Länderübergreifender Gesundheitsbericht Berlin-Brandenburg 2015
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<strong>Gesundheitsbericht</strong> <strong>Berlin</strong>-<strong>Brandenburg</strong> <strong>2015</strong> – Betriebliche Gesundheitsförderung und -management<br />
3.6 Präventionsgesetz<br />
Das Präventionsgesetz stärkt die Kooperation der Sozialversicherungsträger,<br />
Länder und Kommunen in den Bereichen<br />
Prävention und Gesundheitsförderung. Das Gesetz<br />
zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention<br />
(Präventionsgesetz) trat in seinen wesentlichen Teilen am<br />
25.07.<strong>2015</strong> in Kraft. Einige Artikel treten erst zum 01.01.2016<br />
in Kraft. Das Präventionsgesetz besteht zu großen Teilen<br />
aus Änderungen der §§ 20ff SGB V.<br />
Die Stärkung der Gesundheitsförderung in Betrieben (betriebliche<br />
Gesundheitsförderung) ist ein Schwerpunkt des<br />
Präventionsgesetzes. „Es sollen verstärkt gesundheitsförderliche<br />
Strukturen in den Betrieben unterstützt werden,<br />
etwa in Gestalt von gesundem Kantinenessen, Workshops<br />
zur Förderung eines gesundheitsgerechten Führungsstils<br />
oder durch Kurse zur Förderung der individuellen Stressbewältigungskompetenzen<br />
der Beschäftigten“ (Bundesministerium<br />
für Gesundheit 2014).<br />
Das Präventionsgesetz sieht eine engere Verknüpfung von<br />
Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz vor, u. a. durch<br />
eine stärkere Einbeziehung der Betriebsärzte in die Konzeption<br />
und Durchführung von Maßnahmen zur betrieblichen<br />
Gesundheitsförderung. Weiter ist die Verknüpfung von<br />
arbeitsmedizinischer Vorsorge und den primärpräventiven<br />
Angeboten der Krankenkassen vorgesehen. Betriebs ärzte<br />
können künftig eine Präventionsempfehlung im Rahmen<br />
von Gesundheitsuntersuchungen abgeben, die von den<br />
Krankenkassen bei der Entscheidung über die Erbringung<br />
einer Präventionsleistung berücksichtigt werden muss.<br />
Krankenkassen und Pflegekassen werden künftig mehr als<br />
500 Mio. Euro für Gesundheitsförderung und Prävention<br />
investieren, wobei der Schwerpunkt auf Gesundheitsförderung<br />
in den Lebenswelten, darunter den Betrieben, mit<br />
rund 300 Mio. Euro im Jahr liegt. Das Gesetz schreibt<br />
höhere Primärprävention-Pflichtausgaben vor. Ab 2016<br />
müssen mindestens 7 Euro je Versicherten zur Vorbeugung<br />
von Krankheiten durch Krankenkassen aufgewendet<br />
werden (gegenüber 3,17 Euro zuvor). Von diesen 7 Euro<br />
sind 2 Euro fest für die BGF gebunden (Bundesministerium<br />
für Gesundheit <strong>2015</strong>).<br />
Durch das Präventionsgesetz wird eine Nationale Präventionsstrategie<br />
(§20d) sowie die Nationale Präventionskonferenz<br />
(§20e) geschaffen, in der die Krankenkassen neben<br />
weiteren Sozialversicherungsträgern eine wichtige Rolle<br />
spielen.