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Länderübergreifender Gesundheitsbericht Berlin-Brandenburg 2015

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<strong>Gesundheitsbericht</strong> <strong>Berlin</strong>-<strong>Brandenburg</strong> <strong>2015</strong> – Betriebliche Gesundheitsförderung und -management<br />

3.6 Präventionsgesetz<br />

Das Präventionsgesetz stärkt die Kooperation der Sozialversicherungsträger,<br />

Länder und Kommunen in den Bereichen<br />

Prävention und Gesundheitsförderung. Das Gesetz<br />

zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention<br />

(Präventionsgesetz) trat in seinen wesentlichen Teilen am<br />

25.07.<strong>2015</strong> in Kraft. Einige Artikel treten erst zum 01.01.2016<br />

in Kraft. Das Präventionsgesetz besteht zu großen Teilen<br />

aus Änderungen der §§ 20ff SGB V.<br />

Die Stärkung der Gesundheitsförderung in Betrieben (betriebliche<br />

Gesundheitsförderung) ist ein Schwerpunkt des<br />

Präventionsgesetzes. „Es sollen verstärkt gesundheitsförderliche<br />

Strukturen in den Betrieben unterstützt werden,<br />

etwa in Gestalt von gesundem Kantinenessen, Workshops<br />

zur Förderung eines gesundheitsgerechten Führungsstils<br />

oder durch Kurse zur Förderung der individuellen Stressbewältigungskompetenzen<br />

der Beschäftigten“ (Bundesministerium<br />

für Gesundheit 2014).<br />

Das Präventionsgesetz sieht eine engere Verknüpfung von<br />

Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz vor, u. a. durch<br />

eine stärkere Einbeziehung der Betriebsärzte in die Konzeption<br />

und Durchführung von Maßnahmen zur betrieblichen<br />

Gesundheitsförderung. Weiter ist die Verknüpfung von<br />

arbeitsmedizinischer Vorsorge und den primärpräventiven<br />

Angeboten der Krankenkassen vorgesehen. Betriebs ärzte<br />

können künftig eine Präventionsempfehlung im Rahmen<br />

von Gesundheitsuntersuchungen abgeben, die von den<br />

Krankenkassen bei der Entscheidung über die Erbringung<br />

einer Präventionsleistung berücksichtigt werden muss.<br />

Krankenkassen und Pflegekassen werden künftig mehr als<br />

500 Mio. Euro für Gesundheitsförderung und Prävention<br />

investieren, wobei der Schwerpunkt auf Gesundheitsförderung<br />

in den Lebenswelten, darunter den Betrieben, mit<br />

rund 300 Mio. Euro im Jahr liegt. Das Gesetz schreibt<br />

höhere Primärprävention-Pflichtausgaben vor. Ab 2016<br />

müssen mindestens 7 Euro je Versicherten zur Vorbeugung<br />

von Krankheiten durch Krankenkassen aufgewendet<br />

werden (gegenüber 3,17 Euro zuvor). Von diesen 7 Euro<br />

sind 2 Euro fest für die BGF gebunden (Bundesministerium<br />

für Gesundheit <strong>2015</strong>).<br />

Durch das Präventionsgesetz wird eine Nationale Präventionsstrategie<br />

(§20d) sowie die Nationale Präventionskonferenz<br />

(§20e) geschaffen, in der die Krankenkassen neben<br />

weiteren Sozialversicherungsträgern eine wichtige Rolle<br />

spielen.

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