08.12.2012 Aufrufe

Petra Jungen - Jobcenter Düsseldorf

Petra Jungen - Jobcenter Düsseldorf

Petra Jungen - Jobcenter Düsseldorf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

B. Grundversorgungsverzeichnis<br />

6.3 Die Familienkarte (Ein Projekt zur Familienförderung)<br />

Für Inhaber der Familienkarte bieten die Stadt <strong>Düsseldorf</strong>, ihre<br />

Tochterunternehmen sowie zahlreiche Partner aus Wirtschaft, Handel und<br />

Gastronomie sowie die großen Sportvereine eine Vielzahl von Leistungen<br />

an, die das Familienbudget schonen oder dazu anregen, als Familie mehr<br />

gemeinsam zu unternehmen. Erkennbar sind die Partner der Familienkarte<br />

am Aufkleber an der Türe „Wir sind ein Familien-Unternehmen“.<br />

Anbieter: div. Geschäfte, Dienstleister, Handwerker, Sportvereine,<br />

Gastronomie, kulturelle Einrichtungen<br />

Anbieterliste: www.duesseldorf.de/familienkarte<br />

Kosten: keine Gebühren, keine Beiträge<br />

Anmeldung/Online www.duesseldorf.de/formular/html/ssl_familienkarte.<br />

:<br />

shtml<br />

Anmeldung/Tel: 0211-89-99051 (Jugendamt) Kunden-Hotline<br />

6.4. Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren<br />

Ermäßigung der Telefongebühren<br />

Seit 2005 ist die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) für die Entscheidung über<br />

die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht zuständig. In <strong>Düsseldorf</strong><br />

können die Befreiungsanträge bei den bekannten Service-Stellen z.B. im<br />

Dienstleistungszentrum am Hauptbahnhof und in den Bürgerbüros in den<br />

Stadtteilen gestellt werden. Von dort aus werden die Anträge inklusive der<br />

beglaubigten Nachweisdokumente, zur Entscheidung an die GEZ<br />

weitergeleitet. Beglaubigungen sind für Düssel-Pass-Inhaber kostenfrei.<br />

Zwingend erforderlich ist die Vorlage eines kompletten Original-<br />

Bewilligungsbescheides, der die Befreiung ermöglicht.<br />

Von der GEZ- Gebühr können auf Antrag u. a. befreit werden:<br />

• Bezieher von Alg II (ohne Zuschlag nach § 24 SGB II),<br />

• Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter<br />

und bei Erwerbsminderung nach SGB XII,<br />

• Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,<br />

• Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem<br />

Bundesausbildungsförderungsgesetz, die nicht bei den Eltern leben,<br />

• behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur<br />

vorübergehend wenigstens 80% beträgt und die wegen ihres Leidens an<br />

öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können<br />

(Schwerbehindertenausweis mit „RF-Merkzeichen“).<br />

Beratungsstellen-Wegweiser <strong>Düsseldorf</strong> 2009 60

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!