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15 JAHRE BOLOGNA-REFORM Quo vadis Ingenieurausbildung?

2016_VDI-VDMA-Mercator-Studie-15_Jahre_Bologna-Reform

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Monitoring der öffentlichen Diskussion zur Studiensituation in den Ingenieurwissenschaften<br />

11<br />

Im Rahmen des 10. Jahrestages der ersten Bologna-<br />

Konferenz sprachen sich die TU9 German Institutes<br />

of Technology (TU9) für eine „Reform der Reform“<br />

aus: Die Mobilität von Studierenden müsse durch die<br />

Schaffung von Mobilitätsfenstern, eine flexible Handhabung<br />

der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen<br />

sowie den Ausbau von Joint und Double<br />

Degrees gefördert werden (TU 9 2010).<br />

In einer Entschließung aus dem Jahre 2010 forderte<br />

die HRK von den Hochschulen, durch Studien- und<br />

Praxiszeiten in den Curricula, Mobilitätsfenster, Hochschulpartnerschaften,<br />

lernergebnisorientierte Anerkennungsverfahren<br />

sowie durch die Vereinfachung<br />

des Studienortwechsels zwischen Bachelor- und<br />

Masterstudium, die Voraussetzungen für die Mobilität<br />

von Studierenden zu verbessern (Hochschulrektorenkonferenz<br />

2010, S. 3).<br />

Im Juli 2011 empfahl die Konferenz der Fachbereichstage<br />

(KFBT) ihren Mitgliedshochschulen, Mobilität<br />

von Studierenden stärker zu fördern, z. B. durch die<br />

Schaffung curricular verankerter Mobilitätsfenster,<br />

was außerdem die Anerkennung von im Ausland<br />

erbrachten Studienleistungen vereinfachen würde.<br />

Die fördernden Einrichtungen wie den DAAD bat die<br />

KFBT, die besondere Situation der Fachhochschulen<br />

in ihrer Vergabepraxis stärker zu berücksichtigen<br />

(Konferenz der Fachbereichstage (KFBT) 2011b).<br />

Der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz,<br />

Horst Hippler, kritisierte im August 2012 in einem<br />

Interview mit der Süddeutschen Zeitung, die Bologna-<br />

Reform habe ihr Ziel verfehlt, mehr Studierende in<br />

Deutschland zu einem Gang ins Ausland zu bewegen<br />

(Preuß und Osel 2012).<br />

Eine Arbeitsgruppe der HRK kam 2013 zu dem<br />

Schluss, die Mobilitätsquote bei den Bachelor-Absolventinnen<br />

und -Absolventen an den Fachhochschulen<br />

und Universitäten in Deutschland werde den von der<br />

Bundesregierung für 2020 angepeilten Wert verfehlen.<br />

Besonders im Bereich der MINT-Fächer seien<br />

daher weitere Maßnahmen zur Steigerung der Auslandsmobilität<br />

von Studierenden zu ergreifen; unter<br />

anderem sei die finanzielle Belastung oft ein Mobilitätshindernis.<br />

Zudem sei eine bessere Umsetzung des<br />

ECTS in Deutschland geboten, insbesondere bei der<br />

Verbindung mit den Lernergebnissen (Hochschulrektorenkonferenz<br />

2013a, S. <strong>15</strong>).<br />

Die HRK empfahl Ende 2013 den Hochschulen in<br />

Deutschland „den Abbau von formalen, prozeduralen<br />

und inhaltlichen Mobilitätshindernissen“ weiter voranzutreiben<br />

(Hochschulrektorenkonferenz 2013b, S. 9).<br />

Für die Hochschulen stehen neben der internationalen<br />

Mobilität von Studierenden weitere Aspekte im Fokus<br />

der Debatte um die Bologna-Reform: Die Mobilität<br />

zwischen den Hochschultypen und die Promotion an<br />

Fachhochschulen.<br />

Der Übergang zwischen den Hochschultypen wurde<br />

von den TU9 vor dem Hintergrund des 10. Jahres tages<br />

der ersten Bologna-Konferenz thematisiert: Durch<br />

mehr Vielfalt und Transparenz müsse die Durchlässigkeit<br />

zwischen Universitäten und Fachhochschulen<br />

erhöht werden (TU 9 2010).<br />

Die HRK äußerte sich Ende 2011 gleichlautend. Von<br />

ihr kam der Vorschlag, die Übergänge zwischen<br />

Hochschultypen für Absolventinnen und Absolventen<br />

mit Bachelor-Abschluss, die einen Master anstreben,<br />

zu vereinfachen (Hochschulrektorenkonferenz 2013b,<br />

S. 14).<br />

Die deutschen Fachhochschulen argumentierten in<br />

die gleiche Richtung. Von ihnen wurde wiederholt<br />

gefordert, den eigenen Bachelor-Absolventinnen und<br />

-Absolventen einen bedingungslosen Zugang zu den<br />

Masterstudiengängen der Universitäten zu ermöglichen.<br />

Zusätzlich verlangten sie, für Absolventinnen<br />

und Absolventen von Masterstudiengängen an<br />

Fachhochschulen den bedingungslosen Zugang zur<br />

Promotion möglich zu machen (Key und Seeßelberg<br />

2012, S. 59).<br />

Der Vorsitzende der TU9, Hans Jürgen Prömel, appellierte<br />

im Frühjahr 2014 an die Bundesländer, die<br />

Voraussetzungen für Bachelor-Absolventinnen und<br />

Absolventen von den Fachhochschulen zu verbessern,<br />

die einen Master an einer Universität anstrebten (TU<br />

9 2014).<br />

Weniger Übereinstimmung erzielten die Universitäten<br />

und Fachhochschulen bei dem Thema Promotion. Bereits<br />

im Jahre 2010 lehnten die TU9 das Promotionsrecht<br />

für die Fachhochschulen über die Möglichkeiten<br />

der kooperativen Promotion hinaus ab (TU 9 2010).<br />

Die Konferenz der Fachbereichstage dagegen forderte<br />

im Sommer 2011 in einer Stellungnahme zur Promotion,<br />

diese für „alle Master-Absolventen gleichrangig<br />

und unabhängig vom Hochschultyp“ möglich zu<br />

machen und formale Hürden für Graduierte der Fachhochschulen<br />

abzubauen, da es keinen Grund für eine<br />

Ungleichbehandlung gegenüber Absolventinnen und<br />

Absolventen der Universitäten gebe (Konferenz der<br />

Fachbereichstage (KFBT) 2011a).

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