15 JAHRE BOLOGNA-REFORM Quo vadis Ingenieurausbildung?
2016_VDI-VDMA-Mercator-Studie-15_Jahre_Bologna-Reform
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Monitoring der öffentlichen Diskussion zur Studiensituation in den Ingenieurwissenschaften<br />
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Als konkrete Maßnahmen zum Erreichen dieses Ziels<br />
wurden auch hier die Verankerung von verbindlichen<br />
Mobilitätsfenstern in den Curricula, die Verbesserung<br />
der Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienund<br />
Prüfungsleistungen sowie die Erweiterung des<br />
Angebots von integrierten internationalen Studiengängen<br />
(ggf. mit Doppelabschluss) genannt (Gemeinsame<br />
Wissenschaftskonferenz 2013, S. 7).<br />
Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen<br />
Bundestag forderte im April 2014 von der Bundesregierung<br />
eine Aufstockung der Mittel im Rahmen<br />
des Erasmus+-Förderprogramms, da angesichts der<br />
seit Jahren stagnierenden Auslandsmobilität deutscher<br />
Studierender gehandelt werden müsse (Bündnis<br />
90/Die Grünen 24.04.2014). Mit dem Vorwurf einer<br />
Stagnation bei der Zahl der deutschen Studierenden<br />
im Ausland war die Bundesregierung bereits in den<br />
Vorjahren häufig konfrontiert worden (Fraktion DIE<br />
LINKE. im Bundestag 01.02.2012).<br />
Die SPD-Bundestagsfraktion hob im Zusammenhang<br />
mit dem Treffen der europäischen Bildungsminister<br />
in Jerewan im Mai 20<strong>15</strong> hervor, die Förderung der<br />
Auslandserfahrung von Studierenden müsse weiter<br />
vorangetrieben werden. Dazu seien der Ausbau von<br />
Doppelstudiengängen und die Bereitstellung besserer<br />
Finanzhilfen für die Studierenden, z. B. über das<br />
Auslands-BAföG, geeignete Mittel (SPD Bundestagsfraktion<br />
07.05.20<strong>15</strong>).<br />
Die Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag<br />
zog angesichts <strong>15</strong> Jahren Bologna-Reform eine weitgehend<br />
positive Bilanz. Die Zahl der ausländischen<br />
Studierenden in Deutschland sei ebenso gestiegen<br />
wie die Zahl der deutschen Studierenden im Ausland<br />
(CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag<br />
07.05.20<strong>15</strong>).<br />
Ein Aspekt, der bei der Diskussion um internationale<br />
Mobilität von Studierenden eine sehr große Rolle spielt,<br />
ist die Frage der Anerkennung von im In- oder im Ausland<br />
erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen.<br />
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung<br />
betont auf seiner Website die herausragende Bedeutung,<br />
die eine konsequente Umsetzung der Lissabon-<br />
Konvention bei der Anerkennung von im Ausland<br />
erbrachten Studienleistungen und damit für die<br />
Steigerung der Mobilität von Studierenden nach und<br />
aus Deutschland habe (BMBF).<br />
Laut einer Befragung des Deutschen Akademischen<br />
Austauschdienstes (DAAD) stieg der Anteil der Studierenden,<br />
deren im Ausland erbrachte Leistungen<br />
von der Heimathochschule vollständig anerkannt<br />
wurde von 41 % im Jahr 2007 auf 69 % im Jahre 2013<br />
(DAAD Deutscher Akademischer Austauschdienst<br />
21.11.2013).<br />
Trotz dieses positiven Trends bleibt Anerkennung<br />
ein Thema. Die Kultusministerkonferenz stellte im<br />
März 2011 in einer Bestandsaufnahme zum Bologna-Prozess<br />
fest, die Anerkennung von an in- und<br />
ausländischen Hochschulen erbrachten Studien- und<br />
Prüfungsleistungen im Falle eines Hochschulwechsels<br />
müsse verbessert werden. Die deutschen Hochschulen<br />
wurden dazu aufgefordert, die Umsetzung der<br />
Lissabon-Konvention weiter voranzutreiben (Kultusministerkonferenz<br />
2011, S. 4–5).<br />
Die damalige Bundesbildungsministerin Schavan<br />
betonte im Rahmen der von ihr einberufenen zweiten<br />
Nationalen Bologna-Konferenz, die im Frühjahr 2011<br />
in Berlin stattfand, der Wechsel zwischen Hochschulstandorten<br />
innerhalb Deutschlands dürfe für Studierende<br />
kein Hindernis darstellen (Kultusministerkonferenz<br />
06.05.2011).<br />
Im Rahmen der gleichen Veranstaltung sagte der<br />
amtierende Präsident der KMK, der niedersächsische<br />
Kultusminister Bernd Althusmann, die Länder hätten<br />
mit der im Februar 2010 durchgeführten Überarbeitung<br />
der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben<br />
den entscheidenden Schritt für die Umsetzung der<br />
Lissabon-Konvention getan (Kultusministerkonferenz<br />
06.05.2011).<br />
Trotz der ergriffenen Maßnahmen zur Verbesserung<br />
der Anerkennung, steht das Thema weiterhin auf der<br />
politischen Agenda. Die KMK, das Bundesministerium<br />
für Bildung und Forschung (BMBF) und weitere<br />
Akteure des Bologna-Prozesses sprachen sich Anfang<br />
20<strong>15</strong> für eine konsequente Anwendung der Grundsätze<br />
der Lissabon-Konvention aus, die die Bundesrepublik<br />
Deutschland im Jahre 2007 ratifiziert hat. Zudem<br />
sei bei der Studienganggestaltung eine klare, kompetenzorientierte<br />
Beschreibung von Modulen notwendig,<br />
da dies die Voraussetzung dafür sei, die Module als<br />
Maßstab bei der Anerkennung von Studienleistungen<br />
heranziehen zu können. Schließlich wurde zu<br />
Verbesserungen auf instrumenteller Ebene geraten:<br />
Neben den klaren und frei zugänglichen Modulbeschreibungen<br />
wurden bessere Absprachen und eine<br />
bessere Koordination zwischen Partnerhochschulen<br />
sowie eine Verbesserung der Informationsangebote<br />
der Hochschulen gefordert (Kultusministerkonferenz<br />
und Bundesministerium für Bildung und Forschung<br />
(BMBF) 20<strong>15</strong>, S. 29).<br />
In der Vergangenheit haben unter anderem einzelne<br />
Landesregierungen ihre Unzufriedenheit mit der<br />
Umsetzung der Bologna-Reform im Bereich Anerkennung<br />
zum Ausdruck gebracht: Dabei wurde neben der