geräten mit oder ohne<br />

Fernprüfung. Wichtig ist, dass er auf qualitativ<br />

hochwertige Geräte (Q-Label) und<br />

professionelle Beratung, Montage, Wartung<br />

sowie rechtssichere Dokumentation<br />

achtet. Mit mittlerweile mehr als einer Million<br />

installierter Geräte unterschiedlicher<br />

Hersteller sind fernprüfbare Rauchmelder<br />

längst etabliert. Sie stellen somit<br />

eine zukunftsweisende, komfortable und<br />

sichere Technologie für die Wohnungswirtschaft<br />

dar.


56<br />

+<br />

Service<br />

RAUCHWARNMELDER<br />

RETTEN LEBEN<br />

Verena Lenzko<br />

Foto Hintergrund: khausst - Fotolia.com<br />

Am 09.02.<strong>2016</strong> ist die geänderte Landesbauordnung<br />

als Vorlage zur Beschlussfassung an das Berliner<br />

Abgeordnetenhaus übergeben worden. Ziel der Änderung<br />

ist es, bis zum 31.12.2020 den gesamten Wohnungsbestand<br />

von ca. 1,8 Millionen Wohnungen in Berlin mit<br />

Rauchwarnmeldern auszustatten.


+<br />

57<br />

Ausgabe <strong>2016</strong>/2017<br />

Der Rauchwarnmeldeservice im Überblick:<br />

KALO kümmert sich um die Planung, Terminierung und Koordination der Mietertermine sowie um die Montage der Rauchwarnmelder durch<br />

zertifiziertes Fachpersonal<br />

Instandhaltung und Funktionsprüfung nach DIN-Norm 14676 werden für Sie bzw. die Mieter übernommen<br />

Eine lückenlose Dokumentation sowie Wartungsbelege für die Nutzer/Mieter bei konventionellen Rauchwarnmeldern garantieren Ihnen<br />

Rechtssicherheit in Haftungsfragen<br />

KALO sorgt sich um die Restantenverfolgung und -bearbeitung<br />

Persönliche Ansprechpartner in Ihrer Region sowie zertifiziertes Fachpersonal stehen Ihnen zur Verfügung<br />

Sie erhalten von KALO eine 10-jährige Garantie auf den Rauchwarnmelder bei Abschluss eines Wartungsvertrages<br />

Bei auftretenden Störfällen am Rauchwarnmelder steht Ihren Mietern/Nutzern an sieben Tagen der Woche eine 24h-Rufbereitschaft zur<br />

Verfügung<br />

Aufgrund der üblichen<br />

Übergangsfristen ist<br />

mit einer Pflicht zur Ausstattung<br />

von Neubauten<br />

ab dem 01.01.2017 zu rechnen.<br />

Eine Besonderheit der geänderten<br />

Berliner Landesbauordnung gegenüber<br />

anderen Landesbauordnungen ist die<br />

Pflicht zur Vollausstattung der Wohnungen.<br />

So heißt es im § 8 (4) der Beschlussvorlage:<br />

„In Wohnungen müssen<br />

1. Aufenthaltsräume, ausgenommen<br />

Küchen, und<br />

2. Flure, über die Rettungswege von<br />

Aufenthaltsräumen führen,<br />

jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder<br />

haben. Die Rauchwarnmelder müssen<br />

so eingebaut oder angebracht und betrieben<br />

werden, dass Brandrauch frühzeitig<br />

erkannt und gemeldet wird. Bestehende<br />

Wohnungen sind bis zum 31.<br />

Dezember 2020 entsprechend auszustatten.“<br />

Für Unternehmen der Wohnungswirtschaft<br />

bringt die Erfüllung einer solchen<br />

Pflicht einen großen Aufwand und gegebenenfalls<br />

Haftungsrisiken mit sich. So<br />

müssen die Bewohner über den Einbau<br />

der Rauchwarnmelder informiert und Termine<br />

abgestimmt werden.<br />

Weiter besteht die Verpflichtung, CE-konforme<br />

Geräte nach DIN zu installieren und<br />

die Bewohner in den Instandhaltungsprozess<br />

einzuweisen. Zum Abschluss müssen<br />

alle Arbeitsschritte entsprechend dokumentiert<br />

und archiviert werden.<br />

KALO unterstützt die Wohnungswirtschaft<br />

bei der kostengünstigen Beschaffung sowie<br />

fachgerechten Montage und Instandhaltung<br />

der Rauchwarnmelder.<br />

Mit 60 Jahren Erfahrung gehört das Unternehmen<br />

zu den führenden Dienstleistern<br />

in der Wohnungswirtschaft.<br />

Besonders geschätzt wird KALO dabei<br />

aufgrund des erstklassigen Service sowie<br />

der marktführenden Gerätetechnologie.<br />

So bietet KALO seinen Kunden sowohl<br />

konventionelle Rauchwarnmelder als auch<br />

innovative Geräte mit Ferninspektion an,<br />

mit denen ein Betreten der Wohnung<br />

nicht mehr erforderlich ist.<br />

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KALORIMETA AG & CO. KG<br />

Stephan Käding - Regionalleitung Ost<br />

Heidenkampsweg 40, 20097 Hamburg<br />

Tel. 040 - 2 37 75-512<br />

Fax 040 - 2 37 75-555<br />

E-Mail: Stephan.Kaeding@kalo.de<br />

www.kalo.de<br />

Foto:


58<br />

+<br />

Service<br />

IM NOTFALL AUF<br />

DER SICHEREN SEITE<br />

Jakub Glowacki<br />

Seit einem Jahr ist die neue Betriebssicherheitsverordnung<br />

bereits in Kraft. Erst jetzt merken viele Aufzugsbetreiber,<br />

was das eigentlich bedeutet. Wer noch keinen Notfallplan<br />

erstellt hat, sollte jetzt handeln.<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

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SCHINDLER AUFZÜGE UND FAHRTREPPEN GMBH<br />

Christian Müller, Vertrieb Serviceverträge<br />

Ringstraße 45, 12105 Berlin, Tel.: 030 - 70 29 23 28, Fax: 030 - 70 29 28 79<br />

E-Mail: christian.mueller@de.schindler.com, www.schindler.de<br />

Erinnern Sie sich noch an die Paternoster-Posse<br />

im vergangenen Jahr? Mit<br />

dem Vorhaben die Benutzung von Paternostern<br />

nur noch mit Führerschein zu gestatten,<br />

hat es Arbeitsministerin Nahles sogar<br />

in die internationale Presse geschafft.<br />

Auch wenn das Paternoster-Verbot inzwischen<br />

vom Tisch ist – die vergangenes<br />

Jahr in Kraft getretene Verordnung, in der<br />

das vorgesehen war, ist weiterhin gültig<br />

und hat weitreichende Konsequenzen für<br />

die Betreiber von Aufzügen. Auf 51 Seiten<br />

regelt die Betriebssicherheitsverordnung<br />

(BetrSichV) unter anderem, was beim Betrieb<br />

von überwachungsbedürftigen Anlagen<br />

zu beachten ist. Darunter fallen<br />

nicht nur Paternoster, sondern alle Aufzüge,<br />

mit denen auch Personen befördert<br />

werden: Lastenaufzüge, Bauaufzüge und<br />

selbstredend Personenaufzüge.<br />

NOTRUFSYSTEM NACHRÜSTEN<br />

Bereits seit 1999 schreibt die Betriebssicherheitsverordnung<br />

vor, dass alle neu errichteten<br />

und modernisierten Aufzüge mit<br />

einem sogenannten Fernnotrufsystem<br />

ausgestattet sein müssen. <strong>Das</strong> Zwei-<br />

Wege-Kommunikationssystem stellt bei<br />

Betätigung der Notruftaste automatisch<br />

eine Sprechverbindung zu einer ständig<br />

besetzten Leitzentrale her. Seit der Novellierung<br />

der Verordnung im Juni 2015 be-


Ausgabe <strong>2016</strong>/2017<br />

+<br />

59<br />

steht jetzt auch eine Nachrüstpflicht für<br />

ältere Anlagen. Eine bestehende Notruflösung<br />

muss zudem überprüft und auf<br />

den neuesten Stand gebracht werden.<br />

<strong>Das</strong> betrifft beispielsweise Tableaus in der<br />

Kabine, die noch nicht alle relevanten Notruffunktionen<br />

wie Notrufknopf, Piktogramme<br />

und Beleuchtung enthalten. Der<br />

Gesetzgeber gewährt zwar eine Übergangsfrist<br />

bis 2020, eine Nachrüstung<br />

oder Modernisierung ist jedoch bereits<br />

jetzt empfehlenswert.<br />

SCHADENSERSATZFORDERUNGEN DROHEN<br />

Viele Bestandsanlagen verfügen bislang<br />

nur über eine Hupe als akustische Notrufeinrichtung.<br />

<strong>Das</strong> war bisher zulässig,<br />

wenn der Notruf jederzeit von einer beauftragten<br />

Person gehört wurde. „Diese<br />

ständige Präsenz eines Hausmeisters oder<br />

Pförtners ist allerdings für die meisten Betreiber<br />

kaum zu gewährleisten“, sagt Dr.<br />

Karl Meyer, der beim Aufzugsunternehmen<br />

Schindler die Notrufzentrale leitet.<br />

Eine Einschätzung, die ein Test des Arbeitsministeriums<br />

Nordrhein-Westfalens<br />

im Jahr 2013 belegte. Bei mehr als jedem<br />

zweiten älteren Aufzug reagierte niemand<br />

auf das Notfallsignal. Bleibt die Anlage<br />

tatsächlich einmal stecken und wird der<br />

Notruf nicht umgehend weitergeleitet,<br />

drohen dem Betreiber Schadensersatzfor-<br />

derungen oder sogar die Stilllegung der<br />

Anlage durch die Behörden. Und das auch<br />

schon heute.<br />

FERNNOTRUF AUCH PER GSM<br />

Mit einem Fernnotruf gehen Betreiber auf<br />

Nummer sicher. „Ein System wie Schindler<br />

Notruf stellt über eine Telefonleitung eine<br />

direkte Sprechverbindung zur 24 Stunden<br />

besetzten Notrufzentrale des Aufzugsunternehmens<br />

her“, erläutert Dr. Karl Meyer.<br />

Die eingeschlossene Person wird von speziell<br />

ausgebildetem Personal betreut und<br />

ihre Befreiung unverzüglich eingeleitet.<br />

„Wir verfügen über ein flächendeckendes<br />

Servicenetz, das es uns erlaubt, innerhalb<br />

einer halben Stunde vor Ort zu sein.“ Solche<br />

Fernnotrufsysteme lassen sich problemlos<br />

nachrüsten. Dafür können Betreiber<br />

neben einem festen Telefonanschluss<br />

auch kostengünstigere Mobilfunkanschlüsse<br />

wählen.<br />

NOTFALLPLAN MUSS<br />

NACHGEREICHT WERDEN<br />

Ergänzend zum Notrufsystem ist laut Betriebssicherheitsverordnung<br />

für jede Anlage<br />

ein Notfallplan erforderlich, der regelmäßig<br />

aktualisiert werden muss. Dieser<br />

enthält unter anderem Informationen zum<br />

Standort des Aufzugs, dem verantwortlichen<br />

Arbeitgeber und zu Personen, die<br />

eine Notbefreiung vornehmen können.<br />

Auch Erste-Hilfe-Hinweise sowie eine Befreiungsanleitung<br />

sind vorgesehen. Bei<br />

Aufzügen mit einem modernen Notrufsystem<br />

reicht es, wenn der Notfallplan<br />

beim Notdienst und in der Betreiberdokumentation<br />

hinterlegt ist. Bei Anlagen,<br />

die nicht an einen Notdienst angeschlossen<br />

sind, sondern bei denen noch eine<br />

beauftragte Person für die Notbefreiung<br />

verantwortlich ist, muss der Notfallplan in<br />

der Nähe des Aufzugs sichtbar angebracht<br />

sein. Für Neuanlagen ist der Notfallplan<br />

ab sofort verpflichtend, bei bestehenden<br />

Aufzügen hat der Gesetzgeber<br />

eine Frist bis zum 1. Juni <strong>2016</strong> festgelegt.<br />

<strong>Das</strong> Aufzugsunternehmen Schindler bietet<br />

auf seiner Webseite ein entsprechendes<br />

Formular zum Download an.<br />

DELEGIEREN VON BETREIBERPFLICHTEN<br />

Mit dem Servicemodul Prüfung plus übernimmt<br />

Schindler zudem einen Teil der Betreiberpflichten<br />

– von der Koordination<br />

der Prüftermine über die Dokumentation<br />

bis zur Gefährdungsbeurteilung zum Abgleich<br />

des Anlagenzustands mit dem aktuellen<br />

Stand der Technik. Dabei entscheidet<br />

der Betreiber selbst, welche<br />

Pflichten und Ausgaben er an das Serviceunternehmen<br />

delegiert, und um was<br />

er sich selbst kümmert.


60<br />

+<br />

Service<br />

SERVICE MACHT<br />

DEN UNTERSCHIED<br />

Andrea Hetz-Fellner<br />

Foto: mihalec - Fotolia.com


+<br />

61<br />

Ausgabe <strong>2016</strong>/2017<br />

<strong>Das</strong> EnergieForum Deutschland hat sich konsequent auf die Energieversorgung<br />

für die Haus- und Immobilien-Verwaltung spezialisiert<br />

und betreut als „Ihr Energieoptimierer“ bundesweit eine Vielzahl<br />

großer und kleiner Verwaltungen<br />

Seriosität, Qualität und Zuverlässigkeit<br />

sind dabei die Basis einer vertrauensvollen<br />

Zusammenarbeit. Was Geschäftsführerin<br />

Simone Spörl aber darüber hinaus<br />

antreibt, ist ein <strong>Plus</strong> an Service, der ihren<br />

Kunden echten Mehrwert bietet.<br />

Haus- und Immobilienverwalter profitieren<br />

deshalb nicht nur von einem umfänglichen<br />

Service beim Tarifwechsel: <strong>Das</strong> Errechnen<br />

von maßgeschneiderten Einsparpotenzialen,<br />

die Komplettabwicklung des<br />

Vertragswechsels und die stichtaggenaue<br />

Abrechnung wie auch die Überwachung<br />

von Vertragslaufzeiten und den Tarif-<br />

Check fur Folgeverträge nimmt das EnergieForum<br />

Deutschland-Team Verwaltern<br />

ab, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen.<br />

NOCH MEHR SERVICE<br />

IM ONLINE-KUNDENPORTAL<br />

Fur ein aktuelles Service-<strong>Plus</strong> nutzt das<br />

EnergieForum Deutschland die Möglichkeiten,<br />

die das Internet fur die Digitalisierung<br />

von Prozessen bietet: Im neuen Kundenportal<br />

können Hausverwaltungen<br />

sämtliche Zählerstände objektbezogen digital<br />

hinterlegen und zudem auf alle aktuellen<br />

Vertragsdaten zu ihren Liegenschaften<br />

zugreifen.<br />

Für Simone Spörl ist das ein Ausdruck der<br />

Geschäftspolitik des EnergieForums<br />

Deutschland, das mit dem Blick in die eigene<br />

Verwaltung seine Geschäftstätigkeit<br />

für Kunden transparent macht.<br />

Mit SSL-Verschlüsselung und Passwortschutz<br />

erfüllt das Portal höchste Sicherheitsanspruche<br />

wie auch die Anforderungen<br />

des Datenschutzes. Für Kunden<br />

bringt die zeitlich uneingeschränkte Verfugbarkeit<br />

einen echten Mehrwert.<br />

NEUE VERANSTALTUNGSREIHEN<br />

Vom Servicegedanken inspiriert waren<br />

auch die Überlegungen, mit dem VerwalterTalk<br />

ein fur die Branche gänzlich neues<br />

Veranstaltungsformat für den offen Austausch<br />

anzubieten – schließlich weiß Simone<br />

Spörl aus vielen Kundengesprächen,<br />

wo Hausverwalter der Schuh druckt.<br />

Der VerwalterTalk hat sich in seinem ersten<br />

Jahr so gut etabliert, dass viele Haus-<br />

verwalter jede Einladung gerne annehmen<br />

und Veranstaltungen regelmäßig<br />

ausgebucht sind. Deshalb hat Simone<br />

Spörl schon konkrete Pläne für das kommende<br />

Jahr – fur zwei spezielle Kundengruppen<br />

wird es zwei neue, separate Veranstaltungsreihen<br />

geben, die das<br />

Erfolgsrezept des VerwalterTalks aufgreifen:<br />

der VerwalterLunch, eine Kennenlern-<br />

Runde speziell fur Neukunden des EnergieForums<br />

Deutschland, und das Praxis-<br />

Forum, das sich mit ausgewählten Themen<br />

und hohem Praxisbezug konkret an<br />

die Mitarbeiter der WEGund Mietverwaltungen<br />

wendet. Weitere Informationen<br />

dazu und erste Termine finden Sie in<br />

Kurze unter www.verwaltertalk.de.<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ Attraktive + + + + + Gaspreise + + + + + + und + + Rabatte + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ für + + Verbandsmitglieder + + + + + + + + + + durch + + + + die + + +<br />

plus<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ Bündelung + + + + + + der + + Jahresverbräuche<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ der + + <strong>IVD</strong> + + angeschlossenen + + + + + + + + + + Verwaltungen.<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+<br />

+<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

ENERGIEFORUM DEUTSCHLAND GMBH & CO.KG<br />

Eulenkrugstraße 66, 22359 Hamburg<br />

Claudia Roschkowski, Tel.: 040 - 6 96 35 15-30, Fax: 040 - 53 16 07 77<br />

E-Mail: info@energieforum-deutschland.de, www.energieforum-deutschland.de


62<br />

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Service<br />

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Ingo Stalf<br />

Kompetenzteam für die Immobilien-<br />

und Wohnungswirtschaft<br />

gewährleistet individuelles und<br />

kostenloses Serviceangebot mit<br />

Rechtssicherheit nach § 556 (3)<br />

BGB. Von mehr als bundesweit<br />

350 Immobilienverwaltungen<br />

mit über 1.100 Lieferstellen<br />

optimiert wattline bereits den<br />

Gas- und Strombedarf. Tendenz<br />

steigend. Durch die Zusammenarbeit<br />

mit dem Energiedienstleister<br />

aus Ruderting sparen die<br />

Immobilienverwalter, Eigentümer<br />

und Mieter vor allem<br />

Kosten und Zeit.<br />

.<br />

Beispiel einer individuellen Ergebnisdarstellung der<br />

Verbrauchsdaten durch wattline<br />

SCHEMATISCHE ERGEBNISDARSTELLUNG PRO OBJEKT<br />

Kunden-ID Kundenangabe Abrechnungsturnus Rechnungsadresse Lieferstelle<br />

49474<br />

49475<br />

49476<br />

49476<br />

49476<br />

49477<br />

1.<br />

Stromzähler<br />

Fahrstuhl<br />

2.<br />

Stromzähler<br />

Treppenhaus<br />

3.<br />

Stromzähler<br />

Tiefgarage<br />

4.<br />

Gaszähler<br />

Heizung<br />

5.<br />

Gaszähler<br />

Tiefgarage<br />

6.<br />

Stromzähler<br />

Treppenhaus<br />

01.04. - 31.03.<br />

WEG Mühlenweg 38 a-c, c/o HV<br />

Musterverwaltung, Verwaltungsweg 17, 11118 Mustertown<br />

WEG Mühlenweg 38 a-c, c/o HV<br />

Musterverwaltung, Verwaltungsweg 17, 11118 Mustertown<br />

WEG Mühlenweg 38 a-c, c/o HV<br />

Musterverwaltung, Verwaltungsweg 17, 11118 Mustertown<br />

WEG Mühlenweg 38 a-c, c/o HV<br />

Musterverwaltung, Verwaltungsweg 17, 11118 Mustertown<br />

WEG Bahnhofstr. 174, c/o HV Musterverwaltung,<br />

Verwaltungsweg 17, 11118 Mustertown<br />

WEG Bahnhofstr. 174, c/o HV Musterverwaltung, Verwaltungsweg<br />

17, 11118 Mustertown<br />

Mühlenweg 38 a<br />

11111 Musterdorf<br />

Mühlenweg 38 a<br />

11111 Musterdorf<br />

Mühlenweg 38 a<br />

11111 Musterdorf<br />

Mühlenweg 38 a<br />

11111 Musterdorf<br />

Bahnhofstr. 174,<br />

11115 Musterland<br />

Bahnhofstr. 174,<br />

11115 Musterland<br />

Sinken die umlagefähigen Gemeinschaftskosten<br />

für Gas und Strom, sinken<br />

die Nebenkosten des Mieters – und<br />

lassen Raum für Anpassung der Mieten.<br />

Ein, aber nicht der wichtigste nennenswerte<br />

Vorteil: Vielmehr erhalten Verwalter<br />

für alle Objekte eine schematische Ergebnisdarstellung<br />

mit individuellen Angaben.<br />

Diese definiert er selber mit seinem persönlichen<br />

Fachmann von wattline. So können<br />

beispielsweise Abrechnungsturnusse<br />

frei gewählt, Zähler standortgenau angegeben<br />

und Rechnungsadressen bedarfsgerecht<br />

zugeordnet werden. Die Aufstellung<br />

erfasst alle relevanten Angaben auf<br />

einen Blick und ermöglicht schnelle und<br />

effiziente Kostentransparenz pro Objekt.<br />

Höchste Priorität dabei hat die Rechtssicherheit<br />

der Verträge ohne persönliche<br />

Haftung für Verwalter<br />

und professionelle Aufbereitung<br />

der Daten.<br />

Kontierungsnummer<br />

Verwalter<br />

Zählernummer<br />

1270003852 1455267<br />

1395060520 D85733<br />

1082064900 D85760<br />

1559820779 560516<br />

1409503722 581874<br />

1692780000 1756158<br />

Wir verschaffen Ihnen den Überblick! Neben allen<br />

anderen Vorteilen erarbeiten & erstellen wir für<br />

Sie eine detaillierte Vertragspartner-/<br />

Lieferstellenübersicht.<br />

FACH- UND BRANCHEN<br />

KNOW-HOW<br />

Zwei Aspekte sind die<br />

Grundlage für die Leistungen<br />

von wattline.<br />

Zum einen der Energiepool,<br />

in dem das Unternehmen<br />

seit 1999 das<br />

gesamte Energievolumen seiner Kunden<br />

verwaltet und somit eine starke Verhandlungsposition<br />

gegenüber den Strom- und<br />

Gasversorgern hat. Durch intelligenten<br />

Energieeinkauf und geschicktes Vertragsmanagement<br />

sichert das Unternehmen<br />

seinen Kunden langfristig optimale Konditionen.<br />

Aber auch das spezielle Fachwissen<br />

über die Immobilienwirtschaft<br />

zeichnet wattline als Partner aus. Ein eigenes<br />

Kompetenzteam kümmert sich<br />

ausschließlich um die Energiekostenoptimierung<br />

von Hausverwaltern und -eigentümern.<br />

Gleiches gilt für die Kooperationsversorger,<br />

so dass alle branchenspezifischen<br />

Besonderheiten in der Rechnungslegung<br />

umgesetzt werden.<br />

EINMAL EINTRETEN, ENDLOS PROFITIEREN<br />

Mit dem Beitritt in den Energiepool beginnt<br />

die Arbeit für wattline: Die Spezialisten<br />

sichten die Rechnungen und bestehenden<br />

Verträge des Verwalters, erstellen<br />

gemeinsam mit ihm die Lieferstellenübersicht<br />

zu den jeweiligen Objekten und definieren<br />

die gewünschte Ergebnisdarstellungen.<br />

Anschließend holen sie Angebote<br />

ein, vergleichen diese, erstellen Kostenübersichten<br />

und schließen die passenden<br />

Energielieferverträge. Neben dem Preis<br />

zählt bei der Auswahl auch die Liefersi-


Ausgabe <strong>2016</strong>/2017<br />

+<br />

63<br />

+<br />

cherheit. Während Hausverwalter regelmäßig<br />

aus den Übersichten den aktuellen<br />

Stand entnehmen können, geht der Einsatz<br />

von wattline im Hintergrund weiter.<br />

Läuft ein Vertrag aus, haben die Rudertinger<br />

bereits im Vorfeld wieder mit dem<br />

Angebotsvergleich und der Auswahl des<br />

besten Anschlussvertrages begonnen. So<br />

konnte das Unternehmen beispielsweise<br />

für die Attika Verwaltungsgesellschaft<br />

GmbH aus Berlin über 30 Prozent Energiekosten<br />

einsparen. Carsten Lindenblatt,<br />

Prokurist bei Attika, findet dazu klare<br />

Worte: „Unkomplizierte und kundenfreundliche<br />

Zusammenarbeit. wattline wickelt<br />

alles zu unserer Zufriedenheit ohne<br />

Mehraufwand für uns ab.“<br />

Zukunftsthema Energieeffizienz<br />

Um die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu<br />

steigern und mögliche gesetzliche Anforderungen<br />

zu erfüllen, verfügt wattline<br />

über ein EnergieEffizienzKonzept. Mit dieser<br />

Dienstleistung bietet das Unternehmen<br />

alles einer Hand: von der Energieberatung<br />

über die technische Umsetzung<br />

von Energiemaßnahmen sowie Unterstützung<br />

bei deren staatlichen Förderung bis<br />

hin zum anschließenden Energie-Controlling.<br />

Vorteilskonditionen für Mitglieder<br />

inklusive.<br />

+ + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + +<br />

Energiedienstleistungen<br />

+ +<br />

aus<br />

+ +<br />

einer<br />

+ + +<br />

Hand<br />

+ + +<br />

bei<br />

+ +<br />

voller<br />

+ + +<br />

+ + Rechtssicherheit<br />

+ + + + + + + + + + + + +<br />

+<br />

+ Intelligenter + + + + + + Energieeinkauf<br />

+ + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + +<br />

+ +<br />

+ + Optimiertes + + + + + + Vertragsmanagement<br />

+ + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + +<br />

+ +<br />

+ + Branchen-Know-how<br />

+ + + + + + + + + + + + +<br />

+ + Energeffizienzberatung<br />

+ + + + + + + + + + + + +<br />

+ + Individuelle + + + + + + Verbrauchsstellenauflistung<br />

+ + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + +<br />

+ +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + +<br />

+<br />

plus<br />

+ + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + +<br />

WATTLINE GMBH<br />

<strong>IVD</strong>-Servicenummer: 0341 - 30 38 61-600<br />

<strong>IVD</strong>-Faxnummer: 0341 - 30 38 61-149<br />

E-Mail: energiekosten@wattline.de<br />

www.wattline.de<br />

Foto: marcus_hofmann - Fotolia.com


64<br />

+<br />

Service<br />

DAS EXPOSÉ ALS<br />

BEWERBUNGSSCHREIBEN<br />

FÜR EIN OBJEKT<br />

Dr. h.c. Hans Biermann<br />

LAGEBESCHREIBUNG<br />

LEICHT GEMACHT +FÜR ALLE <strong>IVD</strong>-MITGLIEDER<br />

Beim Anblick mancher Immobilienexposés<br />

fällt immer wieder<br />

auf, dass hier und da offensichtlich<br />

die Begriffe Lagebeschreibung<br />

und Standortdarstellung<br />

verwechselt wurden. So begrüßt<br />

einen all zu oft lediglich die<br />

bekannte rote Stecknadel auf<br />

dem gewohnt einfarbigen Untergrund<br />

eines Online-Kartendienstes.<br />

Schade. Sicher ist das online<br />

sehr praktisch – kann der mögliche<br />

Interessent doch gleich virtuell<br />

durch die Gegend scrollen<br />

und sich selber ein Bild machen.


Ausgabe <strong>2016</strong>/2017<br />

Betrachten wir ein Immobilien-Exposé als<br />

Bewerbungsmappe für ein Objekt, taugt<br />

die oben beschriebene „Standortdarstellung“<br />

aber nur herzlich wenig, denn zeigt<br />

sie sich auf zweierlei Art sehr unschön:<br />

Die Daten sind oft pixelig und sehen gedruckt<br />

nur mäßig professionell aus. Vor<br />

allem aber sind diese Karten nicht für die<br />

kommerzielle Nutzung lizenziert und somit<br />

schlichtweg illegal in dieser Verwendung.<br />

Abdrucke solcher Karten verletzen<br />

allesamt die Urheberrechte der Kartenanbieter.<br />

<strong>Das</strong> ist heute nicht anders als vor<br />

zwanzig Jahren, wo mancher Praktikant<br />

nichtsahnend den Autoatlas auf den<br />

Scanner legte, um schnell an einen Kartenausschnitt<br />

für ein Exposé zu kommen.<br />

6.200 vor Christus, als ein Künstler das<br />

vermutlich älteste kartenähnliche Gebilde<br />

an einer Höhlenwand im türkischen Çatalhöyük<br />

schuf, hätte dieser sicher im<br />

Traume nicht geglaubt, wie kompliziert es<br />

einmal um die Nutzung von Werken wie<br />

dem seinen in der Zukunft bestellt sein<br />

würde. Stattdessen brachte er mit seinem<br />

aussagekräftigen Abbild dieser vorzeitlichen<br />

Siedlung die vielleicht älteste Lagebeschreibung<br />

der Menschheitsgeschichte<br />

hervor.<br />

Warum wir hier nicht mal eben ein Foto<br />

von Çatalhöyük aus dem Web abdrucken?<br />

Genau! Kreiert man ein schöpferisches<br />

Werk, sei es Musik, einen Film, ein Foto<br />

oder eben auch eine Karte, so ist dieses in<br />

der Regel durch das Urheberrecht geschützt.<br />

Dazu kommen unterschiedlichste<br />

Nutzungsbedingungen, verteilt auf eine<br />

Vielzahl an Geschäftsmodellen, verbunden<br />

mit einer – für den Laien unüberschaubaren<br />

– Anzahl verschiedenster Lizenzierungen.<br />

Ob dann Karten online<br />

genutzt werden dürfen oder nur „zum<br />

Anschauen, aber nicht zum Anfassen“<br />

sind, nur für Druck auf Papier in Einzeloder<br />

hohen Druckauflagen – alles kann<br />

und wird zumeist einzeln geregelt.<br />

So umfangreich die Lizenzierung von<br />

Nutzungsrechten für lagebeschreibendes<br />

Material ist,<br />

so vielseitig sind aber<br />

auch die Möglichkeiten, dem Interessenten<br />

seinen Bedürfnissen entsprechend zu<br />

zeigen, warum ein Objekt für ihn genau<br />

das richtige ist.<br />

WIE DAS GEHT UND WARUM ES UM DIE<br />

LIZENZIERUNG VON KARTEN UND FOTOS<br />

IM JAHRE <strong>2016</strong> VIELLEICHT DOCH NICHT<br />

SO KOMPLIZIERT BESTELLT IST:<br />

Wie in jeder Bewerbung gilt auch beim<br />

Exposé, dass ein passendes Anschreiben<br />

samt ordentlichem Lebenslauf und schönem<br />

Foto die Aufmerksamkeit auf sich<br />

zieht.<br />

Eine aktuelle Karte für die Mikrolage, mit<br />

deutlich erkennbaren Straßenzügen und<br />

Darstellung des öffentlichen Personennahverkehrs,<br />

Supermärkten und z.B. Apotheken,<br />

Kitas oder Schulen im Umkreis.<br />

Dazu eine aussagekräftige Sicht auf die<br />

Makrolage, wo Wald und Wasser in der<br />

Umgebung farblich schön die Lebensqualität<br />

erahnen lassen oder eben die guten<br />

Anschlussmöglichkeiten einer City-Lage<br />

auf einer nüchternen, klaren Karte erkennbar<br />

macht. Luftbilder, ob senkrecht<br />

oder aus allen vier Himmelsrichtungen der<br />

Vogelperspektive aufgenommen, bieten<br />

zusätzlich einen großzügigen Blick auf das<br />

mögliche neue Heim.<br />

Was einer Bewerbungsmappe ihre Zeugnisse,<br />

sind der Lage- und Objektbeschreibung<br />

dann Liegenschaftskarten, Bodenrichtwerte<br />

oder auch Hochwasserrisikodaten.<br />

Alles, was die tägliche Arbeit rund<br />

um die Objekt- und Lagebeschreibung für<br />

Makler wie auch Sachverständige erleichtert,<br />

steht ihnen einfacher und günstiger<br />

denn je zur Verfügung.<br />

Und was sichert am Schluss zu, dass alle<br />

Angaben wahrheitsgemäß gemacht wur-<br />

+ 65<br />

den? Die Unterschrift!<br />

Diese ist in unserem Falle das<br />

automatische digitale Rechtemanagement<br />

für alle Karten und Fotos, das vor<br />

ungewollten Urheberrechtsverletzungen<br />

schützt.<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ Für + + jährlich + + + 120 + + Euro + + + bzw. + + + + + + + + +<br />

+ 240 + + Euro + + (jur. + + Pers.) + + + erhalten + + + + + + + + + +<br />

+ Mitglieder + + + + + Zugang + + + + zu + kostenpflichtigen<br />

+ + + + + + + Karten + + + und + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + +<br />

+<br />

+ Fotos + + + im + exakten + + + + Gegenwert,<br />

+ + + unbegrenzt + + + + + Karten + + + + für + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + +<br />

+<br />

+ die + + Makrolage + + + + + sowie + + + Mikrolage-Karten<br />

+ + + + + + für + 100 + + Objekte. + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + +<br />

+<br />

+ Auch + + + Objektbesichtigungen<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ und + + Grundbuchauszüge<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ sind + + bestellbar. + + + + + Gratis + + + testen: + + + + + + + + +<br />

+ ivd.webmaps.de<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ +<br />

plus<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + +<br />

+<br />

+<br />

+ + + + + + + + + + + + + +<br />

WEBMAPS – GEKA MBH<br />

Bismarckallee 41<br />

14193 Berlin<br />

Tel.: 030 - 8 87 11 11-0<br />

E-Mail: webmaps@webmaps.de<br />

<strong>IVD</strong>.WEBMAPS.DE


66<br />

+<br />

Service<br />

ZUSCHLAGEN: HAUSBAU<br />

MIT 150.000 EURO KFW-DARLEHEN!<br />

Die neuen attraktiven KfW-<br />

Darlehen lassen den Traum<br />

eines Eigenheims leichter den je<br />

Wirklichkeit werden. Die Förderprodukte<br />

der KfW-Bank bieten<br />

für jedes energieeffiziente Haus<br />

Möglichkeiten der unterschiedlichsten<br />

Finanzierung.<br />

So kann ein KfW Effizienzhaus 55 mit<br />

dem KfW-Programm 153 „Energieeffizient<br />

Bauen“ mit einem Darlehen von<br />

100.000 Euro gefördert werden. Und das<br />

mit einem Zinssatz ab 0,75 Prozent per<br />

anno mit einer Zinsbindung von 10 Jahren.<br />

Bei einer Zinsbindung von 20 Jahren<br />

liegt der Zinssatz etwas höher.<br />

Neben den 100.000 Euro aus dem „Programm<br />

153“ kann zusätzlich für den Bau<br />

von selbstgenutzten Wohneigentum mit<br />

dem Förderprogramm 124 „KfW-Wohneigentumsprogramm“<br />

noch ein 50.000<br />

Euro KfW- Kredit beantragt werden. Damit<br />

ergibt sich in der Summe ein KfW-Darlehen<br />

von 150.000 Euro – wer möchte da<br />

nicht zuschlagen!<br />

Alle Scanhäuser erfüllen bereits im Standard<br />

die Anforderungen der neuen Energieeinsparverordnung<br />

(EnEV), gültig ab<br />

1.1. <strong>2016</strong>. Im Energieverbrauch liegen die<br />

Häuser sogar bis zu 20 Prozent unter den<br />

Vorgaben der EnEV. Mit einer Kombination<br />

aus Luftwasserwärmepumpe oder –<br />

der kostengünstigen Alternative – Gasbrennwertsystem<br />

(Hybrid-Anlage) mit<br />

Fußbodenheizung sind alle Scanhäuser<br />

KfW 55 fähig. Und aufgrund des guten<br />

Preis-Leistungsverhältnisses kann ein<br />

Scanhaus zum größten Teil über diese<br />

KfW-Kredite finanziert werden.<br />

Zudem wird das Risiko des Hausbaus<br />

durch die Zahlungsweise von ScanHaus<br />

Marlow komplett ausgeschaltet: Erst<br />

BAUEN – dann ZAHLEN! <strong>Das</strong> Fertighausunternehmen<br />

tritt für seine Kunden ganz<br />

ohne Zahlung nach Baufortschritt zu<br />

100 Prozent in Vorleistung. Gezahlt wird<br />

erst, nachdem die Schlüsselgabe erfolgt<br />

ist. <strong>Das</strong> bedeutet auch, dass die Bonität<br />

des Bauherren während der Bauphase<br />

unangetastet bleibt. Im Vorfeld muss er<br />

lediglich den Nachweis erbringen, dass er<br />

das Haus sicher finanzieren kann.<br />

ScanHaus Marlow hat sich bereits zum<br />

dritten Mal in Folge erfolgreich einer jährlichen<br />

Prüfung durch das Institut Creditre-


+<br />

67<br />

Ausgabe <strong>2016</strong>/2017<br />

Alle Scanhäuser erfüllen bereits im<br />

Standard die Anforderungen der neuen<br />

Energieeinsparverordnung (EnEV),<br />

+gültig ab 1.1.<strong>2016</strong>.<br />

650 – 700 Fertigteilhäuser werden im<br />

Jahr nach deutschen Qualitätsstandards<br />

am Standort Marlow aus einem Produktform<br />

unterzogen. Und wiederum erhielt<br />

das mittelständische Unternehmen die<br />

beste Bilanzrating-Note CR1 mit dem Crefozertifikat<br />

– besser geht es nicht! Damit<br />

wurde erneut die ausgezeichnete Unternehmensbonität<br />

bestätigt. Bemerkenswert,<br />

denn gerade mal 1,7 Prozent der<br />

deutschen Unternehmen erfüllen die<br />

strengen Kriterien des Zertifikats. Zu den<br />

weiteren Vorteilen des deutschen Markenhausherstellers<br />

zählt die Festpreisgarantie<br />

mit 18 Monaten. Zusätzliche<br />

Sicherheiten gibt ein exakter Bauablaufplan<br />

mit Bauzeitgarantie.<br />

<strong>Das</strong> Unternehmen ScanHaus Marlow ist<br />

mit mehr als 450 Mitarbeitern sowie bundesweit<br />

mit mehr als 60 Musterhäusern<br />

und Vertriebsbüros einer der führenden<br />

Anbieter von modernen und umweltfreundlichen<br />

Markenhäusern. Zwischen<br />

portfolio von mehr als 70 Haustypen produziert<br />

– alle individuell veränderbar in Ihrer<br />

Grundrissgestaltung und Ausstattung.<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

plus<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

<strong>IVD</strong>-Mitglieder haben mit SCAN-<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+<br />

HAUS<br />

+ + +<br />

im<br />

+ +<br />

Bereich<br />

+ + + +<br />

Fertighäuser<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+<br />

+<br />

+ einen + + + beratungsstarken + + + + + + + + + + Qualitätspartner<br />

für Ihren Kunden.<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

SCANHAUS MARLOW GMBH<br />

Dr. Michael Kolodzie – Gebietsleiter Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt<br />

Gartenstraße 2, 12683 Berlin, Tel.: 030 - 54 98 05 10, Mobil: 0172 - 3 20 91 25<br />

E-Mail: gl.kolodzie@scanhaus.de, www.scanhaus.de


68<br />

+<br />

Service<br />

HOME STAGING ÜBERZEUGT<br />

Christina Wellhausen<br />

Trotz guter Marktsituation, hoher Nachfrage und steigender Kaufpreise:<br />

Nicht JEDE Immobilie in Berlin & Brandenburg ist ein Selbstläufer!<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + <strong>IVD</strong>-Mitglieder + + + + + + + erhalten + + + + + + + +<br />

+ + + + + + von + + mir + + eine + + kostenlose + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + Erstberatung + + + + + + + sowie + + + bis + + zu+ + +<br />

+ + + + + +<br />

10<br />

+<br />

Objektfotos<br />

+ + + + + +<br />

der<br />

+ +<br />

von<br />

+ + +<br />

mir<br />

+ + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + +<br />

im<br />

+<br />

Rahmen<br />

+ + + + +<br />

eines<br />

+ + +<br />

Home<br />

+ + + + + +<br />

+ + + + + + Staging-Auftrages + + + + + + + + + gestalteten<br />

+ + Immobilie + + + + + von + + einer + + + + + +<br />

+ + + + + +<br />

+ + + + + +<br />

+ + + + + + professionellen + + + + + + + + Fotografin + + + + + + +<br />

+ + + + + + INKLUSIV. + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +<br />

+<br />

+ plus<br />

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+ + + + + + + + + + + + + + +<br />

WELLHAUSEN IMMOBILIEN STYLING<br />

Christina Wellhausen<br />

Berkaer Straße 39, 14199 Berlin<br />

Tel.: 030 - 86 20 07 20 / 0172 - 3 84 02 07<br />

cw@wellhausen-immobilien-styling.de<br />

www.wellhausen-immobilien-styling.de<br />

Foto: arquiplay77 - Fotolia.com<br />

Als Immobilienmakler werden Sie immer<br />

auch mit weniger repräsentativen<br />

Objekten, schleppender Nachfrage<br />

und längeren Vertriebszeiten konfrontiert.<br />

<strong>Das</strong> kostet alle Beteiligten Geld, Zeit &<br />

Nerven.<br />

Home Staging ist die professionelle Präsentation<br />

von Immobilien nach verkaufspsychologischen<br />

Kriterien mit dem Ziel einer<br />

schnellen Vermarktung zum bestmöglichen<br />

Preis.<br />

IMMOBILIENFOTOS – KEINE ZWEITE<br />

CHANCE FÜR DEN ERSTEN EINDRUCK<br />

Wozu fotografieren Sie die Immobilien,<br />

die Sie vermarkten? Reicht nicht ein „Objekt-Datenblatt“,<br />

das Sie dem Interessenten<br />

zur Verfügung stellen – und lassen<br />

ihn bei der Besichtigung selbst sehen?<br />

Nein! Durch ansprechende, gute Bilder<br />

versuchen Sie bereits im Aushang, Exposé<br />

oder Internet-Portal die Emotionen des<br />

Käufers anzusprechen und ihm zu zeigen,<br />

warum diese Immobilie genau seinen<br />

Wünschen entspricht. Doch dafür haben<br />

Sie nur wenige Sekunden Zeit: Entspricht<br />

das Foto nicht dem Bild im Kopf des Interessenten<br />

oder kann er sich selbst nicht in<br />

dieser Immobilie vorstellen, haben Sie ihn<br />

verloren – in nur einem Augen-Blick!<br />

Der <strong>IVD</strong> Berlin-Brandenburg bietet zu diesem<br />

Themen-Komplex zahlreiche interessante<br />

Seminare an: „Immobilienfotografie<br />

– Tricks und Techniken für professionelle<br />

Bilder“, „Marketing“, „Die Psychologie des<br />

Immobilienkäufers verstehen“.<br />

Genau hier setzt Home Staging an und<br />

passt damit als effektive Marketing-Maßnahme<br />

bestens in das Angebot des <strong>IVD</strong><br />

für Sie als Immobilienprofis: Home Staging<br />

beschleunigt die Vertriebszeiten und trägt<br />

dazu bei, dass die Kaufpreisvorstellungen<br />

der Verkäufer punktgenau erzielt oder sogar<br />

übertroffen werden. Dies geht klar aus<br />

einer Statistik hervor, die von der Deutschen<br />

Gesellschaft für Home Staging und<br />

Redesign e.V. (DGHR) erstmals erhoben<br />

wurde und mit der die Erfolge von Home<br />

Staging mit Leistungsdaten unterlegt werden.<br />

Untersucht wurden verschiedene Aspekte<br />

der Immobilien-Vermarktung mit Home<br />

Staging als angewandte Marketing-Maßnahme<br />

in 527 konkreten Immobilien-


+<br />

69<br />

Ausgabe <strong>2016</strong>/2017<br />

Transaktionen. Demnach wird Home Sta-<br />

gen für Neubau-Vertriebsobjekte. Immobilien.<br />

„Ich bin seit der Möblierung der Wohnungen<br />

in unserem Vertriebs-Objekt wirklich<br />

restlos überzeugt vom Home Staging!<br />

Wir hatten zwischendrin eine Zeit, in der<br />

nichts mehr ging. Der absolute Verkaufsturbo<br />

kam mit der schicken und geschmackvollen<br />

Möblierung der Wohnungen.<br />

Gerade die Einrichtung der offenen<br />

Wohn-/Essbereiche mit Küche haben<br />

deutlich gemacht, wie man ein schönes<br />

Raumgefühl herstellen kann. Die Kunden<br />

konnten sich nun die Dimensionen vorstellen<br />

und gedanklich bei der Besichtigung<br />

einrichten. <strong>Das</strong> hilft wirklich!<br />

VORHER<br />

Auch in den Schlafzimmern ist das Aufstellen<br />

eines Bettes von Vorteil. Plötzlich<br />

bekommt der Raum Struktur und ist meistens<br />

doch größer als gedacht. Viele Interessenten<br />

haben leider überhaupt keine<br />

Vorstellungskraft. Ich freue mich, dass mit<br />

Home Staging nun die Zeit des "Kreppbandklebens"<br />

(z.B. für die Maße eines<br />

Doppelbetts) auf dem Fußboden vorbei<br />

ist,“ sagt Regine Thorn, Immobilienfachwirtin,<br />

Maklerin und <strong>IVD</strong>-Mitglied aus<br />

Potsdam.<br />

VORHER<br />

WELLHAUSEN Immobilien Styling bietet<br />

ging zwar überwiegend bereits vor dem<br />

ersten Marktauftritt einer Immobilie als<br />

gängige Verkaufsvorbereitung beauftragt,<br />

in 39% der Fälle jedoch erst, nachdem<br />

eine Immobilie längere Zeit erfolglos angeboten<br />

wurde – in 60% dieser Fälle für<br />

sechs Monate oder mehr. Professionell<br />

aufbereitet, werden 2/3 der Immobilien<br />

innerhalb von maximal vier Wochen verkauft,<br />

davon gut 15% bereits nach der<br />

Ihnen einen Rundum-Service aus einer<br />

Hand: Nach jahrelanger Erfahrung als<br />

Maklerin mit Einwänden und Begründungen<br />

für Preis-Reduzierungen von potentiellen<br />

Käufern, betrachte ich Immobilien<br />

nun mit den Augen der Interessenten,<br />

nicht denen des Verkäufers, und berate<br />

Sie bei der optimalen Präsentation Ihrer<br />

Immobilie zur Vermarktung.<br />

TIPP:<br />

Mit einem Home Stager als Kooperationspartner<br />

bieten Sie Ihren Kunden ein<br />

„plus“ durch innovative Immobilien-<br />

Vermarktung, ggf. sogar einen Mehrwert,<br />

und haben so einen Wettbewerbsvorteil<br />

ersten Besichtigung. In 65% der Fälle<br />

wurde der Angebotspreis genau erzielt<br />

oder sogar übertroffen.<br />

Die vollumfängliche Statistik mit allen detaillierten<br />

Zahlen und Ergebnissen finden<br />

Sie hier: www.dghr-info.de/dghr/pressemitteilungen/<br />

Ich koordiniere tatkräftig die Umsetzung<br />

aller erforderlichen Maßnahmen und verfüge<br />

über ein Netzwerk von Fachleuten<br />

und Kooperationspartnern, die mein<br />

Know-How ergänzen. Sie haben jedoch<br />

nur einen Ansprechpartner: mich.<br />

für Ihr Unternehmen.<br />

Aber nicht nur gute Fotos sind wichtig,<br />

sondern auch das Wohl- und Raumgefühl<br />

vor Ort – gerade auch in Musterwohnun-<br />

Seit 2010 bin ich als "Home Stagerin" tätig<br />

und unterstütze private Immobilien-<br />

Besitzer, Makler und Bauträger erfolgreich<br />

bei einer optimalen Produkt-Präsentation<br />

- und damit beim der Vermarktung ihrer<br />

Wellhausen Immobilien Styling ist Mitglied im<br />

Berufsverband: Deutsche Gesellschaft für<br />

Home Staging und Redesign e.V. (DGHR)<br />

+<br />

NACHHER<br />

NACHHER<br />

Foto: „Vorher“ = Christina Wellhausen, „Nachher“ = Regine Thorn


70<br />

+<br />

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Zum Online-Formular<br />

<strong>IVD</strong> Berlin-Brandenburg e.V., Knesebeckstraße 59-61, 10719 Berlin, Tel.: (030) 89 73 53 64, Fax: (030) 89 73 53 68<br />

info@ivd-berlin-brandenburg.de, www.ivd-berlin-brandenburg.de


72<br />

+<br />

Herausgeber:<br />

<strong>IVD</strong> Bildungsinstitut Berlin-Brandenburg GmbH im Auftrag des Immobilienverband Deutschland (<strong>IVD</strong>)<br />

Verband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen Region Berlin-Brandenburg e.V.<br />

Vorsitzender des Vorstandes: Dirk Wohltorf<br />

Knesebeckstraße 59 – 61, 10719 Berlin, Tel. 030 - 89 73 53 64, Fax 030 - 89 73 53 68<br />

info@ivd-berlin-brandenburg.de, www.ivd-berlin-brandenburg.de<br />

Layout:<br />

Angelika Lomitschka, LOMITSCHKA media-solutions<br />

Druck:<br />

Resch Druck<br />

Titelfoto:<br />

alphaspirit - Fotolia.com<br />

Copyright:<br />

Dieses <strong>Magazin</strong> ist urheberrechtlich geschützt. Alle Urheber-, Nutzungs- und Verlagsrechte sind vorbehalten<br />

und liegen beim Herausgeber. Jede Verwertung ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung<br />

des Herausgebers unzulässig. Dies gilt vor allem für die herkömmliche Vervielfältigung (darunter Fotokopien,<br />

Scan, Nachdruck), Übersetzung, Aufnahme in Mikrofilmarchive, Aufnahme in Internet-Datenbanken,<br />

elektronische Datenbanken und Internet-Webseiten sowie die Vervielfältigung auf CD-ROM oder<br />

anderen digitalen Datenträgern. Auch die Herstellung von elektronischen Kopien und der Weiterversand<br />

per E-Mail unterliegt dem Urheberrecht. Der Herausgeber übernimmt keine Verantwortung für den<br />

Inhalt von Texten Dritter.<br />

Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte vorbehalten. Stand: April <strong>2016</strong>


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