Petra Jungen - Jobcenter Düsseldorf

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08.12.2012 Aufrufe

B. Grundversorgungsverzeichnis 5.2. Amt für Soziale Sicherung und Integration, Grundsicherung SGB XII 5.2.1. Grundsicherung Süd Adresse: Gumbertstr. 152, 40229 Düsseldorf Telefon: 0211 - 89-97344 Fax: 0211 - 89-29194 E-Mail: soziale-sicherung@stadt.duesseldorf.de Haltestelle: Eller-Mitte: U75,U74,715 Öffnungszeiten: Mo - Do 8.00 - 11.30 Uhr 5.2.2. Grundsicherung - Nord/ Mitte Adresse: Münsterstr. 64, 40476 Düsseldorf Telefon: 0211 - 89-24488 Fax: 0211 - 89-29535 E-Mail: soziale-sicherung@stadt.duesseldorf.de Haltestelle: Münsterplatz: 701 Öffnungszeiten: Mo - Do 8.00 - 11.30 Uhr 6. Vergünstigungen für Arbeitslose 6.1. Arbeitslosen-Pass Alle Arbeitslosen erhalten den Arbeitslosen-Pass. Er gilt für Arbeitslosengeld-Beziehende, Arbeitslosengeld II-Beziehende und arbeitslose Personen ohne Leistungsbezug, die ihre Arbeitslosigkeit durch eine Bescheinigung der Arbeitsagentur nachweisen können. Der Arbeitslosen-Pass bietet eine Reihe von Vergünstigungen bei Bildungs-, Kultur- und Sporteinrichtungen. Er ist beim ArbeitslosenZentrum Düsseldorf, Bolkerstr. 14 - 16, Mo - Fr von 9.00 - 13.00 Uhr (siehe A.1.), bei der Arbeitsloseninitiative e.V., Corneliusstr. 108 (siehe A.3.) und beim Caritasverband für Düsseldorf erhältlich (s. A.2.- A.2.6.). Bitte den aktuellen und vollständigen Bewilligungsbescheid der Arbeitsagentur bzw. der ARGE und den Personalausweis mitbringen. Beratungsstellen-Wegweiser Düsseldorf 2009 58

B. Grundversorgungsverzeichnis 6.2. Düssel-Pass Den Düssel-Pass erhalten alle einkommensschwachen Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger ab Vollendung des 15. Lebensjahres. Der anspruchsberechtigte Personenkreis definiert sich wie folgt: Empfängerinnen und Empfänger von laufenden Leistungen • der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII oder nach § 27 a Bundesversorgungsgesetz • der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel SGB XII • nach dem Asylbewerberleistungsgesetz • der Grundsicherung nach dem SGB II (Alg II). Personen, deren Einkommen nicht mehr als 10 % über dem maßgeblichen Regelsatz liegt (Grenzfallregelung) Bewohner-/innen von Altenpflegeheimen oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe, sofern die Heimkosten -ganz oder anteilig- aus Mitteln der Sozialhilfe übernommen werden. Unabhängig von der voraussichtlichen Dauer des Leistungsbezuges ist die Gültigkeit des Düssel-Passes auf 12 Monate befristet. Bezieher/-innen nach SGB XII, AsylbLG, BVG wird der Düssel-Pass im laufenden Verfahren direkt zugeschickt. Grenzfälle wenden sich bitte an das Grundsicherungsamt. Bezieher/-innen von Alg II können den Düssel-Pass bei der ARGE Düsseldorf oder bei den folgenden Stellen beantragen: ArbeitslosenZentrum Düsseldorf, Bolkerstr.14/16 (siehe A.1.) Caritasverband, Beratungsstelle f. Arbeitslose, Klosterstr. 88 (s. A.2.) Beratungstreff für Arbeitslose, Erftstr. 24, (siehe A.2.3.) Stadtteiladen Wersten, Liebfrauenstr. 30 Netzwerk und Beratungstreff für Arbeitslose Oberbilk, Kölner Str. 265 Mitzubringen ist der komplette Original-Leistungsbescheid über das Arbeitslosengeld II inklusive Berechnungsbogen. Antworten zu den Anspruchsvoraussetzungen oder zum Antragsverfahren können sie unter www.duesseldorf.de/duesselpass/index.shtml oder der Telefonhotline 89-25853 erhalten. Beratungsstellen-Wegweiser Düsseldorf 2009 59

B. Grundversorgungsverzeichnis<br />

5.2. Amt für Soziale Sicherung und Integration,<br />

Grundsicherung SGB XII<br />

5.2.1. Grundsicherung Süd<br />

Adresse: Gumbertstr. 152, 40229 <strong>Düsseldorf</strong><br />

Telefon: 0211 - 89-97344<br />

Fax: 0211 - 89-29194<br />

E-Mail: soziale-sicherung@stadt.duesseldorf.de<br />

Haltestelle: Eller-Mitte: U75,U74,715<br />

Öffnungszeiten: Mo - Do 8.00 - 11.30 Uhr<br />

5.2.2. Grundsicherung - Nord/ Mitte<br />

Adresse: Münsterstr. 64, 40476 <strong>Düsseldorf</strong><br />

Telefon: 0211 - 89-24488<br />

Fax: 0211 - 89-29535<br />

E-Mail: soziale-sicherung@stadt.duesseldorf.de<br />

Haltestelle: Münsterplatz: 701<br />

Öffnungszeiten: Mo - Do 8.00 - 11.30 Uhr<br />

6. Vergünstigungen für Arbeitslose<br />

6.1. Arbeitslosen-Pass<br />

Alle Arbeitslosen erhalten den Arbeitslosen-Pass. Er gilt für<br />

Arbeitslosengeld-Beziehende, Arbeitslosengeld II-Beziehende und<br />

arbeitslose Personen ohne Leistungsbezug, die ihre Arbeitslosigkeit durch<br />

eine Bescheinigung der Arbeitsagentur nachweisen können.<br />

Der Arbeitslosen-Pass bietet eine Reihe von Vergünstigungen bei Bildungs-,<br />

Kultur- und Sporteinrichtungen.<br />

Er ist beim ArbeitslosenZentrum <strong>Düsseldorf</strong>, Bolkerstr. 14 - 16,<br />

Mo - Fr von 9.00 - 13.00 Uhr (siehe A.1.), bei der Arbeitsloseninitiative<br />

e.V., Corneliusstr. 108 (siehe A.3.) und beim Caritasverband für <strong>Düsseldorf</strong><br />

erhältlich (s. A.2.- A.2.6.).<br />

Bitte den aktuellen und vollständigen Bewilligungsbescheid der<br />

Arbeitsagentur bzw. der ARGE und den Personalausweis mitbringen.<br />

Beratungsstellen-Wegweiser <strong>Düsseldorf</strong> 2009 58

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