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EISELE Inoxline_de

Eisele INOXLINE – rostfreie, leicht reinigbare Edelstahl-Anschlüsse Edelstahl-Anschlüsse sind ideal für Lebensmittel, Pharmazeutika und Lacke Die Steckanschlüsse der Eisele INOXLINE werden in hoher Materialqualität aus korrosionsfreiem und säurebeständigem Edelstahl gefertigt. Alle Teile werden komplett aus Vollmaterial gearbeitet und sind insbesondere für hygienesensible Anwendungen in der Lebensmittel- und Pharmaindustrie geeignet. Basierend auf der Konstruktion unserer bewährten Standardkomponenten sind die Edelstahl-Anschlüsse der Eisele INOXLINE durch die verwendeten Materialien und die Oberflächenbearbeitung leicht und vollständig reinigbar. Zur INOXLINE gehören auch totraumfreie und fugenfreie Edelstahl-Anschlüsse, in denen aufgrund der Konstruktion keine Produktrückstände haften bleiben können. Auch von außen bestechen die Edelstahl-Anschlüsse der Eisele INOXLINE durch ihre gute Reinigbarkeit. Sie können auch in sterilen Umgebungen eingesetzt werden. Die hohe Verarbeitungsqualität und die geringen Fertigungstoleranzen unserer Edelstahl-Anschlüsse machen sich bei der INOXLINE besonders positiv bemerkbar.

Eisele INOXLINE – rostfreie, leicht reinigbare Edelstahl-Anschlüsse
Edelstahl-Anschlüsse sind ideal für Lebensmittel, Pharmazeutika und Lacke

Die Steckanschlüsse der Eisele INOXLINE werden in hoher Materialqualität aus korrosionsfreiem und säurebeständigem Edelstahl gefertigt. Alle Teile werden komplett aus Vollmaterial gearbeitet und sind insbesondere für hygienesensible Anwendungen in der Lebensmittel- und Pharmaindustrie geeignet. Basierend auf der Konstruktion unserer bewährten Standardkomponenten sind die Edelstahl-Anschlüsse der Eisele INOXLINE durch die verwendeten Materialien und die Oberflächenbearbeitung leicht und vollständig reinigbar.
Zur INOXLINE gehören auch totraumfreie und fugenfreie Edelstahl-Anschlüsse, in denen aufgrund der Konstruktion keine Produktrückstände haften bleiben können. Auch von außen bestechen die Edelstahl-Anschlüsse der Eisele INOXLINE durch ihre gute Reinigbarkeit. Sie können auch in sterilen Umgebungen eingesetzt werden. Die hohe Verarbeitungsqualität und die geringen Fertigungstoleranzen unserer Edelstahl-Anschlüsse machen sich bei der INOXLINE besonders positiv bemerkbar.

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Verkaufsbedingungen für Geschäftskun<strong>de</strong>n (Unternehmer)<br />

88<br />

Eisele Pneumatics GmbH & Co. KG, Waiblingen<br />

<strong>EISELE</strong> PNEUMATICS GMBH & Co. KG<br />

§ 1 Allgemeines<br />

(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten für Verträge die zwischen<br />

<strong>de</strong>r Eisele Pneumatics GmbH und Co KG, Waiblingen<br />

(nachfolgend „Eisele“) und <strong>de</strong>ren Geschäftskun<strong>de</strong>n (nachfolgend<br />

„Besteller“) geschlossen wer<strong>de</strong>n, soweit diese<br />

Verkaufsbedingungen wirksam einbezogen wer<strong>de</strong>n.<br />

Entgegenstehen<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r von diesen Verkaufsbedingungen<br />

abweichen<strong>de</strong> AGB <strong>de</strong>s Bestellers wer<strong>de</strong>n nicht<br />

Vertragsbestandteil, es sei <strong>de</strong>nn, Eisele stimmt <strong>de</strong>r Geltung<br />

dieser AGB ausdrücklich schriftlich zu. Diese<br />

Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis<br />

entgegenstehen<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r von diesen Verkaufsbedingungen<br />

abweichen<strong>de</strong>r AGB <strong>de</strong>s Bestellers die Lieferung an <strong>de</strong>n Besteller<br />

vorbehaltlos ausführen.<br />

(2) Alle hinsichtlich eines Vertrages zwischen Eisele und <strong>de</strong>m<br />

Besteller getroffene Vereinbarungen sind schriftlich zu treffen. Ist<br />

<strong>de</strong>r Besteller mit <strong>de</strong>r Geltung dieser Verkaufsbedingungen nicht<br />

einverstan<strong>de</strong>n, so hat er dies Eisele unverzüglich schriftlich<br />

anzuzeigen.<br />

(3) Diese Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber<br />

Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Im Rahmen<br />

laufen<strong>de</strong>r Geschäftsbeziehungen gelten unsere<br />

Verkaufsbedingungen auch für künftige Lieferungen und<br />

Leistungen dann, wenn sie nicht jeweils erneut ausdrücklich<br />

vereinbart wer<strong>de</strong>n.<br />

§ 2 Angebote, Auftragsannahme<br />

(1) Soweit sich aus <strong>de</strong>m Angebot nicht ausdrücklich etwas<br />

an<strong>de</strong>res ergibt, sind die Angebote von Eisele freibleibend und<br />

ausschließlich als Auffor<strong>de</strong>rung zur Abgabe eines Angebotes zu<br />

verstehen. Verträge zwischen Eisele und <strong>de</strong>m Besteller kommen<br />

ausschließlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung von<br />

Eisele gegenüber <strong>de</strong>m Besteller zustan<strong>de</strong>.<br />

(2) Beschreibungen und Preisangaben in Katalogen, Preislisten,<br />

Rundschreiben, Prospekten o<strong>de</strong>r ähnlichem sind nicht<br />

verbindlich und dienen lediglich <strong>de</strong>r allgemeinen Information <strong>de</strong>r<br />

Interessenten über das Leistungsangebot von Eisele, es sei <strong>de</strong>nn<br />

dass diese Angaben von uns bei Vertragsschluss ausdrücklich<br />

bestätigt wur<strong>de</strong>n. Das gilt insbeson<strong>de</strong>re auch für Abbildungen<br />

sowie Maß- und Gewichtsangaben unserer Produkte und<br />

Leistungen.<br />

§ 3 Lieferfristen, Teillieferungen<br />

(1) Eine etwa vereinbarte Lieferfrist beginnt, soweit nicht näher<br />

bestimmt, mit <strong>de</strong>m Tag <strong>de</strong>s Zugangs <strong>de</strong>r Auftragsbestätigung<br />

beim Besteller.<br />

(2) Die Einhaltung <strong>de</strong>r Lieferverpflichtung durch Eisele setzt die<br />

rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung von<br />

Mitwirkungsverpflichtungen <strong>de</strong>s Bestellers voraus. Die Einre<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>s nicht erfüllten Vertrags bleibt vorbehalten.<br />

(3) Eisele darf die Lieferung gegenüber <strong>de</strong>m Besteller<br />

zurückhalten, wenn Eisele gegenüber <strong>de</strong>m Besteller ein fälliger<br />

Anspruch zusteht.<br />

(4) Eisele ist in einem für <strong>de</strong>n Besteller zumutbaren Umfang zu<br />

Teillieferungen berechtigt.<br />

(5) Unvorhersehbare Ereignisse höherer Gewalt wie insbeson<strong>de</strong>re<br />

Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen und<br />

hierdurch bedingte Einschränkungen <strong>de</strong>r Leistungsfähigkeit von<br />

Vorlieferanten befreien Eisele für die Dauer ihres Vorliegens sowie<br />

für weitere zwei Wochen von <strong>de</strong>r Lieferverpflichtung. Bei<br />

anhalten<strong>de</strong>r Dauer vorgenannter Ereignisse von mehr als 6<br />

Wochen, sind bei<strong>de</strong> Seiten zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt,<br />

sofern die Leistungserbringung für Eisele unzumutbar wird.<br />

§ 4 Transport, Versand, Versicherung<br />

Der Versand erfolgt EXW ab Werk Waiblingen (Incoterms 2010).<br />

Wird hiervon abgewichen, erfolgt ohne ausdrückliche<br />

www.eisele.eu<br />

an<strong>de</strong>rweitige Bestimmung die Lieferung gleichwohl auf Gefahr<br />

<strong>de</strong>s Bestellers.<br />

§ 5 Preis<br />

Die Preisstellung erfolgt in Euro.<br />

§ 6 Zahlungen<br />

(1) Rechnungen sind sofort nach Erhalt <strong>de</strong>r Ware ohne<br />

Skontoabzug zur Zahlung fällig, soweit nicht ausdrücklich etwas<br />

an<strong>de</strong>res vereinbart wur<strong>de</strong>.<br />

(2) Soweit Eisele Zahlung durch Wechsel akzeptiert, erfolgt dies<br />

ausschließlich erfüllungshalber. Alle Wechselspesen trägt <strong>de</strong>r<br />

Besteller; zum Skontoabzug ist er nicht berechtigt.<br />

(3) Solange <strong>de</strong>r Besteller mit seinen Zahlungen nicht nur<br />

unerheblich in Verzug ist, kann Eisele die Ausführung zu<br />

erbringen<strong>de</strong>r Lieferungen von Vorkasse durch <strong>de</strong>n Besteller<br />

abhängig machen. Erfolgt die Vorkasse nicht binnen<br />

angemessener Frist, ist Eisele berechtigt, von allen noch nicht<br />

erfüllten Aufträgen zurückzutreten, soweit die Gegenleistung vom<br />

Besteller bei Fristablauf noch nicht erbracht wur<strong>de</strong>.<br />

§ 7 Eigentumsvorbehalt<br />

(1) Eisele behält sich das Eigentum an <strong>de</strong>n Waren bis zur vollen<br />

Bezahlung sämtlicher, bereits entstan<strong>de</strong>ner For<strong>de</strong>rungen von<br />

Eisele gegen <strong>de</strong>n Besteller vor. Dabei ist unerheblich, aus<br />

welchem Rechtsrund die For<strong>de</strong>rungen Eiseles gegen <strong>de</strong>n<br />

Besteller bestehen. Erfasst sind insbeson<strong>de</strong>re auch<br />

Saldofor<strong>de</strong>rungen aus laufen<strong>de</strong>r Rechnung. For<strong>de</strong>rungen für die<br />

ein Wechsel o<strong>de</strong>r Scheck an Eisele begeben wird, gelten erst mit<br />

Einlösung <strong>de</strong>s Wechsels o<strong>de</strong>r Schecks als erfüllt.<br />

(2) Eingriffe Dritter wie etwa die Pfändung o<strong>de</strong>r<br />

Zwangsvollstreckung durch welche Rechte von Eisele<br />

(insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Eigentumsvorbehalt Eiseles) beeinträchtigt<br />

wer<strong>de</strong>n, hat <strong>de</strong>r Besteller Eisele unverzüglich schriftlich<br />

mitzuteilen.<br />

(3) Soweit <strong>de</strong>r Dritte nicht in <strong>de</strong>r Lage ist, Eisele die gerichtlichen<br />

und außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO zu<br />

erstatten, haftet <strong>de</strong>r Besteller für <strong>de</strong>n dadurch entstan<strong>de</strong>nen<br />

Ausfall.<br />

(4) Die Verarbeitung o<strong>de</strong>r Umbildung <strong>de</strong>r Ware durch <strong>de</strong>n<br />

Besteller erfolgt stets für Eisele. Wird die Kaufsache mit an<strong>de</strong>ren,<br />

Eisele nicht gehören<strong>de</strong>n Gegenstän<strong>de</strong>n verarbeitet, so erwirbt<br />

Eisele Miteigentum an <strong>de</strong>r neuen Sache im Verhältnis <strong>de</strong>s Wertes<br />

<strong>de</strong>r Ware zu <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren verarbeiteten Gegenstän<strong>de</strong>n zur Zeit<br />

<strong>de</strong>r Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehen<strong>de</strong> Sache<br />

gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte<br />

Ware.<br />

(5) Der Besteller darf die Vorbehaltsware nur im Rahmen <strong>de</strong>s<br />

ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs weiterveräußern. Er ist zur<br />

Weiterveräußerung <strong>de</strong>r Vorbehaltsware mit <strong>de</strong>r Maßgabe<br />

berechtigt und ermächtigt, dass die For<strong>de</strong>rungen, die ihm aus <strong>de</strong>r<br />

Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer o<strong>de</strong>r Dritte<br />

erwachsen, auf Eisele übergehen. Die For<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s<br />

Bestellers aus <strong>de</strong>m Weiterverkauf <strong>de</strong>r Vorbehaltsware wer<strong>de</strong>n<br />

bereits jetzt an Eisele abgetreten. Eisele nimmt die Abtretung an.<br />

Zu an<strong>de</strong>ren Verfügungen über die Vorbehaltsware ist <strong>de</strong>r<br />

Besteller nicht berechtigt; insbeson<strong>de</strong>re darf er die<br />

Vorbehaltsware nicht verpfän<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r zur Sicherheit übereignen.<br />

Die Berechtigung <strong>de</strong>s Bestellers zur Veräußerung <strong>de</strong>r<br />

Vorbehaltsware erlischt bei einer erheblichen Verschlechterung<br />

<strong>de</strong>r Vermögenslage <strong>de</strong>s Bestellers (Zahlungsunfähigkeit,<br />

drohen<strong>de</strong> Zahlungsunfähigkeit, Eröffnung <strong>de</strong>s<br />

Insolvenzverfahrens), wenn <strong>de</strong>r Besteller seine<br />

Zahlungsverpflichtungen aus <strong>de</strong>n vereinnahmten Erlösen einstellt<br />

und/o<strong>de</strong>r in Zahlungsverzug gerät.<br />

(6) Der Besteller ist ermächtigt, die abgetretenen For<strong>de</strong>rungen bis<br />

auf Wi<strong>de</strong>rruf Eiseles einzuziehen. Eisele ist je<strong>de</strong>rzeit berechtigt<br />

die Einziehungsermächtigung zu wi<strong>de</strong>rrufen. Zur Abtretung <strong>de</strong>r

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