15 JAHRE BOLOGNA-REFORM Quo vadis Ingenieurausbildung?
2016_VDI-VDMA-Mercator-Studie-15_Jahre_Bologna-Reform
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Monitoring der öffentlichen Diskussion zur Studiensituation in den Ingenieurwissenschaften<br />
11<br />
Im Rahmen des 10. Jahrestages der ersten Bologna-<br />
Konferenz sprachen sich die TU9 German Institutes<br />
of Technology (TU9) für eine „Reform der Reform“<br />
aus: Die Mobilität von Studierenden müsse durch die<br />
Schaffung von Mobilitätsfenstern, eine flexible Handhabung<br />
der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen<br />
sowie den Ausbau von Joint und Double<br />
Degrees gefördert werden (TU 9 2010).<br />
In einer Entschließung aus dem Jahre 2010 forderte<br />
die HRK von den Hochschulen, durch Studien- und<br />
Praxiszeiten in den Curricula, Mobilitätsfenster, Hochschulpartnerschaften,<br />
lernergebnisorientierte Anerkennungsverfahren<br />
sowie durch die Vereinfachung<br />
des Studienortwechsels zwischen Bachelor- und<br />
Masterstudium, die Voraussetzungen für die Mobilität<br />
von Studierenden zu verbessern (Hochschulrektorenkonferenz<br />
2010, S. 3).<br />
Im Juli 2011 empfahl die Konferenz der Fachbereichstage<br />
(KFBT) ihren Mitgliedshochschulen, Mobilität<br />
von Studierenden stärker zu fördern, z. B. durch die<br />
Schaffung curricular verankerter Mobilitätsfenster,<br />
was außerdem die Anerkennung von im Ausland<br />
erbrachten Studienleistungen vereinfachen würde.<br />
Die fördernden Einrichtungen wie den DAAD bat die<br />
KFBT, die besondere Situation der Fachhochschulen<br />
in ihrer Vergabepraxis stärker zu berücksichtigen<br />
(Konferenz der Fachbereichstage (KFBT) 2011b).<br />
Der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz,<br />
Horst Hippler, kritisierte im August 2012 in einem<br />
Interview mit der Süddeutschen Zeitung, die Bologna-<br />
Reform habe ihr Ziel verfehlt, mehr Studierende in<br />
Deutschland zu einem Gang ins Ausland zu bewegen<br />
(Preuß und Osel 2012).<br />
Eine Arbeitsgruppe der HRK kam 2013 zu dem<br />
Schluss, die Mobilitätsquote bei den Bachelor-Absolventinnen<br />
und -Absolventen an den Fachhochschulen<br />
und Universitäten in Deutschland werde den von der<br />
Bundesregierung für 2020 angepeilten Wert verfehlen.<br />
Besonders im Bereich der MINT-Fächer seien<br />
daher weitere Maßnahmen zur Steigerung der Auslandsmobilität<br />
von Studierenden zu ergreifen; unter<br />
anderem sei die finanzielle Belastung oft ein Mobilitätshindernis.<br />
Zudem sei eine bessere Umsetzung des<br />
ECTS in Deutschland geboten, insbesondere bei der<br />
Verbindung mit den Lernergebnissen (Hochschulrektorenkonferenz<br />
2013a, S. <strong>15</strong>).<br />
Die HRK empfahl Ende 2013 den Hochschulen in<br />
Deutschland „den Abbau von formalen, prozeduralen<br />
und inhaltlichen Mobilitätshindernissen“ weiter voranzutreiben<br />
(Hochschulrektorenkonferenz 2013b, S. 9).<br />
Für die Hochschulen stehen neben der internationalen<br />
Mobilität von Studierenden weitere Aspekte im Fokus<br />
der Debatte um die Bologna-Reform: Die Mobilität<br />
zwischen den Hochschultypen und die Promotion an<br />
Fachhochschulen.<br />
Der Übergang zwischen den Hochschultypen wurde<br />
von den TU9 vor dem Hintergrund des 10. Jahres tages<br />
der ersten Bologna-Konferenz thematisiert: Durch<br />
mehr Vielfalt und Transparenz müsse die Durchlässigkeit<br />
zwischen Universitäten und Fachhochschulen<br />
erhöht werden (TU 9 2010).<br />
Die HRK äußerte sich Ende 2011 gleichlautend. Von<br />
ihr kam der Vorschlag, die Übergänge zwischen<br />
Hochschultypen für Absolventinnen und Absolventen<br />
mit Bachelor-Abschluss, die einen Master anstreben,<br />
zu vereinfachen (Hochschulrektorenkonferenz 2013b,<br />
S. 14).<br />
Die deutschen Fachhochschulen argumentierten in<br />
die gleiche Richtung. Von ihnen wurde wiederholt<br />
gefordert, den eigenen Bachelor-Absolventinnen und<br />
-Absolventen einen bedingungslosen Zugang zu den<br />
Masterstudiengängen der Universitäten zu ermöglichen.<br />
Zusätzlich verlangten sie, für Absolventinnen<br />
und Absolventen von Masterstudiengängen an<br />
Fachhochschulen den bedingungslosen Zugang zur<br />
Promotion möglich zu machen (Key und Seeßelberg<br />
2012, S. 59).<br />
Der Vorsitzende der TU9, Hans Jürgen Prömel, appellierte<br />
im Frühjahr 2014 an die Bundesländer, die<br />
Voraussetzungen für Bachelor-Absolventinnen und<br />
Absolventen von den Fachhochschulen zu verbessern,<br />
die einen Master an einer Universität anstrebten (TU<br />
9 2014).<br />
Weniger Übereinstimmung erzielten die Universitäten<br />
und Fachhochschulen bei dem Thema Promotion. Bereits<br />
im Jahre 2010 lehnten die TU9 das Promotionsrecht<br />
für die Fachhochschulen über die Möglichkeiten<br />
der kooperativen Promotion hinaus ab (TU 9 2010).<br />
Die Konferenz der Fachbereichstage dagegen forderte<br />
im Sommer 2011 in einer Stellungnahme zur Promotion,<br />
diese für „alle Master-Absolventen gleichrangig<br />
und unabhängig vom Hochschultyp“ möglich zu<br />
machen und formale Hürden für Graduierte der Fachhochschulen<br />
abzubauen, da es keinen Grund für eine<br />
Ungleichbehandlung gegenüber Absolventinnen und<br />
Absolventen der Universitäten gebe (Konferenz der<br />
Fachbereichstage (KFBT) 2011a).