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Oktober 2009 - Der Neusser

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Neues StattBlatt-Büro<br />

Die guten Seiten von Neuss<br />

jetzt direkt hinterm Rathaus<br />

Vielen Dank für das herzliche Willkommen an unserem neuen Standort:<br />

Viele unserer Leser – von geladenen Gästen bis zu spontanen Passanten<br />

– haben uns an unserer neuen Adresse mitten in der Stadt begrüßt. Bei<br />

angenehmen Temperaturen und bester Stimmung nahmen unsere Gäste<br />

an dem großen StattBlatt-Gewinnspiel teil, ließen sich das frische Fingerfood<br />

der Firma Mundraub schmecken und stießen mit uns an. Die Stadt<br />

war voll mit StattBlatt-Luftballons, die die Kinder spazieren führten.<br />

Seit dem Schützenfestwochenende finden Sie unseren neuen StattBlatt-<br />

Laden in der Klostergasse 4, 40460 Neuss – oder einfacher ausgedrückt:<br />

am hinteren Zugang zum Rathaus. Haben Sie Anregungen oder wollen<br />

Sie die neueste Ausgabe des StattBlatt druckfrisch in den Händen halten,<br />

kommen Sie gerne vorbei. Bis bald, in Ihrem StattBlatt – den guten Seiten<br />

von Neuss.<br />

Café zum Tulpenfeld<br />

Café zum Tulpenfeld<br />

Im Rittergut Birkhof<br />

41352 Korschenbroich<br />

Telefonische Reservierung<br />

02131/20 64 83<br />

Montag bis Freitag 10:00-12:00 Uhr<br />

Frühstücksangebot 3,33 €<br />

Dienstag<br />

Blechkuchen Buffet<br />

14:00-17:00 Uhr<br />

Kaffee, Tee oder Schokolade 9,50 €<br />

Mittwoch 14:00-17:00 Uhr<br />

TIROLER Strudel Buffet<br />

mit Kaffee, Tee oder Schokolade 9,50 €<br />

Donnerstag 14:00-17:00 Uhr<br />

Niederrheinische Kaffeetafel<br />

mit Kaffee, Tee oder Schokolade 9,50 €<br />

Sonntag 10:00-13:00 Uhr<br />

Reichhaltiges Frühstücksbuffet<br />

inkl. Kaffee, Tee oder Schokolade 12,75 €<br />

Täglich 10:00-17:00 Uhr<br />

Frische Waffeln<br />

mit unterschiedlichen Beilagen ab 4,50 €<br />

Experten-Tipp: Recht – Anzeige –<br />

Obacht beim Abschluss einer neuen PKW-Versicherung!<br />

„Ohne konkreten Nachweis einer Reparatur gelten mittlere, ortsübliche<br />

Stundenverrechnungssätze als erforderlich.“<br />

Sollten Sie diese zulässige Klausel in den Allgemeinen Bedingungen<br />

für die Kraftfahrtversicherung (AKB) finden, kann Ihnen<br />

Folgendes blühen:<br />

Sie haben einen Verkehrsunfall. Sie haben sich entschieden den Schaden<br />

nicht reparieren zu lassen. Sie reichen den Kostenvoranschlag<br />

einer Fachwerkstatt bei der Versicherung ein. Diese meldet sich wenig<br />

später per Post. Darin teilt sie ihnen mit, dass die Stundensätze<br />

in dem von ihnen vorgelegten Kostenvoranschlag zu hoch seien und<br />

sie nur die „mittleren und ortsüblichen Stundenverrechnungssätze“<br />

erstatten werden. Sie könnten jetzt sagen, wer seinen Wagen nicht<br />

reparieren lässt, der ist selber Schuld. Das ist aber zu kurz gedacht.<br />

Sollten sie den Wagen verkaufen wollen, können sie dem Käufer nicht<br />

entgegenhalten, der Wagen sei unfallbedingt nur 1000,- Euro weniger<br />

wert, weil die Versicherung nur soviel zahlt. Dies wird dem Käufer<br />

herzlich egal sein. Er kalkuliert mit dem Stundensatz der Fachwerkstatt<br />

und wird sie um 2000,- Euro drücken wollen. Kurz gesagt, Schadensersatz<br />

heißt Entschädigung und zwar gemessen daran, was sie<br />

zahlen müssten, nicht was sie zahlen sollten (s.d. OLG DÜSSELDORF<br />

29.04.2008 Az. 4 U 145/07).<br />

Erftstraße 76<br />

41460 Neuss<br />

Telefon: 02131.3684421<br />

Fax: 02131.3684442<br />

E-Mail: info@ra-ehrentraut.de<br />

www.ra-ehrentraut.de<br />

StattBlatt 10.<strong>2009</strong> | Titelthema 7

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