08.12.2012 Aufrufe

Petra Jungen - Jobcenter Düsseldorf

Petra Jungen - Jobcenter Düsseldorf

Petra Jungen - Jobcenter Düsseldorf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

B. Grundversorgungsverzeichnis<br />

6.8. Mieterberatung beim Mieterverein <strong>Düsseldorf</strong> e.V.<br />

Adresse: Oststr. 47, 40211 <strong>Düsseldorf</strong><br />

Telefon: 0211 - 16 99 60<br />

Fax: 0211 - 35 15 11<br />

E-Mail: info@mieterverein-duesseldorf.de<br />

URL: www.mieterverein-duesseldorf.de<br />

Haltestelle: Oststr.: U70,U75,U76,U78,U79,707,717,737,<br />

746,752,754,755<br />

Öffnungszeiten: Mo u. Di 8.15 - 18.00 Uhr<br />

Mi u. Do 8.15 - 17.00 Uhr<br />

Fr 8.15 - 13.30 Uhr<br />

Sa 9.00 - 13.00 Uhr<br />

Bemerkung: Für Arbeitslosengeld II-Beziehende besteht die<br />

Möglichkeit einer kostenlosen Beratung beim<br />

Mieterverein <strong>Düsseldorf</strong> e.V. Voraussetzung hierfür ist<br />

eine so genannte „Kostenübernahmeerklärung“, die<br />

die ARGE für Alg II-Beziehende ausstellen kann, wenn<br />

Mietrechtsfragen zu klären sind. Mit dieser<br />

Bescheinigung besteht ein Anspruch auf kostenlose<br />

Mietrechtsberatung für ein Jahr. Beratungstermine<br />

müssen zuvor mit der Telefonzentrale des<br />

Mietervereins <strong>Düsseldorf</strong> e.V. vereinbart werden und<br />

zwar täglich ab 8.15 Uhr unter der Telefonnummer<br />

0211-16 99 60. Es ist darauf zu achten, dass zum<br />

Besprechungstermin alle Unterlagen, insbesondere<br />

der Mietvertrag, mitzubringen sind.<br />

6.9. Kindergeld<br />

Das Kindergeld beträgt für das erste und zweite 164 EUR, für das dritte<br />

Kind 170 EUR für jedes weitere Kind gibt es 195 EUR. Das Kindergeld wird<br />

monatlich gezahlt. Die allgemeine Altersgrenze beträgt 18 Jahre. Danach<br />

ist eine weitere Beantragung möglich, z.B. wenn das Kind eine Schul- und<br />

Berufsausbildung oder ein Studium absolviert und eine Einkommensgrenze<br />

nicht überschritten wird. Alle Berechtigten erhalten das Kindergeld von der<br />

Familienkasse der Agentur für Arbeit. Personen, die im öffentlichen Dienst<br />

beschäftigt sind, erhalten diese Leistungen von ihrem öffentlich-rechtlichen<br />

Arbeitgeber.<br />

Beratungsstellen-Wegweiser <strong>Düsseldorf</strong> 2009 64

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!