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Artur Fischer Erfinderpreis Baden-Württemberg 2011

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Wer kann sich bewerben?<br />

In der Kategorie der privaten Erfinder können sich alle Personen bewerben, die ihren<br />

Wohnsitz oder ihren Arbeitsplatz in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> haben und<br />

- nach dem 30. Juni 2008 ein Patent beim Deutschen Patent- und Markenamt, beim<br />

Europäischen Patentamt oder bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum angemeldet<br />

und erteilt bekommen haben oder den ersten Prüfungsbescheid bzw. den<br />

amtlichen Recherchebericht vorlegen können, oder<br />

- nach dem 30. Juni 2008 ein Gebrauchsmuster beim Deutschen Patent- und Markenamt<br />

angemeldet haben und den amtlichen Recherchebericht vorlegen können.<br />

Patente und Gebrauchsmuster müssen<br />

in Kraft, Patentanmeldungen müssen<br />

anhängig sein. Bei Erfindungen von<br />

Arbeitnehmern muss der Arbeitgeber<br />

die Erfindung freigegeben haben. Der<br />

Preis soll private Erfinder zur Umsetzung<br />

von technischen Lösungen ermutigen.<br />

Betriebsinhaber, die Schutzrechte<br />

auf den eigenen Namen angemeldet<br />

haben, werden nicht als private Erfinder<br />

angesehen, wenn die zugrunde liegenden<br />

Erfindungen in den Geschäftsbereich<br />

ihres Unternehmens fallen.<br />

Erfindungen, die bereits wirtschaftlich<br />

verwertet werden, finden bei der Preisvergabe<br />

keine Berücksichtigung. Ein auf<br />

der Erfindung beruhendes Produkt oder<br />

Verfahren darf deshalb am 31. März<br />

<strong>2011</strong> noch nicht auf dem Markt sein.<br />

Beim Schülerwettbewerb sind die Schülerinnen und Schüler aller Schulen <strong>Baden</strong>-<br />

<strong>Württemberg</strong>s zum Mitmachen eingeladen. Gesucht werden die cleversten Lösungsideen<br />

von Problemen oder ungelösten Aufgaben. Eine Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung<br />

ist nicht erforderlich.<br />

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