03.05.2016 Aufrufe

Begleiten, stärken, integrieren - Ausgezeichnete Projekte und Ansätze für Flüchtlinge in Deutschland

Wir sind uns sicher: Menschen, die aus Notsituationen fliehen und nach Deutschland kommen, haben das Recht auf eine menschenwürdige Aufnahme. Diese zu gestalten ist Aufgabe von uns allen: Der Staat stellt Unterkunft und Verpflegung, die Wirtschaft bietet Arbeit und Beschäftigung. Und die Zivilgesellschaft kann handeln, wenn andere noch reden. Sie kann komplementär zum Staat agieren und Fehlentwicklungen aufzeigen. Mit Sprachkursen, Sportangeboten oder psychologischer Hilfe trägt sie zu einer lebendigen Willkommenskultur bei. Die Kriterien, die wir für unsere Themenfeldanalyse angelegt haben sowie die Ergebnisse unserer Untersuchung finden sich in der Publikation. Jetzt reinlesen!

Wir sind uns sicher: Menschen, die aus Notsituationen fliehen und nach Deutschland kommen, haben das Recht auf eine menschenwürdige Aufnahme. Diese zu gestalten ist Aufgabe von uns allen: Der Staat stellt Unterkunft und Verpflegung, die Wirtschaft bietet Arbeit und Beschäftigung.

Und die Zivilgesellschaft kann handeln, wenn andere noch reden. Sie kann komplementär zum Staat agieren und Fehlentwicklungen aufzeigen. Mit Sprachkursen, Sportangeboten oder psychologischer Hilfe trägt sie zu einer lebendigen Willkommenskultur bei.

Die Kriterien, die wir für unsere Themenfeldanalyse angelegt haben sowie die Ergebnisse unserer Untersuchung finden sich in der Publikation. Jetzt reinlesen!

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STAAT UND POLITIK<br />

Der Schutz <strong>und</strong> die Unterbr<strong>in</strong>gung von<br />

Geflüchteten s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong> globales Thema. Die<br />

erste umfassende <strong>und</strong> <strong>in</strong>ternational gültige<br />

Vere<strong>in</strong>barung zum Schutz von <strong>Flüchtl<strong>in</strong>ge</strong>n<br />

haben die Vere<strong>in</strong>ten Nationen 1951<br />

verabschiedet: die sogenannte Genfer<br />

Flüchtl<strong>in</strong>gskonvention. Sie ist seither <strong>in</strong><br />

145 Staaten die Gr<strong>und</strong>lage zum Schutz, zu<br />

Hilfsmaßnahmen <strong>und</strong> sozialen Rechten<br />

von Geflüchteten. Daneben gilt <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong><br />

das Asylrecht, das aus den Erfahrungen<br />

des Zweiten Weltkriegs schon mit der<br />

Verabschiedung des Gr<strong>und</strong>gesetzes 1949<br />

zum Gr<strong>und</strong>recht erhoben wurde.<br />

Mit dem Asylrecht verpflichtet sich<br />

<strong>Deutschland</strong>, denjenigen Schutz zu bieten,<br />

die <strong>in</strong> ihrer Heimat verfolgt werden. Wer<br />

unter welchen Bed<strong>in</strong>gungen Asyl erhält,<br />

entscheidet das B<strong>und</strong>esamt <strong>für</strong> Migration<br />

<strong>und</strong> <strong>Flüchtl<strong>in</strong>ge</strong>. Aber <strong>für</strong> die Unterbr<strong>in</strong>gung<br />

<strong>und</strong> Versorgung s<strong>in</strong>d die Länder <strong>und</strong><br />

Kommunen zuständig, auf die die <strong>Flüchtl<strong>in</strong>ge</strong><br />

verteilt wurden. Um diese Herausforderungen<br />

zu meistern, haben die Länder <strong>und</strong><br />

Kommunen ihre Bemühungen verstärkt:<br />

Vielerorts wurden Koord<strong>in</strong>ierungsstellen<br />

geschaffen, die die Zusammenarbeit der<br />

verschiedenen Zuständigkeiten verbessern.<br />

VertreterInnen von Kommunen <strong>und</strong><br />

Ländern sprechen sich <strong>für</strong> Integrationskonzepte<br />

ab dem ersten Tag aus, engagierte<br />

MitarbeiterInnen <strong>in</strong> Verwaltungen f<strong>in</strong>den<br />

flexible Lösungen.<br />

Was Asylsuchende an Leistungen erhalten,<br />

regelt das Asylbewerberleistungsgesetz.<br />

Zu den Gr<strong>und</strong>leistungen, die die Länder<br />

erbr<strong>in</strong>gen müssen, gehören Unterkunft,<br />

Ernährung <strong>und</strong> Kleidung. Dazu kommt e<strong>in</strong><br />

„Taschengeld“ <strong>für</strong> den persönlichen Bedarf.<br />

Wenn sie Asyl erhalten, haben Geflüchtete<br />

Anspruch auf Leistungen, deren Höhe dem<br />

Hartz IV-Regelsatz entspricht.<br />

Die Ges<strong>und</strong>heitsversorgung ist nach<br />

deutschem Gesetz beschränkt: auf akute<br />

Erkrankungen <strong>und</strong> Schmerzzustände.<br />

Die Kosten <strong>für</strong> chronische Krankheiten <strong>und</strong><br />

zahnärztliche Behandlung werden nicht<br />

übernommen – genauso wie <strong>für</strong> die<br />

Behandlung von Traumata. Voraussetzung<br />

<strong>für</strong> den Arztbesuch ist zuerst e<strong>in</strong> formeller<br />

Antrag, der wiederum Zeit <strong>und</strong> Aufwand<br />

kostet. E<strong>in</strong>ige B<strong>und</strong>esländer haben<br />

den Zugang mit e<strong>in</strong>er Chipkarte <strong>für</strong> <strong>Flüchtl<strong>in</strong>ge</strong><br />

vere<strong>in</strong>facht.<br />

Unterschiede zwischen den B<strong>und</strong>esländern<br />

gibt es auch bei der Beschulung von Flüchtl<strong>in</strong>gsk<strong>in</strong>dern:<br />

In Thür<strong>in</strong>gen müssen K<strong>in</strong>der<br />

spätestens nach drei Monaten <strong>in</strong> die Schule,<br />

<strong>in</strong> Baden-Württemberg gilt die Pflicht<br />

nach sechs Monaten. Hamburg fängt schon<br />

Das Asylverfahren ist entscheidend<br />

da<strong>für</strong>, wie schnell mit der Integration<br />

angefangen werden kann. Denn<br />

der Aufenthaltsstatus entscheidet<br />

über den Umfang staatlicher Leistungen.<br />

E<strong>in</strong>e möglichst kurze Dauer<br />

des Asylverfahrens ist daher wichtig.<br />

Themenreport <strong>Begleiten</strong>, <strong>stärken</strong>, <strong><strong>in</strong>tegrieren</strong><br />

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