Petra Jungen - Jobcenter Düsseldorf
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B. Grundversorgungsverzeichnis<br />
15 EUR nicht übersteigt. Diese Voraussetzung werden Bezieher/-innen von<br />
Arbeitslosengeld II regelmäßig erfüllen. Bei den Abzügen werden<br />
beispielsweise Steuern, Vorsorgeaufwendungen, bestimmte Freibeträge für<br />
den Lebensunterhalt und auch die Wohnkosten einschließlich Heizung<br />
berücksichtigt, so dass für jede Antragstellung individuell errechnet werden<br />
muss, ob und wie viel einzusetzendes Einkommen dann noch verbleibt.<br />
Übersteigt das einzusetzende Einkommen 15 EUR, kann auch Prozesskostenhilfe<br />
gewährt werden, die dann aber in bestimmten Raten<br />
zurückgezahlt werden muss.<br />
Wichtig: Die Prozesskostenhilfe umfasst nicht die Anwaltskosten der Gegenpartei.<br />
Wird also der Prozess verloren, müssen die gegnerischen<br />
Rechtsanwaltskosten auch dann erstattet werden, wenn Prozesskostenhilfe<br />
bewilligt wurden. Weitere Auskünfte und ein Merkblatt zum Thema<br />
Prozesskostenhilfe gibt es bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts<br />
(siehe D 5.1.)<br />
Adresse: Mühlenstr. 34, 40213 <strong>Düsseldorf</strong><br />
(Amtsgericht <strong>Düsseldorf</strong>, Postfach 101140<br />
40002 <strong>Düsseldorf</strong>)<br />
Telefon: 0211 - 8306-0<br />
Haltestelle: Heinrich-Heine-Allee:<br />
U70,U75,U76,U78,U79,703,706,712,713,715<br />
Kontaktperson/en: N.N.<br />
Öffnungszeiten: Mo - Fr 8.30 - 12.30 Uhr<br />
Do 13.30 - 14.30 Uhr<br />
Bemerkung: Im Amtsgericht <strong>Düsseldorf</strong> steht außerdem ein<br />
Angebot des Anwaltsvereins zur Rechtsberatung<br />
zur Verfügung<br />
Beratungsstellen-Wegweiser <strong>Düsseldorf</strong> 2009 63