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Barriere

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MOBILITY<br />

cherungsdaten aus.<br />

Dann aber gilt es, die Schadensbehebung möglichst<br />

reibungslos abzuwickeln. Bei Bagatellschäden wie<br />

einem zerkratzten Kotflügel oder einer verbeulten<br />

Stoßstange können Sie Ihr Fahrzeug – solange er<br />

noch verkehrstauglich ist – selbst zur Werkstatt<br />

Ihrer Wahl fahren (lassen) und dort zur Reparatur<br />

abgeben. Ist dabei ein Fahrzeugumbau beschädigt<br />

worden, übergeben Sie Ihren Wagen (nach der normalen<br />

Reparatur) dem Umrüster.<br />

UMRÜSTER SOLL BEI DER BEGUT-<br />

ACHTUNG DABEI SEIN<br />

Wohin soll der Unfallwagen aber nach einem größeren<br />

Unfall – zum Fahrzeugumrüster oder zur<br />

Kfz-Werkstatt? Für KADOMO ist die Situation klar:<br />

„Hier empfehlen wir unseren Kunden immer, das<br />

Auto zu uns schleppen zu lassen, damit wir auch<br />

bei der Beurteilung durch den Sachverständigen<br />

anwesend sind und auf die eventuellen Unfallfolgen<br />

für die Fahrzeuganpassungen hinweisen können.“<br />

Ist die Begutachtung abgeschlossen, geht es an die<br />

Instandsetzung. Auch hier ist die Aufgabenverteilung<br />

relativ eindeutig: Generell kümmert sich die<br />

Kfz-Werkstatt um den Wagen und der Umrüster<br />

„Darüber hinaus raten wir den Kunden und Versicherungen<br />

generell, den Umbau nach einem<br />

größeren Unfall komplett prüfen zu lassen, um<br />

Spätfolgen, Ausfälle und besonders eventuelle<br />

Reparaturkosten so gering wie möglich zu halten“,<br />

so Späker weiter.<br />

Solange der Unfallwagen repariert wird, kann bei<br />

Bedarf ein angepasstes Ersatzfahrzeug zur Verfügung<br />

gestellt werden – solange dieses wirklich<br />

benötigt wird und es kein „Megaumbau“ ist, wie<br />

Späker sagt. „Alternativ haben wir immer eine<br />

Transportlösung verfügbar. Allerdings muss man<br />

manchmal auch Kunden vor sich selber schützen,<br />

damit sie zur Ruhe kommen“, sagt der gelernte<br />

Industriefachwirt mit einem Lächeln.<br />

um die beschädigten Fahrzeuganpassungen, sagt<br />

Späker. „Die komplette Instandsetzung wird in der<br />

Regel vom Umrüster organisiert, damit der behinderte<br />

Kunde sich erholen kann“, sagt der MyHandicap-Fachexperte<br />

für Fahrzeuganpassungen.<br />

Bezüglich der versicherungstechnischen<br />

Ab wicklung gibt es im Grunde keinerlei Unterschiede<br />

zu nichtbehinderten Fahrzeugführern. War<br />

der Unfall Ihre Schuld, wird bei Vollkasko grundsätzlich<br />

der gesamte Schaden – auch der Ihrer<br />

behindertengerechten Anpassungen – von Ihrer<br />

Kfz-Versicherung übernommen. Andernfalls ist die<br />

Versicherung Ihres Unfallpartners zuständig.<br />

Für behinderte wie nichtbehinderte Autofahrer gilt<br />

natürlich nach wie vor: Am besten wäre gar kein<br />

Unfall. Aber mit diesen Tipps sollten Sie für den<br />

nächsten Ernstfall gerüstet sein. Ihnen wünschen<br />

wir eine gute Fahrt!<br />

Text: Thomas Mitterhuber.<br />

Mit freundlicher Genehmigung von myhandicap.de<br />

Fotos: Andreas Morlok/pixelio.de, GTÜ, pixabay.de<br />

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