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Länderübergreifender Gesundheitsbericht Berlin-Brandenburg 2015

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81<br />

7. Analyse der Arbeitsunfälle und der Berufskrankheiten<br />

7.1 Einleitung<br />

Die neun gewerblichen Berufsgenossenschaften und die<br />

26 Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand 12 sind<br />

die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in der<br />

gewerblichen Wirtschaft und im öffentlichen Dienst. Ihre<br />

gesetzliche Aufgabe ist zunächst die Prävention von<br />

Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten<br />

Gesundheitsgefahren. Unfälle auf dem Weg zwischen<br />

Wohnung und Arbeitsplatz sind dem Arbeitsunfall gleich<br />

gestellt. Nach Eintritt eines Arbeits- oder Wegeunfalls bzw.<br />

einer Berufskrankheit erbringen die Unfallversicherungsträger<br />

auch Leistungen zur Heilbehandlung und Rehabilitation<br />

sowie zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in<br />

der Gemeinschaft. Unter den gesetzlich festgelegten Voraussetzungen<br />

erbringen die Unfallversicherungsträger<br />

auch Leistungen zur finanziellen Kompensation der Unfallfolgen,<br />

insbesondere Renten.<br />

Die Unfallversicherungsträger der Länder und Kommunen<br />

sind auch für die sogenannte Schüler-Unfallversicherung<br />

zuständig. Diese umfasst Kinder in Tageseinrichtungen<br />

und Tagespflege, Schüler und Schülerinnen von allgemein<br />

bildenden und beruflichen Schulen sowie Studierende.<br />

Die nachfolgenden Darstellungen beruhen auf den Gemeinschaftsstatistiken<br />

der gewerblichen Berufsgenossenschaften<br />

und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen<br />

Hand zu ihren Versicherungsfällen 13 für die Berichtsjahre<br />

2012 und 2013 in <strong>Berlin</strong> und <strong>Brandenburg</strong>. Im Abschnitt<br />

„Unfälle“ erfolgt eine statistische Darstellung der Arbeitsunfälle<br />

ohne Wegeunfälle und ohne die Fälle der Schüler-<br />

Unfallversicherung. Im Abschnitt „Berufskrankheiten“ hingegen<br />

sind auch die wenigen Fälle aus dem Bereich der<br />

Schüler-Unfallversicherung enthalten. In beiden Abschnitten<br />

wird jeweils auf die Begrifflichkeit eingegangen, das statistische<br />

Mengengerüst aufgezeigt und Besonderheiten<br />

statistisch dargestellt.<br />

In den dargestellten Auswertungen bezieht sich das Merkmal<br />

„Bundesland“ auf den Sitz des Unternehmens, bei<br />

dem die Einwirkung bzw. der Unfall stattgefunden hat bzw.<br />

stattgefunden haben soll.<br />

7.2 Arbeitsunfall-Geschehen in <strong>Berlin</strong> und<br />

<strong>Brandenburg</strong><br />

Als meldepflichtige Unfälle werden in den Geschäftsergebnissen<br />

die Unfallanzeigen nach § 193 SGB VII gezählt.<br />

Danach sind Unternehmer verpflichtet, binnen drei Tagen<br />

Unfälle von Versicherten in ihren Unternehmen anzuzeigen,<br />

die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder<br />

den Tod zur Folge haben.<br />

Es werden auch Anzeigen von Verletzten, Durchgangsarztberichte<br />

sowie durch Krankenkassen angezeigte Fälle gezählt.<br />

Das Gleiche gilt für Wegeunfälle; das sind Unfälle auf<br />

dem Weg zum oder vom Ort einer versicherten Tätigkeit, die<br />

nach § 8 Abs. 2 Nrn. 1 bis 4 SGB VII den Arbeitsunfällen<br />

gleichgestellt sind.<br />

Die Pflicht zur Unfallanzeige besteht in der Schüler-Unfallversicherung<br />

dann, wenn der Versicherte getötet oder so<br />

verletzt wird, dass er ärztliche Behandlung in Anspruch nehmen<br />

muss. Das gleiche gilt hier auch für Schulwegunfälle.<br />

Verläuft ein Arbeits- oder Wegeunfall tödlich oder hat er so<br />

schwere Folgen, dass es zu einer Entschädigung in Form<br />

einer Rente oder Abfindung kommt, so wird er in den Geschäftsergebnissen<br />

zusätzlich als „neue Unfallrente“ nachgewiesen.<br />

Voraussetzung für eine solche Entschädigung ist,<br />

dass der Unfall allein oder zusammen mit einem früheren<br />

Arbeitsunfall für einen gesetzlich festgelegten Mindestzeitraum<br />

zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens<br />

20 Prozent geführt hat.<br />

Angaben zu Arbeitsunfällen und neuen Unfallrenten können<br />

für <strong>Berlin</strong> und <strong>Brandenburg</strong> aus der Arbeitsunfallstatistik als<br />

einem Teil der Gemeinschaftsstatistiken der Mitglieder der<br />

Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung abgeleitet werden.<br />

Unberücksichtigt bleiben in dieser Darstellung die Wegeunfälle<br />

sowie die Daten zur Schüler-Unfallversicherung. Die<br />

nachfolgend dargestellten Informationen sind unterteilt in die<br />

meldepflichtigen Arbeitsunfälle, die neuen Arbeitsunfallrenten<br />

sowie die tödlichen Unfälle. Die meldepflichtigen Unfälle<br />

werden im Rahmen einer Stichprobenerhebung statistisch<br />

erfasst und auf die Grundgesamtheit der Unfälle, wie sie<br />

in den Geschäftsergebnissen ausgewiesen werden, hochgerechnet.<br />

Todesfälle und neue Unfallrenten werden für diese<br />

Arbeitsunfallstatistik vollständig erfasst.<br />

12<br />

Die Anzahl der Unfallversicherungsträger bezieht sich auf den dargestellten Berichtszeitraum.<br />

13<br />

Die <br />

gesetzliche Unfallversicherung im Bereich der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau ist in der vorliegenden Darstellung<br />

nicht enthalten.

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