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WIRTSCHAFT+MARKT 4/2016

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48 | W+M RATGEBER FINANZEN<br />

Elektronische Rechnung<br />

Versäumnisse bei der<br />

Datensicherung<br />

können fatale Folgen haben<br />

Fakt ist: Der elektronische Rechnungsversand<br />

kann den Unternehmen viel<br />

Zeit und Geld sparen. Immerhin reduzieren<br />

sich Arbeitsaufwand und Portokosten<br />

deutlich. Doch wer auf die sogenannte<br />

eRechnung setzt, darf bei der Archivierung<br />

keine Fehler machen, denn dies kann später<br />

unter Umständen fatale finanzielle Folgen<br />

haben. Besonders wichtig: Jede elektronische<br />

Rechnung muss genau wie die<br />

Papierform zehn Jahre lang unverändert<br />

aufbewahrt werden und nachlesbar sein.<br />

Seit Anfang 2015 geben die „Grundsätze<br />

zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung<br />

von Büchern, Aufzeichnungen<br />

und Unterlagen<br />

in elektronischer Form sowie<br />

zum Datenzugriff“,<br />

kurz GoBD, den rechtlichen<br />

Rahmen für die<br />

eRechnung vor. Briefe<br />

und Belege müssen<br />

ZUR PERSON<br />

Anet Jehmlich ist Diplom-<br />

Kauffrau, Steuerberaterin und<br />

Geschäftsführerin bei der HLB Dr.<br />

Schumacher Leipzig GmbH. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte<br />

liegen in der Erstellung<br />

von Jahresabschlüssen und<br />

betrieblichen Steuererklärungen, der<br />

Begleitung bei steuerlichen Außenprüfungen<br />

sowie im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht<br />

und der steuerlichen<br />

Beratung von Privatpersonen.<br />

HLB Deutschland ist ein 1972 gegründetes<br />

Netzwerk von 20 selbstständigen<br />

und unabhängigen Wirtschaftsprüfungs-<br />

und Steuerberatungsgesellschaften<br />

an 34 Standorten in Deutschland.<br />

beispielsweise im<br />

empfangenen Format<br />

aufbewahrt werden; bei<br />

Konvertierung in ein firmeneigenes<br />

System sind beide Versionen zu<br />

archivieren. Eine PDF-Datei der Rechnung<br />

ist am sichersten, denn der Unternehmer<br />

muss garantieren, dass die Rechnung nicht<br />

verändert wurde. Wer die eingehenden<br />

Rechnungen ausdruckt und nur die Papierform<br />

aufbewahrt, kann rückwirkend den<br />

Vorsteuerabzug verlieren. In zehn Jahren<br />

kann da eine beträchtliche Summe zusammenkommen.<br />

Für den Rechnungseingang<br />

empfehle ich eine zentrale E-Mail-Adresse<br />

wie „rechnung@musterfirma.de“. Wichtig<br />

ist auf jeden Fall auch eine regelmäßige Datensicherung.<br />

Die Vorteile der<br />

eRechnung indes<br />

liegen auf der Hand:<br />

Jeder Berechtigte kann<br />

zentral darauf zugreifen,<br />

muss also nicht erst umständlich<br />

die Belege im Archiv<br />

suchen. Zudem muss kein Papierarchiv<br />

mehr geführt werden, was<br />

der Umwelt und dem Platzanspruch in<br />

den Firmenräumen gleichermaßen zugutekommt.<br />

Außerdem fallen für den Rechnungsversand<br />

keine Portokosten mehr an<br />

und eingehende Rechnungen müssen nicht<br />

manuell eingescannt werden. Vor allem für<br />

Unternehmen, die viele Belege haben und<br />

häufig darauf zugreifen müssen, lohnt sich<br />

die eRechnung. Unternehmen, die zudem<br />

eine automatisierte Verarbeitung aller Rechnungsdaten<br />

einführen, profitieren besonders.<br />

Dabei werden alle Rechnungen automatisch<br />

in der firmeneigenen Buchhaltung<br />

erfasst und weiterverarbeitet.<br />

<br />

Anet Jehmlich<br />

Fotos: leszekglasner/fotolia.com (oben), phyZick/fotolia.com (unten), HLB (Mitte)<br />

<strong>WIRTSCHAFT+MARKT</strong> | 4/<strong>2016</strong>

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