Petra Jungen - Jobcenter Düsseldorf
Petra Jungen - Jobcenter Düsseldorf Petra Jungen - Jobcenter Düsseldorf
B. Grundversorgungsverzeichnis 6.8. Mieterberatung beim Mieterverein Düsseldorf e.V. Adresse: Oststr. 47, 40211 Düsseldorf Telefon: 0211 - 16 99 60 Fax: 0211 - 35 15 11 E-Mail: info@mieterverein-duesseldorf.de URL: www.mieterverein-duesseldorf.de Haltestelle: Oststr.: U70,U75,U76,U78,U79,707,717,737, 746,752,754,755 Öffnungszeiten: Mo u. Di 8.15 - 18.00 Uhr Mi u. Do 8.15 - 17.00 Uhr Fr 8.15 - 13.30 Uhr Sa 9.00 - 13.00 Uhr Bemerkung: Für Arbeitslosengeld II-Beziehende besteht die Möglichkeit einer kostenlosen Beratung beim Mieterverein Düsseldorf e.V. Voraussetzung hierfür ist eine so genannte „Kostenübernahmeerklärung“, die die ARGE für Alg II-Beziehende ausstellen kann, wenn Mietrechtsfragen zu klären sind. Mit dieser Bescheinigung besteht ein Anspruch auf kostenlose Mietrechtsberatung für ein Jahr. Beratungstermine müssen zuvor mit der Telefonzentrale des Mietervereins Düsseldorf e.V. vereinbart werden und zwar täglich ab 8.15 Uhr unter der Telefonnummer 0211-16 99 60. Es ist darauf zu achten, dass zum Besprechungstermin alle Unterlagen, insbesondere der Mietvertrag, mitzubringen sind. 6.9. Kindergeld Das Kindergeld beträgt für das erste und zweite 164 EUR, für das dritte Kind 170 EUR für jedes weitere Kind gibt es 195 EUR. Das Kindergeld wird monatlich gezahlt. Die allgemeine Altersgrenze beträgt 18 Jahre. Danach ist eine weitere Beantragung möglich, z.B. wenn das Kind eine Schul- und Berufsausbildung oder ein Studium absolviert und eine Einkommensgrenze nicht überschritten wird. Alle Berechtigten erhalten das Kindergeld von der Familienkasse der Agentur für Arbeit. Personen, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, erhalten diese Leistungen von ihrem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber. Beratungsstellen-Wegweiser Düsseldorf 2009 64
B. Grundversorgungsverzeichnis 6.10. Kinderzuschlag In Zusammenhang mit der Einführung der „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ („Hartz IV“/Alg II) wurde zum 01.01.2005 der sog. „Kinderzuschlag“ eingeführt. Der Kinderzuschlag richtet sich an gering verdienende Eltern, die mit ihren Einkünften zwar ihren eigenen Unterhalt finanzieren können, nicht aber den Unterhalt ihrer Kinder. Ohne Kinderzuschlag wären diese Eltern möglicherweise zusätzlich auf Arbeitslosengeld II angewiesen, was mit dem neuen Gesetz verhindert werden soll. Der Kinderzuschlag kann pro Kind bis zu 140 EUR monatlich betragen. Weitere Informationen finden sich im „Merkblatt C3 / Kinderzuschlag“ des ArbeitslosenZentrum Düsseldorf unter http://snipurl.com/dzmen und auf den Seiten des Familienministeriums (www.bmfsfj.de) sowie unter www.kinderzuschlag.de 6.11. Vergünstigungen der Krankenkasse Ihren Mitgliedern und Familienangehörigen wird zur Gesundheitsförderung die Teilnahme an Kursen (z.B. Yoga, autogenes Training, Wirbelsäulengymnastik) der VHS, ASG und anderen Einrichtungen der Erwachsenenbildung (z.B. DRK, AWO) gegen Vorlage der Teilnahmebestätigung und des Kassenbeleges teilweise (max. 80 % oder max. 79 EUR) erstattet. 1 Kurs pro Jahr in dem jeweiligen Bereich wird erstattet. In jedem Fall vorher die eigene Krankenkasse ansprechen, da nicht jeder Kurs gefördert wird und die prozentuale Erstattung von Kasse zu Kasse unterschiedlich ist. Beratungsstellen-Wegweiser Düsseldorf 2009 65
- Seite 13 und 14: A. Arbeitslosenberatungsstellen, -z
- Seite 15 und 16: A. Arbeitslosenberatungsstellen, -z
- Seite 17 und 18: B. Grundversorgungsverzeichnis 2.2.
- Seite 19 und 20: B. Grundversorgungsverzeichnis 6.4.
- Seite 21 und 22: B. Grundversorgungsverzeichnis Bere
- Seite 23 und 24: B. Grundversorgungsverzeichnis Kont
- Seite 25 und 26: B. Grundversorgungsverzeichnis Öff
- Seite 27 und 28: B. Grundversorgungsverzeichnis Aufn
- Seite 29 und 30: B. Grundversorgungsverzeichnis 1.7.
- Seite 31 und 32: B. Grundversorgungsverzeichnis Ange
- Seite 33 und 34: B. Grundversorgungsverzeichnis 2.2.
- Seite 35 und 36: B. Grundversorgungsverzeichnis 2.2.
- Seite 37 und 38: B. Grundversorgungsverzeichnis 2.3.
- Seite 39 und 40: B. Grundversorgungsverzeichnis 3.2.
- Seite 41 und 42: B. Grundversorgungsverzeichnis Öff
- Seite 43 und 44: B. Grundversorgungsverzeichnis 4. G
- Seite 45 und 46: B. Grundversorgungsverzeichnis 4.1.
- Seite 47 und 48: B. Grundversorgungsverzeichnis 4.2.
- Seite 49 und 50: B. Grundversorgungsverzeichnis 4.3.
- Seite 51 und 52: B. Grundversorgungsverzeichnis 4.3.
- Seite 53 und 54: B. Grundversorgungsverzeichnis 4.4.
- Seite 55 und 56: B. Grundversorgungsverzeichnis 4.4.
- Seite 57 und 58: B. Grundversorgungsverzeichnis 5.1.
- Seite 59 und 60: B. Grundversorgungsverzeichnis 6.2.
- Seite 61 und 62: B. Grundversorgungsverzeichnis Einz
- Seite 63: B. Grundversorgungsverzeichnis 15 E
- Seite 67 und 68: B. Grundversorgungsverzeichnis 7.2.
- Seite 69 und 70: B. Grundversorgungsverzeichnis 7.10
- Seite 71 und 72: C. Beratungsstellen und Sozialdiens
- Seite 73 und 74: C. Beratungsstellen und Sozialdiens
- Seite 75 und 76: C. Beratungsstellen und Sozialdiens
- Seite 77 und 78: C. Beratungsstellen und Sozialdiens
- Seite 79 und 80: C. Beratungsstellen und Sozialdiens
- Seite 81 und 82: C. Beratungsstellen und Sozialdiens
- Seite 83 und 84: C. Beratungsstellen und Sozialdiens
- Seite 85 und 86: D. Beratungsstellen in Sozialversic
- Seite 87 und 88: D. Beratungsstellen in Sozialversic
- Seite 89 und 90: D. Beratungsstellen in Sozialversic
- Seite 91 und 92: D. Beratungsstellen in Sozialversic
- Seite 93 und 94: D. Beratungsstellen in Sozialversic
- Seite 95 und 96: D. Beratungsstellen in Sozialversic
- Seite 97 und 98: D. Beratungsstellen in Sozialversic
- Seite 99 und 100: D. Beratungsstellen in Sozialversic
- Seite 101 und 102: E. Beratungsstellen in Lebens- und
- Seite 103 und 104: E. Beratungsstellen in Lebens- und
- Seite 105 und 106: E. Beratungsstellen in Lebens- und
- Seite 107 und 108: E. Beratungsstellen in Lebens- und
- Seite 109 und 110: E. Beratungsstellen in Lebens- und
- Seite 111 und 112: E. Beratungsstellen in Lebens- und
- Seite 113 und 114: E. Beratungsstellen in Lebens- und
B. Grundversorgungsverzeichnis<br />
6.10. Kinderzuschlag<br />
In Zusammenhang mit der Einführung der „Grundsicherung für Arbeitsuchende“<br />
(„Hartz IV“/Alg II) wurde zum 01.01.2005 der sog.<br />
„Kinderzuschlag“ eingeführt.<br />
Der Kinderzuschlag richtet sich an gering verdienende Eltern, die mit ihren<br />
Einkünften zwar ihren eigenen Unterhalt finanzieren können, nicht aber den<br />
Unterhalt ihrer Kinder. Ohne Kinderzuschlag wären diese Eltern<br />
möglicherweise zusätzlich auf Arbeitslosengeld II angewiesen, was mit dem<br />
neuen Gesetz verhindert werden soll. Der Kinderzuschlag kann pro Kind bis<br />
zu 140 EUR monatlich betragen.<br />
Weitere Informationen finden sich im „Merkblatt C3 / Kinderzuschlag“ des<br />
ArbeitslosenZentrum <strong>Düsseldorf</strong> unter http://snipurl.com/dzmen<br />
und auf den Seiten des Familienministeriums (www.bmfsfj.de) sowie unter<br />
www.kinderzuschlag.de<br />
6.11. Vergünstigungen der Krankenkasse<br />
Ihren Mitgliedern und Familienangehörigen wird zur Gesundheitsförderung<br />
die Teilnahme an Kursen (z.B. Yoga, autogenes Training,<br />
Wirbelsäulengymnastik) der VHS, ASG und anderen Einrichtungen der<br />
Erwachsenenbildung (z.B. DRK, AWO) gegen Vorlage der<br />
Teilnahmebestätigung und des Kassenbeleges teilweise (max. 80 % oder<br />
max. 79 EUR) erstattet.<br />
1 Kurs pro Jahr in dem jeweiligen Bereich wird erstattet. In jedem Fall<br />
vorher die eigene Krankenkasse ansprechen, da nicht jeder Kurs gefördert<br />
wird und die prozentuale Erstattung von Kasse zu Kasse unterschiedlich ist.<br />
Beratungsstellen-Wegweiser <strong>Düsseldorf</strong> 2009 65