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Barriere

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MOBILITY<br />

Unfall mit<br />

umgebautem<br />

Auto – Was Sie<br />

wissen sollten<br />

MENSCHEN, DIE AUFGRUND IHRER<br />

BEHINDERUNG EIN ANGEPASSTES<br />

FAHRZEUG NUTZEN, MÜSSEN IM FALLE<br />

EINES UNFALLS AUF BESONDERHEITEN<br />

ACHTEN. HIER EIN PAAR TIPPS FÜR<br />

DEN ERNSTFALL.<br />

Langsam, aber stetig, wächst die Zahl der mobilitätseingeschränkten<br />

Menschen, die ein angepasstes<br />

Auto ihr Eigen nennen – unabhängig davon, ob sie<br />

es selbst fahren oder sich darin fahren lassen. In<br />

der Regel sind deren Fahrzeuge mit behindertengerechten<br />

Anpassungen versehen und diese stellen<br />

einen Mehrwert beim Fahrzeug dar, der nicht automatisch<br />

versichert ist.<br />

Wenn Ihnen Ihr Kostenträger ein Fahrzeug samt<br />

Umbauten bewilligt hat, ist das erfreulich. Ein Unfall<br />

dagegen ist in jedem Fall ärgerlich. Handelt es sich<br />

dabei um ein umgerüstetes Fahrzeug, muss sich der<br />

behinderte Besitzer allerdings unter Umständen<br />

auf eine aufwendigere Abwicklung gefasst machen<br />

– vor allem, wenn die Umbauten durch den Unfall<br />

ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen wurden.<br />

Eines vorweg: Grundsätzlich empfiehlt es sich, entsprechende<br />

schriftliche Informationen bei sich mitzuführen,<br />

wenn Sie eine Behinderung beziehungsweise<br />

Erkrankung haben, über die Einsatzkräfte<br />

und Ärzte Bescheid wissen müssen – wie etwa<br />

zu ansteckenden Krankheiten oder zu sonstigen<br />

Besonderheiten, zum Beispiel zur Kommunikation.<br />

BEHINDERTENGERECHTE ANPAS-<br />

SUNGEN DER VERSICHERUNG MELDEN<br />

Außerdem ist eine versicherungstechnische Frage<br />

dringend mit dem Abschluss der Umrüstung zu<br />

erledigen. „Denn Fahrzeugumbauten sind nicht<br />

automatisch bei Ihrer Kfz-Versicherung mitversichert“,<br />

weiß Udo Späker von KADOMO, einem<br />

Fahrzeugumrüster. „Bei der Versicherung eines<br />

behindertengerechten Fahrzeugs ist zu beachten,<br />

dass durch die Umrüstung des Autos ein Mehrwert<br />

entstanden ist.“<br />

Deshalb sind Sie als Inhaber des umgerüsteten<br />

Fahrzeuges verpflichtet, Ihrer Kfz-Versicherung den<br />

Mehrwert durch die Umbauten mitzuteilen, damit<br />

die Umrüstungen mitversichert werden. Eventuell<br />

erhöht sich dadurch Ihr Beitragssatz erheblich, aber<br />

„einige Versicherungen versichern Fahrzeugumrüstungen<br />

bis zu einer gewissen Summe ohne Mehrkosten<br />

mit“, sagt Späker.<br />

Als Betroffener mit Körperbehinderung nutzt<br />

Späker neben seinem Rollstuhl ebenfalls ein umgebautes<br />

Auto und ist somit auch persönlich mit der<br />

Thematik vertraut.<br />

NACH UNFALL: ZUR WERKSTATT ODER<br />

ZUM UMRÜSTER?<br />

Geschieht Ihnen ein Unfall mit Ihrem umgebauten<br />

Auto, bei dem – hoffentlich – keine Personen verletzt<br />

wurden, sollte an der Unfallstelle nichts anders<br />

als bei einem gewöhnlichen Auto vorgegangen<br />

werden. Sprich: Rufen Sie die Polizei, dokumentieren<br />

Sie den Schaden und tauschen Sie die Versi-<br />

BARRIEREFREI - das Magazin 27

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