Petra Jungen - Jobcenter Düsseldorf

Petra Jungen - Jobcenter Düsseldorf Petra Jungen - Jobcenter Düsseldorf

jobcenter.duesseldorf.de
von jobcenter.duesseldorf.de Mehr von diesem Publisher
08.12.2012 Aufrufe

B. Grundversorgungsverzeichnis 6.8. Mieterberatung beim Mieterverein Düsseldorf e.V. Adresse: Oststr. 47, 40211 Düsseldorf Telefon: 0211 - 16 99 60 Fax: 0211 - 35 15 11 E-Mail: info@mieterverein-duesseldorf.de URL: www.mieterverein-duesseldorf.de Haltestelle: Oststr.: U70,U75,U76,U78,U79,707,717,737, 746,752,754,755 Öffnungszeiten: Mo u. Di 8.15 - 18.00 Uhr Mi u. Do 8.15 - 17.00 Uhr Fr 8.15 - 13.30 Uhr Sa 9.00 - 13.00 Uhr Bemerkung: Für Arbeitslosengeld II-Beziehende besteht die Möglichkeit einer kostenlosen Beratung beim Mieterverein Düsseldorf e.V. Voraussetzung hierfür ist eine so genannte „Kostenübernahmeerklärung“, die die ARGE für Alg II-Beziehende ausstellen kann, wenn Mietrechtsfragen zu klären sind. Mit dieser Bescheinigung besteht ein Anspruch auf kostenlose Mietrechtsberatung für ein Jahr. Beratungstermine müssen zuvor mit der Telefonzentrale des Mietervereins Düsseldorf e.V. vereinbart werden und zwar täglich ab 8.15 Uhr unter der Telefonnummer 0211-16 99 60. Es ist darauf zu achten, dass zum Besprechungstermin alle Unterlagen, insbesondere der Mietvertrag, mitzubringen sind. 6.9. Kindergeld Das Kindergeld beträgt für das erste und zweite 164 EUR, für das dritte Kind 170 EUR für jedes weitere Kind gibt es 195 EUR. Das Kindergeld wird monatlich gezahlt. Die allgemeine Altersgrenze beträgt 18 Jahre. Danach ist eine weitere Beantragung möglich, z.B. wenn das Kind eine Schul- und Berufsausbildung oder ein Studium absolviert und eine Einkommensgrenze nicht überschritten wird. Alle Berechtigten erhalten das Kindergeld von der Familienkasse der Agentur für Arbeit. Personen, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, erhalten diese Leistungen von ihrem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber. Beratungsstellen-Wegweiser Düsseldorf 2009 64

B. Grundversorgungsverzeichnis 6.10. Kinderzuschlag In Zusammenhang mit der Einführung der „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ („Hartz IV“/Alg II) wurde zum 01.01.2005 der sog. „Kinderzuschlag“ eingeführt. Der Kinderzuschlag richtet sich an gering verdienende Eltern, die mit ihren Einkünften zwar ihren eigenen Unterhalt finanzieren können, nicht aber den Unterhalt ihrer Kinder. Ohne Kinderzuschlag wären diese Eltern möglicherweise zusätzlich auf Arbeitslosengeld II angewiesen, was mit dem neuen Gesetz verhindert werden soll. Der Kinderzuschlag kann pro Kind bis zu 140 EUR monatlich betragen. Weitere Informationen finden sich im „Merkblatt C3 / Kinderzuschlag“ des ArbeitslosenZentrum Düsseldorf unter http://snipurl.com/dzmen und auf den Seiten des Familienministeriums (www.bmfsfj.de) sowie unter www.kinderzuschlag.de 6.11. Vergünstigungen der Krankenkasse Ihren Mitgliedern und Familienangehörigen wird zur Gesundheitsförderung die Teilnahme an Kursen (z.B. Yoga, autogenes Training, Wirbelsäulengymnastik) der VHS, ASG und anderen Einrichtungen der Erwachsenenbildung (z.B. DRK, AWO) gegen Vorlage der Teilnahmebestätigung und des Kassenbeleges teilweise (max. 80 % oder max. 79 EUR) erstattet. 1 Kurs pro Jahr in dem jeweiligen Bereich wird erstattet. In jedem Fall vorher die eigene Krankenkasse ansprechen, da nicht jeder Kurs gefördert wird und die prozentuale Erstattung von Kasse zu Kasse unterschiedlich ist. Beratungsstellen-Wegweiser Düsseldorf 2009 65

B. Grundversorgungsverzeichnis<br />

6.10. Kinderzuschlag<br />

In Zusammenhang mit der Einführung der „Grundsicherung für Arbeitsuchende“<br />

(„Hartz IV“/Alg II) wurde zum 01.01.2005 der sog.<br />

„Kinderzuschlag“ eingeführt.<br />

Der Kinderzuschlag richtet sich an gering verdienende Eltern, die mit ihren<br />

Einkünften zwar ihren eigenen Unterhalt finanzieren können, nicht aber den<br />

Unterhalt ihrer Kinder. Ohne Kinderzuschlag wären diese Eltern<br />

möglicherweise zusätzlich auf Arbeitslosengeld II angewiesen, was mit dem<br />

neuen Gesetz verhindert werden soll. Der Kinderzuschlag kann pro Kind bis<br />

zu 140 EUR monatlich betragen.<br />

Weitere Informationen finden sich im „Merkblatt C3 / Kinderzuschlag“ des<br />

ArbeitslosenZentrum <strong>Düsseldorf</strong> unter http://snipurl.com/dzmen<br />

und auf den Seiten des Familienministeriums (www.bmfsfj.de) sowie unter<br />

www.kinderzuschlag.de<br />

6.11. Vergünstigungen der Krankenkasse<br />

Ihren Mitgliedern und Familienangehörigen wird zur Gesundheitsförderung<br />

die Teilnahme an Kursen (z.B. Yoga, autogenes Training,<br />

Wirbelsäulengymnastik) der VHS, ASG und anderen Einrichtungen der<br />

Erwachsenenbildung (z.B. DRK, AWO) gegen Vorlage der<br />

Teilnahmebestätigung und des Kassenbeleges teilweise (max. 80 % oder<br />

max. 79 EUR) erstattet.<br />

1 Kurs pro Jahr in dem jeweiligen Bereich wird erstattet. In jedem Fall<br />

vorher die eigene Krankenkasse ansprechen, da nicht jeder Kurs gefördert<br />

wird und die prozentuale Erstattung von Kasse zu Kasse unterschiedlich ist.<br />

Beratungsstellen-Wegweiser <strong>Düsseldorf</strong> 2009 65

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!